Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Schnellabschüsse einführen

Niedersachsen machte es vor und legte prompt eine Bruchlandung hin. Nichtsdestotrotz wollen, trotz fehlender Evidenz und Unvereinbarkeit mit Deutschen und EU-Gesetzen, vier weitere Bundesländer das Schnellabschussverfahren von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) einführen. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist dies ganz klar politisch, statt wissenschaftlich motiviert. Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Darauf haben sich bereits am 13. März die „wolfsreichen“ Bundesländer  Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg  in Schwerin geeinigt. Trotz einer krachenden Niederlage vor Gericht in Niedersachsen ist bislang keine Abkehr zu erkennen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, dass man die Regeln schnell umsetzen wolle. Unter Till Backhaus (SPD – Mecklenburg-Vorpommern) werden nun sogar zusätzlich der Wolf sowie Wolfshybriden ins Jagdrecht aufgenommen und das Wald-Vor-Wild-Konzept etabliert, was Abschießen von Wildtieren im großen Stil bedeutet, weil sie angeblich dem Wald schaden. Auch in Sachsen ist der Wolf bereits im Jagdrecht, es tritt aber automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Lobbyisten versprechen sich wohl künftig dennoch einen Vorteil, wenn der Schutzstatus des Wolfs in der EU herabgesetzt werden würde.

Jens Gieseke von der evp beschwerte sich am 16. April darüber, dass die Herabsetzung des Schutzstatus an Deutschland und Spanien scheitern könnte. „Damit wird es wohl nichts mit einem aktiveren Management der Wolfsbestände in nächster Zeit. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bisher keine Abstimmung im Umweltministerrat zugelassen, und auch diese Woche wird es keine Entscheidung geben,“ beschwerte er sich auf Facebook.

Der Landesjagdverband in Brandenburg dringt darauf, dass rasch Regelungen für einen schnelleren Abschuss von Wölfen nach Weidetier-Rissen getroffen werden. „Der Abschuss schadenstiftender Wölfe muss in Brandenburg zur Routine werden“, forderte der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Kai Hamann. Umweltminister Axel Vogel sprach sich schon kurz nach der Umweltministerkonferenz für Lemkes Lösungsvorschlag aus.

Wölfe verursachen gar keinen großen Schaden, sollen aber dennoch getötet werden

Ziel der so genannten AG Wolf sei es gewesen, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen, wurde Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD), in einer dpa-Meldung zitiert. In den Gesprächen sei man „auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen“ und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von „schadensstiftenden Wölfen“ abzustecken.

700.0000 Euro Schaden, den die Wölfe im Schnitt im Jahr verursachen, wären allerdings kein besonderer Schaden, so Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak bei einem Vortrag in Frankfurt am Main. Dazu würden auch meist ungeschützte, oder nicht ausreichend geschützte Nutztiere gerissen werden.

Zum Vergleich: Versicherungen regulieren jährlich über 200.000 Marderschäden an den Fahrzeugen ihrer Kaskokunden. Die Kosten liegen aktuell bei über 60 Millionen Euro im Jahr.

Zukünftig wollen auch Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einfach irgendeinen Wolf, der sich innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern um eine Rissweide herum blicken lässt, töten lassen. Ohne DNA-Abgleich, der es ermöglichen würde, den Verursacher zu bestimmen. Schließlich werden sogar sehr viele Risse durch Hunde verursacht oder Weidetiere sterben durch Krankheiten oder eines natürlichen Todes und werden durch große und kleine Beutegreifer nachgesorgt.

Dabei heißt es weiter in dem dpa-Artikel, dass für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden solle. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden hat, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden. Eine genetische Analyse vor der Abschussgenehmigung sei nicht erforderlich, hieß es. Elterntiere von unselbstständigen Welpen sollen allerdings auch künftig nicht geschossen werden.

Wie genau Elterntiere erkannt werden sollen, wird auch nicht näher definiert.

Wolfsexperte Carsten Nowak musste in einem Vortrag einräumen, dass auch bei dem bislang eingesetzten Verfahren mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf erschossen worden wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Konsequenter Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Protestaktion vor dem Brandenburger Tor. ©privat. von rechts: Lara G., Brigitte Sommer.

Wenn es aber bislang  nie die Richtigen gewesen sind, machen Einzel- und die neuen Schellabschüsse doch erst Recht gar keinen Sinn, sondern einzig und alleine konsequenter Herdenschutz schützt Wölfe und Nutztiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert seit Jahren dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall einheitlich zu fördern, aber auch zu fordern.  „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.“ Denn welchen Vorteil sollen Bauern und Wolfsgegner davon haben, wenn sowieso nie die „richtigen“ Wölfe abgeschossen worden sind und Risse hauptsächlich an ungeschützten Weiden stattfinden?

Solche vermeintlichen Lösungen klingen eher nach einer sinnlosen, mittelalterlich anmutenden Vendetta, als nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nach dem neuesten Stand.

In Niedersachsen ist Umweltminister Meyer mit seinem Schnellschuss auf Wölfe bereits krachend gescheitert. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. mahnt zudem an, dass die Steuerzahler für verlorene Gerichtsprozesse aufkommen müssen, für Verfahren, die nicht im Interesse der Allgemeinheit geführt werden, sondern durch den Einfluss der Agrar- und Jagdlobby, die Einfluss auf die Politik nimmt.

Petition gegen Schnellabschüsse:

Bitte unterzeichnen und teilen Sie unsere Petition gegen Schnellabschüsse: http://innn.it/wolf

 

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/wolf-abschuss-neue-regeln-problemtiere-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR1k5iK_ndW29s-4qg1nkbFvCmXgGE_UKPBTUxYFYaJ_YKjbkx9NWUOqt5M_aem_AYZxC7SVc6W-NuRWEoLkRLB3MvJZj3OWeX-OmapieOcjdxSD_wwlPCyzC2aYjpuXDdzJ48TK_Ec4cjtQvoqGK2r3

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199447&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199461&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-schwerin-ag-wolf-legt-kriterien-zum-abschuss-von-problemwoelfen-vor-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240313-99-326918

https://www.facebook.com/gieseke.europa

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/jaeger-fordern-zuegige-regelung-fuer-schnellabschuesse-von-woelf.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Geheime Wolfsjagden auch in Brandenburg

Im Rahmen unseres Pressespiegels stolperten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. über einen Artikel in der MAZ von gestern, in dem aufgeführt ist, dass es eine Schießgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Fläming geben würde. Und dies schon seit Juli 22. Vergeblich suchten wir nach einer Pressemitteilung dazu. Telefonische Nachfragen beim Umweltministerium und beim Landesamt für Umwelt haben heute bestätigt, dass es keine Pressemitteilung gab. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen diese Praktiken, Schießgenehmigungen zu erteilen, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Wir behalten uns vor, Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführende Personen zu stellen, sollte der Wolf tatsächlich zu Tode kommen.

Auszug aus dem Artikel der MAZ:

Zitat: „Wolf in TF konnte bisher nicht erschossen werden. Details aus der Statistik zeigen, wie gefährlich die Situation teilweise ist: Im Mai hat ein Wolf mehrere Kamerunschafe in der Stadt Luckenwalde gerissen. Schon im März hatte es einen ähnlichen Vorfall in Jüterbog gegeben. Noch stärker betroffen ist die Region östlich von Dahme. Dort haben Wölfe über Monate hinweg immer wieder mehrere Dutzende Schafe getötet, teilweise fast 20 an einem Tag. Weil es in TF immer wieder auch zu Übergriffen kam, obwohl die Tierhalter wolfabweisende Maßnahmen zum Beispiel mit speziellen Zäunen getroffen haben, ist ein Wolf im Landkreis nun sogar offiziell zum Abschuss freigegeben. „Diese Maßnahme läuft seit Juli und noch mindestens bis Dezember“, berichtete Harms. „Es sind Personen bestellt, die versuchen, den Wolf zu schießen, bisher aber ohne Erfolg.“

Hintergrund:

Die EU eröffnete bereits ein Pilotverfahren gegen Deutschland, unter anderem auch wegen den Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg. Somit muss unserer Ansicht Umweltverbänden die Möglichkeit gegeben werden, gegen Abschussgenehmigungen zu klagen. Wer aber gar nicht erfährt, dass es eine Abschussgenehmigung gibt, der kann auch keine juristischen Schritte dagegen unternehmen. Deshalb sind geheim gehaltene Abschussverfügungen unserer Ansicht nach illegal.

Schießereien wie in Niedersachsen?

Zuletzt war der Niedersächsische Umweltminister Lies unter scharfe Kritik geraten, weil er Wölfe in solchen geheimen Wolfsjagden abschießen ließ bzw. abschießen lassen will. Mehrere Verbände hatten gegen bekannt gewordene Schießbefehle geklagt und auch wie zum Beispiel im Fall Landkreis Wittmund, Erfolg gehabt.

Wir fordern das Umweltministerium Brandenburg sowie Umweltminister Axel Vogel (Grüne) auf, sofort die geheimen Wolfsjagden zu beenden und der Informationspflicht der Öffentlichkeit nachzukommen. Ferner stellen wir eine offizielle Anfrage mit der Bitte um Angabe, wie viele Abschussgenehmigungen in Brandenburg in diesem Jahr erteilt wurden.

Quellen:

https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/luckenwalde/teltow-flaeming-wolf-zum-abschuss-freigegeben-weniger-wild-in-waeldern-unterwegs-DNUZZSNTKBD76KK3MHNCOMCRNY.html?fbclid=IwAR3vaN8ITYsMK53zb0hNlpERhEWwVSlBrReo7vx6FIsZhIC-DE5o2Xh8Dzk

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/