Falscher Wolf erschossen: Ermittlungen gegen Jäger in Brandenburg

Wegen der Tötung eines Wolfs im Landkreis Teltow Fläming hatte Wolfsschutz-Deutschland e. V. im März Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel (Grüne) sowie Ausführende gestellt. Während das Verfahren gegen den Umweltminister eingestellt wurde, muss der Jäger, der in dem Zusammenhang einen falschen Wolf erschossen hatte, evtl. mit Konsequenzen rechnen. Zu dem Thema passt auch eine brandaktuelle Antwort der EU auf unsere Beschwerde, die auch ein Schlaglicht auf die Wolfsverordnung Bayern und die Vorgänge im Landkreis Gifhorn wirft.

Dass Jäger eben nicht rechtssicher handeln, obwohl ihnen dies von Umweltministern zugesichert wird, wie es auch bereits vom ehemaligen Umweltminister Lies in Niedersachsen behauptet worden war, zeigt der aktuelle Fall in Brandenburg. Eine Schießgenehmigung – zuerst geheim – was auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. beanstandet wird – die auf Wolf GW1339m ausgestellt war, traf im wahrsten Sinne des Wortes zuerst den falschen Wolf, nämlich einen Nachkommen des Vaterwolfs.

Beispielbild Wolf

Die Staatsanwaltschaft teilt nun mit, dass ein gesonderter Anzeigenvorgang gegen den Jäger angelegt worden ist.

Es dürfen nicht einfach irgendwelche Wölfe geschossen werden

Die EU-Kommission antwortete uns aufgrund unserer Beschwerden, dass die Wolfsverordnung Brandenburg an sich nach Überarbeitung nicht mehr zu beanstanden wäre, allerdings müssten Regularien eingehalten werden. Unserer Meinung nach wurden diese im Fall der Schießgenehmigung auf GW1339m, der schließlich auch noch erschossen worden ist, nicht eingehalten. Die Schießgenehmigung wurde über ein halbes Jahr lang geheim gehalten. Zudem wurden unseres Wissens nach keine Vergrämungsmaßnahmen angewendet und es war zum Teil kein ausreichender Herdenschutz vorhanden. Zudem wurde nicht sichergestellt, dass kein falsches Tier erschossen werden konnte.

Umweltverbände hätten unserer Ansicht nach dagegen klagen können. Pikant in diesem Zusammenhang ist auch eine Affäre von Staatssekretär Graichen (Grüne), der seinen Posten u. a. deswegen räumen musste, weil er seiner Schwester, die im Vorstand des BUND sitzt, 600.000 Euro Fördergelder versprochen haben soll. Graichens Schwester Verena ist bis Mai 2022 Landesvorsitzende beim BUND in Berlin gewesen.  Verena Graichen ist zudem mit Michael Kellner (Grüne) verheiratet, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium unter Habeck. Und Verena Graichen arbeitet auch für das Öko-Institut und stellt, gegen Geld, Gutachten für Habecks Ministerium aus.

Die Frage, wie unabhängig der BUND-Brandenburg im Hinblick auf die Verbindungen tatsächlich arbeiten kann, muss sich jeder selbst beantworten. Eine gewisse Regierungstreue könnte nicht von der Hand zu weisen sein, auch wenn der Vorsitzende Carsten Preuß parteilos auch im Landtag für die Linken und nicht für die Grünen sitzt. Die Linke ist in Brandenburg nicht an der Regierung beteiligt.

 

 

Antwort der EU Seite 1.

 

 

Seite 2 der Antwort der EU.

 

Bayerische Wolfsverordnung nicht haltbar

Als Konsequenz dieser Antwort der EU dürfte auch die Bayerische Wolfsverordnung absolut nicht haltbar sein.

 

Geheime Wolfsjagden illegal

Einstimmig hatte sich der Umweltausschuss des Kreistags von Gifhorn in Niedersachsen dafür ausgesprochen, dass Landrat Tobias Heilmann das niedersächsische Umweltministerium auffordern solle, den erst im Dezember verabschiedeten Problemwolf-Erlass aufzuheben oder zumindest dafür zu sorgen, dass das Gebiet, in dem ein Problemwolf geschossen werden soll, nicht vorab im Detail veröffentlicht wird. Dass sich der Ausschuss damit in einem rechtsfreien Raum bewegt, dürfte damit auch klar sein.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/21/aiwanger-fw-zu-gruenen-und-bund-naturschutz-haltet-die-klappe/

https://www.braunschweiger-zeitung.de/gifhorn/article238472189/Freundeskreis-freilebender-Woelfe-kritisiert-Gifhorner-Kreistag.html?fbclid=IwAR0GGZ4iZHnvd6iHGMJ8dTWlbfXPYODK8WeWU21VukfLByCPKp-RsS9fl2Y

 

 

Offener Beschwerdebrief an die EU wegen Wolfsabschüssen in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339 wurde bereits Anfang März kaltblütig von einem Jäger in Brandenburg erschossen. Eine genetische Analyse hätte jetzt endgültige Gewissheit gebracht, heisst es in einem Artikel im Berliner Kurier.  Der Wolf habe in Brandenburg mindestens 76 Nutztiere gerissen, galt als Problemtier und sei deswegen „erlegt“ worden, heisst es. Lesen Sie dazu hier unseren offenen Beschwerdebrief an die EU wegen dieses unhaltbaren Vorkommnisses in Brandenburg.

Beispielbild Jäger © Pixabay.

 

Zuvor war die Schießerlaubnis auch noch fast ein halbes Jahr geheim gehalten worden.Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Wer sich unserem Protest anschließen möchte, darf unseren Brief ebenfalls gerne verwenden.

 

Offener Brief an EU-Kommissar Sinkevičius

 

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr Sinkevičius,

mit Entsetzen erfuhren wir, das zwischen Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald) und Dahme (Landkreis Teltow-Fläming) erneut ein angeblicher „Problemwolf“ durch einen Jäger erschossen wurde, dessen Identität jetzt bestätigt wurde.  Im Januar wurde bereits ein Wolfsrüde durch einen Jäger in dem Gebiet erlegt, dabei handelte es sich aber nicht um den gesuchten Wolf. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende. Daraufhin wurde die Abschussgenehmigung wieder in Kraft gesetzt. Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich  gegen EU-Recht verstößt.

Der jüngste Wolfsabschuss ist erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterter Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Ähnliche Vorfälle ereignen sich in jüngster Zeit bundesweit ständig. Abgesehen davon, dass gar nicht mitgeteilt wird, ob Vergrämungsmaßnahmen stattgefunden haben, kommt es andauernd vor, dass bei Abschussverfügungen Wölfe einfach abgeschossen werden, ohne dass es feststeht, ob es sich dabei um den Wolf handelt, der zum Abschuss freigegeben ist. Zudem sind die Schutzvorkehrungen der meisten Nutztierhalter vor dem Wolf desaströs. Nutztierrisse werden kontinuierlich provoziert.

Die EU hatte vor einiger Zeit schon gegen Deutschland ein EU-Pilotverfahren, unter anderem wegen den Wolfsverordnungen in Brandenburg und Niedersachsen, eröffnet. Dennoch schießt man dort weiterhin scheinbar nach Lust und laune Wölfe ab. Wir würden gerne von Ihnen erfahren, ob diese hier genannten Pilotverfahren überhaupt schon bearbeitet werden, wenn ja, warum diesbezüglich noch keine weiteren Schritte gegen diese wolfsfeindlichen Verordnungen eingeleitet wurden.

Danke für Ihre Zeit und viele Grüße

Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Brigitte Sommer – Ulrike de heuvel – Jürgen Götz – Volker Vogel

Vorstand

 

Weitere Infos:

Beschwerdebrief an die EU vom November 22 https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Quelle: https://www.berliner-kurier.de/problem-wolf-in-brandenburg-erschossen-li.328646?fbclid=IwAR1zZ5cQBl3yxxayQ9V75KZOy5Y01GTwqj9BJBANDP1BHFqOWd72qOG4ksA

Brandenburg: „Falscher“ Wolf getötet – Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

In der Nacht vom 27. auf den 28. Januar wurde im Landkreis Teltow-Fläming ein männlicher Wolf entnommen. Erst gestern informierte das Brandenburger Umweltministerium die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung darüber.  Die Entnahme eines Wolfs sei vom Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2022 auf Grundlage der Wolfsverordnung freigegeben worden. Gegen Deutschland läuft allerdings ein Pilotverfahren der EU u. a. auch wegen dieser Wolfsverordnung. Die von dem erlegten Tier genommenen Proben seien in der Zwischenzeit genetisch analysiert worden. Es handele sich dabei um einen Nachkommen des „schadstiftenden“ Wolfes GW1339m. Es wurde also wieder einmal das „falsche“ Tier erschossen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstattet Strafanzeige gegen Umweltminister Vogel und Ausführende.

Wieder musste ein Jungtier sinnlos sein Leben lassen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten bereits vehement gegen die Abschussverfügung auf den Vaterwolf protestiert, die dazu noch ein halbes Jahr geheim gehalten worden war. Wir berichteten hier. https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/01/auch-die-gruenen-in-brandenburg-wollen-wolfsmischlinge-und-woelfe-toeten/

Beispielfoto Jungtier. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände, wie BUND und Nabu hätten hier unserer Meinung nach im Vorfeld gegen die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW1339m klagen können und müssen, da die Brandenburger Wolfsverordnung gegen EU-Recht verstößt.

Andere, die sich selber immer sehr gerne als Wolfsfreunde in den sozialen Netzwerken darstellen, beteiligen sich am offiziellen Wolfsmonitoring und geben Daten an die Behörden weiter. Dass diese Daten von den Behörden auch dazu genutzt werden, die Wölfe zu verfolgen und abzuschießen müsste diesen Leuten eigentlich klar sein.

Familien kaputtschießen

Die Begründung des Umweltministeriums:

„Der schadenverursachende Wolf GW1339m ist nicht durch individuell erkennbare körperliche Merkmale (zum Beispiel ungewöhnliche Zeichnung oder sichtbare Verletzungen) von anderen Wölfen unterscheidbar. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 45a des Bundesnaturschutzgesetzes den sukzessiven Abschuss von Wölfen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen bis zum Ausbleiben von Schäden vor. So soll mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tötung desjenigen Wolfs sichergestellt werden, der für die Nutztierrisse verantwortlich ist.“

Dabei ist es längst wissenschaftlich belegt, das bei zerschossenen Rudeln nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse die Folge sind. Dazu wird bei den Wölfen ein massives Trauma verursacht. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/28/neue-studie-menschen-sind-gefaehrlich-fuer-woelfe/

Ist die ganze Familie schließlich totgeschossen, wird sich das nächste Rudel ansiedeln, bei dem dann auch wieder alle Familienmitglieder totgeschossen werden dürften? Dies ist sowohl ethisch als auch nach geltendem Tierschutz- und Naturschutzrecht sowie EU-Recht nicht vereinbar.

Schützen statt schießen

Nur ein konsequenter Herdenschutz mit unbürokratischer Förderung, aber auch Forderung verhindert Risse. Deshalb treten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch seit Jahren dafür ein, ganz Deutschland zum Wolfsgebiet zu erklären und überall zu fördern, aber auch zu fordern, ohne erst mit viel bürokratischem Zeitaufwand Wolfsgebiete auszuweisen.

 

Hier die Pressemitteilung: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-02-2023-entnahme-eines-wolfes-im-landkreis-teltow-flaeming?fbclid=IwAR3qCvWk9E00bt47CFqtv7O8TgFbBzxZYouztgc5n1jSISdlHNwRhir6sn8#

Weitere HIntergründe: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Auch die Grünen in Brandenburg wollen Wolfsmischlinge und Wölfe töten

Es hört sich an wie ein schlechter Scherz. Erst vor kurzem protestierten wir gegen die Grüne Umweltministerin Siegesmund in Thüringen, die dort schwarze Wolfsmischlingswelpen töten lässt. Nun kommt heraus, dass auch der Grüne Umweltminister von Brandenburg, Vogel, dafür verantwortlich ist, dass Mischlinge erschossen werden sollen, obwohl solche Tiere in  anderen Ländern längst am Leben gelassen werden. Zudem kommt nun heraus, dass es auch In Teltow-Fläming eine Abschussverfügung auf einen Wolf gibt, die vorher mindestens ein halbes Jahr geheim gehalten wurde.

Bei anderen Parteien, wie CDU/CSU, der FDP, AfD und auch teilweise der SPD würden uns solche Entscheidungen gar nicht mehr wundern, schließlich gibt man dort seit Jahren bekannt, dass man lieber schießen statt schützen möchte. Aber ausgerechnet die Grünen entlarven sich hier mit einer Doppelmoral, die kaum zu ertragen ist.

Eine Partei, die sich den Schutz von Umwelt und Natur auf die Fahne schreibt und die in anderen Bereichen gar nicht „woke“ genug sein kann, hat kein Problem damit, ihr Todesurteil auf wehrlose Beutegreifer und „schwarze“ Mischlinge zu fällen, obwohl es längst andere Lösungen gibt? In Italien werden Mischlinge beispielsweise sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Ist es nicht für ein Land wie Deutschland und erst Recht für die Grünen unerträglich, rechtmäßige ethische Bedenken von Tierschützerinnen und Tierschützern weg zu wischen?

NABU Brandenburg stimmt zu

Und so wird der Nabu in einem Artikel der MAZ zitiert: Der Naturschutzbund in Brandenburg befürwortet die Möglichkeit in Brandenburg in bestimmten Fällen rasch zu handeln und einzelne Wölfe mit Ausnahmegenehmigung zu schießen.“

In einem Artikel aus 2018 wurde bereits die seichte „weder Fisch noch Fleisch“-Position vom NABU deutlich! Einerseits die Bejagung des Wolfes ablehnen, aber sich Hintertürchen offenlassen: Stichwort „Problemwölfe“ und die Ausnahmen! Zitat von Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg: „Es muss darum gehen, gezielt auffällig gewordene Wölfe zu entnehmen.“  Oder ein anderes Zitat von ihr in einem Beitrag des RBB in einer Diskussion mit einer Nutztierhalterin: „Dann muss man beim Ministerium mal ja sagen. Na gut, schießen wir halt.“

Brandenburg hat übrigens seine Wolfsverordnung geändert. Diese Änderung und auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt ganz klar gegen geltendes EU-Recht und auch gegen das Deutsche Tierschutzrecht. Die EU hat unter anderem wegen den Vorgängen in Niedersachsen und Brandenburg ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir wunderten uns darüber, warum dieses nicht längst in ein Hauptverfahren übergegangen ist. Nun wurde gestern bekannt, dass EU-Chefin von der Leyen den Schutzstatus der Wölfe „überprüfen“ will.

BUND Brandenburg hat Akteneinsicht beantragt, will aber nicht klagen?

Aus einschlägigen Kreisen haben wir erfahren, dass der BUND zwar Akteneinsicht in dem Fall bei Teltow-Fläming beantragt hat, wohl aber nicht klagen möchte.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind noch nicht klagefähig. Nach wie vor können sich Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde aber an unserem offenen Beschwerdebrief an die EU beteiligen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Wir werden Strafanzeige auch gegen ausführende Personen erstatten, sollten hier Wölfe aufgrund der Schießgenehmigungen zu Tode kommen. Da nutzt es auch nichts, wenn die Namen der Ausführenden durch das Umweltministerium geheim gehalten werden. Desweiteren sind wir dazu bereit, Orgas die klagen können, finanziell zu unterstützen.

Es wird allerdings nun immer deutlicher,  welche Orgas und Vereine sich wirklich für den Schutz der Wölfe in Deutschland einsetzen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen: https://www.maz-online.de/brandenburg/teltow-flaeming-wolf-darf-gezielt-geschossen-werden-HPYBAHWDTRZAYGLGHWBKKM7O6E.html?fbclid=IwAR1aAOt_lnIHNOhasm7tW8MH1YUmnt1M_6JE8IJvZoqZU5WMo7d21RDXcs4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR0p-ylshmlplNXp-gYYwIGZDiRn3cS_5SeI4pz-AtZ8VayG4TZDzA9B–Y

https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/eu-kommission-prueft-nun-lockerung-des-wolfschutzes-13246099.html