Hornisgrinde: Gericht stoppt grünes Wolfskiller-Kommando

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2026 dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben und den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) vorläufig gestoppt. Dieser Beschluss, Aktenzeichen 6 K 868/26, verhindert, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg – unter grüner Führung – den Wolf töten lässt, bis eine Entscheidung im Eilverfahren fällt. Es ist ein vorläufiger, aber signifikanter Erfolg für den Naturschutz, der zeigt, dass Gerichte nicht blindlings politischen Kalkülen folgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. gratulieren der NI zu diesem Schritt und fordern alle Naturschützer und Wolfsfreunde auf, wachsam zu bleiben – denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Hier alle Hintergründe.

Der Hintergrund: Ein Wolf im Visier der Politik

Der Hornisgrinde-Wolf, ein Einzelgänger im Nationalpark Schwarzwald, lebt seit Anfang 2024 in der Region und wurde über 180 Mal gesichtet. In der Szene heißt es inzwischen klar: Sichtungen nicht melden, damit die Behörden keine 200+ Meldungen mehr als Vorwand für Tötungen missbrauchen können. In der Begründung der Schießgenehmigung heißt es, er hätte sich Menschen und Hunden genähert, was zu Konflikten geführt hätte – die letzten dokumentierten Vorfälle datieren jedoch aus Mai und Juni 2024. Trotz fast zweijähriger, erfolgloser Fangversuche, was stark auf ein scheues Verhalten hindeutet, erteilte das grün-geführte Umweltministerium am 23. Januar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss, befristet bis 10. März 2026.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Die Begründung: Der Wolf sei „verhaltensauffällig“ und stelle eine Gefahr dar. Doch wie das Gericht feststellte, liegt keine akute Bedrohung vor – die Gefahrenlage ist nicht so dringlich, dass ein kurzes Abwarten unverhältnismäßig wäre. Die Naturschutzinitiative reichte am 28. Januar 2026 eine Anfechtungsklage ein und stellte parallel den Eilantrag. Das Gericht folgte diesem und wog die Interessen ab: Der Schutz des Wolfs und der effektive Rechtsschutz der Naturschützer überwiegen vorläufig dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Tötung. Ohne diesen Stopp hätte der Abschuss irreversible Tatsachen geschaffen – der Wolf wäre tot, bevor die Hauptsache geprüft werden könnte. Besonders bemerkenswert: Das Gericht betonte, dass die letzten problematischen Vorfälle Monate zurückliegen und der Wolf in vielen Sichtungen „ruhiges und entspanntes Verhalten“ zeigte. Alternativen wie temporäre Hunde-Besuchsverbote in der Ranzzeit oder verbesserte Betäubungsversuche wurden offenbar vernachlässigt.

Das geplante „Killerkommando“: Steuergelder für anonyme Jäger

Hinter den Kulissen war bereits alles vorbereitet: Ein spezialisiertes, anonymes Entnahmeteam – oft polemisch als „Killerkommando“ bezeichnet – sollte in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2026 zuschlagen. Dieses Team, nicht aus der Region stammend, operiert revierübergreifend und bleibt unbekannt, um vor Anfeindungen geschützt zu sein. Lokale Jäger, darunter der Kreisjägermeister in Rastatt, zeigten sich überrascht und frustriert: Sie durften nicht aktiv mitmachen, sondern mussten das fremde Team in ihren Revieren lediglich „dulden“. Manche sprachen von einer „Enteignung“ ihrer Reviere oder von Misstrauen gegenüber lokalen Kräften. Diese Methode geht auf Forderungen wie die von Frank Fass zurück, dem Inhaber des Wolfszentrums Dörverden. Bereits 2023 plädierte er in Niedersachsen für ein professionelles, steuerfinanziertes „Wolfskillerteam“ – ausgebildete Spezialisten, die Wölfe fangen und töten. Seine Worte: „Was wir dringend brauchen, ist eine Fachgruppe auf Landesebene, mit Mitarbeitern, die wirklich gelernt haben, wie man Wölfe fängt, sie betäubt, vergrämt und auch, wie man Wölfe tötet.“ Und ja, das koste Steuergelder. Offenbar mit Erfolg: Solche Teams werden nun bundesweit etabliert, inklusive in Baden-Württemberg. Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Skandal – Steuergelder für die Tötung geschützter Arten, statt für echte Koexistenzlösungen.
Hier wurde „Grindi“ GW2672m) gefilmt und landete bei etlichen Medien.

Die grüne Heuchelei: Wahlkampf auf Kosten des Wolfs

Doch der eigentliche Skandal liegt in der politischen Dimension. Mitten im Landtagswahlkampf 2026 – die Grünen kämpfen um die Spitze in Baden-Württemberg – positioniert sich Spitzenkandidat Cem Özdemir als „harter Wolf-Gegner“.
In einem Interview verkündete er salopp: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Diese martialische Rhetorik („Kommando unterwegs“) passt eher zu Law-and-Order-Politikern als zu einem grünen Bundeslandwirtschaftsminister, der einst für Umweltschutz stand. Der SWR-Kommentar von Heiner Kunold trifft den Nagel auf den Kopf: „Warum tut er das? Ein böser Gedanke drängt sich mir auf: Wird der Wolfsabschuss womöglich für den politischen Stimmenfang missbraucht?“ Genau das! In Umfragen unter Druck, distanzieren sich die Grünen von ihrem Image als „Wolfspartei“, um ländliche Wähler, Jäger und Landwirte anzusprechen. Themen wie Wolf, Biber oder Kormoran werden emotional aufgeladen und die CDU, AfD oder FDP nutzen das, um die Grünen als „realitätsfern“ hinzustellen. Özdemir reagiert opportunistisch: Er plädiert seit 2023/2024 für erleichterte Abschüsse und nun – kurz vor der Wahl – pushen die Grünen die erste Abschussgenehmigung in Baden-Württemberg, ausgerechnet im Nationalpark Schwarzwald, Symbol für „Eine Spur wilder!“. Bei CDU/CSU oder AfD machen wir uns keine Illusionen – diese Parteien waren immer wolfsfeindlich. Aber die Grünen? Sie sind heuchlerischer als je zuvor. Traditionell als Umweltschützer getarnt, opfern sie nun den Wolf für Wahlkampfgewinne. Das untergräbt ihre Glaubwürdigkeit: Ein grünes Ministerium gibt den Abschuss frei, feiert ihn öffentlich und ignoriert Petitionen mit Tausenden Unterstützern. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die an eine friedliche Koexistenz glauben. Der Wolf wird zum Symbol für „harte Hand“ gemacht – tot nützlicher als lebendig. Diese Doppelmoral ist unerträglich: Grüne predigen Klimaschutz, aber töten geschützte Arten für Stimmen. Keine andere Partei war bisher so zynisch unterwegs.
Große Naturschutzverbände wie NABU, BUND und WWF schweigen weitgehend oder kuschen vor dem Druck. Der NABU-Landeschef Johannes Enssle nennt den Abschuss „traurig, aber nachvollziehbar“ und akzeptiert die „logische Konsequenz“ – statt den Wolf im Nationalpark zu verteidigen. Ein Podcast, der sonst scheinbar laut gegen Wolfshatz predigt, äußert sich in einem Facebook-Beitrag so, dass er die Tötung als unvermeidbar darstellt und die Regierungslinie mitträgt. Statt echten Protest zu organisieren, wird naiven Followern eine Sicht die angeblich auf DER WISSENSCHAFT basiert, eingebläut, die den Abschuss legitimiert – genau wie die Politik es will. Und das nicht zum ersten Mal, während kleine Verbände und Vereine wie die Naturschutzinitiative klagen und siegen und wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren und vor Ort versuchen das Schlimmste zu verhindern, ducken sich Andere weg. 
Einblick in ein Wolfsrevier irgendwo in Deutschland aus einer unserer Wildkameras.

Müssen alle an einem Strang ziehen?

Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m zeigt sich, was echter Naturschutz braucht. Es gibt keine „eine Wissenschaft“, die alles vorgibt und keine Pflicht zum Mitmarschieren. Staatlich dotierte Verbände oder Podcasts, dessen Finanzierung im Nebel bleiben, sind oft geneigt, dem Ministerium hinterherzulaufen. Wer ständig predigt, dass „alle an einem Strang ziehen sollen“ – natürlich an dem Strang der Großen – der wählt den sicheren Weg in die Unterwerfung.
Unterschiedliche Wege halten den Druck hoch und verhindern, dass wir alle zu willfährigen Abnickern werden. Pluralismus ist der Schutz vor Einseitigkeit und Kapitulation. Einheitsbrei tötet Wölfe.

Wie es jetzt weitergeht:

Das Land Baden-Württemberg kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen – bis dahin bleibt der Abschuss vorläufig gestoppt; eine Entscheidung im Eilverfahren (über den vollen Stopp bis zur Hauptsache) wird in den kommenden Tagen oder spätestens nächste Woche erwartet, während die Genehmigung des Ministeriums bis 10. März 2026 läuft.

Mahnwache für Grindi am 6. Februar

Wolfsfreunde haben am 6. Februar eine Mahnwache für den Wolf organisiert, Treffpunkt Kirchplatz Bühl, 18 Uhr.

 

Wir brauchen Hilfe vor Ort:

Wir brauchen dringend Hilfe vor Ort: Werdet neues Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e.V., https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
unterstützt uns mit Spenden und meldet uns bitte alle Sichtungen des Wolfs – nur so können wir die Realität vor Ort dokumentieren, Druck aufbauen und weitere Argumente gegen einen Abschuss vorbereiten.
Hier noch ein Lesetipp: Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/

 

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-der-hornisgrinde-wolf-darf-vorerst-nicht-geschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawPqjHhleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEehC8VoiIzBTIYI5Vspj75QoGPW34k05YcjioN6TtE6rZIB3GgNtac-6QVvC4_aem_1lgUZPZlwBDPvxBvS1ybrQ

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/26208191

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/meinung-wolf-kommt-im-wahlkampf-unter-raeder-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/?jetpack_skip_subscription_popup&fbclid=IwY2xjawPqktNleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe0Yf_gsHIb9WVG9IR3dNKYLABBHUX5VkC-OnDhfKe2OMeH1pi96vR1PcLPmE_aem_sljOizZvi3m90oQwImNsjA

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Gericht kippt intransparente Abschussverfügung auf Wolf in Brandenburg

Seit dem 25. November 2024 lief bereits eine Schießgenehmigung auf einen Wolf aus dem Rudel Golzow, ohne öffentliche Pressemitteilung und ohne klagefähige Verbände vorher mit einzubeziehen. Nun kippte ein Gericht erst einmal die Verfügung wieder. Bis zur endgültigen Entscheidung darf nun kein Wolf abgeschossen werden.  Warum das ganze Rudel und sogar weitere Wolfsfamilien in Gefahr waren, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die MOZ berichtete am 8.Janaur 2025, dass seit dem 25. November 2024 eine Wolfsentnahme bei Angermünde lief. Ein Wolf aus dem Rudel Golzow habe innerhalb von vier Wochen zweimal den durch das LfU empfohlenen Herdenschutz überwunden. Dazu kämen noch einmal vier weitere Fälle, wo durch den Wolf der Mindestschutz von Weidetieren überwunden wurde. Die „Entnahmen“ liefen zwischen acht bis 12 Wochen nach dem letzten Übergriff durch Wölfe. Die Entnahmeverfügung hätte also sogar auch noch in der Paarungszeit der Wölfe hinein stattgefunden.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Töten ohne Sinn und Verstand?

Wie würde überhaupt festgestellt, dass der richtige Wolf am Ende abgeschossen wird? lautete eine Frage der MOZ. Zitat: „Dies ist praktisch nicht möglich und stellt eine diskussionswürdige Regelung der Gesetzgebung dar“,  antwortete der Pressesprecher des LfU, Frey. Vor einem Abschuss könne nicht festgestellt werden, ob der richtige „Problemwolf“ getroffen wurde und nach dem Abschuss würde eine genetische Probe genommen und mit Proben verglichen, sofern diese durch die vorherigen Übergriffe vorhanden sind.

Falls es sich bei dem abgeschossenen Tier dann nicht um den eigentlichen Problemwolf handele, könne zwar die Maßnahme laut LfU fortgesetzt werden, denn Entnahmen gelten immer nur für einen Wolf – doch nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Falls der letzte Übergriff durch das Tier zu weit zurückliege, müsse eine neue Entnahme angeschoben werden. Und das könne dauern, so der Tenor zur MOZ.
Frey beteuerte zwar der MOZ gegenüber, dass man nicht das ganze Rudel abschießen wolle, doch wenn nach und nach weitere Wölfe abgeschossen werden dürften, wäre am Ende natürlich doch das ganze Rudel betroffen. Wie zum Beispiel im Fall von Teltow-Fläming, wo Ermittlungen gegen einen Jäger nach einer Strafanzeige von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgenommen worden waren. Im betroffenen Rudel waren zuerst ein Sohn und dann der Vater des Rudels erschossen worden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/
Auch im aktuellen Fall werden wir erneut Strafanzeigen stellen, sollten Wölfe aufgrund des Abschussbescheides zu Tode kommen.
Studien belegen längst, dass das Zerschießen von Wolfsrudeln eher mehr als weniger Nutztierrisse nach sich ziehen wird, weil ein allein erziehender Elternteil oder unerfahrene Jungtiere gezwungen sind, auf leichte Beute zurück zu greifen.
Intransparent ist auch die Informationspolitik des LfU zu aktuellen Rissen. Hier ist eine Liste zum Nachprüfen einfach nicht vorhanden, bzw. wird einfach nicht zur Verfügung gestellt. Rissgeschehen können so von unabhängigen Vereinen gar nicht überprüft werden.

Weitere Wolfsfamilien in Gefahr

Das Rudel Golzow lebt nordöstlich von Berlin. GW3343f aus Parstein-Oderberg und GW2497m aus Wokuhl hatten im Monitoringjahr 34/34 fünf Welpen.
Direkt in der Nachbarschaft westlich befindet sich das Rudel Groß Schönebeck mit den Wolfseltern GW3561f und GW2852m. Die beiden hatten 34/24 ebenfalls fünf Welpen. In der Nachbarschaft rechts lebt das Rudel Parstein-Oderberg mit den Eltern GW2785f und GW3656m. Es gab 34/24 einen Doppelwurf mit neun Welpen.
Auch diese beiden Rudel wären durch den geplanten Abschuss massiv gefährdet gewesen.
Die Entnahme würde durch einen örtlichen Jäger durchgeführt werden, so Frey zur MOZ. Insider berichteten uns allerdings, dass die Jäger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen dem „Schießbefehl“ bislang nicht nachgekommen wären. Geklagt hatte mittels Eilverfahren der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Heute berichtet der Verein, dass das Verwaltungsgericht Potsdam dem Eilantrag stattgegeben habe. Anfang Februar könne das Gericht dann zu einer endgültigen Entscheidung gelangen.
Die MOZ behauptete in ihrem Artikel auch wirklich Absurdes. Es sei nachgewiesen, dass ein Wolf über einen Zaun gesprungen wäre, obwohl der Zaun keinen Untergrabschutz aufgewiesen hatte.
Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde müssen sich unserer Meinung nach in Zeiten eines immer stärker werdenden Lobbyeinflusses darüber im Klaren sein, dass die Daten des Wolfsmonitorings auch für das Auffinden von Wölfen nach Abschussgenehmigungen heran gezogen werden. Wir suchen deshalb engagierte Menschen, die sich an unserem internen Wolfsmonitoring in Brandenburg beteiligen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Über ausufernde Lobbyarbeit, unter anderem auch in Brandenburg, berichteten wir auch kürzlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/01/14/exponentiell-wachsende-gefahren-durch-die-agrar-und-jagdlobby/
Quellen: