Wandern für das Greifensteiner Rudel in Hessen und Rheinland-Pfalz

Die Schlinge um das Greifensteiner Rudel zieht sich unbarmherzig weiter zu: Die Jagd in Rheinland-Pfalz und Hessen ist endgültig freigegeben. Während die Nachkommen Diana (GW5369f) und Dian (GW5868m) nach dem Entscheid der Gerichte noch bis Ende Oktober unbarmherzig abgeschossen werden dürfen, erreicht die Eskalation eine neue Stufe. Uns liegen Informationen vor, dass es nun auch in Hessen eine Eilverfügung auf den Vaterwolf Milano (GW2478m) gibt. Die Mutterwölfin Ulma (GW2479f) taucht derweil in den Abschusslisten nicht auf – wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vermuten hier das Schlimmste: Es steht zu befürchten, dass Ulma bereits heimlich beseitigt wurde und eine Verfügung deshalb schlicht hinfällig sein könnte. Ihr letzter Nachweis war im August. Zudem finden in Kürze auch noch Drückjagden statt. Wie bitter nötig unsere Präsenz im Gelände ist, zeigte sich eben erst am 9. Oktober 2026. Im Rahmen unseres vereinsinternen Wolfsmonitorings waren wir im hessischen Gebiet im Bereich Sinn-Fleisbach unterwegs. In der Verlängerung der Gartenstraße dokumentierten wir drei tote Schafe, die deutliche Spuren aufwiesen, die auf einen Kehlbiss hindeuten. Der amtliche Rissgutachter war zwar bereits vor Ort, ein offizielles Ergebnis steht jedoch noch aus, dennoch wird gehetzt. Lesen Sie hier unseren Artikel mit Foto- und Videodokumentation. 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen die fortlaufende Geheimhaltung rund um die Abschussverfügung gegen den Rüden Milano (GW2478m) im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Dass die Behörden der Öffentlichkeit nicht einmal das genaue Ablaufdatum der Genehmigung bekannt geben, entzieht die Maßnahme jeder demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kontrolle. Zwar sieht der offizielle Wolfsmanagementplan Rheinland-Pfalz im Einklang mit dem Bundesrecht für solche Entnahmen einen strengen gesetzlichen Rahmen vor – der von einer Standardfrist von 21 Tagen bis zu einer maximalen Ausdehnung von sechs Wochen nach dem Schadensereignis reicht –, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt im Dunkeln. Diese bewusste Intransparenz unter dem Vorwand des Jägerschutzes ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel und verhindert eine transparente Überprüfung, ob die ohnehin umstrittene Frist längst überschritten ist.

Rückblick: Der juristische Weg allein rettet keine Wölfe

In unserem letzten Bericht zum Greifensteiner Rudel haben wir die gefährliche Bequemlichkeit und Untätigkeit mancher klagefähiger Verbände scharf kritisiert. Während das Rudel vor der fast vollständigen Auslöschung steht, wiegen große Organisationen die Öffentlichkeit weiterhin in der trügerischen Sicherheit, dass reine Gerichtsklagen ausreichen würden. Schlimmer noch: Die dringend notwendige, aktive Kontroll- und Präsenzarbeit vor Ort im Revier wird von diesen behördennahen Strukturen oft ignoriert oder sogar diskreditiert. Wir haben klargestellt, dass abstrakte Klageversprechen den politisch aufgeweichten Naturschutz nicht mehr alleine stoppen können – es braucht den mutigen Druck von unten und echte Präsenz im Gelände. Doch diese Naivität und das blinde Vertrauen in staatliche Institutionen ist kein neues Phänomen, sondern zieht sich wie ein roter Faden durch die Verbandslandschaft.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die völkerrechtliche Amnesie der Verbände: Wo war ihr Aufschrei während der Coronakrise?

Mit erheblichem Befremden beobachten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., dass sich Verbände in Niedersachsen angesichts aktueller staatlicher Maßnahmen plötzlich auf das Völkerrecht berufen. Diese plötzliche Entdeckung internationaler Rechte verwundert uns zutiefst. Denn vor genau sechs Jahren – auf dem Höhepunkt der Coronakrise im Jahr 2020 – wurden elementare Grund-, Freiheits- und Völkerrechte von der Regierung und den Gerichten im Eiltempo ausgehebelt.
Dass dieser fundamentale Dammbruch vielen etablierten Verbänden damals komplett entgangen ist, hat einen bitteren Grund: Sie haben geschwiegen oder die damalige Politik willfährig mitgetragen. Wer sich vor sechs Jahren blindlings in staatliche Maßnahmen gefügt und die Aussetzung internationaler Standards akzeptiert hat, disqualifiziert sich heute als glaubwürdiger Hüter des Völkerrechts. Wer damals mitgemacht hat, darf sich im Jahr 2026 nicht wundern, wenn der Staat dieselben Mechanismen der Rechtseinschränkung auch auf anderen Feldern anwendet. Unsere jahrelangen Warnungen vor dieser gefährlichen Entwicklung werden nun auf bittere Weise bestätigt.
Burg Greifenstein. © Brigitte Sommer
Die Allgemeinverfügung der hessischen Oberen Jagdbehörde (Regierungspräsidium Kassel) regelt im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz einen festen Zeitraum: Der Abschuss von bis zu vier juvenilen Wölfen (Welpen/Jungwölfen) im Lahn-Dill-Kreis ist exakt bis zum 31. Oktober 2026 befristet. 
Grundlage dafür ist der hessische „revierübergreifende Managementplan für das Jagdjahr 2026/2027“, welcher die Bejagung der Jungtiere starr an die dort definierte Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 koppelt. Da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Ende September die Eilanträge der Naturschutzverbände zurückgewiesen hat, gilt diese Frist für die verbleibenden Abschüsse bis zum Monatsende unverändert.
Die aktuelle Allgemeinverfügung stützt sich zwingend auf die im hessischen Jagdrecht festgesetzte Schonzeit- und Jagdzeitregelung, welche die Bejagung von Jungwölfen strikt auf das Fenster vom 1. Juli bis zum 31. Oktober begrenzt. Sobald dieses Datum verstreicht, greift automatisch wieder die gesetzliche Schonzeit, wodurch die operative Grundlage der Verfügung erlischt. 
Allerdings gibt es politische und rechtliche Hintertüren, die eine Bejagung ab November auf anderem Wege ermöglichen könnten:
  • Erlass einer neuen Einzelfall-Genehmigung: Sollte es im Lahn-Dill-Kreis ab November zu neuen, schwerwiegenden Rissvorfällen trotz Herdenschutzes kommen, kann die Behörde jederzeit eine neue, eigenständige Abschussgenehmigung im Rahmen einer Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 BNatSchG) erlassen. Diese wäre dann unabhängig von der regulären Jagdzeit.
  • Anpassung der gesetzlichen Jagdzeiten: Da die hessische Landesregierung den Wolf gezielt ins Jagdrecht aufgenommen hat, besteht für die Zukunft das Risiko, dass das Ministerium die Jagdzeiten per Verordnung dauerhaft verlängert oder für Folgestrecken (z. B. das Jagdjahr 2027/2028) großzügiger auslegt.

Riss am 9. Oktober bei Sinn-Fleisbach?

Vor Ort suchten wir das direkte Gespräch mit einem der betroffenen Halter – und blickten in einen Abgrund aus Unversöhnlichkeit. Der Mann, der zuvor in der Presse damit zitiert wurde, dass er bereits über 100 Lämmer in den Schlachthof gefahren zu haben und damit kein Problem zu haben, zeigte sich gegenüber jeglichen Wolfsschutzargumenten komplett blockiert. Eigene Fehler beim Herdenschutz? Für ihn Fehlanzeige. Stattdessen das altbekannte Narrativ: Die Wölfe hätten gelernt, absolut alles zu „überwinden“. Mehr noch: Neben Schafen wurden den Wölfen ohne Beweise pauschal nicht anerkannte Risse wie Kälber angelastet – bis hin zu Tieren, die auf Straßen und Autobahnen herumlaufen. Diese seien, so die abenteuerliche Behauptung, von Wölfen dorthin gehetzt worden.
Ein echter Austausch oder ein sachlicher Dialog waren unmöglich, da der Halter weder zuhören noch andere Perspektiven anerkennen wollte. Selbst unseren Hinweis, dass man in einer demokratischen Gesellschaft unterschiedliche Ansichten aushalten müsse, lehnte er vehement ab. Stattdessen warf er uns vor, wir würden mit unseren Berichten die Weidetierhalter und ihre Schafe verhöhnen.
Diese Erfahrung zeigt zweierlei: Erstens ist die Realität im echten Leben kaum mit den sozialen Medien zu vergleichen, wo gezielt gesteuerte Seiten und Profile die Spaltung und den Hass zwischen Bauern und Naturschützern im digitalen Raum künstlich anheizen. Zweitens offenbart sich hier eine tief sitzende, fast kindliche Mentalität, die wir nicht zum ersten Mal erleben: Ein stures Beharren darauf, im Recht zu sein, gepaart mit dem absolut kompromisslosen Anspruch, alles rigoros zu eliminieren, was den eigenen Interessen im Weg steht.
Dieses tote Schaf scheint einen Kehlbiss aufzuweisen.  Natürlich machen uns diese toten Schafe auch betroffen. Jedoch: Was Weidetierhalter oft emotional als „Grausamkeit“ oder „Mordsucht“ umdeuten, ist in Wahrheit reine Biologie. Wie der bekannte und leider viel zu früh verstorbene Wolfsexperte Toni Seiler in seinen Arbeiten immer wieder verdeutlichte, töten Wölfe nicht aus Bösartigkeit, sondern weil bei ihnen in einer Koppel-Situation der genetisch tief verankerte Beutegreifer-Reflex ausgelöst wird. Das Zusammentreffen von Beutegreifer und Beute verläuft heute jedoch unter völlig unnatürlichen Bedingungen: Den modernen Hausschafen wurde ihr ursprünglicher, wilder Fluchtinstinkt durch jahrhundertelange Zucht größtenteils weggezüchtet. Anstatt bei Gefahr instinktiv kilometerweit zu fliehen, drängen sich die domestizierten Tiere in Panik auf engstem Raum in den Zaunecken zusammen. Dieses unnatürliche Verhalten triggert den Beutereflex des Wolfes immer wieder aufs Neue, was zu mehreren Rissen in einer Nacht fühen kannt. Die Schuld dafür dem Wolf zuzuschieben, blendet die Naturgesetze und die menschengemachten Zuchtfolgen völlig aus. Zudem ist bekannt, dass Risse jährlich ab Augut zunehmen. Dies liegt ebenso an der startenden Drückjagd- und Jagdsaison, in der die Wildtiere massiv gestört werden, als auch daran, dass Welpen mehr Fleisch brauchen.  © Brigitte Sommer

Hier die Video-Dokumentation. In der Nacht vorher gab es starke Regenfälle und Gewitter. Dies könnte zu einem Spannungsabfall geführt haben. Der Zaun war an der Buschseite nach innen eingedrückt, was die „Übersprintherorie“ unserer Meinung nach nicht stützt.

 

Wir sind absolut dafür, dass Entschädigungen schnell bezahlt werden und dass Zäune und Hunde schnell und unbürokratisch gefördert, aber auch gefordert werden. Die Wut über langsame Erstattungen und Bewilligungen sollte sich deshalb weder gegen Wölfe noch gegen Wolfsschützer richten, sondern es sollte hinterfragt werden, warum das alles so schleppend voran geht und ob die Wut der Bauern vielleicht absichtlich auf Wölfe und Schützer gelenkt werden könnte?
Auch könnten die Halter sich selbst einmal hinterfragen, warum sie Tiere ohne schlechtes Gewissen ins Schlachthaus bringen, aber Entschädigungen nach Wolfsrissen ablehnen, weil sie angeblich ja so an ihren Tieren hängen. Der Mensch darf „fressen“, der Wolf nicht. Ein Wolfsriss ist nicht schön, vor allem wenn der Wolf tatsächlich nicht zum Fressen kommt und damit der nächste Riss wahrscheinlicher wird. Ein Schlachthaus ist aber noch viel schlimmer. Die Halter verkaufen ihre Tiere dorthin, was also ist der Unterschied zu Entschädigungen?
Entschädigungen gibt es halt nur, wenn auch Schutz vorhanden war.

 

Die Kadaver als Köder? Einmalige Gelegenheit für die Jäger?

Ein absolut alarmierender Zustand bot sich uns bei unserer Recherche am Nachmittag: Obwohl der amtliche Rissgutachter zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort gewesen war, lagen die getöteten Schafe noch immer unberührt auf der Weide. In uns weckt dies den dringenden Verdacht auf ein kalkuliertes und zutiefst illegitimes Vorgehen: Es steht zu befürchten, dass die Kadaver dort bewusst als Köder liegen gelassen wurden, damit die Jäger sich in der Nacht auf die Lauer legen und die zurückkehrenden Wölfe direkt an den toten Schafen abschießen können.
Diese Vermutung deckt sich mit brisanten Informationen, die uns kurz zuvor von einem Insider zugespielt wurden. Demnach haben die behördlich beauftragten Häscher erhebliche Probleme, die Tiere überhaupt für einen Abschuss aufzuspüren. Das Greifensteiner Rudel nutzt ein riesiges, unwegsames Areal und wechselt seine Aufenthaltsorte ständig zwischen den Bundesländern. Für das Schießkommando sind die frischen Risse bei Sinn-Fleisbach daher eine einmalige Gelegenheit, auf die sie im Verborgenen gewartet haben. Wenn die Kadaver nun gezielt  missbraucht werden würden, um die Wölfe in die Falle zu locken, wäre dies eine moralische Bankrotterklärung.

 

Wo ein Wille ist, ist ein Weg – Gut geschützte Schafe

 

 

 

 

 

Bei Sinn-Fleisbach häuft sich das Rissgeschehen. © Brigitte Sommer

 

Weitere Weide bei Fleisbach ohne Grundschutz

 

Blick ins Territorium Greifenstein

 

Zur Dianaburg sind es nur 8,2 Kilometer auf den Wanderwegen. © Brigitte Sommer

 

Zahlreiche Wanderwegs, wie z. B. der Wällerweg, führt auch an Fleisbach vorbei. Brigitte Sommer – Weitere Infos: https://www.komoot.com/de-de/tour/304352586

 

Erfolg unseres internen Wolfsmonitorings. Alba zeigte uns Wolfsanwesenheit an. © Brigitte Sommer

 

Ein Stück des Wällerwegs führt auch oberhalb des Fleisbachtals vorbei. Diese Strecke sollte unbedingt gewandert werden. © Brigitte Sommer

 

Unterhalb des Wällerwanderwegs fließt der Fleisbach. In dem langgezogenen abgelegenen Tal befinden sich zahlreiche Weiden. © Brigitte Sommer

 

Rinder hinter lediglich zwei Litzen, abgelegen im Wald. © Brigitte Sommer

 

Pferde hinter nur einer Litze, dazu ohne Spannung. Diese Pferde sind bestimmt nicht durch das Rudel gefährdet, aber in der Gegend laufen immer wieder Weidetiere frei herum. Bei solchen Zäunen ist dies auch nicht verwunderlich. Die A 45 befindet sich nicht weit weg. © Brigitte Sommer

Hier die Pferdeweide im Film

 

Drückjagden von HessenForst im Territorium Greifenstein

 

Das  Waldgebiet im Stippbachtal zwischen Sinn und Kölschhausen ist ein ökologisches Juwel direkt an der A 45. Es bietet Lebensraum für streng geschützte, hochgradig sensible Arten.
Doch dieses Ökosystem steht aktuell unter massivem Druck. In den kommenden Wochen sind in diesem Gebiet am Samstag den 31. Oktober von 8.30 Uhr bis 16. Uhr sowie am 27. November 2026 von 8.30 Uhr bis 16.Uhr großflächige Drückjagden geplant.

Wir sehen diese Jagdmaßnahmen aus Tierschutzgründen äußerst kritisch:

• Bedrohung für das Greifensteiner Wolfsrudel: Teile des ohnehin politisch und juristisch verfolgten Wolfsrudels geraten durch diese intensiven Jagden in erhebliche Gefahr und extremen Stress.
• Störung der Europäischen Wildkatze: Erst kürzlich wurden hier mühsam neue Lebensraumkorridore für die streng geschützte Wildkatze gepflanzt. Großflächige Jagden scheuchen diese scheuen Tiere aus ihren dringend benötigten Ruhezonen auf.
• Gefahr für Amphibien im Winterquartier: Der bedrohte Feuersalamander und geschützte Reptilien befinden sich mitten in ihrer empfindlichen Winterstarre. Der Einsatz schwerer Fahrzeuge abseits der Wege gefährdet ihre Bodenquartiere direkt.
Nicht nur als Verein, auch als Bürgerinnen und Bürger möchten wir ein Zeichen setzen. Wir wollen die Situation im Wald aufmerksam, aber absolut friedlich und gesetzeskonform im Auge behalten.
Wir rufen dazu auf, das Gebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erwandern und die Lage zu dokumentieren:
• Bleiben Sie auf den offiziellen Wegen: Das Verlassen der Wege ist in den sensiblen Kernzonen und während Jagden untersagt.
Wir respektieren die Natur- und Artenschutzauflagen.
• Sicherheit geht vor – Absperrungen beachten: Betreten Sie niemals Bereiche, die wegen Lebensgefahr oder Jagdbetrieb temporär gesperrt sind. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben.
• Dokumentieren und melden: Nutzen Sie Ihre Wanderungen auf den freien Hauptwegen, um die allgemeine Situation im Umfeld des Waldes fotografisch oder schriftlich zu dokumentieren.
• Keine Konfrontation: Unser Ziel ist die reine, sachliche Dokumentation und das Zeigen von zivilgesellschaftlicher Präsenz für den Naturschutz. Wir stören keine legalen Abläufe.
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie wichtig den Menschen in der Region der Schutz von Wolf, Wildkatze und Amphibien ist – mit Kamera, Notizbuch und gesundem Menschenverstand.

Aufruf zur Unterstützung und zu Wanderungen

Die aktuellen Ereignisse machen erneut deutlich, dass juristische Schritte allein nicht ausreichen, um den Schutz des Rudels zu gewährleisten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist daher dringend auf neue Mitglieder angewiesen, um das Monitoring und die Aufklärungsarbeit unabhängig und langfristig fortführen zu können.
Gleichzeitig rufen wir alle Natur- und Wolfsfreunde dazu auf, im Rahmen des gesetzlichen Betretungsrechts der Natur verstärkt Wanderungen in den betroffenen Regionen zu unternehmen. Eine legale, friedliche und aufmerksame Präsenz von Waldbesuchern erhöht die Transparenz im Gelände und erschwert verdeckte Abschussaktionen.
Das vereinsinterne Monitoring konzentriert sich aktuell schwerpunktmäßig auf folgende Bereiche des Rudels:
    • Bereich Sinn bis zur Dianaburg und Hof Heisterberg – Hessen
    • Raum Rodenroth – Hessen
    • Gesamter östlicher Westerwaldkreis in RLP  bis Limburg Hessen 

Unterstützen Sie unsere Arbeit vor Ort und helfen Sie uns, das Greifensteiner Rudel zu schützen. Diese Wolfsfamilie ist zur Zeit das einzig tatsächlich nachgewiesenen Rudel in Hessen. 

Quellen:

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/2026/oktober/endgueltige-eilentscheidung-des-oberverwaltungsgerichtes/

https://www.westerwaldkreis.de/aktuelles/wichtige-informationen-zu/wolf/

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wolf-gw2478m-darf-im-westerwald-gejagt-werden

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/07/artenschutz-am-ende-warum-klagen-das-greifensteiner-rudel-nicht-mehr-schuetzen-koennen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/10/toni-seiler-von-woelfen-hunden-und-menschen/

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/wolf-auf-weiden-warum-ein-schafzuechter-in-hessen-vor-dem-aus-steht-accg-201278912.html

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261009_gemeldete_nutztierschaeden_2026_27.pdf

https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-10/20261002_wolfsnachweise_2026_27_neues_cd.pdf

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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