Illegale Tötung einer Wölfin in Rheinland-Pfalz: Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Anzeige und setzt Belohnung aus

Schon wieder erschüttert eine traurige Nachricht den Wolfsschutz: Im Februar wurde in Fiersbach (Landkreis Altenkirchen) eine tote Wölfin entdeckt. Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mitteilte, ergab die Sektion des Tieres, dass es erschossen wurde.  Die SGD hat bereits Anzeige wegen des Verdachts auf illegalen Abschuss erstattet und die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft nun laut dpa den Fall.

Wie die SGD Nord mitteilt, sind die Ergebnisse der Untersuchung zum Tod der Wölfin in Fiersbach im Kreis Altenkirchen eindeutig. Das neun Monate alte Jungtier sei erschossen worden. Die Sektion der Wölfin GW4599f habe ergeben, dass sie an einer sogenannten Herzbeuteltamponade gestorben sei, als Folge eines Abschusses.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. reagiert mit Entschlossenheit auf diese grausame Tat. „Wir sind schockiert und empört über die erneute illegale Tötung eines geschützten Tieres. Wölfe sind ein unverzichtbarer Teil unseres Ökosystems, und solche Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben“, erklärt die Vorsitzende Brigitte Sommer. Um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, erstattet Wolfsschutz-Deutschland e.V. ebenfalls Anzeige über seinen Anwalt gegen Unbekannt und setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Verantwortlichen führen sollen.
Beispielfoto Wölfin.
„Die illegale Tötung von Wölfen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat, die mit aller Härte verfolgt werden muss“, betont der Verein. „Wir rufen die Bevölkerung auf, die Behörden bei der Aufklärung dieses Falls zu unterstützen. Jeder Hinweis zählt, um solche Taten zu stoppen und den Schutz unserer Wölfe zu gewährleisten.“ Personen, die sachdienliche Informationen zu dem Vorfall in Fiersbach haben, werden gebeten, sich direkt an Wolfsschutz-Deutschland e.V. oder die zuständigen Behörden zu wenden.
In der Liste der DBB-Wolf ist der Fall noch als offen aufgeführt. Quelle: http://www.dbb-wolf.de
Die Wölfin aus Fiersbach ist ein weiteres Opfer der anhaltenden Konflikte zwischen Kriminellen und Naturschützern. „Wir berichten seit Jahren über die illegalen Verfolgungen des Leuscheider Rudels“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt sich auch seit Jahren für den Erhalt und die Akzeptanz dieser faszinierenden Tiere ein und fordert eine konsequentere Strafverfolgung von Wildtierkriminalität sowie bessere Schutzmaßnahmen für Wölfe in Deutschland. „Nur durch Aufklärung, Zusammenarbeit und Respekt können wir ein friedliches Miteinander mit unseren wilden Nachbarn sicherstellen“, schließt der Verein.
Für Hinweise zur Ergreifung der Täter: www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gerichte in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kippen Schießgenehmigungen

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Vor Weihnachten scheinen Politiker besonders gut darauf gestimmt zu sein, Schießgenehmigungen zu erteilen. Ob sie bestimmten Jägermeistern damit ein besonders exklusives Jagderlebnis oder Trophäen-Geschenk machen wollen, wissen wir nicht. Fakt ist allerdings auch, dass Gerichte ihnen regelmäßig einen Strich durch die Rechnung machen und das ist auch gut so.

Update 20.12.2024:

Die Klage der Naturschutzinitiative e. V. war erfolgreich. Gericht stoppt Abschuss: https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-koblenz-toetung-des-leuscheider-wolfsrueden-gw1896m-ist-rechtswidrig/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3RlZ63KXOsV2mg2gisQgFvT_GXjvEGPSpNnZsPJuv5RUQQjea8l31Zris_aem_2E14CffYyQTsCdH_kUgVAA

https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_24-2024_VOE_4_L_1327-24_Beschluss_vom_17-12-2024.pdf?fbclid=IwY2xjawHTZYtleHRuA2FlbQIxMQABHX48nmbuSWdCvr2iS3Ae4QOvmVhzPBbZufNWr9mgQVDGggAigjC4fLsrvA_aem_JYx6TsbiWEkrkhgA-PoM6A

 

Kaum war die Presseinformation über die Abschussverfügung auf den Vaterwolf des Leuscheider Rudels erschienen, ist der Abschuss auch schon wieder per Eilantrag bis zur endgültigen Entscheidung gestoppt worden. Wir hatten hier über die Verfügung berichtet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/29/rlp-karin-eder-gruene-will-wolfsvater-des-leuscheider-rudels-toeten-lassen/

Laut Eilmeldung der Naturschutzinitiative wurde der Abschuss gestoppt: „Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.“

Beispielfoto Wölfe. ©Brigitte Sommer

Gericht stoppt auch in Niedersachsen eine Schießgenehmigung

Das Verwaltungsgericht Oldenburg verbot bereits laut dpa am 18.11.2024 vorerst den Abschuss eines Wolfs im Landkreis Leer. Entscheidung über den Eilantrag steht auch noch aus.

Nach mehreren Rissen von ungeschützten Schafen und Rindern im Rheiderland hatte der Landkreis Leer am 8. November eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Allein in der Gemeinde Jemgum seien seit Mai dieses Jahres 20 Wolfsangriffe auf Nutztiere nachgewiesen worden, hieß es von der Verwaltung gegenüber der dpa.

Zahlen, die deutlich machen, dass Weidetiere noch immer nicht geschützt werden, sondern auf Abschüsse durch Rissprovokationen hin gearbeitet wird.

Berappen muss die Kosten für unnötige Verfahren wie immer der Steuerzahler.

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-genehmigung-zum-wolfsabschuss-ausser-kraft/?fbclid=IwY2xjawHA5ndleHRuA2FlbQIxMQABHU7hnoYsbuWSp3I1-Kwufczie81cZvn0r_PpFPAHHq57IV6qrK9cmaEEDA_aem_9xNKd5vosdVK7cL5dR-Q9w

https://www.dieniedersachsen.de/umwelt/verwaltungsgericht-stoppt-wolf-abschuss-im-landkreis-leer-vorerst-2968742