Unsere Beschwerde war erfolgreich – MOZ erhält wegen Tatsachendarstellung einen Hinweis vom Presserat

Unsere Beschwerde beim Presserat über einen MOZ-Online-Artikel hatte Erfolg.

Wir hatten den Fall gegenrecherchiert. Hier die Infos und auch ein Link zum MAZ-Artikel. Der Wolfsberater, der zitiert worden ist, war übrigens nie vor Ort. Die Besitzerin des Hundes hatte ihr Tier einschläfern lassen, obwohl dieses auch mit drei Beinen hätte gut weiterleben können. Die angeblich abgebissene Pfote blieb verschwunden. Einen DNA-Abstrich gestattete die Besitzerin nicht. Selbst in Jägerkreisen wurde vermutet, dass der Terrier in Wirklichkeit bei der Baujagd zu Schaden gekommen sein könnte. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/20/total-unglaubwuerdig-faktencheck-artikel-in-der-moz-huendin-nach-wolfsangriff-eingeschlaefert/

Am 14.06.18  bestätigt der Presserat unsere Beschwerde gegen einen MOZ-Online-Artikel als begründet.

Zitat aus dem Bescheid: „Der stellvertretende Vorsitzende des Beschwerdeausschusses erkennt in der Veröffentlichung eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. Die in der Einleitung des Artikel gewählte Formulierung „Ein vom Wolf getöteter Hund…“ erweckt den Eindruck, als sei es erwiesen, dass der Hund in Ziesar von einem Wolf getötet wurde….allerdings steht nicht definitiv fest, dass ein Wolf für den Tod des Hundes verantwortlich ist. Eine Vermutung wird dadurch zur redaktionellen Tatsachendarstellung. Dies ist mit der redaktionellen Sorgfaltspflicht nicht vereinbar.“Aufgrund des Verstoßes gegen die Ziffer 2 des Pressekodex erteilt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Redaktion gemäß § 7 Abs. 2 Beschwerdeordnung einen Hinweis.“

Bei der MAZ hatten wir uns ebenfalls direkt bei der Chefredakteurin beschwert. Das schreibt uns die MAZ dazu:
Zitat: „….haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht – und Ihre Kritik an der MAZ. Das ist durchaus ernst gemeint: Nur wenn wir kritisiert werden und uns selbst kritisch hinterfragen, können wir etwas verbessern…..Zum von Ihnen kritisierten Artikel: Hier mag vor allem die Überschrift irreführend gewesen sein und hat eine Tatsache verkündet, die so durch den Text nicht belegt war. Wir haben den Artikel daher aktualisiert und das entsprechend vermerkt.“


Foto: Quelle MAZ-Artikel