Alarmierender Aufruf: Stoppt die Schießgenehmigung auf Wolf GW3559m im Landkreis Helmstedt!

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind zutiefst empört über die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt (Niedersachsen) vom 28. Mai 2025, die die Tötung des Wolfs GW3559m in den Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke vom 1. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erlaubt. Diese Entscheidung ist ein unverzeihlicher Angriff auf den Artenschutz und bedroht die fragile Wolfspopulation. Wir lehnen jeden Abschuss entschieden ab – kein Wolf darf für menschliches Versagen sterben!

Die Verfügung beruft sich auf 20 Rissvorfälle zwischen Juli und November 2024, bei denen 150 Schafe getötet und 47 verletzt wurden. Genetische Analysen schreiben GW3559m gerade Mal 13 dieser Risse zu, zwei weitere gelten als wahrscheinlich. Doch die Wahrheit ist: In über der Hälfte dieser Fälle fehlten wolfsabweisende Zäune! Es ist eine Schande, dass der Landkreis den Wolf zum Sündenbock macht, statt Tierhalter zur Installation effektiver Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune mit 8.000 Volt, Untergrabschutz oder Herdenschutzhunde zu verpflichten.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
GW3559m ist der Vaterwolf eines Rudels mit Jungtieren – seine Tötung würde die Rudelstruktur zerstören und die Welpen in Gefahr bringen, selbst wenn der Abschuss erst ab August erlaubt ist, um den Welpenschutz zu berücksichtigen.

Schießen bis alle tot sind?

Besonders skandalös ist die Auflage, dass bei einem Irrtum – sollte der falsche Wolf erschossen werden – weitere Wölfe getötet werden dürfen. Diese Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben geschützter Tiere ist unerträglich. Die Verfügung gibt zu, dass GW3559m keine äußerlichen Merkmale zur Identifikation aufweist, was das Risiko eines Fehlabschusses erhöht und beide Elterntiere gefährdet, ohne die die Welpen nicht oder nur schwer überleben können. Folge wäre die Zerstörung eines ganzes Rudels sowie weitere Risse, da unerfahrene Jungtiere auf leichte Beute zurückgreifen müssen. Nur „Autorisierte Berechtigte“ mit speziellem Auftrag dürfen schießen, doch wir vermuten, dass diese vage Formulierung bewusst gewählt wurde, um die Schützen vor strafrechtlicher Verfolgung oder öffentlicher Kritik zu schützen. Diese undurchsichtige Regelung öffnet Tür und Tor für Missbrauch und verwischt die Verantwortlichkeit.

Mobilisierung

Wir kündigen hiermit Strafanzeigen gegen die Entscheider und Ausführenden dieser Verfügung an. Jeder, der einen Wolf tötet, verstößt gegen den Tier- und Artenschutz, da wir keinerlei Abschüsse akzeptieren – weder nach erneuten Rissen, noch unter anderen Bedingungen. Vage Begriffe wie „Autorisierte Berechtigte“ können diese Verantwortung nicht verschleiern. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde im Landkreis Helmstedt zur Mobilisierung auf! Dokumentieren Sie die Zustände von Weidezäunen in den betroffenen Gemeinden und teilen Sie Ihre Beobachtungen bei Spaziergängen mit uns. Fotos und Berichte über unzureichende Zäune oder verdächtige Aktivitäten helfen uns, die Missstände offenzulegen und den Druck auf die Behörden zu erhöhen, um Abschüsse zu verhindern. Werden Sie Mitglied bei uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Weder die Bedingung eines erneuten Risses noch der Welpenschutz bis Ende Juli rechtfertigen diese grausame Verfügung – ein Abschuss ist und bleibt ein Abschuss! Wir fordern den Landkreis Helmstedt auf, diese barbarische Entscheidung sofort zurückzunehmen und in effektiven Herdenschutz zu investieren. Nur so können wir eine friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf sichern – ohne Blutvergießen!

Quelle:

https://www.landkreis-helmstedt.de/downloads/datei/ZjQ0OGM0MzE5OGI3NzhkNCtNRGIvem42S1JNb05HeStTbDAxclNEV0xDeWF1TWtQeTh2a2tLQnhLTlpxa2pMaHBsZG94cHZZZXQyYVhNYTExd00zR2ZtUlRsQnlqVlhHRE5Gci9kNG4razZVK2R1NlB2ZzVkZEVkYnRyb2ZqTlYyaDZZZUJlTzJaV2cvTjho?fbclid=IwY2xjawKk6nZleHRuA2FlbQIxMQABHo8Ac1k8DJOySkggnXeOqR0Q1o0fnnJQLw6VontCcnOvITlTg35Gpo2tcp-c_aem_Fc6xzSRUdnyiHrwbZoCHtg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Behördenwillkür NRW: Schießbefehl auf Wolfsmutter Gloria

Der Kreis Wesel hat am Mittwochnachmittag eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Wölfin Gloria (GW954f)  erteilt. Die Verfügung gilt von heute,  21. Dezember und endet am 15. Februar 2024. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert und zieht weitere Konsequenzen. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Zu diesem Artikel gibt es ein Update: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/21/ausgeschossen-jagd-auf-gloria-schon-wieder-vorbei/

Originalfoto aus unserer Wildkamera aus dem Gebiet Schermbeck, Juni 2023. ©Wolfsschutz-Deutschland e. V. Gloria hat in diesem Jahr mindestens zwei Welpen geboren.

Wir rufen in den für den Abschuss genehmigten Gebieten nördlich der Lippe im Gemeindegebiet Hünxe in den Gemarkungen Drevenack und Krudenburg sowie im Gemeindegebiet Schermbeck in den Gemarkungen Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck, Bricht, Altschermbeck (tlw.) und Schermbeck, massiv zu Spaziergängen und zu Dokumentationen auf.

Die für den Abschuss erlaubten Gebiete sind in der Karte eingezeichnet. © Kreis Wesel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat zudem juristische Schritte in die Wege geleitet. Ferner werden wir Strafanzeige gegen Ausführende und Entscheider stellen, sollten Gloria (GW951f) oder ein anderer Wolf getötet werden. In der Allgemeinverfügung, die bis in die Paarungszeit der Wölfe reicht, sollen auch ein weiterer Abschuss eines Wolfes bei Fehlschüssen erlaubt sein. Die mit im Gebiet lebenden Welpen sind auf ihre Eltern angewiesen, da sie noch nicht allein jagen können.

Die zielgerichtete Entnahme sei ausschließlich besonders geeigneten, sachkundigen Personen vorbehalten, die hierfür vom Kreis Wesel beauftragt worden wären. Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die örtlichen Revierinhaber handeln würde.

Es sei unmöglich, ein bestimmtes Tier wie Gloria zu erkennen und abzuschießen. Das sagte Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, der NRZ. Die Gefahr, ein anderes Tier zu töten, das nicht zum Abschuss freigegeben ist, sei viel zu groß. Keiner der Jäger wolle aber riskieren, deshalb seinen Jagdschein zu verlieren und eine hohe Geldstrafe zu zahlen.

Ob Polizisten involviert sein werden, oder ein Killerteam, wie es für Niedersachsen gefordert worden war, hinzugezogen wird, wissen wir von Wolfsschutz-Deutschland nicht. Wir garantieren aber, Bewegungen im Gebiet besonders im Auge zu haben und auch zu dokumentieren. Diese Dokumentationen nutzen wir auch im Falle einer oder mehrerer Strafanzeigen.

Gloria ist kein Problemwolf, sondern ein Bauernopfer

Seit Jahren dokumentieren wir in dem Gebiet den Unwillen der Weidetierhalter, ihre ihnen anvertrauten Tiere ordnungsgemäß zu schützen. Stattdessen wurde von Anfang an immer wieder der Abschuss von Gloria gefordert. Mehrere Anträge wurden von einer Umweltministerin der CDU, Ursula Heinen-Esser, stets abgelehnt. Dass nun ausgerechnet ein Umweltminister der Grünen, Oliver Krischer, der Bauern und Waffenlobby dieses „Weihnachtsgeschenk“ bereitet, könnte das Vertrauen der Wählen in die  Grünen Partei massiv schädigen,  denn immer weniger Natur- und Tierfreunde werden bereit sein, diesen ganz offensichtlichen Lobbyismus zu unterstützen.

 

Abschussverfügung: amtsblatt_nr._48_23-1

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.
Ihr könnt uns auch unterstützen, in dem Ihr unsere Merchandisingprodukten gegen Spende erwerbt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/11/jetzt-aber-fix-mit-weihnachtsgeschenken-woelfen-helfen/