Zu den jüngst bekannt gewordenen vier Fällen von geheim gehaltenen Wolfsjagden sind bereits acht weitere geheime Schnellabschussverfahren gelaufen – alle ohne Erfolg. Glücklicherweise wurde kein einziger Wolf getötet. Die Öffentlichkeit erfährt davon erst jetzt nach Ablauf der sechs Wochen. Die Behörden halten die Verfahren bewusst unter Verschluss und veröffentlichen sie erst im Nachhinein. Doch vielen Jägern scheint bewusst zu sein: Am Ende sind sie die juristisch Angreifbaren. Die behördlichen Freigaben entbinden sie nicht von der persönlichen Verantwortung. Warum, erklären wir ganz genau in unserem Artikel.
Wer im Rahmen eines solchen Verfahrens ein Elterntier, eine laktierende Fähe oder ein nicht freigegebenes Tier tötet, riskiert ein Strafverfahren wegen illegalen Abschusses einer geschützten Art – inklusive Verlust des Jagdscheins. Die Behörden schieben anscheinend das Risiko gezielt auf die Jägerschaft und halten sich selbst im Hintergrund. Dass bislang kein Wolf geschossen worden ist, dürfte kein Zufall sein. Die Jäger scheinen genau zu wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen.

Die Salami-Taktik gegen den Wolf
Wir müssen Tacheles reden
Der juristische Umbau und der heimliche Paragraph
Trotzdem hat der Gesetzgeber den Artenschutz in den letzten Jahren massiv angegriffen:
- Bereits 2020 wurde mit § 45a BNatSchG (der sogenannten „Lex Wolf“) die sukzessive Tötung legalisiert. Wenn Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden konnten, durften so lange einzelne Rudelmitglieder nacheinander geschossen werden, bis die Risse aufhörten. Im Extremfall durfte damit ein ganzes Rudel ausgelöscht werden.
- Mit der Reform des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026 (§§ 22b bis 22f BJagdG) wurde der Wolf formell ins Jagdrecht überführt und § 45a BNatSchG gleichzeitig gestrichen.
Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet:
- Für die atlantische Region bereits im Juli 2025.
- Für die kontinentale Region nachträglich am 13. Oktober 2025.
Damit gilt der Wolf in beiden großen biogeografischen Regionen Deutschlands offiziell als im günstigen Erhaltungszustand. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/
Doch das war nicht alles. Bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst wurde ein weiterer Trick angewandt: Ein neuer § 39a BNatSchG tauchte erst in der Ausschussempfehlung auf – nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits die Verbändeanhörung und die erste Lesung im Bundestag hinter sich hatte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung zu dieser massiven Änderung fand nicht statt. Der Paragraph sollte direkt in den zentralen Schutzanker des § 7 BNatSchG eingreifen und den „günstigen Erhaltungszustand“ faktisch umgehen. Was im offenen Verfahren nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss einfach „durchgereicht“. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/04/gesetzes-trick-fuer-die-wolfsjagd-aenderung-wurde-einfach-reingeschmuggelt/
Und ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist gar nicht erreicht: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/
Das Verbandsklagerecht wurde systematisch beschnitten
- Klagen haben bei vielen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung mehr.
- Einwände müssen extrem früh und vollständig vorgebracht werden, sonst sind sie unzulässig.
- Die Anerkennung als klageberechtigter Verband wird befristet und bürokratisch erschwert.
- Die „tatsächliche Betroffenheit“ wird enger ausgelegt.
Genau davor haben wir seit Jahren gewarnt. In dem Moment, in dem der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und erleichterte Abschüsse möglich gemacht wurden, hat man den Verbänden die schärfste rechtliche Waffe aus der Hand genommen. Eilverfahren greifen in Bundesländern mit vielen Wölfen ohnehin kaum noch. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/27/verbandsklagerecht-gekippt-wir-haben-seit-jahren-gewarnt-und-lagen-damit-richtig/



3 Gedanken zu „Weitere acht Geheimjagden auf Wölfe in Niedersachsen: So hebeln Politik und Behörden den Rechtsstaat aus“
„Deutschland hat 2025 den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs an die EU-Kommission gemeldet.“
Die GzSdW (Gesellschaft zum Schutz der Wölfe) und der Deutsche Tierschutzbund verklagen Deutschland jetzt vor der EU wegen dieser Falschmeldung, die natürlich Mumpitz ist.
Ja, und Green Impact und weitere Orgas klagen auch. Aber unterziehen wir diesen Klagen doch mal einem Faktencheck. Bis der EuGH eine Entscheidung trifft, können mehrere Jahre vergehen. Bis dahin, und das wird aktuell ja besonders gut deutlich, werden – wie wir vorangekündigt haben – längst Fakten geschaffen worden sein, in dem eine große Anzahl an Wölfen längst umgebracht worden ist, bevor überhaupt eine Gerichtsentscheidung fällt. Wir finden Klagen auch wichtig und richtig. JEDOCH braucht es aktive Arbeit vor Ort, die Wölfe jetzt vor Abschüssen rettet. Mehrere deutsche Orgas haben ihren Mitgliedern suggeriert, dass es reiche, diese Orgas finanziell zu unterstützen und dass Klagen ausreichen würden. Nun haben wir den Beweis dafür, dass dies nicht stimmt. Wer aktive Arbeit von anderen Verbänden wie dem unseren behindert und in manchen Bundesländern, wie z. B. in Bawü sogar mit den einen Abschuss genehmigten Behörden (Fall Grindi) zusammen arbeitet, der muss sich fragen lassen, ob er eine Show betreibt, oder wirklich Wölfe retten will.
wie gesagt wo unrecht zu recht werden soll wird widerstand kantische verantwortungspflicht für das gemeinwesen.
die frage ob undwie lange diese regierung noch weiter regieren bzw. herrschen kann ist verantwortungsrechtlich und menschenrechtsverfassungsrechtlich nicht geklärt.
es hat immerhin erhebliche bedenken was die verfassungs.- und menschenrechtsinternität anbelangt. ein strafechtverfahren durch den eughfmr. könnte die sache zwingend notwendig beenden.