Tötung von Grindi genehmigt – Gericht rechtfertigt Abschuss mit bloßer „denkbarer Gefährdung“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 die Beschwerden der Naturschutzverbände gegen die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfs GW2672m („Grindi“) abgewiesen. Die Genehmigung des Umweltministeriums ist damit vollziehbar und gilt bis zum 10. März 2026. Wolfsschutz-Deutschland e.V. teilt die scharfe Kritik der Naturschutzinitiative e.V. an diesem Beschluss. Und uns ist noch mehr aufgefallen.

Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Ähnliche Argumentationsmuster gab es bereits in der Coronakrise: Auch dort rechtfertigten einige Gerichte weitgehende Freiheitseinschränkungen zunächst mit „abstrakter“ oder „potenzieller“ Gefahr. Spätere Urteile des Bundesverfassungsgerichts und anderer Instanzen zeigten jedoch, dass eine zu niedrige Gefahrenschwelle zu unverhältnismäßigen Maßnahmen führten.
Der Wolf Grindi GW2672m lebt seit drei Jahren sesshaft im Nordschwarzwald und hat in dieser Zeit keine Auffälligkeiten gezeigt, die eine konkrete Gefährdung für Menschen belegen würden. Es gab keinen Angriff, keine Verletzung und keine Verhaltensweisen, die über normales Wolfsverhalten hinausgehen. Auch bei einer zufälligen Begegnung am 6. Februar 2026 – dokumentiert durch fünf Zeugen, unabhängig vom SWR – hielt der Wolf Abstand von über 100 Metern, beobachtete kurz und zog sich dann ruhig zurück (Schwanz eingeklemmt, ohne Fixieren oder Annäherung). Der SWR-Beitrag vom 7. Februar 2026 ließ diesen entscheidenden Rückzug aus und erweckte den Eindruck von „Wolfstourismus“, obwohl die Anwesenheit der Beteiligten dem Zweck diente, Schutzmaßnahmen für den Wolf zu erörtern. Hier unser offener Brief an den SWR: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/10/offener-brief-an-den-suedwestrundfunk-swr-betrifft-tendenzioese-berichterstattung-im-beitrag-die-suche-nach-dem-hornisgrinde-wolf-und-warum-sie-ihm-schadet/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnt weitere Eingriffe wie Besenderung, intensiveres Monitoring oder zusätzliche Vergrämungsversuche ab. Der Wolf hat sich bisher allen Vergrämungsmaßnahmen entzogen, weil sein Verhalten unauffällig und scheu war und ist. Eine Notwendigkeit für derartige Maßnahmen ist nicht erkennbar.
Leider haben Mitglieder des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. bzw. ihnen nahestehende Personen zur Verschärfung der Situation beigetragen. Es kam zu Manipulationen vor Ort, Störungen der Schutzaktivitäten, Verfolgung der Beteiligten und Angriffe auf Beteiligte sowie zur Verbreitung von Falschinformationen und Diffamierungen in der öffentlichen Debatte. Die Diffamierungen und nach unserer Ansicht nach gezielten Manipulationen finden in einer WhatsApp-Gruppe weiter statt, deren Admin ein selbst ernanntes Naturschutzsonderkommando zu führen angibt. Allerdings mit Maßnahmen, die Grindi nicht schützen, sondern ihm schaden. Hier unser offener Brief an den Vorsitzenden des Freundeskreises: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/11/offener-brief-an-ralf-hentschel-vorsitzender-des-freundeskreis-freilebender-woelfe-e-v-ihr-diffamierender-fb-post-vom-08-02-2026-zum-wolf-gw2672m-grindi-widersprueche/
Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt die laufenden rechtlichen Schritte der Naturschutzinitiative e.V. (einschließlich möglicher Hauptsacheklage und Beschwerde bei der EU-Kommission) und fordert eine sachliche, evidenzbasierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Weiterhin werden wir eine eigene EU-Beschwerde einreichen. Aktuell prüfen wir auch Strafanzeigen gegen bestimmte Personen.  Präventive Tötungen auf Basis abstrakter Risiken gehören nicht zu solch einer Auseinandersetzung. Auch folgen wir der Argumentation der Naturschutzinitiative darin, dass Schüsse auf Grindi auch ein Wolfspaar im Nachbarterritorium gefährden, da sich die Bereiche überlappen.
Wir rufen zu verstärkter Präsenz auf, um Vorgänge rund um den Mehliskopf, Badener Höhe, Herrenwies, Sandsee und Hundseck zu dokumentieren. Fotos und Videos gerne an uns.
Quellen:
Artikel von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zu Grindi:
Und noch ein Video-Statement unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Zum Zeitpunkt der Aufnahme war die Entscheidung des Gerichtes noch nicht bekannt. Hier der im Statement angesprochene Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/13/grindi-romeo-und-die-woelfe-die-etwas-in-uns-beruehren-ein-plaedoyer-an-verstand-und-wahrnehmung-statt-hysterie/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Erschossener Wolf bei Wustermark gefunden – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und setzt Belohnung aus

Wir starten mit schlimmen Nachrichten aus Brandenburg ins neue Jahr. Das Jahr 2023 endete mit einem grausigen Fund am 31. Dezember. Ein toter Wolf wurde aus dem Havellandkanal unter einer Brücke geborgen. Schnell war klar, dass das Tier eine Wunde aufwies, wie sie nur von „Fachleuten“ verursacht werden kann. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige.

Auf Nachfrage der MAZ  habe ein Polizeisprecher bestätigt, dass es sich bei dem toten Tier bei Wustermark um einen Wolf handele. Schnell sei auch klar gewesen, wie der Wolf zu Tode kam. Er habe eine Schussverletzung im linken Schulterbereich. Daher gingen die Ermittler davon aus, dass es ein „Fachmann“ gewesen sein musste, der wusste wo ein tödlicher Schuss sitzen muss. Der Kreis der Personen, die hierfür verantwortlich sein könnten, ist damit schon ziemlich konkret. Der Fall erinnert uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. an eine Serie brutaler Rippertaten in Niedersachsen, wo zerstückelte Wölfe, teilweise auch aus Kanälen geborgen worden waren. Auch in Brandenburg sind bereits geköpfte Wölfe gefunden worden. Im Fall von Niedersachsen sind hohe Belohnungen zusammen gekommen, aber selbst 40.000 Euro brachten bislang keine konkreten Hinweise. Ein Verfahren wurden schnell wieder eingestellt.

Dunkle Zeiten für Wölfe in Deutschland.

Privatrecherchen zeigen auf, dass es sich hier um ein Netzwerk von Kriminellen handeln könnte, das bundesweit vernetzt ist. Mafiaartige Strukturen ermöglichen dieses sonderbare Stillschweigen rund um die Taten.

Um 10.45 Uhr sei die Polizei durch Privatleute informiert worden. Die Fundstelle liegt unter der Brücke der Bundesstraße 5. In der Nähe befindet sich ein Rossmann-Lager. Autospuren seien nicht gefunden worden, teilte die Polizei der MAZ weiter mit.

Die Gemeinde Wustermark liegt im Brandenburgischen Landkreis Havelland, westlich von Falkensee und Döberitz. Ein Wolfsterritorium in der Nähe ist die Döberitzer Heide.

Nicht der erste tote Wolf in der Gegend

Am 18. Mai war ein Wolf bei Elstal überfahren worden.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro aus

Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzt eine Belohnung von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung des Täters aus. Wer Angst hat, sich bei Behörden zu enttarnen, kann die Hinweise an uns geben. Wir garantieren Quellenschutz.

Seit 1990 wurden in Brandenburg 34 illegal getötete Wölfe gefunden. Bei weiteren 13 Fällen konnte kein Ergebnis festgestellt werden.

Eine kleine Anfrage der Linken brachte Anfang des vergangenen Jahres ans Tageslicht, dass Täter, die im Land einen Wolf schießen, nicht einmal mit sonderlich harten Strafen rechnen müssen: Zwar werde bei jedem illegal getöteten Wolf von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bislang seien aber nur in vier Fällen mögliche Täter ermittelt worden. Eines dieser vier Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt, in zwei weiteren Fällen sei das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Nur in einem Fall kam es zur Anklage

Lediglich in einem Fall gab es eine Anklage vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte wurde jedoch in der ersten Instanz freigesprochen.  Theoretisch können bei der vorsätzlichen, unerlaubten Tötung eines Wolfs nach Paragraf 71 des Bundesnaturschutzgesetzes Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fragen, warum Richter hier so lasch agieren?

Quellen:

Bezahlartikel der MAZ mit Foto: https://www.maz-online.de/lokales/havelland/wustermark/wustermark-erschossener-wolf-am-31-12-2023-im-kanal-nahe-b5-gefunden-UAMGKG5JQJGZFML5LLPDTFWAMU.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-wustermark-wolf-stirbt-bei-verkehrsunfall-bei-elstal-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230518-99-738375

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/07/brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-nach-illegalem-wolfsabschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/24/mordet-der-wolfsripper-weiter-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-weitere-strafanzeigen/

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/totfunde-nach-bundeslaendern?Ursachen=1

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/tater-werden-nur-selten-ermittelt-26-wolfe-wurden-in-brandenburg-seit-2010-illegal-getotet-9114649.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/10/23/ausflugstipp-auf-den-spuren-der-woelfe-in-berlins-wildem-suedwesten/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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