Schießbefehl Rodewaldrudel: Niedersachsens Weg in die Lobbykratie

Es stinkt zum Himmel in Niedersachsen. Und dies liegt nicht nur an den Gülle ertränkten Feldern im Landkreis Nienburg. Am Beispiel der schwarz-roten Landesregierung wird deutlich, wie scheinbar rücksichtslos Lobbyinteressen von Agrarindustrie und Jägerschaft durchgesetzt werden. Jägerbauern, die zugleich auch Lokalpolitiker sind, versetzen einen ganzen Landkreis in Angst und Schrecken. Wer nicht für sie ist, ist gegen sie. Und gegen sie traut sich fast keine/r zu sein. Der Umweltminister Lies setzt mit Rückendeckung des Ministerpräsidenten Lobbyinteressen gegen die Mehrheit und gegen die Interessen von Natur, Umwelt und Tier durch. Deutlich wird dies am Umgang mit der Rückkehr des Beutegreifers Wolf. Seit mehreren Jahren trachten Minister und Lobby dem Rudel nach dem Leben. Dabei scheint es keine Grenzen der finanziellen Mittel zu geben. Es geht inzwischen um Millionenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss. Ein erneuter Schießbefehl soll dieses Mal mit aller Macht durchgesetzt werden. Klagen wurden abgewiesen. Beschwerden dagegen auch. Unsere Vereinsvorsitzende ist zur Unterstützung unserer Aktiven in der Region gewesen. Hier ist ihr Bericht dazu.

 

Wölfe leben gefährlich, besonders in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. ©Brigitte Sommer

Weil Familenvaterwolf Roddy im Sommer am Tod von Pferden beteiligt gewesen sein soll, die so rudimentär geschützt sind, dass dies eigentlich sogar gegen das Tierschutzgesetz verstößt und der Halter Konsequenzen fürchten müsste,  (siehe Bilder, Film und Bericht im Text) erneuerte Umweltminister Lies seinen Schießbefehl nicht nur auf den Altwolf, sondern kreierte gleich noch eine neue Wolfsverordnung dazu, die nun erlaubt, theoretisch das komplette Rudel zu erschießen, bis Risse aufhören. Eine Klage eines Vereins wurde abgewiesen, die Beschwerde dagegen ebenso vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Siehe Langtext des Urteils in den weiterführenden Links am Ende des Textes.

Sogar den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, war geplant. Allerdingst setzte der Bund diesem Ansinnen Grenzen. Doch selbst wenn auch dieser Lobbywunsch durchgegangen wäre, hätte dies zwar automatisch eine ganzjährige Schonung ermöglicht, dennoch hätten sich die Jäger ihrem Ziel, Wölfe nach schwedischem und französischem Vorbild legal zu bejagen, ein Stück näher gewähnt. Lies selber forderte sogar schon Obergrenzen für Wölfe. Dass die gleiche Jägerschaft, die den Wolf in Niedersachsen am liebsten als Bettvorlegerthrophäe sehen will, auch noch die Gewalt über das Wolfsmonitoring im Land innehat, komplettiert die schlimme Ausgangslage für die Wölfe in Niedersachsen.

 

Jungwolf oder Jungwölfin.

Das Schweigen der großen Verbände wie Nabu und BUND

Dabei haben die Wölfe in der Region Rodewald, Steimbke und den Mooren viele Freunde. Nur sind diese so eingeschüchtert, dass sie sich kaum öffentlich wagen, Kritk an Lokal- und Landespolitik zu leisten. So drücken viele den Wölfen die Daumen und helfen oft heimlich. Doch aus das soll nun ein Ende haben, denn laut neuer Wolfsverordnung (Text in den Links unten) kann legale Jagdstörung und das Beseitigen von Spuren nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.  Dass Schießbefehl und Wolfsverordnung sowohl gegen das deutsche geänderte Naturschutzgesetz, als auch gegen höher rangiges EU-Recht verstoßen, wird einfach übergangen. Dass die EU seit Monaten deswegen ein Pilotverfahren gegen Deutschland führt, wird von Landespoltik und nicht vorhandener kritischer Presse komplett ignoriert. Die großen Umweltverbände, wie Nabu und BUND, fallen durch völliges Nichtstun und Schweigen auf. Auch hier scheint die Lobby mit Erfolg ihre Interessen durchgesetzt zu haben. Nicht mehr verwunderlich also, dass der neue Nabu-Präsident selber Jäger ist. Wie verstrickt der Nabu inzwischen mit den Jäger-Bauern ist, zeigt sich auch im Nachbarkreis. Sebastian Lechner – selbst Jäger – lobte auf einer Veranstaltung in Neustadt die Mögllichkeiten der neuen Wolfsverordnung für Niedersachsen.  „Dazu brauchen wir die Jägerschaft“, wurde er in einem Lokalblatt zitiert. Nach seinen Worten brauche es aber Bedingungen, unter anderem anonyme Abschüsse als Schutz vor radikalen Wolfsbefürwortern. Laut Lechner muss dazu aber auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze „den günstigen Erhaltungszustand“ erklären. „Da kann ich nur Beifall klatschen“, sagt Neustadts NABU-Chef Reinhard Hoffknecht im gleichen Artikel weiter. Nach seinen Worten dürfe man den ländlichen Raum auch „nicht mit Zäunen zupflastern. Wir müssen handeln.“ (Kompletter Artikel unten verlinkt).

Wolfskot. ©Brigitte Sommer

Wölfe aus dem Rudel bereits heimlich beseitigt?

Es sind noch Wölfe dort im Landkreis Nienburg. Dies beweisen Spuren, die wir gefunden haben. Doch Wolfsfreunde und auch wir befürchten, dass bereits Tiere aus dem Rudel https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/territorium_rodewald/ heimlich herausgeschossen worden sind. Während Waldpatrouillen kreiste auch in diesem Jahr wieder ein Hubschrauber über unseren Köpfen. Einsätze wie solche sollen den Millionenbetrag mit verursacht haben. Die Niedersächsischen GRÜNEN haben erneut eine kleine Anfrage nach Kosten und Legalität dieser neuen Schießgenehmigung erstellt. Gleichzeitig werden Förderung von Zäunen und Kostenerstattungen seitens der Landesregierung immer weiter verzögert, so dass sogar der Unmut, unter willigen Bauern wächst. Es sind zwar schon viel mehr Tiere wolfsabweisend eingezäunt, doch es finden sich immer noch zahlreiche Beispiele dafür, dass man eigentlich von Anfütterung sprechen müsste. Einer Anfütterung, die vielleicht sogar mit den Häschern abgesprochen wurde? An vielen Weiden finden sich nämlich mobile Hochsitze. Doch nicht nur dort. Das Gebiet ist nahezu zugepflastert mit Hochsitzen. Nirgendwo anders scheint die Jägerdichte höher zu liegen.

Ein Großteil der Bevölkerung durch Jägerlatein desinformiert

Viele Menschen vor Ort stehen den Wölfen neutral gegenüber. Angst hat so gut wie niemand. Allerdings sind die Menschen durch Jägerlügen sehr desinfomiert. So glaubt man, das sich Wölfe das ganz Jahr praktisch wie Nagetiere, unbegrenzt vermehren würden und dadurch die Region praktisch von Wildtieren leerfressen würden. Es sind viele Gespräche und Informationen nötig. Leider sind entsprechende Veranstaltungen bisher immer von Jägern und Bauern gestört worden.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr im Frühling. Dabei beansprucht nur eine Wolfsfamilie ein Gebiet, das sich nach der Dichte der Beutetiere und keinesfalls der Weidetiere richtet. Wölfe verteidigen ihr Revier gegen andere Rudel. Ein Zuviel an Wölfen kann es also keinesfals geben, denn die Welpen wandern spätestens im Alter von zwei Jahren ab und suchen sich ein eigenes Revier um eine eigene Familie zu gründen. Wölfe brauchen auch keine Wildnis. Sie kommmen in unserer Kulturlandschaft wunderbar klar und helfen dabei ganze Regionen zu renaturieren, denn im Gegensatz zu den Jägern, die auf Trophäen aus sind, töten Wölfe alte, kranke und schwache Beutetiere und tragen so zur Waldverbesserung und Gesunderhaltung von Populationen bei, was auch die Frage nach der Nützlichkeit oder dem Sinn eines Wolfs beantwortet. Viele ältere Menschen scheuen sich vor Neuem und Veränderungen. Sie sind nicht bereit, Raum zu teilen. Eine Veränderung nehmen wir allerdings bei Jungbauern und manchen Jungjägern wahr.

Im Gebiet des Moors wird noch immer Torf abgebaut. ©Brigitte Sommer
Blinder See in den Steimbker Kuhlen.

 

Auf Dokumentationspatrouille mitten im  Gebiet des Rodewalder Rudels. Dass Wolfsfreunde *innen diese Aufgabe übernehmen, wird immer wichtiger, denn eine neutrale oder gar kritische Presse gibt es nicht.

Es gibt Widerstand

Doch es regt sich Widerstand im Wald. Neben unseren Mitgliedern, die zu ihrer Sicherheit inkognito bleiben, sind auch weitere Wolfsfreunde auf eigene Initiative im Gebiet auf Streife. Wir freuen uns immer über Tipps und Wistleblower. Wir sichern Informantenschutz zu. Gegen die Schießerlaubnis protestieren neben den Grünen und uns auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und der Landestierschutzverband Niedersachsen. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geht den Weg der Klage ein. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, werden aber in Ergänzung zu unseren Aktivitäten weiterhin Strafanzeigen erstatten, sollte ein Wolf des Rudels zu Tode kommen.

 

Auch Wölfe benutzen gerne Wald- und Feldwege.

 

Für die Wildtiere ist es hier keinesfalls das Paradies, überall befinden sich Anlockplätze und Hochsitze.

 

Viele Jäger meinen, dass sie Spaziergänger aus ihrem Revier verscheuchen dürften. Dem ist nicht so. Man darf sich sogar abseits von Wegen aufhalten. Und das auch zu allen Tageszeiten. In der nun kürzlich veröffentlichten Wolfsverordnung ist aufgeführt, dass eine „absichtliche“ Jagdstörung eine Ordnungswidrigkeit wäre. Versehentliches Übertreten von Spuren kann damit aber nicht gemeint sein.
See bei Stöckse. © Brigitte Sommer

 

Zaunkontrollen:

Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der für die Schießgenehmigung entscheidende Riss stattgefunden haben soll. Wir fanden eine äußerst abgelegene Weide, ohne Unterstandmöglichkeit für die Pferde vor. Die Weide ist außen ringsum mit eigentlich verbotenem Stacheldrahtzaun umrundet. Im Inneren befindet sich hinter dem Stacheldrahtzaun eine einzige Litze in zirka 80 Zentimeter Höhe. ob diese Litze stromführend war, konnten wir nicht prüfen, weil wir sonst das Grundstück betreten hätten. Eine Außenlitze am Eingang führte jedenfalls keine Spannung.

 

Acht erwachsene Großpferde sind hier untergebracht. Versicherungen und FN verlangen mindestens drei Stromdrähte, bei Hengsthaltung sogar fünf Litzen. Selbst wenn die Pferde durch irgend etwas von außen aufgeschreckt werden, können sie sich durch den Stromdraht verheddern und im Stacheldraht schwer verletzen. So eine Einzäunung ist schon für die Pferde sebst sehr problematisch, geschweige den als Wolfsabwehr dienlich. Warum wird die Qualifikation als Pferdehalter nach Paragraph 11 (1) Nr. 8a des Tierschutzgesetzes nicht regelmäßig überprüft? ©Brigitte Sommer

 

Pferdeweide im Lichtenmoor.
Die Pferdeweide, wo der Riss eines Pferdes stattgefunden haben soll.
Zaunkontrolle der Pferdeweide, wo der Riss stattgefunden haben soll.

 

Hier diese Kontrolle auch als Film:

 

Jungrinder und Kälbchen in den „Steimbker Kuhlen“. Diese Weide ist nur mit Stachldraht eingezäunt und sehr abgelegen. Hinten in der Mitte kann man erkennen, dass die Pfosten schon fast von alleine umfallen. ©Brigitte Sommer
Die erste Litze beginnt hier in einer Höhe von über 40 Zenitmetern. Somit ist null Schutz vorhanden.

Weitere Zaunkontrolle mit Kälbchen hier:

Am Tag unserer Kontrolle waren weder Mutterkühe noch Kälber vort Ort. Dabei sind die Kälber bis Ende November 2020 noch mehrmals freilaufend gewesen. Hier der Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

 

Und eine weitere Weidekontrolle  bei Lichtenhorst als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2eb9gcrOhu/

Müllfrevel und Kirrplätze

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse wurden Kürbisse entsorgt. Dahinter steht ein Plastiktank einfach im Wald. ©Brigitte Sommer

 

Krähenmoor II, zwischen Steimbke und Stöckse. Hier wird eine alte Holzhütte im Wald zerfallen lassen. An diesem Ort waren im vergangenen Jahr mehrere Funktwildkameras platziert. Inzwischen sind sie weggenommen worden.
Krähenmoor II zwischen Steimbke und Stöckse. Dieser Umsturz ist wohl von den Jägern selber vorgenommen worden. Seither rottet der Hochsitz vor sich hin.

 

Im Wald zwischen Lichtenhorst und Steimbke modern Plastiksäcke mit Dämmmaterial, Altreifen, Hochsitzreste, eine verfallene Hütte sowie ein Klohäuschen vor sich hin. ©Brigitte Sommer
Ein altes Klohäuschen mitten um Wald zwischen Steimbke und Sonnenborstel. ©Brigitte Sommer

Dieser Müllfrevel auch als Film über unsere FB-Seite: https://fb.watch/2ebMGVkJBZ/

 

 

Kirrplatz zwischen Steimbke und Sonnenborstel, unweit der Schnellstraße zwischen Steimbke und Nienburg. Im Vordergrund ist eine Kirrung zu sehen. Im Hintergrund eine Funkwildkamera, die die Bilder in Realzeit auf ein Handy überträgt. Links daneben wird Birkenholzteer an einem Baum eingesetzt. In Wasser- und Naturschutzgebieten ist dies eigentlich verboten. Der Pfeil ganz links zeigt einen Bewegungsmelder, der zum Zeitpunkt der Aufnahme entfernt worden war. ©Brigitte Sommer

 

Bitte unterstützen Sie unsere leidenschafltiche Arbeit für Deutschlands Wölfe mit Mitgliedschaft https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/ und Spenden: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Weiterführende Links:

Niedersächsische Wolfsverordnung: Niederschsische_Wolfsverordnung (4)

Gemeinsame Presseerklärung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und des Landestierschutzverbandes Niedersachsen zur Niedersächsischen Wolfsverordnung https://djgt.de/news/20201111143249_20201111_Gemeinsame_PM_Niedersaechsische_WolfsVO.pdf

Pressemitteilung des Umweltministeriums Niedersachsen zur erneut aufgenommenen Jagd auf das Rodewaldrudel: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/unanfechtbar-auch-in-letzter-instanz-wird-die-rechtmassigkeit-der-abschussgenehmigung-fur-den-rodewalder-ruden-gerichtlich-bestatigt-194961.html

Hier der Volltext des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Abweisung der Beschwerde gegen das Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200004569&st=null&showdoccase=1

Kleine Anfrage der Grünen: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/07501-08000/18-07957.pdf

Pressemitteilung zur weiterführenden Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. : https://irp-cdn.multiscreensite.com/28460cac/files/uploaded/Pressemitteilung_Klage_Abschussverfügung_Rüde_Rodewald.pdf?fbclid=IwAR3GhcICxkVoE1xKQJdnwGMBku7-y8SDTxDv9CI5JNEtggSmaEOIguwnamk

Quellen: https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/niedersachsen-erlaubt-drueckjagd-bayern-nicht-12396933.html?fbclid=IwAR1lr32ZWqFfNyHoKIOlaJARL0b7nzMu8WXqs6L5xzt4DbHyPlngbhVpzaU

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/25/schiesserlaubnis-rodewaldrudel-oberverwaltungsgericht-lueneburg-segnet-wild-west-methoden-der-landesregierung-ab/

https://www.neustaedter-zeitung.de/artikel/12452.html?fbclid=IwAR0Q49q2gQ4IXuS-p-9r5xGtjPTda5-xsb5CoSvSmQWkcUxjszji4LvHrgQ

https://www.nabu.de/news/2020/09/28615.html

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen einen Jäger aus Frankfurt am Main

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Beispielbild

Dass der Wolf unter dem höchsten Schutzstatus steht, scheint einigen Jägern entgangen zu sein, oder aber es interessiert sie schlichtweg nicht. Ein Jäger aus Hessen, der zugleich auch noch als Anwalt arbeitet, rief anscheinend ohne Skrupel zu widerrechtlichem Handeln zum Nachteil des in Deutschland streng geschützten Wolfs auf. Am 10.11.2018 hätte er während einer Drückjagd an der er als Jäger beteiligt war, Wölfen, die kurz nach der Erlegung eines Rehs, dieses aufgefressen haben sollen, vor die Füße geschossen, um diese zu vertreiben. In einem Facebook Beitrag rief er am 12.11.2018 Jägerkollegen dazu auf, dies gleichfalls zu tun, und betonte, dass er selbst dies immer wieder tun würde.

Ein Zitat, aus dem Aufruf von Jäger G.: „Wir dürfen (noch) keinen Wolf erschießen – aber wir dürfen ihn erschrecken und verjagen! Macht 
ihm klar, dass eine Drückjagd nicht seine Komfortzone ist! Stellt für ein paar Sekunden Euren eigenen möglichen Jagderfolg hinter das Wohl unserer Hunde und klatscht, schreit und pfeift, wenn ein Wolf in Anblick kommt, noch besser: schießt ihm vor die Füße, ich habe das auch gemacht und werde es ab jetzt jedes Mal wieder tun.“

Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist eine besonders geschützte Tierart gem. §7 II Nr. 13a BNatSchG und eine streng geschützte Tierart nach §7II Nr. 14a, b BNatSchG. Gegen ihn gerichtete Maßnahmen sind nach § 44 I Nr. 1 bzw. § 44 I Nr. 2 BNatSchG verboten. Nach § 44 I Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonderen Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Die Vorschrift bezieht sich auf das einzelne Individuum der Tierart und dessen Gefährdung ohne Wenn und Aber.

Diesen Aufruf teilte Max G. in sozialen Netzwerken.

Nach § 44 I Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht (…..)  erheblich zu stören.

Durch das Schießen vor die Füße der Wölfe wurden diese erschreckt, in der Absicht diese zu verjagen. Dies stellt einen Verstoß  gegen § 44 I Nr. 2 BNatSchG dar. Außerdem bestand die Möglichkeit, die Wölfe durch die Schüsse zu verletzen. (§ 44 I Nr. 1 BNatSchG).

Dass die Wölfe sich über das erlegte Reh hermachten war kein unnatürliches Verhalten der Wölfe. Auch stellten sie dabei keine Gefährdung für die Menschen (Jäger) dar.

Weiterhin hat sich Herr Götzfried durch seinen öffentlichen Post, der Anstiftung strafbar gemacht, indem er seine Jägerkollegen auffordert, das gleiche bei Drückjagden zu tun.

Wir stellen als Verein „Wolfsschutz Deutschland“ Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen gegen Herrn G.

Renate Hess, Assessorin

Brigitte Sommer, Vorsitzende