Wolfsschutz unter Beschuss: Die Herabstufung des Wolfs in der Berner Konvention

Ein schwarzer Tag für den Wolf und alle Natur- und Tierfreunde.  Heute ist es soweit: Der Schutzstatus des Wolfs wurde in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Eine Entscheidung, die am 3. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Konvention getroffen wurde, tritt nun, drei Monate später, in Kraft. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein Rückschritt, der die Tür für mehr Abschüsse, mehr Konflikte und weniger Wildnis weit aufstößt.

Doch was bedeutet das konkret – und was muss noch geschehen, damit diese Änderung auch in Deutschland spürbar wird?

Was ändert sich jetzt? International markiert die Herabstufung einen Paradigmenwechsel: Der Wolf ist nicht länger eine Art, die unter höchstem Schutz steht. Staaten können nun flexibler entscheiden, wie sie mit „ihren“ Wölfen umgehen – Abschüsse werden erleichtert, solange der „günstige Erhaltungszustand“ gewahrt bleibt. Für Länder außerhalb der EU, wie die Schweiz, könnte dies schnell zu neuen Jagdregelungen führen. Doch in der EU und damit in Deutschland greift die Änderung noch nicht direkt: Hier regelt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) den Schutz des Wolfs, und er bleibt in Anhang IV – vorerst streng geschützt.
Schwere Zeiten für Wolfsfamilien.
Trotzdem ist die Botschaft klar: Die Jagdlobby hat einen Etappensieg errungen. In Deutschland, wo der Wolf ohnehin schon unter Druck steht durch illegale Tötungen, übertriebene Angstmache und ein Jagdrecht, das ihn nicht ausreichend schützt , wird dieser Schritt den Ruf nach Abschüssen nur lauter machen. Wir wissen: Wölfe regulieren Wildbestände, fördern die Biodiversität und sind kein Problem, sondern eine Lösung. Doch die Politik scheint lieber auf populistische Stimmen zu hören.

Die beschämende Rolle von Deutschland

 

Am 3. Dezember 2024 stimmte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention über den Vorschlag der EU-Kommission ab, den Schutzstatus des Wolfs von Anhang II (streng geschützt) auf Anhang III (geschützt) zu ändern. Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium unter Steffi Lemke, hat diesem Vorschlag zugestimmt. Die Entscheidung wurde mit großer Mehrheit gefällt und es gab keine ausreichenden Einsprüche innerhalb der dreimonatigen Frist, weshalb sie jetzt in Kraft tritt. Die Zustimmung Deutschlands war Teil einer abgestimmten EU-Position, wobei einige Mitgliedstaaten wie Spanien dagegen votierten, Deutschland jedoch mit der Mehrheit ging.

Abstimmung im Ständigen Ausschuss der Berner Konvention (3. Dezember 2024)
  • Dafür gestimmt:
    • Europäische Union (als Block): Die EU trat als Vertragspartei geschlossen auf und unterstützte den Vorschlag zur Herabstufung. Das bedeutet, dass die 27 EU-Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – gemeinsam dafür stimmten. Deutschland hatte zuvor im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am 25. September 2024 seine Position von Enthaltung auf Unterstützung geändert, was den Ausschlag für die Mehrheit gab.
    • Konkrete EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und andere folgten der EU-Linie, wobei keine Abweichungen innerhalb des Blocks öffentlich dokumentiert sind.
    • Insgesamt wurde eine große Mehrheit erreicht, was darauf hindeutet, dass neben den EU-Staaten auch andere Vertragsparteien zustimmten.
  • Dagegen gestimmt:
    • Laut der NGO Green Impact stimmten fünf Länder gegen den Vorschlag:
      • Vereinigtes Königreich
      • Monaco
      • Montenegro
      • Albanien
      • Bosnien-Herzegowina
  • Enthaltungen:
    • Zwei Länder enthielten sich laut Green Impact:
      • Tunesien
      • Türkei
Steffi Lemke, die sich als grüne Ministerin dem Artenschutz verschrieben hat, steht in der Verantwortung, den Wolf vor der Jagdlobby zu schützen. Doch ihre bisherigen Aussagen zur Wolfsfrage bleiben vage – ein „günstiger Erhaltungszustand“ wird betont, aber konkrete Maßnahmen gegen die drohende Abschusswelle fehlen. Deutschland hätte in der EU auf eine Blockade der FFH-Richtlinienänderung drängen können, um den strengen Schutz des Wolfs zu erhalten. Stattdessen scheint die Regierung den Konflikt zwischen Landwirten und Naturschutz auszusetzen, anstatt klare Kante zu zeigen.
Während Länder wie Spanien sich gegen die Herabstufung stellten, beugte sich Deutschland dem Druck der Jagdlobby und populistischer Stimmen aus Bayern und Niedersachsen. Steffi Lemke hätte die Chance gehabt, ein klares Zeichen für den Artenschutz zu setzen – stattdessen rechtfertigt sie die Zustimmung mit dem „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs, ohne die Folgen ernsthaft zu hinterfragen. Illegale Tötungen, destabilisierte Rudel und ein fragwürdiges Monitoring durch Jäger zeigen jedoch: Der Wolf braucht mehr Schutz, nicht weniger. Zwar darf jetzt nicht sofort losgeschossen werden – die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU hält den Wolf weiterhin unter strengem Schutz, bis sie geändert wird –, doch die Richtung ist alarmierend.
Beispielfoto Wolf.
Die Folgen: Ein Balanceakt mit Risiken
Die Herabstufung ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie hat gesellschaftliche und ökologische Sprengkraft. Während Landwirte und Jäger die Entscheidung feiern, warnen wir vor den Konsequenzen: Schon jetzt verschwinden Wölfe spurlos, getötet im großen Stil durch Wildtierkriminalität. Wer hat die Mittel, die Zeit und die Ortskenntnis für solche Taten? Die Antwort liegt nahe, doch die Politik schweigt. Verstärkte legale Abschüsse könnten Rudelstrukturen zerstören, was – wie Studien zeigen – paradoxerweise mehr Nutztierrisse zur Folge haben kann. Ein Ökosystem, das endlich wieder in Balance kommt, droht erneut ins Wanken zu geraten.
In Deutschland bleibt der Wolf zwar durch das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie geschützt, doch der Druck wächst. In vielen Bundesländern wird das Monitoring der Wolfspopulation von Jägern durchgeführt – denselben Gruppen, die oft Abschussfreigaben fordern. Wie glaubwürdig ist ein System, das die Jäger zu Hütern einer Art macht, die sie lieber im Fadenkreuz sehen?

Es gibt eine Klage

Aber es gibt tatsächlich eine Klage im Zusammenhang mit der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention. Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern – Green Impact, Earth und LNDC Animal Protection (Italien), One Voice (Frankreich) sowie Great Lakes and Wetlands (Ungarn) – haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde eingereicht. Diese Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vom 3. Dezember 2024, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzustufen.
Die Klage wurde kurz vor Weihnachten 2024 eingereicht, genauer gesagt am 20. Dezember 2024, wie auf verschiedenen Plattformen, auch von Wolfsschutz-Deutschland e. V., berichtet wurde. Die Organisationen argumentieren, dass die Entscheidung nicht ausreichend wissenschaftlich begründet sei und politischem Druck, insbesondere von der EU, nachgegeben habe. Sie verweisen darauf, dass der Wolf in vielen Regionen Europas weiterhin einen ungünstigen Erhaltungszustand habe und die Herabstufung den Artenschutz gefährden könnte. Zudem wird kritisiert, dass die Maßnahme nicht zwangsläufig zu weniger Konflikten mit Nutztierhaltern führen werde, da effektiver Herdenschutz die nachhaltigere Lösung sei. Dass keine Orga aus Deutschland geklagt hat, deutet auf massiven Regierungs- und Lobbyeinfluss hin.
Beispielfoto Wolf.

Was noch passieren muss – und was wir fordern

Die Änderung der Berner Konvention ist nur der erste Schritt. Damit sie in der EU wirksam wird, muss die FFH-Richtlinie angepasst werden – der Wolf müsste von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt) verschoben werden. Die EU-Kommission hat dies angekündigt, doch es braucht die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates. Ein Prozess, der Monate oder Jahre dauern kann und auf Widerstand stoßen wird – auch dank Organisationen wie uns, die nicht schweigend zusehen werden.
Sollte die EU nachgeben, müsste Deutschland sein nationales Recht anpassen. Das Bundesnaturschutzgesetz, das den Wolf ohnehin nur halbherzig schützt, könnten dann erleichterte Abschussregelungen ermöglichen. Doch wir sagen: Das darf nicht passieren! Wir fordern:
  • Keine Änderung der FFH-Richtlinie! Der Wolf bleibt streng geschützt – alles andere ist ein Verrat an der Natur.
  • Unabhängiges Monitoring! Jäger dürfen nicht länger über die Wolfspopulation wachen – wir brauchen neutrale Wissenschaftler, die nicht von Regierung oder Lobbyisten bezahlt werden.
  • Schutz statt Schießen! Investitionen in Herdenschutz statt in Gewehre sind der Weg zum friedlichen Miteinander.
  • Ende der Jagd! Nicht nur der Wolf, sondern alle Wildtiere verdienen ein Leben ohne Trophäenjäger.

Unser Appell

Die Herabstufung des Wolfs ist ein Weckruf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden nicht tatenlos zusehen, wie ein Tier, das unsere Wälder bereichert, zum Freiwild wird. Der Wolf ist zurück – und er gehört hierher. Gemeinsam mit Euch setzen wir uns dafür ein, dass er bleibt – lebendig, frei und geschützt. Denn eine Natur ohne Wölfe, ohne Wildtiere, ist eine Natur ohne Zukunft.
Für den Wolf – für die Wildnis – für uns alle!
Quellen:

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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