GW 950m soll sterben – Wolfsabschüsse in Niedersachsen gehen mit den Grünen weiter

Der Burgdorfer Wolfsrüde soll sterben.

Solange Wolfsabschuss als Problemlösung angeboten wird, solange werden Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen eben auf diesen hinarbeiten. Unserer Meinung nach bringt nur eine Null-Abschuss-Lösung die WeidetierhalterInnen dazu, keine Risse mehr zu provozieren. Auch sollte es endlich Rechtsgrundlagen geben, WeidetierhalterInnen, die Risse provozieren, rechtlich zu belangen. Stattdessen scheint Niedersachsen aber die Lobbypolitik des ehemaligen Umweltministers Lies weiter zu verfolgen. Eine Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Rüden wurde nicht zurückgenommen und man will sogar ein Bestandsmanagement einführen. Hier unser Bericht.

Über den Wechsel im Umweltministerium hatten sich viele noch gefreut. So sehr, dass sie Fotos von sich neben dem neuen Umweltminister Christian Meyer in sozialen Netzwerken posteten. Eine Schauspielerin nannte den neuen Umweltminister sogar eine „Lichtgestalt“. Man betrieb in diversen Gruppen in sozialen Netzwerken sogar massiv Wahlwerbung für die Grünen. Doch fußte die übergroße Freude auf realen Aussagen?

Beispielbild erschossener Wolf. © Privat.

Man kann es den Grünen und Meyer nicht mal vorwerfen, dass viele geradezu fanatische Anhängerinnen und Anhänger die Situation in Niedersachsen wohl vollkommen unrealistisch interpretierten. In einem Telefonat mit der Pressestelle der Grünen im Frühjahr bestätigte man uns, dass man im Prinzip bei den Grünen Niedersachsen nicht generell gegen Wolfsabschüsse sei, sondern nur gegen deren Geheimhaltung. Auch Meyer sagte vor der Wahl auf diversen Veranstaltungen, dass er weiter „Problemwölfe“ abschießen lassen wolle.

Schießgenehmigung seit Oktober in Kraft

Nun wurde also bekannt, dass eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels seit Oktober bis Ende Januar 2023 gilt. Ausgestellt hätte sie die Region Hannover. Doch Entscheider ist natürlich das Umweltministerium. Pressesprecherin Kreutz beantwortete eine Frage der TAZ so: „Das Tier hat zahlreiche Nutztiere gerissen. Insgesamt sind 13 Risse registriert, die dem Tier zugeschrieben werden. Betroffen waren insbesondere Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd“, so Kreutz. Die Genehmigung sei im Oktober erteilt worden und gelte seitdem bis 31.1.2023 für den Rüden. Die Frage, ob der Anlass für die Abschussgenehmigung der Übergriff auf von der Leyens Pony war, ließ die Sprecherin unbeantwortet, schreibt die TAZ weiter. Anmerkung: Kurz zuvor hatten die Massenmedien den Schluss gezogen, dass die Schießgenehmigung mit dem Riss eines Ponys im Anwesen von von der Leyen zusammen hängen könnte.

Dass mindestens die Hälfte der gerissenen Tiere keinen Schutz hatten, wird nicht weiter erwähnt.

Die falschen Freunde der Wölfe

Alle, die diese Vermutung schon vorher äußerten, wurden übrigens in sozialen Netzwerken zum Schweigen gebracht, indem man ihnen Hetze gegen die Grünen unterstellte, sie blockierte, sie kalt stellte und ihre Freunde anschrieb, doch künftig deren Beiträge nicht mehr zu liken. Nun geben diese Wendehälse wieder einmal vor, von nichts gewusst zu haben und man hätte diese Entwicklung ja nicht ahnen können. Einer der sich selbst als „Anwalt der Wölfe“ bezeichnet, schrieb sogar, dass er mit der neuesten Presseinfo des Umweltministeriums ganz zufrieden sei. Darin steht sogar, dass weiter Problemwölfe abgeschossen werden sollen. Warum geben solche Leute also vorher vor, dass sie nicht damit einverstanden seien? Geht es ihnen etwa nur um die eigene Selbstdarstellung?

Wolfsbestandsmanagement in Planung

In seiner Pressemitteilung wird der neue Niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) folgendermaßen zitiert: „Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden.“

Zitat aus der Pressemitteilung: „Derzeit läuft ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission in Sachen Wolf gegen Deutschland. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten. Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.“

„Damit schaffen wir mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen und sorgen für eine Versachlichung der Diskussion“, so Umweltminister Christian Meyer. „Spekulationen, ob – und wenn ja – wie viele Abschussgenehmigungen auf welcher fachlichen Grundlage erteilt werden, wird damit ein Ende bereitet. Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.“

Außerdem sollten Ausführende und Antragstellende weiter anonym bleiben.
Damit haben klagefähige Verbände in Zukunft wohl nur eine Woche Zeit, überhaupt zu reagieren. Die DBB-Wolf setzt sich zusammen aus dem Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz, dem Lupus-Institut, dem Senckenberg-Institut und dem Leibnitz-Institut. Man berät sich also praktisch untereinander.
Mündige Wolfsfreunde sollten nun endlich erkennen, wer wirklich für den umfassenden Schutz der Wölfe eintritt und diese Institutionen – zum Beispiel auch uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. – weiter unterstützen. Oder um es mit einem Zitat von Hannes Jaenicke zu sagen: „Wer der Herde folgt, sieht nur Ärsche.“

Presseinfo des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR1UI9HWOuXe6HgKhp9wKcjJr5Wdi_OVz8F3khf5kM1SHX3306Zjl0EUvZo

Artikel der TAZ: https://taz.de/Wolf-riss-Pferd-von-Ursula-von-der-Leyen/!5898585/?fbclid=IwAR0BY6F0EGjaxY-7pr2BcnaZ85P_9t8TacPIPW4OeXB3Or3VuCSAjXcKegY

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.