Bundestag nutzt Sommerloch für Ohrfeige an Wolfsfreunde und Weidetierhalter zugleich!

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, den 28.06.18,  für einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Antrag für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement gegen die Stimmen von AfD und FDP abgestimmt. Die Grünen enthielten sich. Das hört sich erst einmal ganz vernünftig an, hat aber seine Tücken, nämlich  mit Forderungen, wie diesen: Jedes Jahr soll der so genannte „Erhaltungszustand“ von Wölfen neu bestimmt werden dürfen. Dabei sollen Wölfe im Klartext auch dezimiert werden sowie Wölfe, die Zäune überwinden, getötet werden dürfen.  Des weiteren sollen Landwirte und Jäger mehr mitreden dürfen.  

Aus für die Weideprämie!

Doch nicht nur das, in der gleichen Sitzung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD die Weideprämie für Schäfer und Ziegenhalter abgelehnt. Ebenso wurden Sofortmaßnahmen für Weidetierhalter abgelehnt und auch der Antrag der GRÜNEN, sich weiter für den Schutz der Wölfe stark zu machen, scheiterte.

Hier die ausführliche Information des Bundestages dazu: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-de-wolf/560344

Freie Fahrt für Jäger?

Ebenso hatte der Bundestag vergangene Woche das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen. In Zukunft soll es damit Grundstückseigentümern erschwert werden, die Jagd auf ihrem Gebiet zu verbieten sowie aus Zwangsjagdgenossenschaften auszutreten. Wir gehen davon aus, dass sich dies viele Jagdgegner und Wolfsschützer nicht gefallen lassen werden.

Dass Fußballweltmeisterschaften und Ferien in vielen Bundesländern gut dazu taugen, unliebsame Gesetzesänderungen durchzupauken, ist ja hinlänglich bekannt. Die Aushebelung des Naturschutzes und das Durchsetzen von Lobbyinteressen hat nun aber eine Dimension erreicht, die nicht mehr hinzunehmen ist. Es ist zu hoffen, dass auch Schäfer und Weidetierhalter nun endlich merken, dass auch sie keine echte Hilfe von der Politik zu erwarten haben, sondern ihnen der Wolf als billiger Sündenbock verkauft werden soll.

 

Bundestagswahl 2017: Antwort der FDP zu unserer Anfrage, wie sie mit Schutzstatus der Wölfe umgehen will

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die Generalsekretärin der FDP, Nocola Beer, folgende Antwort übermittelt:

 

„Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. 

Wenn Populationen vormals stark bedrohter Arten sich erholen beziehungsweise zurückkehren, gehört aus unserer Sicht auch der Schutzstatus auf den Prüfstand. Zum Schutz der Weidetierhaltung solte der Wolf analog zur Zuordnung des Luchses ohne Zuweisung einer Jagdzeit dem Wildtierartenkatalog nach § 2 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Dies würde den Wolf einerseits dem Geltungsbereich der Hegeverpflichtung nach § 1 des Bundesjagdgesetzes zuordnen und andererseits ein engmaschiges Monitoring ermöglichen. Bei verhaltensauffälligen Problemtieren muss eine rasche und rechtssichere Entnahme im Sinne eines Hegeabschusses ermöglicht werden.

In der Europäischen Union wollen wir mit Blick auf die gestiegenen Populationen eine sachliche Debatte darüber in Gang setzen, wann Wolf und Luchs aus dem strengen Schutzregime des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entlassen und in ein flexibleres Management nach Anhang V überführt werden. Bei einem weiteren Wachstum der Wolfsbestände müssen Modelle wie regionale Obergrenzen oder eine Entnahmepflicht außerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete geprüft werden. Wir fordern dies, um eine Bestandsregulierung im Sinne eines nachhaltigen Interessenausgleichs zwischen Menschen und Artenschutz zu erreichen. Bei Rissschäden gilt in Zukunft eine Beweislastumkehr. Die öffentliche Hand muss die Nichteinwirkung des Wolfes belegen. Ansonsten ist der betroffene Tierhalter zu entschädigen.“