Abschussantrag für einen Wolf in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt
Es klingt nicht nur unglaublich, es ist auch so. Weil ein Kind wohl am 23. Juli 2021 auf einem Radweg zwischen Wittenhaben und Hullerbusch einen Wolf gesehen haben will, stellten die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und ein Jäger noch am gleichen Tag einen Antrag auf Abschuss des Tieres. Wohl ohne überhaupt zu überprüfen, ob es sich denn wirklich um einen Wolf gehandelt hat. Monatelange Überwachung des Gebietes mit Wildkameras ergab nämlich, dass sich dort gar keine Wölfe aufhalten. Völlig zu Recht wurde der Antrag jetzt abgelehnt.
Der Nordkurier schreibt in einem gestern erschienen Online-Artikel, dass bei der Entscheidung, den Wolf nicht abzuschießen, das Schweriner Landwirtschaftsministerium, in dessen Zuständigkeit der Umgang mit dem geschützten Tier fällt, ein erhebliches Wörtchen mitgesprochen haben dürfte: Die offizielle Mitteilung hätte der Nordkurier nach mehrmaligem Nachfragen aus dem Backhaus-Ministerium erhalten.
Begründung: „Der von Ihnen genannte Antrag auf eine Entnahme von Wölfen wird von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde, dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zurückgewiesen werden“, heißt es darin. Begründet wird die Entscheidung mit den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für einen Wolfs-Abschuss. „Kritische Nahbegegnungen von Wölfen und Menschen konnten nicht festgestellt werden.“
Wegen so etwas wird sofort von einem Jäger der Abschuss eines Wolfs gefordert. Wie Jäger aber Kindern schwerste Schäden zufügen, weil sie mit ihrer Waffe und ihren Augen gar nicht umgehen können, zeigt dieses Beispiel aus Thüringen. Das Kind leidet noch immer an den Schussfolgen eines Jägers:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ost-thueringen/gera/prozess-jagdunfall-saara-100.html