Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen

18.01.18 – Update zum Bericht von gestern.

WIR VERBREITEN KEINE FAKE-NEWS! Diese Nachricht haben wir heute an das Wolfsbüro gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Tagen kursiert in den sozialen Netzwerken ein Foto, das angeblich von einer Wildkamera von LUPUS aufgenommen worden sein soll. Unser Mitarbeiter ………………………. hat mehrmals mit Ihnen telefoniert, unter anderem mit Sophia Liehn, um über den Sachverhalt zum Abschussentscheid Klarheit zu bekommen. Dabei hat er auch gefragt, ob dieses Bild, siehe Anhang, von der SZ wurde es mit Archivbild untertitelt, von LUPUS stammt. ………………. sagt, Frau Liehn hätte ihm die Auskunft gegeben, dass das Bild NICHT von Lupus sei. Nun erhalten wir einen Screenshot aus einer FB-Gruppe, wo angeblich eine offizielle schriftliche Antwort von Ihnen gepostet ist. Darin steht, dass das Bild von LUPUS sei.

Könnten Sie uns bitte aufklären? Normalerweise sind Bilder aus Wildkameras von Lupus immer auch mit Copyrightzeichen versehen. Dieses Bild wird von diversen Zeitungen mal als Archivbild und mal als privat untertitelt. Ferner hätten wir gerne Auskunft darüber, ob es bereits ein DNA-Ergebnis zum toten Hund gibt. Wie kommen Sie darauf, dass es ausgerechnet der Wolf auf dem Bild in Krauschwitz gewesen sein soll, der den Hund in Weißkeißel getötet haben soll? Wir waren mit drei Mitarbeitern vor Ort. Der betroffene Hundehalter hat auch mit uns gesprochen und sich in Widersprüche verwickelt. Nachbarn sagen, dass der Hund immer herum gestreunert sei. Das Anwesen ist im Bereich der Hundehütte nicht eingezäunt. Selbst wenn tatsächlich ein Wolf den Streuner getötet hat, ist dies doch nicht der Beweis, dass es der Wolf war, der in Krauschwitz in die Kamera gelaufen ist, oder?

Ein Wolf unterscheidet sicherlich nicht einen nachts frei herumlaufenden Hund von einem „normalen“ Beutetier, wie Kaninchen, etc. Wie kommt eine derartige Abschussverfügung zustande? Was war Ihr Anteil an der Verfügung? Was haben Sie dem Landratsamt vorgeschlagen?

Selbst wenn es sich um einen Wolf mit Räude handeln sollte, der dort herumstreift, so ist diese behandelbar. In Sachsen ist kein stabiler Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht.

Wir bitten Sie um ein schnellstmögliches Feedback

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurz darauf hat uns Frau Liehn vom Kontaktbüro zurückgerufen und mitgeteilt, dass es sich um ein bedauerliches Missverständnis handeln würde. Man hätte sowohl private, als auch Bilder von LUPUS gehabt. Allerdings hätte die Privatperson Bilder, die von LUPUS erstellt worden sind, ohne Genehmigung vorab weiterverteilt. Diese seien dann in diversen Zeitungen und auch bei uns gelandet. Auf unsere Rückfrage hätte unser Mitarbeiter wohl ihre Aussage verwechselt, dass LUPUS nicht die privaten Bilder genommen hätte, sondern die eigenen. Dadurch, dass die Bilder vorab verteilt worden wären, seien viele Missverständnisse entstanden. Sogar ein falsches Copyright, wie in Falle der sächsischen Zeitung, seien dadurch entstanden, dass die Fotos unerlaubt überall verteilt worden seien.

 

Update -Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen.

Im Zweifel gegen den Angeklagten: Unfassbarer Fall von Amtsmissbrauch?

Sachsen – Am Donnertag der vergangenen Woche meldeten diverse Tageszeitungen in Sachsen, dass auf einen Wolf im Raum Weißkeißel eine Abschussverfügung herausgegeben worden sein sollte. Bis heute ist dazu allerdings keinerlei weitere Information an die Öffentlichkeit gegeben worden. Das heißt, offiziell gibt es diesen Abschussbefehl bislang nicht einmal. Einer unserer Mitarbeiter hat deswegen mit dem Büro in Rietschen telefoniert. Die genetische Untersuchung vom Tierarzt und Institut (Kadaver) liege bis dato noch nicht vor. Der Schießbefehl sei vom Ministerium in Dresden herausgegeben worden, heißt es von dort. Man vermute lediglich den angeblich von Räude befallenen Wolf als Verursacher für die Attacken auf die Hunde. Bilder aus einer privaten Wildkamera kursieren im Netz und führen zu allerlei Vermuten in den sozialen Netzwerken. Die SZ nahm ein solches Bild sogar als Aufmacher für einen Artikel, gab allerdings an, dass es sich bei dem Foto um ein Archivbild handeln würde.  Fakt ist, dass nicht einmal abschließend klar ist, auf welchen Wolf geschossen werden soll. Dem Wolf (falls er wirklich ein Räudefall ist) sollte lieber geholfen werden (Betäubung und Auskurieren im Gehege). Tatsache ist, dass die Fotoserie einen Wolf zeigt, der nicht in Weißkeißel in die Fotofalle gegangen sein soll, sondern in Krauschwitz. Das Gebäude, das darauf im Hintergrund zu sehen ist, deckt sich nicht mit dem, an dem unsere Mitarbeiter vor Ort waren. Wie die Behörde zum Schluss gekommen sein will, dass es gerade dieser Wolf war, der den Hund getötet haben soll, erschließt sich uns nicht. Uns sagte Frau Liehn vom Kontaktbüro, dass es keine Fotos geben würde, die den angeblich von Räude befallenen Wolf mit einem Haustier im Maul zeigen würden. Die Genehmigung zur Entnahme, wurde ausschließlich aufgrund von Aussagen von Privatpersonen verfügt. Diese Menschen haben also lediglich behauptet, dass sie den Wolf mit einer Katze im Maul gesehen hätten. Da im sächsischen Managementplan aufgeführt ist, dass Wölfe, die Katzen und Hunde beißen oder fressen, abgeschossen werden dürfen, öffnet dieser Aspekt der Verleumdung Tür und Tor. 

Drei Mitarbeiter von Wolfsschutz Deutschland waren vor Ort in Weißkeißel. Dabei konnten Sie mit dem betroffenen Hundehalter sprechen. Unseren Mitarbeitern fiel dabei auf, wie emotionslos der Halter von seinem verstorbenen Tier, einem Cockerspanielmix, sprach. Angeblich sei der Hund vor dem tödlichen Angriff schon einmal von einem Wolf gebissen worden, er habe sich aber erholt. Nur wenige Tage später hätte die tödliche Attacke stattgefunden, heißt es. Dabei fiel unseren Mitarbeitern auf, dass die Hundeleine nicht zerrissen war, wie es in früheren Berichten hieß, sondern ordentlich über der Hundehütte hing. Um die Hundehütte herum waren keinerlei Kampfspuren zu erkennen, was bei dem matschigen Boden, der zur Zeit regenbedingt vorherrscht, doch sogar noch deutlicher zu sehen sein müsste. Der Gartenteil, auf dem die Hundehütte steht, weißt keinerlei Umzäunung auf. Der Halter räumte ein, dass er seinen Hund nicht daran gehindert hätte, herumzustreunen. Er sei schließlich immer wieder zurückgekommen. Ferner hält der Mann Hühner und Katzen, denen bislang nichts passiert ist. Weiterhin wurde der tote Hund nicht auf dem Grundstück des Besitzers gefunden, sondern an einem Damm zirka 200 Meter entfernt. Auch Nachbarn berichteten uns, dass der Hund immer wieder herumgestreunt wäre. 

Sollte nicht eher der Hundehalter anzeigt werden? Welcher verantwortungsbewusste Halter lässt denn einen verletzen Hund nach einem Biss nachts erneut herumstreunen, und das mitten im Wolfsgebiet? Und weitere Fragen stellen sich. Im einem der Nachbarhäuser leben etliche Katzen. Die Halterin hat keines ihrer Tiere verloren. Fazit: Erneut eine sehr konstruiert wirkende und nicht glaubhafte Geschichte aus Sachsen. Ein Schießbefehl scheint hier rein rechtlich gar nicht durchführbar zu sein, denn die Schuld des angeblichen Täters „Wolf“ ist durch nichts erwiesen.