Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg hat die genetischen Untersuchungsergebnisse zu dem am 28. September 2026 getöteten Wolf im Territorium Schluchsee bekannt gegeben. Es ist die traurige Gewissheit: Bei dem Tier handelt es sich um den territorialen Leitrüden GW1129m. Mit seinem Tod ist das Schluchsee-Rudel komplett ausgelöscht.
Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/01/verletzter-wolf-von-behoerden-in-baden-wuerttemberg-getoetet/
Das Alibi der Straße: Illegale Wolfsjagd per „Stoßstangen-Hege“
Sprachliche Verharmlosung: „Erlegt“ statt erlöst!
- Das staatliche Behandlungsverbot: Der Wolf bleibt trotz des Jagdrechts eine geschützte Art nach der EU-Habitatrichtlinie. Das bedeutet: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es Privatpersonen, Jägern und selbst Tierärzten weiterhin strikt, einen verletzten Wolf einzufangen, zu transportieren oder medizinisch gesundzupflegen. Wer einem verunfallten Wolf hilft, um sein Leben zu retten, macht sich strafbar.
- Der Tötungs-Automatismus: Weil es in Deutschland keinerlei staatliche Strukturen (wie spezialisierte Notärzte oder Wildtierkliniken) gibt, um verletzte Wölfe zu bergen und operativ zu versorgen, läuft die bürokratische Maschinerie automatisch auf den finalen Abschuss hinaus. Heilung und anschließende Auswilderung sind im deutschen System schlichtweg nicht vorgesehen.
Italien zeigt: Wo ein Wille ist, wird um das Leben gekämpft
Wir fordern
- Aufhebung des Behandlungsverbots: Qualifizierten Wildtierärzten und Auffangstationen muss es gesetzlich erlaubt werden, verletzte Wölfe zu behandeln und zu pflegen.
- Finanzierung von Rettungsstationen: Deutschland muss dem Vorbild Italiens folgen und finanzielle Mittel für die tiermedizinische Rehabilitation geschützter Beutegreifer und anderer Wildtiere bereitstellen.
Gleichzeitig Antiwolfs-Propaganda gegen wehrlose Touristen im Südschwarzwald
Wir vergessen auch Grindi nicht!
Aufruf zum Weiterwandern!
Quelle:
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