Tragödie am Schluchsee – Es ist der Leitrüde GW1129m, der von den Behörden getötet wurde

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg hat die genetischen Untersuchungsergebnisse zu dem am 28. September 2026 getöteten Wolf im Territorium Schluchsee bekannt gegeben. Es ist die traurige Gewissheit: Bei dem Tier handelt es sich um den territorialen Leitrüden GW1129m. Mit seinem Tod ist das Schluchsee-Rudel komplett ausgelöscht.

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/01/verletzter-wolf-von-behoerden-in-baden-wuerttemberg-getoetet/

Die Behörden sprechen von „komplexen Frakturen im Bereich der Lendenwirbelsäule“, die vermutlich von einem Verkehrsunfall auf der nahegelegenen B500 stammen. Schussverletzungen wurden ausgeschlossen. Doch für uns reiht sich dieser Vorfall in eine unerträgliche Kette von „Zufällen“ ein: Nach der totgefahrenen Fähe im April 2024 und einem verunglückten Welpen auf derselben Bundesstraße sowie dem bis heute unaufgeklärten Kriminalfall von 2017, bei dem ein erschossener Wolf im Schluchsee versenkt wurde, ist dieses Rudel nun Geschichte. Wie viele Wölfe im Bundesgebiet werden absichtlich angefahren und wie viele Fahrzeuge werden zunehmend als lautlose Waffe missbraucht, um den Strafen zu Wildtierkriminalität zu entgehen? 

Das Alibi der Straße: Illegale Wolfsjagd per „Stoßstangen-Hege“

Dass Wölfe immer wieder exakt auf denselben Abschnitten unter die Räder kommen, wirft dringende Fragen auf. Es ist in klandestinen Kreisen längst ein offenes Geheimnis, dass die illegale Wolfsjagd nicht mehr nur mit dem Gewehr stattfindet. Neben dem berüchtigten „SSS-Prinzip“ (Schießen, Schaufeln, Schweigen) hat sich im ländlichen Raum eine noch perfidere Methode etabliert: die sogenannte „Stoßstangen-Hege“.
Dabei werden Fahrzeuge vorsätzlich und gezielt als lautlose Waffe gegen die geschützten Tiere eingesetzt. Der Grund dafür ist rein pragmatisch und feige: Ein illegaler Abschuss hinterlässt Projektile und zieht kriminalistische Ermittlungen nach sich. Ein plattgefahrener Wolf hingegen wird von den Behörden fast immer sofort als „normaler Wildunfall“ abgetan. Die Täter wissen, dass ihnen mangels Zeugen kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist. Dass die Polizei auch im Fall des Rüden GW1129m im Vorfeld gar nicht erst wegen Wilderei ermittelt hat, könnte Tätern dieses verdeckten Krieges gegen den Wolf direkt in die Karten spielen.
Beispielfoto Wolfsrüde © Brigitte Sommer

Sprachliche Verharmlosung: „Erlegt“ statt erlöst!

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren aufs Schärfste den Duktus der behördlichen Pressemitteilung. Dort heißt es kalt, das Tier sei „tierschutzgerecht erlegt“ worden. Dieses Wort entlarvt das rein jagdlich geprägte Denken der Verantwortlichen. Ein verunfalltes, leidendes Wildtier wird nicht „erlegt“ wie eine Beute auf der Pirsch. Wenn jede Hilfe zu spät kommt, müsste es von seinen Qualen erlöst werden. Doch die Nutzung des Jägerbegriffs „erlegen“ zeigt, wohin die Reise in Deutschland geht.
Das Alibi Bundesjagdgesetz: Nur die Tötung wird geregelt – Hilfe bleibt illegal.
Wer gehofft hatte, dass sich durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz am 2. April 2026 zu den ganzn negativen Aspeken vielleicht irgendetwas zum Positiven für verunfallte Tiere ändert, wird bitter enttäuscht. Die Gesetzesänderung und die neu eingefügten Bestimmungen wurden von der Politik ausschließlich dafür geschaffen, den Abschuss und die Bestandsregulierung rechtssicher zu erleichtern. 
Wenn es jedoch um das Helfen, Heilen und Therapieren geht, greift das deutsche Rechtssystem mit einer erbarmungslosen Härte durch:
    1. Das staatliche Behandlungsverbot: Der Wolf bleibt trotz des Jagdrechts eine geschützte Art nach der EU-Habitatrichtlinie. Das bedeutet: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es Privatpersonen, Jägern und selbst Tierärzten weiterhin strikt, einen verletzten Wolf einzufangen, zu transportieren oder medizinisch gesundzupflegen. Wer einem verunfallten Wolf hilft, um sein Leben zu retten, macht sich strafbar.
    2. Der Tötungs-Automatismus: Weil es in Deutschland keinerlei staatliche Strukturen (wie spezialisierte Notärzte oder Wildtierkliniken) gibt, um verletzte Wölfe zu bergen und operativ zu versorgen, läuft die bürokratische Maschinerie automatisch auf den finalen Abschuss hinaus. Heilung und anschließende Auswilderung sind im deutschen System schlichtweg nicht vorgesehen.

Italien zeigt: Wo ein Wille ist, wird um das Leben gekämpft

Dass dieser staatlich verordnete Tod keine biologische Notwendigkeit, sondern eine rein politische Entscheidung ist, beweist der Blick nach Südeuropa. Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der dortigen Rettungsnetzwerke.
Wie lebendig und unvoreingenommen dieser Wille zur Hilfe ist, dokumentiert eine brandaktuelle Meldung von ENPA Genova: Anfang Oktober 2026 wurde auf den Anhöhen von Sori eine schwer geschwächte, einsame Jungwölfin (Francesca) aufgegriffen, die den Anschluss an ihr Rudel verloren hatte. Völlig dehydriert, abgemagert, von Würmern befallen und humpelnd irrte sie umher.
Anstatt das geschwächte Tier als „nicht überlebensfähig“ abzustempeln und zu liquidieren, rollten die italienischen Behörden und Tierschützer des CRAS-Zentrums sofort eine medizinische Rettungskette aus. Die Mediziner versuchten unter Hochdruck, das Jungtier zu stabilisieren. Obwohl der WElpe aus diesem ahr die Nacht aufgrund ihrer extremen Schwäche letztlich nicht überlebte, steht ihr Fall symbolisch für eine völlig andere Ethik: ENPA Genova engagiert sich gegen das System des Hasses und der Ignoranz gegenüber Wildtieren. In Italien besitzt ein verletzter Wolf das Recht auf einen Rettungsversuch. In Deutschland dagegen herrscht ein kalter Tötungs-Automatismus.
Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der italienischen Netzwerke.
Francesca hat es am Ende leider nicht geschafft und erlag ihren schweren Verletzungen.
Der Tod des Schluchsee-Rüden GW1129m offenbart die ethische Bankrotterklärung des deutschen Systems.

Wir fordern

  • Aufhebung des Behandlungsverbots: Qualifizierten Wildtierärzten und Auffangstationen muss es gesetzlich erlaubt werden, verletzte Wölfe zu behandeln und zu pflegen.
  • Finanzierung von Rettungsstationen: Deutschland muss dem Vorbild Italiens folgen und finanzielle Mittel für die tiermedizinische Rehabilitation geschützter Beutegreifer und anderer Wildtiere bereitstellen.

Gleichzeitig Antiwolfs-Propaganda gegen wehrlose Touristen im Südschwarzwald

Das Schild „Wir und der Wolf“, an vielen Wanderwegen im Südschwarzwald zu sehen, auch in der Nähe des Schluchsees, übertreibt und verzerrt die Situation erheblich. Es stellt den Herdenschutz als praktisch unmöglich dar und suggeriert, die Weidehaltung im Schwarzwald stehe unmittelbar vor dem Aus. Dabei setzt es die reale Gefährdungslage völlig außer Verhältnis und blendet wichtige Fakten aus.
1. Die tatsächliche Wolfspräsenz und die RisszahlenIm gesamten Schwarzwald leben derzeit nur wenige sesshafte Wölfe. Aktuell sind in Baden-Württemberg etwa sechs erwachsene Wölfe territorial nachgewiesen, davon der Großteil im Nordschwarzwald. Dort könnte sich kürzlich wieder ein kleines Rudel gebildet haben, was wir aber anzweifeln: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/das-baiersbronn…/
Im Südschwarzwald hält sich im Wesentlichen ein einzelnes Tier auf. Evtl. wurde dieser sesshafte Wolf von den Behörden getötet: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/verletzter-wolf…/
Die Zahl der bestätigten Wolfsrisse ist entsprechend gering:
Im Jahr 2025 wurden in ganz Baden-Württemberg 36 Nutztiere durch Wölfe geschädigt (getötet, verletzt oder vermisst), davon 32 Schafe und Ziegen. Es gab lediglich 14 dokumentierte Übergriffe. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden sogar nur acht Fälle genetisch eindeutig dem Wolf zugeordnet.
2. Schlachtzahlen im Vergleich
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg werden jährlich rund 150.000–170.000 Schafe und Lämmer sowie 5.000–6.000 Ziegen geschlachtet.
Die durch Wölfe verursachten Verluste liegen damit im Promillebereich und sind statistisch gesehen äußerst gering.
3. Zäune – die technische Darstellung ist falsch
Das Schild spricht von „hohen Zäunen“, die an steilen Hängen nicht aufgestellt und gepflegt werden könnten. In der Praxis dominieren jedoch mobile Elektrozäune (Weidenetze und Litzenzäune), die gesteckt und wieder abgebaut werden. Diese sind flexibel und auch in steilem Gelände einsetzbar. Entscheidend ist: Wölfe überspringen Zäune in der Regel nicht. Sie versuchen fast immer, darunter durchzuschlüpfen oder zu untergraben. Deshalb ist ein guter Bodenabschluss (unterste Litze maximal 20 cm über dem Boden) und zuverlässige Elektrifizierung weit wichtiger als extreme Höhe. Korrekt aufgebaute und gewartete mobile Elektrozäune gelten als wirksamer Grundschutz.
4. Die realen wirtschaftlichen und strukturellen Probleme der Bauern
Trotz dieser Klarstellungen bleiben natürlich auch Belastungen für die Weidetierhalter:
Mehraufwand: Mobile Zäune erfordern regelmäßiges Auf- und Abbauen, tägliche Kontrollen und Freischneiden. Aufsteilen, unübersichtlichen oder großflächigen Weiden ist das zeit- und kostenintensiv und sollte unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden.
Bereits geringe Bestände: In Baden-Württemberg gibt es nur rund 209.000 Schafe und ca. 33.000–35.000 Ziegen. Die Weidetierhaltung ist bereits eine Nische, Flächenfreihaltung wenig relevant.
Wirtschaftlicher Druck unabhängig vom Wolf:
Steigende Kosten, Preisdruck, Bürokratie und der allgemeine Strukturwandel belasten die Betriebe stark. Viele arbeiten bereits am Limit.
Bodenmarkt und Flächenzugang:
Die Preise für landwirtschaftliche Flächen sind auf über 35.000 €/ha gestiegen. Der Anteil außerlandwirtschaftlicher Käufer hat zugenommen und erschwert den Flächenerwerb für aktive Landwirte zusätzlich.
5. Fazit
Das Schild macht aus realen, ernstzunehmenden Schwierigkeiten eine übertriebene Unmöglichkeitsthese. Bei aktuell wenigen Wölfen und sehr geringen Risszahlen (36 Tiere im Jahr 2025 gegenüber 150.000–170.000 geschlachteten Schafen/Lämmern) steht die Dramatik in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Lage.
Die Weidetierhaltung im Schwarzwald steht unter erheblichem wirtschaftlichem und strukturellem Druck. Der Wolf verschärft diesen Druck lokal äußerst gering. Wer die Weidehaltung wirklich erhalten will, muss die realen Kosten, den Mehraufwand und die strukturellen Probleme (inkl. Bodenmarkt) angehen – und darf die Situation nicht mit verzerrten technischen Behauptungen und übertriebener Dramatik darstellen.
Der BLHV ist der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. Es handelt sich um den berufsständischen Interessen- und Unternehmerverband der Landwirte, Forstwirte, Winzer und Obstbauern in Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg). Touristen, die sich nicht mit der Thematik beschäftigt haben, werden hier von einem Lobbyverband massiv beeinflusst.

Wir vergessen auch Grindi nicht!

Aufruf zum Weiterwandern!

 

Quelle:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/untersuchungsergebnisse-erlegter-wolf-vom-28-september-2026

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Bawü: Möglicherweise jetzt auch ein Wolf im Südschwarzwald

Untersuchung am Senckenberg-Institut soll Klarheit schaffen

Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) habe das Umweltministerium gestern (27.11.) darüber informiert, dass sich möglicherweise ein Wolf im Südschwarzwald aufhält, gab das das UM Bawü gestern in einer Pressemitteilung bekannt. Es gebe verschiedene Hinweise darauf. Ein Fotofallenbild aus der Gemeinde Grafenhausen im Landkreis Waldshut zeige ein Tier, bei dem es sich um einen Wolf handeln könnte. Das Bild zeige das Tier allerdings nur von hinten, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich wären. Außerdem würden aus den Gemeinden Grafenhausen und Bonndorf (ebenfalls Landkreis Waldshut) Losungsfunde vorliegen. Die Expertinnen und Experten der FVA hätten die Funde als sogenannte C3-Hinweise klassifiziert. Mit dieser offiziellen Klassifizierung sind nicht bestätigte Hinweise gemeint. Ob sich im Südschwarzwald tatsächlich ein Wolf aufhält, solle nun anhand einer Losungsprobe am Senckenberg-Institut untersucht werden.

Die beiden Gemeinden liegen außerhalb der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald, wo seit rund zwei Jahren ein residenter Wolf nachgewiesen wird. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hinweise-auf-einen-wolf-im-suedschwarzwald/?fbclid=IwAR0qJChA9fsc_BBes0RKd8c3Yhh6ht8LvvqmPhpFrpLdUkpI_tSPX83f52w

Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern deshalb schon lange eine bundesweiter Lösung, mit der ganz Deutschland zum „Wolfsland“ erklärt werden können und so unbürokratisch, wie es die EU Anfang des Jahres erlaubt hat, zu 100 % Zäune gefördert werden könnten und auch Entschädigungen gezahlt werden könnten. Hier wären auch die Schäden von durchwandernden Jungwölfen abgedeckt.