Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Schnellabschüsse einführen
Niedersachsen machte es vor und legte prompt eine Bruchlandung hin. Nichtsdestotrotz wollen, trotz fehlender Evidenz und Unvereinbarkeit mit Deutschen und EU-Gesetzen, vier weitere Bundesländer das Schnellabschussverfahren von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) einführen. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist dies ganz klar politisch, statt wissenschaftlich motiviert. Lesen Sie hierzu unseren Bericht.
Darauf haben sich bereits am 13. März die „wolfsreichen“ Bundesländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg in Schwerin geeinigt. Trotz einer krachenden Niederlage vor Gericht in Niedersachsen ist bislang keine Abkehr zu erkennen.
Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, dass man die Regeln schnell umsetzen wolle. Unter Till Backhaus (SPD – Mecklenburg-Vorpommern) werden nun sogar zusätzlich der Wolf sowie Wolfshybriden ins Jagdrecht aufgenommen und das Wald-Vor-Wild-Konzept etabliert, was Abschießen von Wildtieren im großen Stil bedeutet, weil sie angeblich dem Wald schaden. Auch in Sachsen ist der Wolf bereits im Jagdrecht, es tritt aber automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Lobbyisten versprechen sich wohl künftig dennoch einen Vorteil, wenn der Schutzstatus des Wolfs in der EU herabgesetzt werden würde.
Jens Gieseke von der evp beschwerte sich am 16. April darüber, dass die Herabsetzung des Schutzstatus an Deutschland und Spanien scheitern könnte. „Damit wird es wohl nichts mit einem aktiveren Management der Wolfsbestände in nächster Zeit. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bisher keine Abstimmung im Umweltministerrat zugelassen, und auch diese Woche wird es keine Entscheidung geben,“ beschwerte er sich auf Facebook.
Der Landesjagdverband in Brandenburg dringt darauf, dass rasch Regelungen für einen schnelleren Abschuss von Wölfen nach Weidetier-Rissen getroffen werden. „Der Abschuss schadenstiftender Wölfe muss in Brandenburg zur Routine werden“, forderte der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Kai Hamann. Umweltminister Axel Vogel sprach sich schon kurz nach der Umweltministerkonferenz für Lemkes Lösungsvorschlag aus.
Wölfe verursachen gar keinen großen Schaden, sollen aber dennoch getötet werden
Ziel der so genannten AG Wolf sei es gewesen, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen, wurde Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD), in einer dpa-Meldung zitiert. In den Gesprächen sei man „auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen“ und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von „schadensstiftenden Wölfen“ abzustecken.
700.0000 Euro Schaden, den die Wölfe im Schnitt im Jahr verursachen, wären allerdings kein besonderer Schaden, so Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak bei einem Vortrag in Frankfurt am Main. Dazu würden auch meist ungeschützte, oder nicht ausreichend geschützte Nutztiere gerissen werden.
Zum Vergleich: Versicherungen regulieren jährlich über 200.000 Marderschäden an den Fahrzeugen ihrer Kaskokunden. Die Kosten liegen aktuell bei über 60 Millionen Euro im Jahr.
Zukünftig wollen auch Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einfach irgendeinen Wolf, der sich innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern um eine Rissweide herum blicken lässt, töten lassen. Ohne DNA-Abgleich, der es ermöglichen würde, den Verursacher zu bestimmen. Schließlich werden sogar sehr viele Risse durch Hunde verursacht oder Weidetiere sterben durch Krankheiten oder eines natürlichen Todes und werden durch große und kleine Beutegreifer nachgesorgt.
Dabei heißt es weiter in dem dpa-Artikel, dass für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden solle. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden hat, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden. Eine genetische Analyse vor der Abschussgenehmigung sei nicht erforderlich, hieß es. Elterntiere von unselbstständigen Welpen sollen allerdings auch künftig nicht geschossen werden.
Wie genau Elterntiere erkannt werden sollen, wird auch nicht näher definiert.
Wolfsexperte Carsten Nowak musste in einem Vortrag einräumen, dass auch bei dem bislang eingesetzten Verfahren mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf erschossen worden wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Konsequenter Herdenschutz statt Wolfsabschuss
Wenn es aber bislang nie die Richtigen gewesen sind, machen Einzel- und die neuen Schellabschüsse doch erst Recht gar keinen Sinn, sondern einzig und alleine konsequenter Herdenschutz schützt Wölfe und Nutztiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert seit Jahren dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall einheitlich zu fördern, aber auch zu fordern. „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.“ Denn welchen Vorteil sollen Bauern und Wolfsgegner davon haben, wenn sowieso nie die „richtigen“ Wölfe abgeschossen worden sind und Risse hauptsächlich an ungeschützten Weiden stattfinden?
Solche vermeintlichen Lösungen klingen eher nach einer sinnlosen, mittelalterlich anmutenden Vendetta, als nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nach dem neuesten Stand.
In Niedersachsen ist Umweltminister Meyer mit seinem Schnellschuss auf Wölfe bereits krachend gescheitert. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/
Wolfsschutz-Deutschland e. V. mahnt zudem an, dass die Steuerzahler für verlorene Gerichtsprozesse aufkommen müssen, für Verfahren, die nicht im Interesse der Allgemeinheit geführt werden, sondern durch den Einfluss der Agrar- und Jagdlobby, die Einfluss auf die Politik nimmt.
Petition gegen Schnellabschüsse:
Bitte unterzeichnen und teilen Sie unsere Petition gegen Schnellabschüsse: http://innn.it/wolf
Quellen:
https://www.facebook.com/gieseke.europa
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Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.
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