Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen die einfältige Wolfsverordnung NRW

Auf Druck der Lobbyisten hat wohl nun auch die nordrheinwestfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Essser eine Wolfsverordnung kreiert, die sich an der niedersächsischen Wolfsverordnung orientiert und der Tötung von Wölfen praktisch Tür und Tor öffnet. Auch in dieser Wolfsverordnung ist eine Besenderung von Wölfen festgeschrieben, was nicht nur unserer Meinung nach völlig irrsinnig ist und die „Entnahme“, also das Erschießen von Wölfen erleichtern soll. Wie bei allen anderen Wolfsverordnungen, die es unter anderem schon in Brandenburg und Sachsen gibt, sind die Begrifflichkeiten sehr schwammig formuliert und können jederzeit zu Gunsten der Lobbyisten umgesetzt werden. Das bedeutet im Klartext, dass das Abschießen von Wölfen schon beim geringsten Schaden beschlossen werden kann. Auch der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen scheint es dabei egal zu sein, dass seit zwei Jahren ein Pilotverfahren (eine Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren) der Europäischen Union bezüglich des Umgangs der deutschen Behörden mit dem Wolf gibt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestieren gegen diese neue Wolfsverordnung, die wohl nur zustande kam, weil Nutztierhalter und Pferdehalter in NRW kein Interesse haben, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen.

Wie bitte? Da guckt selbst der Wolf erstaunt. ©Beispielbild Wolf Brigitte Sommer

Im Mittelpunkt der Wolfsverordnung stehen – wie sollte es auch anders sein – natürlich mögliche „Entnahmen“ von Wölfen.  Wörtlich heißt es: „Die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population im Sinne von § 45 Absatz 7 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes wird auf Grundlage einer Stellungnahme der obersten Naturschutzbehörde getroffen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Benachrichtigung.“ Mit anderen Worten, sagt die Oberste Naturschutzbehörde, es gibt genug Wölfe, beginnt die Jagd auf sie. Derweil ist überall nachzulesen und von der EU-Kommission bestätigt, das bei der Population der Wölfe in Deutschland längst noch nicht von einem ausreichenden Bestand auszugehen ist. Hier muss auch auf die bestehenden FFH-Richtlinien geachtet werden, in denen der Wolf nach wie vor als schützenswertes Tier eingestuft wird. Mit anderen Worten: Die Oberste Naturschutzbehörde kann gar nicht den Erhaltungszustand gemäß §45, Absatz 7, Satz 2, Bundesnaturschutzgesetz einordnen. Eine solche Einordnung würde die EU-rechtlichen Vorgaben überhaupt nicht erfüllen.

Dass Umweltministerin Heinen-Esser sich gerade die niedersächsische Wolfsverordnung zum Vorbild genommen hat, zeugt nicht gerade von guter Kenntnis, denn gerade die Umweltpolitik des niedersächsischen Umweltministers Lies steht im Fokus der Ermittlungen der EU-Kommission. Lies hat bereits einige Abschussgenehmigungen von Wölfen genehmigt, und das geheim, ohne es öffentlich zu machen. Dafür hat er nach einer Klage der Grünen in Niedersachsen wegen seines nicht öffentlichen Vorgehens bereits eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.

Die Wolfsverordnung für Nordrhein-Westfalen ist in allen Punkten sehr schwammig verfasst. Konkrete Zahlen, Vorgaben, werden erst gar nicht gemacht, auch nicht bezüglich möglicher Vergrämungen von Wölfen. Im Paragraph 3 der Verordnung ist festgehalten, dass es auch Weidetierhaltern erlaubt werden soll, Wölfe zu vergrämen. Eine völlig verrückte Idee, den Tierhalter haben keinerlei Wissen darüber, wie Wölfe vergrämt werden können. Stattdessen sollten sie sich lieber besser auf Herdenschutzmaßnahmen konzentrieren. Auch die mögliche Art der Vergrämung spricht Bände. Zitat: „Geeignete, nicht letal wirkende Geschosse sind die zur Wildtiervergrämung bestimmten zylindrischen, hohlen Weichgummigeschosse, faserige Weichgummigeschosse oder vergleichbare Gummigeschosse, die aus Jagdwaffen verschossen werden. “  Diese Geschosse können sehr wohl erhebliche Verletzungen verursachen. Mögliche Konsequenzen: Verletzte Wölfe werden aufgefunden, die dann getötet werden, denn das ist ja erlaubt. Zudem könnten mit Gummigeschossen auch Menschen erheblich verletzt und sogar getötet werden.

Immer wieder wird auch in dieser Wolfsverordnung die Bedrohung von Menschen aufgeführt. Zitat aus dem Paragraph 3:

„Ein für den Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor, wenn sich ein Wolf mehrfach

1. einem Menschen, der sich weder in einem Fahrzeug noch auf einem Hochsitz aufhält, auf eine Entfernung von unter 30 Metern nähert oder diesen in einer Entfernung von unter 30
Metern duldet und es sich nicht um einen Welpen handelt,
2. in einer Entfernung von unter 30 Metern zu von Menschen genutzten Gebäuden aufhält oder
3. innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aufhält und sich nicht verscheuchen lässt.

Das z.B. unerfahrene Jungwölfe auf ihrer Suche nach einem eigenen Revier immer wieder Menschensiedlungen durchstreifen, scheint bei den Politikern noch immer nicht angekommen zu sein, bzw. sie ignorieren dies bewusst. Eine in der Wolfsverordnung festgelegte Entfernung zwischen Gebäuden, Menschen und Hochsitzen der Jäger (!)  von 30 Metern ist zudem eine willkürliche Festsetzung, die ausgelegt werden kann, wie es einem gefällt.

Sehr interessant, aber auch nicht verwunderlich ist, dass Herdenschutzmaßnahmen in dieser Wolfsverordnung mit keinem Wort genannt werden. Hier wird nur der Wolf als Verursacher genannt, nicht aber die eigentlichen Pflichten der Weidetierhalter. Auch diese Wolfsverordnung liest sich so, als müssten Weidetierhalter ihre Tiere erst gar nicht schützen.

Empathielos ist auch der Paragraph 8 der Wolfsverordnung verfasst. Hier geht es um die Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes. Schon der Wortlaut assoziiert, dass an eine Behandlung von erkrankten Wölfen gar nicht erst gedacht wird. Wörtlich ist zu lesen: „Die Entnahme eines Wolfes ist aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen
Interesses nach § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen, wenn dieser so schwer verletzt oder erkrankt aufgefunden wird, dass er nach dem Urteil einer
Tierärztin oder eines Tierarztes erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird.“ Außerdem wird für den Fall des Auffindens schwer verletzter Wölfe eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt. Die Behandlung eines verletzten, oder erkrankten Wolfs ist also gar nicht vorgesehen. Anders als in Italien schon mehrfach praktiziert, soll der Versuch, einen verletzten, oder erkrankten Wolf zu behandeln, gar nicht versucht werden.

Wir werden zudem bei der EU Beschwerde gegen diese Wolfsverordnung einlegen.

Quelle: Wolfsverordnung NRW https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6635.pdf

 

 

 

Große Exklusivreportage NRW: Wölfe im Fadenkreuz zwischen Rotkäppchenhysterie, Anfütterung, Fake-News und geplanter Wolfsverordnung

Die Hysterie in Nordrhein-Westfalen scheint kaum mehr Grenzen zu kennen. In unserem neuesten Faktencheck berichten wir über PonyhalterInnen, die mutmaßlich lieber ihre alten Tiere opfern, als sie zu schützen, von Landräten, die ungeniert Abschüsse fordern, obwohl Weidetiere nicht geschützt waren, von einer Bürgerwehr gegen Wölfe in Schermbeck und von einer Umweltministerin, die plant auch für NRW eine Wolfsverordnung nach Niedersächsischem Vorbild zu kreieren. Und das, bei gerade mal zwei Wolfsrudeln im Land. Alle Kosten für Zäune werden sogar zukünftig komplett übernommen. Warum sind ProblemtierhalterInnen trotzdem nicht zufrieden? Wir waren erneut in einigen Gebieten unterwegs um uns selbst einen Eindruck zu verschaffen und um unsere Aktiven zu unterstützen.

 

Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer in NRW zur Unterstützung unserer Aktiven unterwegs.

 

 

Patrouille NRW im Gebiet des Leuscheider Rudels Teil 1. Wir hatten gehofft, dass unser Wolfshündin Liv ein paar Spuren finden, aber an dem Tag hatten wir kein Glück. Der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach fordert den Abschuss des Rudels. Fachleute lehnen dies jedoch ab. Das Gebiet ist weitläufig und teilweise sehr unzugänglich und bergig. Das Leuscheider Rudel wechselt zwischen NRW und RLP hin und her und war bislang nicht weiter auffällig. Jetzt verlangt die Lobby allerdings den Abschuss einzelner Tiere, was überhaupt nichts bringen würde.

 

Faktencheck – Patrouille NRW im Gebiet des Leuscheider Rudels Teil 2.

Hohe fünfstellige Beträge als Subvention, dennoch wird Abschuss gefordert

 

Bei fast allen Wolfsabschussforderungen von WeidetierhalterInnen betonen diese oft ihre Liebe zu den ihnen verantworteten Tieren. Wölfe dagegen werden oft als grausame Bestien dargestellt, doch wie es um die Liebe von vielen HalterInnen wirklich zu ihren aussieht, offenbart sich wieder einmal hier.
Diese beiden Zwergziegen, wie oben im Film zu sehen, sind eindeutig krank. Der Halter ist von uns benachrichtigt worden. Er alleine hatte hier also die weitere Sorge zu tragen.
Wir haben uns noch mit einigen HalterInnen vor Ort unterhalten können. Im Gegensatz zu den Hassattacken im Netz sind hier tatsächlich Gespräche auf Augenhöhe möglich. Viele sind der Ansicht, ein Anrecht darauf zu haben, von Naturschutzvereinen oder der Allgemeinheit finanziert zu werden, wenn sich Wölfe in der Gegend ansiedeln. Schließlich wollten sie die Wölfe nicht, müssten aber damit leben. Dass sie ihre Betriebe oder ihr Hobby in eigener Verantwortung betreiben, wollen sie nicht gelten lassen. Wie bei ganz vielen anderen Tierhaltern ist hier eine Unselbstständigkeit und wie gesagt, eine starke Erwartungshaltung zu erkennen. Sie lieben angeblich Tiere, aber Wölfe und andere Beutegreifer eben nicht. Sie sind der Meinung, dass Wölfe, die Weidetiere reißen, abgeschossen werden sollten. Von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. will sich eigentlich keiner beim Zaunbau helfen lassen, weil dann unterschreiben werden müsste, nicht in der Öffentlichkeit gegen Wölfe zu hetzen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten solche Almosen auch nicht für zielführend. Eher müssten die HalterInnen in die Lage gebracht werden, selber für Zäune zu sorgen und Firmen für deren Bau zu beantragen, was auch der Wirtschaft zugute käme. Die so genannte „selbstlose“ Hilfe von TierschützerInnen, ist oft nur dazu da, das eigene narzisstische Ego in den Vordergrund zu stellen. Es macht sich halt gut, wenn man die Bildchen immer wieder posten kann. Einige HalterInnen sind der Meinung, dass ein Verein wie unserer Druck auf Politiker ausüben sollte, damit die WeidetierhalterInnen ordentlicher von Staat, bzw. der Gesellschaft bezahlt werden. Dass sie sich selber von der Politik und Medien auf Abschussforderungen lenken lassen, die ihre Situation überhaupt nicht verbessern, erkennen sie anscheinend nicht. Auch, dass es die Aufgabe der WeidetierhalterInnen selber wäre, der Politik Druck zu machen, sehen viele nicht so.
Schäfer D. hat beispielsweise über 50.000 Euro an Subventionen erhalten, selbst keinen Riss zu beklagen und er fordert trotzdem Wolfsabschüsse.

 

 

Blick ins Revier des Leuscheider Rudels. Wanderschäfer am der Sieg bei Eitorf. Angeblich soll dort auch ein Riss stattgefunden haben.

 

 

Faktencheck und Zaunkontrolle bei Schäfer Simon D. an der Grenze des Leuscheider Rudels. Teil 1
Schäfer D. hat aufgerüstet, nachdem er nach eigener Aussage, Wolfsrisse auf einer wohl nicht ausreichend geschützten Weide zu beklagen hatte. Wir haben die Zaunkontrolle genehmigt bekommen und haben uns auch mit ihm unterhalten. Nur Fotos durften wir nicht von ihm machen. D. fordert den Abschuss von Einzeltieren, die für Risse verantwortlich sind. Er beklagt, dass die Schäden von wandernden Jungwölfen, die in Gebieten reißen, die kein Fördergebiet sind, nicht entschädigt werden. Hier geben wir ihm sogar Recht. Wir fordern schon lange, dass ganz Deutschland zum Wolfsgebiet erklärt wird, und überall gefördert und gefordert wird. Allerdings sehen wir gar keinen Grund, hier einen Wolf abzuschießen. Vor allem: was für einen Lerneffekt sollte dies auf das verbleibende Rudel haben? Rachegedanken und Strafgedanken haben nur wir Menschen. Wölfen ist dies fremd.
Faktencheck/Zaunkontrolle Teil 2, bei Schäfer D. Diesen Film hatten wir vor dem Treffen mit dem Schäfer gedreht. Bei der Messung in seiner Anwesenheit hatte sich ergeben, dass das Netz hinter Stacheldrahtzaun überall 10.000 Volt aufweist.
Allerdings könnte man mit bösem Willen hier eine „Überwindung“ eines wolfsabweisenden Zauns kreieren, indem man die HSH wegnimmt. Dieses Gebüsch ist auf jeden Fall als Kletterhilfe geeignet. Natürlich wollen wir diesem Schäfer dies nicht unterstellen, doch beim Schermbecker Rudel kamen solche Tricks bereits vor.
Dieser Zaun ist ein Kandidat für Schlagzeilen wie „Wölfe haben zwei Meter hohen Zaun überwunden.“ Vorne ist dieser Zaun tatsächlich knapp 1,80 Meter hoch und doppelt mit Wildzaun gelegt. Allerdings komplett ohne Spannung. Etwas weiter hinten gelangt man zu einer Böschung, die den Zaun von 1,80 auf 1,40 „erniedrigt“. Dort könnten sowohl Hunde als auch Wölfe drüber gelangen. Zu sehen in Teil 2 des Videos.
Damwildgehege im Gebiet des Leuscheider Rudels. Teil 2. Hier ist zu erkennen, wie der Zaun durch die Böschung im hinteren Teil niedriger wird.

Blick ins Gebiet des Schermbecker Rudels

Aktueller Blick ins Schermbecker Wolfsgebiet

Nachtfröste lassen den Wald wie im Märchen wirken.

Blick aus einer unserer Forschungskameras, irgendwo in NRW
In allen Wolfsrevieren in NRW gibt es reichlich Beutetiere. Neben den Rudelgebieten in Schermbeck und Leuscheid, gibt es auch aktuelle Nachweise bei Haltern, im hohen Venn in der Eifel, bei Coesfeld und bei Minden-Lübecke.
In der bundesweiten Wolfsverbreitungskarte sind auch die Nachweise NW oben links gut zu erkennen. Das Leuscheider Rudel wechselt zwischen NRW und RLP.
Ab 2022 werden in dem besonders betroffenen Wolfsgebiet Schermbeck Schutzmaßnahmen jetzt auch für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem wird ab 2022 die Landwirtschaftskammer NRW die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen.

Zaunkontrolle beim Schermbecker Rudel: Angeblicher Ponyriss noch nicht in Rissliste NRW aufgenommen

Die Gegend in der Nähe des angeblich neuesten Ponyrisses müsste eigentlich „Auf der Pferderanch“ heißen. Hier reiht sich eine Koppel an die Nächste. Dort wo mutmaßlich am 14.12.21 das 35 Jahre alte Pony „Lilly“ gerissen wurde, sieht ähnlich aus. Alles in Allem sind die Pferdekoppeln links und rechts der schmalen Straße nicht gut geschützt bzw. gar nicht. Die Weide ist allerdings hier in einem verlinkten Filmbeitrag von RTL zu sehen: https://www.stern.de/gesellschaft/wolf-in-deutschland–rudel-reisst-pony-auf-weide—besitzer-schockiert-31429540.html?fbclid=IwAR0iKYlAwq6ZO03-b-h-JVBj5xyFMHQ01txI6Mt_RvcuybIzQt0LrRythXg
Wir alle gerissenen Ponys war auch dieses Tier über 30 Jahre alt und damit hochbetagt. Inwzwischen müsste es sich doch eigentlich bei PonyhalterInnen herumgesprochen haben, alte und schwache Tiere zu schützen, indem sie beispielsweise nachts eingestallt werden. Doch nun behaupten die HalterInnen, dass Ihnen das Umweltministerium nicht erklärt hätte, wie sie ihre Tiere schützen könnten. Stattdessen patrouilliert dort jetzt nach eigenen Aussagen eine vermummte Bürgerwehr.
Quellen:
PM Wolfsnachweise bei Minden-Lübecke
Link zur Rissliste:
PM 100-%ige Finanzierung von Schutzmaßnahmen:
PM Wolfsnachweis im Kreis Coesfeld:
PM Wolfsnachweis im Hohen Venn:
Bericht zur geplanten Wolfsverordnung:
Bericht über Schäfer D.´s Abschussforderung Leuscheider Rudel:
Bericht über Landrat zur Abschussforderung Leuscheider Rudel:
Radiobeitrag über die Bürgerwehr gegen Wölfe im Bereich Schermbeck:
Info über das Leuscheider Rudel: