Dritter Welpe in Niedersachsen erschossen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen UM Lies und Ausführende

Das Wolfswelpenmassaker in Niedersachsen geht wohl in die nächste, unrühmliche Runde. In der Nacht zum 07. April 2021 wäre innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet worden, hieß es gestern in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums. Damit ist nun zum dritten Mal ein Wolfswelpe bzw. ein Jungtier statt des eigentlich zum Abschuss freigegebenen Tieres von Jägern erschossen worden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Anzeige gegen Umweltminister Lies und ausführende Personen.
„Wer so handelt, hat alle Rechtsstaatlichkeit verlassen und jeglichen Respekt vor anderen Lebewesen verloren,“ so die Vorsitzende Brigitte Sommer. „Herr Lies gibt sich siegessicher, da er sich auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) beruft, die Ende 2019 mit Stimmen der Regierungskoalition CDU und SPD durchgewunken worden war. Lies´ Meinung nach könne so oft in Rudel hineingeschossen werden und auch der falsche Wolf getroffen werden, bis Risse aufhören. Weidetierhalter sieht er anscheinend dagegen nicht in der Pflicht, ihre Tiere zu schützen. Der Niedersächsische Umweltminister scheint zudem vergessen zu haben, dass die EU genau wegen dieser Gesetzesänderung ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet hat.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. schrieb diesbezüglich Anfang dieser Woche einen Beschwerdebrief an die EU und erkundigte sich nach dem Fortgang dieses Pilotverfahrens. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/
Seit der Schießgenehmigung auf Roddy, den Vaterwolf des Rudels, versuchen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. das Rudel mit allen legalen Mitteln vor illegalen Abschüssen, wie jetzt schon wieder geschehen, zu schützen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Überzeugung, dass auch die Schießerlaubnis auf den Rüden nicht legal ist, da der verursachte Schaden in keinem Verhältnis zu den Folgen für den Rüden und das Rudel und den strengen Schutzstatutus der Wölfe steht. Wölfe sind nicht umsonst noch immer auf der roten Liste und ihr Schutz ist nicht verhandelbar. Vor allem nicht, um der Agrar- und Jagdlobby einen Gefallen zu tun und Wolfswelpen als Bauernopfer dar zu bringen, so wie es Umweltminster Lies wohl handhabt. Auch die Summe des angegebenen erneuten Schadens zweifeln wir stark an und kündigen eine Überprüfund an.
Wir freuen uns über aktive Mitarbeit in diesem Schwerpunktgebiet und sichern neuen Mitgliedern 100 %-iges Inkognito zu.
Quellen:
Hier die Abstimmungergebnisse zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/abschuss-von-woelfen-erleichtern
Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums zum erneuten Fehlschuss: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rodewalder-rudel-bei-nienburg-weser-199241.html
Info EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/
Hintergründe zur Schießgenehmigung auf den Rüden des Rodewaldrudels: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/