Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 21/4146) trifft das Verbandsklagerecht in seinem Kern. Unter dem Vorwand einer Anpassung an die Aarhus-Konvention und EuGH-Vorgaben soll das Klagerecht von Umwelt- und Naturschutzverbänden gestrafft werden – mit dem erklärten Ziel, Infrastruktur- und Energiewendevorhaben schneller umzusetzen. Die Folge: Weniger effektiver Rechtsschutz für Natur und noch streng geschützte Arten wie den Wolf.

Der Entwurf sieht vor:

  • Klagen gegen Zulassungsentscheidungen erhalten keine aufschiebende Wirkung mehr. Vorhaben können trotz laufender Gerichtsverfahren weiter realisiert werden – irreversible Schäden an Lebensräumen sind damit vorprogrammiert.
  • Eine starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel zwingt Verbände, Gutachten und Dokumente in Rekordzeit einzureichen. Kleine, ehrenamtlich organisierte Vereine werden dadurch systematisch benachteiligt.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird erschwert und wird zeitlich befristet (5–10 Jahre). Ständige Neuanträge und Überprüfungen schaffen Unsicherheit und binden Ressourcen.
  • Strengere sachlich-räumliche Begrenzung: Nur wer nachweislich im betroffenen Gebiet sitzt, darf klagen – eine Hürde, die große, bundesweit agierende Organisationen oft besser bewältigen als lokale Initiativen.
Beispielfoto Wolfspaar.

 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat diese Entwicklung seit Jahren vorhergesehen und immer wieder öffentlich gewarnt. Bereits 2019 wurde die Änderung des § 45 Abs. 7 BNatSchG („Lex Wolf“) als Versuch gewertet, den Schutz streng geschützter Arten zu unterlaufen und die Entnahme zu erleichtern. Der aktuelle Entwurf folgt demselben Muster: Beschleunigung um jeden Preis, auch wenn der Preis der Verlust wirksamer Kontrollmöglichkeiten durch die Zivilgesellschaft ist. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass nicht alle Umweltverbände in den vergangenen Jahren solidarisch gehandelt haben.
Einige etablierte Organisationen haben sich auf ihrer eigenen Klagefähigkeit ausgeruht und gleichzeitig kleinere, unabhängige Vereine, die vor Ort in den Wolfsrevieren aktiv sind, aktiv diffamiert und ausgegrenzt. Mit Vorwürfen wie „nicht seriös genug“ oder „zu emotional“ wurde versucht, lokale Akteure zu diskreditieren – oft genau diejenigen, die nachts im Wald patrouillieren, Wölfe dokumentieren, Rissfälle prüfen und Beweise zusammentragen. Gerade diese lokale Präsenz wird künftig einen Unterschied machen können. 
Der aktuelle Fall Grindi und auch die Situation in Brandenburg zeigen exemplarisch, wie wichtig Vereine  wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind, die das Knowhow haben, tatsächlich mit Personen ohne Unterwanderungen im Gebiet zu arbeiten – friedliches Zusammenleben dokumentieren, falsche Narrative entlarven, präzise Analysen wie Zaundokumentationen liefern, Fake-News entlarven – all das geschieht vor Ort. Wenn das Verbandsklagerecht weiter beschnitten wird, ist diese Basisarbeit wichtiger denn je. Große Verbände mögen in Berlin noch lobbyieren können und da fragt sich inzwischen auch in welche Richtung; der tatsächliche Schutz des Wolfs hängt jedoch von der Stärke der Vereine direkt in den Revieren ab.
Der Bundestag berät den Entwurf heute. Die Novelle muss gestoppt werden. Stattdessen braucht es eine Stärkung des Verbandsklagerechts und Menschen, die sich bewusst darüber werden müssen, selbst Verantwortung zu übernehmen.
Quelle:
Der volle Text der Drucksache 21/4146 ist als PDF auf der Bundestagsseite verfügbar: https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104146.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

8 Gedanken zu „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht

  1. das ganze ist eine zwickmühle: einerseits lebt DE als stark zunehmend-überalternde gesellschaft „aussterbend“, die versucht durch immer mehr bürokratische rettungsanker sich vor allen nur denkbaren lebensrisiken abzusichern, andererseits nimmt genau dieser exzess in bürokratie dieser gesellschaft zunehmend die atemluft, sodass man nicht nur biologisch abstirbt, sondern sich dabei selbst auch noch bürokratisch erwürgt. gegenmaßnahme der regierung und lobbies 1: man schafft einen zweiten bürokratischen layer, der den schon vorhandenen überlagert, ein wenig von layer 1 reduziert, aber insgesamt layer 1 plus den neuen layer 2 insgesamt vergrößert (um ein gesetz oder eine vorschrift abzuschaffen, werden neue vorschriften nötig, siehe endloses gequatsche im zb „bundestag“), und/oder 2: man schafft bürokratie-layer 1 garnicht wirklich ab, sondern modifiziert ihn nur, indem man ihn noch mehr als bereits in den vergangenen jahrzehnten geschehen auf regierungs- und somit lobbyinteressen hin schärft und zentriert, zb NGOs als demokratische grundstrukturen abwürgt, verbandsklagerechte wesentlich einschränkt oder gleich ganz beseitigt, tierschutz und naturschutz-allgemein „verstümmelt“, usw, und dieser letzteren linie folgt unsere momentane regierung (samt rest-EU) unübersehbar = pseudo-abbau von bürokratie zugunsten eines im hintergrund immer mehr zunehmenden lobbyismus (von CDU-Merz mit CSU im schlepp + co auch nichts anderes zu erwarten). // voltaire: „jedes volk hat genau die regierung, die es verdient“

    1. da hast du recht, Naturschutz ist out, Wirtschaft u. die Interessen von Lobbyisten haben Vorrang, koste es was es wolle! …die nähern sich Trump an….
      sieht nicht gut aus…ich hoffe die vernichten sich selbst.

    2. @waldemarhammel…..hallo waldemar.
      ja das mag voltaire gesagt haben.. zeugt aber nicht von seiner höheren intelligenz.
      zumindest hat er diese aussage nicht zureichend durchdacht.
      sonst könnte man mit der logik auch sagen jeder mensch und jedes volk
      braucht die sklavenhalter die ihn oder es, erst zu sklaven machen,weil sie unfähig sich zureichend friedlich zu wehren.
      nichts anderes aber machte die militärische und dynastischen hirachien der adelsherrschaft ,des feudalismus u.nun d.neofeudalen kapitalismus…
      überall dort wo der einzig legale menschenrechtssouverän die ihm dienstleistungsverpflichtete regierungsparteien nicht hinreichend kontrollieren und ihre politik koregieren kann, ist von einem menschenrechtsstaat nicht mehr auszugehen. menschenrechte haben alle menschen zu jeder zeit verdient.die niedertracht der herrschenden war nur immer sie das vergessend zu machen und nicht hinreichend zu beanspruchen sowie praktizieren zu wollen.
      das hätte voltair wissen können sollen.

    1. diese „demokratie“ west-DE war von anbeginn vor 80 jahren im hintergrund immer eine lobbykratie (oligarchie der geld- und daher macht- inhaber), deshalb nannte sie sich ganz offen sogar offiziell (GG + Verfassung) „freiheitLICHE demokratie“ und nicht zb „freie demokratie“, oder einfach „basisdemokratie“, dass die bevölkerung der souverän des geschehens wäre oder sein sollte, war nie vorgesehen, und ist es bis heute nicht, alleine schon aus der ernsthaften historischen lehre heraus, dass sich unmittelbar vorher eine gesamte bevölkerung der nazi-tyrannei widerstandslos (und freudig) anschloss, war das nachfolgende demo-system -mit recht- mit „inneren bremsen“ auszustatten, welche einen rückfall in erneute barbarei, bis heute jedenfalls (siehe AfD+ co), verhindert haben. der hohe preis dafür ist, dass wir DE bis heute in einer bis fast zur unkenntlichkeit abgepufferten und zurechtgestutzten pseudo-demokratie leben, in der eine oligarchie aus geld und macht hinter den sog. „politikern“ steuert und sagt wo es langgeht, und mehr und mehr die TRUMP-fratze zeigt, ua damit, dass DE wieder, und das ist alles andere als ungefährlich, „wer sein soll in der welt“(mir ist ein „cancelbunny DE“ lieber als ein „großkotz DE“).

  2. die prüfung auf menschenrechtsprioritäre verfassungsinterenität wäre notwendig grundlegend zu ermitteln.
    die entsouveränisierungstendenzen der von einem suspekter weise millijadär
    geführen regierung sind all zu tendenziös rechtsaußen als das von einer auch nur zureichenden internität ausgegangen werden kann.
    ganz von den struckrukturellen menschenrehtswidrigkeiten der grundrechtsammlung einmal abgesehen aber nicht ohne sie im kontext zu suspendieren..

Schreibe einen Kommentar zu quo vadis,jagdlosen,küstennebel , wolfene u. gustav mühsam Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert