Wolfsverordnungsirrsinn in Bayern

Kürzlich scheiterte die Bayerische Wolfsverordnung vor Gericht wegen Formfehlern. Nun legt das Bayerische Umweltministerium die gleiche Verordnung den Verbänden vor. Sie wird mit ziemlicher Sicherheit wieder vor Gericht scheitern. Die Kosten dafür müssen wieder die Steuerzahler tragen. Was soll das?

Darüber, dass die Bayerische Wolfsverordnung nichts als heiße Luft enthielt, berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/27/klage-koennte-soeder-populismus-schnell-den-garaus-machen/

Am 16. Juli landete die Verordnung tatsächlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Die Verordnung scheiterte auch daran, dass die Verbände überhaupt nicht angehört worden waren. Geklagt hatten der BUND sowie die Einmann-NGO Wildfleck, deren Klage allerdings abgewiesen worden war.

Beispielbild Wolfswelpen.

 

Die kleine Orga Wildfleck hatte sich klare Aussagen zu den Anerkennungsvoraussetzungen für Klagen von nicht anerkannten Verbänden erhofft. Die Aarhus-Konvention sei immer noch nicht umgesetzt und würde auch von den Gerichten blockiert. Der VGH scheue eine Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Aarhus-Übereinkommens.  Natur und Umwelt könnten nur durch eine breite Aktivierung der Zivilgesellschaft geschützt werden. Das deutsche Verbandwesen hätte ausgedient. Aarhus erwähne nicht nur Vereinigungen, sondern Organisationen und Gruppen. Also auch Internetgruppen und die Wildfleck-Einpersonengesellschaft. Hätte Wildfleck Erfolg gehabt, wäre damit auch ein erster Schritt für nicht anerkannte Verbände zu Gerichten offen. Auch für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wäre dies ein enormer Vorteil.
Seit dem 1. Mai 2023 galt in Bayern die neue Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen erleichtern soll. Sie wurde aber nie angewandt. In Bayern gibt es aktuell in zehn Regionen standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es laut dem Landesamt für Umwelt nur wenige Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: So gibt es bis dato seit Juni sechs durch Wolfsrisse gestorbene Ziegen und Schafe, sowie zehn weitere Verdachtsfälle an Schafen und Ziegen im Landkreis Rhön-Grabfeld im Territorium von Frigga und Griso. 
Wir sind sicher: Hier soll die nächste Abschussverfügung auf Basis der neuen Wolfsverordnung kreiert werden. Allerdings ist schon gar nicht von einem ernsthaften Schaden auszugehen.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/
Eine Ausnahmegenehmigung aus wirtschaftlichen Gründen kann laut Europäischen Gerichtshof nur erteilt werden, wenn sich die Wolfspopulation auf lokaler und nationaler Ebene in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befindet. Dies ist in Bayern und auch in Deutschland nicht der Fall.
Dieser Banner vom Bayerischen Bauernverband steht im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Warum also dieser neue Vorstoß einer neuen Wolfsverordnung, wenn selbst die alte Wolfsverordnung nie zum Einsatz kam? Unserer Meinung nach dient dies nur dazu, die Bauern und Weidetierhalter weiter gegen Wölfe aufzubringen und ihren den Bären aufzubinden, etwas für sie zu tun. Denn Hass auf einen Beutegreifer, der rein gar nichts für die immer schwerer werdende Überlebenssituation von Kleinbetrieben kann, lenkt hervorragend davon ab, sich mit den tatsächlichen Verursachern der Probleme in der Landwirtschaft zu befassen. Auch der Bauernverband macht kräftig mit bei dem Schüren von Hass und Angst gegen Wölfe. So sind zum Beispiel extra Banner erstellt worden.  Der Verband übt auch massiven Druck auf Behörden aus. Tragen müssen das ganze Theater weiter die Steuerzahler.
Weitere Quelle:

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Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/