Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Schießwütige CDU-Lobbypolitiker erneut vor EU abgeblitzt – Wölfe in keinem günstigen Erhaltungszustand in Deutschland

Im Rahmen der GRÜNEN Woche in Berlin, sind CDU-Politiker, die Wölfe regulieren, das heißt schießen wollen, wieder einmal mit ihren Wünschen nicht durchgekommen. EU-Agrarkommisar Phil Hogan betonte erneut, dass Weidetierhalter in Zukunft besser unterstützt werden können. So kündigt Hogan an, dass Schäden, die Wölfe verursachen künftig durch einen EU-Etat bezahlt werden. Sogar Kosten für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sollen übernommen werden. Eigentlich ein Grund, das Jammern der Bauernlobby zu beenden, oder?

Zudem machte Phil Hogan in aller Deutlichkeit klar, dass die EU nichts am Schutzstatus verändern würde. Die dürfte dann auch eine klare Absage an die geplante Sächsische Wolfsverordnung sein. Dort will man den Schutzstatus des Wolfs vom höchsten Schutz heruntersetzen. Der sächsische Landrat Harig hatte allerdings schon am 21. September 2018 eine Antwort erhalten, die klarstellen dürfte, dass die EU auch bei künftigen Abschussplänen der CDU nicht mitspielen will.

Hier ein Auszug aus der Antwort von Referatsleiter Nicola Notaro 

Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies wurde seitens der zuständigen deutschen Behörden im Artikel 17 Bericht nach der FFH- Richtlinie mitgeteilt.

Selbst wenn der Wolf in Anhang V (Anm. also im geringeren Schutzstatus) gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.

…..In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen wurden.

Wenn keine andere Alternative verfügbar ist, ist die Tötung von einzelnen Wölfen bei Vorliegen der Ausnahmetatbestände nach Artikel 16 auch dann möglich, wenn die Art, wie in Deutschland, in Anhang IV aufgeführt ist, vorausgesetzt, dass dies das zukünftige Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nicht verzögert.

In Ihrem Brief stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30% erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfpopulation gekommen ist, wie die das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ dokumentierte.

Also bestätigt die EU, dass sich Wölfe eben nicht unkontrolliert vermehren, sondern sich dem Platz- und Nahrungsangebot anpassen.

Hier das komplette Antwortschreiben des Referatsleiters an den sächsischen CDU Landrat Harig: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf