Goldschakal auf Sylt: Gericht kippt Schießgenehmigung
Da haben sich mehr als 30 tötungsversessene Jägermeister zu früh gefreut. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Abschussgenehmigung für den Goldschakal auf Sylt vorerst außer Kraft gesetzt. Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für den Schutz einer streng geschützten Tierart und zeigt, dass Tötungen keine Lösung sind. Wolfsschutz-Deutschland e.V. freut sich sehr über diesen Schritt und sieht darin einen Beweis, dass der Dialog über den Umgang mit Wildtieren wie dem Goldschakal weitergeführt werden muss – mit Respekt vor der Natur und den gesetzlichen Schutzbestimmungen.
Warum der Goldschakal geschützt gehört
Ein Plädoyer für Koexistenz statt Konfrontation
Die Bedeutung des Verbandsklagerechts
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