Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus

Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg.  Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch  vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel. 

Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

 

Screenshot aus der Info des Landwirtschaftsministerums.

Die Salami-Taktik gegen den Wolf

Wie Politik und Behörden den Rechtsstaat aushebeln zeigen Statements wie „Der Schutzstatus wurde gesenkt“, „der Wolf unterliegt nicht mehr dem Artenschutz“, „Abschüsse sind jetzt rechtssicher“. Wer in diesen Tagen die Statements aus den Landwirtschaftsministerien Niedersachsen liest, reibt sich die Augen. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird eine politisch bewusst gesetzte Nebelkerze nach der anderen vorgesetzt. Das Ziel ist klar: Die Öffentlichkeit soll in die Irre geführt und vollendete Tatsachen geschaffen werden – auf Kosten einer geschützten Tierart.

Wir müssen Tacheles reden

Juristisch sind diese Behauptungen schlicht falsch. In der Praxis sterben jedoch Wölfe, weil die Politik eine perfide Salami-Taktik anwendet und den rechtlichen Schutz Schritt für Schritt demontiert. Die juristische Wahrheit: EU-Recht und Bundesrecht schlagen jedes Landesjagdrecht. Egal, wie oft Landwirtschaftsministerinnen den Wolf im Landesjagdrecht verorten: Europarecht und Bundesrecht stehen über jedem Landesgesetz. Ein Landesjagdgesetz darf den Schutz des Wolfes niemals absenken. Jagdrechtliche Regelungen, die den strengen Kriterien von Bundes- und EU-Recht widersprechen, sind rechtswidrig. Nach § 37 Abs. 2 BNatSchG tritt das Jagdrecht nur dann an die Stelle des Naturschutzrechts, wenn es mindestens gleichwertige oder strengere Schutzbestimmungen enthält. Eine Alibi-Regelung im Jagdrecht ersetzt niemals eine rechtmäßige artenschutzrechtliche Prüfung. Tötung ist keine „Pflege“ einer Art. Der Wolf bleibt also über die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt (Anhang V). Auch wenn der strenge Schutzstatus (Anhang IV) 2025 abgesenkt wurde, ist er weiterhin eine geschützte Art, deren günstiger Erhaltungszustand gewahrt werden muss.
Beispielfoto Wölfin.

Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph

Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:

  • Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden. 
  • Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
  • Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:

    • Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
    • Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.

    Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/

Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/

Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/

Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten

Am 25. Juni 2026 hat der Bundestag die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) verabschiedet. Damit wird der effektive Rechtsschutz massiv geschwächt:
  • Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
  • Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
  • Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
  • Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.

Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/

Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge

Andere Verbände betonen gebetsmühlenartig, dass die aktuellen Abschussverfahren und die Gesetzesänderungen nicht rechtskonform seien. Das ist juristisch durchaus richtig. Doch sie blenden die Realität systematisch aus: Die Regierung interessiert das schlicht nicht. Was auf dem Papier gilt, wird in der Praxis durch Salami-Taktik, Intransparenz und prozessuale Umbauten systematisch unterlaufen. Das beste aktuelle Beispiel dafür ist die Corona-Zeit, in der massiv Grundrechte ausgehebelt wurden – oft mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ und unter Umgehung effektiver gerichtlicher Kontrolle. Genau dieses Muster erkennen wir jetzt wieder beim Wolf: Bürokratische Tricks, Informationsblockaden und die Beschneidung des Verbandsklagerechts sollen verhindern, dass der rechtliche Schutz tatsächlich greift. Recht haben nützt nichts, wenn man es in der Praxis nicht durchsetzen kann.

Die Taktik der „aufgestauten Risse“ und die Informationsblockade

Die offizielle Rissliste wird oft extrem träge aktualisiert, so dass Kontrollen praktisch wegfallen. Für UIG-Anfragen verlangen Behörden in anderen Bundesländern inzwischen dreiste „Abschreckungsgebühren“ von bis zu 900 Euro. Das verstößt klar gegen das europarechtliche Abschreckungsverbot.
Da die Politik den rechtlichen Schutz hinter bürokratischen Tricks und Gebührenmauern versteckt und Gerichte die Notbremse verweigern, müssen wir selbst vor Ort sein. Wir rufen alle Wolfsfreunde und Naturbegeisterte auf: Geht mit uns in den bekannten Riss- und Interventionsgebieten spazieren. Nutzt Euer gesetzlich geschütztes Betretungsrecht für Wald und Flur. Wandert mit der Familie, führt den Hund aus (angeleint) und zeigt flächendeckend Präsenz auf öffentlichen Wegen und dokumentiert. Präsenz schützt: Wo Menschen friedlich unterwegs sind, können Jäger keine Abschüsse vollstrecken.
Weitere Quellen:

Bitte helft uns!

Wir sind gerade mitten in den Abschussgebieten in Niedersachsen unterwegs und kämpfen vor Ort gegen Wolfstötungen.
Damit wir das auch weiterhin vorausschauend und unabhängig tun können, brauchen wir jetzt eure Unterstützung. 
Mit einem monatlichen Abo von nur 5 Euro helft ihr uns, weiter schnell reagieren zu können, Fakten gegen Hetze zu stellen und den Wolfsschutz dort zu verteidigen, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird. 

Jeder Euro zählt – gerade jetzt.