Wolfsrüde aus den Alpen/Apennin wanderte bis nach NRW

Beispielbild © Brigitte Sommer

Wolfsrüde aus der Alpenpopulation im Rheinisch-Bergischen-Kreis nachgewiesen

Dass Jungwölfe bei ihren Wanderungen zum Teil sehr lange Strecken zurücklegen ist ja schon lange bekannt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) konnte nun erstmals einen Wolf mit dem Haplotyp HW22 in Nordrhein-Westfalen nachweisen.

Am 17. Februar 2020 war ein Wolf von einer Fotofalle in der Gemeinde Odenthal (Rheinisch-Bergischer Kreis) erfasst worden. Der Wolf hatte in den frühen Morgenstunden an einem Wildtierkadaver gefressen. Das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen konnte jetzt die Identität dieses Wolfes klären. Es handelte sich um einen männlichen Wolf mit der Kennung GW1559m. Er trägt als genetisches Merkmal den in Deutschland seltenen Haplotyp HW22 und wurde vorher in Deutschland noch nicht identifiziert. Das Herkunftsrudel und der Wanderweg des Wolfsrüden sind bisher nicht bekannt.

Der Haplotyp HW22 ist kennzeichnend für Wölfe aus der der Alpenpopulation und der italienischen Population im Apennin. Wölfe aus diesen Populationen können eindeutig von Wölfen aus der mitteleuropäischen Flachlandpopulation unterschieden werden, welche entweder den Haplotyp HW01 oder HW02 tragen. In den letzten Jahren wurden auch immer wieder einzelne aus der Alpenpopulation stammende Tiere in Deutschland genetisch bestätigt. Zuletzt war im Januar 2020 bei Mainz ein männlicher Wolf aus der Alpenpopulation bei einem Verkehrsunfall getötet worden. Für Nordrhein-Westfalen ist es der erste Nachweis eines Wolfes aus der Alpenpopulation. Alle anderen genetisch nachgewiesenen Wölfe in NRW gehören zur mitteleuropäischen Flachlandpopulation.

Aktuell verschollen ist die Wölfin GW1433f, die zuletzt am 20. November 2019 in Hückeswagen im Oberbergischen Kreis genetisch nachgewiesen werden konnte.

Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de

Angaben zur Herkunft der deutschen Wölfe: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq/woher-kommen-die-woelfe-in-deutschland

Homepage des Forschungsinstitut Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

Link zur Pressemitteilung: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2020-03-25?fbclid=IwAR2kj8egTbi20aR8f48J1SMKJ3HyDEfzFxdBP1K63MwJ2SE7u4B7vCm0LRA

Fotos von italienischen Wölfen gibt es hier: https://www.facebook.com/CanisLupusItalicusLupoAppenninico/

 

Hurra ! Hessen ist wieder Wolfsland – Wölfin im Vogelsberg daheim

„Hessen hat wieder einen sesshaften Wolf, nachdem die Art hier sehr lange Zeit ausgerottet war. Das habe die Genprobe eines am Ortsrand von Unter-Seibertenrod im Vogelsberg gerissenen Rehes ergeben, heisst es heute in einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.  Bei dem sesshaften Wolf handelt sich um ein weibliches Tier , das sich nun seit mindestens einem halben Jahr im Vogelsberg aufhält. Die Wölfin wurde durch das Wolfsmonitoring des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstmalig vor einem Jahr in der Nähe von Bad Hersfeld per Gennachweis an einem Reh registriert. Anschließend zog die Wölfin weiter in den Vogelsberg, wo sie in der Gegend um Ulrichstein wiederholt genetisch nachgewiesen wurde, zunächst anhand einer Kotprobe vom 12. Juli 2019. Zwischen September und November 2019 wurde diese „Ulrichsteiner Wölfin“ an mehreren Wildtier-Rissen genetisch erfasst, auch an zwei toten Kälbern hinterließ sie Speichelspuren. Nun konnte das Tier erneut anhand einer Genprobe nachgewiesen werden, damit gilt diese Wölfin im Vogelsberg als standorttreu.

Beispielbild Wölfin ©Brigitte Sommer

„Für den Artenschutz in Hessen ist die Beobachtung eines sesshaften Wolfes eine gute Nachricht. Viele Nachbarländer haben in den letzten Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht, daher war diese Entwicklung absehbar.“ sagte Prof. Dr. Thomas Schmid, Präsident des HLNUG. „Bisher haben wir im hessischen Wolfsmonitoring nur einzelne Tiere auf Wanderschaft registriert, nun scheint sich erstmals seit dem Wolf im Reinhardswald wieder ein Tier bei uns in Hessen niederzulassen,“ so Schmid.

Hinz thematisiert bereits Abschuss

Hessen habe deshalb die Herdenschutzprämie bereits im März auf 40 Euro pro Hektar aufgestockt und die Förderkonditionen verbessert. Sollte es trotz Grundschutz-Maßnahmen zu einem Wolfangriff auf eine Herde kommen, sollen Schäden unbürokratisch und vollständig ausgeglichen werden, schreibt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HLNUG) heute in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr 1 Million Euro für eine einkommenswirksame pro-Kopf Weidetierprämie zur Verfügung gestellt werden, um die angespannte Situation insgesamt für die Schäfer zu verbessern. Bei Wölfen, die sich Menschen gegenüber „auffällig“ verhalten, oder die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sodass Gefahr besteht, dass sie ernste wirtschaftliche Schäden anrichten, dürfen erschossen werden.“, wird Hinz in der Presssemitteilung des Umweltministeriums zitiert.

Abschuss für Wolfsschutz Deutschland e. V. ein Nogo

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind der Überzeugung, dass kein einziger Wolf aufgrund von Rissen abgeschossen werden darf, denn Abschüsse helfen keinem Weidetierhalter wirklich weiter, sondern wecken nur Begehrlichkeiten für Tricksereien. Wie wir in diversen Zaunkontrollen u. a. hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/17/hessen-2020-wieder-wolfsgebiet-faktencheck-und-zaunkontrolle-bei-ulrichstein-jagdfrevel-und-meist-ungeschuetzte-weidetiere/  sowie hier https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/27/faktencheck-und-zaunkontrolle-hessen-hobbyschaefer-e-keine-spannung-auf-den-zaeunen-aber-wolfsausrottung-auf-wutdemo-fordern/nachweisen konnten, werden wohl von bestimmten Schäfern Risse provoziert, um genau solche Abschussverfügungen zu erwirken. Es ist aber der richtige Weg, dass Hessen praktisch im Alleingang endlich eine Weideprämie einführt. Eine bundweite Prämie wird weiter von der GroKo in Berlin blockiert. Die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/ – mit Auswirkungen wie von Hinz geschildert, nämlich dass Wölfe abgeschossen werden könnten, sobald ein „ernster“ Schaden (der nicht einmal genau in der Gesetzesänderung definiert ist) eintritt,  hilft so auch keinem einzigen Schäfer weiter. Zumal oft mehr Tiere Hunden zum Opfer fallen, als durch Wölfe. Ganz abgesehen von der Anzahl an Tieren, die durch Krankheiten, Vernachlässigung und andere Ursachen zu Tode kommen. Die Politik suggeriert Weidetierhaltern, dass Abschüsse eine Lösung wären. So war es übrigens Hinz selber, die im Sommer 2019 in einer Pressemitteilung folgende Zahlen verkündete: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Mit Ulli von Ulrichstein wird Hessen wieder Wolfsland (GW1166f)

Im Jahr 2008 war erstmals seit der Ausrottung im 19. Jahrhundert wieder ein Wolf in Hessen nachgewiesen und gleich sesshaft geworden, damals im Reinhardswald – der Rüde wurde allerdings 2011 tot aufgefunden, ohne dass ein weibliches Tier zugewandert war. Ein Rudel konnte sich deshalb nicht bilden.

Sollte die nun als sesshaft registrierte Ulrichsteiner Wölfin (von uns „Ulli von Ulrichstein“ genannt) in diesem Gebiet bleiben und ein männliches Tier zuwandern, könnte sich erstmals ein Rudel bilden. Da derzeit vermehrt Wölfe aus anderen Bundesländern nach Hessen zuwandern – 2019 verzeichnete das HLNUG acht verschiedene Individuen – ist die Wahrscheinlichkeit diesmal größer als noch vor zehn Jahren.

Infos für Weidetierhalter vom HLNUG:

Herdenschutz und Entschädigung

Die Herdenschutzprämie ist eine Förderung für Schaf- und Ziegenhalter, die den Arbeitsmehraufwand bei der Absicherung von Weidezäunen unterstützt. Dafür stellt das Landwirtschaftsministerium jährlich 500.000 Euro Landesmittel bereit. Diese Prämie wurde in diesem Monat auf 40 Euro pro Hektar erhöht. Weidetierhalter können bereits ab vier Tieren und einer Weidefläche von zwei Hektar einen Antrag stellen. Mit einer Antragsstellung verpflichten sich Weidetierhalter zu einem Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis mit täglichen Zaunkontrollen und einer Einzäunung mit einem Elektrozaun in Höhe von mindestens 90 cm (alternativ ein Festzaun in einer Höhe von 120 cm und zusätzlicher Elektroleitung). Dieser Mindeststandard sollte für Weidetierhalter in der Regel keinen Mehraufwand bedeuten, da er der sogenannten guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft entspricht und auch aus Gründen des Tierschutzes und aus versicherungstechnischen Gründen praktiziert werden sollte, ganz unabhängig vom Wolf.

Dieser Grundschutz für Weidetiere ist von zentraler Bedeutung, um das Risiko von Wolfsangriffen deutlich zu verringern. Vor allem der Bodenabschluss und die Stromführung sind wichtig. Damit können Wölfe abgeschreckt werden. Alle Weidetierhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) steht den hessischen Weidetierbetrieben außerdem beratend zur Seite.

Außerdem können Weidetierhalter von weiteren Förderprogrammen für die Landwirtschaft profitieren:

Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe: Die Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung dar. Sie gleichen die im weltweiten Vergleich hohen EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz aus, werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Im Rahmen dieses Programms werden verschiedene Prämienkomponenten gewährt, wie z.B. eine Basisprämie von 176 Euro pro Hektar. Für die Erbringung von Umweltleistungen werden zusätzlich zur Basisprämie weitere 85 Euro pro Hektar ausgezahlt.

HALM (Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen): Landwirte, wie auch Weidetierhalter, erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. 2019 hat Hessen hierfür rund 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Ausgleichszulage (AGZ): Die Ausgleichszulage ist ein Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in den sogenannten benachteiligten Gebieten. Schaf- und Ziegenhaltung findet hauptsächlich in solchen Gebieten statt. Die Standorte zeichnen sich z.B. durch Hangneigungen, besondere klimatische Voraussetzungen oder auch geringe Bodenqualitäten aus. Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte und möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern. Bei den Fördermitteln handelt es sich überwiegend um EU-Gelder. 2019 wurden 18 Millionen Euro Ausgleichszulage in Hessen ausgezahlt.

Tierbezogene Prämie bei besonderen Nutztierrassen: Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Neben den beiden bodenständigen Rinderrassen werden zwei Schafrassen sowie eine Ziegenrasse gefördert. Hessen leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind und 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege. Folgende Nutztierrassen sind Teil des Programms: Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf und Weiße Deutsche Edelziege.

So hilft Wolfsschutz Deutschland e. V. Weidetierhaltern

Wer Hilfe beim Zaunbau benötigt, darf sich gerne bei uns melden. Allerdings helfen wir hier nicht bedingungslos, sondern sichern uns vertraglich ab, dass die Weidetierhalter, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen, nicht gegen Wölfe hetzen, Abschüsse fordern oder sich auf Mahnfeuern präsentieren.

Hintergrund Monitoring und Genproben

Die bundesweiten Standards im Wolfsmonitoring sehen vor, dass ein Wolf, der über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region genetisch nachgewiesen wird, als territorial, also sesshaft zu bezeichnen ist. Alle Proben im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings werden an das nationale Referenzzentrum für Wolfsgenetik, das „Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“ in Gelnhausen, geschickt und dort ausgewertet. Jedes Tier erhält bei der Individualisierung durch die Genanalyse eine Kennzeichnung durch ein Laborkürzel – die „Ulrichsteiner Wölfin“ trägt das Kürzel GW1166f (GW = Grauwolf, 1166 = Labornummer, f= weiblich).

Hier die Pressemitteilung des HLNUG mit einem Originalfoto der Wölfin: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/wolf-wieder-sesshaft-hessen

 

 

Wölfe auch in Hessen wieder daheim – HLNUG mahnt Weidertierhalter zum Schutz ihrer Tiere an.

Nutztierhaltern in Hessen wird dringend empfohlen, ihre Weidetiere nach guter fachlicher Praxis mit standardgemäßen Stromzäunen zu schützen, denn es muss jederzeit überall in Hessen mit durchziehenden Wölfen gerechnet werden, schreibt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2019.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. halten Standardzäune in einer Höhe von nur 90 Zentimetern allerdings für nicht ausreichend. Auch eine Spannung von nur 2.000 Volt erachten wir als zu niedrig an. In anderen Bundesländern, in denen sich Wolfsrudel niedergelassen haben, werden nicht ohne Grund wolfsabweisende Netze in Höhe von 1,10 Metern, verstärkt mit einer zusätzlichen Litze sowie das Anbringen von Flatterbändern empfohlen. Auch wären 4.000 bis 10.000 Volt auf solchen Zäunen wirkungsvoller. Unsere Weidekontrollen in Wolfsgebieten wiesen allerdings nach, dass auf sehr vielen Zäunen gar kein Strom vorhanden war.

Indes fordern Weidetierhalter wohl, dass ihnen Standartzäune und die besseren wolfsabweisenden Netze von extra eingestellten Mitarbeitern kostenfrei aufgebaut werden sollen. Dies ist unserer Ansicht nach der völlig falsche Weg. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es ja auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise kein Strom auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/26/bundestag-oeffnet-der-wiederausrottung-der-woelfe-tuer-und-tor-debatte-in-der-nacht-zeigt-den-maechtigen-einfluss-der-lobbyisten/

Am 14. Oktober 2019 sei ein Landwirt bei Rotenburg-Seifertshausen/Landkreis Hersfeld-Rotenburg von Spaziergängern darüber informiert worden, dass ein totes Schaf weit abseits der Koppel gelegen hätte. Der Schafhalter hätte dann festgestellt, dass die gesamte Herde ausgebrochen war und ein weiteres Schaf sei später am Tag ebenfalls tot aufgefunden worden. Laut HLUNG lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte, weshalb ein geschulter Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen worden sei. An den toten Schafen sei jetzt eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen worden, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Ein weiterer Landwirt hatte am 04. Oktober drei tote Schafe vorgefunden. Ein weiteres Schaf musste durch den hinzugezogenen Tierarzt auf Grund seiner Verletzungen eingeschläfert werden, schreibt das HLUNG. Die Tiere seien ebenfalls durch einen Wolf getötet worden.

Hintergrund:
Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg kam es seit Ende März 2019 bereits zu drei Vorfällen, bei denen Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden und zwar am 30.03.2019 bei Alheim/Licherode und am 14.06.2019 bei Ronshausen und am 04.10.2019 bei Dens-Nentershausen.
Mittlerweile ist genetisch bestätigt, dass es sich bei den Vorfällen in Dens-Nentershausen und einem getöteten weiblichen Rotwild (01.08.2019 bei Herlefeld, Schwalm-Eder-Kreis) um dieselbe Wölfin mit dem Laborkürzel GW1409f (GW= GrauWolf, 1409=fortlaufende Nr., f= weiblich) handelt.
Ob diese Wölfin auch für den jüngsten Fall in Seifertshausen verantwortlich ist, wird sich klären, wenn die weiteren genetischen Untersuchungen eine Individualisierung erlauben. Bisher gelang nur die genetische Zuordnung zur sogenannten mitteleuropäischen Flachlandpopulation.
Weitere Verdachtsfälle wurden untersucht, konnten aber genetisch nicht oder noch nicht bestätigt werden.

Im benachbarten Werra-Meißner-Kreis bei Schemmern hätte ein  Landwirt auf seinem Acker am 02.10.2019 per Handy einen Wolf gefilmt.

Am 19. Oktober 2019 fand ein Landwirt bei Poppenhausen/Abtsroda drei seiner Schafe tot auf der Wiese, eines der Tiere lag außerhalb der Koppel. Es lag der Verdacht nahe, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen war, weshalb der geschulte Rissgutachter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hinzugezogen wurde, schreibt das HLNUG in seiner Pressemitteilung.  An den toten Schafen sei eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. die Tiere seien von einem Wolf getötet worden.

Im Landkreis Fulda kam es bereits am 15. April 2019 in Mittelkalbach zu einem Vorfall, bei dem mehrere Schafe nachweislich durch einen Wolf getötet wurden.  Dieses Tier wurde damals als Wölfin mit dem Laborkürzel GW1227f identifiziert (GW= GrauWolf, 1227=fortlaufende Nr., f= weiblich).
Diese Wölfin wurde allerdings am 29.09.2019 nachweislich auf der L3199 im Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis) überfahren.

Im Vogelsberg geht das HLNUG sogar fest davon aus, dass sich eine Wölfin dort niedergelassen hat

Am 03. September 2019 sei  vom Landwirt eines Milchviehbetriebs in Unter-Seibertenrod/Vogelsberg ein neu geborenes schwarzbuntes Kalb tot auf seiner Weide gefunden worden.

Das wenige Stunden alte weibliche Kalb hätte massive Fraßspuren an Rumpf und Hinterbeinen aufgewiesen, so dass der Verdacht nahegelegen hätte, dass hier ein großer Beutegreifer am Werk gewesen sein könnte. An dem toten Kalb habe man eindeutig Wolfs-DNA nachgewiesen, d.h. es sei tatsächlich von einem Wolf getötet worden.

Hintergrund: Seit mindestens Mai 2019 hält sich nachweislich ein Wolf im Vogelsberg im Gebiet um Ulrichstein auf, schreibt das HLUNG in seiner Pressemitteilung. Das Tier wäre bereits mehrfach durch Zufalls-Fotografien und – an einem Reh-Riss auch genetisch – nachgewiesen worden. Weiterhin sei der Wolf im Rahmen eines aktiven Monitorings im Gebiet durch Fotofallen des HLNUG und durch Losungsproben (Kot des Wolfs) bereits mehrfach bestätigt worden.Wenn dasselbe Individuum über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region nachgewiesen wird, geht die hessische Landesverwaltung davon aus, dass sich das Tier fest in Hessen niedergelassen hat.

Liste der Wolfsnachsweise in Hessen seit 2008 – https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolf?fbclid=IwAR3ERrBarUyQDNsR5laCoNiFajt_MHW_JljDzywQ-fLtoz3Vb5OBtRVYcOI

Quellen: https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=276&cHash=ddc5aa3d1988a68c9f74edcc42af2226

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=274&cHash=7327aeb22e1e3be4e0b9dafbf0eba5f4

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=252&cHash=adefff53de796629571d630c92f9395f

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=254&cHash=b5def1279c36d768550d0dbeb0fdd660

https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=260&cHash=d12c82f8b235dcbe489c626e5710519a