Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Lüge aufgeflogen: Mann nicht von Wolf, sondern von Hund gebissen

Nicht der Brandenburger selbst hatte die dreiste Lüge in die Welt gesetzt, sondern Wolfshasser und Massenmedien. Jetzt beweist auch das DNA-Ergebnis, dass der Gassigeher nicht von einem Wolf, sondern von einem anderen Hund schwer verletzt worden war. Doch die Hetze geht weiter.

Das Tier, das einen Spaziergänger im Landkreis Elbe-Elster angegriffen hatte, war ein Hund. Das teilte das Landesamt für Umwelt dem rbb am Mittwoch mit. Die Untersuchungsergebnisse des Zentrums für Wildgenetik im Senckenberg-Institut im hessischen Gelnhausen hätten das eindeutig gezeigt, heißt es in der Mitteilung.

Fakt ist es dagegen, dass bislang kein Mensch seit der Rückkehr der Wölfe vor über 20 Jahren von einem Wolf gebissen worden ist.

 

Beispielbild Schäferhund. Ralphs Photos, Pixabay.

Der Mann war am 13. Dezember in einem Wald bei Prießen mit seinem Hund spazieren, als ein anderes Tier den Hund plötzlich angegriffen hatte. Als der Besitzer sich zwischen seinen Hund und das angreifende Tier stellte, wurde er mehrfach gebissen und schwer verletzt. Der Verletzte selbst hatte wiederholt von einem Hund gesprochen, der ihn angegriffen habe. So hatte er beispielsweise erklärt, es könnte sich um einen Schäferhund mit ungewöhnlicher Färbung gehandelt haben.

Besonders krasse Beispiele von Fake-News

Tatsachenbehauptung in der Headline. Quelle: https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuell/news-fuer-jaeger/schwerverletzt-durch-wolf-brandenburg/

 

Wie kommt ein Sprecher der Polizei dazu eine solche Geschichte zu erzählen? Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/mann-in-brandenburg-von-wolf-gebissen-86436266.bild.html

 

Hetze wie im Mittelalter

In sozialen Netzwerken überschlug sich der Hass gegen Wölfe auf die Fake-Nachrichten.

 

 

 

Selbst nach Richtigstellung geht die Hetze im Netz weiter

Die Hasserfüllten nehmen noch immer nicht zur Kenntnis, dass, im Gegensatz zu ihnen, der Spaziergänger von Anfang an keinen Wolf beschuldigt hatte.

 

Wir appellieren an die Verantwortung von Medienschaffenden, endlich vorher gründlich zu recherchieren, denn Fake-News können ganz offensichtlich Menschen dazu bringen, die Realität zu leugnen. Unserer Meinung nach kann eine derart aufgepeitschte Masse in blindem Zorn nicht nur Tiere, sondern auch Menschen verletzen.

 

Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-angriff-in-elbe-elster-tier-war-kein-wolf-sondern-ein-hund-100.html

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/?fbclid=IwAR2E-yTdLdsYzhgV9Z7_PKOIfuDY2sSPGcUrTtpAs6GhFA9HqFzGR7XTuFA

Sachsen: Hund rettet Wolf

Bei Görlitz entdeckte ein Gassigeher dank seines Hundes einen Wolf in einer sehr  verzwickten Lage in einem Gully, heisst es in einer Polizeimeldung vom Freitag. Das Jungtier wurde von der Feuerwehr befreit und soll sich bis jetzt in tierärztlicher Behandlung befinden. Plan sei es, das Jungtier wieder auszuwildern. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden da dranbleiben und nachfragen. Hier unser Bericht.

Wölfchen in der Grube

Der Hund habe  beim Spaziergang am Freitagmorgen bei Deschka „etwas in die Nase“ bekommen, heisst es in dem Polizeibericht. Er hätte seinen Besitzer zu einem offen stehenden Gully geführt, aus dem „es geknurrt“ hätte. Warum dort ein Gully so gefährlich offen stand wird nicht weiter erläutert. Fakt ist es aber, dass dort wohl auch ein Kind hätte hineinfallen können.

 

Der Welpe in einer höchst misslichen Lag. Von alleine wäre er aus dem Gully nicht wieder heraus gekommen. Foto © Polizeidirektion Görlitz.

Der Hundebesitzer habe sofort die schlimme Lage des Wolfs erkannt und die Polizei, die wiederum die Feuerwehr informierte, die den Wolf aus dem Schacht befreite. Eine Mitarbeiterin des Wolfsbüros sei auch vor Ort gewesen und hätte das Jungtier betäubt, das offenbar unverletzt gewesen wäre, aber dennoch zu einem Tierarzt gebracht worden wäre. Ein Auswilderungstermin stehe allerdings noch nicht fest, heisst es weiter.  Wir werden hier dranbleiben und nachfragen.

 

Hier die PM: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1057720?fbclid=IwAR1KoQeuy1EKav9u3ASPmCM7qxv3hreJzZfBXbcFhbaBrdJEu9eESyH85gQ

Hier die Meldung der Polizei: https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2022_93534.htm

Hessen: Verweigert eine Halterin im Taunus den Schutz ihrer Tiere?

Wir bringen, was Lokalzeitungen und die Massenmedien lieber verschweigen. In unserem neuen Faktencheck beleuchten wir die Hintergründe zu einem Rissvorfall in der Nähe von Kransberg bei Usingen. Ein Schaf soll dabei schwer verletzt gewesen sein, ein anderes komplett ausgeweidet. Die Halterin der Tiere gab in einem Artikel in der FNP zu, dass ihre Tiere ohne Zaun gehalten worden seien. Dennoch scheint sie nicht sich selbst für das tragische Schicksal ihrer Tiere, sondern einen Wolf verantwortlich machen zu wollen. Hier unser Bericht.

Wir fanden eine Weidensituation mit einem Bachlauf vor, der sich sowohl zwischen der Bundesstraße, als auch zwischen dem Gebäude und den naheliegenden Wald schlängelt. So wird es auch klar, warum hier Schafe wohl ohne Zaun auf einer Wiese untergebracht werden konnten. Schafe laufen nicht durch einen Bach, deshalb stellt dies eine natürliche Begrenzung dar. Allerdings ist die Überquerung eines Bachs weder für Hunde, noch für Wölfe ein Problem. Immer wieder wurden auch bereits in der Vergangenheit, Schafe und Ziegen Opfer von Rissen, weil ein Zaun an der Bachseite fehlte.  Die Halterin wird in der FNP folgendermaßen zitiert. Die kleine restliche Gruppe an Schafen zeige sich seit dem Vorfall völlig aufgelöst. „Ich komme gar nicht mehr an sie ran,“ sagt P. Zudem dürften die Tiere bei ihr frei laufen, es gebe keinen Zaun. „Und ein kleiner Zaun, oder diese Netze bringen ja gegen einen Wolf nichts. Mal sehen wie sich das in den nächsten Tagen darstellt.“

So sieht die Weidensituation vor Ort aus. Ein Bachlauf kann ohne Probleme von einem Hund, oder auch Wolf durchschwommen werden. Hier erleichtert das Ganze noch ein Übergang aus Holzbohlen.

Dies sind Aussagen, die wirklich schockieren, sollte die Halterin wirklich richtig zitiert worden sein. Solchen Menschen muss es doch klar sein, dass sie mit ihrem eigenen Verhalten Risse geradezu provozieren, ganz gleich ob nun ein Hund, oder ein Wolf hier die Gelegenheit wahrgenommen hat. Angeblich hätte ein herbei gerufener Förster sofort auf einen Wolfsriss getippt. Kein Wort im gesamten Artikel über das grob fahrlässige Verhalten der Halterin. Schließlich können Schafe, die frei laufen, auch auf die naheliegende Bundesstraße geraten und sie hätten auch dort einen schweren Unfall verursachen können.

Vorsitzende Brigitte Sommer mit Wolfshündin Liv, der Spürnase, die oft etwas findet.

Statt hier bei der Halterin nachzuhaken, beschäftigt sich die FNP weiter damit, wilde Vermutungen über Wolfssichtungen im Taunus anzustellen. Wir haben zusammen rund 25 Kilometer der Wege rund um das Gebiet mit unserer Wolfshündin Liv erwandert. Liv findet sehr gut Spuren und Losungen. Wir haben aber dieses Mal keinerlei Spuren eines Wolfs gefunden und auch keinerlei Losung. Dafür haben wir aber mehrere Hundehalter gesehen und wie schon oben geschrieben, scheint der betroffene Hof selbst auch Hunde zu halten. Sind etwa die eigenen Hunde für die Risse verantwortlich?

Hier unser Fazit:

Keine Wolfslosung, sondern Pferdeäppel sprießen hier, genau wie Hochsitze, wie Pilze aus dem Boden.
Ganz ungeniert am Wegesrand aufgebaut dies hier. Hier war Liv äußerst interessiert. Sehr wahrscheinlich befindet sich dahinter auch noch ein Luderplatz, denn ein Greifvogel und mehrere Raben stritten sich um irgend etwas.

Nach 25 Kilometern Fußmarsch über sehr viele Wege im Gebiet haben wir keinerlei Wolfsspuren und auch keine Losung gefunden. Es ist natürlich nicht unmöglich, dass es ein Wolf gewesen sein könnte, doch wir halten Hunde für wahrscheinlicher.

Hier ist die Situation oberhalb der Weide zu sehen. Am Waldrand führt ein Wander- und Radweg vorbei, den auch selbstverständlich Wölfe gerne benutzen würden. Direkt von diesem Weg führen  Trampelpfade in Richtung Weiden. Der Bachlauf dazwischen stellt nur für Schafe ein Hindernis dar. Wölfe können hier sowohl durchwaten und bei hohem Wasserstand auch schwimmen.

Hier eine Weide in der Nachbarschaft mit Ziegen nur mit Wilddraht und ohne Untergrabschutz. Allerdings veranstalten auch hier Hunde in der Nähe ein lautstarkes Gebell.

Hier der Anfang der Wiesenweiden zwischen Bundesstraße und Wald.

Hier ist einer der Trampelpfade zu sehen, die vom Wanderweg am Waldrand auf die Wiese führen.

Kurios: Ein Wasserreservoir kann mit Untergrabschutz versehen werden, aber Weiden nicht?

Wir sind wirklich nicht die Feinde von Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern. Schließlich fordern wir seit Jahren, doch ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überfall zu fördern, aber auch zu fordern. Gerade die Schäden von durchwandernden Tieren könnten hier von vorne herein verhindert, oder aber unbürokratisch ersetzt werden. Voraussetzung dafür wäre natürlich, dass bei Haltern ein Wille vorhanden ist, Weidetiere verantwortungsvoll zu schützen. Leider scheint dieser Fall wieder einmal zu bestätigen, dass lieber Risse provoziert werden, als sich um seine Tiere zu kümmern.

Wir sind 25 Kilometer Wanderwege rund um den Rissort abgelaufen und suchten nach Spuren.

 

Aktuell sind in Hessen folgende Wölfe offiziell als standorttreu bestätigt: Ein Tier im Stölziger Gebirge, ein Rudel bei Rüdesheim mit drei bestätigten Welpen, ein Paar in Ludwigsau sowie ein Paar in Wildflecken. Hier wurde die Fähe auch mit Milchleiste aufgenommen. Ein Rüde aus dem Odenwald und auch eine Wölfin aus dem Vogelsberg sind verschwunden.

Ein Jungtier aus dem Leuscheider Rudel in NRW wurde in der Nähe von Butzbach gesichtet. Darüber hinaus gilt ganz Hessen als Transitgebiet für wandernde Jungtiere. Es macht also tatsächlich überall Sinn, seine Tiere zu schützen. Ein Jungtier war im Frühjahr bei Alsfeld regelrecht von Bauern gehetzt worden. Auch bei Schotten wurde ein Wolf nachgewiesen.

Update: Laut Ergebnis der Laboruntersuchung war es tatsächlich ein Wolf gewesen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Tiere überhaupt keinen Schutz hatten. Auch vor einem Hund wären sie nicht geschützt gewesen. Die Anzahl der gerissenen Tiere wurde laut PM auch von zwei Schafen auf ein Schaf korrigiert. https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/wolfs-dna-an-drei-nutztierschaeden-im-september-nachgewiesen?fbclid=IwAR3p-3Y0jRuPA3xU8xHAgCuaheLYOAsWwJMqDeh3yDtIAm6gkiKTl1NHeUU

Quelle: https://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/der-wolf-ist-wohl-zurueck-im-taunus-kransberg-schaf-attackiert-verletzt-getoetet-91770013.html?fbclid=IwAR1wPC3b287tO11rivTf0gMc6xbCwRnD3CNJBc3EFWzWQrlL0FfOZ36COwM

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

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„Lex Wolf“ auch Gesprächsthema beim Infostand von Wolfsschutz-Deutschland e.V. in Frankfurt/Main

 

Gudrun Zimmermann (links) im Gespräch mit einer der vielen Besucher des Infostandes von Wolfsschutz-Deutschland beim Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung.

 

Auf großes Interesse stieß der Infostand von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung in Fechenheim. Unsere Mitglieder Gudrun Zimmermann und Klaus Giar informierten dabei nicht nur über den Wolf, der ja auch in Hessen schon fast zuhause ist, sondern auch über die „Lex Wolf“, die Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Sollte dieses Gesetz nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, ist ohne große Diskussion auch der Abschuss von Wölfen erlaubt, die gar nicht auffällig geworden sind.

Mit dabei war auch Wolfsbotschafterin Alba, eine Podenca aus Spanien. Der Pavillon von Wolfsschutz-Deutschland e.V. war Anlaufstelle für viele Leute,  die sich über ein mögliches Zusammentreffen von Wolf, Mensch und Hund informieren wollten. Gudrun Zimmermann und Klaus Giar konnten dabei so manche Vorbehalte ausräumen.

Gudrun Zimmermann: „Ich  war erstaunt über die gute Sachkenntnis der interessierten Besucher am Stand, die sich vor allem nicht einverstanden zeigten mit dem politischen Umgang mit dem Wolf. “ Auch deswegen war der aktuelle Flyer von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zum Thema „Lex Wolf“ sehr gefragt. Viele kannten die Einzelheiten dieser Gesetzesänderung nicht und waren erbost darüber, wie einfach künftig Wölfe abgeschossen werden könnten, sollte diese Gesetzesänderung in Kraft treten.

Klaus Giar freute sich darüber, dass zahlreiche Standbesucher nachfragten, was sie gegen diese Pläne der Politik tun und wie sie die Arbeit des Wolfsschutzes unterstützen könnten.  Und wer zunächst etwas Scheu hatte, sich am Vereinsstand zu informieren, den nahm Podencahündin Alba mit ihrem südländischem Charme rasch die Hemmschwelle.

 

Klaus Giar informierte zusammen mit Gudrun Zimmermann über die Wölfe in Deutschland.

Zu kaufen gab es unter anderem die neuen T-Shirts von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Cups und die Buttons. Demnächst gibt es das alles auch über unsere Webseite hier zu bestellen. Fazit: Ein gelungenes Sommerfest mit intensiven Gesprächen mit Menschen, die viel über die Wölfe erfahren haben.

Brandstiftung in Mecklenburg-Vorpommern, um Wölfe zu vernichten? Kein Mitleid mit Haus- und Wildtieren!

Beispielbild Wolfshund

Wegen des große Waldbrandes in Mecklenburg-Vorpommern müssten und mussten viele Wildtiere und auch Haustiere fliehen. Viele weitere Haustiere wurden dort sogar im Stich gelassen, weil es für Bewohner zu gefährlich gewesen sein soll. Gestern meldeten die Feuerwehren, dass der Brand zwar noch nicht gelöscht werden kann, aber zumindest unter Kontrolle wäre.

Völlig ohne Mitgefühl?

Was machte die SVZ schon 2017 aus einer Hundesichtung? Sie nahm diese zum Anlass, gegen das in der Lübtheener Heide ansässige Wolfsrudel zu hetzen.

Waldbrand in Lübtheener Heide durch Brandstiftung? Offenbar ja. Die Kripo bekam laut NDR bislang gut 60 Hinweise zu einer möglichen Brandstiftung. Aber warum Brandstiftung? Wer würde so etwas tun? Sicher gibt es einige denkbare Gründe für eine solche Tat. Doch folgt man der uralten Frage „cui bono“ oder „Wem nützt es?“ drängt sich in diesem Falle auch ein fast unvorstellbares, absurdes Tatmotiv auf, nämlich die gezielte Vertreibung / Vernichtung eines in der Lübtheener Heide schon länger ansässigen und wiederholt in die üblich schlechten Schlagzeilen gebrachten Wolfsrudels. An den typischen Gegnern auch dieser Wolfsfamilie scheint es nach Medienberichten bis hoch in die Landesregierung nicht zu mangeln. „Auf diese Nachbarn könnten wir verzichten“, so die im Beitrag unten zitierte Aussage einer Anwohnerin.

Wurde der Brand absichtlich gelegt, um das Wolfsrudel zu vernichten?

Brandstiftung zur Wolfsvernichtung – klingt wie eine Verschwörungstheorie. Doch dieser Begriff wird seit jeher vor allem von den Verschwörern selbst in Umlauf gebracht, um ihre Tat in der Öffentlichkeit als vollkommen absurd erscheinen zu lassen. Doch angesichts des in Medien geschürten und in einschlägigen Internetforen verbreiteten, z.T. militanten Hasses gegen den hier wieder heimisch gewordenen Wolf scheint ein solches Tatmotiv alles Andere als absurd.

Aktive und ehemalige Truppenübungsplätze wurden aufgrund ihrer Abgeschiedenheit zum bevorzugten Siedlungsgebiet von sich wieder etablierenden Wolfs-Familien in Deutschland. Zufall oder nicht, die in 2018 wie in diesem Jahr bisher größten Waldbrände in Brandenburg und Mecklenburg tobten auf ehemaligen Truppenübungsplätzen mit etablierten Wolfs-Familien. Und das ist keine Spekulation sondern eine Tatsache. Ebenso eine Tatsache ist es, dass illegale Tötungen des streng geschützten Wolfes durch Schusswaffen noch immer eine der Haupttodesursachen bei Wölfen in Deutschland darstellen. Und wem Gesetze gegen das illegale Feuern aus Waffen egal sind, dem sind auch andere als Mündungsfeuer gegen Wölfe zuzutrauen.

Dr. Hans-Holger Liste

Hier der Hetz-Artikel, der schon 2017 gegen das dort ansässige Rudel mobil machte –

WÖLFE IN JESSENITZ:„Auf diese Nachbarn könnten wir verzichten“

In Jessenitz wurde dieser Wolf aus der Lübtheener Heide nur fünf Meter vor der Haustür fotografiert.
 privat
In Jessenitz wurde dieser Wolf aus der Lübtheener Heide nur fünf Meter vor der Haustür fotografiert. Anmerkung: Wolfsschutz Deutschland e. V. Dies ist keinesfalls ein Wolf, sondern ein Hund oder Wolfshund.

– Quelle: https://www.svz.de/17803386 ©2019Quelle: https://www.svz.de/17803386 ©2019

Hier ein aktueller Bericht zur Lage, zum Weiterlesen: „Tiere bleiben im Flamme-Inferno zurück“ https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Waldbraende-Luebtheen-Tiere-bleiben-im-Flammen-Inferno-zurueck

Lies open end? Obwohl Wolf im DNA-Ergebnis ausgeschlossen wurde, schießen sich Lies und die CDU weiter auf das Gnarrenburger Rudel ein

Waaaaaaas? Selbst unser Beispielwolf kommt hier aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.

Weiter geht es mit dem Niedersächsischen Wolfsmärchen. Während sich die Städte Hanau, Steinau, Kassel und Weimar damit rühmen, Aufenthaltsorte der berühmten Märchensammler gewesen zu sein, macht sich die Kleinstadt Steinfeld in Niedersachsen unfreiwillig auf, neue Hochburg in Punkto Märchengeschichten in der Tradition der Brüder Grimm zu werden. Während die Bürger dort genug von alternativen Fakten zu haben scheinen, übertreffen sich Umweltminister Lies und die CDU sowie AfD mit völlig sinnfreien Aktionen. So soll das Gnarrenburger Rudel besendert werden, obwohl es längst entlastet wurde. 

Was war geschehen? Ein Friedhofsgärtner soll behauptet haben, dass ihn ein schwarzer Wolf in den Arm gebissen habe und drei weitere weiße Wölfe hätten dabei zugesehen. Dies war der Auftakt zu einer Medienhysterie, die ihresgleichen sucht. Fakten schienen niemanden zu interessieren. Auch nicht, dass es in Deutschland gar keine weißen und schwarzen Wölfe gibt. Aufnahmen des Gnarrenburger Rudels beweisen, dass die Wölfe dort eben wie Wölfe gefärbt sind: nämlich grau. Selbst die Medien ruderten jetzt zurück. Doch der Bürgermeister eines Nachbarorts, der ausgerechnet auch noch Herr Holle heißt, Umweltminister Lies sowie die Jägerschaft und die CDU können es bis heute, trotz anders lautender DNA von Katze, Hund und Reh, nicht ertragen, dass es kein Wolf gewesen war. Für diese Damen und Herrschaften kann es nur ein Wolf gewesen sein. Enttäuscht wäre er vom Ergebnis, sagte Lies sogar auf einer Pressekonferenz.

Faktenresistente Politiker?

Die CDU forderte gar ein neues Gutachten, die Kompetenz des Senckenberginstitutes wurde sogar angezweifelt und auch Umweltminister Lies (SPD) scheint nun vollkommen faktenresistent zu sein. Dass sogar die Polizei inzwischen ihre unkorrekte Meldung gelöscht hat, hält ihn nicht ab, auf seinem „ABERESMUSSDOCHEINWOLFGEWESENSEIN-Kurs“ weiter auf seinem Weg ins Lächerliche zu schreiten. Ob das der Wähler toleriert? Unklar.

Möchte Lies jetzt dennoch mit allen Mitteln das Gnarrenburger Rudel besendern lassen, um ihm doch noch die Untat, die es gar nicht gab, nachzuweisen? Weil aber bereits ein Wolf des Munster-Rudels zu schlau ist und einfach nicht in eine Kastenfalle gehen will, will Lies nun so genannte Drittanbieter zum Zuge kommen lassen. Sogar umstrittene Schlagfallen und Schlingen sollen dabei zum Einsatz kommen. Sie sind von der EU genehmigt worden. So genannte Soft Catch Traps hinterließen bei Menschen, die die Wirkung an der eigenen Hand vorführten, Quetschungen und offene Wunden. Was mit einem Wolf passiert, der eine offene Wunde durch eine solche Falle erleidet, mag man sich nicht vorstellen. Eine solche Wunde kann sich leicht infizieren, ein Wildtier kann man nicht weiter behandeln. Eine Pressesprecherin des Ministeriums bestätigte uns telefonisch am Freitag, dass nach Meinung des Ministeriums der Fall weiterhin nicht aufgeklärt sei. Maßgeblich sei noch immer die Aussage des städtischen Mitarbeiters. Er hätte einen Wolf gesehen, also sei der Wolf auch noch immer nicht ausgeschlossen. Dass die Kreiszeitung stur bei der Version bleibt, dass der Mann lediglich von einem „Tier“, bzw. Tieren und nicht von Wolf, bzw. Wölfen gesprochen haben soll, kommentierte die Pressesprecherin nicht.

Laut Managementplan müsste zuerst ein Arbeitskreis gebildet werden

Als Grund für die Besenderung reiche die Aussage des Mannes, der sich uns gegenüber nicht äußern wollte, aus. Und das, obwohl eine DNA-Analyse die Aussage des Mannes nicht bestätigt. Weil es sich um eine Managementmaßnahme und nicht um Forschung handele, müsse man auch keine weiteren Genehmigungen abwarten. Wir sehen dies anders. Im Niedersächsischen Managementplan ist aufgeführt, dass bevor Maßnahmen an Wölfen getroffen werden dürften, erst ein Arbeitskreis zusammentreten müsse, der berät und Vorschläge unterbreitet. Dies ist aber keinesfalls bislang geschehen.

Auskunft darüber, was eine solche Besenderung kostet, erhielten wir nicht.

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de