Wolfstourismus: Die große Chance für ländliche Regionen

Wölfe sind nicht nur ein wichtiger Teil gesunder Ökosysteme – sie sind auch ein echter Wirtschaftsfaktor. In vielen Regionen der Welt hat die Rückkehr des Wolfs zu einem regelrechten Boom beim sanften Naturtourismus geführt. Besonders eindrucksvoll zeigt sich das im Yellowstone National Park. Aber ginge das nicht auch bei uns? Wir beleuchten noch mal die Situation im Territorium Hornisgrinde und kündigen einen „Wolfswalk“ im Sommer an. 

Die Erfolgsgeschichte Yellowstone

Wolfsbeobachter in den USA. Das Bild wurde mit KI erstellt.

Seit der Wiedereinführung der Wölfe 1995 hat sich der Park zu einer internationalen Attraktion für Wolfsbeobachter entwickelt. Studien der University of Montana und des National Park Service kommen zu folgenden Ergebnissen:

  • Allein durch wolf-spezifischen Tourismus fließen jährlich ca. 82 Millionen US-Dollar in die umliegenden Gateway-Gemeinden.
  • Bereits 2005/2006 lagen die direkten Einnahmen bei über 35 Millionen Dollar – mit stark steigender Tendenz.
  • Mehr als 150.000 Besucher pro Jahr kommen gezielt wegen der Wölfe.
  • Der gesamte Tourismus rund um Yellowstone generierte 2023 über 828 Millionen Dollar an wirtschaftlichem Nutzen und sicherte Tausende Arbeitsplätze.

Wolfstourismus schafft Einkommen besonders in den ruhigen Nebensaisonen und macht die lokale Wirtschaft unabhängig von der Jagd.

Auch in Europa ein großes Potenzial

In Regionen wie den Abruzzen (Italien), Asturien (Spanien) oder den Karpaten entwickelt sich verantwortungsvoller Wolfstourismus ebenfalls positiv. Er schafft Arbeitsplätze für lokale Guides, Hotels und Gastronomie und fördert gleichzeitig tatsächlich die Akzeptanz gegenüber dem Wolf.

Besipielfoto Wolf.

Der absurde Kontrast: Hornisgrinde im Schwarzwald

Während in Yellowstone und anderen Regionen der Wolf aktiv als wirtschaftliche Chance gesehen wird, reagieren deutsche Behörden oft mit Ablehnung und sogar mit Propaganda.  Im Fall des Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m – „Grindi“) wurde der Begriff „Wolfstourismus“ regelrecht zum Schmähbegriff gemacht. Behörden und Teile der Politik warnten öffentlich davor, dass „Wolfstourismus“ dem Wolf schade und die Sicherheit der Menschen gefährde. Aktivisten, die Grindi vor einem Abschuss bewahren wollten, wurden in Medien und sozialen Netzwerken als Störer und radikale „Wolfstouristen“ dargestellt. Es gab sogar Befürchtungen einer regelrechten Massenbildung mit „Bürgerwehr“ speziell dort gegen Touristen allgemein. Statt das enorme Potenzial für sanften Naturtourismus im Schwarzwald zu nutzen, wurde der Wolf lieber zum Abschuss freigegeben – angeblich auch, um „Wolfstourismus zu unterbinden“. Damit schadet man nicht nur dem Wolf, sondern auch der eigenen Region: Dem Tourismus, den lokalen Betrieben und der Attraktivität des Nationalparks. Glücklicherweise ist es für Grindi dank seiner Schlauheit bislang gut ausgegangen. Er zeigt eben typisches Nationalparkverhalten, guckt ab und an, aber zeigt keinerlei Aggression, genau das, was man sich von einem Wolf in einem Nationalpark wünscht. Wir befürchten allerdings unter der neuen Regierungskoalition eine neue Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/
Auf eine weitere UIG erhielten wir am 4. Mai 2026 vom Umweltminisiterium die Antwort, dass derzeit keine weitere Verfügung in Planung sei. Allerdings wurden weitere Meldungen von Begegnungen am 6. April und 7. April als „kritisch“ eingestuft. Bei den Begegnungen waren Hunde dabei. Allerding zeigt sich in der Liste auch, dass sich Grindi durch lautes Rufen und dominantes Auftreten verscheuchen lässt. Er hat Angst vor Menschen, wie wir ja auch bereits dokumentiert hatten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig/
Die Antwort zeigt auch, dass Sichtungen weiter gemeldet werden. Wir haben eine weitere UIG an das Landwirtschaftsministerium gestellt, die heute folgendermaßen beantwortet wurde:
  1. Welche Maßnahmen (Vergrämung, Besenderung, intensiviertes Monitoring, etc.) wurden seit Ablauf der alten Genehmigung ergriffen?

Momentan keine, aufgrund der Tatsache, dass sich der Wolf wohl aufgrund der massiven Beunruhigung durch den Publikumsverkehr aus Anlass der ersten Abschussgenehmigung durch das Umweltministerium BW und Ende der Ranzzeit erheblich zurückgezogen hat.

Hohe Kosten und Nachteile der Wolfsjagd

Die Jagd auf Wölfe ist nicht nur ökologisch sinnlos und ethisch abzulehnen, sondern auch teuer. Ein einzelner Abschuss kann mehrere tausend bis über 30.000 Euro kosten (Personal, Ausrüstung, Genehmigungsverfahren, Gerichtsverfahren). Dazu kommen hohe laufende Ausgaben für das „Wolfsmanagement“. Im Vergleich dazu sind präventive Herdenschutzmaßnahmen langfristig deutlich günstiger und nachhaltiger. Studien zeigen zudem, dass Abschüsse die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern – im Gegenteil: Durch die Störung von Rudelstrukturen können sich überlebende Wölfe stärker auf leichte Beute (Weidetiere) konzentrieren.
Zusätzlich geht wertvolles Tourismuspotenzial verloren, während die Einnahmen aus Jagd-Lizenzen minimal sind.
Spielende Wölfe.

Fazit: Chance statt Angst

Der Wolf kann sogar auch ein wirtschaftlicher Gewinn sein – wenn man ihn lässt. Statt ihn zu dämonisieren und zu töten, sollten Politik und Behörden endlich auf die erfolgreichen internationalen Beispiele schauen. Wolfstourismus schafft Einnahmen, Arbeitsplätze und ein positives Naturimage.

Die Hornisgrinde zeigt exemplarisch, wie verpasste Chancen und ideologische Blockaden der eigenen Bevölkerung schaden. Es ist Zeit, vom amerikanischen und europäischen Erfolgsmodell zu lernen, das würde auch in Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und weiteren Gebieten gut funktionieren können. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden im Sommer einen Termin zu einem Wolfswalk in der Langen Rhön in Bayern anbieten. Selbstverständlich lauern wir dabei keinem Wolf auf und wir provozieren auch keine Sichtung, sondern wir informieren in lockerer Art und Weise über das Territorium und die Wölfe. Die Teilnahme wird kostenfrei sein. 

Mit Glück findet sich eine Hinterlassenschaft, eine Losung des Wolfs.

Quellen:

  • Duffield et al., University of Montana (Studien zu Yellowstone)
  • National Park Service Yellowstone Economic Impact Reports
  • Outside Online & Rewilding Academy

Einige unserer Berichte zum Hornisgrinde-Wolf „Grindi“:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

 

Wolf Grindi in akuter Gefahr? Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchtet neue Abschussverfügung unter CDU-Verantwortung

Seit dem Wechsel der Zuständigkeit für den Wolf zum CDU-geführten Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 2. April 2026 gibt es auf der offiziellen Seite des Umweltministeriums keine neuen Monitoring-Daten mehr. Die Inhalte werden während der Übergangsphase nicht aktualisiert. Genau in dieser Phase der Unsicherheit ist unsere  UIG-Anfrage zur Abschussgenehmigung des Hornisgrinde-Wolfs „Grindi“ (GW2672m) endlich beantwortet worden. Diese Antwort schätzen wir als alarmierend ein. Außerdem waren wir am 24. März 2026 wieder mit einem Team in Grindis Revier. Lesen Sie hier alle Hintergründe in unserer Fotoreportage.  

UPDATE 12.10.2026: Landwirtschafts- und Umweltministerium beantworteten uns unsere UIG dahingehend, dass keine weiteren Maßnahmen geplant und auch keine Abschussverfügung geplant sei. Mehr Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-admin/post.php?post=20113&action=edit

Was die Behörden-Antwort offenbart

Nach Ablauf der Abschussgenehmigung am 10. März 2026 gab es weitere vier als „kritisch“ eingestufte Sichtungen: am 11.02., 18.02., 02.03. und 21.03.2026. Die Einordnung als verhaltensauffälliges Tier der Kategorie C3a beruht jedoch nicht auf harten Fakten, wie Rissen oder tatsächlichen Angriffen, sondern auf Behauptungen.
Die Behörden genehmigten für die Vergrämung (bereits seit 20.06.2024) 21 Personen (Namen geschwärzt), die Grindi mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren – auch aus dem Auto und mit Nachtsichtgeräten – beschießen durften. Die Maßnahmen erstreckten sich über ein riesiges Gebiet: Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Forbach, Ottersweier, Sasbach und Sasbachwalden sowie das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald, Wälder und Wiesen um Baden-Baden, Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach, Wilder See, Hornisgrinde und Oberes Murgtal.
Besonders perfide: Spaziergänger und Wolfsfreunde, die Grindi schützen wollten, wurden beschuldigt, Auerhähne während der Aufzuchtzeit zu stören – während die Behörden selbst mit hohem Personalaufwand (durchschnittlich drei Personen über 20 Wochen à 40 Stunden) massiv nachstellten.
Beispielfoto Wolfsrüde.

CDU und Peter Hauk

Mit dem Ressortwechsel liegt das Wolfsmanagement nun beim CDU-Minister Peter Hauk. Die CDU hat im Wahlkampf sogar noch eine deutlich wolfskritischere Linie als Cem Özdemir (Grüne) vertreten und schnellere sowie noch einfachere Abschussmöglichkeiten gefordert. Wir befürchten daher, dass unter der neuen Zuständigkeit und nach der Aufnahme ins Bundesjagdrecht und dem Durchgang durch den Bundesrat, bereits eine neue Abschussverfügung für Grindi vorliegt oder in den nächsten Wochen erlassen werden könnte oder sogar schon existieren könnte. Deshalb haben wir eine weitere UIG-Anfrage gestellt.

 

Wolfsfigur an einem Wanderweg bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

Einige Nachstellungen im Detail

  • Am 16.07.2024 trat Grindi in eine Soft-Catch-Fußfalle (die wir seit Langem scharf kritisieren), https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/ konnte sich aber selbst befreien.
  • Am 22.01.2024 ruhte er auf einem nicht benutzten Skihang; als Menschen brüllend auf ihn zurannten, zog er sich ruhig zurück – auf eine Distanz, die für ein Narkosegewehr zu groß war.
  • Mehrfach versuchten Personen mit Hunden (u. a. 25.02. und 28.02.2025), Begegnungen zu provozieren – genau das, was Wanderern und Touristen später vorgeworfen wurde.
  • Fußfallen, sogar Lockstoffe und die geplante „Hard-Release-Methode“ (die wir bereits im Fall Großhennersdorf scharf kritisiert hatten) kamen zum Einsatz. Eine Expertin von Team Tierschutz bestätigte: Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit solcher Vergrämungsmethoden.

Jäger durften Menschen gefährden?

Trotz allem hielt Grindi immer ausreichend Abstand (nie kamen die Verfolger auf 20–25 Meter heran). Insgesamt gab es 180 Sichtungsmeldungen, meist mit mehr als 20 Metern Abstand.
Die Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte auf einer lediglich „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – eine extrem niedrige Schwelle, die wir in früheren Artikeln bereits als rechtsstaatlich hochproblematisch kritisiert haben. Drei Personen durften Grindi mit halbautomatischen und sogar automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten, Bildverstärkern und aus stehenden Fahrzeugen töten. Eine Tötung sollte sogar bei „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein – obwohl es sich hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine tatsächliche Gefahr handelte. Die Gefahr für Menschen durch die Jäger war allerdings real.

 

Fragwürdige Aktion, die von selbst ernannten Wolfsfreunden geradezu gefordert wurde. Die Frage lautet aber doch, wer wirklich davon profitiert, hohe Strafen für das Begehen von abgesperrten Wegen anzudrohen. Jagdfrevel kann nun so gut wie gar nicht mehr, bzw. unter sehr erschwerten Bedingungen dokumentiert werden. © Brigitte Sommer

 

An fast jedem Weg und fast an jeder Ecke sind neue Wildkameras angebracht. © Brigitte Sommer

 

Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung mit Jagdhunden. Viele glauben noch immer, die Natonalparkverwaltung wäre wie die FVA, auf „der Seite von Grindi“. Dabei sind diese Behörden weisungsgebunden und der Regierung unterstellt. Auf der Webseite der Parkverwaltung heißt es, dass die Behördenmitarbeiter auch jagen. Foto: Privat.

 

Fahrzeug der Nationalparkverwaltung. © Privat

 

Hoher Personal- und Kostenaufwand auf Steuerzahlerkosten

Der Personalaufwand für die Nachstellungen und Vergrämungsversuche belief sich auf mindestens 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen – das entspricht rund 2.400 Arbeitsstunden. Bei einem konservativen Stundensatz von 60–80 € (inkl. Überstundenzuschläge, Fahrzeuge, Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Betäubungsgewehre, Lockstoffe und Logistik) ergibt sich allein für diesen Einsatz eine Kostenschätzung von 144.000 bis 192.000 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Soft-Catch-Fußfallen, die geplante Besenderung und die vorbereitete „Hard-Release“-Vergrämung. Trotz dieses enormen Aufwands und der massiven Nachstellungen zeigte Grindi weiterhin scheues Verhalten und hielt stets ausreichend Abstand.

 

Geheimes Jagdhaus zwischen Badener Höhe und Sandsee? Außen wirkt das Gebäude verfallen, doch innen ist es sogar mit Laminatboden und Regalen eingerichtet, plus Ausguck im Dach. Foto: Privat.

 

Die Abschussgenehmigung

Eine realistische Kostenschätzung für die Bereitstellung und den Einsatz dieses Kommandos (Waffen, Optiken, Nachtsichttechnik, Munition, Fahrzeuge, Schulungen und Bereitschaft) liegt bei mindestens 35.000 bis 60.000 Euro. Hochwertige Nachtsicht- und Wärmebildgeräte der verwendeten Klasse kosten pro Set schnell 8.000–15.000 €, spezielle Schalldämpfer und automatische Waffen für Behörden zusätzlich mehrere Tausend Euro pro Einheit. Dazu kommen laufende Kosten für Bereitschaft, Wartung und Munition.Gesamtkosten-Schätzung für Nachstellungen + Abschussvorbereitung: 180.000 – 250.000 Euro allein für die Verfolgung und Tötungsvorbereitung eines einzelnen, scheuen aber neugierigen Wolfs – auf Kosten der baden-württembergischen Steuerzahler.

 

Fakt ist, dass im Nationalpark gejagt wird. Hochsitze sind überall zu finden. © Brigitte Sommer

 

Wegeabsperrungen schützen vor allem das Tun der Jäger. Ob hier tatsächlich Tiere geschützt werden, ist fragwürdig, denn es handelt sich um ganz normal ausgebaute Wege. © Brigitte Sommer

 

Warum werden ganz normale Wege gesperrt? © Brigitte Sommer

 

Für Jäger gilt das Wegegebot nicht. © Brigitte Sommer

 

Auch wahre Wolfsfreunde laufen hier Patrouille. Jemand hat hier unseren Aufkleber hinterlassen. © Brigitte Sommer

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee © Brigitte Sommer

Überall werden neue Kamerafallen installiert. Hier im Film

Am 24. März gingen wir noch von neuen Besenderungsversuchen aus. Inzwischen schätzen wir, dass auch eine neue Abschussverfügung ausgestellt werden könnte.

 

Im Nationalpark Nordschwarzwald erhebt sich der historische Aussichtsturm des Schwarzwaldvereins auf dem höchsten Punkt Baden-Badens. Erbaut 1890/91 zu Ehren von Großherzog Friedrich I. von Baden, bietet er nach ca. 150 Stufen eine beeindruckende Rundumsicht über den Nordschwarzwald, die Rheinebene und bei klarer Sicht bis zu den Vogesen und den Alpen. Aufgenommen vom Wanderweg unterhalb – ein klassisches und lohnendes Ausflugsziel für alle Naturfreunde. © Brigitte Sommer

 

Friedrichturm. © Brigitte Sommer

 

Diese Wandertouren sind empfehlenswert.

 

Hündin Albas Aufgabe ist es, Wolfslosung zu finden. Das gibt uns einen Überblick über das Territorium. Foto: Privat.

 

Blick vom Friedrichsturm auf Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Am Rand des Nationalparks befinden sich große, gerodete Flächen. Hier Badener Höhe Richtung Sand. © Brigitte Sommer

 

Massive Fällungen im Film

 

 

 

Blick von unterhalb der Hornisgrinde Richtung Straßburg. © Brigitte Sommer

 

In dem Gebiet gibt es nur normalen Tourismus, keinen Wolfstourismus. Bei Unterstmatt ist die Gastronomie auch auf Biker eingestellt. © Brigitte Sommer

 

Straße vom Mehliskopf Richtung Herrenwies. Im Winter sind die Parkplätze auf der linken Seite voll belegt. © Brigitte Sommer

 

Blick auf die Kirche von Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Skianlage und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Bühl und Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Ziemlich sicher ein Trittsiegel von Grindi. © Brigitte Sommer

 

Inzwischen dürften einige Mobber verstanden haben, dass sich weder unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch unsere Vorsitzende diffamierende Lügen gefallen lassen. Wir sind bereits gegen einige Leute juristisch vorgegangen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Verfasser nicht mit Namen zeigen. Wer ihn jedoch kennt und eine Anschrift hat,  darf sich gerne bei uns melden. Wir sichern natürlich, wie immer, Quellenschutz zu.

 

Es dokumentierten Gudrun, Brigitte und Wolfslosungssuchhündin Alba, die natürlich kastriert, immer an der Leine im Einsatz und zudem ein Podenco aus dem Tierschutz ist. Es kursieren noch immer boshafte Lügengeschichten, in denen behauptet wird, unser Team sei im Februar mit zwei Hunden unterwegs gewesen, unter anderem sogar einer läufigen Hündin, um illegal zu züchten. Fakt ist, dass die unkastrierte Wolfshündin Liv bei keinem der Einsätze in Grindis Territorium dabei war. Die Wolfshündin Liv lebt seit sechs Jahren in der Familie und Familie Sommer hat überhaupt keine Absicht, zu züchten. Auch nicht in Zukunft. Foto: Privat.

Rückblick und Mobbing gegen Brigitte Sommer

In unseren früheren Artikeln haben wir die fragwürdige Einstufung, die mangelnde Verhältnismäßigkeit und die teuren, wissenschaftlich zweifelhaften Methoden kritisiert. Besonders perfide war das Mobbing gegen unsere Vorsitzende Brigitte Sommer, nach einer zufälligen Begegnung mit Grindi, die von einem SWR-Team, das am Treffpunkt aufgelauert hatte, gefilmt worden war. O-Töne wurden im Bericht aus dem Zusammenhang gerissen. Die Vergrämung von Grindi und die Aussage, dass es keinen Wolfstourismus dort gibt, wurden heraus geschnitten. Da das Senckenberg-Institut nicht für unseren Verein analysiert, unterscheiden wir Wölfe in den Gebieten durch ihr Aussehen. Voraussetzung dafür sind möglichst gute Fotos. Natürlich hat Brigitte Sommer hochauflösende Fotos für unser internes Wolfsmonitoring gemacht. Wir konnten so auch noch vor Kurzem durch eine Meldung an uns bestätigt sehen, dass es sich tatsächlich um Grindi gehandelt hat. Wir geben weder Bilder die wir erstellen, noch Bilder von Meldungen an uns heraus. Teile der Medien und einige Einheimische warfen Brigitte Sommer „Wolfstourismus“ vor. Ironischerweise organisierten genau jene Personen später die „Schutz-Wanderungen“, meldeten die genauen Touren an die Behörden weiter und stellten sich als Helden dar, zum Beispiel mit geteilten Wolf-Menschen-Profilbildchen und in diversen Zeitungsartikeln. Grindi hat also hauptsächlich wegen seiner eigenen Schläue diese Zeit lebend überstanden. 
Inzwischen ist die Porfilneurosen-Karawane thematisch zum Wal in der Ostsee weitergezogen, kreiert KI-Liedchen und fühlt sich erneut als Experte. Es gab Flyer-Aktionen einer Art Bürgerwehr gegen Touristen, Forderungen nach Wegeabsperrungen und Freude über Strafen bis 10.000 Euro.

Unsere Forderung

Statt fast einer Viertelmillion Euro für tierquälerische Nachstellungen und ein teures Erschießungskommando brauchen wir endlich echten, präventiven Herdenschutz und eine sachliche, wissenschaftsbasierte Wolfspolitik ohne Panikmache. Im Territorium von Grindi braucht es jetzt tatsächlich echte Freunde des Wolfs. Wer das endlich verstanden hat, ist in unserem Team herzlich willkommen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Wir bleiben dran und lassen nicht locker.

 

Und wir verlosen noch einmal eine Tasse, einfach Blog abbonieren:

 

Hündin Alba war selbstverständlich auch am Parkplatz an der Leine, sie sah lediglich eine Katze. Im Einsatz ist sie still.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Offener Brief an Ralf Hentschel, Vorsitzender des Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. – Ihr diffamierender FB-Post vom 08.02.2026 zum Wolf GW2672m („Grindi“) – Widersprüche, Verleumdung und verpasste Chance für echten Wolfsschutz

Sehr geehrter Herr Hentschel,
als Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, wende ich mich öffentlich und mit Nachdruck an Sie. Ihr Post auf der Facebook-Seite Ihres Vereins vom Februar 2026 („Liebe Wolfsfreunde, momentan arbeitet unsere gesamte Rechtsabteilung…“) stellt eine massive, faktenwidrige Diffamierung unseres Vereins dar und trägt aktiv zur Spaltung der Wolfsschutz-Szene bei – in einer Zeit, in der Einheit gegen den Abschuss dringend geboten wäre. Ihr Text nennt uns (als „Verein XYZ“) „blind“, „kurzsichtig“, „plan- und orientierungslos“, „hyperaktiv“ und wirft uns vor, „Wolfstourismus befeuert“ und eine Vergrämungschance verpasst zu haben. Das ist nicht nur falsch – es ist eine gezielte Rufschädigung, die reale Konsequenzen hatte: Hassnachrichten, Morddrohungen, tätliche Angriffe und Stalking gegen mich und unsere Mitglieder.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Hier die harten Fakten, die Ihr Post ignoriert oder verdreht:

  1. Leak des Termins: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde unser Treffen mit Einheimischen vor Ort durch ein Mitglied Ihres Vereins (oder enger Kooperationspartner) in einer WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben, in der ein Ihnen nahestehender Kooperationspartner Admin ist. Das SWR-Team wartete genau deshalb am Parkplatz – ohne dass wir es eingeladen oder informiert hätten. Die Begegnung mit Grindi war rein zufällig in einem riesigen Gebiet. Statt das anzusprechen, nutzen Sie den Vorfall, um uns zu diffamieren.
  2. Vergrämung: Ich bin aktiv auf Grindi zugegangen und habe ihn verscheucht – Schwanz einklemmen, ruhiger Rückzug bei ca. 30 Metern. Das ist klassische, erfolgreiche Vergrämung. Der SWR hat diese entscheidende Sequenz herausgeschnitten. Wir fordern seit Tagen den Rohschnitt. Ihr Post suggeriert Passivität – das ist irreführend.
  3. Eigentlich müssten Sie aus eigener Erfahrung wissen, wie Reporter und Redakteure in ihren Berichten Tatsachen nach ihrem Gusto verdrehen oder einfach weglassen können. Dies war in diesem Fall besonders der Fall, was wir in unseren Stellungnahmen auch erläutert haben. Das Ganze hat sich eben nicht so zugetragen, wie Sie es dem SWR glauben.
  4. Keine Lebensgefahr in offiziellen Daten: Das Umweltministerium spricht von „auffälligem Verhalten“, „geringer Scheu“, „Nähe zu Hunden in der Ranzzeit“ und „Restrisiko“ – aber nirgends von akuter Lebensgefahr für Menschen. Kein Angriff, keine Aggression. Ihr Post impliziert durch die Formulierung („Lebensgefährdung des Menschen“ als Behauptung des Ministeriums) eine Gefährlichkeit, die die Daten nicht hergeben. Das entlastet Grindi nicht – es nährt genau die Narrative, die den Abschuss rechtfertigen sollen.
  5. Widerspruch in Ihrer Haltung: Einerseits klagt Ihr Verein (zu Recht!) gegen den Abschuss und erreicht einen vorläufigen Stopp bis ca. 16. Februar 2026. Andererseits posten Sie einen Text, der Grindi implizit als Problem darstellt („Lebensgefährdung“, verpasste Vergrämung durch uns). Das kann nur so verstanden werden: Sie argumentieren taktisch für eine Entnahme, während Sie juristisch dagegen klagen. Warum sonst diffamieren Sie einen Verein, der klar Nein zum Abschuss sagt, statt Grindi durch unsere Beobachtungen (scheues Verhalten, korrekte Reaktion) zu entlasten?
  6. Mobbing durch Ihre Reihen: Mitglieder Ihres Vereins (oder naher Kreise) haben öffentlich zum Shitstorm und Austritt bei uns aufgerufen. Das hat zu realen Bedrohungen geführt – aus dem Tierschutz-Lager gegen Tierschützer. Das ist inakzeptabel und schadet dem gesamten Wolfsschutz.
  7. Sie nennen uns absichtlich nicht beim Namen, um einer einstweiligen Verfügung zu entgehen. Ihnen ist es also bewusst, dass das was sie tun, nämlich das Diffamieren eines Vereines, den Sie augenscheinlich als Konkurrenz wahrnehmen, juristisch angreifbar wäre und nicht in Ordnung ist. Es ist aber auch charakterlich verwerflich.
  8. Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass wir Ihrem Verein für eine Klage 1000 Euro als Spende zukommen ließen, dieser Betrag von Ihnen aber nicht gewollt und zurücküberwiesen wurde. Dies zeigt, dass wir durchaus gewollt waren, in gewissen Bereichen zu kooperieren, Ihr Verein jedoch nicht.

Zu Ihrer Klagearbeit: Wir wissen, dass solche Verfahren auch beim Freundeskreis oft Jahre dauern  (z. B. in EuGH- oder langjährigen Verwaltungsverfahren). Wir existieren noch gar nicht so lange und soweit ich es in Erinnerung habe, hat auch Ihr Verein einige Jahre gebraucht, um Klagefähigkeit zu erreichen. Unsere Arbeit vor Ort ist ergänzend und unmittelbar wirksam. Statt uns zu diffamieren, sollten Sie das anerkennen. Zudem haben auch wir beim Bundesumweltamt den Antrag auf Klagerecht eingereicht. 

Meine klare Forderung:

  • Nehmen Sie den Post zurück oder korrigieren Sie ihn öffentlich: Streichen Sie die Diffamierungen und stellen Sie klar, dass unsere Begegnung zufällig war, wir Grindi verscheucht haben und keine Lebensgefahr vorliegt.
  • Erklären Sie den Widerspruch: Klagen Sie ernsthaft gegen den Abschuss, oder nähren Sie Narrative, die ihn begünstigen?
  • Entschuldigen Sie sich für die Folgen des durch Ihren Kreis angeheizten Mobbings.

Wenn Ihr Post so bleibt, wie er ist, trägt er aktiv dazu bei, dass ein unschuldiger Wolf getötet wird, während echte Täter ungeschoren bleiben. 

Quelle:

 

Mit der Hoffnung, dass Vernunft siegt – aber ohne Illusionen
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de