Niedersachsen: Todesurteil durch OVG für zwei Wölfe, doch Umweltminister Lies (SPD) scheitert dennoch mit Abschusssehnsüchten

Gleich drei Wölfe sowie sogar weitere Mitglieder ihrer Rudel wollte Umweltminster Lies durch Jäger töten lassen. Jetzt sind weiteren Wölfe in den Familien erst einmal in Sicherheit. die Abschusserlaubnis auf eine Wölfin im Emsland ist bereits ausgelaufen. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Abschussverfügungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zwar stimmte das Gericht zu, dass zwei Wölfe, die mehrere Risse verursacht haben sollen, rechtmäßig abgeschossen werden dürften, beschränkte die Erlaubnis aber nur auf diese beiden Individuen. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen diese Entscheidung. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen.

Hintergrund: Umweltminister Lies hatte seine Verfügung auf Niedersächsische Wolfsverordnung aufgebaut, die im September in Kraft treten soll. Hier war gleich von wahllosen Abschussmöglichkeiten von mehreren Wölfen die Rede. Wie erwartet, wurde  diese Blutrauschverordnung des Umweltministers vom OVG regelrecht abgewatscht, da sie selbst gegen das „geänderte Bundesnaturschutzgesetz“ verstoßen würde. Allerdings läuft auch ein Pilotverfahren von Seiten des EuGH gegen Deutschland, um zu prüfen, ob eine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht nur Teile sondern die komplette Verfügung nicht rechtens ist. Das Urteil von Heute wirft auf jeden Fall ein Schlaglicht auf künftige Verfahren. Wir von Wolfsschutz Deutschland treten dafür ein, dass gar kein Wolf erschossen werden darf. Stattdessen sollte man sich endlich um geeigneten Schutz der Weidetiere kümmern. Weidetiere, die zudem weitaus öfter an anderen Ursachen als an Wolfsrissen sterben, wie jährliche Statistiken immer wieder belegen. Ebenso müssten vorher Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden.

Wie von uns bereits vermutet, hätten sich somit auch die Jäger strafbar gemacht, die wie Lies es wünschte, sich an den Wolfsabschüssen beteiligen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten bereits Strafanzeige angekündigt, sollten Wölfe erschossen werden. Im Gegensatz zu den Aussagen des Herrn Lies, gewinnen die Jäger also keineswegs mehr Rechtssicherheit.

Ebenso zweifeln wir stark an, dass die betroffenen Weiden wirklich sicher wolfsabweisend eingezäunt gewesen sind und wir kündigen vermehrt Weidezaunkontrollen in beiden Gebieten an.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/genehmigung-zum-abschuss-von-wolfen-teilweise-rechtswidrig-189967.html?fbclid=IwAR078fxt9j9HDUajFfJ-XmOsiFy-1y2-dImJ_xlo6wAZvicdPx75F0UMjYw

Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hintergrund zu der Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/25/klage-gegen-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-abgewiesen-dennoch-nicht-unbedingt-grund-zum-heulen-fuer-wolfsfreunde-innen/

Hintergrund zum EU-Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/