Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hessen: Eilverfügung kippt Jagd auf Wolfswelpen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 3. Juli 2026 die vom Regierungspräsidium Kassel erlassene Abschussgenehmigung für Jungwölfe (Welpen) im Lahn-Dill-Kreis (Territorium Greifenstein) per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Naturschutzorga statt. Die aufschiebende Wirkung der Klage verhindert bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren den Vollzug der Abschusspläne. Für das Greifensteiner Wolfsrudel bedeutet dieses Urteil einen wichtigen, rechtlichen Aufschub. Dennoch bleibt die Lage vor Ort für die Tiere kritisch. Das zeigt die aufgeheizte Stimmung im Raum Greifenstein sowie die anhaltende Gefahr illegaler Verfolgung in ganz Hessen. Wir erklären alle Zusammenhänge ausführlich in unserer Fotoreportage mit brandaktuellen Einblicken in das Territorium.

Die juristischen Hintergründe des gestoppten Abschusses

Das Regierungspräsidium Kassel hatte als obere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah vor, in der Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freizugeben. Weil im laufenden Monitoringjahr bereits zwei verendete Tiere im Territorium des Greifensteiner Rudels gefunden und auf die Quote angerechnet wurden, verblieben effektiv zwei zur Tötung freigegebene Jungwölfe.  Die behördliche Grundlage für diese Freigabe bildet der neue, revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen des Landwirtschaftsministeriums. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/01/hessen-perfide-abschussfreigabe-bricht-eu-recht-und-gefaehrdet-das-greifensteiner-rudel/
Dieser erlaubt es, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs zu töten, sofern sich die Population in einem vermeintlich günstigen Erhaltungszustand befindet. Basis für diese Gesetzesänderung war die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Frühjahr 2026 sowie vorangegangene Anpassungen des hessischen Jagdrechts im Herbst 2024.
Von den verbliebenen Welpen aus dem vergangenen Jahr leben nur noch zwei. Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung sollten sie getötet werden, bzw. neue Welpen aus diesem Jahr. © Brigitte Sommer, Beispielfoto.

Die Freigabe zur Jagd. basiert  jedoch auf einer rechtswidrigen Prognoseentscheidung. Für das aktuelle Monitoringjahr liegen behördlich noch keine gesicherten Reproduktionsnachweise für das Greifensteiner Rudel vor. Es sollte demnach ohne verifizierte Welpenzahlen auf reinen Verdacht hin in ein geschütztes Rudel hineingeschossen werden. Dies verletzt nicht nur den Elterntierschutz, sondern gefährdet auch die Sozialstruktur des gesamten Rudels fundamental. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte der Argumentation der Naturschutzinitiative als klagendem Verband im Eilverfahren, da ein Vollzug der Genehmigung irreversible Fakten geschaffen hätte, die im Hauptverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Die Kernpunkte der gerichtlichen Presseinformation laut dpa

Das Gericht stützt seine vorläufige Entscheidung (den sogenannten Hängebeschluss) auf folgende Säulen:
  • Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG): Zur Gewährleistung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz muss die Tötung der Jungwölfe gestoppt werden. Ein Vollzug der behördlichen Abschussgenehmigung würde unzweifelhaft irreversible Fakten schaffen. Eine spätere positive Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ließe sich schlechterdings nicht rückgängig machen. 
  • Fehlende Entscheidungsreife: Das Gericht stellte klar, dass es der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel aktuell an der nötigen Entscheidungsreife fehlt. 
  • Eilantrag nicht aussichtslos: Die Richter betonten, dass der von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingereichte Eilantrag auch unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahme keineswegs offensichtlich aussichtslos erscheint.
Es gibt viele Teiche und Tümpel im Territorium. © Brigitte Sommer

Unser Video-Aufruf vom 2. Juli 2026. An dem Tag war noch nicht klar, dass das Gericht der Eilverfügung stattgeben wird.

Es gibt inzwischen sehr viele Nachahmer im Netz. Wolfsfreunde sollten hier kritisch sein und prüfen, ob diese Macher tatsächlich selbst vor Ort sind, oder nur Content kreieren, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Es gibt auch Orgas, die Informationen an Beörden weiterleiten, was absolut kontraproduktiv ist, da die Behörden ja die Wölfe schießen wollen. In Hessen dürfen nach der neuen Verordnung übrigens Staatsjäger (HessenForst) und Hobbyjäger schießen.

Das offizielle Wolfsmonitoring hatte anfangs ein klares Ziel: Den Wolf wissenschaftlich zu begleiten und zu schützen. Doch durch die Aufnahme ins Jagdrecht droht dieser positive Effekt ins Gegenteil umzukippen.
Wenn Staats- und Hobbyjäger die Daten – wie u. a. auch in Hessen – sammeln, entsteht ein riesiger Interessenkonflikt: Bewegungsprofile könnten genutzt werden, um Wölfe für Abschussgenehmigungen gezielt vom gleichen Personenkreis aufzufinden. Orgas und Personen, die hier zuarbeiten, schützen die Wölfe nicht, ganz im Gegenteil, wie wir in der weiteren Folge des Artikels noch erklären werden.
Wir rufen im Video zum Weiterwandern auf. Wer mit uns laufen möchte – wir wissen wo genau – sollte Mitglied werden. Seit der groß angelegten Intrige gegen unsere Vorsitzende im Schwarzwald https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig geben wir keine Informationen mehr an Fremde heraus und wir geben auch keine genauen Orte bekannt, damit Orgas, die die Daten an Behörden weitergeben, keine sensiblen Informationen erhalten können und uns nicht erneut solche Presseleute auf den Hals jagen können, die eben nicht seriös recherchieren möchten, sondern Stimmung machen möchten.
Dass wir im legalen Rahmen arbeiten und natürlich nichts zerstören, sondern dokumentieren,  braucht man dabei eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Zeitungsberichte, die anderes behaupten, möchten ganz offensichtlich Tierschützer diffamieren.

Das Rudel Greifenstein – Nachkommen des Leuscheider Rudels mit dem Vaterwolf Milan

 

Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer
Tabelle aus Angaben der DBB-Wolf und Meldungen des WZH erstellt.

 

Das Territorium des Greifensteiner Rudels verteilt sich auf eine riesige Fläche. Wo, wenn nicht hier, sollten Wölfe endlich in Frieden leben können? © Brigitte Sommer

 

Die Risse an ungeschützten Schafen und Ziegen geschahen hauptsächlich im Bereich Allendorf und Hof Heisterberg. Betroffen waren keine Berufsschäfer, sondern Hobbyhalter. Doch es sind vor allem Pferdehalter, die in Greifenstein Stimmung machen. © Brigitte Sommer

Angespannte Stimmung in Greifenstein und politischer Druck

Die Stimmung in der Gemeinde Greifenstein und den umliegenden Ortschaften ist seit Monaten stark polarisiert und von politischem Druck geprägt. Lokale Politiker und insbesondere die Bürgermeisterin der Gemeinde stehen unter erheblicher Beeinflussung der ansässigen Pferde- und Weidetierhalter. Vorangegangene Vorfälle – wie ein Vorfall im Januar 2025, bei dem ein Jungtier zwei Reiterinnen über einen längeren Zeitraum im Wald folgte, sowie Nutztierrisse – wurden von der Lobby instrumentalisiert. Nur kurze Zeit später wurde ein Wolf dort tot aufgefunden. Wir berichteten und warnten hier bereits am 25.03.2025: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Besonders die Pferde- und Jagdlobby macht in der Region massiv Stimmung gegen das Greifensteiner Rudel. Mitte Mai 2026 geriet eine Koppel in Greifenstein in den Fokus, von der zehn Pferde ausbrachen, wobei zwei Tiere so schwer verletzt wurden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Obwohl offizielle genetische Untersuchungen des Vorfalls im Juni 2026 sowohl das Greifensteiner Wolfsrudel als auch Hunde als Verursacher eindeutig entlasteten, wird das Thema von Seiten der Jagd- und Pferdehalterverbände weiterhin emotional bewirtschaftet. Auf Informationsveranstaltungen und über Petitionen fordern diese Gruppen eine massive Reduktion der Wolfsbestände und ein „aktives Wolfsmanagement“, was faktisch auf eine dauerhafte Bejagung abzielt.

Fördergelder kassieren, Herdenschutz blockieren: Das strukturelle Einfallstor der Agrar- und Pferdehalterlobby

Um die politische Dynamik zu verstehen, muss man die konkreten Aufgaben der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) betrachten. Der Verband fungiert primär als Vergabestelle und Koordinator für beträchtliche Fördermittel des Landes Hessen, die für die Landschaftspflege und die Bewirtschaftung von sensiblem Naturschutzgrünland direkt an lokale Landwirte fließen. Genau hierin liegt aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. der eigentliche, strukturelle Skandal: Während die im Verband organisierten Akteure bereitwillig staatliche Fördergelder für die Bewirtschaftung ihrer Flächen einstreichen, weigern sich viele von ihnen beharrlich, die ebenfalls hochgradig geförderten Herdenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Netzwerk bewegt sich auch die Greifensteiner Bürgermeisterin Marion Sander in ihrer öffentlichen Funktion, die dort im Vorstand aktiv ist. Anstatt eine klare, unabhängige Position für den gesetzlich verankerten Artenschutz einzunehmen, bewegen sich lokale Amtsträger in einem ständigen politischen Spagat. Es entsteht der Eindruck, dass das Narrativ vom „Problemwolf“ auf lokaler Ebene bereitwillig bedient wird, um dem Druck der einflussreichen Agrar-, Jagd- und Pferdehalterfunktionäre nachzugeben.
Besonders absurd wird die emotionale Stimmungsmache dieser Verbände in der Region, wenn man die offizielle Rissliste analysiert: Die dortigen Rinder- und Haupterwerbslandwirte und – Schäfer waren nach unseren Recherchen im Raum Greifenstein überhaupt nicht von Wolfsrissen betroffen. Die wenigen, ungeschützten Schäden betrafen reine Hobbyhaltungen abseits der professionellen Agrarbetriebe. Dennoch nutzen die in den regionalen Netzwerken organisierten Gruppen das Greifensteiner Rudel als reines, populistisches Feindbild, um von der eigenen Pflicht zur Co-Existenz und von Versäumnissen bei der eigenen Zaun- und Haltungspraxis abzulenken. Anstatt dass die lokalen Betriebe und Halter im Rahmen einer nachhaltigen Landschaftspflege zur „guten fachlichen Praxis“ beim Zaunbau verpflichtet werden, wird das Greifensteiner Rudel zur Zielscheibe einer künstlich inszenierten Existenzangst gemacht, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt. Hier ein aktuelles Negativbeispiel: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/permalink/4588596618080208/

Neuer Wolfsmanagementplan für Hessen

Mit dem novellierten Wolfsmanagementplan für Hessen wurden der Lobby von Seiten der Politik ja praktisch alle Wünsche erfüllt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. üben starke Kritik an diesem Papier. Es ist unten verlinkt. Der neue Plan stellt einen eklatanten Rückschritt für den Natur- und Tierschutz dar. Der angeglich erreichte gute Erhaltungszustand und die darin verankerte pauschale Bestimmung, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs pro Territorium ohne vorherige Schadensnachweise zu töten, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Indem das Landwirtschaftsministerium auf bloße Schätzungen setzt, öffnet es der Willkür Tor und Tür.
Besonders skandalös: Der Herdenschutz spielt im neuen Plan faktisch keine Rolle mehr. Anstatt Weidetierhalter konsequent in die Pflicht zu nehmen, wolfsabweisende Zäune zu errichten und den nachweislich wirksamen Schutz aktiv umzusetzen, belohnt das Papier mangelnde Prävention. Bei den angeblichen Rissvorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden! Dass nun ohne vorherigen Nachweis von Schäden an ordnungsgemäß geschützten Weiden pauschal bis zu 40 Prozent der Welpen (verharmlosend als „Jungwölfe“ deklariert) geschossen werden dürfen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und bricht europäisches Recht. Hier wurde eine reine Abschussschablone geschaffen, die das absichtlich strukturelle Versagen beim Herdenschutz vertuschen soll.

Die offiziellen Zahlen entlarven die sinnlose Abschusspolitik

Wie absurd dieses Vorgehen ist, zeigt der unbestechliche Blick auf die brandaktuellen Daten des Wolfszentrums Hessen (WZH). Für das abgelaufene Monitoringjahr 2025/2026 wurden in ganz Hessen zwar mindestens 113 durch Wölfe geschädigte Nutztiere registriert – doch die amtliche Schadensliste offenbart die eigentliche Ursache: Bei über 90 Prozent dieser bestätigten Übergriffe war schlichtweg kein empfohlener Grundschutz vorhanden. Es traf fast ausnahmslos ungesicherte Weiden oder Hobbyhaltungen. Professionelle Betriebe, die wolfsabweisende Zäune konsequent nutzen, blieben praktisch schadensfrei. Auch im neuen Kalenderjahr setzt sich dieser Trend fort: Die behördlichen Prüfprotokolle der Regierungspräsidien weisen bei den wenigen echten Wolfsrissen in der Spalte zur guten fachlichen Praxis fast flächendeckend ein klares „Nein“ beim Grundschutz auf. Die amtlichen Zahlen belegen damit zweifelsfrei: Nicht der Wolf ist das Problem, sondern das eklatante Versäumnis beim Zaunbau. Dass die Landesregierung diese mangelnde Prävention nun mit Abschussgenehmigungen belohnt, statt den Herdenschutz konsequent nicht nur zu fördern (neu sogar für Pferde, Rinder und Esel), sondern einzufordern, ist ein naturschutzrechtlicher Offenbarungseid.
Weidtierhaltung draußen spielt im Raum Greifenstein fast keine Rolle. Pferde und Kühe werden nur hinter rudimentären Litzen gehalten, doch das Rudel Greifenstein machte bislang gar keine Anstalten, Pferde oder Rinder anzugreifen. Doch natürlich sagen Wölfe zu Ziegen und Schafen, die ihnen praktisch auf dem Präsentierteller serviert werden, nicht „Nein“. © Brigitte Sommer

 

Wolfslosung findet man nicht mit technischem Schnickschnack, sondern vor allem durch Intuition und einem Gespür für Wölfe auf langen Wandertouren. Da Wölfe die Grenzen ihrer Territorien mit ihrem Kot markieren, können wir uns durch Losungsfunde ein Bild machen und unsere Patrouillen entsprechend ausrichten. © Brigitte Sommer

 

Unser Vereinsmitglied Gudrun lässt ihre Hündin zur Wolfslosungsspürhündin ausbilden. Alba hilft uns inzwischen sehr bei unseren Einsätzen. Auch bei toten Tieren kann sie uns helfen. Möchte sie die Spur weg vom toten Tier lieber nicht verfolgen, könnte es sich entweder um einen Riss handeln, oder aber ein durch Wölfe nachgesorgtes Reh.© Brigitte Sommer

 

Wie schnell ein totes Tier in der Natur verwertet wird, zeigt sich hier: Das Foto entstand nur einen Tag vorher. Foto: privat.

 

Illegale Verfolgung: Das schleichende Sterben hessischer Territorien

Dass erfolgreiche Klagen, wie vor dem Verwaltungsgericht Kassel, keinen verlässlichen Schutz vor der Realität im Wald bieten, belegt das kontinuierliche Verschwinden etablierter Wolfsterritorien in Hessen. Während die Politik suggeriert, die Wolfsbestände würden unkontrolliert wachsen, dokumentieren offizielle Angaben und unsere Recherchen einen gegenteiligen Trend. Ein Großteil der nachgewiesenen Territorien existiert heute nicht mehr, da die Tiere spurlos verschwunden sind.
Die Bilanz des hessischen Wolfsvorkommens abseits des Greifensteiner Rudels:

Das Verschwinden betrifft nicht nur sesshafte Rudelstrukturen. Auch durchziehende Einzelwölfe, die auf der Suche nach neuen Territorien sind, werden immer wieder illegal beseitigt. Ein aktueller Verdachtsfall im Main-Kinzig-Kreis untermauert diese Annahme. https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

 

Diese Foto hat uns ein Wolfsfreund zugesendet. Es gibt doch viele Freunde der Wölfe in der Region. Ein herzliches Dankeschön. Foto: privat.

 

An jeder Ecke befinden sich – wie überall – Hochsitze. Mittig hinten zu sehen. Bei diesem ist kein Kugelfang zum bergabliegenden Wanderweg. © Brigitte Sommer

 

An der Ulmbachsperre ist ein Campingplatz mit Badestelle. © Brigitte Sommer

 

Ein riesiges Gebiet mit viel Platz für Wildtiere. © Brigitte Sommer

 

Alles in der Natur wird verwertet: Tagpfauenauge auf Marderlosung. © Brigitte Sommer

 

Danke an die Wanderer, die uns dieses Bild geschickt haben. Foto: privat.

 

Überall Hochsitze.In der blauen Tonne befindet sich Mais zum „Ankirren“ von Wildschweinen. Foto: privat.

 

Der Bock als Gärtner: Der massive Interessenkonflikt im staatlichen Monitoring

Ein weiterer Kernskandal ist die Struktur des offiziellen Wolfsmonitorings in Hessen, die einen unübersehbaren Interessenkonflikt birgt. Seit der Neuzuordnung des Wolfszentrums Hessen (WZH) zum Landesbetrieb HessenForst und der gezielten Ausbildung von Hobbyjägern zu offiziellen „ehrenamtlichen Wolfsberatern“ wird der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht. Das WZH erfasst über dieses Netzwerk systematisch Bewegungsprofile, Fotofallen-Daten und Standortnachweise der Wölfe. Dieselben Daten, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten, werden durch die Neuausrichtung des Jagdrechts nun jedoch als direkte logistische Grundlage genutzt, um Abschüsse vorzubereiten. Die Jägerschaft sammelt so die Standortdaten ihrer potenziellen Abschussobjekte im Grunde selbst. Dass ausgerechnet eine Lobbygruppe, die den Wolf öffentlich als „Schadfaktor“ brandmarkt, die Hoheit über die Datenerhebung im Wald besitzt, entzieht dem staatlichen Monitoring jede Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität. Es dient in der Praxis nicht mehr dem Artenschutz, sondern der gezielten Lokalisierung von Wölfen zur Freigabe für die Flinte.

Ausbau unserer unabhängigen Wolfsschutzpatrouillen

Um dem illegalen Verschwinden von Wölfen entgegenzuwirken und das Greifensteiner Rudel effektiv vor Übergriffen zu schützen, organisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren zielgerichtete Schutzpatrouillen. Unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer hat zusammen mit einem ehrenamtlichen Team das Kerngebiet des Rudels im Lahn-Dill-Kreis über mehrere Tage hinweg erneut erwandert.
Durch diese intensive Felderkundung haben wir einen detaillierten Überblick über die lokalen Gegebenheiten und die Streifgebiete des Rudels gewonnen. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für unsere vereinsinternen Wolfsschutzpatrouillen. Unsere Teams werden ab sofort im Revier Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses zu überwachen, illegale Aktivitäten im Wald zu dokumentieren und den Schutz der verbleibenden Wölfe unabhängig zu begleiten.
Es dokumentierten u. a. Brigitte (links), Gudrun und Alba. Hinweisgeber und aktive Mitglieder können sich sicher sein, dass wir ihre Identität schützen. Informanten garantieren wir Quellenschutz. Foto: Privat.

Aktiv werden für den Wolfsschutz: Schützen Sie mit uns die hessischen Wölfe

Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel hat uns eine Atempause verschafft, doch die Arbeit im Wald fängt jetzt erst an. Um illegale Verfolgungen zu verhindern und eine lückenlose, unabhängige Dokumentation zu gewährleisten, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Werden Sie Teil unserer Wolfsschutzpatrouillen!
Das gemeinsame Erkunden der Wolfsterritorien ist nicht nur ein unschätzbarer Dienst für den Artenschutz, sondern bietet auch enorme persönliche Vorteile. Das Wandern in der Natur hat nachweislich tiefgreifende gesundheitliche Aspekte:
    • Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems: Das gleichmäßige Gehen in wechselndem Terrain trainiert Herz und Lunge sanft, aber hocheffektiv.
    • Nachhaltiger Stressabbau: Der Aufenthalt im Wald senkt nachweislich das Stresshormon Cortisol, beruhigt das Nervensystem und stärkt die psychische Widerstandskraft.
    • Aktivierung des Immunsystems: Die Bewegung an der frischen Waldluft regt die Produktion körpereigener Abwehrzellen an.

Verbinden Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und leisten Sie gleichzeitig einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz des Greifensteiner Rudels. Ob als aktiver Patrouillengänger im Wald oder durch eine feste Mitgliedschaft, die unsere Arbeit dauerhaft rechtssicher finanziert – jede helfende Hand zählt. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen:

Neuer Wolfsmanagementplan Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-06/20260630_wmp_final_veroeffentlichung_abgestimmt_al6.pdf

Unsere Kritik zum Vorhaben Wolfsmanagementplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Gerichtsentscheidung zum Eilverfahren Greifenstein: https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-debatte-eilantrag-bremst-wolfsjagd-im-lahn-dill-kreis-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-330290

Hier zeigen wir die schlechten Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
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Wolfstourismus: Die große Chance für ländliche Regionen

Wölfe sind nicht nur ein wichtiger Teil gesunder Ökosysteme – sie sind auch ein echter Wirtschaftsfaktor. In vielen Regionen der Welt hat die Rückkehr des Wolfs zu einem regelrechten Boom beim sanften Naturtourismus geführt. Besonders eindrucksvoll zeigt sich das im Yellowstone National Park. Aber ginge das nicht auch bei uns? Wir beleuchten noch mal die Situation im Territorium Hornisgrinde und kündigen einen „Wolfswalk“ im Sommer an. 

Die Erfolgsgeschichte Yellowstone

Wolfsbeobachter in den USA. Das Bild wurde mit KI erstellt.

Seit der Wiedereinführung der Wölfe 1995 hat sich der Park zu einer internationalen Attraktion für Wolfsbeobachter entwickelt. Studien der University of Montana und des National Park Service kommen zu folgenden Ergebnissen:

  • Allein durch wolf-spezifischen Tourismus fließen jährlich ca. 82 Millionen US-Dollar in die umliegenden Gateway-Gemeinden.
  • Bereits 2005/2006 lagen die direkten Einnahmen bei über 35 Millionen Dollar – mit stark steigender Tendenz.
  • Mehr als 150.000 Besucher pro Jahr kommen gezielt wegen der Wölfe.
  • Der gesamte Tourismus rund um Yellowstone generierte 2023 über 828 Millionen Dollar an wirtschaftlichem Nutzen und sicherte Tausende Arbeitsplätze.

Wolfstourismus schafft Einkommen besonders in den ruhigen Nebensaisonen und macht die lokale Wirtschaft unabhängig von der Jagd.

Auch in Europa ein großes Potenzial

In Regionen wie den Abruzzen (Italien), Asturien (Spanien) oder den Karpaten entwickelt sich verantwortungsvoller Wolfstourismus ebenfalls positiv. Er schafft Arbeitsplätze für lokale Guides, Hotels und Gastronomie und fördert gleichzeitig tatsächlich die Akzeptanz gegenüber dem Wolf.

Besipielfoto Wolf.

Der absurde Kontrast: Hornisgrinde im Schwarzwald

Während in Yellowstone und anderen Regionen der Wolf aktiv als wirtschaftliche Chance gesehen wird, reagieren deutsche Behörden oft mit Ablehnung und sogar mit Propaganda.  Im Fall des Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m – „Grindi“) wurde der Begriff „Wolfstourismus“ regelrecht zum Schmähbegriff gemacht. Behörden und Teile der Politik warnten öffentlich davor, dass „Wolfstourismus“ dem Wolf schade und die Sicherheit der Menschen gefährde. Aktivisten, die Grindi vor einem Abschuss bewahren wollten, wurden in Medien und sozialen Netzwerken als Störer und radikale „Wolfstouristen“ dargestellt. Es gab sogar Befürchtungen einer regelrechten Massenbildung mit „Bürgerwehr“ speziell dort gegen Touristen allgemein. Statt das enorme Potenzial für sanften Naturtourismus im Schwarzwald zu nutzen, wurde der Wolf lieber zum Abschuss freigegeben – angeblich auch, um „Wolfstourismus zu unterbinden“. Damit schadet man nicht nur dem Wolf, sondern auch der eigenen Region: Dem Tourismus, den lokalen Betrieben und der Attraktivität des Nationalparks. Glücklicherweise ist es für Grindi dank seiner Schlauheit bislang gut ausgegangen. Er zeigt eben typisches Nationalparkverhalten, guckt ab und an, aber zeigt keinerlei Aggression, genau das, was man sich von einem Wolf in einem Nationalpark wünscht. Wir befürchten allerdings unter der neuen Regierungskoalition eine neue Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/
Auf eine weitere UIG erhielten wir am 4. Mai 2026 vom Umweltminisiterium die Antwort, dass derzeit keine weitere Verfügung in Planung sei. Allerdings wurden weitere Meldungen von Begegnungen am 6. April und 7. April als „kritisch“ eingestuft. Bei den Begegnungen waren Hunde dabei. Allerding zeigt sich in der Liste auch, dass sich Grindi durch lautes Rufen und dominantes Auftreten verscheuchen lässt. Er hat Angst vor Menschen, wie wir ja auch bereits dokumentiert hatten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/
Die Antwort zeigt auch, dass Sichtungen weiter gemeldet werden. Wir haben eine weitere UIG an das Landwirtschaftsministerium gestellt, die heute folgendermaßen beantwortet wurde:
  1. Welche Maßnahmen (Vergrämung, Besenderung, intensiviertes Monitoring, etc.) wurden seit Ablauf der alten Genehmigung ergriffen?

Momentan keine, aufgrund der Tatsache, dass sich der Wolf wohl aufgrund der massiven Beunruhigung durch den Publikumsverkehr aus Anlass der ersten Abschussgenehmigung durch das Umweltministerium BW und Ende der Ranzzeit erheblich zurückgezogen hat.

Hohe Kosten und Nachteile der Wolfsjagd

Die Jagd auf Wölfe ist nicht nur ökologisch sinnlos und ethisch abzulehnen, sondern auch teuer. Ein einzelner Abschuss kann mehrere tausend bis über 30.000 Euro kosten (Personal, Ausrüstung, Genehmigungsverfahren, Gerichtsverfahren). Dazu kommen hohe laufende Ausgaben für das „Wolfsmanagement“. Im Vergleich dazu sind präventive Herdenschutzmaßnahmen langfristig deutlich günstiger und nachhaltiger. Studien zeigen zudem, dass Abschüsse die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern – im Gegenteil: Durch die Störung von Rudelstrukturen können sich überlebende Wölfe stärker auf leichte Beute (Weidetiere) konzentrieren.
Zusätzlich geht wertvolles Tourismuspotenzial verloren, während die Einnahmen aus Jagd-Lizenzen minimal sind.
Spielende Wölfe.

Fazit: Chance statt Angst

Der Wolf kann sogar auch ein wirtschaftlicher Gewinn sein – wenn man ihn lässt. Statt ihn zu dämonisieren und zu töten, sollten Politik und Behörden endlich auf die erfolgreichen internationalen Beispiele schauen. Wolfstourismus schafft Einnahmen, Arbeitsplätze und ein positives Naturimage.

Die Hornisgrinde zeigt exemplarisch, wie verpasste Chancen und ideologische Blockaden der eigenen Bevölkerung schaden. Es ist Zeit, vom amerikanischen und europäischen Erfolgsmodell zu lernen, das würde auch in Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und weiteren Gebieten gut funktionieren können. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden im Sommer einen Termin zu einem Wolfswalk in der Langen Rhön in Bayern anbieten. Selbstverständlich lauern wir dabei keinem Wolf auf und wir provozieren auch keine Sichtung, sondern wir informieren in lockerer Art und Weise über das Territorium und die Wölfe. Die Teilnahme wird kostenfrei sein. 

Mit Glück findet sich eine Hinterlassenschaft, eine Losung des Wolfs.

Quellen:

  • Duffield et al., University of Montana (Studien zu Yellowstone)
  • National Park Service Yellowstone Economic Impact Reports
  • Outside Online & Rewilding Academy

Einige unserer Berichte zum Hornisgrinde-Wolf „Grindi“:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolf Grindi in akuter Gefahr? Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchtet neue Abschussverfügung unter CDU-Verantwortung

Seit dem Wechsel der Zuständigkeit für den Wolf zum CDU-geführten Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 2. April 2026 gibt es auf der offiziellen Seite des Umweltministeriums keine neuen Monitoring-Daten mehr. Die Inhalte werden während der Übergangsphase nicht aktualisiert. Genau in dieser Phase der Unsicherheit ist unsere  UIG-Anfrage zur Abschussgenehmigung des Hornisgrinde-Wolfs „Grindi“ (GW2672m) endlich beantwortet worden. Diese Antwort schätzen wir als alarmierend ein. Außerdem waren wir am 24. März 2026 wieder mit einem Team in Grindis Revier. Lesen Sie hier alle Hintergründe in unserer Fotoreportage.  

UPDATE 12.10.2026: Landwirtschafts- und Umweltministerium beantworteten uns unsere UIG dahingehend, dass keine weiteren Maßnahmen geplant und auch keine Abschussverfügung geplant sei. Mehr Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-admin/post.php?post=20113&action=edit

Was die Behörden-Antwort offenbart

Nach Ablauf der Abschussgenehmigung am 10. März 2026 gab es weitere vier als „kritisch“ eingestufte Sichtungen: am 11.02., 18.02., 02.03. und 21.03.2026. Die Einordnung als verhaltensauffälliges Tier der Kategorie C3a beruht jedoch nicht auf harten Fakten, wie Rissen oder tatsächlichen Angriffen, sondern auf Behauptungen.
Die Behörden genehmigten für die Vergrämung (bereits seit 20.06.2024) 21 Personen (Namen geschwärzt), die Grindi mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren – auch aus dem Auto und mit Nachtsichtgeräten – beschießen durften. Die Maßnahmen erstreckten sich über ein riesiges Gebiet: Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Forbach, Ottersweier, Sasbach und Sasbachwalden sowie das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald, Wälder und Wiesen um Baden-Baden, Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach, Wilder See, Hornisgrinde und Oberes Murgtal.
Besonders perfide: Spaziergänger und Wolfsfreunde, die Grindi schützen wollten, wurden beschuldigt, Auerhähne während der Aufzuchtzeit zu stören – während die Behörden selbst mit hohem Personalaufwand (durchschnittlich drei Personen über 20 Wochen à 40 Stunden) massiv nachstellten.
Beispielfoto Wolfsrüde.

CDU und Peter Hauk

Mit dem Ressortwechsel liegt das Wolfsmanagement nun beim CDU-Minister Peter Hauk. Die CDU hat im Wahlkampf sogar noch eine deutlich wolfskritischere Linie als Cem Özdemir (Grüne) vertreten und schnellere sowie noch einfachere Abschussmöglichkeiten gefordert. Wir befürchten daher, dass unter der neuen Zuständigkeit und nach der Aufnahme ins Bundesjagdrecht und dem Durchgang durch den Bundesrat, bereits eine neue Abschussverfügung für Grindi vorliegt oder in den nächsten Wochen erlassen werden könnte oder sogar schon existieren könnte. Deshalb haben wir eine weitere UIG-Anfrage gestellt.

 

Wolfsfigur an einem Wanderweg bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

Einige Nachstellungen im Detail

  • Am 16.07.2024 trat Grindi in eine Soft-Catch-Fußfalle (die wir seit Langem scharf kritisieren), https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/ konnte sich aber selbst befreien.
  • Am 22.01.2024 ruhte er auf einem nicht benutzten Skihang; als Menschen brüllend auf ihn zurannten, zog er sich ruhig zurück – auf eine Distanz, die für ein Narkosegewehr zu groß war.
  • Mehrfach versuchten Personen mit Hunden (u. a. 25.02. und 28.02.2025), Begegnungen zu provozieren – genau das, was Wanderern und Touristen später vorgeworfen wurde.
  • Fußfallen, sogar Lockstoffe und die geplante „Hard-Release-Methode“ (die wir bereits im Fall Großhennersdorf scharf kritisiert hatten) kamen zum Einsatz. Eine Expertin von Team Tierschutz bestätigte: Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit solcher Vergrämungsmethoden.

Jäger durften Menschen gefährden?

Trotz allem hielt Grindi immer ausreichend Abstand (nie kamen die Verfolger auf 20–25 Meter heran). Insgesamt gab es 180 Sichtungsmeldungen, meist mit mehr als 20 Metern Abstand.
Die Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte auf einer lediglich „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – eine extrem niedrige Schwelle, die wir in früheren Artikeln bereits als rechtsstaatlich hochproblematisch kritisiert haben. Drei Personen durften Grindi mit halbautomatischen und sogar automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten, Bildverstärkern und aus stehenden Fahrzeugen töten. Eine Tötung sollte sogar bei „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein – obwohl es sich hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine tatsächliche Gefahr handelte. Die Gefahr für Menschen durch die Jäger war allerdings real.

 

Fragwürdige Aktion, die von selbst ernannten Wolfsfreunden geradezu gefordert wurde. Die Frage lautet aber doch, wer wirklich davon profitiert, hohe Strafen für das Begehen von abgesperrten Wegen anzudrohen. Jagdfrevel kann nun so gut wie gar nicht mehr, bzw. unter sehr erschwerten Bedingungen dokumentiert werden. © Brigitte Sommer

 

An fast jedem Weg und fast an jeder Ecke sind neue Wildkameras angebracht. © Brigitte Sommer

 

Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung mit Jagdhunden. Viele glauben noch immer, die Natonalparkverwaltung wäre wie die FVA, auf „der Seite von Grindi“. Dabei sind diese Behörden weisungsgebunden und der Regierung unterstellt. Auf der Webseite der Parkverwaltung heißt es, dass die Behördenmitarbeiter auch jagen. Foto: Privat.

 

Fahrzeug der Nationalparkverwaltung. © Privat

 

Hoher Personal- und Kostenaufwand auf Steuerzahlerkosten

Der Personalaufwand für die Nachstellungen und Vergrämungsversuche belief sich auf mindestens 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen – das entspricht rund 2.400 Arbeitsstunden. Bei einem konservativen Stundensatz von 60–80 € (inkl. Überstundenzuschläge, Fahrzeuge, Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Betäubungsgewehre, Lockstoffe und Logistik) ergibt sich allein für diesen Einsatz eine Kostenschätzung von 144.000 bis 192.000 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Soft-Catch-Fußfallen, die geplante Besenderung und die vorbereitete „Hard-Release“-Vergrämung. Trotz dieses enormen Aufwands und der massiven Nachstellungen zeigte Grindi weiterhin scheues Verhalten und hielt stets ausreichend Abstand.

 

Geheimes Jagdhaus zwischen Badener Höhe und Sandsee? Außen wirkt das Gebäude verfallen, doch innen ist es sogar mit Laminatboden und Regalen eingerichtet, plus Ausguck im Dach. Foto: Privat.

 

Die Abschussgenehmigung

Eine realistische Kostenschätzung für die Bereitstellung und den Einsatz dieses Kommandos (Waffen, Optiken, Nachtsichttechnik, Munition, Fahrzeuge, Schulungen und Bereitschaft) liegt bei mindestens 35.000 bis 60.000 Euro. Hochwertige Nachtsicht- und Wärmebildgeräte der verwendeten Klasse kosten pro Set schnell 8.000–15.000 €, spezielle Schalldämpfer und automatische Waffen für Behörden zusätzlich mehrere Tausend Euro pro Einheit. Dazu kommen laufende Kosten für Bereitschaft, Wartung und Munition.Gesamtkosten-Schätzung für Nachstellungen + Abschussvorbereitung: 180.000 – 250.000 Euro allein für die Verfolgung und Tötungsvorbereitung eines einzelnen, scheuen aber neugierigen Wolfs – auf Kosten der baden-württembergischen Steuerzahler.

 

Fakt ist, dass im Nationalpark gejagt wird. Hochsitze sind überall zu finden. © Brigitte Sommer

 

Wegeabsperrungen schützen vor allem das Tun der Jäger. Ob hier tatsächlich Tiere geschützt werden, ist fragwürdig, denn es handelt sich um ganz normal ausgebaute Wege. © Brigitte Sommer

 

Warum werden ganz normale Wege gesperrt? © Brigitte Sommer

 

Für Jäger gilt das Wegegebot nicht. © Brigitte Sommer

 

Auch wahre Wolfsfreunde laufen hier Patrouille. Jemand hat hier unseren Aufkleber hinterlassen. © Brigitte Sommer

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee © Brigitte Sommer

Überall werden neue Kamerafallen installiert. Hier im Film

Am 24. März gingen wir noch von neuen Besenderungsversuchen aus. Inzwischen schätzen wir, dass auch eine neue Abschussverfügung ausgestellt werden könnte.

 

Im Nationalpark Nordschwarzwald erhebt sich der historische Aussichtsturm des Schwarzwaldvereins auf dem höchsten Punkt Baden-Badens. Erbaut 1890/91 zu Ehren von Großherzog Friedrich I. von Baden, bietet er nach ca. 150 Stufen eine beeindruckende Rundumsicht über den Nordschwarzwald, die Rheinebene und bei klarer Sicht bis zu den Vogesen und den Alpen. Aufgenommen vom Wanderweg unterhalb – ein klassisches und lohnendes Ausflugsziel für alle Naturfreunde. © Brigitte Sommer

 

Friedrichturm. © Brigitte Sommer

 

Diese Wandertouren sind empfehlenswert.

 

Hündin Albas Aufgabe ist es, Wolfslosung zu finden. Das gibt uns einen Überblick über das Territorium. Foto: Privat.

 

Blick vom Friedrichsturm auf Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Am Rand des Nationalparks befinden sich große, gerodete Flächen. Hier Badener Höhe Richtung Sand. © Brigitte Sommer

 

Massive Fällungen im Film

 

 

 

Blick von unterhalb der Hornisgrinde Richtung Straßburg. © Brigitte Sommer

 

In dem Gebiet gibt es nur normalen Tourismus, keinen Wolfstourismus. Bei Unterstmatt ist die Gastronomie auch auf Biker eingestellt. © Brigitte Sommer

 

Straße vom Mehliskopf Richtung Herrenwies. Im Winter sind die Parkplätze auf der linken Seite voll belegt. © Brigitte Sommer

 

Blick auf die Kirche von Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Skianlage und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Bühl und Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Ziemlich sicher ein Trittsiegel von Grindi. © Brigitte Sommer

 

Inzwischen dürften einige Mobber verstanden haben, dass sich weder unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch unsere Vorsitzende diffamierende Lügen gefallen lassen. Wir sind bereits gegen einige Leute juristisch vorgegangen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Verfasser nicht mit Namen zeigen. Wer ihn jedoch kennt und eine Anschrift hat,  darf sich gerne bei uns melden. Wir sichern natürlich, wie immer, Quellenschutz zu.

 

Es dokumentierten Gudrun, Brigitte und Wolfslosungssuchhündin Alba, die natürlich kastriert, immer an der Leine im Einsatz und zudem ein Podenco aus dem Tierschutz ist. Es kursieren noch immer boshafte Lügengeschichten, in denen behauptet wird, unser Team sei im Februar mit zwei Hunden unterwegs gewesen, unter anderem sogar einer läufigen Hündin, um illegal zu züchten. Fakt ist, dass die unkastrierte Wolfshündin Liv bei keinem der Einsätze in Grindis Territorium dabei war. Die Wolfshündin Liv lebt seit sechs Jahren in der Familie und Familie Sommer hat überhaupt keine Absicht, zu züchten. Auch nicht in Zukunft. Foto: Privat.

Rückblick und Mobbing gegen Brigitte Sommer

In unseren früheren Artikeln haben wir die fragwürdige Einstufung, die mangelnde Verhältnismäßigkeit und die teuren, wissenschaftlich zweifelhaften Methoden kritisiert. Besonders perfide war das Mobbing gegen unsere Vorsitzende Brigitte Sommer, nach einer zufälligen Begegnung mit Grindi, die von einem SWR-Team, das am Treffpunkt aufgelauert hatte, gefilmt worden war. O-Töne wurden im Bericht aus dem Zusammenhang gerissen. Die Vergrämung von Grindi und die Aussage, dass es keinen Wolfstourismus dort gibt, wurden heraus geschnitten. Da das Senckenberg-Institut nicht für unseren Verein analysiert, unterscheiden wir Wölfe in den Gebieten durch ihr Aussehen. Voraussetzung dafür sind möglichst gute Fotos. Natürlich hat Brigitte Sommer hochauflösende Fotos für unser internes Wolfsmonitoring gemacht. Wir konnten so auch noch vor Kurzem durch eine Meldung an uns bestätigt sehen, dass es sich tatsächlich um Grindi gehandelt hat. Wir geben weder Bilder die wir erstellen, noch Bilder von Meldungen an uns heraus. Teile der Medien und einige Einheimische warfen Brigitte Sommer „Wolfstourismus“ vor. Ironischerweise organisierten genau jene Personen später die „Schutz-Wanderungen“, meldeten die genauen Touren an die Behörden weiter und stellten sich als Helden dar, zum Beispiel mit geteilten Wolf-Menschen-Profilbildchen und in diversen Zeitungsartikeln. Grindi hat also hauptsächlich wegen seiner eigenen Schläue diese Zeit lebend überstanden. 
Inzwischen ist die Porfilneurosen-Karawane thematisch zum Wal in der Ostsee weitergezogen, kreiert KI-Liedchen und fühlt sich erneut als Experte. Es gab Flyer-Aktionen einer Art Bürgerwehr gegen Touristen, Forderungen nach Wegeabsperrungen und Freude über Strafen bis 10.000 Euro.

Unsere Forderung

Statt fast einer Viertelmillion Euro für tierquälerische Nachstellungen und ein teures Erschießungskommando brauchen wir endlich echten, präventiven Herdenschutz und eine sachliche, wissenschaftsbasierte Wolfspolitik ohne Panikmache. Im Territorium von Grindi braucht es jetzt tatsächlich echte Freunde des Wolfs. Wer das endlich verstanden hat, ist in unserem Team herzlich willkommen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Wir bleiben dran und lassen nicht locker.

 

Und wir verlosen noch einmal eine Tasse, einfach Blog abbonieren:

 

Hündin Alba war selbstverständlich auch am Parkplatz an der Leine, sie sah lediglich eine Katze. Im Einsatz ist sie still.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Offener Brief an Ralf Hentschel, Vorsitzender des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. – Ihr diffamierender FB-Post vom 08.02.2026 zum Wolf GW2672m („Grindi“) – Widersprüche, Verleumdung und verpasste Chance für echten Wolfsschutz

Sehr geehrter Herr Hentschel,
als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, wende ich mich öffentlich und mit Nachdruck an Sie. Ihr Post auf der Facebook-Seite Ihres Vereins vom Februar 2026 („Liebe Wolfsfreunde, momentan arbeitet unsere gesamte Rechtsabteilung…“) stellt eine massive, faktenwidrige Diffamierung unseres Vereins dar und trägt aktiv zur Spaltung der Wolfsschutz-Szene bei – in einer Zeit, in der Einheit gegen den Abschuss dringend geboten wäre. Ihr Text nennt uns (als „Verein XYZ“) „blind“, „kurzsichtig“, „plan- und orientierungslos“, „hyperaktiv“ und wirft uns vor, „Wolfstourismus befeuert“ und eine Vergrämungschance verpasst zu haben. Das ist nicht nur falsch – es ist eine gezielte Rufschädigung, die reale Konsequenzen hatte: Hassnachrichten, Morddrohungen, tätliche Angriffe und Stalking gegen mich und unsere Mitglieder.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Hier die harten Fakten, die Ihr Post ignoriert oder verdreht:

  1. Leak des Termins: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde unser Treffen mit Einheimischen vor Ort durch ein Mitglied Ihres Vereins (oder enger Kooperationspartner) in einer WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben, in der ein Ihnen nahestehender Kooperationspartner Admin ist. Das SWR-Team wartete genau deshalb am Parkplatz – ohne dass wir es eingeladen oder informiert hätten. Die Begegnung mit Grindi war rein zufällig in einem riesigen Gebiet. Statt das anzusprechen, nutzen Sie den Vorfall, um uns zu diffamieren.
  2. Vergrämung: Ich bin aktiv auf Grindi zugegangen und habe ihn verscheucht – Schwanz einklemmen, ruhiger Rückzug bei ca. 30 Metern. Das ist klassische, erfolgreiche Vergrämung. Der SWR hat diese entscheidende Sequenz herausgeschnitten. Wir fordern seit Tagen den Rohschnitt. Ihr Post suggeriert Passivität – das ist irreführend.
  3. Eigentlich müssten Sie aus eigener Erfahrung wissen, wie Reporter und Redakteure in ihren Berichten Tatsachen nach ihrem Gusto verdrehen oder einfach weglassen können. Dies war in diesem Fall besonders der Fall, was wir in unseren Stellungnahmen auch erläutert haben. Das Ganze hat sich eben nicht so zugetragen, wie Sie es dem SWR glauben.
  4. Keine Lebensgefahr in offiziellen Daten: Das Umweltministerium spricht von „auffälligem Verhalten“, „geringer Scheu“, „Nähe zu Hunden in der Ranzzeit“ und „Restrisiko“ – aber nirgends von akuter Lebensgefahr für Menschen. Kein Angriff, keine Aggression. Ihr Post impliziert durch die Formulierung („Lebensgefährdung des Menschen“ als Behauptung des Ministeriums) eine Gefährlichkeit, die die Daten nicht hergeben. Das entlastet Grindi nicht – es nährt genau die Narrative, die den Abschuss rechtfertigen sollen.
  5. Widerspruch in Ihrer Haltung: Einerseits klagt Ihr Verein (zu Recht!) gegen den Abschuss und erreicht einen vorläufigen Stopp bis ca. 16. Februar 2026. Andererseits posten Sie einen Text, der Grindi implizit als Problem darstellt („Lebensgefährdung“, verpasste Vergrämung durch uns). Das kann nur so verstanden werden: Sie argumentieren taktisch für eine Entnahme, während Sie juristisch dagegen klagen. Warum sonst diffamieren Sie einen Verein, der klar Nein zum Abschuss sagt, statt Grindi durch unsere Beobachtungen (scheues Verhalten, korrekte Reaktion) zu entlasten?
  6. Mobbing durch Ihre Reihen: Mitglieder Ihres Vereins (oder naher Kreise) haben öffentlich zum Shitstorm und Austritt bei uns aufgerufen. Das hat zu realen Bedrohungen geführt – aus dem Tierschutz-Lager gegen Tierschützer. Das ist inakzeptabel und schadet dem gesamten Wolfsschutz.
  7. Sie nennen uns absichtlich nicht beim Namen, um einer einstweiligen Verfügung zu entgehen. Ihnen ist es also bewusst, dass das was sie tun, nämlich das Diffamieren eines Vereines, den Sie augenscheinlich als Konkurrenz wahrnehmen, juristisch angreifbar wäre und nicht in Ordnung ist. Es ist aber auch charakterlich verwerflich.
  8. Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass wir Ihrem Verein für eine Klage 1000 Euro als Spende zukommen ließen, dieser Betrag von Ihnen aber nicht gewollt und zurücküberwiesen wurde. Dies zeigt, dass wir durchaus gewollt waren, in gewissen Bereichen zu kooperieren, Ihr Verein jedoch nicht.

Zu Ihrer Klagearbeit: Wir wissen, dass solche Verfahren auch beim Freundeskreis oft Jahre dauern  (z. B. in EuGH- oder langjährigen Verwaltungsverfahren). Wir existieren noch gar nicht so lange und soweit ich es in Erinnerung habe, hat auch Ihr Verein einige Jahre gebraucht, um Klagefähigkeit zu erreichen. Unsere Arbeit vor Ort ist ergänzend und unmittelbar wirksam. Statt uns zu diffamieren, sollten Sie das anerkennen. Zudem haben auch wir beim Bundesumweltamt den Antrag auf Klagerecht eingereicht. 

Meine klare Forderung:

  • Nehmen Sie den Post zurück oder korrigieren Sie ihn öffentlich: Streichen Sie die Diffamierungen und stellen Sie klar, dass unsere Begegnung zufällig war, wir Grindi verscheucht haben und keine Lebensgefahr vorliegt.
  • Erklären Sie den Widerspruch: Klagen Sie ernsthaft gegen den Abschuss, oder nähren Sie Narrative, die ihn begünstigen?
  • Entschuldigen Sie sich für die Folgen des durch Ihren Kreis angeheizten Mobbings.

Wenn Ihr Post so bleibt, wie er ist, trägt er aktiv dazu bei, dass ein unschuldiger Wolf getötet wird, während echte Täter ungeschoren bleiben. 

Quelle:

 

Mit der Hoffnung, dass Vernunft siegt – aber ohne Illusionen
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de