Niedersachsen: Todesurteil durch OVG für zwei Wölfe, doch Umweltminister Lies (SPD) scheitert dennoch mit Abschusssehnsüchten

Gleich drei Wölfe sowie sogar weitere Mitglieder ihrer Rudel wollte Umweltminster Lies durch Jäger töten lassen. Jetzt sind weiteren Wölfe in den Familien erst einmal in Sicherheit. die Abschusserlaubnis auf eine Wölfin im Emsland ist bereits ausgelaufen. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Das Oberverwaltungsgericht hat heute zwei Abschussverfügungen für teilweise rechtswidrig erklärt. Zwar stimmte das Gericht zu, dass zwei Wölfe, die mehrere Risse verursacht haben sollen, rechtmäßig abgeschossen werden dürften, beschränkte die Erlaubnis aber nur auf diese beiden Individuen. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert mit aller Entschiedenheit gegen diese Entscheidung. Wir freuen uns über Mitgliederverstärkung aus den Bereichen Uelzen und Celle. Ebenso freuen wir uns über Teilnehmer an Müllsammelaktionen und Waldspaziergängen.

Hintergrund: Umweltminister Lies hatte seine Verfügung auf Niedersächsische Wolfsverordnung aufgebaut, die im September in Kraft treten soll. Hier war gleich von wahllosen Abschussmöglichkeiten von mehreren Wölfen die Rede. Wie erwartet, wurde  diese Blutrauschverordnung des Umweltministers vom OVG regelrecht abgewatscht, da sie selbst gegen das „geänderte Bundesnaturschutzgesetz“ verstoßen würde. Allerdings läuft auch ein Pilotverfahren von Seiten des EuGH gegen Deutschland, um zu prüfen, ob eine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht nur Teile sondern die komplette Verfügung nicht rechtens ist. Das Urteil von Heute wirft auf jeden Fall ein Schlaglicht auf künftige Verfahren. Wir von Wolfsschutz Deutschland treten dafür ein, dass gar kein Wolf erschossen werden darf. Stattdessen sollte man sich endlich um geeigneten Schutz der Weidetiere kümmern. Weidetiere, die zudem weitaus öfter an anderen Ursachen als an Wolfsrissen sterben, wie jährliche Statistiken immer wieder belegen. Ebenso müssten vorher Vergrämungsmaßnahmen angewendet werden.

Wie von uns bereits vermutet, hätten sich somit auch die Jäger strafbar gemacht, die wie Lies es wünschte, sich an den Wolfsabschüssen beteiligen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. hatten bereits Strafanzeige angekündigt, sollten Wölfe erschossen werden. Im Gegensatz zu den Aussagen des Herrn Lies, gewinnen die Jäger also keineswegs mehr Rechtssicherheit.

Ebenso zweifeln wir stark an, dass die betroffenen Weiden wirklich sicher wolfsabweisend eingezäunt gewesen sind und wir kündigen vermehrt Weidezaunkontrollen in beiden Gebieten an.

Hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/genehmigung-zum-abschuss-von-wolfen-teilweise-rechtswidrig-189967.html?fbclid=IwAR078fxt9j9HDUajFfJ-XmOsiFy-1y2-dImJ_xlo6wAZvicdPx75F0UMjYw

Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hintergrund zu der Abschussverfügung: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/25/klage-gegen-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-abgewiesen-dennoch-nicht-unbedingt-grund-zum-heulen-fuer-wolfsfreunde-innen/

Hintergrund zum EU-Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/

 

Wolfsschutz-Deutschland setzt 4000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Wieder wurde ein Wolf (unser Foto zeigt als Beispielbild diesen europäischen Wolf) in Niedersachsen getötet.

19. Mai 2018

Der Betrag, den der Verein Wolfsschutz-Deutschland i.G. als Belohnung  für die Ergreifung des Täters aussetzt, der die junge Wölfin erschossen hat, die am 7. März in der Nähe von Bonstorf im Landkreis Celle aufgefunden wurde, hat sich auf 4000 Euro erhöht. Das Tier war mit 18 Schrotkugeln getötet worden. Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins:  „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Zugleich stellte der Verein bei der Staatsanwaltschaft in Celle Anzeige wegen illegaler Tötung gegen Unbekannt und gegen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast wegen Aufruf  zu einer Straftat. Bei der Wölfin handelt es sich nach Angaben des Wolfsbüros in Niedersachsen um ein Nachkomme aus dem Wietzendorfer Rudel. Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen hatten dies bestätigt.

Hinweise zum Täter bzw. der Täterin auch an Wolfsschutz-Deutschland

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Fundortes beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte sich die Person beim Polizeikommissariat in Bergen, jeder anderen Polizeidienststelle, oder unter www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt  melden.

Es ist bereits der 14.tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen.

Tourismus profitiert vom Wolf

Die Äußerung der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU)  gegenüber der HAZ  „Wir können dem Wolf nur eine Grenze zeigen, wenn wir auch mal einen entnehmen“ und sie sei gegen die Ausbreitung des Wolfes, weil es die Nutztierhalter einschränke, bestärke nach Meinung von Sommer viele Wolfsgegner in ihrem Vorhaben, auf die Jagd nach Wölfen zu gehen. Zudem schüre die Ministerin Ängste bei Touristen, obwohl gerade der Wolf in letzter Zeit den Tourismus ankurble, da der Tourismusverband „Lüneburger Heide“ sogar mitgeteilt habe,  dass es bisher keine Auswirkungen gebe, im Gegenteil, die Übernachtungszahlen würden sogar weiter ansteigen.

Sommer: „Auch wenn es die Ministerin nicht wahrhaben will, aber mit dem Wolf lässt sich im Tourismus Geld verdienen.“

EU hat den Schutz der Wölfe bestätigt

Sommer erinnerte an die Äußerung von Wendelin Schmücker, Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der in einem Gespräch mit der „Kreiszeitung“ meinte, „Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr“.  Kurze Zeit nach Schmückers Statement sei bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden worden. Sommer: „Wenn Politiker, Bauernverbände und Weidetierhalter solche Statements von sich geben, kann man sich schon fragen, ob jemand diese Äußerungen nicht einfach mal in die Tat umsetzt.“

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Tagen noch einmal bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Weidetierhalter, so Sommer,  müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner bewusst außer Acht.

Hier die Pressemitteilung als PFD-Datei:

PM_Belohnung_für_Ergreifung_des_Täters_eines_erschossenen_Wolfs_im_Landkreis_Celle