Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Sachsen: Wölfin illegal getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Am 4. März 2025 wurde auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka im Landkreis Görlitz ein toter Wolf entdeckt – ein weiblicher Altwolf, der laut Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin illegal erschossen wurde. Die Computertomographie zeigte eindeutig: Das Tier verblutete langsam nach Schussverletzungen, obwohl es sich in guter körperlicher Verfassung befand. Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 1.000 Eure für Hinweise zur Ergreifung des Täters aus.

Dieser grausame Akt ist ein weiterer Schlag gegen den ohnehin bedrohten Wolfsschutz in Deutschland. Der Fund durch einen Traktorfahrer auf einem Feld einer Firma aus Halbendorf zeigt, wie skrupellos Täter vorgehen, um Wölfe aus dem Weg zu räumen. Wir vermuten, dass durch die Tötung dieser Altwölfin gezielt kommender Nachwuchs verhindert werden sollte – ein perfider Versuch, die Wolfspopulation in der Region auszurotten.

Beispielfoto Wolf. Dieser Wolf auf den Foto ist nicht tot, sondern er schläft nur, mit dem Kopf in eine moosige Baumwurzel eingekuschelt. © Brigitte Sommer

 

Der Fahrer sei gerade mit der Bodenbearbeitung beschäftigt gewesen, erklärte der Geschäftsführer der Firma der „Lausitzer Rundschau“. Mitten in der Zwischenfrucht sei der der tote Wolf plötzlich vor dem Reifen des Traktors aufgetaucht. Das Fahrzeug sei gerade noch rechtzeitig zum Stehen gekommen.

Untersuchung zeigt: Wolf in Gablenz illegal getötet

Auch Karin Bernhardt, Pressesprecherin des LfULG, wird in der Lausitzer Rundschau folgendermaßen zitiert. „Unserer Fachstelle Wolf wurde am 4. März 2025 gegen 9.30 Uhr ein toter Wolf auf einem Acker zwischen Gablenz und Wossinka gemeldet. Die Untersuchung des Kadavers ergab, dass der weibliche Altwolf illegal getötet wurde“, erklärt sie.

Wie eine Computertomographie (CT) des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin ergeben hätte, sei auf das Tier geschossen worden. „In Folge dieses Beschusses ist das Tier verblutet und langsam zu Tode gekommen. Zum Zeitpunkt des Todes war das Tier in einer sonst guten körperlichen Verfassung“, bestätigt Karin Bernhardt.“

Ob es sich um die  Halbendorfer Fähe GW2702f handelt, wurde noch nicht bekannt gegeben. Das Territorium Halbendorf gibt es seit 2019. Immer wieder verschwanden hier Wolfspartner. Die ansässige Wölfin hatte mit ihrem Partner GW2263m in der vergangenen Saison drei Welpen. Das Rudel hält sich in Sachsen und Brandenburg auf.

Am 23. Oktober 2024 ist bei einem Wildunfall zwischen Halbendorf und Schleife im Landkreis Görlitz ein Wolf getötet worden. Das Tier sei plötzlich vor einem Auto aufgetaucht, sodass die Fahrerin den Zusammenstoß nicht verhindern konnte, teilte die Polizei der dpa mit. Die Frau sei unverletzt geblieben. Der Wolf floh noch in einen Wald und wurde dort später von den Einsatzkräften verendet gefunden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. kritisieren die erneute undurchsichtige Informationspolitik der Fachstelle Wolf. Eine allgemeine Pressemitteilung wurde zum Vorfall der illegalen Tötung nicht heraus gegeben. Die Information ist lediglich in einen Bezahlartikel aus der „Lausitzer Rundschau“ und als Fall in der Liste der DBB-Wolf zu erhalten. Im Gegenzug berichtete die Fachstelle Wolf aber in einer Pressemitteilung über einen Riss und ausgebrochene Schafe im vergangenen Juli.

Auch die Stimmung in Gablenz ist aufgehetzt. Bürger berichten von Nutztierrissen und angeblich getöteten Katzen, doch Kriminalität ist keine Lösung. Eine Informationsveranstaltung der Fachstelle Wolf im November 2024 konnte die Wogen nicht glätten – hauptsächlich, weil Hobbyhalter ihre Tiere nicht schützen wollen und Argumenten oft nicht mehr zugänglich sind. In der Rissliste sind Risse ohne Grundschutz sowie Risse an Wildgattern nur mit Wilddraht ohne Untergrabschutz aufgeführt.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Vorfall aufs Schärfste. Einen Wolf einfach anzuschießen und qualvoll sterben zu lassen ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Wir fordern die Behörden auf, mit aller Härte gegen die Täter vorzugehen. Gleichzeitig loben wir eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung des/der Verantwortlichen führen. Jeder, der etwas weiß – etwa über Personen mit Schusswaffen in der Nähe des Fundorts oder verdächtige Schussgeräusche – möge sich bei unserer Hotline 0176 48732612 oder über unser Kontaktformular melden (www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt). Dieser Fall darf nicht ungesühnt bleiben!

Exponentiell wachsende Kriminalität

In Sachsen wurden seit 2000 bereits 17 Wölfe illegal getötet und die Dunkelziffer schätzen wir fünffach höher ein. Es verschwinden ganze Rudel. Doch die Bedrohung durch Schüsse betrifft nicht nur Wölfe. In Schleswig-Holstein wurden zwischen April 2023 und März 2024 laut Landesjagdbericht 2.580 Katzen von Jägern erschossen – legal, weil sie als „wildernd“ galten. Für den Landkreis Görlitz gibt es keine vergleichbaren Daten zu Katzenabschüssen, da solche Zahlen in Sachsen nicht systematisch erfasst werden. Dennoch steht fest: Mit Sicherheit werden mehr Katzen durch Jäger als durch Wölfe getötet. Während Wölfe gelegentlich Katzen reißen – wie ein DNA-nachgewiesener Fall in Kromlau 2024 zeigt –, ist der Abschuss durch Jäger eine weitaus größere und alltäglichere Gefahr für Katzen. Diese Zahl zeigt, wie akzeptiert das Töten von Tieren in Deutschland immer noch ist, sei es legal oder illegal.
Der Vorfall in Gablenz ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom für die wachsende kriminelle Energie, die durch mangelnde Aufklärung und fehlenden Dialog genährt wird. Wir fordern mehr Druck auf Tierhalter, damit sie sich endlich für den Einsatz präventiver Maßnahmen wie Herdenschutzzäune und -hunde statt Gewalt entscheiden. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein essenzieller Teil unserer Natur – ihn zu töten ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

Unser Appell: Schutz statt Schüsse

Wolfsschutz-Deutschland e.V. bleibt unabhängig und kämpft für die Wölfe, ohne Einfluss von Lobbygeldern oder Parteien. Der Fall in Gablenz zeigt, wie dringend Aufklärung und Konsequenzen nötig sind. Unsere Strafanzeige und die ausgelobte Belohnung von 1.000 Euro sind ein klares Signal: Wir lassen nicht locker, bis die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

Statistik Nutztierrisse: https://www.wolf.sachsen.de/download/Schadensstatistik_Internet_KW12.pdf

https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/woelfe-in-sachsen-illegaler-abschuss-in-gablenz-das-ist-bekannt-77944315.html?fbclid=IwY2xjawJgZqxleHRuA2FlbQIxMAABHsK-9xqiWJroB-4sAYOMv-X0rv4l-ds2MjPy_ECb1LBkjuHvOdEMRRCDL7n9_aem_eFYF8h1gIzXxGqhwc0sQUA

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Offener Leserbrief: Wolfsschutz statt Schäferinnen-Interessen und illegaler Machenschaften

In einem Leserbrief in der „MainPost“ greift Verena Heidenreich, eine Schäferin, Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. an, die sich unabhängig von staatlicher Finanzierung für den Wolf einsetzen. In unserem „Offenen Leserbrief“ widerlegen wir ihre einseitige Sichtweise und weisen auf schwerwiegende Missstände hin. Der Link zum Leserbrief von Frau Heidenreich ist am Ende des Textes aufgeführt.

Der Leserbrief von Frau Verena Heidenreich, „Eine nicht mehr rational zu führenden Debatte“, zeigt einmal mehr, wie Eigeninteressen die Diskussion über den Wolf verzerren. Als Schäferin mag sie ihre Schäfchen schützen wollen – verständlich, aber ihre einseitige Argumentation ist fern jeder Rationalität. Wolfsschutz-Deutschland e.V., ein Verein, der ohne staatliche Finanzierung auskommt und sich allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge für den Erhalt dieser Schlüsselart einsetzt, steht für eine andere Perspektive: die des ökologischen Ganzen.
Vorsitzende Brigitte Sommer mit Liv im Territorium „Hohe Rhön“.

 

Frau Heidenreich ignoriert, dass Wölfe keine Bedrohung, sondern ein Segen für unsere Natur sind. Sie regulieren Wildbestände, stärken die Biodiversität und tragen zur Gesundheit unserer Ökosysteme bei – ein Fakt, den Schäferinnen mit Hysterie nicht wegdiskutieren können. Ja, es gibt Konflikte mit der Landwirtschaft, aber Lösungen wie Herdenschutzzäune und -hunde funktionieren, wie andere Länder beweisen. In Spanien oder Italien leben zigfache Wolfsbestände, ohne dass die Schäferei zusammenbricht. Warum also hier die Panik?
Doch es geht noch weiter: Die Geheimhaltung von Abschussverfügungen, wie sie teilweise praktiziert wird, ist nicht rechtens. Transparenz ist in einem Rechtsstaat unerlässlich und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, welche Maßnahmen gegen geschützte Arten ergriffen werden. Noch schlimmer ist der Verdacht, der über der Hohen Rhön schwebt: Das dortige Wolfsrudel wurde aller Wahrscheinlichkeit nach illegal beseitigt. Solche Machenschaften sind ein Skandal und ein Angriff auf den Artenschutz, den Frau Heidenreich mit ihrer Polemik indirekt stützt.
Die Behauptung, die Debatte sei nicht mehr rational, entlarvt sich selbst: Wer nur seine wirtschaftlichen Interessen sieht, präventive Maßnahmen ablehnt und illegale Abschüsse toleriert, ist es, der die Vernunft verlässt. Wolfsschutz-Deutschland e.V. zeigt, dass der Einsatz für den Wolf keine staatliche „Verschwörung“ ist, sondern aus Überzeugung kommt. Frau Heidenreich sollte ihre Energie lieber in effektiven Herdenschutz stecken, statt mit Angst und Duldung von Rechtsbrüchen Partei gegen die Natur zu ergreifen. Koexistenz ist möglich – wenn der Wille da ist.
Unsere Zaundoku aus dem Territorium Hohe Rhön lässt vermuten, dass hier eben kein Wille vorhanden war. Herdenschutzhunde wurden hier von den Schafen abgetrennt. Dadurch können die Hunde die Schafe auch nicht bewachen.
Hintergrund
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat sich in den vergangenen Jahren intensiv für den Schutz der Wölfin Frigga (GW3092f) eingesetzt. Hier eine Übersicht der wichtigsten Aktivitäten:
  1. Spurensuche und Monitoring:
    Wir haben Friggas Bewegungen verfolgt, von Nordhessen über den Spessart bis in die Hohe Rhön. Mit Hilfe der Wolfshündin Liv und zuletzt auch Spurensuchhündin Alba wurden Spuren gesucht, um Friggas Verbleib zu dokumentieren, insbesondere auch nach ihrem Verschwinden im Sommer 2024.
  2. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit:
    Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete regelmäßig über Friggas Situation, z. B. über Rissprovokationen von Weidetierhaltern, die Frigga zu Rissen an ungeschützten Weidetieren im Spessart (2023) verleiteten und ihre Ansiedlung in der Rhön. Ziel war es, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, dass hier unlautere Dinge vor sich gehen. 
  3. Kampf gegen Abschussverfügungen:
    • 2023: Als Hessen und Bayern Abschussgenehmigungen für Frigga und ihren Partner Anton (GW3222m) erließen, protestierte der Verein. Gerichte kippten diese nach Verfahren von klagefähigen Vereinen im November 2023.
    • 2024: Nach einem Riss im August 2024 wurde nach einer geheim gehaltenen Abschussverfügung eine Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken statt Frigga getötet. Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. reichte Strafanzeige gegen Verantwortliche bei der Regierung Unterfranken ein, da weder Frigga noch die getötete Wölfin (GW4174f) für den Riss verantwortlich waren. Die Staatsanwaltschaft eröffnete kein Verfahren. 
  4. Untersuchung ihres Verschwindens:
    Seit dem letzten offiziellen Nachweis von Frigga am 25. Juli 2024 befürchteten wir, dass sie illegal getötet wurde. Wir setzen Monitoringtouren in der Hohen Rhön fort, um Klarheit zu schaffen und vermuten, dass das gesamte Rudel bedroht ist. Nun vermuten wir, dass das ganze Rudel beseitigt wurde. 
  5. Schutz der Welpen:
    Unser Verein thematisierte die Lage von Friggas Welpen, wie Nuka, der 2024 verwaist gefunden wurde. Wir warnen, dass ein Abschuss Friggas die Versorgung ihrer Jungen gefährden würde.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/