Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

NDR-Veranstaltung in Sonnenborstel eskaliert, Hasser fordert: „Hängt die Wolfsschützer auf!“

Ein kurzer Ergänzungsbericht von der Veranstaltung „Jetzt reicht`s: Der Wolf und die Bürger“ von NDR 1 Radio Niedersachsen am 2. Juli 2019 im Jägerkrug in Sonnenborstel, Samtgemeinde Steimbke

Ariane Müller (links) Wolfsschutz Deutschland e. V. und Mitglieder des NABU protestierten am Eingang der Veranstaltung.

Auf dieser Veranstaltung waren ungefähr 200 Leute, in erster Linie Wolfsgegner aus der Samtgemeinde Steimbke und Umgebung. Davon waren zirka zehn Schaf-,  zehn Rinder- und  20 Pferdehalter*innen sowie zirka 25 Jäger*innen. Aber immerhin auch zirka 20 Wolfsfreunde bzw. Wolfsschützer*innen waren anwesend, vom Wolfsschutz Deutschland e.V. waren drei Mitglieder vor Ort. Wir protestierten am Eingang auf der linken und rechten Seite mit unseren Transparenten und Plakaten.  Alle Teilnehmer*innen mussten so an den Transparenten  vorbei, um zum Veranstaltungsort zu gelangen.  Es waren auch Wolfsbefürworter*innen aus der Gegend dort. Diese trauten sich aber nicht, sich zu outen. Wohl aus Angst vor der Macht der Jägerschaft dort.

Mitglieder von Wolfsschutz Deutschland e. V. und dem NABU protestierten vor der Veransaltung.

Auf dem Podium waren der niedersächsische SPD-Umweltminister Lies, der Landwirtsfunktionär Göckeritz, der private Unternehmer als Betreiber des Wolfcenter Dörverden, Frank Fass und der niedersächsische NABU-Landesvorsitzende Buschmann. Somit war das Podium deutlich von Wolfsgegner bzw. Wolfshassern- ausgenommen Buschmann –  besetzt. Keine einzige Wolfsschützerin oder Wolfsschützer waren vom NDR interviewt worden, was genau der Linie des NDR mit einer ultratendenziösen Berichterstattung entspricht. Als Gastredner waren noch der niedersächsische Jägerpräsident und Kommunalpolitiker Helmut Dammann-Tamke, Wolfsberater Wichmann und der Bürgermeister der Samtgemeine Steimbke, Knut Hallmann, eingeladen.

Ich habe schon viele solcher Veranstaltungen besucht und auch schon organisiert. Aber so eine negative aggressive Stimmung habe ich noch nicht erlebt. Sogar zwei Polizisten sollten wohl vorsorglich diese Veranstaltung bewachen. Als zum Beispiel der Wolfsschützer Christian Berge ein paar Sätze sagen wollte, rief jemand aus dem Publikum „Aufhängen!“ Als sich eine Wolfsschützerin über diese Ungeheuerlichkeit zu Recht bei der Moderatorin beschweren wollte (leider vergebens), ergänzte dieser Einheimische mit hochrotem Kopf, sie sollte ebenfalls aufgehängt werden. Eine Anzeige ist gestellt worden und die Personalien dieses Mannes sind von der Polizei aufgenommen worden. Es waren aber noch sehr viele weitere rassistische und faschistoide Äußerungen zu hören gewesen. So dürfte inzwischen klar sein, dass es hier längst nicht mehr nur um das Wildtier Wolf geht.

Diese aggressive Stimmung erleben und spüren wir auch immer mal wieder auf unseren Spaziergängen in den Wäldern. Einmal mussten sogar drei Mitglieder vom Wolfsschutz Deutschland zur Seite springen, als ein Fahrzeug mitten im Wald mit voller Absicht und mit hohem Tempo auf sie zugerast kam. Ich erstellte daraufhin Anzeige.

Von  Olaf Lies konnten wir entnehmen, dass die Wolfskasse leer ist (ist das ganze Geld, das für die Weidetierhalter bestimmt war,  für die Tötungsjagd auf Roddy ausgegeben worden?) und dass die Anträge auf wolfssichere Zäune monatelang nicht bearbeitet werden. Auch Frank Fass befürwortet  inzwischen die Tötung des Rodewalders Rüden. Göckeritz faselt noch immer davon, dass wir Wolfsschützer*innen lärmend durch den Wald ziehen und Hochsitze zerstören, obwohl die Polizei Nienburg schon vor Wochen dies nicht bestätigt hatte. Auch Göckeritz hat im letzten Jahr Agrarinvestitionen von insgesamt über 25.000 Euro für seinen Betrieb erhalten.

Immerhin konnten wir Wolfsschützer drei Fragen bzw. kurze Statements stellen/abgeben. Die Schauspielerin Marie Marshall wandte ein,  dass, wenn ein Wolfsrudel durch einen Abschuss z.B. des Rüden oder/und der Fähe auseinander gerissen würde, sich  die übrigen Wölfe/Jungwölfe vermehrt an Nutztieren bedienen würden. Dies sei auch so beim Cuxlandrudel 2016 gewesen, wo zuerst die Mutter illegal erschossen worden war und dann auch noch der Vater verschwand. Als Christian Berge ein paar Sätze sagen wollte, wurde es im Saal unruhig und laut. Er machte u.a. deutlich, dass die Klage gegen die Tötung von Roddy in der Hauptverhandlung immer noch läuft und solange müsste Lies die Hetzjagd auf den Rüden unterbrechen. Ich, Wolfsteamleiterin Niedersachsen von Wolfsschutz Deutschland e.V., fragte Lies, wie hoch denn bisher der finanzielle Aufwand der Tötungsjagd auf Roddy sei, doch wie wir es schon gewohnt sind, beantwortete Lies dieses Frage auch dieses Mal nicht. Es steht auch noch die Beantwortung einer kleinen Anfrage der GRÜNEN nach den Kosten aus.

Wir fragen uns, warum hat der NABU Landesverband Niedersachsen nicht viele seiner Mitglieder in den typischen blauen NABU-Jacken dorthin mobilisiert, um wenigstens ein bisschen das Gewicht der Wolfsgegner nicht zu groß erscheinen zu lassen?

Auch wenn wir in der Minderheit waren, haben wir es durch unsere „Kundgebung“ vor Beginn der Veranstaltung und durch unsere Anwesenheit im Saal geschafft, wichtige Botschaften in der Öffentlichkeit rüber zubringen, da ein kurzer Filmbeitrag im Fernsehen lief und die Veranstaltung vollständig im Radio zu hören war. Hier der Link zum Beitrag: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Jetzt-reichts-Der-Wolf-und-die-Buerger,rodewalderwolf100.html?fbclid=IwAR2DWvgKdBmb9aECYEUSD_XOo1MCIhLw34Gq1TqQ9QlxNLwIXletDmokHHs

Hier ein TV-Bericht über die Veranstaltung aus „Hallo Niedersachsen“ vom 03.07.19 https://www.ardmediathek.de/ndr/player/Y3JpZDovL25kci5kZS8zZGU1MTkyZS0yMmU1LTQ4MWItYmEzMS0wMTY3OTFlNTBiMmE/minister-lies-diskutiert-ueber-rodewalder-wolf

Der jammernde Bauer Thieße will keine Zäune bauen, aber schläft schlecht wegen seiner armen Kühe? Die Thieße GbR erhält 50.000 Euro im Jahr an EU-Subventionen. Otto Thieße rund 42.000 Euro im Jahr, alleine an Subventionen. Dann gibt es noch jede Menge Verwandtschaft dort, die zwischen 20.000 und 50.000 Euro erhält. Kann man hier nicht erwarten, dass auch in Zäune investiert wird? Übrigens hatte sich genau dieser Bauer in Wendenborstel von Wolfsfreunden Zäune aufbauen lassen. Als Dank dafür fordert er jetzt den Abschuss der Wölfe?

Und schon wieder Zaunfrevel bei Steimbke:

 

 

Die Aufnahme stammt von der Weide direkt am Waldrand, auf der seit Wochen eine einzelne Mutterkuh mit ihrem Kalb steht. Die Weide ist zwar mit einem wolfsabweisenden Grundschutz versehen, doch hat der Landwirt, wie man sieht, die Stromlitzen nicht freigeschnitten. Inzwischen reicht der Aufwuchs bis an die vorletzte Litze. Der Stromfluss kann so erheblich gestört sein bis ganz ausfallen. Absicht? Lies hatte auf der Veranstaltung noch gesagt, dass Schäden bei Schafen und Ziegen ersetzt werden würden, aber Wölfe, die Rinder angreifen, müssten erschossen werden. Wie bitte? Wie soll ein Wolf denn wissen, was für eine Art Tier er vor sich hat? Wir haben in dem Gebiet nicht funktionstüchtige Weiden vorgefunden, auf den kleine Kälber alleine untergebracht waren. Siehe hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/06/umweltminister-lies-verlaengert-erneut-schiessbefehl-auf-roddy-obwohl-saeugende-faehe-nachgewiesen-ist-gallowaykaelberhalter-faked-zaun/

Außerdem waren Rinder in die Förderkulisse längst aufgenommen worden.

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/23/kommentar-von-klaus-todtenhausen-das-umweltministerium-in-niedersachsen-liest-anscheinend-seine-eigenen-richtlinien-nicht/

 

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen, Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

 

Sachsen – Toter Wolf in Pferdestall gefunden – Wie mit kranken Wölfen umgehen? – Einladung zur Diskussion!

Sachsen – laut einer Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“ ist am 18.03.18 ein toter Wolf in einem Pferdestall entdeckt worden. Wie der Welpe dorthin geriet, ist bislang unklar. Ziemlich sicher dagegen ist, dass das Tier unter Räude litt. Wahrscheinlich habe sich der Welpe ähnlich wie es bei Füchsen bekannt ist, die an Räude leiden, wegen der unter der Hautkrankheit verbundenen Unterkühlung, an einen geschützten, wärmeren Ort zurückziehen wollen und er sei dort gestorben. Lange sei das Tier noch nicht tot gewesen, heißt es in der Pressemitteilung. Alles würde darauf hinweisen, dass es dem Welpen schön länger nicht gut gegangen ist. Der Fundort gehört in das Gebiet des Kollmer-Rudels. Schon im Sommer hätten Aufnahmen im Rahmen des Wolfsmonitorings darauf hingewiesen, dass dort mehrere Wölfe unter Räude litten.

Räude ist behandelbar

Was für uns von Wolfsschutz Deutschland die Frage aufwirft, ob hier nicht ein Eingreifen, das heisst eine Behandlung, durch die Mitarbeiter des sächsischen Wolfsmanagements notwendig gewesen wäre. Zur Behandlung von Räude gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen gibt es ein Mittel, das direkt auf das Fell im Nacken aufgebracht wird und zum anderen gibt es auch zwei Medikamente, die bei Hunden sehr wirksam sind. Wir haben die Tierärztin Katja Lautner dazu befragt: „Diese Mittel sind nicht offiziell für Wölfe zugelassen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch bei Wölfen wirken. Es ist also möglich, diese beiden Medikamente in Tablettenform in Köder zu verpacken, und den Wölfen so zu verabreichen.“ Eine andere Frage ist der ethische Aspekt. „Es ist die Frage, wie wir hier in Deutschland den Wolf als immer noch in seiner Art gefährdetes Wildtier behandeln wollen? Wollen wir die Natur entscheiden lassen, ob ein erkranktes Tier überleben soll oder kann, oder nehmen wir einen Eingriff in die natürlichen Abläufe vor?“

Abschuss von Zottel verstieß gegen Wolfsmanagementplan

Da der Wolf in Deutschland noch immer jenseits eines günstigen Erhaltungszustandes ist, müsse unserer Ansicht nach hier eingegriffen werden. Denn in Folge des Wolfsmonitorings, also der Überwachung von Wölfen,  haben Menschen auch die Verantwortung dafür zu tragen, wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass mehrere Wölfe unter Krankheiten leiden, die behandelbar sind. Bislang sind Daten des Wolfsmonitorings vor allem dann zum Tragen gekommen, wenn es um einen Wolfsabschuss ging, wie im Fall Kurti, der übrigens völlig gesund war und auch im Fall Pumpak. Hier konnte der Schießbefehl nicht ausgeführt werden, weil Pumpak von der Bildfläche verwand und weil Wolfsschutz Deutschland zusammen mit der Grüne Liga gegen den Abschuss vorging. Allerdings kostete Zottel die Krankheit das Leben. Der Abschuss verstieß ganz klar gegen die Punkte 5.4 und 5.6 im sächsischen Wolfsmanagementplan.

Wir von Wolfsschutz Deutschland möchten Sie einladen, mit uns zu diskutieren. Die Mitarbeiter des Wolfsmanagements in Sachsen haben also bereits im Sommer beobachtet, dass es den Welpen des Rudels nicht gut ging. So kann man auch davon ausgehen, dass die Mitarbeiter wussten, wo sich der Rendevouzplatz, also der Treffpunkt des Rudels befunden hatte. Köder mit Tabletten hätten also ausgelegt werden können und mit ziemlicher Sicherheit auch vom richtigen Wolf aufgenommen werden können. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Wolf Zottel. Da man seine Wege kannte, wäre es unserer Ansicht nach, ein Leichtes gewesen, ihm die Medikamente zu verabreichen, statt das Tier abzuschießen. Es gibt zwei Mittel, die sich bei Hunden als hochwirksam erwiesen haben. Auch bei empfindlichen Tieren, wie z. B. Hütehunden, hätten diese Mittel schon gewirkt, so Dr. Lautner.

Hier ist die Pressemitteilung des Kontaktbüros Wolf in Sachsen PM_Totfund_eines_Wolfswelpen_in_einem_Pferdestall_im_Landkreis_Goerlitz

Hier ist unsere Petition für den wegen Räude erschossenen Wolf Zottel http://www.change.org/zottel

Bericht des MDR mit Video zum Fall: https://www.mdr.de/mediathek/video-183558_zc-89922dc9_zs-df360c07.html

Pressemitteilung – Wolfsschutz Deutschland erstellt Anzeige gegen Landrat, Umweltminister und unbekannten Schützen

Wolf in Sachsen wurde auf Anweisung der Behörden erschossen.

02.02.18 – Sachsen – Das Landratsamt Görlitz teilte heute Mittag auf seiner Homepage mit, dass ein als verhaltensauffällig eingestufter Wolf „entnommen“ worden sei. Dies heißt im Klartext nichts anderes als „getötet“, sagt die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer, die im Namen des Vereines in Gründung Anzeige gegen den Landrat des Landkreises Görlitz, Bernd Lange, den Umweltminister des Freistaates Sachsen, Thomas Schmidt sowie auch gegen den unbekannten Schützen erstattet hat.

„Es ist ganz klar nicht mit dem sächsischen Wolfsmanagementplan unter 5.4 vereinbar, einen Wolf ohne vorherige Vergrämung zu töten,“ erklärt Alexander Januszkiewicz. Der Diplom Biologe ist im Auftrag des Vereines im Gebiet der Oberlausitz für Forschung und Beobachtung zuständig. Weiterhin verstoße es ebenfalls gegen den Wolfsmanagementplan im Punkt 5.6. Deshalb kann auch Räude nicht als Grund für eine Tötung geltend gemacht werden. Weder habe das Landratsamt auf das Verlangen von weiteren Informationen, die die Mitarbeiter des Vereines angefordert hatten reagiert, noch auf eine Petition auf http://www.change.org/zottel  die mehr als zehntausend Menschen innerhalb von nur drei Tagen unterzeichnet hatten.

„Welchen Sinn machen Wolfsmanagementpläne, wenn sich verantwortliche Politiker einfach über Recht und Gesetz hinwegsetzen;“ fragt sich Sommer. Diese Frage stellten sich kurz nach der Bekanntgabe über die Tötung des Wolfes auch zahlreiche User von sozialen Netzwerden. So wollen sich viele Menschen Wolfsschutz Deutschland anschließen und ebenfalls eine Anzeige aufgeben. Der Wolf, den Menschen aus Polen liebevoll Zottel nannten, und der höchstwahrscheinlich auch aus einem polnischen Rudel stammt, hätte, wie es in Italien gängige Praxis ist, in einer Station mit Medikamenten behandelt werden können und danach wieder in die Freiheit entlassen werden können, so Januskiewics. Auch in Sachsen ist es nicht neu, kranke Wölfe zu behandeln. Im Falle eines Wolfs, der sich am Bein verletzt hatte, wurde dies vor ein paar Jahren erfolgreich umgesetzt.

Auch das Reißen eines Hundes stellt kein abnormales Verhalten bei einem Wolf dar. Zumal der Hund bei Weißkeißel, seine Hundehütte und seinen Platz nicht im eingezäunten Bereich des Gartens gehalten wurde, wie Mitarbeiter des Vereines vor Ort festgestellt hatten. Das tote Tier soll auch nicht beim Besitzer, sondern mindestens 300 Meter entfernt an einem Damm gefunden worden sein. Nachbarn berichteten, dass es sich um einen Streuner gehandelt hätte. Laut DNA-Ergebnis ist ein Wolf als Verursacher beweisen worden, nicht aber, dass es auch Wolf Zottel war. Am zweiten Hund hätte keine DNA-Ergebnis festgestellt werden können, hieß es auf unsere Anfrage.

Sommer: „Wir sind entsetzt über eine derartige Willkür und Mitleidslosigkeit. Sollte es nicht heißen: Im Zweifel für den Angeklagten?“

 

 

 

Neue Petition für den polnisch/deutschen Wolf Zottel aus der Oberlausitz – Bitte unterzeichnen und teilen!

In Sachsen soll es schon wieder einem Wolf an den Kragen gehen. Nach Pumpak – http://www.change.org/pumpak und einem Wolf aus Rosenthaler Rudel http://www.change.org/woelfe soll nun erneut ein aus Polen stammender Wolf sein Leben verlieren. Dabei gab es erst im Herbst einen Eklat. Viele Menschen aus Polen waren entsetzt darüber, als in Deutschland ein Wisent erschossen worden war, der sich über die Grenze gewagt hatte. Wir haben eine Petition für Zottel auf Deutsch und auf Polnisch verfasst. Bitte unterschreiben und teilen. https://www.change.org/p/landrat-bernd-lange-lk-görlitz-wolf-zottel-darf-nicht-getötet-werden?recruiter=80729174&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_for_starters_page

 

 

 

Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen

18.01.18 – Update zum Bericht von gestern.

WIR VERBREITEN KEINE FAKE-NEWS! Diese Nachricht haben wir heute an das Wolfsbüro gesendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Tagen kursiert in den sozialen Netzwerken ein Foto, das angeblich von einer Wildkamera von LUPUS aufgenommen worden sein soll. Unser Mitarbeiter ………………………. hat mehrmals mit Ihnen telefoniert, unter anderem mit Sophia Liehn, um über den Sachverhalt zum Abschussentscheid Klarheit zu bekommen. Dabei hat er auch gefragt, ob dieses Bild, siehe Anhang, von der SZ wurde es mit Archivbild untertitelt, von LUPUS stammt. ………………. sagt, Frau Liehn hätte ihm die Auskunft gegeben, dass das Bild NICHT von Lupus sei. Nun erhalten wir einen Screenshot aus einer FB-Gruppe, wo angeblich eine offizielle schriftliche Antwort von Ihnen gepostet ist. Darin steht, dass das Bild von LUPUS sei.

Könnten Sie uns bitte aufklären? Normalerweise sind Bilder aus Wildkameras von Lupus immer auch mit Copyrightzeichen versehen. Dieses Bild wird von diversen Zeitungen mal als Archivbild und mal als privat untertitelt. Ferner hätten wir gerne Auskunft darüber, ob es bereits ein DNA-Ergebnis zum toten Hund gibt. Wie kommen Sie darauf, dass es ausgerechnet der Wolf auf dem Bild in Krauschwitz gewesen sein soll, der den Hund in Weißkeißel getötet haben soll? Wir waren mit drei Mitarbeitern vor Ort. Der betroffene Hundehalter hat auch mit uns gesprochen und sich in Widersprüche verwickelt. Nachbarn sagen, dass der Hund immer herum gestreunert sei. Das Anwesen ist im Bereich der Hundehütte nicht eingezäunt. Selbst wenn tatsächlich ein Wolf den Streuner getötet hat, ist dies doch nicht der Beweis, dass es der Wolf war, der in Krauschwitz in die Kamera gelaufen ist, oder?

Ein Wolf unterscheidet sicherlich nicht einen nachts frei herumlaufenden Hund von einem „normalen“ Beutetier, wie Kaninchen, etc. Wie kommt eine derartige Abschussverfügung zustande? Was war Ihr Anteil an der Verfügung? Was haben Sie dem Landratsamt vorgeschlagen?

Selbst wenn es sich um einen Wolf mit Räude handeln sollte, der dort herumstreift, so ist diese behandelbar. In Sachsen ist kein stabiler Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht.

Wir bitten Sie um ein schnellstmögliches Feedback

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurz darauf hat uns Frau Liehn vom Kontaktbüro zurückgerufen und mitgeteilt, dass es sich um ein bedauerliches Missverständnis handeln würde. Man hätte sowohl private, als auch Bilder von LUPUS gehabt. Allerdings hätte die Privatperson Bilder, die von LUPUS erstellt worden sind, ohne Genehmigung vorab weiterverteilt. Diese seien dann in diversen Zeitungen und auch bei uns gelandet. Auf unsere Rückfrage hätte unser Mitarbeiter wohl ihre Aussage verwechselt, dass LUPUS nicht die privaten Bilder genommen hätte, sondern die eigenen. Dadurch, dass die Bilder vorab verteilt worden wären, seien viele Missverständnisse entstanden. Sogar ein falsches Copyright, wie in Falle der sächsischen Zeitung, seien dadurch entstanden, dass die Fotos unerlaubt überall verteilt worden seien.

 

Update -Faktencheck Abschussverfügung auf Wolf bei Weißkeißel in Sachsen.

Im Zweifel gegen den Angeklagten: Unfassbarer Fall von Amtsmissbrauch?

Sachsen – Am Donnertag der vergangenen Woche meldeten diverse Tageszeitungen in Sachsen, dass auf einen Wolf im Raum Weißkeißel eine Abschussverfügung herausgegeben worden sein sollte. Bis heute ist dazu allerdings keinerlei weitere Information an die Öffentlichkeit gegeben worden. Das heißt, offiziell gibt es diesen Abschussbefehl bislang nicht einmal. Einer unserer Mitarbeiter hat deswegen mit dem Büro in Rietschen telefoniert. Die genetische Untersuchung vom Tierarzt und Institut (Kadaver) liege bis dato noch nicht vor. Der Schießbefehl sei vom Ministerium in Dresden herausgegeben worden, heißt es von dort. Man vermute lediglich den angeblich von Räude befallenen Wolf als Verursacher für die Attacken auf die Hunde. Bilder aus einer privaten Wildkamera kursieren im Netz und führen zu allerlei Vermuten in den sozialen Netzwerken. Die SZ nahm ein solches Bild sogar als Aufmacher für einen Artikel, gab allerdings an, dass es sich bei dem Foto um ein Archivbild handeln würde.  Fakt ist, dass nicht einmal abschließend klar ist, auf welchen Wolf geschossen werden soll. Dem Wolf (falls er wirklich ein Räudefall ist) sollte lieber geholfen werden (Betäubung und Auskurieren im Gehege). Tatsache ist, dass die Fotoserie einen Wolf zeigt, der nicht in Weißkeißel in die Fotofalle gegangen sein soll, sondern in Krauschwitz. Das Gebäude, das darauf im Hintergrund zu sehen ist, deckt sich nicht mit dem, an dem unsere Mitarbeiter vor Ort waren. Wie die Behörde zum Schluss gekommen sein will, dass es gerade dieser Wolf war, der den Hund getötet haben soll, erschließt sich uns nicht. Uns sagte Frau Liehn vom Kontaktbüro, dass es keine Fotos geben würde, die den angeblich von Räude befallenen Wolf mit einem Haustier im Maul zeigen würden. Die Genehmigung zur Entnahme, wurde ausschließlich aufgrund von Aussagen von Privatpersonen verfügt. Diese Menschen haben also lediglich behauptet, dass sie den Wolf mit einer Katze im Maul gesehen hätten. Da im sächsischen Managementplan aufgeführt ist, dass Wölfe, die Katzen und Hunde beißen oder fressen, abgeschossen werden dürfen, öffnet dieser Aspekt der Verleumdung Tür und Tor. 

Drei Mitarbeiter von Wolfsschutz Deutschland waren vor Ort in Weißkeißel. Dabei konnten Sie mit dem betroffenen Hundehalter sprechen. Unseren Mitarbeitern fiel dabei auf, wie emotionslos der Halter von seinem verstorbenen Tier, einem Cockerspanielmix, sprach. Angeblich sei der Hund vor dem tödlichen Angriff schon einmal von einem Wolf gebissen worden, er habe sich aber erholt. Nur wenige Tage später hätte die tödliche Attacke stattgefunden, heißt es. Dabei fiel unseren Mitarbeitern auf, dass die Hundeleine nicht zerrissen war, wie es in früheren Berichten hieß, sondern ordentlich über der Hundehütte hing. Um die Hundehütte herum waren keinerlei Kampfspuren zu erkennen, was bei dem matschigen Boden, der zur Zeit regenbedingt vorherrscht, doch sogar noch deutlicher zu sehen sein müsste. Der Gartenteil, auf dem die Hundehütte steht, weißt keinerlei Umzäunung auf. Der Halter räumte ein, dass er seinen Hund nicht daran gehindert hätte, herumzustreunen. Er sei schließlich immer wieder zurückgekommen. Ferner hält der Mann Hühner und Katzen, denen bislang nichts passiert ist. Weiterhin wurde der tote Hund nicht auf dem Grundstück des Besitzers gefunden, sondern an einem Damm zirka 200 Meter entfernt. Auch Nachbarn berichteten uns, dass der Hund immer wieder herumgestreunt wäre. 

Sollte nicht eher der Hundehalter anzeigt werden? Welcher verantwortungsbewusste Halter lässt denn einen verletzen Hund nach einem Biss nachts erneut herumstreunen, und das mitten im Wolfsgebiet? Und weitere Fragen stellen sich. Im einem der Nachbarhäuser leben etliche Katzen. Die Halterin hat keines ihrer Tiere verloren. Fazit: Erneut eine sehr konstruiert wirkende und nicht glaubhafte Geschichte aus Sachsen. Ein Schießbefehl scheint hier rein rechtlich gar nicht durchführbar zu sein, denn die Schuld des angeblichen Täters „Wolf“ ist durch nichts erwiesen.

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

EILMELDUNG – Wolf in Sachsen soll ermordet werden!

Erneut soll ein Wolf in Sachsen sterben. Ein Bauernopfer für Landrat Harig, der es auf das Rosenthaler Rudel abgesehen hat? Nun will man erneut ein Exempel statuieren und einen Wolf abschießen. Der Schießbefehl auf Pumpak ist nicht einmal neun Monate her und schon geht es wieder los.

Wir widersprechen und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Nehmen Sie sofort die Ausnahmegenehmigung zur „Entnahme“ zurück.

Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.

Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/sachsen-gibt-wolf-zum-abschuss-frei-3805459.html

Liebe Wolfsfreunde und Unterstützer,

stellen Sie Anzeige gegen Michael Harig und gegen Staatsminister Thomas Schmidt. Rufen Sie an. Schreiben Sie Protestmails.

Postanschrift:

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Postfach 10 05 10

01076 Dresden

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Archivstraße 1

01097 Dresden

SymbolTelefon: +49 (351) 564-0

Telefax: +49 (351) 564-2099

Telefon (0351)5646814

Landrat Harig

Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Besucheradresse: Bautzen, Bahnhofstraße 9

Landrat: Michael Harig

Telefon: 03591 5251-80000

Fax: 03591 5250-80000

E-Mail: landrat@lra-bautzen.de

 

Bitte spenden Sie an uns, wir stellen uns auf einen Prozess ein.

Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Übergabe unserer Petition am Montag, den 23. Oktober

Am Montag,den  23. Oktober 2017, übergeben wir im Bayerischen Umweltministerium unsere Petition gegen den Abschuss der Gehegewölfe im Bayerischen Wald. Innerhalb weniger Tage konnten wir  über www.change.org/bayernwoelfe  knapp 29000 Unterschriften sammeln! Dafür wollen wir uns bei unseren Unterstützern ganz herzlich bedanken!

Unsere Petition stößt immer mehr auf Aufmerksamkeit, auch in den Medien. Auch der Bayerische Rundfunk hat heute darüber berichtet.

Hier der Link zu dem Beitrag: http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/verein-uebergibt-petition-gegen-wolfabschuss-100.html

Über jeden, der uns am Montag, den 23. Oktober 2017, bei der Übergabe der Petition unterstützen will, freuen wir uns! Treffpunkt ist am Montag, 23. Oktober, um 13.40 Uhr vor dem

Bayerischen Umweltministerium, Rosenkavalierplatz 2,
81925 München

Fall Pumpak – oder, wie kreieren wir einen Problemwolf

 

Pumpak – kein Problemwolf, sondern Opfer!

Vor über zwei Jahren klettert in Polen ein Wolfswelpe aus einem Bau, der Geschichte machen sollte. Die einen trachten ihm nach dem Leben, die anderen wollen sein Leben retten. In unserer Petition setzen sich bislang fast 100.000 Menschen für einen jungen Wolf aus Polen ein, der zwischen Sachsen und Polen herumwandert. Pumpak nennt man ihn liebevoll in Polen. Übersetzt heißt das „der Fette“. Und das hat seinen Grund. Pumpak liebt Kuchen und Dinge auf Komposthaufen. Dem Wolf geht es wie dem Menschen. Leckere Sachen setzen an. Vor einem Jahr ist er beim Hüten seiner Geschwister noch schlank. Schon damals fällt der polnischen Wissenschaftlerin Katarzyna Bojarska auf, dass sie es mit einem besonderen Tier zu tun hat. Als wir sie in Polen im Mai dieses Jahres besuchten, erzählt sie uns, dass er sich besonders liebevoll um seine ein Jahr jüngeren Geschwister gekümmert hat. Auffällig ist ein weißer Sattel auf der Schulter, ebenso eine ausgeprägte „Stupsnase.“ Es hieß, dass Pumpak von einem Förster angefüttert worden sein soll. Beweise gibt es dafür nicht. Nur Aussagen.

Nun macht Pumpak den großen Fehler, Ende November 2016 die Neiße zu überqueren. Auf deutscher Seite ist die Aufregung groß. Pumpak bedient sich im November an Komposthaufen. Nachweislich geht er Menschen aber aus dem Weg und flüchtet, sobald er sie sieht. Flugs werden Flugzettel ausgeteilt. Man solle jeden Wolf melden. Nach dem Verteilen der Handzettel explodieren die Sichtungen und Vorkommnisse.  Eine Liste wird erstellt und rückdatiert auf März.  Darauf finden sich 39 Vorfälle in der Liste, davon sind 26 mit einem Fragezeichen versehen. Dazu kommt noch eine Liste mit 26 Anhaltspunkten, dass es Pumpak nicht gewesen sein soll. Stand das Urteil da schon fest? Unklar. Fakt ist, dass Pumpaks Tod bereits Mitte Dezember beschlossene Sache war.

Zitat 15.12.16 –  „Grundlage des Protokolls Wolf, in denen selbst LUPUS erfolgreiche Vergrämungsmaßnahmen infrage stellt….ist damit die Überprüfung von Alternativen zum Abschuss ohne erfolgversprechendes Ergebnis erfolgt.“

Gleichzeitig ging die mediale Berichterstattung los. Sichtungen von Pumpak landeten in TV und in Tageszeitungen. Besonders hervorstechend ist ein Ereignis, das in der Liste auf den 23.11.2016 datiert ist. Pumpak soll im Hof der Familie gestanden haben, Frau S. habe Bilder gemacht. Kurz vor Pumpaks Todesurteil, nämlich am 12.12.16, erscheint aber erst der Artikel in einer Lokalzeitung. Eine so lange Zeitspanne nach Sichtung und Veröffentlichung ist absolut unüblich.

Dabei sollte doch eigentlich erst vergrämt werden. Allerdings bezweifeln die Wissenschaftler selbst den Erfolg einer solchen Aktion. Das Amt fragt nach Kosten-Nutzen. Die Öffentlichkeit wurde aber erst am 17. Januar 2017 informiert.

In der Abschussentscheidung steht, dass dabei maßgeblich gewesen wäre, dass Pumpak einem Jäger im Sommer eine Wildschweinschwarte gestohlen habe. Weiterhin könne er gefährlich für Menschen werden. Das Gutachten von LUPUS ist nicht eindeutig. Dort steht, dass eben dieser Nachweis nicht erbracht werden konnte.

Im nächsten Absatz steht, dass Frau Bojarska eine Probe nachgereicht hätte. Wurde diese nach analysiert? Unklar. Doch selbst wenn Pumpak der Übeltäter gewesen ist, ist dies doch kein Grund für einen Abschuss. Schließlich bedienen sich auch andere Wildtiere an Abfällen. Ebenso steht in dem Gutachten, dass Pumpak zwei Mal besendert worden sei. Diente dabei Futter als Köder? Haben die Wissenschaftler Pumpak selbst angefüttert?

Weiter wird bestätigt, dass Pumpak kein Interesse an Menschen zeigt und sich sofort zurückziehen würde. Auch steht in dem Gutachten, dass Pumpak sich gar nicht so häufig sehen lassen würde.

Ja, wie denn nun?

Kurz nach Bekanntwerden der Abschussverfügung wird Pumpak dann doch noch einmal gesehen. Die Dame sagt, dass sie einen Kuchen zum Abkühlen hinausgestellt habe. Da hätte sie einen Wolf gesehen, der aber sofort geflüchtet sei, als er sie sah. Sie sagte, dass er wirklich nur den Kuchen wollte, er gar nicht gefährlich gewirkt habe und sie auch keine Angst gehabt habe.

Zur gleichen Zeit legen die Umweltverbände NABU, GzSDW und Co. Protest gegen den Abschussentscheid ein. LUPUS gibt zu Bedenken, dass nicht einmal der Versuch gemacht worden wäre, zu vergrämen. Wie kommen die LUPUS-Mitarbeiter zu einer solchen Aussage? Haben sie denn nicht am Abschussentscheid mitgewirkt?

Laut Akte ist dies so.

Die Umweltverbände verlautbaren, dass sie keine Klage gegen den Entscheid erheben können.

Die einen reden, die anderen handeln!

Zu dieser Zeit hat  unser Vereinsmitglied Brigitte Sommer die Petition für Pumpak ins Leben gerufen, die damals innerhalb von nur drei Tagen fast 15.000 Unterschriften erzielt hat. Aktuell steht die Petition bei fast 100.000 Unterstützern. Unser Vereinsmitglied Alexander Januszkiewicz versuchte zur gleichen Zeit auf dem Weg der Privatklage etwas zu erreichen. Gleichzeitig hatte die Grüne Liga mit ihrer gerichtlichen Intervention Erfolg und Akteneinsicht erlangt.

Die Abschussverfügung für Pumpak wurde nicht verlängert, aber er ist seit Ende Januar verschwunden. Wurde er gewildert? Von Seiten der Jägerschaft wollte jedenfalls niemand den Todesschuss ausführen. Dafür sind wir sehr dankbar.

„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“ Dies  soll Gustav Heinemann, dritter Bundespräsident der BRD gesagt haben.  Wölfe wurden,  seit die Menschen sesshaft wurden und mit dem Ackerbau anfingen, als Konkurrenz gesehen und gnadenlos dezimiert und verfolgt. Zu Zeiten der Jäger und Sammler sah das noch ganz anders aus. Die Legenden um „Bruder Wolf“ haben einen wahren Hintergrund. Mensch und Wolf waren Jagdgenossen, als Folge daraus entstanden Freundschaften, so genannte Lagerwölfe wurden in Familienverbände integriert. Neueste Erkenntnisse scheinen sogar zu bestätigen, dass der Mensch das Jagen vom Wolf gelernt hat und nicht umgekehrt. Dieses Erbe steckt heute noch immer in unseren Hunden. Die einen werden geliebt und verwöhnt, die wilden Verwandten gnadenlos verfolgt. Im Mittelalter brachte die Kirche Wölfe als „Hilfsgeister“ mit Frauen in Verbindung. Zu der Zeit der Hexenverbrennung erlitten Frauen und Wölfe ungeahntes Leid.  Wölfe wurden in Westeuropa fast komplett ausgerottet. Nun sind sie wieder da. Sie kommen nicht wegen uns, sondern wegen der wildreichen Wälder. Doch nicht jeder mag das akzeptieren. „Wie nützlich ist der Wolf?“ Gegenfrage: „Wie nützlich ist der Mensch?“

Nach dem Nutzen für unsere Erde beurteilt, schneidet nicht der Wolf schlecht ab, sondern wir.

 

Ein Blick in die Akte sowie Presseecho von damals.

 

 

 

 

 

Der Fall Pumpak im Pressespiegel von Anfang des Jahres:

https://www.tag24.de/nachrichten/rietschen-goerlitz-wolf-garten-sachsen-begegnung-angst-furcht-gesichtet-190909

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-soll-leben-petition100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/problemwolf-pumpak-abschussgenehmigung-laeuft-aus-100.html

 

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/pumpak-abschuss-umstritten-100.html

 

 https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/19560638

 

https://husky-echo.de/wolf-pumpak-darf-nicht-getoetet-werden/

 

http://www.sz-online.de/sachsen/pumpak-darf-leben-3618033.html