Tragödie am Schluchsee – Es ist der Leitrüde GW1129m, der von den Behörden getötet wurde

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg hat die genetischen Untersuchungsergebnisse zu dem am 28. September 2026 getöteten Wolf im Territorium Schluchsee bekannt gegeben. Es ist die traurige Gewissheit: Bei dem Tier handelt es sich um den territorialen Leitrüden GW1129m. Mit seinem Tod ist das Schluchsee-Rudel komplett ausgelöscht.

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/01/verletzter-wolf-von-behoerden-in-baden-wuerttemberg-getoetet/

Die Behörden sprechen von „komplexen Frakturen im Bereich der Lendenwirbelsäule“, die vermutlich von einem Verkehrsunfall auf der nahegelegenen B500 stammen. Schussverletzungen wurden ausgeschlossen. Doch für uns reiht sich dieser Vorfall in eine unerträgliche Kette von „Zufällen“ ein: Nach der totgefahrenen Fähe im April 2024 und einem verunglückten Welpen auf derselben Bundesstraße sowie dem bis heute unaufgeklärten Kriminalfall von 2017, bei dem ein erschossener Wolf im Schluchsee versenkt wurde, ist dieses Rudel nun Geschichte. Wie viele Wölfe im Bundesgebiet werden absichtlich angefahren und wie viele Fahrzeuge werden zunehmend als lautlose Waffe missbraucht, um den Strafen zu Wildtierkriminalität zu entgehen? 

Das Alibi der Straße: Illegale Wolfsjagd per „Stoßstangen-Hege“

Dass Wölfe immer wieder exakt auf denselben Abschnitten unter die Räder kommen, wirft dringende Fragen auf. Es ist in klandestinen Kreisen längst ein offenes Geheimnis, dass die illegale Wolfsjagd nicht mehr nur mit dem Gewehr stattfindet. Neben dem berüchtigten „SSS-Prinzip“ (Schießen, Schaufeln, Schweigen) hat sich im ländlichen Raum eine noch perfidere Methode etabliert: die sogenannte „Stoßstangen-Hege“.
Dabei werden Fahrzeuge vorsätzlich und gezielt als lautlose Waffe gegen die geschützten Tiere eingesetzt. Der Grund dafür ist rein pragmatisch und feige: Ein illegaler Abschuss hinterlässt Projektile und zieht kriminalistische Ermittlungen nach sich. Ein plattgefahrener Wolf hingegen wird von den Behörden fast immer sofort als „normaler Wildunfall“ abgetan. Die Täter wissen, dass ihnen mangels Zeugen kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist. Dass die Polizei auch im Fall des Rüden GW1129m im Vorfeld gar nicht erst wegen Wilderei ermittelt hat, könnte Tätern dieses verdeckten Krieges gegen den Wolf direkt in die Karten spielen.
Beispielfoto Wolfsrüde © Brigitte Sommer

Sprachliche Verharmlosung: „Erlegt“ statt erlöst!

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren aufs Schärfste den Duktus der behördlichen Pressemitteilung. Dort heißt es kalt, das Tier sei „tierschutzgerecht erlegt“ worden. Dieses Wort entlarvt das rein jagdlich geprägte Denken der Verantwortlichen. Ein verunfalltes, leidendes Wildtier wird nicht „erlegt“ wie eine Beute auf der Pirsch. Wenn jede Hilfe zu spät kommt, müsste es von seinen Qualen erlöst werden. Doch die Nutzung des Jägerbegriffs „erlegen“ zeigt, wohin die Reise in Deutschland geht.
Das Alibi Bundesjagdgesetz: Nur die Tötung wird geregelt – Hilfe bleibt illegal.
Wer gehofft hatte, dass sich durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz am 2. April 2026 zu den ganzn negativen Aspeken vielleicht irgendetwas zum Positiven für verunfallte Tiere ändert, wird bitter enttäuscht. Die Gesetzesänderung und die neu eingefügten Bestimmungen wurden von der Politik ausschließlich dafür geschaffen, den Abschuss und die Bestandsregulierung rechtssicher zu erleichtern. 
Wenn es jedoch um das Helfen, Heilen und Therapieren geht, greift das deutsche Rechtssystem mit einer erbarmungslosen Härte durch:
    1. Das staatliche Behandlungsverbot: Der Wolf bleibt trotz des Jagdrechts eine geschützte Art nach der EU-Habitatrichtlinie. Das bedeutet: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es Privatpersonen, Jägern und selbst Tierärzten weiterhin strikt, einen verletzten Wolf einzufangen, zu transportieren oder medizinisch gesundzupflegen. Wer einem verunfallten Wolf hilft, um sein Leben zu retten, macht sich strafbar.
    2. Der Tötungs-Automatismus: Weil es in Deutschland keinerlei staatliche Strukturen (wie spezialisierte Notärzte oder Wildtierkliniken) gibt, um verletzte Wölfe zu bergen und operativ zu versorgen, läuft die bürokratische Maschinerie automatisch auf den finalen Abschuss hinaus. Heilung und anschließende Auswilderung sind im deutschen System schlichtweg nicht vorgesehen.

Italien zeigt: Wo ein Wille ist, wird um das Leben gekämpft

Dass dieser staatlich verordnete Tod keine biologische Notwendigkeit, sondern eine rein politische Entscheidung ist, beweist der Blick nach Südeuropa. Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der dortigen Rettungsnetzwerke.
Wie lebendig und unvoreingenommen dieser Wille zur Hilfe ist, dokumentiert eine brandaktuelle Meldung von ENPA Genova: Anfang Oktober 2026 wurde auf den Anhöhen von Sori eine schwer geschwächte, einsame Jungwölfin (Francesca) aufgegriffen, die den Anschluss an ihr Rudel verloren hatte. Völlig dehydriert, abgemagert, von Würmern befallen und humpelnd irrte sie umher.
Anstatt das geschwächte Tier als „nicht überlebensfähig“ abzustempeln und zu liquidieren, rollten die italienischen Behörden und Tierschützer des CRAS-Zentrums sofort eine medizinische Rettungskette aus. Die Mediziner versuchten unter Hochdruck, das Jungtier zu stabilisieren. Obwohl der WElpe aus diesem Jahr die Nacht aufgrund ihrer extremen Schwäche letztlich nicht überlebte, steht ihr Fall symbolisch für eine völlig andere Ethik: ENPA Genova engagiert sich gegen das System des Hasses und der Ignoranz gegenüber Wildtieren. In Italien besitzt ein verletzter Wolf das Recht auf einen Rettungsversuch. In Deutschland dagegen herrscht ein kalter Tötungs-Automatismus.
Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der italienischen Netzwerke.
Francesca hat es am Ende leider nicht geschafft und erlag ihren schweren Verletzungen.
Der Tod des Schluchsee-Rüden GW1129m offenbart die ethische Bankrotterklärung des deutschen Systems.

Wir fordern

  • Aufhebung des Behandlungsverbots: Qualifizierten Wildtierärzten und Auffangstationen muss es gesetzlich erlaubt werden, verletzte Wölfe zu behandeln und zu pflegen.
  • Finanzierung von Rettungsstationen: Deutschland muss dem Vorbild Italiens folgen und finanzielle Mittel für die tiermedizinische Rehabilitation geschützter Beutegreifer und anderer Wildtiere bereitstellen.

Gleichzeitig Antiwolfs-Propaganda gegen wehrlose Touristen im Südschwarzwald

Das Schild „Wir und der Wolf“, an vielen Wanderwegen im Südschwarzwald zu sehen, auch in der Nähe des Schluchsees, übertreibt und verzerrt die Situation erheblich. Es stellt den Herdenschutz als praktisch unmöglich dar und suggeriert, die Weidehaltung im Schwarzwald stehe unmittelbar vor dem Aus. Dabei setzt es die reale Gefährdungslage völlig außer Verhältnis und blendet wichtige Fakten aus.
1. Die tatsächliche Wolfspräsenz und die Risszahlen zeigen, dass im gesamten Schwarzwald derzeit nur wenige sesshafte Wölfe leben. Aktuell sind in Baden-Württemberg etwa sechs erwachsene Wölfe territorial nachgewiesen, davon der Großteil im Nordschwarzwald. Dort könnte sich kürzlich wieder ein kleines Rudel gebildet haben, was wir aber anzweifeln: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/das-baiersbronn…/
Im Südschwarzwald hält sich im Wesentlichen ein einzelnes Tier auf. Evtl. wurde dieser sesshafte Wolf von den Behörden getötet: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/verletzter-wolf…/
Die Zahl der bestätigten Wolfsrisse ist entsprechend gering:
Im Jahr 2025 wurden in ganz Baden-Württemberg 36 Nutztiere durch Wölfe geschädigt (getötet, verletzt oder vermisst), davon 32 Schafe und Ziegen. Es gab lediglich 14 dokumentierte Übergriffe. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden sogar nur acht Fälle genetisch eindeutig dem Wolf zugeordnet.
2. Schlachtzahlen im Vergleich
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg werden jährlich rund 150.000–170.000 Schafe und Lämmer sowie 5.000–6.000 Ziegen geschlachtet.
Die durch Wölfe verursachten Verluste liegen damit im Promillebereich und sind statistisch gesehen äußerst gering.
3. Zäune – die technische Darstellung ist falsch
Das Schild spricht von „hohen Zäunen“, die an steilen Hängen nicht aufgestellt und gepflegt werden könnten. In der Praxis dominieren jedoch mobile Elektrozäune (Weidenetze und Litzenzäune), die gesteckt und wieder abgebaut werden. Diese sind flexibel und auch in steilem Gelände einsetzbar. Entscheidend ist: Wölfe überspringen Zäune in der Regel nicht. Sie versuchen fast immer, darunter durchzuschlüpfen oder zu untergraben. Deshalb ist ein guter Bodenabschluss (unterste Litze maximal 20 cm über dem Boden) und zuverlässige Elektrifizierung weit wichtiger als extreme Höhe. Korrekt aufgebaute und gewartete mobile Elektrozäune gelten als wirksamer Grundschutz.
4. Die realen wirtschaftlichen und strukturellen Probleme der Bauern
Trotz dieser Klarstellungen bleiben natürlich auch Belastungen für die Weidetierhalter:
Mehraufwand: Mobile Zäune erfordern regelmäßiges Auf- und Abbauen, tägliche Kontrollen und Freischneiden. Das Aufsteilen auf unübersichtlichen oder großflächigen Weiden ist zeit- und kostenintensiv und sollte unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden.
Bereits geringe Bestände: In Baden-Württemberg gibt es nur rund 209.000 Schafe und ca. 33.000–35.000 Ziegen. Die Weidetierhaltung ist bereits eine Nische, Flächenfreihaltung wenig relevant.
Wirtschaftlicher Druck, unabhängig vom Wolf:
Steigende Kosten, Preisdruck, Bürokratie und der allgemeine Strukturwandel belasten die Betriebe stark. Viele arbeiten bereits am Limit.
Bodenmarkt und Flächenzugang:
Die Preise für landwirtschaftliche Flächen sind auf über 35.000 €/ha gestiegen. Der Anteil außerlandwirtschaftlicher Käufer hat zugenommen und erschwert den Flächenerwerb für aktive Landwirte zusätzlich.
5. Fazit
Das Schild macht aus realen, ernstzunehmenden Schwierigkeiten eine übertriebene Unmöglichkeitsthese. Bei aktuell wenigen Wölfen und sehr geringen Risszahlen (36 Tiere im Jahr 2025 gegenüber 150.000–170.000 geschlachteten Schafen/Lämmern) steht die Dramatik in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Lage.
Die Weidetierhaltung im Schwarzwald steht unter erheblichem wirtschaftlichem und strukturellem Druck. Der Wolf verschärft diesen Druck lokal äußerst gering. Wer die Weidehaltung wirklich erhalten will, muss die realen Kosten, den Mehraufwand und die strukturellen Probleme (inkl. Bodenmarkt) angehen – und darf die Situation nicht mit verzerrten technischen Behauptungen und übertriebener Dramatik darstellen.
Der BLHV ist der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. Es handelt sich um den berufsständischen Interessen- und Unternehmerverband der Landwirte, Forstwirte, Winzer und Obstbauern in Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg). Touristen, die sich nicht mit der Thematik beschäftigt haben, werden hier von einem Lobbyverband massiv beeinflusst.

Wir vergessen auch Grindi nicht!

Aufruf zum Weiterwandern!

 

Quelle:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/untersuchungsergebnisse-erlegter-wolf-vom-28-september-2026

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

Verletzter Wolf von Behörden in Baden-Württemberg getötet

Am 28. September 2026 ist nahe der Bundesstraße B500 am Schluchsee (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ein schwer verletzter Wolfsrüde gefunden worden. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum sei das Tier „nicht überlebensfähig“ gewesen. Es sei daraufhin aus Tierschutzgründen getötet worden. Nach SWR-Informationen habe der Wolf an Lähmungen beider Hinterläufe gelitten. Wer das Tier genau getötet habe und ob es eingeschläfert oder erschossen worden sei, bleibe bislang unklar. Die Polizei sehe derzeit keinen Anlass für Ermittlungen. Das Ministerium und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) schlossen eine Schussverletzung als Ursache aus. Der Kadaver werde untersucht, Ergebnisse zu Identität und genauer Verletzungsursache stünden noch aus. Möglicherweise handele es sich um den in der Region sesshaften Rüden GW1129m. Wir kritisieren diese Vorgehensweise aus folgenden Gründen: 

Kritik an der behördlichen Vorgehensweise

Wie so oft in Deutschland wird auch in diesem Fall sehr schnell die endgültige Entscheidung getroffen: Tötung statt Rettungsversuch. Transparenz fehlt weitgehend. Die Öffentlichkeit erfährt kaum Details über den genauen Veterinärbefund, die Entscheidungswege und die Frage, ob überhaupt ernsthaft geprüft wurde, ob das Tier hätte gerettet werden können. Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, obwohl die Umstände – schwer verletzter Wolf direkt an einer stark befahrenen Straße – durchaus Fragen aufwerfen.Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren diese Praxis scharf. Ein geschütztes Wildtier wird nach kurzer Begutachtung getötet, ohne dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, auf welcher Grundlage die Entscheidung „nicht überlebensfähig“ getroffen wurde. In Deutschland ist dies leider der Standard: Schwer verletzte Wölfe werden in der Regel euthanasiert. Eine echte Chance auf Rehabilitation erhalten sie so gut wie nie.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Es geht auch anders – Beispiele aus Italien und Tschechien

Dass eine andere Vorgehensweise möglich und erfolgreich sein kann, zeigen eindrucksvolle Fälle aus dem Ausland:In Italien wurde der Wolf „Navarre“ 2012 mit Lähmung der Hinterläufe, schwerer Unterernährung und 35 Schrotkugeln im Körper aus einem Fluss gerettet. Trotz der dramatischen Ausgangslage erhielt er intensive veterinärmedizinische Behandlung und Physiotherapie. Er lernte wieder zu laufen. Weitere dokumentierte Fälle betreffen Wölfe nach Autounfällen mit Frakturen, die operiert, rehabilitiert und erfolgreich in die Freiheit entlassen wurden. Einige davon wurden anschließend per GPS-Halsband über Monate und Jahre überwacht. In Tschechien erregte der Fall des jungen Wolfs „Bubla“ großes Aufsehen. Der Rüde wurde 2022 nach einem Autounfall mit schweren Verletzungen an Wirbelsäule, Hüfte und Kiefer hilflos in einem Straßengraben gefunden. Trotz schlechter Prognose wurde er mehrfach operiert und monatelang gepflegt. Anfang 2023 konnte Bubla wieder ausgewildert werden. Spätere Nachweise per Wildkamera und Telemetrie bestätigten, dass er überlebt hat und sich in der Landschaft bewegt.
Diese Beispiele beweisen: Auch bei Lähmungserscheinungen und schweren Unfallverletzungen ist eine Rettung möglich, wenn der Wille und die entsprechenden Strukturen vorhanden sind.
Erst vor wenigen Tagen hatten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. das Sterben von Wölfen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Schon damals bemängelten wir die heimliche Beseitigung von Wölfen, die in dem Bundesland praktisch seit Jahren vor aller Augen stattfindet – oft ohne transparente Aufklärung und ohne nennenswerte Konsequenzen. Der aktuelle Fall am Schluchsee reiht sich in dieses Muster ein und wirft erneut die Frage auf, wie offen und gründlich die Behörden mit dem Tod von streng geschützten Tieren umgehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/09/26/das-baiersbronn-raetsel-soll-ein-alibi-welpe-den-weg-fuer-grindis-abschuss-ebnen/
Besipielfoto Wolf.

Wir fordern Aufklärung und stellen eine UIG-Anfrage

Wolfsschutz Deutschland e. V. wird daher eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt stellen. Wir verlangen Einsicht in den vollständigen Veterinärbericht, die Entscheidungsgrundlagen für die Tötung sowie alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Identität und Todesursache des Wolfes. Deutschland muss endlich von den positiven Beispielen unserer Nachbarländer lernen und vorhandene Rehabilitationsmöglichkeiten für verletzte Wölfe nutzen. Wir werden weiter berichten.

Quellen: