Naturschutz-, Tierschutz- und Müllfrevel in Niedersachsen – doch Umweltminister Lies (SPD) will wohl weiter nur Wolf Roddy an den Kragen

Dieses Tier konnte sich nur noch auf Knien fortbewegen und war nicht mehr in der Lage aufzustehen. Links am Bildrand befindet sich sogar ein vollständiges Skelett.

Wie lange kann sich der Niedersächsische Umweltminister Lies noch im Amt halten? Der Niedersächsische SPD-Politiker beharrt nach wie vor darauf, dem Wolf Roddy weiter nach dem Leben zu trachten. Nun will er sogar die Jäger einbeziehen und eine lobbyfreundliche Wolfsverordnung kreieren. Die Kosten für diese sinnlose Jagd dürften sich mittlerweile auf zirka 200.000 Euro summieren. Ein Nachsehen haben die Weidetierhalter, denn nicht mal ein dutzend Anträge auf Zäune sollen bearbeitet worden sein. Geht das Geld für die Weidetierhalter nun weiter für die Jagd auf Roddy drauf? Eine neue kleine Anfrage der Niedersächsischen Grünen dürfte hier weiter Öl ins Feuer gießen, denn Lies könnte sogar einen Wolfsjäger aus Südeuropa für 50.000 Euro engagiert haben.

Im Nachbarkreis Lüneburger Heide haben wir Missstände in einer Heidschnuckenherde des Schäfers K. entdeckt. Das Veterinäramt Celle ist informiert. Weiterhin haben wir bei unseren Müllsammelaktionen Müllfrevel in einem Ausmaß entdeckt, den wir nicht beseitigen konnten. Obwohl die Behörden informiert wurden, liegt der Müll weiterhin im Rodewald und Krähe. Lesen Sie hier unseren neuen Faktencheck für Niedersachsen:

Tierqual in der Lüneburger Heide?

Wir sind hier von der Haltung dieser Tiere auf dem Heidschnuckenhof äußerst betroffen – insbesondere, weil der Halter auf seiner Website damit wirbt, die Tiere „tagein und tagaus“ zu hüten. Die Tiere konnten wir  – am Donnerstag, 02.01.2019, über die Oberoher Heide im hinteren Teil des Anwesens beobachten. Die Heidschnucken und Ziegen sind sich wohl eher selbst überlassen und sterben von alleine und stehen später dem Wolf, wildernden Hunden und anderen Raubtieren zum „Selbstbedienen“ zur Verfügung – da sie völlig ungeschützt in ihrer unzureichend gesicherten Koppel stehen. Auf den Fotos sind die tatsächlichen körperlichen Beschwerden der Ziegen und Heidschnucken nicht im tatsächlich vorhandenen Ausmaß erkennbar. Die knieende Ziege konnte sich auch nur noch auf den Knien der Vorderläufe fortbewegen, von diesem Phänomen war nicht nur die Ziege, sondern  auch eine Heidschnucke betroffen. Mindestens vier Tiere lahmten und liefen nur auf drei Beinen. Skelette und Skelettteile und verteilte Schafswolle sind gut auf den Fotos erkennbar. Ebenso sieht man im hinteren Bereich den niedergedrückten Zaun. Ebenso ist zur Heide hin erkennbar, dass die Herde nur durch ein defektes Holzlattentor geschützt ist, welches hervorragend von Wolf und Co überwunden werden kann. Am Montag, den 06.01.2020,hat unser Mitglied bereits das zuständige Veterinäramt Celle über die Missstände informiert.

Besonders pikant: Der Halter Carl Wilhelm K.,Vorsitzender des Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V., musste 2017 bereits zweimal einen Wolf mit lautem Geschrei und Stock vertreiben, da er sich ein Lamm während des Hütens gegriffen hatte. Am Hof waren in 2017 am helllichten Tag mehrere Böcke gerissen worden, schreibt das Magazin für Schafzucht.  Am 11.08.18 konnte er es angeblich nicht verhindern, dass ein Wolf sich ein Lamm packt und damit verschwindet. Kuhlmann ist über diese Entwicklung sehr in Sorge. https://www.schafzucht-online.de/Wolfsangriff-erreicht-neue-Dimension,QUlEPTU4ODUxMTQmTUlEPTQ4MA.html?fbclid=IwAR1W_ThV66Bc2EaOOTKKOrYx6ZVfIr8A9vtxEoqdXk8OdtzGSeJU0kyuDjo

Wie sehr sich dieser Halter um seine Tiere sorgt, ist hier zu sehen

Diese Weide ist mit Skelett- und Knochenteilen übersät.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Zwischen den Schnucken liegen überall Knochenteile herum.
Bei dem zweiten Tier von rechts ist eine offene Wunde am Bein zu sehen.
Überall sind Knochenteile verstreut.Der Zaun im Hintergrund verdient seinen Namen nicht.

 

Müllfrevel im Rodewald und in der Krähe

Auf unserer Patrouille im Waldgebiet Krähe, Lichtenmoor, Steimbke sowie im Rodewald treffen wir immer wieder auf Müllfrevel.
Da uns diese Mengen doch zu groß waren, oder auch mit Babykot verschmiert sind, haben wir hier keine Mitnahme und Entsorgung durchgeführt.
Kleineren Kunststoffmüll nehmen wir gelegentlich auch mit für unsere Wertstofftonne, wenn es nicht zuviel ist. Obwohl die Behörden informiert worden sind, liegt der Müll noch immer herum.

 

Neue kleine Anfrage der Grünen erzeugt noch mehr Druck auf den Minister

Einstieg der kleinen Anfrage der GRÜNEN. Zitat: War ein „südeuropäischer Trapper“ (Welt vom 15.12.2019) der Dienstleister für den erfolglosen Fang des Rodewalder Wolfes? – Welche Schäden an wehrhaften Rindern hat der Rüde tatsächlich verursacht? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 07.01.2020

Am 23.01.2019 erließ der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstmalig eine Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme (Tötung) des „Rodewalder Wolfes“ (GW 717m). Die Ausnahmegenehmigung wird mit zwei Rissen an „zum Selbstschutz fähigen Rindern“ (NTS 678, 811) begründet. Zudem werden zwei weitere Rinderrisse herangezogen, die dem Rodewalder Rüden nicht eindeutig zugeordnet werden konnten (NTS 776 und 788). Die Ausnahmegenehmigung geht davon aus, dass der Wolfsrüde auch in Zukunft zum Selbstschutz angeblich befähigte Rinderherden angreifen und seine Angriffe ausweiten wird. Für die vier o. g. Fälle wurde eine Schadenssumme von 3 500 Euro ermittelt, die zwischen April und Oktober 2018 entstand. Zur Begründung des Abschusses zieht das Umweltministerium die folgende Schadensprognose heran: „Die Schäden an – innerhalb des Rodewald-Territoriums verbreitet zumindest zeitweise auf Weiden gehaltenen – zum Selbstschutz befähigten Rinderherden werden damit angesichts der mehrjährigen natürlichen (nicht der durch illegale oder zufällige Tötung verkürzten!) Lebenserwartung des Wolfsrüden Individuum GW717m im Vergleich zu den zwischen April und Oktober 2018 eingetretenen voraussehbar erheblich zunehmen.“ Risse an anderen Tieren als an zum Selbstschutz fähigen Rindern waren nicht Grundlage der Ausnahmegenehmigung und auch nicht Grundlage der Verlängerungsbescheide. Die Ausnahmegenehmigung wurde seither monatlich verlängert, zuletzt mit Bescheid vom 27.12.2019. Sämtliche Verlängerungsbescheide sind damit begründet, dass sich am Sachverhalt der Entscheidung vom 23.01.2019 nichts geändert habe. Das Umweltministerium hat bislang nicht belegt, ob und inwiefern der Rodewalder Rüde nachweislich weitere Angriffe auf ausreichend geschützte Rinder unternommen hat. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Grünen (Drs. 18/3968) ergibt sich, dass es in der Zeit vom 24.01.2019 bis 01.06.2019 zu insgesamt vier Rissen an Rindern kam, in zwei der Fälle bestand nach Angaben des MU ein Grundschutz durch Herdenverband. Die genetischen Nachweise befanden sich zum Zeitpunkt der Antwort noch in der Bearbeitung. Die Welt berichtete am 15. Dezember 2019: „Auch deshalb hat Niedersachsens Landesregierung nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung einen erfahrenen Wolfsjäger aus Südeuropa mit der ‚Entnahme‘ des Rodewalder Rüden beauftragt. Um sicherzugehen, dass der hinzugezogene Trapper den richtigen Wolf vor die Flinte bekommt, sollte das Tier zunächst mithilfe von Schlingfallen festgesetzt, einem DNA-Schnelltest unterzogen und erst dann in die ewigen Jagdgründe befördert werden. Das Problem: GW717m machte überhaupt keine Anstalten, sich an den Orten, an denen der erfahrene, aber eben auch ortsfremde Wolfsjäger seine Fallen aufstelle, blicken oder gar fangen zu lassen. Stattdessen attackierte er andernorts erneut Nutztiere. Der Trapper zog samt seiner Schlingfallen und einem leicht lädierten Ruf schließlich unverrichteter Dinge wieder ab, nicht ohne dem Land Niedersachsen eine Rechnung über rund 50 000 Euro für seinen Einsatz zu hinterlassen.“

Hier der Link zur kleinen Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Imke Byl und Helge Limburg

18-05543

 

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-totung-des-wolfsruden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-183836.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Rodewalder-Wolf-Lies-hofft-auf-oertliche-Jaeger,wolf4220.html

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.