Königshainer Wolf tatsächlich illegal getötet: Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige

In den Territorien Elstra und Königshainer Berge in Sachsen liefen Schießgenehmigungen Ende des vergangenen Jahres ohne Vollzug aus. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnten bereits mehrmals vor illegalen Taten. Dann wurde am 14. Februar tatsächlich ein toter Wolf gefunden. Nun stellt sich heraus: Er wurde erschossen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige und wir sehen unsere Vermutung bestätigt, dass hier illegal Selbstjustiz begangen worden ist. Gleichzeitig werfen wir den Behörden vor, dass sie der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten, da die von der Schießgenehmigung betroffenen Territorien ebenso geheim gehalten worden waren, wie die Existenz der Schießgenehmigungen selbst. Wir mussten Antworten nach dem Informationsfreiheitsgesetz regelrecht erstreiten.

Beispielfoto Wolfsrüde. © Brigitte Sommer

Ebenso werfen wir zuständigen Instituten vor, die Bevölkerung nicht durch Presseinformationen zeitnah auf den aktuellen Stand zu bringen. Dass es sich hier um einen illegalen Abschuss handelt, wurde nämlich erst in einem Artikel des MDR bekannt.

In der Oberlausitz sei erneut ein Wolf illegal getötet worden, schreibt der MDR. Das Tier sei am 14. Februar von einem Drohnenflieger auf einem Feld in Lautitz bei Weißenberg entdeckt worden. Dies  hätte die Sprecherin des sächsischen Landesamtes für Umwelt, Karin Bernhardt, erst auf Anfrage von MDR SACHSEN mitgeteilt. Ursprünglich habe man mit der Drohne durch die Schweinepest verendete Wildschweine auffinden wollen.

Bei dem Wolfskadaver habe es sich um einen männlichen Altwolf gehandelt, so Bernhardt. Dieser wies eine Verletzung im Brustbereich auf. Eine nähere Untersuchung im Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin hätte einen Tag später den Verdacht der illegalen Tötung durch einen Schuss bestätigt.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen davon aus, dass man aufgrund der abgelaufenen Schießgenehmigungen aus Frust zur Waffe griff.

 

Quelle:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/wolf-illegal-abgeschossen-lausitz-100.html?fbclid=IwAR2SjqLkClTNMNDbF9_ojIQx5Z0Y_8R6StcqVdt5tC2EzIKdo1DbxU7-Da4

Weitere Informationen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/18/selbstjustiz-toter-wolf-im-territorium-koenigshainer-berge/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/05/geheime-wolfsjagden-auch-in-sachsen-rosenthaler-wolfsrudel-verschollen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/10/schon-wieder-wolfsmord-in-sachsen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Bayern – Eilantrag erfolgreich – Wolf Chiemie darf nicht erschossen werden

Einem Eilantrag von Naturschützern hat das Verwaltungsgericht München heute stattgegeben. Wolf Chiemi darf nicht erschossen werden.

Beispielfoto Wolf, ©Brigitte Sommer

 

Der Wolf mit der Kennung GW2425m hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land ungeschützte Weidetiere sowie Wildtiere gerissen. Was, wenn nicht Wildtiere, soll ein Wolf denn sonst fressen? Ironischerweise waren auch die Wildtiere mit in die Begüdung für die Abschussverfügung aufgenommen worden. Ein unscharfes Video sollte ihn zudem in einer Stadt zeigen. Einen genetischen Beweis gab es nicht. Die Behörden hatten ihn daraufhin zum Abschuss freigegeben. Selbst den Hobbjägern war mit dieser Lösung nicht wohl und weigerten sich, zu schießen, da sie juristische Konsequenzen fürchteten. Sie bezeichneten die Schießgenehmigung als „weltfremd.“ Wolfsschutz-Deutschland e. V. hätte nach der Tötung des Wolfs oder eines anderen Tieres aufjeden Fall Strafanzeige gegen die Landwirtschaftsministerin und ausführende Personen gestellt. Bis zur Entscheidung des Verahrens dürfte der Wolf nun erst einmal in Sicherheit sein. Jedefalls vor „legalem“ Abschuss. Die bayerischen Methoden, unliebsame Luchse loszuwerden, sind ja bereits bekannt.
Hoffen wir, dass es genug Spaziergänger in den Landschaften dort gibt, die ihre Augen offenhalten. Hinweise auf Wildtierkriminalität behandeln wir anonym.