Erfolgsgeschichten: Neue Wolfswelpen nachgewiesen

Trotz illegaler Verfolgung gibt es auch in diesem Jahr Erfolgsgeschichten von unseren Wölfen in Deutschland. In einigen Gebieten wurden überraschend Wolfsfamilien mit Welpen nachgewiesen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte einen neuen Wolfsnachweis im Märkischen Kreis. Durch eine Fotofalle konnten am 27.08.2024 drei Welpen und zwei erwachsene Tiere (ein Männchen und ein Weibchen) bei Herscheid nachgewiesen werden. Insgesamt besteht das Rudel nach derzeitigem Kenntnisstand aus den beiden Elterntieren (Rüde unbekannt, Weibchen GW2856f) und drei diesjährigen Welpen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte ebenfalls eine erfolgreiche Reproduktion für das Wolfsrudel „Nordeifel“ im Kreis Euskirchen.

Im Hohen Venn an der Grenze zu Belgien konnten in einem Video sieben Wolfswelpen und ein Jährling (Wolf im zweiten Lebensjahr) nachgewiesen werden. Insgesamt besteht dieses Rudel somit mindestens aus den beiden Elterntieren (GW2391m und GW2545f), drei Jährlingen (GW4000m, GW4001m und GW4035f) und sieben diesjährigen Welpen.

Beispielfoto Wolfsfamilie mit Welpen.

Seit September 2021 wurde bei Neuhaus am Rennweg regelmäßig Wolfspräsenz nachgewiesen. Im Sommer und Herbst 2023 wurden wiederholt zwei Wölfe über Fotofallenaufnahmen dokumentiert, sodass sich der anfängliche Status des Territoriums von „Einzeltier“ zu „Paar“ änderte. Nun wurden im Territorium „Neuhaus am Rennweg“ erstmalig drei Wolfswelpen per Fotoaufnahmen gesichtet. Die Aufnahmen wurden vom  Kompetenzzentrum Wolf Biber Luchs in Thüringen, als auch von der Dokumentationsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) als eindeutiger Wolfsnachweis bestätigt.  Damit ändert sich für dieses Territorium auch der bisherige Status von „Paar“ zu „Rudel“. Neben dem bestehenden Rudel in Ohrdruf existiert somit noch ein zweites Wolfsrudel in Thüringen. Im dritten Territorium Thüringens „Ilfeld“ ist derzeit ein Paar nachgewiesen.

Ende Juli wurden auch im niedersächsischen Wolfsburg Wolfswelpen nachgewiesen. Ferner wurde ein Welpe in Rodewald, der allerdings überfahren wurde sowie drei Welpen in Wendisch-Evern bestätigt.

Automatische Wildtierkameras der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg haben sowohl im Wildnisgebiet Jüterbog, als auch im Wildnisgebiet Heidehof (beide Teltow-Fläming) Wolfswelpen fotografiert. Das teilte die Stiftung Ende Juli mit.

Der früheste Nachweis in diesem Jahr kam aus Schleswig-Holstein.

Eigentlich hätten sie da noch in ihrer Höhle sein müssen, aber am 25. Mai wurde die Fähe des Segeberger Wolfsrudels aus Schleswig-Holstein zusammen mit mindestens vier Welpen gefilmt. Sie dürfen da gerade höchstens vier Wochen alt gewesen sein. Normalerweise tapsen die Kleinen erst im Alter von zirka sechs Wochen zum ersten Mal aus ihrem Bau heraus.

Nachdem im vergangenen Jahr der erste Nachweis für Nachwuchs von Wölfen in Schleswig-Holstein erbracht werden konnte, wurde in diesem Jahr eine erneute Reproduktion im Wolfsrudel im Segeberger Forst festgestellt. Die Elterntiere sind, wie im Vorjahr, die Wolfsfähe GW2656f und der Wolfsrüde GW2441m, hieß es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.

 

Quellen:

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2024-08-29

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2024-08-05

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolf-nachwuchs-im-territorium-neuhaus-am-rennweg

https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/wolfsburg/article406871163/wolfswelpen-tappen-nahe-rissstelle-in-wolfsburg-in-fotofalle.html

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/07/brandenburg-teltow-flaeming-wolf-welpen-wildnis-jueterbog-heidehof-wildtierkamera.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/07/deutschlands-schnellste-wolfswelpen-kommen-aus-schleswig-holstein/

https://www.wolfsmonitoring.com/fileadmin/dateien/wolfsmonitoring.com/Berichte_und_Literatur/2024_II_Quartalsbericht_Wolfsmonitoring.pdf

Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/