Von Abschuss bedrohter Wolf Chiemi in Tschechien überfahren

Er war von Oberbayern zum Abschuss freigegeben worden. Doch nach der Klage eines Umweltschutzvereines gab das Verwaltungsgericht in München einem Eilantrag statt, gegen den die Oberbayerische Regierung Rechtsmittel einlegte. Doch dem jungen Wolfsrüden war kein Glück beschieden, denn er wurde jetzt tot in Tschechien aufgefunden.

Beispielbild toter Wolf.

„Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist“, mahnte etwa Forstministerin Michaela Kaniber (CSU).  Dabei ist seit jeder Rückkehr der Wölfe nach Deutschland vor über zwanzig Jahren kein Mensch angegrifefn worden. Allerdings kommen jedes Jahr Menschen durch Hobbyjäger schwer zu Schaden und teilweise sogar ums Leben.

Naturschützer wiederum betonten, dass der Wolf keinerlei Interesse an Menschen gezeigt habe. Anstatt ihn abzuschießen, müsse die Staatsregierung mehr für den Schutz von Nutz- und Herdentieren tun und die Förderung für wolfsabweisende Zäune erhöhen. Das Verwaltungsgericht gab den Naturschützern Recht und befand, dass der Wolf sich Menschen nicht in einer arttypischen Weise genähert habe. Außerdem wisse man seit dem 19. Dezember nicht mehr, wo der Wolf sei.

Der Wolf sei Mitte Januar bei Prostejov, nordöstlich von Brünn, gefunden worden, teilte das Landesamt für Umwelt mit. Jetzt sei zweifelsfrei festgestellt worden, dass es sich um das Tier GW2425m handle.

Der Auffindeort des toten Wolfs liegt 360 Kilometer entfernt von der Stelle in Bayern, an der er zum letzten Mal gesichtet wurde. In Deutschland sind seit Anfang 2022 alleine bereits wieder zehn Wölfe überfahren worden. Wir befinden uns mitten in der Paarungszeit und die Jüngwölfe wandern ab um sich ein eigenes Revier zu suchen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen. Infos hier: https://www.menschen-fuer-woelfe.com/post/vorsicht-beim-autofahren-jungw%C3%B6lfe-sind-jetzt-auf-wanderschaft

Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Ein Sprecher des Gerichts erläuterte, jetzt komme es darauf an, wie die Prozessbeteiligten mit der neuen Situation umgehen. Normalerweise werden in solchen Fällen die Anträge zurückgezogen und das Verfahren damit erledigt.

Daten zum Bayerischen Wolfsmonitoring: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Bayern – Eilantrag erfolgreich – Wolf Chiemie darf nicht erschossen werden

Einem Eilantrag von Naturschützern hat das Verwaltungsgericht München heute stattgegeben. Wolf Chiemi darf nicht erschossen werden.

Beispielfoto Wolf, ©Brigitte Sommer

 

Der Wolf mit der Kennung GW2425m hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land ungeschützte Weidetiere sowie Wildtiere gerissen. Was, wenn nicht Wildtiere, soll ein Wolf denn sonst fressen? Ironischerweise waren auch die Wildtiere mit in die Begüdung für die Abschussverfügung aufgenommen worden. Ein unscharfes Video sollte ihn zudem in einer Stadt zeigen. Einen genetischen Beweis gab es nicht. Die Behörden hatten ihn daraufhin zum Abschuss freigegeben. Selbst den Hobbjägern war mit dieser Lösung nicht wohl und weigerten sich, zu schießen, da sie juristische Konsequenzen fürchteten. Sie bezeichneten die Schießgenehmigung als „weltfremd.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. hätte nach der Tötung des Wolfs oder eines anderen Tieres aufjeden Fall Strafanzeige gegen die Landwirtschaftsministerin und ausführende Personen gestellt. Bis zur Entscheidung des Verahrens dürfte der Wolf nun erst einmal in Sicherheit sein. Jedefalls vor „legalem“ Abschuss. Die bayerischen Methoden, unliebsame Luchse loszuwerden, sind ja bereits bekannt.
Hoffen wir, dass es genug Spaziergänger in den Landschaften dort gibt, die ihre Augen offenhalten. Hinweise auf Wildtierkriminalität behandeln wir anonym.