Klatsche für CDU, FDP und AfD: Wolfsbejagung in Deutschland erst einmal vom Tisch

Der Unions-Antrag auf Bejagung des Wolfes wurde abgelehnt. Allerdings sehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch hier noch keine Entwarnung. Die Lobby drängt die Ampelregierung nämlich auf die „Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes“ in Deutschland. Damit wäre die Jagd auf Wölfe dann doch noch eröffnet.

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion ist mit ihrem Vorstoß für ein „effektives Wolfsmanagement“ und die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagdbaren Arten in der zweiten Lesung gescheitert. Einen entsprechenden Antrag (20/3690) lehnte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke ab. Für die Vorlage stimmte neben der einbringenden Union auch die AfD-Fraktion.

Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Die Union hatte zuvor erklärt, dass die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland zwar ein Erfolg für den Artenschutz sei, aber zunehmend zu Problemen für Weidetierhalter führe. Die Zahl der von Wölfen gerissenen Weidetiere steige. Herdenschutz allein stelle keine ausreichende Lösung dar, so ein Vertreter der Fraktion, es brauche daher ein Bestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie etwa Schweden oder Frankreich, das auch die Bejagung des Wolfes umfasse. Ähnlich äußerte sich auch die AfD-Fraktion. Ihr Vertreter meinte, eine Bestandsregulierung sei nötig und durchaus mit Blick auf das Europarecht möglich, doch die Bundesregierung weigere sich, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu beziffern.

Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke wiesen den Antrag zurück: Der Wolf sei eine streng geschützte Art. Ob der günstige Erhaltungszustand gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) bereits erreicht sei, müssten Experten klären, nicht die Politik, so eine Vertreterin der SPD-Fraktion.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben allerdings Zweifel, ob es in Deutschland Experten gibt, die wirklich nicht weisungsgebunden agieren können. Sämtliche Institute, die im Rahmen des Wolfs in Deutschland agieren, sind der Bundes- oder den Landesregierungen unterstellt bzw. werden von ihnen finanziert. Wie neutral und eigenständig können diese also wirklich agieren?

Ein Vertreter der Grünen gab zu bedenken, dass die Bejagung des Wolfes nicht unbedingt zur Verringerung von Wolfsrissen beitrage – das zeige der Blick etwa nach Norwegen, wo statistisch gesehen die Zahl der Risse pro Wolf viel höher sei als in Deutschland. Entscheidender als die pauschale Verringerung der Population sei vielmehr, aggressive Tiere gezielt zu entnehmen – (welche Definition gilt für „aggressive Tiere“? Es hat sich gezeigt, dass z. b. in Niedersachsen viele Schießgenehmigungen von Gerichten wieder einkassiert worden sind. Nun verlagern sich einige Landesregierungen anscheinend darauf, die Öffentlichkeit nicht mehr über Ausnahmegenehmigungen zu informieren, was zur Folge hat, dass auch keine Klagen mehr erhoben werden können) – und das sei längst in Deutschland möglich.

Diese Meinung vertrat auch die Linksfraktion. Ihre Vertreterin forderte aber, die Weidetierhalter für ihren Herdenschutz als Teil der Landschaftspflege besser zu honorieren. Die FDP-Fraktion mahnte zudem, die Kostenübernahme von Herdenschutzmaßnahmen sowie die Entschädigungszahlungen weniger bürokratisch zu gestalten. Die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements sah aber auch sie: Eine europarechtlich konforme Ausgestaltung sei möglich, aber anspruchsvoll und erfordere Zeit.

Im Klartext heisst dies wohl, dass man die Bestände in Polen mit dazu zählen möchte, um so einen günstigen Erhaltungszustand auszurufen? Und das „Bestandsmanagement“, das die Ampel-Regierung ins Leben rufen möchte, ist ja ebenfalls nicht vom Tisch. 

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-933388

Weiterer Hintergrund dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/