Jägerlatein? Kein neues Wolfsrudel im Bereich Langlingen in Niedersachsen

Am 24. Juni 2025 sorgte eine Meldung von Eicklingen Aktuell für Aufregung: Bürgermeister Ernst-Ingolf Angermann sprach von einem vermeintlich neuen Wolfsrudel im Waldgebiet zwischen Hohnebostel und Fernhavekost, bestehend aus zwei Alttieren und fünf Jungwölfen. Er forderte die Bevölkerung auf, das Gebiet, insbesondere mit Hunden, zu meiden. Diese Meldung wurde von lokalen Medien, wie der Celleschen Zeitung, aufgegriffen, die voreilig von einem „neuen Rudel“ berichteten, ohne den Sachverhalt zu prüfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat die Angelegenheit untersucht, um Klarheit zu schaffen.

Beispielfoto Wolfsrudel.

 

Angermann zeige sich wenig begeistert über das „neue Wolfsrudel“, heißt es in der Celleschen Zeitung. Nach Rücksprache mit dem Umweltministerium Niedersachsen und einer Überprüfung der offiziellen Seiten des Wolfsmonitorings der Jägerschaft konnte keine Bestätigung für ein neues Wolfsrudel gefunden werden. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass es sich bei den gesichteten Wölfen höchstwahrscheinlich um Mitglieder des bestehenden Rudels Burgdorf (BGD) handelt. Dieses Rudel ist in der Region bekannt und es ist bereits im Monitoting. Die Sichtungen im Raum Langlingen deuten darauf hin, dass das Rudel Burgdorf sein Streifgebiet nutzt, was für Wölfe, die große Distanzen zurücklegen, nicht ungewöhnlich ist. Für Burgdorf sind aktuell auch fünf Welpen bestätigt. Aber auch das Rudel Burgdorf ist stark gefährdet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/01/niedersachsen-mutterwoelfin-des-burgdorfer-rudels-totgeschossen/

Unnötige Panikmache

Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisiert die Empfehlungen des Bürgermeisters, das Gebiet zu meiden, als übertrieben und unnötig panikschürend. Niedersachsen ist seit vielen Jahren Wolfsland, und es gibt keine dokumentierten Fälle, in denen Wölfe Menschen oder Hunden gefährlich geworden sind. Selbst ein neues Rudel würde daran nichts ändern. Solche Aufrufe tragen zur Verunsicherung der Bevölkerung bei und stehen im Widerspruch zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Anwesenheit von Wölfen. Zudem fordern wir eine verantwortungsvolle Berichterstattung, die sich auf verifizierte Fakten stützt, um Fehlinformationen zu vermeiden.

 

Am 26.Juni 2025 warnte die Seite vor einem neuen Wolfsrudel zwischen Hohnebostel und Fernhavekost. Dies ist eine Falschinformation. Quelle: https://www.facebook.com/eicklingen

 

Die Lokalpresse stieg gleich mit einem Bezahl-Artikel ein und prüfte anscheinend nicht nach, ob die Angaben des Bürgermeisters korrekt waren. Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

 

Ausriss aus dem Artikel der Cellesche Zeitung: Quelle: https://www.cz.de/lokales/celle-lk/flotwedel/langlingen/wolfsrudel-in-langlingen-entdeckt-sieben-tiere-auf-wildkameras-gefilmt-A3CCKU3VIBGX3H3MHZCFYXBWOA.html

 

Besonders problematisch ist das wiederholt populistische Auftreten von Bürgermeister Angermann und weiterer Jäger und Bauern in Bezug auf Wölfe. So wurde in Langlingen der Vorwurf erhoben, Wölfe hätten im November 2024 ein Pferd, den Wallach „Charlie“, in Fernhavekost zu Tode gehetzt. Laut Berichten der Celleschen Zeitung und anderer Medien sollen drei Wölfe das Pferd über eine Weide gejagt haben, woraufhin es in Panik durch einen provisorischen Zaun rannte und sich tödliche Verletzungen zuzog. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigte den Vorfall als Wolfsangriff, doch Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert eine kritische Prüfung solcher Behauptungen. Ohne eindeutige Beweise wie DNA-Analysen oder Fährten bleibt unklar, ob tatsächlich Wölfe die  Ursache waren. Ähnliche Fälle, wie etwa in Ohlenstedt (2017), zeigten, dass voreilige Schuldzuweisungen an Wölfe oft nicht durch Beweise gestützt werden konnten, sondern durch andere Faktoren wie Stacheldraht oder Panikreaktionen erklärt wurden.
Ein weiterer besorgniserregender Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2025: In Celle wurde eine illegal getötete Wölfin aus der Aller geborgen. Ihre Identität konnte keinem bekannten Rudel zugeordnet werden, was die Dringlichkeit eines konsequenten Wolfschutzes unterstreicht. Illegale Tötungen sind höchst kriminell und müssen konsequent verfolgt werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/02/wieder-mysterioese-wolfstoetung-in-niedersachsen-ist-der-wolfsripper-zurueck/
Diese bis heute genetisch unbekannte Wölfin wurde illegal erschossen und am 28.03.25 aus der Aller in Celle geborgen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. setzen 1.000 Euro Belohung zur Ergreifung des Täters aus. Foto:privat.

Dieser Fall zeigt auch wieder erneut den Interessenkonflikt, den die Jägerschaft in Niedersachsen hat. Wer Wölfen gegenüber negativ eingestellt ist oder sogar deren Abschuss fordert, sollte nicht das Moniting, also die Kontrolle über die Wolfspopulation in Niedersachsen, übernehmen. Wir haben eine Petition erstellt, die fordert, das Monitoring der Jägerschaft zu entziehen. http://www.change.org/wolfsmonitoring

 

Weitere Quelle:

http://www.wolfsmonitoring.com

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Geheime Wolfsjagden der Regierung in Brandenburg – Offener Beschwerdebrief an die EU

Mitmachaktion – Fragwürdige Berühmtheit haben geheime Wolfsjagden in Niedersachsen erlangt, doch auch in anderen Bundesländern scheint dies gängige Praxis zu sein. Damit sind nicht etwa illegale Abschüsse gemeint, sondern Abschussverfügungen von Bundesländern. Die Umweltministerien geben Wölfe zum Abschuss frei und sie informieren die Öffentlichkeit nicht darüber. Verbände und Vereine, die von solchen Abschussgenehmigungen nichts wissen, können also dagegen auch nicht klagen. Ein echter Skandal tut sich hier auf. Bei unserer Beschwerde können sich alle beteiligen, indem sie unseren Protestbrief als Vorlage nehmen und an den EU-Kommissar senden.

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Sehr geehrter Herr  Sinkevičius ,
durch Zufall erfuhren wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beim Erstellen unseres Pressespiegels davon, dass es seit 22. Juli 2022 eine Abschussgenehmigung auf einen Wolf im Landkreis Teltow-Flämig im Bundesland Brandenburg geben würde. Unsere Suche nach einer entsprechenden Pressemitteilung des Umweltministeriums war ergebnislos. Eine telefonische Nachfrage beim Umweltministerium Brandenburg ergab, dass das Ministerium diesbezüglich gar keine Pressemitteilung veröffentlicht hat, diese Abschussverfügung aber besteht.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V.  halten es für gesetzwidrig, in solchen Fällen keine Pressemitteilung zu veröffentlichen und somit die Bevölkerung und die Naturschutzverbände nicht darüber zu informieren. Solche Praktiken verstoßen unserer Meinung nach eindeutig gegen die Informationspflicht.
Durch das Geheimhalten von geplanten Wolfsabschüssen haben  Naturschutzverbände keine Möglichkeit, gegen die geplanten Abschüsse zu klagen. Ein Recht, das ihnen aber zusteht.

Auf einer unserer Beschwerden haben Sie uns bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Verbände klagen können gegen geplante Wolfsabschüsse. Nur, wenn Sie von den Vorhaben, Wölfe abzuschießen, nichts wissen bzw. nichts erfahren, können sie auch nicht klagen.
Unserer Ansicht nach verstößt auch die Brandenburgische Wolfsverordnung gegen geltendes EU-Recht. Zugleich würden wir Sie bitten, das Pilotverfahren der EU gegen Deutschland in ein Hauptverfahren übergehen zu lassen.

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Dritter Wolf erschossen: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige und setzt weitere Belohnung aus

Nachdem am Dienstag zwei illegal getötete Wolfswelpen in der Elbe im Landkreis Ludwigslust-Parchim gefunden worden waren, teilte das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern gestern Abend mit, dass bereits am Sonntag ein weiterer erschossener Wolf gefunden worden war und zwar 300 Kilometer vom Fundort der zuerst bekannt gegebenen Fälle entfernt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt auch in diesem Fall eine Strafanzeige und setzt eine weitere Belohnung von 1.000 Euro aus.

Erste Untersuchungen durch Tiermediziner hätte ergeben, dass alle drei Wölfe an Schussverletzungen verendet seien, wie ein Sprecher des Umweltministeriums in Schwerin dem NDR erklärte. Eine Wolfsleiche war demnach bereits am Sonntag bei der Ernte in einem Maisfeld bei Plöwen (Vorpommern-Greifswald) entdeckt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Tier schon vor etwas längerer Zeit angeschossen worden. Plöwen liegt unweit der Grenze zu Polen.

Umweltminister Backhaus (SPD) betroffen?

Umweltminister Backhaus (SPD) zeigt sich in einem Bericht des NDR betroffen über die kriminelle Energie. Er weist darauf hin, dass solche Taten keine Kavaliersdelikte seien. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. machen dem Umwelt- und Agrarminister allerdings den Vorwurf, dass schwammige Aussagen in Punkto Schutz der Wölfe, Kriminelle dazu angeregt haben könnten, in Wild-West-Manier  Selbstjustiz zu begehen. Denn die SPD und CDU streiten sich seit Monaten darum, den Wolf ins Jagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen. So wird Backhaus in einem Zeit-Artikel zitiert, dass er Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) gebeten habe, in Brüssel zu erwirken, den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation als erreicht zu erklären um damit Abschüsse möglich zu machen. Um solche Interessenskonflikte zu vermeiden, sollte das Amt des Umwelt und des Agrarministers normalerweise getrennt sein. Dass eine Trennung dennoch nicht vor Lobbyismus schützt, zeigt sich allerdings am Negativbeispiel von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD).

Verfahren der EU gegen Deutschland

Von der EU gibt es allerdings ganz andere Signale als Wolfsabschüsse. So soll das Pilotverfahren gegen Deutschland nun in ein reguläres Verfahren wegen so genannten „legalen“ Abschüssen und diversen Wolfsverordnungen mehrerer Bundesländer übergegangen sein. Bundesumweltministerin Schulze  (SPD) soll dies kürzlich auf einer Veranstaltung in Niedersachsen betont haben. Haben nun Jagende aus Frust vollendete Tatsachen geschaffen? Unklar. Fakt ist aber, dass hier kein bis wenig Unrechtsbewusstsein vorhanden zu sein scheint und geradezu eine Enthemmung stattfinden könnte. Dies ist der elfte Fall von einer Entdeckung eines illegal getöteten Wolfs in Deutschland in diesem Jahr. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schätzen die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ein.

Wir beklagen auch eine oft mangelnde Motivation, solche Umweltkriminellen dingfest zu machen. Grund könnte hier auch die Tatsache sein, dass in Ämtern, Polizei und Gerichtswesen überproportional viele Hobbyjäger sitzen.

Quellen: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Drei-tote-Woelfe-in-MV-entdeckt-sie-wurden-offenbar-erschossen,wolf4578.html

https://www.zeit.de/news/2021-08/18/debatte-um-bejagung-von-woelfen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

 

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Klöckner und Schulze wollen über Abschuss von Wölfen reden, obwohl der Anteil von Wolfsrissen insgesamt sinkt

Nach einen Brandbrief, den Agrarministerium Klöckner (CDU) Ende des Jahres 2018 an Umweltministerin Schulze (SPD) geschrieben hatte, soll nun als Konsequenz daraus ein Treffen im Januar 2019 folgen. Klöckner will eine allgemeine Bestandsreduzierung der Wölfe in Deutschland. Diese Forderung verstößt gegen EU-Recht, ergo müssten bereits bestehende Gesetzte geändert werden. Die EU hatte 2018 erneut die Beibehaltung des höchsten Schutzstatus für Wölfe bestätigt und entsprechende Vorstöße von Politikern aus Niedersachsen und Italien zurückgewiesen. Eine Ministeriumssprecherin behauptete gegenüber der MOZ:

„Wie eine Sprecherin des Agrarministeriums jetzt sagte, nimmt der Wolfsbestand in Deutschland jährlich um 25 bis 30 Prozent zu, was alle drei bis vier Jahre eine Verdoppelung bedeute. Heute gebe es hierzulande rund 600 Wölfe. 2016 seien mehr als 1000 gerissene Tiere gezählt worden.“

Diese Anzahl an gerissenen Tieren ist im Vergleich zur Anzahl an Weidetieren, die an Krankheiten oder Totgeburten oder anderen Faktoren jährlich sterben, geradezu lächerlich gering. Laut statistischem Bundesamt wurden 2017 zwei Millionen Pferde, Ziegen und Schafe geschlachtet. 

So sterben Jahr für Jahr Hunderte ausgewachsener Schafe an Krankheiten und an den Folgen fehlender Unterstände oder anderer problematischer Haltungsbedingungen. Die alljährliche Todesrate bei Lämmern, die aufgrund von Witterungsbedingungen sterben oder verhungern, liegt selbst in Deutschland bei bis zu 13 %. Aber anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um all diese vermeidbaren Todesfälle zu reduzieren, werden die Verlustraten durch die Zucht neuer Lämmer kompensiert, schreibt das Online-Medium Pro Veg. https://vebu.de/tiere-umwelt/massentierhaltung-ausbeutung-von-tieren/schafe-wolle-aus-schafhaltung/

Was die Sprecherin weiter verschweigt, ist die Tatsache, dass der Anteil an Schafen und Ziegen von Wölfen am Rissgeschehen seit Jahren sinkt, wie dieser Screenshot von der Seite  http://www.dbb-wolf.de aufzeigt. Die EU hat den Wolf unter den höchsten Schutzstatus gestellt, damit er sich vermehren kann. Fachleute sagen, dass in Deutschland Platz für mehrere tausend Wölfe sei. Bis heute leben nicht einmal tausend Wölfe in Deutschland. 

Quelle:

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1700696/?fbclid=IwAR2ioPpLd5TsPDNYWObBthJMjoz6IVv1JdAUAW7vWaCP-AIFhP-aE4-_m48