Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de