Tragödie am Schluchsee – Es ist der Leitrüde GW1129m, der von den Behörden getötet wurde

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg hat die genetischen Untersuchungsergebnisse zu dem am 28. September 2026 getöteten Wolf im Territorium Schluchsee bekannt gegeben. Es ist die traurige Gewissheit: Bei dem Tier handelt es sich um den territorialen Leitrüden GW1129m. Mit seinem Tod ist das Schluchsee-Rudel komplett ausgelöscht.

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/01/verletzter-wolf-von-behoerden-in-baden-wuerttemberg-getoetet/

Die Behörden sprechen von „komplexen Frakturen im Bereich der Lendenwirbelsäule“, die vermutlich von einem Verkehrsunfall auf der nahegelegenen B500 stammen. Schussverletzungen wurden ausgeschlossen. Doch für uns reiht sich dieser Vorfall in eine unerträgliche Kette von „Zufällen“ ein: Nach der totgefahrenen Fähe im April 2024 und einem verunglückten Welpen auf derselben Bundesstraße sowie dem bis heute unaufgeklärten Kriminalfall von 2017, bei dem ein erschossener Wolf im Schluchsee versenkt wurde, ist dieses Rudel nun Geschichte. Wie viele Wölfe im Bundesgebiet werden absichtlich angefahren und wie viele Fahrzeuge werden zunehmend als lautlose Waffe missbraucht, um den Strafen zu Wildtierkriminalität zu entgehen? 

Das Alibi der Straße: Illegale Wolfsjagd per „Stoßstangen-Hege“

Dass Wölfe immer wieder exakt auf denselben Abschnitten unter die Räder kommen, wirft dringende Fragen auf. Es ist in klandestinen Kreisen längst ein offenes Geheimnis, dass die illegale Wolfsjagd nicht mehr nur mit dem Gewehr stattfindet. Neben dem berüchtigten „SSS-Prinzip“ (Schießen, Schaufeln, Schweigen) hat sich im ländlichen Raum eine noch perfidere Methode etabliert: die sogenannte „Stoßstangen-Hege“.
Dabei werden Fahrzeuge vorsätzlich und gezielt als lautlose Waffe gegen die geschützten Tiere eingesetzt. Der Grund dafür ist rein pragmatisch und feige: Ein illegaler Abschuss hinterlässt Projektile und zieht kriminalistische Ermittlungen nach sich. Ein plattgefahrener Wolf hingegen wird von den Behörden fast immer sofort als „normaler Wildunfall“ abgetan. Die Täter wissen, dass ihnen mangels Zeugen kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist. Dass die Polizei auch im Fall des Rüden GW1129m im Vorfeld gar nicht erst wegen Wilderei ermittelt hat, könnte Tätern dieses verdeckten Krieges gegen den Wolf direkt in die Karten spielen.
Beispielfoto Wolfsrüde © Brigitte Sommer

Sprachliche Verharmlosung: „Erlegt“ statt erlöst!

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren aufs Schärfste den Duktus der behördlichen Pressemitteilung. Dort heißt es kalt, das Tier sei „tierschutzgerecht erlegt“ worden. Dieses Wort entlarvt das rein jagdlich geprägte Denken der Verantwortlichen. Ein verunfalltes, leidendes Wildtier wird nicht „erlegt“ wie eine Beute auf der Pirsch. Wenn jede Hilfe zu spät kommt, müsste es von seinen Qualen erlöst werden. Doch die Nutzung des Jägerbegriffs „erlegen“ zeigt, wohin die Reise in Deutschland geht.
Das Alibi Bundesjagdgesetz: Nur die Tötung wird geregelt – Hilfe bleibt illegal.
Wer gehofft hatte, dass sich durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz am 2. April 2026 zu den ganzn negativen Aspeken vielleicht irgendetwas zum Positiven für verunfallte Tiere ändert, wird bitter enttäuscht. Die Gesetzesänderung und die neu eingefügten Bestimmungen wurden von der Politik ausschließlich dafür geschaffen, den Abschuss und die Bestandsregulierung rechtssicher zu erleichtern. 
Wenn es jedoch um das Helfen, Heilen und Therapieren geht, greift das deutsche Rechtssystem mit einer erbarmungslosen Härte durch:
    1. Das staatliche Behandlungsverbot: Der Wolf bleibt trotz des Jagdrechts eine geschützte Art nach der EU-Habitatrichtlinie. Das bedeutet: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es Privatpersonen, Jägern und selbst Tierärzten weiterhin strikt, einen verletzten Wolf einzufangen, zu transportieren oder medizinisch gesundzupflegen. Wer einem verunfallten Wolf hilft, um sein Leben zu retten, macht sich strafbar.
    2. Der Tötungs-Automatismus: Weil es in Deutschland keinerlei staatliche Strukturen (wie spezialisierte Notärzte oder Wildtierkliniken) gibt, um verletzte Wölfe zu bergen und operativ zu versorgen, läuft die bürokratische Maschinerie automatisch auf den finalen Abschuss hinaus. Heilung und anschließende Auswilderung sind im deutschen System schlichtweg nicht vorgesehen.

Italien zeigt: Wo ein Wille ist, wird um das Leben gekämpft

Dass dieser staatlich verordnete Tod keine biologische Notwendigkeit, sondern eine rein politische Entscheidung ist, beweist der Blick nach Südeuropa. Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der dortigen Rettungsnetzwerke.
Wie lebendig und unvoreingenommen dieser Wille zur Hilfe ist, dokumentiert eine brandaktuelle Meldung von ENPA Genova: Anfang Oktober 2026 wurde auf den Anhöhen von Sori eine schwer geschwächte, einsame Jungwölfin (Francesca) aufgegriffen, die den Anschluss an ihr Rudel verloren hatte. Völlig dehydriert, abgemagert, von Würmern befallen und humpelnd irrte sie umher.
Anstatt das geschwächte Tier als „nicht überlebensfähig“ abzustempeln und zu liquidieren, rollten die italienischen Behörden und Tierschützer des CRAS-Zentrums sofort eine medizinische Rettungskette aus. Die Mediziner versuchten unter Hochdruck, das Jungtier zu stabilisieren. Obwohl der WElpe aus diesem Jahr die Nacht aufgrund ihrer extremen Schwäche letztlich nicht überlebte, steht ihr Fall symbolisch für eine völlig andere Ethik: ENPA Genova engagiert sich gegen das System des Hasses und der Ignoranz gegenüber Wildtieren. In Italien besitzt ein verletzter Wolf das Recht auf einen Rettungsversuch. In Deutschland dagegen herrscht ein kalter Tötungs-Automatismus.
Während man in Deutschland verletzte Wölfe per Gesetz ihrem Schicksal oder dem schnellen Abschuss überlässt, investiert man in Italien aktiv in deren Rettung. Das zeigt nicht nur der aktuelle Beschluss zum Bau einer neuen 1,7-Millionen-Euro-Wildtierklinik an der Universität Udine, sondern auch die gelebte Praxis der italienischen Netzwerke.
Francesca hat es am Ende leider nicht geschafft und erlag ihren schweren Verletzungen.
Der Tod des Schluchsee-Rüden GW1129m offenbart die ethische Bankrotterklärung des deutschen Systems.

Wir fordern

  • Aufhebung des Behandlungsverbots: Qualifizierten Wildtierärzten und Auffangstationen muss es gesetzlich erlaubt werden, verletzte Wölfe zu behandeln und zu pflegen.
  • Finanzierung von Rettungsstationen: Deutschland muss dem Vorbild Italiens folgen und finanzielle Mittel für die tiermedizinische Rehabilitation geschützter Beutegreifer und anderer Wildtiere bereitstellen.

Gleichzeitig Antiwolfs-Propaganda gegen wehrlose Touristen im Südschwarzwald

Das Schild „Wir und der Wolf“, an vielen Wanderwegen im Südschwarzwald zu sehen, auch in der Nähe des Schluchsees, übertreibt und verzerrt die Situation erheblich. Es stellt den Herdenschutz als praktisch unmöglich dar und suggeriert, die Weidehaltung im Schwarzwald stehe unmittelbar vor dem Aus. Dabei setzt es die reale Gefährdungslage völlig außer Verhältnis und blendet wichtige Fakten aus.
1. Die tatsächliche Wolfspräsenz und die Risszahlen zeigen, dass im gesamten Schwarzwald derzeit nur wenige sesshafte Wölfe leben. Aktuell sind in Baden-Württemberg etwa sechs erwachsene Wölfe territorial nachgewiesen, davon der Großteil im Nordschwarzwald. Dort könnte sich kürzlich wieder ein kleines Rudel gebildet haben, was wir aber anzweifeln: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/das-baiersbronn…/
Im Südschwarzwald hält sich im Wesentlichen ein einzelnes Tier auf. Evtl. wurde dieser sesshafte Wolf von den Behörden getötet: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/verletzter-wolf…/
Die Zahl der bestätigten Wolfsrisse ist entsprechend gering:
Im Jahr 2025 wurden in ganz Baden-Württemberg 36 Nutztiere durch Wölfe geschädigt (getötet, verletzt oder vermisst), davon 32 Schafe und Ziegen. Es gab lediglich 14 dokumentierte Übergriffe. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden sogar nur acht Fälle genetisch eindeutig dem Wolf zugeordnet.
2. Schlachtzahlen im Vergleich
Zum Vergleich: In Baden-Württemberg werden jährlich rund 150.000–170.000 Schafe und Lämmer sowie 5.000–6.000 Ziegen geschlachtet.
Die durch Wölfe verursachten Verluste liegen damit im Promillebereich und sind statistisch gesehen äußerst gering.
3. Zäune – die technische Darstellung ist falsch
Das Schild spricht von „hohen Zäunen“, die an steilen Hängen nicht aufgestellt und gepflegt werden könnten. In der Praxis dominieren jedoch mobile Elektrozäune (Weidenetze und Litzenzäune), die gesteckt und wieder abgebaut werden. Diese sind flexibel und auch in steilem Gelände einsetzbar. Entscheidend ist: Wölfe überspringen Zäune in der Regel nicht. Sie versuchen fast immer, darunter durchzuschlüpfen oder zu untergraben. Deshalb ist ein guter Bodenabschluss (unterste Litze maximal 20 cm über dem Boden) und zuverlässige Elektrifizierung weit wichtiger als extreme Höhe. Korrekt aufgebaute und gewartete mobile Elektrozäune gelten als wirksamer Grundschutz.
4. Die realen wirtschaftlichen und strukturellen Probleme der Bauern
Trotz dieser Klarstellungen bleiben natürlich auch Belastungen für die Weidetierhalter:
Mehraufwand: Mobile Zäune erfordern regelmäßiges Auf- und Abbauen, tägliche Kontrollen und Freischneiden. Das Aufsteilen auf unübersichtlichen oder großflächigen Weiden ist zeit- und kostenintensiv und sollte unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden.
Bereits geringe Bestände: In Baden-Württemberg gibt es nur rund 209.000 Schafe und ca. 33.000–35.000 Ziegen. Die Weidetierhaltung ist bereits eine Nische, Flächenfreihaltung wenig relevant.
Wirtschaftlicher Druck, unabhängig vom Wolf:
Steigende Kosten, Preisdruck, Bürokratie und der allgemeine Strukturwandel belasten die Betriebe stark. Viele arbeiten bereits am Limit.
Bodenmarkt und Flächenzugang:
Die Preise für landwirtschaftliche Flächen sind auf über 35.000 €/ha gestiegen. Der Anteil außerlandwirtschaftlicher Käufer hat zugenommen und erschwert den Flächenerwerb für aktive Landwirte zusätzlich.
5. Fazit
Das Schild macht aus realen, ernstzunehmenden Schwierigkeiten eine übertriebene Unmöglichkeitsthese. Bei aktuell wenigen Wölfen und sehr geringen Risszahlen (36 Tiere im Jahr 2025 gegenüber 150.000–170.000 geschlachteten Schafen/Lämmern) steht die Dramatik in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Lage.
Die Weidetierhaltung im Schwarzwald steht unter erheblichem wirtschaftlichem und strukturellem Druck. Der Wolf verschärft diesen Druck lokal äußerst gering. Wer die Weidehaltung wirklich erhalten will, muss die realen Kosten, den Mehraufwand und die strukturellen Probleme (inkl. Bodenmarkt) angehen – und darf die Situation nicht mit verzerrten technischen Behauptungen und übertriebener Dramatik darstellen.
Der BLHV ist der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. Es handelt sich um den berufsständischen Interessen- und Unternehmerverband der Landwirte, Forstwirte, Winzer und Obstbauern in Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg). Touristen, die sich nicht mit der Thematik beschäftigt haben, werden hier von einem Lobbyverband massiv beeinflusst.

Wir vergessen auch Grindi nicht!

Aufruf zum Weiterwandern!

 

Quelle:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/untersuchungsergebnisse-erlegter-wolf-vom-28-september-2026

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Verletzter Wolf von Behörden in Baden-Württemberg getötet

Am 28. September 2026 ist nahe der Bundesstraße B500 am Schluchsee (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) ein schwer verletzter Wolfsrüde gefunden worden. Nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum sei das Tier „nicht überlebensfähig“ gewesen. Es sei daraufhin aus Tierschutzgründen getötet worden. Nach SWR-Informationen habe der Wolf an Lähmungen beider Hinterläufe gelitten. Wer das Tier genau getötet habe und ob es eingeschläfert oder erschossen worden sei, bleibe bislang unklar. Die Polizei sehe derzeit keinen Anlass für Ermittlungen. Das Ministerium und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) schlossen eine Schussverletzung als Ursache aus. Der Kadaver werde untersucht, Ergebnisse zu Identität und genauer Verletzungsursache stünden noch aus. Möglicherweise handele es sich um den in der Region sesshaften Rüden GW1129m. Wir kritisieren diese Vorgehensweise aus folgenden Gründen: 

Kritik an der behördlichen Vorgehensweise

Wie so oft in Deutschland wird auch in diesem Fall sehr schnell die endgültige Entscheidung getroffen: Tötung statt Rettungsversuch. Transparenz fehlt weitgehend. Die Öffentlichkeit erfährt kaum Details über den genauen Veterinärbefund, die Entscheidungswege und die Frage, ob überhaupt ernsthaft geprüft wurde, ob das Tier hätte gerettet werden können. Die Polizei stellt die Ermittlungen ein, obwohl die Umstände – schwer verletzter Wolf direkt an einer stark befahrenen Straße – durchaus Fragen aufwerfen.Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. kritisieren diese Praxis scharf. Ein geschütztes Wildtier wird nach kurzer Begutachtung getötet, ohne dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, auf welcher Grundlage die Entscheidung „nicht überlebensfähig“ getroffen wurde. In Deutschland ist dies leider der Standard: Schwer verletzte Wölfe werden in der Regel euthanasiert. Eine echte Chance auf Rehabilitation erhalten sie so gut wie nie.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Es geht auch anders – Beispiele aus Italien und Tschechien

Dass eine andere Vorgehensweise möglich und erfolgreich sein kann, zeigen eindrucksvolle Fälle aus dem Ausland:In Italien wurde der Wolf „Navarre“ 2012 mit Lähmung der Hinterläufe, schwerer Unterernährung und 35 Schrotkugeln im Körper aus einem Fluss gerettet. Trotz der dramatischen Ausgangslage erhielt er intensive veterinärmedizinische Behandlung und Physiotherapie. Er lernte wieder zu laufen. Weitere dokumentierte Fälle betreffen Wölfe nach Autounfällen mit Frakturen, die operiert, rehabilitiert und erfolgreich in die Freiheit entlassen wurden. Einige davon wurden anschließend per GPS-Halsband über Monate und Jahre überwacht. In Tschechien erregte der Fall des jungen Wolfs „Bubla“ großes Aufsehen. Der Rüde wurde 2022 nach einem Autounfall mit schweren Verletzungen an Wirbelsäule, Hüfte und Kiefer hilflos in einem Straßengraben gefunden. Trotz schlechter Prognose wurde er mehrfach operiert und monatelang gepflegt. Anfang 2023 konnte Bubla wieder ausgewildert werden. Spätere Nachweise per Wildkamera und Telemetrie bestätigten, dass er überlebt hat und sich in der Landschaft bewegt.
Diese Beispiele beweisen: Auch bei Lähmungserscheinungen und schweren Unfallverletzungen ist eine Rettung möglich, wenn der Wille und die entsprechenden Strukturen vorhanden sind.
Erst vor wenigen Tagen hatten wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. das Sterben von Wölfen in Baden-Württemberg scharf kritisiert. Schon damals bemängelten wir die heimliche Beseitigung von Wölfen, die in dem Bundesland praktisch seit Jahren vor aller Augen stattfindet – oft ohne transparente Aufklärung und ohne nennenswerte Konsequenzen. Der aktuelle Fall am Schluchsee reiht sich in dieses Muster ein und wirft erneut die Frage auf, wie offen und gründlich die Behörden mit dem Tod von streng geschützten Tieren umgehen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/09/26/das-baiersbronn-raetsel-soll-ein-alibi-welpe-den-weg-fuer-grindis-abschuss-ebnen/
Besipielfoto Wolf.

Wir fordern Aufklärung und stellen eine UIG-Anfrage

Wolfsschutz Deutschland e. V. wird daher eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt stellen. Wir verlangen Einsicht in den vollständigen Veterinärbericht, die Entscheidungsgrundlagen für die Tötung sowie alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu Identität und Todesursache des Wolfes. Deutschland muss endlich von den positiven Beispielen unserer Nachbarländer lernen und vorhandene Rehabilitationsmöglichkeiten für verletzte Wölfe nutzen. Wir werden weiter berichten.

Quellen:

Baden-Württemberg und das neue Jagdrecht: Wahre und eingebildete Gefahren im Schwarzwald

Die Diskussion um den Wolf „Grindi“ (GW2672m) hat im Nordschwarzwald eine unerträgliche Dynamik angenommen. Uns wurde kürzlich von einer besorgten Wolfsfreundin aus einer lokalen Grindi-Gruppe ein Screenshot zugesendet, der das Ausmaß an Störung der Wahrnehmung dort schockierend dokumentiert. Wir teilen ihre Besorgnis vollkommen: Ein Großteil der dortigen Akteure hat noch immer nicht begriffen, welche schmutzigen Spiele hier im Hintergrund laufen. Stattdessen baut sich im Wald eine aggressive, selbstgerechte Meute auf, von der die tatsächliche Gefahr ausgeht und von der wahren Gefahr für Wölfe ablenkt, über die wir hier auch berichten.

Hier der Inhalt des Screenshots

Markus R. Mitglied der Grünen 
Natur- und Umweltschutz sind weiterhin im UM. Lediglich beim Wolf hat aufgrund der auch chronologisch so leider erfolgten Kaskade
  1. Abstufung Schutzstatus in Berner Konvention europaweit,
  2. Abstufung Schutzstatus FFH-Richtlinie EU-weit und
  3. Abschwächung Schutzstatus via Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz bundesweit – Anmerkung: Auch die Grünen haben in der Bundesumweltministerkonferenz dafür gestimmt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/
  4. die (ärgerliche, aber wegen des diesbezüglich aus Naturschutz- und Tierschutzsicht schlecht gestrickten JWMG in BW) Umordnung ins JWMG hat über Peter Hauk stattgefunden, der mit den o.g. Schritten juristisch leider freie Hand zur Zuordnung ins JWMG und damit in den Zuständigkeitsbereich des MLR hatte.
Mittlerer Kommentar (Name geschwärzt)
Leider weiß ich übrigens auch von einigen vermeintlichen Wolfsschützern, die sich bei dieser ganzen Misere sehr in den Vordergrund gedrängt haben, die regelmäßig teilweise sogar extra von weiter her hier anreisen und zu den seltsamsten Zeiten da oben mit Hunden rumlaufen. Sieht für mich nach absichtlich anlocken aus. Da frage ich mich, was das mit Schutz zu tun hat?
Unterer Kommentar (Name geschwärzt, teils rot markiert)
Ich war in den letzten Wochen mehrmals in Grindis Streifgebiet. Außer ein paar Spaziergängern ist mir niemand begegnet. Ich werde in den nächsten Tagen mich wieder dort aufhalten. Sollte sich es dort tatsächlich jemand trauen, Grindi mit einem Hund anzulocken, werde ich die Leute zur Rede stellen und die Polizei oder einen Ranger benachrichtigen. Das, was anfang (Fehler übernommen) des Jahres dort vorgefallen ist darf nicht noch einmal passieren. Grindi soll seine Freiheit genießen und muss vor solchen Leuten geschützt werden, die ihn durch ihr unsinniges Verhalten in Gefahr bringen .
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Bürgerwehr-Stimmung gegen harmlose Hundehalter

Heute hat sich daraus eine regelrechte Profilneurosen-Karawane entwickelt, die mit Bürgerwehr-Allüren und Flyern im Wald patrouilliert. In den Screenshots drohen selbst ernannte Beschützer offen damit, harmlose Spaziergänger mit Hunden im Wald abzufangen, sie „zur Rede zu stellen“ und die Behörden einzuschalten. Diese aufgeheizte Stimmung ist brandgefährlich. Da unserem eigenen Team vor Ort bereits gezielt aufgelauert worden ist, halten wir tätliche Angriffe auf völlig unbescholtene Wanderer mit Hunden mittlerweile für absolut nicht mehr unmöglich. Völlig legale Waldbesucher werden hier kriminalisiert und bedroht, obwohl ein angeleinter Hund im Wolfsgebiet alles ist, was für ein respektvolles Miteinander nötig ist.

Politische Zuständigkeit und Fakten-Check

    • Der Abschussbefehl: Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfs wurde Anfang 2026 tatsächlich vom Umweltministerium Baden-Württemberg erlassen. Dieses Ressort wird von den Grünen geführt. Grund war das angeblich auffällige, ungescheute Verhalten des Tieres gegenüber Menschen und Hunden während der Paarungszeit und angeblicher Wolfstourismus.
    • Die Schuldzuweisung: In dem Screenshot versucht der grüne Politiker Markus R. zu erklären, warum die Zuständigkeit durch Gesetzesänderungen (Bundesjagdgesetz) an das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk übergeht. In der Gruppe wird dabei oft ausgeblendet, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Tötung von der grünen Ministeriumsseite ausging.
    • Aktueller Status: Die Abschussgenehmigung war bis zum 10. März 2026 befristet und wurde vom Umweltministerium nicht verlängert. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. 

Die Gefahr der aufgeheizten Stimmung

    • Aggressives Potenzial: Die Sorge bezüglich des Kommentars finden wir absolut berechtigt. Wenn Nutzer ankündigen, Spaziergänger im Wald „zur Rede zu stellen“, weil sie dort legal mit einem Hund laufen, droht eine gefährliche Eskalation im öffentlichen Raum.
    • Fehlgeleiteter Aktivismus: Die Drohung, bei normalen Waldbesuchern sofort die Polizei oder Ranger einzuschalten, zeigt ein tiefes Unverständnis darüber, wer die behördlichen Akteure im Wolfsmanagement eigentlich sind und wer die Maßnahmen steuert.
    • Rechtslage für Hundehalter: Im Schwarzwald und im Streifgebiet ist das Mitführen von Hunden völlig legal. Zum Schutz von Wildtieren und zur Vermeidung von Konflikten mit Wölfen ist das Anleinen die einzig sinnvolle und notwendige Maßnahme.

Die Ironie und die Scheinheiligkeit der lokalen Gruppen ist kaum zu überbieten. Genau jene Leute, die unsere Vorsitzende Brigitte Sommer Anfang des Jahres an den Pranger stellten, organisierten kurz darauf selbst „Schutz-Wanderungen“, spielten sich in der Lokal- und überregionalen Presse als Retter auf und leiteten die Koordinaten direkt an die Behörden weiter. Heute leitet eine der Hauptprotagonistinnen eine Regionalgruppe eines Naturschutzvereines. Ihr Hintergrund: sie ist Lehrerin und damit Staatsangestellte. Was für ein Zufall. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Lüge vom „Wolfstourismus“ und das SWR-Medienspektakel

Die gesamte Hysterie vor Ort basiert maßgeblich auf einer gezielten Lügengeschichte und medialer Hetze, die von einem Protagonisten losgetreten wurde, der, statt tatsächlich investigativ zu recherchieren, Daten von Wolfsfreunden an die Behörden meldet. Im weitesten Sinne könnte man dieses Vorgehen als gesteuerte Opposition bezeichnen.  Um unsere Arbeit in diesem Rahmen zu diskreditieren, wurde unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer bei einem Einsatz im Rahmen unseres internen, völlig legalen Wolfsmonitorings, gezielt ein SWR-Kamerateam auf den Hals gehetzt. Durch einen puren Zufall lief Grindi genau in diesem Moment des Weges entlang – und die konstruierte Story der Medien und missgünstiger „Wolfsschützer“ stand fest: Man warf uns „Wolfstourismus“ vor. Es folgten boshafte Behauptungen, wir hätten im Februar mit einer läufigen Hündin illegale Lockversuche durchgeführt. Fakt ist: Unsere Wolfshündin Liv war bei keinem einzigen Einsatz im Territorium dabei und unsere Wolfslosungssuchhündin zum Eingrenzen der Territorien (wir müssen schließlich wissen, wo wir wandern müssen), Alba, ist kastriert und läuft im Dienst ausnahmslos an der Leine. Grindi überlebte das mediale Sperrfeuer schlicht dank seiner eigenen Schläue und nicht durch die Wandergruppen, bei denen die Behörden stets wussten, wann und wo sie stattfanden. Dies war lediglich ein riesengroßes Schauspiel.

Die harten Fakten unserer UIG-Anfrage

Wer im Rausch der moralischen Überlegenheit Spaziergänger jagt, verkennt völlig die Realität. Ausgerechnet die Behörden, die diese Aktivisten nun rufen wollen, sind die Architekten der Verfolgung. Der ursprüngliche Abschussbefehl für Grindi stammte direkt aus dem grün geführten Umweltministerium Baden-Württemberg. In den Grindi-Gruppen wird dies jedoch tunlichst ausgeblendet, um zu suggerieren, die „Bösen“ säßen ausschließlich in der CDU.
Dank unserer offiziellen Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) konnten wir die erschreckenden Details der staatlichen Jagd ans Licht bringen:
  • Teure Nachstellungen: Über 20 Wochen hinweg jagten durchschnittlich drei Personen für rund 2.400 Arbeitsstunden dem Wolf hinterher – ein finanzieller Aufwand von schätzungsweise 144.000 bis 192.000 Euro Steuergeldern.
  • Perfidie der Behörden: Während man uns Störung des Naturschutzes vorwarf, setzten Beamte und beauftragte Jäger rücksichtslos Soft-Catch-Fußfallen, Lockstoffe und schweres Gerät ein. Und es waren die Behörden selbst, die mehrfach mit Hunden versuchten, Begegnungen gezielt zu provozieren!
  • Gefährlicher Waffeneinsatz: Die Tötungsgenehmigung berechtigte drei Personen, mit halbautomatischen und automatischen Waffen sowie Nachtsichttechnik aus Fahrzeugen heraus zu schießen. Die wahre Gefahr für Menschen im Wald ging nicht vom scheuen Wolf aus, sondern von diesem hochgerüsteten Erschießungskommando, bei denen auch von behördlicher Seite in Kauf genommen wurde, dass Menschen verletzt werden konnten. Unter der Hand wurde seitens der Schützer eine Jagdschule verdächtigt, die Schießgenehmigung erhalten zu haben, doch Fakt ist, dass auch Polizei und Forst in die Möglichkeiten mit einbezogen gehören. Genau die, an die die „Bürgerwehr“ nun harmlose Wanderer mit Hund melden will. 
Mit dem Wechsel der Wolfs-Zuständigkeit zum CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) unter Peter Hauk droht Grindi nun auch weiter neue administrative Gefahr, während die „Bürgerwehr“ Touristen nachstellt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/23/wolf-grindi-in-akuter-gefahr-wolfsschutz-deutschland-e-v-befuerchtet-neue-abschussverfuegung-unter-cdu-verantwortung/

Die „Entbürokratisierung“ als Hebel gegen den Artenschutz

Hinter der von Politik und Jagdverbänden gelobten „Praxisnähe“ und dem Abbau bürokratischer Hürden verbirgt sich bei genauerer Betrachtung eine gezielte Schwächung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen. Durch die Überführung des Wolfsmanagements in das Landesjagdrecht (JWMG) unter der Federführung des CDU-geführten Landwirtschaftsministeriums droht ein erheblicher Verlust an Transparenz. Während artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach dem bisherigen Naturschutzrecht formale Verwaltungsakte darstellten, gegen die anerkannte Verbände mittels Eilanträgen gerichtlich vorgehen konnten, drohen künftige Abschussverfügungen unter dem Deckmantel von Gefahrenabwehr und Wildtiermanagement im Geheimen ausgeführt  zu werden. Aus Sicht des Artenschutzes bedeutet diese administrative Verschiebung eine gefährliche Weichenstellung: Das gesetzlich verankerte Prinzip, wonach eine Tötung strengstens als allerletztes Mittel (Ultima Ratio) nach Ausschöpfung aller Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen ist, droht dies zugunsten einer schnellen, geräuschlosen und juristisch kaum noch anfechtbaren Standardlösung aufgeweicht zu werden.
Der Wechsel des Wolfsmanagements in das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) bedeutet für Grindi eine drastische Verschiebung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Während im Winter 2026 Eilanträge von Naturschutzverbänden den Abschuss des Wolfes zunächst wochenlang blockieren konnten, fallen solche gerichtlichen Notbremsen künftig weg. Bei behördlichen Einzelanordnungen im Jagdrecht entfällt die Pflicht zur Vorabinformation der Verbände. Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemängelt, dass Abschüsse im Ernstfall geheim vorbereitet und sofort vollzogen werden können. Erfahren Naturschutzorganisationen erst nachträglich aus der Presse davon, laufen Eilverfügungen ins Leere – das neue Gesetz schafft damit vollendete Tatsachen, noch bevor der Rechtsweg überhaupt beschritten werden kann.  Zudem wurde das Verbandsklagerecht beschnitten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/
Mit der Unterstellung des Wolfes unter das Jagdrecht (JWMG) wird die lokale Jägerschaft direkt in das operative Geschehen eingebunden. Zwar gibt es weiterhin keine reguläre Jagdzeit und der Wolf genießt (noch) eine ganzjährige Schonzeit, doch im Falle einer behördlich angeordneten „Entnahme“ fungieren Jäger nun als staatliche Erfüllungsgehilfen. Speziell geschulte Entnahmeteams, die sich zu großen Teilen aus der Jägerschaft rekrutieren, übernehmen die praktische Umsetzung des Abschusses vor Ort. Für uns verschärft dies das Misstrauen. Wir sehen darin den Aufbau einer Infrastruktur, die im Ernstfall eine schnelle, geräuschlose Tötung ohne bürokratische Hürden ermöglicht.
Aktuell regelt ein Übergangserlass das Management, bis im Herbst 2026 die endgültigen, landesspezifischen Regeln gesetzlich verankert werden sollen. Dann wird die tatsächliche Gefahr für Grindi und Enzo groß. 
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Wissenschaft im Interessenkonflikt: Jäger im Wolfsmonitoring


Dass das offizielle Wolfsmonitoring bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) angesiedelt ist, birgt eine personelle und institutionelle Ironie: Am dortigen Wildtierinstitut arbeiten von Natur aus viele Forstleute und Wissenschaftler, die selbst aktive Jäger sind oder der Jägerschaft nahestehen. Da die FVA-Daten nun jedoch direkt dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium (MLR) zufließen und die Grundlage für Abschüsse bilden können, droht diese personelle Verflechtung zum Vertrauensproblem zu werden: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchten, dass Datenwege zwischen wissenschaftlichen „Jägern“ an der FVA und den ausführenden Jägern im Revier im Ernstfall allzu kurz sein könnten.

Wo ist die Fähe aus Wildflecken? Das seltsame Schweigen im Nachbarterritorium

Während diese inszenierten Nebenkriegsschauplätze und Scheingefechte die Gemüter erhitzen, vollzieht sich das eigentliche Drama möglicherweise ganz still und leise im Hintergrund. Bestes Beispiel ist die Situation im Nachbarterritorium Enztal: Zuerst wurden in den Medien zahlreiche Artikel veröffentlicht, in denen man sich bereits völlig sicher war, dass es dort Nachwuchs geben würde – und das, obwohl die dortige Fähe GW4816f biologisch eigentlich noch zu jung dafür war. Doch nun herrscht plötzlich absolute Funkstille.
Ist die Fähe etwa heimlich verschwunden? Wir wissen es nicht sicher, aber das plötzliche Schweigen wirft düstere Fragen auf. Der letzte Nachweis ist laut Liste vom 21.03.2026 https://www.wildtierportal-bw.de/de/frontend/product/detail?productId=73
Es würde jedenfalls nahtlos in das systematische Bild passen, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren beobachten müssen: Sobald sich Wolfsfähen im Land etablieren und es zu einer echten Rudelbildung kommen könnte, verschwinden sie auffällig oft spurlos oder sterben unter dubiosen Umständen.

Die dreimonatige Funkstille: Nährboden für Abschuss-Spekulationen

Ein genauer Blick auf das offizielle Rissregister des Wildtierportals Baden-Württemberg offenbart im Frühjahr 2026 eine eklatante Lücke: Nach einem dokumentierten Riss am 29. März bricht die Erfassung komplett ab – erst am 4. Juli taucht wieder ein neuer Verdachtsfall auf. Für Wolfsschützer ist diese dreimonatige Dokumentationspause im Nordschwarzwald hochgradig verdächtig. Da der „Enztal-Wolf“ (GW852m) zuvor regelmäßig aktiv war, steht angesichts des neuen, intransparenteren Jagdrechts der Verdacht im Raum, das Tier könnte im Zuge der Zuständigkeitswechsel klammheimlich beseitigt worden sein. Zwar verweisen Behörden auf biologische Faktoren wie die Welpenaufzucht und die langwierigen DNA-Laborauswertungen der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA), doch die offizielle Datenlücke zeigt ein massives Vertrauensproblem: Wo Daten monatelang ausbleiben, vermutet die Öffentlichkeit im neuen Rechtsrahmen sofort vollendete Tatsachen.
Wir haben nun eine neue UIG-Anfrage auf den Weg gebracht.

Neuer Wolf

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat ein sechstes Wolfsterritorium in Baden-Württemberg bestätigt, in dem sich der Rüde GW5057m im Reichenbacher Wald (Raum Seewald-Baiersbronn) niedergelassen hat. Dieses neue Revier im Nordschwarzwald grenzt direkt an das bekannte Enztal-Paar, was die aktuelle Monitoring-Situation in der Region erweitert.
Screenshot aus den FVA-Daten. © FVA Links oben Grindi, rechts daneben der Enztalwolf mit der Partnerin aus dem Rudel Wildflecken, darunter das neue Territorium und unten ein Rüde und der Rüde vom Schluchsee, dessen Partnerin und Welpe getötet wurde. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/19/der-fluch-von-schluchsee-einzige-woelfin-von-baden-wuerttemberg-totgefahren/

Es ist an der Zeit, weiter unbequeme Fragen zu stellen: Wer hat im ländlichen Raum das logistische Wissen, wer hat die Zeit, die Mittel und vor allem die nötigen Netzwerke und Verbindungen, um solche geschützten Tiere illegal und unbemerkt aus dem Weg zu räumen?

Forderung nach Transparenz: Warum ein paralleles Monitoring unabdingbar ist

Die Strukturen des neuen Jagdrechts zeigen deutlich, dass das Vertrauen in die staatliche Dokumentation beschädigt ist. Wenn Behörden im Ernstfall im Geheimen agieren dürfen und offizielle Statistiken den realen Ereignissen um Wochen hinterherhinken, ist ein neutrales, paralleles Monitoring durch unabhängige Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen unerlässlich geworden. Nur durch eine eigenständige, transparente Erfassung von Sichtungen, Spuren und Rissen vor Ort lässt sich eine wirksame gesellschaftliche Kontrollinstanz aufrechterhalten. Ein solches ziviles Kontrollnetzwerk ist unter den veränderten rechtlichen Vorzeichen die einzige Möglichkeit, um staatliche Willkür zu verhindern, vollendete Tatsachen im Wald rechtzeitig aufzudecken und eine sachliche Debatte auf Basis tagesaktueller Fakten einzufordern. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Wölfe im Visier: Tödliche Gefahr auf Straßen

Im Monitoringjahr 2023/2024 (1. Mai 2023 bis 30. April 2024) wurden laut dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bundesweit 193 tote Wölfe gefunden, davon starben 150 durch Verkehrsunfälle. Das entspricht etwa 78 % der Totfunde. Seit Anfang des Jahres 2025 sind schon 28 Wölfe im Straßenverkehr gestorben. Wir berichten über zwei besonders tragische aktuelle Fälle, in denen Wölfe im Straßenverkehr umkamen aus den Niederlanden und Schleswig-Holstein, wo Wolfswelpen wahrscheinlich auch sterben müssen.

Wolf in den Niederlanden angefahren und eingeschläfert

Am 22. April 2025 wurde auf der Autobahn A28 bei Tynaarlo in den Niederlanden ein Wolf von einem Auto angefahren. Der Wolf überlebte den Unfall zunächst und wurde von der Straße geholt, starb aber später. Ein Tierarzt kam vor Ort und soll festgestellt haben, dass der Wolf eine zertrümmerte Hüfte hatte. Außerdem seien Knie, Becken, Hinterbein und Kopf schwer verletzt gewesen. Weil der Wolf so stark gelitten hätte, wurde er laut RTV Noord noch vor Ort eingeschläfert. Doch kann man eine solche Diagnose überhaupt in der Schnelligkeit stellen?
Beispielfoto Wolf mit Verletzungen. Dieses Tier ist nicht tot, es schläft nur.

 

Der Unfall passierte um 10:40 Uhr. Der Wolf lag zuerst auf dem Mittelstreifen, wurde dann an den Straßenrand gebracht. Die Autobahn Richtung Assen wurde für kurze Zeit gesperrt, was zu einem drei Kilometer langen Stau führte. Die Polizei leitete den Verkehr um und das Auto, das den Wolf angefahren hatte, wurde abgeschleppt. Es sei nicht bekannt, ob der Fahrer verletzt wurde.

Wölfe in Not: Rettung in Italien, Tragödie in den Niederlanden

Die Geschichten von Wölfen in Not könnten unterschiedlicher kaum sein. Während Italien Hoffnung macht, zeigt der Fall aus den Niederlanden, wie dringend bessere Lösungen für verletzte Wölfe gebraucht werden.  In Italien wurden zwei Wölfe gerettet, die nun im Monte Adone Recovery Centre in der Emilia-Romagna gepflegt werden. Ein Rüde aus Umbrien und die Fähe Gea haben dort eine zweite Chance bekommen. Ebenso wurde am 25. Februar 2025 bei Mailand ein Wolf namens „Nemo“ von der Feuerwehr aus einem Kanal gerettet und tierärztlich versorgt. Diese Erfolge zeigen, dass Rehabilitation möglich ist, wenn die Strukturen stimmen. Italien setzt mit Schutzprogrammen und Wildtierzentren auf Koexistenz – ein Vorbild!
Die Fälle machen klar: Wir brauchen in ganz Europa mehr Wildtierrettungszentren und Engagement, um verletzte Wölfe zu retten, statt sie aufzugeben. Italien zeigt, wie es gehen kann – jetzt müssen andere Länder nachziehen!

Was passiert jetzt mit dem Wolf?

Der tote Wolf wurde zum Dutch Wildlife Health Centre der Universität Utrecht gebracht. Dort wird er genauer untersucht. Die Wageningen Universität untersucht zum Beispiel, wie alt der Wolf war, in welcher Verfassung er war und wie er gelebt hat. Die Provinz Drenthe sagt dazu: Diese Untersuchungen helfen, das Verhalten von Wölfen in den Niederlanden besser zu verstehen.

 

RTV Noord brachte einen Filmbeitrag über den Vorfall. Triggerwarnung: Empfindliche Menschen sollten sich den Film nicht anschauen.

Ist die Mutterwölfin des Segeberger Rudels tot?

Am Ostermontag 2025 wurde auf der B205 zwischen Rickling und Neumünster eine Wölfin angefahren. Sie hatte vermutlich kurz zuvor Welpen bekommen, doch die Überlebenschancen der Jungtiere gelten als sehr gering, da sie mindestens zwei Tage ohne Muttermilch auskommen mussten. Ein ehrenamtlicher Behördenmitarbeiter verweigerte eine Suche nach den Welpen. Eine DNA-Analyse soll klären, ob es sich um die Fähe aus dem Segeberger Forst handelt. Bereits am Karfreitag desselben Jahres wurde auf der A20 östlich von Lübeck-Genin ein mindestens zwei Jahre alter Rüde überfahren und Anfang April 2025 ereignete sich ein weiterer Unfall auf der A1 zwischen Großhansdorf und Stapelfeld, bei dem eine einjährige Jungwölfin getötet wurde. Diese Fälle zeigen, wie gefährlich Straßen für Wölfe in Deutschland sind, besonders in einer dicht besiedelten Region wie Schleswig-Holstein, wo die Infrastruktur oft keine sicheren Wanderwege für Wildtiere bietet.
Welpen sind in den ersten Wochen auf Muttermilch angewiesen. Später, wie hier im Juli, können auch der Vater und Geschwister versuchen, die Welpen ohne die Mutter durchzubringen.

Absichtliches Überfahren von Wölfen: Ein wachsendes Problem in Deutschland

Ein weiteres Mal zeigt sich die dunkle Seite des Umgangs mit Wölfen in Deutschland: Absichtliche Tötungen durch Überfahren nehmen zu und die Täter kommen oft ungestraft davon. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sind alarmiert über diese Entwicklung und fordern dringend Maßnahmen, um unsere Wölfe zu schützen!
Ein ganz aktueller Fall aus FB. Hier jagt ein Parteimitglied der Freien Wähler einen verirrten Jungwolf mit dem Auto hinterher. Wir werden hierzu Strafanzeige stellen.

Schockierende Fälle: Absicht statt Unfall

Bereits 2011 wurde im Kreis Görlitz ein Wolf an der Grenze zum Kreis Bautzen auf grausame Weise getötet. Spuren belegen, dass das Tier über 100 Meter gehetzt wurde, bevor es überfahren wurde – ohne Bremsspuren! Experten sind sich einig: Das war Absicht. Der Fall wurde zwar angezeigt, doch wie so oft blieb die Tat folgenlos. In Thüringen wurde ein junger Wanderwolf ebenfalls bedroht und auch hier wurde die Strafanzeige eingestellt. Solche Fälle sind keine Einzelfälle: Immer wieder tauchen Videos im Internet auf, die zeigen, wie Fahrzeuge Wölfe gezielt verfolgen. In Nordrhein-Westfalen brüsten sich Weidetierhalter sogar damit, Wölfe absichtlich zu überfahren und sprechen von Wilderermunition wie „Salz“. Noch schlimmer: Fotos von überfahrenen Wölfen kursieren schneller in Wolfshasserforen als bei offiziellen Stellen, wie dem Umweltministerium oder Wolfsberatern. Das deutet auf organisierte kriminelle Netzwerke hin, die wir nicht länger ignorieren dürfen!

Tragödie in Baden-Württemberg

Am 17. April 2024 ereignete sich ein weiteres Drama: Die einzige bekannte Wölfin in Baden-Württemberg wurde auf der B500 in Lenzkirch überfahren. Sie war trächtig und ihr Welpe war bereits im Dezember 2023 in der Nähe überfahren worden. Seit Jahresbeginn 2024 wurden bis April 32 Wölfe überfahren – und wir sind überzeugt, dass ein Großteil dieser Fälle kein Zufall war. Wölfe sind intelligente Tiere, die bei Gefahr zur Seite springen. Wenn sie überfahren werden, steckt oft Absicht dahinter.

Verkehrsunfälle oder absichtliches Totfahren?

Die offiziellen Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Monitoringjahr 2023/2024 starben 150 von 193 gefundenen Wölfen durch Verkehrsunfälle. Doch wie viele dieser „Unfälle“ waren wirklich Unfälle? Wir bezweifeln, dass alle dieser Todesfälle zufällig passiert sind. Die hohe Verkehrsdichte und die fehlende Vorsicht mancher Autofahrer spielen eine Rolle, aber die wachsende Feindseligkeit gegenüber Wölfen ist ein noch größeres Problem. Im Ausland, wie in Annecy (Frankreich), wurde ein Autofahrer zu 8.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil er versuchte, einen Wolf zu überfahren. Warum passiert so etwas in Deutschland nicht? Die Strafverfolgung bleibt viel zu lasch!

Wir fordern: Schutz für unsere Wölfe!

Konkrete Daten zu absichtlich totgefahrenen Wölfen in Deutschland sind rar. Der Fall von 2011 ist ein seltenes Beispiel, bei dem Absicht nachgewiesen wurde, doch solche Vorfälle könnten in den allgemeinen Verkehrsunfallstatistiken (903 Todesfälle seit 2000) verborgen sein, da sie schwer nachzuweisen sind, wenn keine Zeugen oder klare Spuren vorliegen.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Es reicht! Wölfe sind geschützte Tiere und ein wichtiger Teil unserer Natur. Sie verdienen Respekt und Schutz, keine Hetzjagd auf der Straße! Wir fordern mehr Wildzäune und Wildtierbrücken, um Wölfe und andere Wildtiere vor Verkehrsunfällen zu schützen. Gleichzeitig müssen absichtliche Tötungen endlich konsequent verfolgt und bestraft werden. Die Politik muss handeln – jetzt! Sonst verlieren wir noch mehr Wölfe an die Ignoranz und den Hass einiger weniger. Helft uns, die Wölfe zu schützen – sie haben ein Recht auf Leben!

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Der Fluch von Schluchsee: Einzige Wölfin von Baden-Württemberg totgefahren

Die Wölfin mit dem offiziellen Kennzeichen GW2407f war zudem trächtig. Damit ist eine erneute Rudelbildung, wie wir sie uns erhofft hatten, Geschichte, denn auch die Welpen, die in ihr heran reiften und bald geboren worden wären, mussten sterben. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres ist der einzige Welpe des dort ansässigen Paares überfahren worden. Raserei auf Bundesstraßen kostet vielen Wildtieren immer wieder das Leben. Wir fordern eine Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Warnschilder auf der B 500 in sensiblen Bereichen. Am gleichen Tag musste auch ein Jungtier in Sachsen und eines in Niedersachsen sterben. Lesen Sie hier unseren Bericht.

Am Mittwoch lautete eine Polizeimeldung lapidar: „Der Unfall ereignete sich am Mittwoch kurz nach 7 Uhr auf der B500 zwischen Windgfällweiher und Schluchsee. Das Tier habe unvermittelt die Fahrbahn gekreuzt, der Fahrer konnte den Zusammenprall offenbar nicht mehr verhindern. Während der Mann unverletzt blieb, entstand an seinem Auto ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro.“

Beispielfoto Wolfsmutter. © Brigitte Sommer

Die einzige bekannte Wölfin im Bundesland ließ am 17. April 2024 in Lenzkirch (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) auf der B 500 ihr Leben. Nicht weit entfernt war kurz vor Weihnachten 2023 auch ihr Welpe aus dem vergangenen Jahr totgefahren worden. Die dpa berichtete am Mittwoch zunächst, dass es unklar sei, ob es sich bei dem überfahrenen Tier überhaupt um einen Wolf handele. Kurze Zeit später bestätigte das Umweltministerium dies jedoch. Und es bestätigte auch die Trächtigkeit.

Eine Tragödie

Die Genetik des Tiers werde derzeit noch überprüft, Körpermerkmale sprächen jedoch stark dafür, dass es sich um die bekannte Fähe handeln würde. Ihr Partner, GW1129m, bleibt nun alleine zurück. Wölfe binden sich lebenslang an ihren Partner. Sie vermehren sich nur ein Mal im Jahr. Die Chance auf ein Rudel am Schluchsee ist ungewiss. Die Fähe war ursprünglich aus dem Territorium Billinghagen, der Rüde aus Schneverdingen in den Schwarzwald gewandert. Nicht einmal 30 Prozent der Jungtiere überleben die ersten Jahre. In ganz Baden-Württemberg sind nun nur noch drei Wolfsrüden gelistet. Es verschwanden auch bereits mehrere Wölfe aus dem Odenwald. Mit diesem Hintergrund ist das Getöne um Wolfsabschüsse geradezu grotesk in Baden-Württemberg

Laut Statistik ist GW2407f  schon der 44. Wolf, der in diesem Jahr überfahren wurde. Am gleichen Tag wurde auch noch ein Jungtier im Gebiet Königshainer Berge in Sachsen überfahren. Auch an der Bundesstraße 70 in Völlenerfehn in Niedersachsen wurde am gleichen Tag ein Wolf von einem Auto erfasst. In allen drei Gebieten wird Wölfen auch stark illegal nachgestellt.

Überfahren, verfolgt, erschossen

Im Jahr 2017 wurde ein erschossener Wolf aus dem Schluchsee geborgen. Seither verschwinden im Gebiet, genau wie in Ostsachsen, immer wieder Wölfe.

Auch werden Wölfe immer wieder von Fahrzeugen gehetzt und absichtlich überfahren. Schon 2011 wurde ein Lausitzer Wolf bei Rietschen im Kreis Görlitz durch einen Autounfall verletzt und ein zweiter an der Grenze zum Kreis Bautzen absichtlich gehetzt und überfahren. Ein junger Wanderwolf wurde bei Homberg Ohm in Hessen regelrecht bedroht. Meist ohne wirkliche Konsequenzen für die Täter. Auch im Internet kursieren immer wieder Videos, auf denen zu sehen ist, wie Fahrzeuge hinter Wölfen her rasen. Verfahren aufgrund unserer Strafanzeigen, wie bei einem Fall in Thüringen, werden regelmäßig eingestellt. Menschliche Abgründe lassen sich hier erahnen.

Im Ausland werden solche Fälle anders verfolgt. Ein Gericht in Annecy hat einen Autofahrer im vergangenen Jahr zu ca. 8000 Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er versucht hatte, einen Wolf zu überfahren.

In Westpolen ist es üblich, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Gebieten auszuweisen, in denen Wölfe leben. Dort werden sogar zusätzliche Schilder aufgestellt, die Autofahrer mahnen, vorsichtig zu fahren. Wir fordern dies auch für besonders sensible Gebiete, wo mehrfach Wölfe überfahren wurden, in Deutschland.

 

Quellen:

https://www.bw24.de/baden-wuerttemberg/freiburg-alle-fakten-zur-stadt-im-breisgau-baden-wuerttemberg-92536621.html

https://www.dbb-wolf.de/totfunde/auflistung-nach-jahren

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/18/selbstjustiz-toter-wolf-im-territorium-koenigshainer-berge/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/09/wir-stellen-anzeige-wegen-des-erschossenen-wolfs-in-baden-wuerttemberg/

https://www.saechsische.de/unbekannte-hetzen-einen-wolf-zu-tode-939421.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/03/autoraser-verfolgt-wolf-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige/

https://www.schweizerbauer.ch/7600-franken-busse-weil-er-wolf-ueberfahren-wollte

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/02/12/hessen-junger-wanderwolf-wurde-bei-homberg-ohm-bedroht/

https://www.oz-online.de/artikel/1463149/Toter-Wolf-bei-Voellenerfehn-hat-er-vorher-Pferde-aufgescheucht?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1ZhGaj0X-fhIzNjOGvOl_u8kHNebgsIokQsnDmC9yXHxntxY8scsV8zfw_aem_AZuHCksqFV0yPx8nTKn345aqmmp5J7BasEfLqmrrI6y8vK8puZsqz0B1nHqxl8xezjeV34ik9i11vC4W93fCjyYR#Echobox=1713441672

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Erstes Wolfsrudel nun auch in Baden-Württemberg

Ein Fotofallenbild aus der Gemeinde Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liefert den Nachweis für Nachwuchs im Südschwarzwald, teilte das Umweltministerium in Baden-Württemberg am 13. Juni mit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich sehr und heißt die Wolfsfamilie willkommen. Wir erinnern aber auch an die schreckliche Tat eines Kriminellen im Jahr 2017 und wir hoffen, dass diese neuen Wölfe besser geschützt werden.

In den vergangenen Monaten hätte es im Südschwarzwald, im Territorium Schluchsee, immer wieder Hinweise darauf gegeben, dass sich eine Wölfin zum bislang alleine lebenden Wolfsrüden GW1129m gesellt hätte.

Beispielfoto Wolfsfamilie. ©Brigitte Sommer

Ein aktuelles Fotofallenbild der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) aus der Gemeinde Schluchsee im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vom 6. Juni 2023 zeigt nun eine Fähe mit erkennbarem Gesäuge.

Auf Grundlage vorangegangener Monitoringerkenntnisse sei es die Fähe mit dem Kennzeichen GW2407f. Gemäß nationaler Monitoringkriterien weise diese Aufnahme damit die Reproduktion der Wölfe in diesem Gebiet nach. Zu­dem bestätige dies, dass es sich bei den zwei ausgewachsenen Wölfen und deren Welpen im Territorium Schluchsee nun um ein Wolfsrudel und nicht mehr nur um ein Wolfspaar handelt.

Die im Durchschnitt vier bis sechs Wolfswelpen werden meist Ende April/Anfang Mai geboren und verlassen erst mit mehreren Wochen die Wurfhöhle. Mit sechs bis sieben Monaten sind die Welpen dann bereits fast so groß wie ausgewach­sene Wölfe und laufen mit den anderen Rudelmitgliedern mit.

Das Wolfsmonitoring der FVA in enger Zusammenarbeit mit lokalen Personen aus Jagd und Forst würde in den kommenden Monaten versuchen, weitere Infor­mationen über dieses Wolfsrudel zu erfassen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. freuen uns sehr über neue Mitglieder https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ aus dem Gebiet, auch wenn wir nicht am offiziellen Wolfsmonitoring teilnehmen, so sind wir dennoch mit Aktiven vor Ort. Wir sehen es zudem kritisch, dass gerade Jäger in das Wolfsmonitoring eingebunden werden. Das Umweltministerium informiert weiter darüber, dass das Wolfsrevier im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald liegt. Für Weidetierhalter gibt es deshalb dort Herdenschutzzuschüsse. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. plädieren allerdings dafür, komplett Baden-Württemberg zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch Maßnahmen zu fordern.

Neben der Wolfsfamilie am Schluchsee leben im Gebiet Feldberg und im Enztal Einzelwölfe. Sichtungen gab es kürzlich auch im Odenwald. Mit diesen wenigen Tieren hat Baden-Württemberg kaum Wölfe vorzuweisen, dennoch überschlagen sich bereits wieder Massenmedien sowie die Agrar- und Jagdlobby und auch Politiker mit Panikmache und Abschussforderungen.

2017 war die Region Schluchsee schon einmal in der Presse. Allerdings unter weit weniger erfreulichen Umständen. Am achten Juli war nämlich ein toter Wolf aus dem Schluchsee geborgen worden. Kurze Zeit später informierte das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin darüber, dass der Wolf Verletzungen im Brustbereich erlitten hätte. Diese stammten von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden worden war. Wir stellten damals Strafanzeige. Der Fall wurde, wie so viele andere Fälle, nie aufgeklärt. Wir fragen uns, warum nicht stärker bei denen ermittelt wurde und wird, die Zugang zu Waffen und Munition haben und die oft ungeniert in der Öffentlichkeit fordern, Wölfe endlich schießen zu dürfen. Dies schließt auch den Fall in Gifhorn mit ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/11/gekoepfter-wolf-wolfsschutz-deutschland-e-v-erhoeht-belohnung-auf-15-000-euro/

Quellen:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/nachwuchs-im-suedschwarzwald-bestaetigt

https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/08/09/wir-stellen-anzeige-wegen-des-erschossenen-wolfs-in-baden-wuerttemberg/