Sicherheit der Menschen an erster Stelle? – Die bittere Heuchelei von NABU, Umweltministerium und Medien

Das Umweltministerium Baden-Württemberg und der NABU wiederholen im Fall Hornisgrindewolf „Grindi“ gebetsmühlenartig: „Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität.“ Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m soll das bedeuten: Ein Tier, das seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald lebt, soll sterben – weil es sich Menschen und Hunden zu sehr genähert habe.  Bewiesen ist unserer Meinung nach nichts, eine Antwort auf unsere UIG steht noch aus. Das Gericht stoppte den Abschuss vorläufig am 30. Januar 2026, weil keine akute Gefahr besteht. Dennoch: „Traurig, aber nachvollziehbar“, „logische Konsequenz“, „Prävention gescheitert“ – so oder ähnlich lautet die Standard-Antwort des NABU an besorgte Wolfsfreunde, fast identisch mit der Ministeriums-Linie und den Medien, die wie Hofberichterstatter fungieren und erwachsene Bürger als „unvernünftig“ anprangern.

Das Umweltministerium erklärt auf seiner Website und in Pressemitteilungen: „Die Sicherheit der Menschen steht dabei an oberster Stelle. Das Umweltministerium hätte daher zunächst Mitte 2024 angeordnet, den Wolf zu fangen und zu besendern.“ Der Wolf sei „mehrfach dadurch aufgefallen, dass er Menschen zu nahe gekommen war“, und „keine Alternative“ zur Entnahme bestehe. Der NABU schließt sich nahtlos in Antworten auf Briefe und Proteste von Wolfsfreunden an: „Aus Sicht des NABU ist klar: Die Sicherheit des Menschen hat oberste Priorität.“ Sie betonen die Schwierigkeit der Betäubung („enorm schwierig“ in freier Wildbahn), gescheiterte Fangversuche und den „Wolfstourismus“, der das Verhalten verschärft habe. Das Verhalten sei „neugierig, aber nicht aggressiv“, dennoch „unerwünscht“ – und daher müsse man eingreifen, bevor es eskaliere.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer.
Die Badische Neueste Nachrichten (BNN) gehen noch weiter und schieben die Schuld direkt auf Hundehalter und Hobbyfotografen: In Artikeln wie „Abschussplan für zutraulichen Wolf: Warum Hundehalter und Hobbyfotografen angeblich eine große Schuld daran trifft“ wird suggeriert, dass gezieltes Anlocken, Fotos machen und Nähe suchen die Zutraulichkeit verursacht hätten – und damit den Abschuss „notwendig“ machten. Das ist klassische Sündenbock-Rhetorik: Die Verantwortung wird von Behörden und Politik auf „unvernünftige“ Bürger abgewälzt. Es seien Sichtungen gemeldet worden, bei denen Hundehalter ihre Tiere mit dem Wolf spielen ließen, behauptet der Pressesprecher von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) in einem BNN-Artikel. Dabei hätte der Wolf die Hunde auch verfolgt. Auch Wolfshunde wären dabei gewesen. Ein Halter wäre mit seinen Tieren extra angereist, um sie mit dem Wolf spielen zu lassen, schreiben die BNN weiter. Dies klingt so absurd, dass man die Frage stellen kann, ob nicht eine Vielzahl an Sichtungsmeldungen nicht den Wolf zeigten, sondern Wolfshunde, die von echten Wölfen kaum zu unterscheiden sind. In der Auflistung des Umweltministeriums über Fälle von angeblichen Wolfssichtungen ist angegeben, dass das Individuum nicht bekannt sei. Fotos sind nicht veröffentlicht: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/biologische-vielfalt-und-mensch/artenschutz-und-management/wolf/nachweise

Vorher hatte sich Spitzenkandidat Cem Özdemir als „harter Wolf-Gegner“ positioniert:

In einem Interview verkündete er salopp: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“ Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/31/hornisgrinde-gericht-stoppt-gruenes-wolfskiller-kommando/
Es wirkt fast so, als wolle man Fälle aus den Niederlanden, wo es aber tatsächlich viele Bild- und Filmbeweise von stalkenden Hobby- und Profifotografen gab und Wölfe von einem Parkinhaber selbst angefüttert worden sind, wie eine Blaupause als Argument für Abschüsse in Deutschland heran nehmen.
Viele Menschen haben in gutem Glauben Sichtungen gemeldet, Fotos und Videos gemacht und Standorte an die Behörden weitergegeben – genau wie von den Behörden empfohlen. Diese Daten wurden nun als Beleg für „auffälliges Verhalten“ und „Wolfstourismus“ gegen den Wolf verwendet. Ehrliche Bürgerbeteiligung wird zu Munition für den Abschuss umfunktioniert. Das menschliche Verhalten als Hauptursache ist nicht bewiesen – es ist eine bequeme Erzählung, um vermeintlich Wählerstimmen aus dem konservativen Lager bei den kommenden Wahlen für die Grünen zu gewinnen? 

Die wahren Monster

Das ist blanker Hohn. Wenn echte Sicherheit von Menschen an erster Stelle stünde, gäbe es längst Konsequenzen im Fall Jeffrey Epstein: Millionen Dokumente zeigen Verbindungen von Politikern, Milliardären und Royals zu systematischem Sexhandel und Missbrauch Minderjähriger – und doch keine neuen Haftbefehle, keine Prozesse gegen die wahren Monster in Machtpositionen. Kinder und Jugendliche bleiben schutzlos, während Verbrecher frei herumlaufen. Auch nach Deutschland reicht dieses weltweite Netzwerk mit einer Vielzahl von Betroffenen und Opfern. Bislang wurde hier nur die Spitze des Eisberges bekannt.
Beim Wolf? Sofort die Waffe laden. Ein Wolf bedroht keine Kinder, keine Großmütter und auch keine Rotkäppchen – der Mensch tut es, und zwar systematisch. Das wahre Monster ist nicht das Tier im Wald, sondern der Mensch, der wegschaut, wenn es um echte Gefahren geht und stattdessen ein harmloses Wildtier zum Sündenbock macht. Diese Doppelmoral entlarvt alles: „Sicherheit zuerst“ gilt nur, wenn es politisch opportun ist. Bei Kindern schweigt man, beim Wolf ruft man Alarm. Zeit, die Prioritäten umzudrehen: Schützt die Schwachen wirklich – nicht nur rhetorisch, sondern konsequent. Fordert Gerechtigkeit für Opfer realer Verbrechen und lasst unsere Wölfe in Ruhe leben. 
Die Entscheidung in der Hauptverhandlung wird in dieser oder in der kommenden Woche erwartet. Wolfsfreunde haben eine Mahnwache für Grindi am 6. Febraur um 18 Uhr am Kirchplatz Bühl organisiert:
Plakat zur Mahnwache. © Privat
Quellen:
NABU-Position zum Wolf (allgemein, inkl. Hinweis auf Einzelfälle wie Hornisgrinde):
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/woelfe/index.html
Abschussplan für zutraulichen Wolf: Warum Hundehalter und Hobbyfotografen angeblich eine große Schuld daran trifft:

https://bnn.de/mittelbaden/gaggenau/forbach/abschussplan-fuer-zutraulichen-wolf-warum-hundehalter-und-hobbyfotografen-angeblich-eine-grosse-schuld-daran-trifft
(Hier wird explizit der Wolfstourismus und das Verhalten von Hundehaltern/Fotografen als Hauptursache genannt.)

Neues am Abend: Wolfsabschuss – die Schuld der Hundehalter und Fotografen?:
https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/neues-am-abend-wolfsabschuss-die-schuld-der-hundehalter-und-fotografen

Es gibt klare Hinweise auf einen Bezug von Jeffrey Epstein zu Deutschland – hauptsächlich über seine langjährige Bankverbindung zur Deutsche Bank. Von 2013 bis 2018 (nach seiner Verurteilung 2008) handhabte die Bank Epsteins Konten, trotz zahlreicher roter Flaggen wie verdächtigen Transaktionen (z. B. Zahlungen an mutmaßliche Komplizen oder russische Models). Die Deutsche Bank wurde deswegen 2020 von US-Regulatoren mit 150 Millionen USD Strafe belegt und 2023 in einem Zivilverfahren zu weiteren 75 Millionen USD an Epstein-Opfer verpflichtet. Das zeigt, wie Epsteins Netzwerk auch in Europa (hier Deutschland) finanzielle Strukturen nutzte, ohne dass die Bank ausreichend eingriff. https://www.nytimes.com/2020/07/07/business/jeffrey-epstein-deutsche-bank-settlement.html 1 web page
Die Position von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Kein Abschuss – nie. Echter Schutz statt „Management“ durch Kugeln. Wir  sehen den Wolf als unverzichtbaren Teil der Natur und kämpfen gegen jede Form der Tötung, auch in Einzelfällen wie Hornisgrinde.  Außerdem lehnen wir die allgemeine Jagd insgesamt ab. 
Hier unsere Berichte zum Hornisgrindewolf:
Unsere Artikel zu Bram in den Niederlanden:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Hornisgrinde: Gericht stoppt grünes Wolfskiller-Kommando

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 30. Januar 2026 dem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben und den geplanten Abschuss des sogenannten Hornisgrinde-Wolfs (GW2672m) vorläufig gestoppt. Dieser Beschluss, Aktenzeichen 6 K 868/26, verhindert, dass das Umweltministerium Baden-Württemberg – unter grüner Führung – den Wolf töten lässt, bis eine Entscheidung im Eilverfahren fällt. Es ist ein vorläufiger, aber signifikanter Erfolg für den Naturschutz, der zeigt, dass Gerichte nicht blindlings politischen Kalkülen folgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. gratulieren der NI zu diesem Schritt und fordern alle Naturschützer und Wolfsfreunde auf, wachsam zu bleiben – denn der Kampf ist noch nicht vorbei. Hier alle Hintergründe.

Der Hintergrund: Ein Wolf im Visier der Politik

Der Hornisgrinde-Wolf, ein Einzelgänger im Nationalpark Schwarzwald, lebt seit Anfang 2024 in der Region und wurde über 180 Mal gesichtet. In der Szene heißt es inzwischen klar: Sichtungen nicht melden, damit die Behörden keine 200+ Meldungen mehr als Vorwand für Tötungen missbrauchen können. In der Begründung der Schießgenehmigung heißt es, er hätte sich Menschen und Hunden genähert, was zu Konflikten geführt hätte – die letzten dokumentierten Vorfälle datieren jedoch aus Mai und Juni 2024. Trotz fast zweijähriger, erfolgloser Fangversuche, was stark auf ein scheues Verhalten hindeutet, erteilte das grün-geführte Umweltministerium am 23. Januar 2026 eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss, befristet bis 10. März 2026.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Die Begründung: Der Wolf sei „verhaltensauffällig“ und stelle eine Gefahr dar. Doch wie das Gericht feststellte, liegt keine akute Bedrohung vor – die Gefahrenlage ist nicht so dringlich, dass ein kurzes Abwarten unverhältnismäßig wäre. Die Naturschutzinitiative reichte am 28. Januar 2026 eine Anfechtungsklage ein und stellte parallel den Eilantrag. Das Gericht folgte diesem und wog die Interessen ab: Der Schutz des Wolfs und der effektive Rechtsschutz der Naturschützer überwiegen vorläufig dem öffentlichen Interesse an einer sofortigen Tötung. Ohne diesen Stopp hätte der Abschuss irreversible Tatsachen geschaffen – der Wolf wäre tot, bevor die Hauptsache geprüft werden könnte. Besonders bemerkenswert: Das Gericht betonte, dass die letzten problematischen Vorfälle Monate zurückliegen und der Wolf in vielen Sichtungen „ruhiges und entspanntes Verhalten“ zeigte. Alternativen wie temporäre Hunde-Besuchsverbote in der Ranzzeit oder verbesserte Betäubungsversuche wurden offenbar vernachlässigt.

Das geplante „Killerkommando“: Steuergelder für anonyme Jäger

Hinter den Kulissen war bereits alles vorbereitet: Ein spezialisiertes, anonymes Entnahmeteam – oft polemisch als „Killerkommando“ bezeichnet – sollte in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2026 zuschlagen. Dieses Team, nicht aus der Region stammend, operiert revierübergreifend und bleibt unbekannt, um vor Anfeindungen geschützt zu sein. Lokale Jäger, darunter der Kreisjägermeister in Rastatt, zeigten sich überrascht und frustriert: Sie durften nicht aktiv mitmachen, sondern mussten das fremde Team in ihren Revieren lediglich „dulden“. Manche sprachen von einer „Enteignung“ ihrer Reviere oder von Misstrauen gegenüber lokalen Kräften. Diese Methode geht auf Forderungen wie die von Frank Fass zurück, dem Inhaber des Wolfszentrums Dörverden. Bereits 2023 plädierte er in Niedersachsen für ein professionelles, steuerfinanziertes „Wolfskillerteam“ – ausgebildete Spezialisten, die Wölfe fangen und töten. Seine Worte: „Was wir dringend brauchen, ist eine Fachgruppe auf Landesebene, mit Mitarbeitern, die wirklich gelernt haben, wie man Wölfe fängt, sie betäubt, vergrämt und auch, wie man Wölfe tötet.“ Und ja, das koste Steuergelder. Offenbar mit Erfolg: Solche Teams werden nun bundesweit etabliert, inklusive in Baden-Württemberg. Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Skandal – Steuergelder für die Tötung geschützter Arten, statt für echte Koexistenzlösungen.
Hier wurde „Grindi“ GW2672m) gefilmt und landete bei etlichen Medien.

Die grüne Heuchelei: Wahlkampf auf Kosten des Wolfs

Doch der eigentliche Skandal liegt in der politischen Dimension. Mitten im Landtagswahlkampf 2026 – die Grünen kämpfen um die Spitze in Baden-Württemberg – positioniert sich Spitzenkandidat Cem Özdemir als „harter Wolf-Gegner“.
In einem Interview verkündete er salopp: „Wenn Sie mich jetzt nach dem Wolf fragen würden (…), den schießen wir ab. Im Nationalpark, da gibt es einen. Der hat sich Menschen angenähert und auch Tieren. Das finden wir gar nicht gut. Deshalb habe ich mich sehr darüber gefreut, dass der abgeschossen werden soll. Das Kommando ist schon unterwegs.“
Diese martialische Rhetorik („Kommando unterwegs“) passt eher zu Law-and-Order-Politikern als zu einem grünen Bundeslandwirtschaftsminister, der einst für Umweltschutz stand. Der SWR-Kommentar von Heiner Kunold trifft den Nagel auf den Kopf: „Warum tut er das? Ein böser Gedanke drängt sich mir auf: Wird der Wolfsabschuss womöglich für den politischen Stimmenfang missbraucht?“ Genau das! In Umfragen unter Druck, distanzieren sich die Grünen von ihrem Image als „Wolfspartei“, um ländliche Wähler, Jäger und Landwirte anzusprechen. Themen wie Wolf, Biber oder Kormoran werden emotional aufgeladen und die CDU, AfD oder FDP nutzen das, um die Grünen als „realitätsfern“ hinzustellen. Özdemir reagiert opportunistisch: Er plädiert seit 2023/2024 für erleichterte Abschüsse und nun – kurz vor der Wahl – pushen die Grünen die erste Abschussgenehmigung in Baden-Württemberg, ausgerechnet im Nationalpark Schwarzwald, Symbol für „Eine Spur wilder!“. Bei CDU/CSU oder AfD machen wir uns keine Illusionen – diese Parteien waren immer wolfsfeindlich. Aber die Grünen? Sie sind heuchlerischer als je zuvor. Traditionell als Umweltschützer getarnt, opfern sie nun den Wolf für Wahlkampfgewinne. Das untergräbt ihre Glaubwürdigkeit: Ein grünes Ministerium gibt den Abschuss frei, feiert ihn öffentlich und ignoriert Petitionen mit Tausenden Unterstützern. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die an eine friedliche Koexistenz glauben. Der Wolf wird zum Symbol für „harte Hand“ gemacht – tot nützlicher als lebendig. Diese Doppelmoral ist unerträglich: Grüne predigen Klimaschutz, aber töten geschützte Arten für Stimmen. Keine andere Partei war bisher so zynisch unterwegs.
Große Naturschutzverbände wie NABU, BUND und WWF schweigen weitgehend oder kuschen vor dem Druck. Der NABU-Landeschef Johannes Enssle nennt den Abschuss „traurig, aber nachvollziehbar“ und akzeptiert die „logische Konsequenz“ – statt den Wolf im Nationalpark zu verteidigen. Ein Podcast, der sonst scheinbar laut gegen Wolfshatz predigt, äußert sich in einem Facebook-Beitrag so, dass er die Tötung als unvermeidbar darstellt und die Regierungslinie mitträgt. Statt echten Protest zu organisieren, wird naiven Followern eine Sicht die angeblich auf DER WISSENSCHAFT basiert, eingebläut, die den Abschuss legitimiert – genau wie die Politik es will. Und das nicht zum ersten Mal, während kleine Verbände und Vereine wie die Naturschutzinitiative klagen und siegen und wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren und vor Ort versuchen das Schlimmste zu verhindern, ducken sich Andere weg. 
Einblick in ein Wolfsrevier irgendwo in Deutschland aus einer unserer Wildkameras.

Müssen alle an einem Strang ziehen?

Beim Hornisgrinde-Wolf GW2672m zeigt sich, was echter Naturschutz braucht. Es gibt keine „eine Wissenschaft“, die alles vorgibt und keine Pflicht zum Mitmarschieren. Staatlich dotierte Verbände oder Podcasts, dessen Finanzierung im Nebel bleiben, sind oft geneigt, dem Ministerium hinterherzulaufen. Wer ständig predigt, dass „alle an einem Strang ziehen sollen“ – natürlich an dem Strang der Großen – der wählt den sicheren Weg in die Unterwerfung.
Unterschiedliche Wege halten den Druck hoch und verhindern, dass wir alle zu willfährigen Abnickern werden. Pluralismus ist der Schutz vor Einseitigkeit und Kapitulation. Einheitsbrei tötet Wölfe.

Wie es jetzt weitergeht:

Das Land Baden-Württemberg kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen – bis dahin bleibt der Abschuss vorläufig gestoppt; eine Entscheidung im Eilverfahren (über den vollen Stopp bis zur Hauptsache) wird in den kommenden Tagen oder spätestens nächste Woche erwartet, während die Genehmigung des Ministeriums bis 10. März 2026 läuft.

Mahnwache für Grindi am 6. Februar

Wolfsfreunde haben am 6. Februar eine Mahnwache für den Wolf organisiert, Treffpunkt Kirchplatz Bühl, 18 Uhr.

 

Wir brauchen Hilfe vor Ort:

Wir brauchen dringend Hilfe vor Ort: Werdet neues Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e.V., https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
unterstützt uns mit Spenden und meldet uns bitte alle Sichtungen des Wolfs – nur so können wir die Realität vor Ort dokumentieren, Druck aufbauen und weitere Argumente gegen einen Abschuss vorbereiten.
Hier noch ein Lesetipp: Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/30/die-angst-vor-dem-wolf-als-symptom-unserer-entfremdeten-seele/

 

Quellen:

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/eilmeldung-der-hornisgrinde-wolf-darf-vorerst-nicht-geschossen-werden/?fbclid=IwY2xjawPqjHhleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEehC8VoiIzBTIYI5Vspj75QoGPW34k05YcjioN6TtE6rZIB3GgNtac-6QVvC4_aem_1lgUZPZlwBDPvxBvS1ybrQ

https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/26208191

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/meinung-wolf-kommt-im-wahlkampf-unter-raeder-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/?jetpack_skip_subscription_popup&fbclid=IwY2xjawPqktNleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEe0Yf_gsHIb9WVG9IR3dNKYLABBHUX5VkC-OnDhfKe2OMeH1pi96vR1PcLPmE_aem_sljOizZvi3m90oQwImNsjA

 

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Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele

Es ist ein paradoxes Schauspiel, das sich in Foren, Petitionen und Social-Media-Kommentaren wiederholt: Menschen, die sich lautstark gegen jede Form von Tierquälerei stellen, gegen Massentierhaltung wettern, Zoos ablehnen und für den Schutz bedrohter Arten kämpfen – diese selben Menschen bekommen Panik, sobald ein Wolf mal sichtbar wird. Einer, der nicht angegriffen hat, nicht bedroht hat, einfach nur da ist: Ein grauer Schatten am Waldrand, ein flüchtiger Blick aus gelben Augen. Und sofort ertönt der chorale Ruf: Vergrämen, sofort! Mit Paintball, Gummigeschossen, Knallapparaten, Drohnen – Hauptsache, er verschwindet wieder aus unserem Sichtfeld. Das ist neurotisch. Und es ist zutiefst aufschlussreich.

 

Meinungsartikel von Brigitte Sommer

Diese Forderung nach Vergrämung – also nach gezielter Verhaltensmodifikation eines wilden Tiers kommt tatsächlich aus der Mitte der Tierfreunde-Szene. Aus Kreisen, die sonst jede Form von Dressur, Zwang oder Technisierung am Tier ablehnen. Plötzlich aber soll der Wolf lernen, sich unsichtbar zu machen, scheu zu bleiben, den Menschen zu meiden – nicht durch natürliche Evolution, sondern durch technische Intervention. Das ist Kontrolle pur. Sterilisierung der Wildnis. Der Wolf darf existieren – aber nur als abstraktes Konzept im fernen Wald, nicht als lebendiges, unberechenbares Wesen, das mal vorbeiläuft und uns ansieht.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
Warum diese Panik? Weil der Wolf das Letzte ist, was wir nicht domestiziert haben. Hunde kuscheln, Katzen schnurren, Häschen lassen sich füttern – alles kontrollierbar, berechenbar, Teil unseres Alltags. Der freie Wolf aber bleibt wild. Er gehorcht keinem Kommando, er kuschelt nicht, er hat keine App. Er symbolisiert genau das, was unsere moderne Welt immer mehr verdrängt: Lebendigkeit ohne Genehmigung. Etwas Unkontrollierbares, das einfach ist, ohne sich unserem Sicherheitsbedürfnis zu unterwerfen. Diese Angst ist kulturell tief verwurzelt – das berühmte Rotkäppchen-Syndrom. Der Wolf als das Böse, Heimtückische, Verschlingende. Märchen, Fabeln, religiöse Metaphern und der Adel, der im Wald alleine jagen wollte, haben ihn über Jahrhunderte zum Feindbild gemacht. Heute dient er der Politik als Sündenbock.
Selbst wer rational weiß, dass Wölfe in Deutschland seit ihrer Rückkehr keinen einzigen Menschen angegriffen haben und sich meist nur kurz sehen lassen, kann diese Urangst oft nicht abschalten. Sie sitzt im Unterbewussten. Und bei manchen Tierfreunden bricht sie genau dann durch, wenn der Wolf die unsichtbare Grenze überschreitet: von „romantischem Wildtier“ zu „realem Wesen in meiner Nähe“. Statt Staunen, Neugier oder respektvoller Distanz kommt die Forderung nach Technokratie: Vergrämung als mildestes Mittel? Für viele klingt das harmlos – aber es ist der Versuch, ein freies Tier zu konditionieren, ihm Schmerz zuzufügen (Gummigeschosse, Knall, Fallen), damit es lernt, uns aus dem Weg zu gehen.
Das ist keine Koexistenz. Das ist Verdrängung durch Technik. Genau die Logik, die unseren Alltag immer stärker prägt: Smart-Home-Kameras überwachen den Garten, Algorithmen filtern Risiken aus dem Newsfeed, Präventivmaßnahmen minimieren jede Unwägbarkeit. Der Wolf wird zum Testfall: Wenn schon eine Sichtung oder ein Nachschauen oder auch ein ruhiges Hinterhergehen Panik auslöst, wie sehr fürchten wir dann erst die echte Unkontrollierbarkeit des Lebens? Was fehlt, ist die Lebendigkeit. Die Bereitschaft, etwas zuzulassen, das nicht kuschelt, nicht gehorcht, nicht nützlich ist. Etwas, das uns einfach nur ansieht – und damit unsere eigene Entfremdung spiegelt.
Wir predigen Respekt vor der Natur, solange sie artig bleibt. Sobald sie wirklich wild wird, greifen wir zur Fernbedienung. Der Wolf ist ein Spiegel. Und in diesem Spiegel sehen viele Tierfreunde nicht den Wolf – sondern ihre eigene neurotische Angst vor dem, was nicht app-gesteuert, nicht versichert und nicht unsichtbar gemacht werden kann. Vielleicht wäre es an der Zeit, statt Vergrämung, Überwachung und Abschuss zu fordern, mal innezuhalten. Den Blick zu erwidern. Und zu akzeptieren: Manchmal läuft ein Wolf vorbei. Und das ist – bei aller Angst – genau das, was uns im heutigen Leben so fehlt: ein Stück echte, ungezähmte Lebendigkeit.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schwedisches Gericht stoppt Wolfsjagd – Ein Sieg mit verstecktem Haken

In Schweden hat das Verwaltungsberufungsgericht (Kammarrätten i Sundsvall) in zweiter Instanz die Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 endgültig gestoppt. Die geplante Abschussquote von bis zu 48 Wölfen in fünf Provinzen wurde aufgehoben, weil die Behörden nicht nachweisen konnten, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet. Der nationale Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert. Das klingt wie ein klarer Sieg für den Wolfsschutz – und ist es auch. Doch bei genauer Betrachtung hat diese Entscheidung Haken, die zu mehr Technokratie und Kontrolle im Umgang mit Wildtieren führen könnte, wie auch bei uns in Deutschland.

Die schwedische Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 wurde in zweiter Instanz endgültig gestoppt und das mit jahrelangen EU-Vertragsverletzungsverfahren und deren zunehmendem Druck zu tun.

Beispielfoto Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer
  • Erste Instanz (Förvaltningsrätten i Luleå): Am 15. Dezember 2025 hob das Gericht alle fünf Provinz-Entscheidungen (für Dalarna, Södermanland, Västmanland, Västra Götaland und Örebro) auf. Geplante Quote: bis zu 48 Wölfe. Begründung: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand (gynnsam bevarandestatus) nicht gefährdet. Der Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert.
  • Zweite Instanz (Kammarrätten i Sundsvall): Die Berufung der Behörden und Jägerverbände wurde abgewiesen (Urteil Dezember 2025 / Januar 2026). Das Gericht bestätigte: Die Jagdpläne verletzen EU-Recht (FFH-Richtlinie), weil der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist. Keine Lizenzjagd 2026. Schutzabschüsse bei akuten Schäden (z. B. Rentier- oder Weidetierangriffe) bleiben weiter möglich, nur die reguläre Quote ist komplett vom Tisch. Ein besonders absurdes Beispiel: Ein Wolf wurde im Dezember 2025 in Norrbotten aus einem Helikopter verfolgt und getötet, weil er Rentiere angegriffen hatte. Solche Hubschrauber-Einsätze kosten schnell mehrere zehntausend Euro pro Stunde – eine irrsinnig teure, ressourcenfressende und verrückte Maßnahme. Solche Exzesse könnte es auch in Deutschland geben, denn die großen Umweltorgas bei uns sind auch mit Einzelabschüssen einverstanden. 
Bis 2025 gab es keine harten Sanktionen (keine Strafen, kein EuGH-Urteil mit Zwangsgeld). Die EU-Kommission hat Schweden im November 2025 dann aber explizit aufgefordert, den Bericht zum Erhaltungszustand zu überarbeiten – und genau das haben die Gerichte jetzt aufgegriffen. Ein „Erhaltungszustand“ lässt sich aber nur mit „Überwachung der Population“ definieren. Bei „gutem Erhaltungszustand“ könnte die Jagd aber wieder beginnen. 

Das klassische Muster: Problem schaffen, Krise herbeiführen, Lösung anbieten

Weltweit beobachten wir ein wiederkehrendes Schema: Ein Problem wird geschaffen oder verschärft, eine Krise entsteht und dann wird eine Lösung angeboten, die mehr Kontrolle, Daten und zentrale Steuerung bedeutet. Kritik wird mit dem Argument entschärft: „Schutz geht nur so“ oder „es ist evidenzbasiert und EU-konform“. Genau das passiert überall beim Wolf, auch in Schweden:
Das Problem wird geschaffen: Die Population ist genetisch schwach und fragmentiert – hauptsächlich weil Menschen das verursacht haben (Ausrottung im 19./20. Jahrhundert, Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen und Siedlungen, intensive Beutebejagung).
Die Krise entsteht: Steigende Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern, öffentliche Empörung, politischer Druck.
Die Lösung wird angeboten: Statt die Ursachen zu beheben (Habitatkorridore schaffen, Beutebasis stabilisieren- die Schweden lieben die Elchjagd und jagen auch alle anderen Tiere aus Tradition –  langfristigen Schutz ohne Eingriffe, Gespräche mit den Sami, konsequenter Herdenschutz und Abschaffung der Jagd), wird gesagt: „Der günstige Erhaltungszustand ist nicht nachgewiesen.“ Die Gerichte fordern mehr Monitoring, mehr DNA-Proben, mehr GPS-Sender, mehr zentrale Datenbanken, mehr Expertenkommissionen, mehr bürokratische Prüfungen. Das Ergebnis: Der Wolf wird nicht wirklich geschützt, sondern noch intensiver überwacht und sein Bestand verwaltet, auf 500 bis 1.000 Wölfe gesetzt – und das wird als „Schutz“ verkauft. Dabei regeln Wölfe, wie alle Beutegreifer, ihre Populationsraten selbst. 
Spielendes Wolfspaar © Brigitte Sommer

Globale Parallelen: Überwachung in allen Bereichen

Dieses Muster ist kein Zufall, sondern zeigt sich in fast allen Lebensbereichen:
  • Klimakrise: Problem (real oder nicht), die Lösung, gleich mehr CO₂-Tracking, Smart-Meter-Pflicht, CO₂-Budget pro Person, zentrale Energie-Steuerung.
  • Pandemie: (real oder nicht) Contact-Tracing-Apps, Impfregister, digitale Gesundheitspässe.
  • Terrorismus/Kriminalität: Predictive Policing, Vorratsdatenspeicherung, Palantir bei der Polizei.
  • Finanzwelt: CBDC (digitales Zentralbankgeld) mit programmierbarem Geld, Transaktions-Tracking. Zerlegt man CBDC detailliert: Es ermöglicht Echtzeit-Überwachung jeder Zahlung, programmierbares Geld (z. B. Verfallsdatum, regionale Einschränkung, nur für „genehmigte“ Zwecke), und es schafft eine zentrale Datenbank, die Staaten oder Banken für Scoring, Sozialkontrolle oder Sanktionen nutzen können. Das wird als „sichere, moderne Währung“ verkauft, ist aber ein Werkzeug für totale Finanzüberwachung.
  • Kinder- und Jugendschutz: Altersverifikation und Identitätspflicht im Netz (Australien-Modell).
Immer das Gleiche: Das Problem (real oder nicht) führt zu einer Lösung, die mehr Daten, mehr Überwachung, weniger Anonymität und mehr zentrale Kontrolle durch Experten, Algorithmen, Staat oder Konzerne bedeutet. Die Leute akzeptieren das nicht freiwillig – also wird es als „alternativloser Schutz“ verkauft: „Ohne das können wir den Wolf / das Klima / die Sicherheit / die Kinder nicht schützen.“ Wer dagegen ist, gilt schnell als „gegen den Schutz“ oder „Verantwortungslos“. Das Muster passt nahtlos zur Agenda des World Economic Forums (WEF), das seit Jahren für einen „Great Reset“ wirbt und sich gerade wieder in Davos getroffen hat: Mehr digitale Kontrolle, Stakeholder-Kapitalismus und zentrale Steuerung.
Der Wolf ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel. Die Technokratie wächst nicht, weil die Leute sie wollen – sie wächst, weil Probleme so gestaltet werden, dass nur technokratische Lösungen als „vernünftig“ erscheinen. Doch die Natur wird sich nicht in Schemata pressen lassen. Wir Menschen schon eher, wenn wir es zu spät merken.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Doch, in der Slowakei finden Wolfsjagden statt

Seit 2021 wird in verschiedenen Naturschutz- und Wolfsschutz-Gruppen ein Text geteilt, der die Situation in der Slowakei beschreibt. Der Wortlaut lautet in der Regel: „Endlich müssen Wölfe in der Slowakei nicht mehr ihr Leben lang weglaufen, nur um am Leben zu bleiben…“ Das ist falsch. 

Weiter lautet der Satz:“ Nach Jahren der Angst und Unsicherheit können sie existieren, ohne ständig gejagt zu werden. 2021 hat die Slowakei nach langen Debatten und dem Druck von Naturschützern die Wolfsjagd offiziell verboten. Es war ein Wendepunkt…“  Dieser Text entsprach dem Stand von Mai/Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Slowakei die ganzjährige Wolfsjagd verboten (mit Ausnahme genehmigter Einzelfälle) und den Wolf landesweit streng geschützt. Das Verbot war das Ergebnis langjähriger Forderungen von Naturschutzorganisationen und Petitionen.

Seit Ende 2024 / Anfang 2025 hat sich die Rechtslage aber geändert

Beispielfoto Wolf.

Aufgrund der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner-Konvention und der EU-Habitatsrichtlinie wurde das ganzjährige Jagdverbot aufgehoben. Für die Jagdsaison 2025/2026 (1. September 2025 bis 15. Januar 2026 oder bis Erreichen der Quote) hat die slowakische Regierung eine Abschussquote von 74 Wölfen festgelegt. Zusätzlich wurden im Winter 2025 bereits 23 Wölfe erschossen. Die Jagd ist nur in Nationalparks und bestimmten Natura-2000-Gebieten von europäischer Bedeutung weiterhin untersagt, gilt jedoch in vielen anderen Gebieten. Naturschutzorganisationen in der Slowakei kritisieren die Quote scharf. Sie warnen vor einem Rückgang der Population, Rudelstörungen und steigenden Konflikten mit Nutztieren. Auch aus Tschechien gibt es Proteste, da Wölfe grenzüberschreitend wandern.

Der Text aus dem Jahr 2021 wird jedoch weiterhin unverändert geteilt – oft mit Links zu Artikeln von 2021 (z. B. WWF-CEE, Emerging Europe). Er enthält keine Aktualisierung und spiegelt daher den aktuellen Rechtsstand nicht wider. Bei der Weitergabe solcher Beiträge ist zu empfehlen, den aktuellen Stand zu ergänzen: Seit 2025 ist die Wolfsjagd in der Slowakei wieder erlaubt; die Quote für 2025/2026 beträgt 74 Wölfe. Die Entwicklung in der Slowakei zeigt, wie schnell ein erreichter Schutzstatus durch internationale Regeländerungen wieder verloren gehen kann. Dies ist nicht nur relevant für die Diskussion um den Wolfsschutz in Deutschland, sondern auch fürs Wahrnehmen und Aktivwerden. Länderübergreifend. 
Quelle:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Der LWW-Leitfaden: Ein technokratischer Irrsinn im Umgang mit Wölfen

In einer Zeit, in der der Wolf in Deutschland erfolgreich zurückkehrt ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme ist, aber auch von Lobbyisten angegriffen wird, stoßen wir auf Dokumente wie den „LWW protocol“ aus Schweden – ein sogenannter Leitfaden der Swedish University of Agricultural Sciences (SLU) aus dem Jahr 2025, der das Verhalten von Wölfen in der Nähe menschlicher Aktivitäten katalogisiert und standardisiert. Das Verhalten eines Wildtieres – eines hochintelligenten, scheuen Beutegreifers wie dem Wolf – in Checklisten, Risikostufen und Handlungsprotokollen zu pressen, ist nicht nur absurd, sondern auch gefährlich. Es reduziert komplexe natürliche Verhaltensweisen zu bürokratischen Kategorien wie „bold behavior“ (furchtloses Verhalten) und öffnet die Tür für unnötige Abschüsse unter dem Deckmantel von „Risikomanagement“.

Dieser Leitfaden, der von Experten in Von-oben-nach-unten-Manier erstellt wurde, ohne echte Beteiligung lokaler Betroffener oder eine breite gesellschaftliche Debatte, trägt alle Merkmale einer technokratischen Politik: Lebewesen werden entemotianolisiert und zu technischen „Situationen“ umgedeutet, die mit standardisierten Schritten „gelöst“ werden sollen. Von Beobachtung über Lärm, aversiver Konditionierung bis hin zur letalen Entnahme als „Ultima Ratio“ – es ist ein Rezeptbuch, das letztlich mehr Abschüsse legitimiert und zu Tierquälereien auffordert, statt echte Koexistenz zu fördern. Wer definiert, was „fruchtloses Verhalten“ ist? Wer entscheidet, wann ein Wolf zu nah kommt? Solche Katalogisierungen ignorieren die natürliche Scheu des Wolfs, Unerfahrenheit von Jungtieren und lenken von den wahren Konflikten ab: Habitatzerstörung, unzureichender Herdenschutz und menschliche Vorurteile.
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von 10 Monaten. © Brigitte Sommer
Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen wir jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Stattdessen fordern wir ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und flächendeckend effektiven Herdenschutz – mit Zäunen, Herdenschutzhunden und finanzieller Unterstützung für Landwirte zu gewährleisten. Das ist machbar, kostengünstig und bewährt. In Regionen mit konsequentem Schutz sinken Risse auf Nutztiere dramatisch, ohne dass ein einziger Wolf getötet werden muss.
Schauen wir uns die Fakten an: Seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland vor über 20 Jahren (um 2000) ist kein einziger Mensch durch einen Wolf zu Schaden gekommen – weder verletzt noch getötet. Weltweit und in Europa sind Angriffe extrem selten und in Deutschland gab es null Fälle. Im Kontrast dazu verursachen alltägliche Tiere echte Gefahren: Jährlich werden in Deutschland tausende Menschen durch Kühe verletzt – 2021 allein 4.800 meldepflichtige Unfälle in der Rinderhaltung, davon sieben tödlich. In den Jahren 2018–2022 lag die Kuh auf Platz zwei der Unfallgefahren in der Landwirtschaft. Und Hunde? Pro Jahr gibt es 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen in Deutschland, mit ein bis sechs Todesfällen. Das alles gehört zum normalen Lebensrisiko. 
Dennoch käme niemand auf die Idee, einen Leitfaden zu erfinden, der das Verhalten von Kühen oder Hunden katalogisiert und Abschüsse empfiehlt. Warum also beim Wolf? Weil alte Ängste und neue Lobbyinteressen eine rationale Debatte verhindern. Der Wolf wird zum Sündenbock mit Spaltpotential gemacht, währenddessen Psychopathen ihre Lust auf Töten und Gewalt austoben wollen. 
Noch schlimmer: Diese technokratische Logik – Verhalten katalogisieren, standardisieren, intervenieren – wird längst auf Menschen angewendet und viele finden es „vernünftig“.
  • Nudging: Regierungen und Konzerne lenken uns subtil in „bessere“ Entscheidungen – voreingestellte Optionen, Warnhinweise, Social Proof. Es ist Manipulation des Willens, verkauft als Hilfe.
  • Digitales Zentralbankgeld (CBDC): Der digitale Euro würde jede Transaktion tracken – programmierbares Geld, das verfallen, regional beschränkt oder nur für „genehmigte“ Zwecke ausgegeben werden kann. Bargeld-Freiheit ade.
  • Überwachung & Predictive Policing: Algorithmen prognostizieren Verhalten, markieren „Risikopersonen“. In NRW, Bayern und Baden-Württemberg läuft bereits Palantir-Software bei der Polizei – ein US-Tool, dessen CEO Alex Karp offen sagt: „Our product is used on occasion to kill people.“ und „We scare enemies, and on occasion kill them.“
Die Parallele ist erschreckend: Wie wir Wölfe „managen“ tun wir es bei Menschen – nur digitaler, flächendeckender und mit weitaus größerem Schaden für Freiheit und Privatsphäre. Zeit, sich zu empören – bevor Checklisten und Algorithmen unser Leben bestimmen. Ins handeln können wir aber nur kommen, wenn wir die Realität auch wahrnehmen.
Quelle:

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Influencer-Erfolgsstory entzaubert: UIG-Antwort zeigt – Hard Release war unnötig, Paintball brachte den Durchbruch

Ein Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf, MT15, kommt in Sachsen im Herbst 2025 immer wieder Menschen oder Landmaschinen zu nah. 19 dokumentierte Annäherungen wurden zwischen Mitte Oktober und Mitte November notiert. Allerdings auch kein Angriff, keine Gefahr, nur ein Tier, das offensichtlich Vertrauen zu Menschen gelernt hatte. Nun feiert ein Influencer eine anschließende „Hard-Release-Vergrämung“ als Erfolg, doch eine Antwort des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz lässt unserer Ansicht nach einen ganz anderen Schluss zu.

Rückblick:

Am 22. November 2025 mittags: Bei einer routinemäßigen Fotofallenkontrolle kommt es zu einer kritischen Nahbegegnung. Ein „Befähigter“ (Name in der UIG-Antwort geschwärzt) wird herbeigerufen. Man kann sich das Bild fast vorstellen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde oder eines Dienstleisters erstarrt vor dem Welpen – und braucht plötzlich Verstärkung. Die Profis, die Wolfswelpen der Klasse A eigentlich kennen sollten, geraten selbst in Panik. Ein bisschen komisch, oder? Noch am selben Tag, um 20:00 Uhr, startet die Hard-Release-Vergrämung: Betäubung, GPS-Sender, Freilassung und dann aversive Reize in der Transportkiste – spitze Stöcke, Lärm, alles, was das Tier abschrecken soll. Der Welpe sieht nichts, kann nicht fliehen, nur Stress erleben. Die Aktion war erst durch ein Video einer Beteiligten überhaupt bekannt geworden. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten  die Methode bereits im Dezember 2025 öffentlich: Eine solche Vergrämung in der geschlossenen Kiste ist tierschutzwidrig (§ 1 TierSchG), verursacht unnötigen Panikstress und greift tief in das Verhalten ein, ohne die Ursache (menschliches Fehlverhalten wie fehlende Leinenpflicht, Müll oder unkontrollierte Annäherungen) zu beheben. Wir forderten echte Prävention und Aufklärung und eine angemessene Vergrämung statt Gewalt gegen das Tier und ernteten dafür einen Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
Beispielfoto spielender Wolfswelpe im Alter von 8 Monaten.

Paintball-Aktion zeigte wirklich Erfolg

Eine UIG-Anfrage von uns (Antwort vom 23. Dezember 2025) liefert die Fakten, die eine völlig andere Interpretation zulassen. In den ersten 18 Tagen nach der Hard-Release-Aktion (22.11.–10.12.2025) wurden 12 Sichtungen registriert, davon 3 mit „verlangt Aufmerksamkeit“, teilweise auf nur 30 Meter Distanz im Ort. Das Verhalten blieb wechselnd – mal waldbezogen und dämmerungsaktiv, mal wieder in der Feldflur oder nah an Menschen. Kein klarer Erfolg. Der echte Durchbruch kam erst später: Vom 15. bis 19. Dezember wurde MT15 viermal mit Paintball-Munition beschossen. Erst diese sichtbare, gezielte und mit Fluchtmöglichkeit verbundene Nachvergrämung brachte die gewünschte Scheu. Vergleicht man die 19 Annäherungen vor der Maßnahme mit den 12 Sichtungen danach, ergibt sich bis dahin ein fast identisches Muster – erst die Paintball-Kugeln veränderten das Verhalten nachhaltig.

Fast wie eine PR-Abteilung der Behörden

Während wir mit UIG-Anfragen die tatsächlichen Zahlen ans Licht holen, verkünden manche Influencer den ‚vollen Erfolg‘ – mit Formulierungen, die fast wörtlich aus den Behörden-Pressetexten stammen könnten. Eine gewisse Nähe zu den Institutionen ist da kaum zu übersehen. Ein bekannter Influencer verbreitet nämlich eine ganz andere Geschichte: „Andere, wohlmeinendere Stimmen hielten die Vergrämung für zu hart und vertraten die Ansicht, man hätte schonender vorgehen können oder sollen. Inzwischen zeigt sich jedoch: Die Verantwortlichen von LUPUS haben offenbar richtig gehandelt.“ Seine Darstellungen folgen fast immer exakt der offiziellen Linie der Behörden (LfULG, LUPUS, SGD Nord usw.), inklusive der Formulierungen („deutliche Wirkung“, „richtig gehandelt“, „keine auffälligen Meldungen mehr“) – oft bevor die UIG-Antworten oder vollständigen Daten bei Kritikern eintreffen. In mehreren Fällen (nicht nur MT15) hat er Beiträge veröffentlicht, die fast wie eine Vorab-Verteidigung oder PR-Unterstützung für die Behördenmaßnahmen wirken, während kritische Stimmen noch gar nicht öffentlich waren. Es gibt dokumentierte Kooperationen: Manche dieser Personen werden von LUPUS oder Landesämtern zu Vorträgen, Workshops oder Monitoring-Projekten eingeladen, erhalten Daten oder werden als „unabhängige Experten“ zitiert.

Der Zeitraum vom 19. Oktober bis 17. November umfasst genau 30 Tage (19.10. bis 31.10. = 13 Tage + 1.–17.11. = 17 Tage). Damit ergibt sich für die 19 Ereignisse vor der Maßnahme:

  • 19 Ereignisse in 30 Tagen
  • Durchschnitt: 0,633 Ereignisse pro Tag

Nach der Hard-Release-Vergrämung (22.11. bis 10.12.2025):

  • 12 Ereignisse in 19 Tagen
  • Durchschnitt: 0,632 Ereignisse pro Tag

Die Rate ist also praktisch identisch (Unterschied < 0,2 %). Es gibt keinen nennenswerten Rückgang – erst die Paintball-Nachvergrämung ab 15.12. hat das Verhalten spürbar verändert. Das unterstreicht noch stärker, dass die Hard-Release-Maßnahme allein keinen messbaren Effekt hatte und die Behauptung eines „deutlichen Erfolgs“ durch die UIG-Daten widerlegt wird. Die Zahlen lügen nicht: 0,633 vs. 0,632 – das ist statistisch kein Unterschied.

Screenshot aus der Antwort auf unsere UIG-Anfrage.
Die Paintball-Schüsse werden in dieser Darstellung komplett ausgeblendet. So entsteht der Eindruck, die aufwendige Kisten-Vergrämung mit Betäubung und Stöcken hätte das Tier „gerettet“ – obwohl die UIG-Daten zeigen: Erst die Paintball-Aktion hat wirklich vergrämt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. finden: Die Paintball-Methode war in diesem Fall tierschutzgerechter. Der Wolf konnte den Verursacher sehen, hatte Fluchtmöglichkeit und wurde nicht in blinde Panik versetzt. Die Hard-Release-Aktion in der Kiste hätte man sich komplett sparen können – ein paar gezielte Paintball-Schüsse hätten denselben Effekt erzielt, nur schneller, billiger und mit weniger Stress für das Tier.
Screenshot aus der UIG-Antwort.
Am Ende bleibt die Frage: War die ganze Hard-Release-Show vielleicht eine Art Vergeltungsmaßnahme, weil der Welpe mittags einen Behördenmitarbeiter oder eine Mitarbeiterin  in Angst versetzt hatte und damit blamiert haben könnte? Und warum wird die Paintball-Phase einfach weggelassen, wenn sie doch eigentlich den Durchbruch brachte? Paintball-Beschüsse sind nicht schön und bei einer Aktion in Thüringen lehnten wir diese auch ab, weil wir hier keinen Grund sahen, aber es ist ja Fakt, dass der Wolfswelpen wohl Menschen vertrauen wollte. Schlecht für das Tier. Die UIG-Antwort offenbart auch, dass am 28.112025 an mehreren Orten Hinweise auf Futterquellen gefunden worden waren, wie z. B. Hasenhaare und Blut auf freiem Feld, sowie ein Hühnerflügel. Wollte dort jemand weiter anfüttern, um einen „Problemwolf“zu kreieren und somit eine Abschussverfügung zu erlangen? Unklar. Fakt ist, dass der Welpe jetzt tatsächlich Menschen meidet und das ist für den Welpen lebensrettend. 
Quelle:

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Sterbender Wolfswelpe in der Kapelle: Ein blutiger Vorwurf an die Glaubwürdigkeit christlicher Werte

Ein junger Wolf aus dem Hochwald-Rudel verendet Anfang Januar 2026 in einer kleinen Kapelle am Brandweiher bei Waldweiler (Rheinland-Pfalz). Das Tier, schwer verletzt, hatte sich offenbar dorthin geschleppt und starb in der Ecke nahe dem Altar. Blutspuren am Boden zeugten von seiner Qual. Zwei Wanderer entdeckten den Kadaver am 12. Januar 2026. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) bestätigte ausgewählten Medien, dass es sich wahrscheinlich um einen jungen Rüden aus dem sesshaften Hochwald-Rudel handelt. Obwohl erste Hinweise auf einen Verkehrsunfall deuten, besteht ein klarer Verdacht auf illegale Tötung. Die endgültige Todesursache muss durch eine pathologische Sektion geklärt werden.

Dieser Vorfall steht nicht allein. Es handelt sich damit um den dritten bekannten Fall eines tot aufgefundenen Wolfs im Hochwald innerhalb weniger Monate. Schon Ende Januar 2025 wurde ein weiterer Jungwolf (Lauf DBB-Wolf Verkehrsunfall) tot aufgefunden. Nach Angaben der Behörden lag der Fundort im Landkreis Trier-Saarburg an der Bundesstraße B407 bei Mandern. Anfang August 2025 folgte ein weiterer Totfund, ebenfalls im Landkreis Trier-Saarburg an der Hunsrückhöhenstraße bei Waldweiler. Hierzu steht in der DBBW-Übersicht „unklar“ (mit Hinweis auf ausstehende genetische/pathologische Analyse). KLUWO-Meldungen beschreiben das tote Tier als „tot aufgefundenes Tier“ ohne finale Ursache, aber mit Verdacht auf Verkehr.  Der aktuelle Fundort des dritten Tieres – eine Kapelle – verleiht dem Geschehen eine bittere symbolische Dimension. Ein verletztes Wildtier, das in einem Raum stirbt, der traditionell mit Barmherzigkeit und Schutz assoziiert wird, wirft Fragen auf.
Originalbild. Foto: privat.
Zwei besorgte Einwohner aus Waldweiler hätten sich an die Redaktion von Presse Blaes gewendet und um Anonymität gebeten, da das Thema Wolf im Ort stark polarisiere. Eine Anwohnerin hätte berichtet, dass zwei Wanderer aus dem Saarland den Wolf am Sonntag, den 11. Januar 2026 entdeckt und daraufhin die Polizei holten. Zeitgleich sei die Großkarnivoren-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz verständigt worden. In der Folge seien die zuständige ehrenamtliche Wolfsbeauftragte sowie die Polizei zur Fundstelle gekommen. Nach Einschätzung aller Beteiligten sei das Tier vermutlich in einen Wildunfall verwickelt gewesen und seinen Verletzungen erlegen. Hinweise auf eine Straftat würden laut Polizei nicht vorliegen. Wieso eine solch schnelle Einschätzung?

Umkehrung christlicher Werte

Die Kapelle liegt rund einen Kilometer oberhalb der Hunsrückhöhenstraße. Am Sonntag seien auch zwei ortsansässige Jäger vor Ort gewesen, die in den umliegenden Waldgebieten private Flächen besitzen würden. Beide hätten erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie gehabt.
Zum Zeitpunkt des Fundes habe Schnee gelegen, die Temperaturen seien unter dem Gefrierpunkt gewesen  und es hätten keinerlei Schleif-, Blut- oder Trittsiegel rund um die Kapelle festgestellt werden können. Aus Sicht der Jäger liege daher der Verdacht nahe, dass der Wolf gezielt in der Kapelle abgelegt worden sei. Als Vorwurf an die Umkehrung christlicher Werte? Falls dies so sein sollte, kann sich derjenige, der den Wolf mit genau dieser Botschaft dort deponiert haben könnte, an uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wenden.
Das Gebiet grenzt an den Nationalpark Hochwald.  Gerade Parteien und auch Menschen, die sich auf christliche Werte berufen, fordern regelmäßig eine Lockerung des Wolfschutzes, Abschussquoten oder wolfsfreie Zonen – oft im Interesse von Jagd und Landwirtschaft. Gleichzeitig werden Hubertusmessen abgehalten, in denen Jäger gesegnet werden. Doch der heilige Hubertus war in der Legende kein Förderer der Jagd: Durch eine Vision (Hirsch mit Kreuz) kehrte er vom Töten ab und lebte fortan asketisch. Kirche und Jägerschaft haben diese Figur umgedeutet und gekapert, um das Töten zu legitimieren – entgegen ihrer ursprünglichen Botschaft von Verzicht und Umkehr. Historisch stand die Kirche häufig auf der Seite der Mächtigen: Von den feudalen Jagdprivilegien des Mittelalters bis zu heutigen Segnungen für Jägerverbände. Die Schöpfung wird gepredigt, doch in der Praxis oft den Interessen der Starken geopfert. Der Wolf in der Kapelle wird so zum stummen Zeugen dieser Diskrepanz: Kein Schutz, kein Erbarmen – nur der Tod. Doch dass hier nicht nur CDU und CSU ein Problem darstellen, klärt sich am Ende in unserer Reportage. 
Nach dem Ergebnis der pathologischen Untersuchung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten und eine Belohnung für Hinweise auszusetzen.

Mafiöse Verstrickungen?

Beobachtungen aus Insiderkreisen deuten zudem auf ein systematisches Problem hin: Das KLUWO dulde stillschweigend vieles, um sein Leuchtturmprojekt – die Wiederansiedlung der Luchse im Pfälzerwald – nicht durch den „schlechten Ruf“ der Wölfe zu gefährden. Schon seit 2014 sollen Aktionen für Wölfe im Pfälzerwald boykottiert worden sein, um Konflikte zu vermeiden. Ähnliche Probleme gibt es in der Hohen Rhön, übrigens Biosphärenreservat, in Bayern, wo ein ganzes Wolfsrudel ausgelöscht worden sein könnte, um ein Birkhuhnprojekt zu schützen.  Dahinter stehen auch Arbeitsplätze: Viele im forstlichen Bereich hängen von solchen Projekten ab, die sonst keine Beschäftigung bieten würden. Diese Zurückhaltung bei Transparenz und Aufklärung schadet jedoch Recht und Gesetz langfristig. Zu den Vorwürfen passt auch, dass das KLUWO kaum öffentliche Informationen heraus gibt und wenn, oft nur auf Anfragen.
Im Artikel der Lokalzeitung – Beitrag mit weiteren Fotos im nächsten Absatz eingebaut –  haben Jäger zum Vorfall geklagt: Wegen der Wölfe gäbe es immer weniger Wild, der Bestand nehme spürbar ab – und damit auch die Jagdmöglichkeiten. Ein Jäger verwies sogar auf ein frisch gerissenes Reh als Beleg für die „Probleme“. Solche Aussagen klingen dramatisch, halten einer näheren Betrachtung aber nicht stand. Tatsache ist: In Rheinland-Pfalz wird seit Jahren konsequent das Prinzip „Wald vor Wild“ umgesetzt. Die Landesforsten und das Umweltministerium priorisieren den Waldumbau und die Verjüngung – das bedeutet: Hohe Abschusszahlen bei Reh-, Rot- und Schwarzwild, angeblich um Verbissschäden zu minimieren. Jährliche forstfachliche Stellungnahmen und Schälschadensaufnahmen führen zu angepassten Abschussplänen, die oft höhere Erlegungen fordern. Die Jägerschaft selbst hat sich in der Vergangenheit weitgehend damit identifiziert und trägt durch intensive Bejagung einen großen Teil dazu bei. Der Wolf? Er ist in RLP mit nur wenigen Rudeln (darunter das Hochwald-Rudel) und geringer Dichte präsent – seine Auswirkungen auf das Wild ist lokal begrenzt und regulierend, nicht ausrottend. „Wald vor Wild“ erscheint stattdessen wie ein technokratisch geprägter Albtraum. 
Wissenschaftliche Studien (z. B. aus Yellowstone oder europäischen Vergleichen) zeigen: Wölfe reduzieren überhöhte Wildbestände nicht katastrophal, sondern stabilisieren sie langfristig – sie sorgen für vorsichtigeres Verhalten der Beutetiere, weniger Verbiss und mehr Artenvielfalt im Wald. In RLP selbst sinken die Jagdstrecken bei Rotwild (2024/25: -684 Tiere) vor allem durch forstliche Regulierung, nicht durch Wölfe. Die Klage der Jäger wirkt daher wie ein Ablenkungsmanöver: Statt die eigene Rolle bei der starken Bejagung zu thematisieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht – obwohl er genau das natürliche Gleichgewicht herstellen könnte, das der Wald so dringend braucht. Zudem treibt der verstärkte Jagddruck Rehe und Hirsche, die eigentlich Steppentiere sind, noch stärker in die Wälder hinein. Ein Teufelskreislauf. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert:

  • Eine unabhängige Klärung aller Totfunde im Hochwald-Rudel, inklusive der Verdachtsfälle illegaler Tötung
  • Volle Transparenz seitens des KLUWO und tatsächliche Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen

Hinweise zu Wolfstötungen oder Konflikten bitte vertraulich an uns, wir garantieren Quellenschutz und Anonymität: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir brauchen dort in der Region aktive Unterstützung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Keine ausschließlich „rechte“ Politik

Die grüne Umweltministerin Katrin Eder hat eine dramatische Kehrtwende hingelegt: Noch Ende Januar 2025 nannte sie die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine „Scheinlösung“. Doch nur Wochen später, im Februar 2025, kündigte sie genau das an – getrieben von der EU-Herabstufung des Wolfschutzes und dem Druck aus Landwirtschaft und Opposition. Das novellierte Landesjagdgesetz, das der Landtag im Juli 2025 verabschiedete, tritt voraussichtlich zum 1. April 2026 in Kraft. Der Wolf bleibt zwar ganzjährig geschont, doch Entnahmen bei Problemwölfen (z. B. nach Rissen trotz Herdenschutz) werden bürokratisch erleichtert.
Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Rückschritt: Es öffnet Türen für mehr Abschüsse, ohne dass der Herdenschutz wirklich priorisiert wird. Diese Haltung fand ihren Höhepunkt in der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im Herbst 2025 in Saarbrücken: Alle Umweltminister – quer durch die Parteien, inklusive Eder – stimmten einstimmig für die bundesweite Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Der Beschluss forderte vom Bund rechtssichere Regelungen für regionales Bestandsmanagement, was in RLP nun umgesetzt wird. Ein breiter Konsens, der den Wolf vom Symbol des Naturschutzes zum regulierbaren Wild macht.
Die Chancen auf Wolfsabschüsse in RLP steigen damit erheblich: Mit nur vier Rudeln und sieben adulten Wölfen (Stand Januar 2026) könnten schon bei wenigen Rissen Genehmigungen erteilt werden – wie beim Leuscheider Rudel, wo ein Abschuss 2024 gerichtlich gestoppt, aber 2025 weiter diskutiert wurde. Doch hier droht ein Dämpfer aus Frankreich: Die Naturschutzorganisation FERUS klagte zusammen mit ASPAS erfolgreich gegen einen spezifischen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées. Das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hob am 16. Dezember 2025 den lokalen Erlass vorläufig auf, da er in einem neuen Ausbreitungsgebiet den EU-rechtskonformen günstigen Erhaltungszustand gefährde. Der Staat wurde zu 3.000 Euro an FERUS verurteilt. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in fragmentierten Populationen Abschüsse zu genehmigen und könnte zu ähnlichen Klagen in RLP inspirieren. Wir hoffen darauf und werden wachsam bleiben.

Quellen:

Presse Blaes: https://www.facebook.com/profile.php?id=61555146471412

http://www.dbb-wolf.de

https://fawf.wald.rlp.de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Illegal getöteter Wolfswelpe in Niedersachsen – Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Ein weiterer Fall illegaler Wolfstötung in Niedersachsen unterstreicht die anhaltenden Defizite bei der Aufklärung solcher Straftaten. Der Wolfswelpe mit der Kennung GW5093m, geboren im Territorium Amt Neuhaus, wurde am 24. September 2025 tot an der Böschung des Elbeseitenkanals bei Artlenburg (Landkreis Lüneburg) angespült. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage mit.

 

Der Kadaver sei von der Polizei aufgefunden worden und hätte diverse unklare Verletzungen aufgewiesen. Nach der amtlichen Sektion gehe das Wolfsbüro davon aus, dass es sich um eine illegale Tötung handle. In der öffentlichen Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) war der Fall zunächst lange Zeit als „unklar“ geführt – erst Endes Jahres 2025 erfolgte die Änderung auf „illegal getötet“. „Solche Statusänderungen ohne jede öffentliche Bekanntgabe sind in Niedersachsen leider Standard“, kritisiert Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Es gibt keine regelmäßigen Pressemitteilungen zu Verdachts- oder bestätigten Fällen illegaler Tötungen. Die Öffentlichkeit und Organisationen wie wir müssen die DBBW-Liste quasi selbst überwachen, um Veränderungen überhaupt mitzubekommen. Antworten auf Anfragen kommen entweder gar nicht oder erst Wochen später – das behindert die Aufklärung massiv und ist nicht akzeptabel.“
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer
Das Rudel Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg war einst eines der bekanntesten und konfliktbeladensten Wolfsrudel in Niedersachsen – und es ist nun spurlos verschwunden. Seit 2017 verursachte es wiederholt Nutztierrisse, was zu massiver Kritik führte. Statt den Herdenschutz konsequent zu verbessern, entschieden sich Behörden für den radikalen Weg: Legale Abschüsse. Im Januar und Februar 2022 wurden zwei Wölfe aus dem Rudel getötet – darunter der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilten diese Entnahmen scharf: Sie zerstörten nicht nur Individuen, sondern rissen Familien auseinander, verhinderten natürliches Lernen und trugen letztlich zur Destabilisierung bei, anstatt echte Lösungen zu fördern. Doch das war nicht das Ende. Das Territorium litt weiter unter Verlusten – und unter illegalen Tötungen, die in der Region Lüneburg leider häufig vorkommen.
Der jüngste bekannte Fall: Der Welpe GW5093m aus genau diesem Rudel, der am 24. September 2025 tot an der Elbeseitenkanalböschung bei Artlenburg angespült wurde. Dieser junge Wolf war vielleicht einer der Letzten, der noch Hoffnung auf Fortbestand gab. Aktuell, im Monitoringjahr 2025/2026, meldet das offizielle Wolfsmonitoring: Wolfsanzahl gesamt „Null“. Keine adulten Tiere, keine Jährlinge, keine Jungtiere mehr nachweisbar. Das Rudel Amt Neuhaus existiert wahrscheinlich nicht mehr – ausgelöscht durch eine fatale Kombination aus legalen Abschüssen, die wir ablehnen, und illegalen Tötungen, die straflos bleiben. Ein ganzes Rudel, eine ganze Familie, einfach weg. Solange Behörden Abschüsse genehmigen und illegale Taten nicht konsequent aufklären, werden weitere Rudel dasselbe Schicksal erleiden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Belohnung von 1.000 Euro

Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt auch zu diesem Fall Strafanzeige und setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Hinweise können vertraulich direkt an den Verein gemeldet werden: Mail: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
Oder Hotline: 0176 48732612
Wir leiten alle eingehenden Informationen umgehend und anonymisiert an die zuständige Polizei weiter. Wir sichern auch Quellenschutz und Anonymität zu. 

Hintergrund: Illegale Wolfstötungen in Niedersachsen

In Niedersachsen häufen sich besonders brutale Fälle illegaler Wolfstötungen: Seit etwa 2023 wird eine Serie von Taten dem sogenannten „Wolfsripper“ zugeschrieben, bei der Wölfe in den Regionen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf präzise zerstückelt wurden – oft mit Herausschneiden von Zunge, Abtrennen von Köpfen oder Entfernen von Zähnen, was auf anatomische Kenntnisse hindeutet und Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu mehreren Strafanzeigen veranlasste. Besonders schockierend war der Fund eines abgetrennten Wolfskopfs, der am Karfreitag, den 7. April 2023, vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Kreis Gifhorn) abgelegt wurde – eine makabre, provokante Zurschaustellung, die als Einschüchterung gegen Naturschützer gewertet wurde und damals mit einer hohen Belohnung von bis zu 15.000 Euro belegt war. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Grausamkeiten in der Gegend, darunter der Fund einer toten Wölfin in der Aller bei Celle am 28. März 2025: Das Tier trieb im Fluss, war erschossen (mit Schusswunden) und nicht ertrunken, was Wolfsschutz-Deutschland e.V. als mögliches Wiederaufflammen der „Wolfsripper“-Serie einstuft – auch hier erstattete unser Verein Strafanzeige und setzte 1.000 Euro Belohnung aus. In Niedersachsen wurden seit der Rückkehr der Wölfe (ca. 2000–2003 bis Ende 2025) insgesamt 314 tote Wölfe tot aufgefunden. Davon waren 22 illegal getötet (bestätigt durch Sektion/Genetik/Beweise wie Schussverletzungen, Köder etc.). Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die fünffach höher liegt. Weitere Ursachen: Überwiegend Verkehrsunfälle (die Mehrheit), natürliche Tode (ca. 18), Management-Entnahmen (8) und unklare Fälle.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Wolfsbeständen – und leider auch zu denen mit den meisten bestätigten illegalen Tötungen. Dutzende Fälle der letzten Jahre sind dokumentiert, bei denen Wölfe erschossen, vergiftet oder anderweitig getötet und oft versteckt oder in Gewässern entsorgt wurden. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. „Jede illegale Tötung stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) dar und ist strafbar“, betont der Verein. „Wenn Behörden Informationen nur zögerlich oder gar nicht herausgeben, entsteht der Eindruck, dass solche Taten nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden. “Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert daher dringend:
  • Regelmäßige und transparente Pressemitteilungen zu allen bestätigten oder verdächtigen Fällen illegaler Wolfstötungen durch die Länder und das Wolfsbüro.
  • Schnelle, vollständige und proaktive Beantwortung von Informationsanfragen.
  • Stärkere Priorisierung der Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, inklusive konsequenter Strafverfolgung.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Frankreichs Gerichtserfolg für den Wolf: Lokaler Schutz siegt – Ein Hoffnungsschimmer?

In Frankreich hat der Verein FERUS (Association pour la conservation du loup, ours, lynx) gemeinsam mit ASPAS einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen: Am 16. Dezember 2025 hob das höchste Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, einen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées auf. Dieser Beschluss, der als historisch und wegweisend gilt, unterstreicht die Verpflichtung des Staates, das EU-Recht zum Wolfsschutz auch auf lokaler Ebene einzuhalten. Dies kann auf jeden Fall ein Hoffnungsschimmer für Bundesländer in Deutschland, wo wenig Wölfe leben, sein.  Hier eine realistische Einschätzung. 

Der Streit drehte sich um eine Verordnung, die einem Hirten im Frühjahr 2025 in den Hautes-Pyrénées einfache Verteidigungsschüsse (tirs de défense simple) gegen einen einzelnen Wolf erlaubte. In diesem Département war nur ein einziges Wolfsindividuum nachgewiesen – eine extrem geringe lokale Population. Das Gericht urteilte, dass solche Genehmigungen nicht erteilt werden dürfen, wenn sie zur lokalen Eliminierung führen. Basierend auf der EU-Habitate-Richtlinie (Anhang V) und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (CJUE) muss der günstige Erhaltungszustand (état de conservation favorable) räumlich differenziert betrachtet werden – nicht nur national, sondern auch in Rekolonisationszonen. Der Conseil d’État betonte: Es sei rechtlich inakzeptabel, den Wolf in bestimmten Departements auszurotten, solange der lokale Status ungünstig ist. Das Gericht hob den Erlass auf und verurteilte den Staat zur Zahlung von 3.000 Euro an FERUS. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in neuen Ausbreitungsgebieten Abschüsse zu genehmigen, und stärkt den Artenschutz in fragmentierten Populationen. FERUS feiert die Entscheidung als maßgeblich und plant sie für weitere Klagen zu nutzen, um vergangene Abschussentscheide zu hinterfragen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Einschränkungen: Ein kleiner Erfolg inmitten steigender Abschüsse

Trotz dieses Siegs bleibt der Erfolg begrenzt. Frankreich vergibt seit Jahren eine nationale Quote für Wolfstötungen (plafond de prélèvement), die 2025 bei 19 % der geschätzten Population (ca. 1.000–1.100 Wölfe) lag und über 146 legale Abschüsse ermöglichte. Am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Erhöhung um 10 % an – auf 21 %, was den Abschussplan auf etwa 227 Wölfe steigert. Zudem werden Verteidigungsschüsse ab 2026 vereinfacht: Keine vorherige Einzelgenehmigung mehr, nur eine Meldung. In Kerngebieten (Alpen, Massif Central) laufen Entnahmen weiter ungebremst. Der Gerichtserfolg schützt vor allem Randbereiche, ändert aber nicht die nationale Regulierungspolitik.

Warum nur ein kleiner Erfolg?

  • Begrenzter Umfang: Die Entscheidung hob einen einzelnen Präfektur-Arrêté (Hautes-Pyrénées, Frühjahr 2025) auf, der einem einzigen Hirten den Abschuss eines einzelnen Wolfs erlaubte. Begründung: Lokale Population extrem gering (nur 1 nachgewiesenes Individuum), daher Verstoß gegen EU-Recht (lokaler Erhaltungszustand muss berücksichtigt werden, nicht nur national).
  • Keine nationale Quote betroffen: Die jährliche nationale Quote (Plafond de prélèvement) und der Plan National d’Actions bleiben unberührt. Die Quote wurde sogar kurz darauf erhöht – am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Steigerung von 19 % auf 21 % für 2026 an (bei ~1.082 Tieren = ca. 227 statt 205–210 erlaubte Entnahmen). Zusätzlich: Vereinfachung der tirs de défense (keine vorherige Einzelgenehmigung mehr nötig, nur Meldung).
  • Jurisprudenz mit Wirkung, aber begrenzt: Das Urteil schafft Präzedenz für Zonen der Rekolonisation (neue Ausbreitungsgebiete, wo Populationen noch sehr klein sind). Es macht es schwieriger, dort Abschüsse zu genehmigen, solange der lokale Zustand ungünstig ist. Vereine wie FERUS und ASPAS nennen es „historisch“ und „maßgeblich“, weil es den lokalen Aspekt erstmals so klar definiert. Aber in Kerngebieten (Alpen, Massif Central) mit stabilen Rudeln ändert es nichts – dort laufen die Tötungen von Wölfen weiter.
Zerschossene Wolfsfamilien bedeuten auch in Frankreich nicht weniger Risse. Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Vergleich zu Deutschland: Potenzial für ähnliche Klagen

In Deutschland droht mit dem Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG, Kabinettbeschluss 17. Dezember 2025) eine ähnliche Eskalation: Der Wolf soll jagdbar werden, mit regionalen Managementplänen, Jagdzeit Juli–Oktober (gezielt auf Jungwölfe) und leichteren Entnahmen in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 gemeldet). Wie in Frankreich geht es um Konflikte mit Weidetierhaltern – doch der GEZ wird hier national berechnet, was lokale Populationen in neuen Gebieten (z. B. Westdeutschland) gefährden könnte. Der französische Präzedenzfall ist ein Vorbild: Er zeigt, dass EU-Recht (FFH-Richtlinie) eine räumlich differenzierte Betrachtung erzwingt und politischen Opportunismus entzieht. In Deutschland könnten Verbände Klagen gegen den Entwurf einreichen, falls er regionale Eliminierungen begünstigt. Große Teile des Landes sind noch wolfsfrei oder haben kleine Populationen – genau hier könnte das Urteil hilfreich sein. Im Gegensatz zu Frankreichs etablierter Quote (19–21 % jährlich) ist Deutschland noch nicht soweit: Der Bundestag debattiert ab 14. Januar 2026; Verabschiedung im Frühjahr möglich. Wir sehen auch Chancen, durch EU-Beschwerden (wie unsere gegen GEZ-Manipulation), aber wir sollten stets die Realität wahrnehmen und nicht in Naivität wegen kleiner Erfolge verfallen. 
Quellen

FERUS (16. Dezember 2025): „Victoire historique pour le loup en zones de recolonisation !“ – Hier wird die Entscheidung als „inédite et décisive“ gefeiert und explizit die lokale Ebene betont.
https://www.ferus.fr/actualite/victoire-historique-pour-le-loup-en-zones-de-recolonisation

ASPAS-Meldung (16. Dezember 2025): „Le Conseil d’État vient au secours des loups en dispersion !“ – Betonung der lokalen Konservierung und dass dies Jurisprudenz schafft für neue Territorien.
https://www.aspas-nature.org/le-conseil-detat-vient-au-secours-des-loups-en-dispersion

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/