Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 28 Februar um 15.17 Uhr amParkplatz Hundseck statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:
Hier alle Artikel von uns büer Grindi: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Grindi

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein

Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort. 

Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.
Beispielfoto Wolf.

 

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen,  Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum. 

 

Beispielfoto Wolfspaar. Wir sind ziemlich sicher, dass Grindi im Dezemeber 25 mit einer Fähe zusammen unterwegs gewesen ist. Mit dem Abschuss des Rüden soll eine Rudelbildung wohl verhindert werden.

 

Wir sind für Euch erreichbar:


Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de 
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Behördenwillkür NRW: Schießbefehl auf Wolfsmutter Gloria

Der Kreis Wesel hat am Mittwochnachmittag eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f)  erteilt. Die Verfügung gilt von heute,  21. Dezember und endet am 15. Februar 2024. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und zieht weitere Konsequenzen. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

Originalfoto aus unserer Wildkamera aus dem Gebiet Schermbeck, Juni 2023. ©Wolfsschutz-Deutschland e. V. Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen geboren.

Wir rufen in den für den Abschuss genehmigten Gebieten nördlich der Lippe im Gemeindegebiet Hünxe in den Gemarkungen Drevenack und Krudenburg sowie im Gemeindegebiet Schermbeck in den Gemarkungen Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck, Bricht, Altschermbeck (tlw.) und Schermbeck, massiv zu Spaziergängen und zu Dokumentationen auf.

Die für den Abschuss erlaubten Gebiete sind in der Karte eingezeichnet. © Kreis Wesel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat zudem juristische Schritte in die Wege geleitet. Ferner werden wir Strafanzeige gegen Ausführende und Entscheider stellen, sollten Gloria (GW951f) oder ein anderer Wolf getötet werden. In der Allgemeinverfügung, die bis in die Paarungszeit der Wölfe reicht, sollen auch ein weiterer Abschuss eines Wolfes bei Fehlschüssen erlaubt sein. Die mit im Gebiet lebenden Welpen sind auf ihre Eltern angewiesen, da sie noch nicht allein jagen können.

Die zielgerichtete Entnahme sei ausschließlich besonders geeigneten, sachkundigen Personen vorbehalten, die hierfür vom Kreis Wesel beauftragt worden wären. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die örtlichen Revierinhaber handeln würde.

Es sei unmöglich, ein bestimmtes Tier wie Gloria zu erkennen und abzuschießen. Das sagte Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, der NRZ. Die Gefahr, ein anderes Tier zu töten, das nicht zum Abschuss freigegeben ist, sei viel zu groß. Keiner der Jäger wolle aber riskieren, deshalb seinen Jagdschein zu verlieren und eine hohe Geldstrafe zu zahlen.

Ob Polizisten involviert sein werden, oder ein Killerteam, wie es für Niedersachsen gefordert worden war, hinzugezogen wird, wissen wir von Wolfsschutz-Deutschland nicht. Wir garantieren aber, Bewegungen im Gebiet besonders im Auge zu haben und auch zu dokumentieren. Diese Dokumentationen nutzen wir auch im Falle einer oder mehrerer Strafanzeigen.

Gloria ist kein Problemwolf, sondern ein Bauernopfer

Seit Jahren dokumentieren wir in dem Gebiet den Unwillen der Weidetierhalter, ihre ihnen anvertrauten Tiere ordnungsgemäß zu schützen. Stattdessen wurde von Anfang an immer wieder der Abschuss von Gloria gefordert. Mehrere Anträge wurden von einer Umweltministerin der CDU, Ursula Heinen-Esser, stets abgelehnt. Dass nun ausgerechnet ein Umweltminister der Grünen, Oliver Krischer, der Bauern und Waffenlobby dieses „Weihnachtsgeschenk“ bereitet, könnte das Vertrauen der Wählen in die  Grünen Partei massiv schädigen,  denn immer weniger Natur- und Tierfreunde werden bereit sein, diesen ganz offensichtlichen Lobbyismus zu unterstützen.

 

Abschussverfügung: amtsblatt_nr._48_23-1

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/