Nach erheblichem öffentlichem und medialem Druck hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Existenz eines revierübergreifenden Managementplans zur Bejagung der Wölfin „Tenni“ (GW4977f) offiziell bestätigt. Die Freigabe, die bis zum 31. Oktober 2026 gilt, wirft jedoch grundlegende Fragen bezüglich der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz staatlichen Handelns und der tatsächlichen Umsetzung gesetzlicher Schutzpflichten auf. Eine sachliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort mit neuen Fotos offenbart nämlich weiter große strukturelle Defizite im Herdenschutz.
- Der Managementplan erlaubt die Jagd auf die Wölfin in der gesetzlichen Periode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober und erstreckt sich neben dem Eigenjagdrevier Tennenlohe weitläufig auf zahlreiche umliegende Gemeinschafts- und Staatsjagdreviere (u. a. Uttenreuth, Kalchreuth, Buckenhof und Heroldsberg) Fränkischer Tag. Diese enorme räumliche Ausdehnung auf rund 80 Quadratkilometer entlarvt das Verfahren. Es handelt sich nicht um eine punktuelle Schadensabwehr am Gehege, sondern um eine großflächige Bejagungsfreigabe, die das Tier auch fernab des Konfliktortes existenziell gefährdet. Die genauen Jagdgebiete haben wir bereits hier veröffentlicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/10/04/bayern-geheim-abschuss-auf-tenni-managementplan-im-tennenloher-forst-wirft-fragen-auf/
Unsere Grundsatzposition: Ganzheitlicher Schutz statt Sündenbock-Mechanismen
Komplexe Verantwortlichkeiten im Beweidungsprojekt
Empirische Befunde: Der Fakten-Check am Gehegezaun
- Inkonsistente Spannungsversorgung: Zwar weisen Teile des Solarzauns an der mittleren und inneren Litze eine reguläre Spannung von 8.0 kV auf, doch an mehreren Abschnitten konnte keine elektrische Spannung gemessen werden.
- Strukturelle Barrierefehler: Am Boden wurden erhebliche, neu entstandene Untergrabungen dokumentiert, die groß genug sind, um einem Beutegreifer barrierefreien Zugang zu gewähren. Zudem lässt sich das Zaungeflecht an sensiblen Stellen ohne großen Kraftaufwand wegschieben. Reparierte Abschnitte werden zudem oft unmittelbar durch neue Untergrabungen direkt daneben umgangen.
- Infrastrukturelle Veränderungen: Parallel zu weitläufigen forstwirtschaftlichen Fällarbeiten mittels Harvester wurde direkt innerhalb des Geheges ein Hochsitz errichtet. Diese Kombination aus mangelhafter Zauninstandhaltung und vorbereiteter jagdlicher Infrastruktur wirft Fragen bezüglich der Prioritätensetzung der Verantwortlichen auf.

Zivilgesellschaftliches Engagement zeigt Wirkung
Appell an klageberechtigte Verbände und juristische Schritte
- Der materielle Rechtsfehler (Wissenschaft & Europarecht):
Die behördliche Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ als Voraussetzung für den Managementplan hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stuft den Wolf in Süddeutschland und Bayern nach wie vor als ungünstig-unzureichend ein. Das Landratsamt wendet hier fälschlicherweise ein grobes, bundespolitisches Pauschalargument auf ein Bundesland an, dessen Wolfspopulation biologisch fragil ist. Nach der bindenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf eine Abschussfreigabe jedoch niemals den Erhaltungszustand der lokalen Population gefährden. Die Beweislast dafür, dass der Abschuss von „Tenni“ der bayerischen Teilpopulation nicht schadet, liegt beim Amt – und diesen wissenschaftlichen Nachweis kann es nicht erbringen. - Die Missachtung der Ultima-Ratio-Pflicht (Der Herdenschutz-Vorbehalt):
Die von uns dokumentierten, eklatanten Mängel (stromlose Abschnitte, massive Untergrabungsmöglichkeiten, fehlender Untergrabungsschutz) belegen empirisch, dass der rechtlich zwingend vorgeschriebene „wolfsabweisende Grundschutz“ im Ziegengehege gar nicht flächendeckend existiert. Ein Abschuss ist europarechtlich (FFH-Richtlinie) aber strikt an die Bedingung gekoppelt, dass es keine andere zumutbare Alternative gibt. Solange die Behebung der nachweisbaren Zaunmängel durch die Halter, den Landkreis und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) nicht vollzogen wurde, ist die Abschussverfügung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig.
Wir machen Ausführende und Entscheider darauf aufmerksam, dass wir Strafanzeigen erstatten werden, sollte Tenni oder ein anderer Wolf erschossen werden.
Historische Kontinuität: Das überlieferte Narrativ vom „bösen Wolf“ von 1809
- Dasselbe Begründungsmuster: Auch im Jahr 1809 ging dem Abschuss eine Phase voraus, in der es zu wiederholten Übergriffen auf Schafherden in benachbarten Gemeinden wie Möhrendorf und Dechsendorf kam. Damals wie heute lautete die menschliche Reaktion: Eliminierung des Tieres statt struktureller Anpassung der Schutzmaßnahmen.
- Die optische und mediale Dämonisierung: Bei der Präparation des Wolfs im Jahr 1809 wurde dem Tier im Zoologischen Institut der Universität bewusst ein aggressives Aussehen mit gefletschten Zähnen verliehen, um das kulturelle Feindbild des „bösen Wolfs“ aus den Grimmschen Märchen zu bedienen.

Werden Sie Teil einer starken Zivilgesellschaft: Unterstützen Sie unsere Arbeit
Faktenbasierter Naturschutz, Ethik und die Aufklärung über mediale und behördliche Narrative erfordern Ausdauer, juristische Expertise und Präsenz vor Ort. Um diese unabhängige Kontrollfunktion gegenüber staatlichem Handeln langfristig aufrechterhalten zu können, sind wir auf eine starke Gemeinschaft angewiesen.
- Werden Sie Mitglied: Unterstützen Sie uns nachhaltig durch eine reguläre Mitgliedschaft und stärken Sie die Stimme des Wolfsschutzes in Deutschland.
- Aktiv werden: Beteiligen Sie sich an unseren Dokumentations- und Monitoringprojekten.
- Aufklären: Teilen Sie diesen sachlichen Bericht, um eine informierte Diskussion auf Augenhöhe in der Öffentlichkeit zu fördern.
Warum aufmerksames Wandern Wölfe schützt
- Öffentlichkeit herstellen: Wo Menschen im Wald unterwegs sind, sinkt die Wahrscheinlichkeit für intransparente behördliche oder jagdliche Maßnahmen im Verborgenen. Die Präsenz aufmerksamer Bürger zwingt alle Akteure vor Ort zu absoluter Gesetzestreue.
- Soziale Kontrolle: Wer Veränderungen in der Infrastruktur – wie neu errichtete Jägersteige oder Absperrungen – wahrnimmt, dokumentiert und meldet, agiert als verlängerter Arm eines unabhängigen Monitorings.
Jeder Schritt im Wald und jede geteilte Beobachtung macht deutlich, dass die Bevölkerung eine Politik der Geheimhaltung nicht mitträgt. Werden Sie selbst aktiv, gehen Sie wandern und schützen Sie Wölfin „Tenni“ durch Ihre Präsenz.
Quellen:
Ab Minute 2.30 https://www.podcast.de/episode/707959266/fuchsengarten-abschiebung-woelfin-tenni-erlangen-am-abend-vom-09-oktober-2026
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/
Oder:
Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

So geht das Bestellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/08/25/der-wolfskalender-2027-von-wolfsschutz-deutschland-e-v-ist-da-jetzt-vorbestellen/









