Gericht stoppt Wolfsabschuss in der Oberlausitz: Ein Sieg für den Wolfsschutz

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem wegweisenden Beschluss vom 28. März 2025 (Az. 3 L 316/25) den Abschuss eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel in der sächsischen Oberlausitz vorerst untersagt. Damit wurde einem Eilantrag einer niedersächsischen Umweltvereinigung stattgegeben, die gegen die vom Landratsamt Bautzen am 11. März 2025 erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur „letalen Entnahme eines Tieres der Tierart Wolf“ vorgegangen war. Wir zeigen in unserem Artikel auch auf, dass das Rudel seit Jahren verfolgt wird und dass man bekannte Wolfsgegner in Pro-Wolf-Gruppen lässt.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßt diese Entscheidung als wichtigen Schritt zum Schutz der streng geschützten Wölfe und als klares Signal an die Behörden, dass der Artenschutz nicht leichtfertig umgangen werden darf.

Hintergrund: Wolfsrisse und eine umstrittene Genehmigung

Anlass für die Abschussgenehmigung waren über 30 tote Schafe und Ziegen, die im Januar und Februar 2025 im Großraum Ralbitz-Rosenthal (Landkreis Bautzen) als Wolfsrisse eingestuft wurden. Das Landratsamt Bautzen erließ daraufhin unter Anordnung des Sofortvollzugs eine Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel, gültig bis spätestens 8. April 2025. Die Behörde stützte sich dabei auf die Sächsische Wolfsmanagementverordnung und argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um weitere Schäden an Nutztieren zu verhindern.
Doch die Umweltvereinigung, die den Eilantrag einreichte, hielt die Genehmigung für rechtswidrig. Sie bemängelte, dass die betroffenen Weidetierhalter keine ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen ergriffen hätten und dass Alternativen zum Abschuss nicht geprüft worden seien. Wolfsschutz-Deutschland e. V. teilt diese Einschätzung und sieht darin ein grundlegendes Problem: Der Abschuss eines Wolfs wird oft als schnelle Lösung propagiert, obwohl präventive Maßnahmen wie Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder Nachtpferche in vielen Fällen effektiv und zumutbar wären. Zudem war die eigentliche Abschussverfügung wohl wieder einmal nicht veröffentlicht, sondern geheim gehalten worden. Mit dieser Praxis sollen klagefähige Verbände erst gar nicht auf eine solche Verfügung aufmerksam werden.
Beispielfoto Wölfe. @ Brigitte Sommer

Gerichtliche Entscheidung: Abschuss unzulässig und schlecht begründet

Das Verwaltungsgericht Dresden folgte den Argumenten der Umweltvereinigung und stellte erhebliche Mängel in der Genehmigung fest. Zum einen sei die Ausnahmegenehmigung zu unbestimmt, da nicht klar definiert wurde, in welchem konkreten Gebiet der Abschuss erlaubt sein sollte. Zum anderen sei die Entscheidung materiell-rechtlich nicht haltbar. Die Richter betonten, dass ein Abschuss eines Wolfs nur dann zulässig sei, wenn zumutbare Alternativen fehlen und die Maßnahme geeignet ist, weitere Schäden zu verhindern. Beides habe das Landratsamt nicht ausreichend nachgewiesen.
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung erlaubt zwar Ausnahmen vom Tötungsverbot, etwa „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden“. Doch dies setzt voraus, dass ein Wolf innerhalb von zwei Wochen zweimal ordnungsgemäß errichtete Schutzmaßnahmen überwunden und Nutztiere gerissen hat. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bescheid des Landratsamts keine Belege dafür liefert, dass solche Schutzmaßnahmen überhaupt vorhanden oder funktionsfähig waren. Zudem sei nicht erkennbar, dass der Abschuss eines beliebigen Wolfs aus dem Ralbitzer Rudel die Schäden tatsächlich stoppen würde.
Besonders kritisch sieht Wolfsschutz-Deutschland e. V. die fehlende Auseinandersetzung mit Alternativen: Das Landratsamt erwähnt weder den Einsatz von Herdenschutzhunden, noch von Nachtpferchen oder Behirtung. Ohne eine fundierte Prüfung dieser Optionen darf ein Abschuss nicht genehmigt werden. Das Gericht unterstrich zudem, dass die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen im Einzelfall anhand der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der betroffenen Betriebe zu prüfen sei – Angaben dazu fehlten im Bescheid jedoch vollständig.

Ein Erfolg für das Recht

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Beschluss ein ermutigendes Zeichen: „Diese Entscheidung zeigt, dass der Schutz des Wolfs als streng geschützte Art nicht einfach zugunsten kurzfristiger Interessen ausgehebelt werden kann. Behörden müssen ihre Entscheidungen sorgfältig begründen und Alternativen ernsthaft in Betracht ziehen.“ Wir fordern, dass künftig mehr in präventive Maßnahmen investiert wird, um Konflikte zwischen Wölfen und Landwirten zu vermeiden, anstatt auf Abschüsse zu setzen. Geklagt hatte der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bemühen uns ebenfalls die Klagefähigkeit zu erreichen, jedoch erfordert dies einen weitaus stärkeren finanziellen Background.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Wolfsschutz-Deutschland e. V. hofft jedoch, dass die Entscheidung Bestand hat und als Präzedenzfall dient, um den Wolf in Deutschland nachhaltig zu schützen. Der Wolf gehört zu unserer Natur – wir müssen lernen, mit ihm zu leben, statt ihn zu töten.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Hintergründe zum verfolgten Rosenthaler Rudel

In Sachsen, insbesondere in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wurden in den letzten Jahren mehrfach illegal getötete Wölfe entdeckt. Seit 2000 wurden laut dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über 200 tote Wölfe registriert, davon mindestens 17 eindeutig illegale Tötungen (Stand vor 2025). Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden bis April 2024 bereits 31 tote Wölfe gemeldet, darunter Fälle von Schussverletzungen und Vergiftungen in diesen Regionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen von einer höheren Dunkelziffer und sagen, dass ganze Rudel „verschwinden“.
Das Rosenthaler Rudel, das später als Ralbitzer Rudel bezeichnet wurde, ist in der Oberlausitz ein bekanntes Territorium, das über Jahre hinweg von Kriminellen verfolgt wurde. Hier sind die relevanten Punkte:
  1. Historische Abschussgenehmigungen und Konflikte
    • 2017 wurde ein Wolf aus dem Rosenthaler Rudel legal zum Abschuss freigegeben, nachdem es über 50 Übergriffe mit mehr als 200 toten Nutztieren gegeben hatte. Dieser Abschuss fand jedoch nicht statt, da die Grüne Liga Sachsen erfolgreich klagte. Der Vorläufer unseres Vereines finanzierte damals die Klage.
    • Das Rudel wurde in der Vergangenheit „massiv verfolgt“, wie Wolfsschutz-Deutschland e.V. berichtete, was auf eine hohe Konfliktdichte mit Kriminellen hinweist.
  2. Verschwinden des Rudels im Monitoring
    • Im Monitoringjahr 2022/2023 wurde das Rosenthaler Territorium nicht mehr nachgewiesen, während das benachbarte Ralbitz-Territorium bestätigt wurde. Dies könnte auf natürliche Dynamik (Abwanderung, Rudelverschmelzung) oder illegale Tötungen hinweisen. Wir vermuten Letzteres, da das Gebiet um Ralbitz-Rosenthal ein Hotspot für Wolfsgegner ist.
  3. Konkrete Funde illegal getöteter Wölfe
    • Es gibt zwar keine  direkte Dokumentation, die einen spezifischen Fund eines aktuell illegal getöteten Wolfs aus dem Rosenthaler/Ralbitzer Rudel im Jahr 2025 bestätigt, da solche Daten entweder nicht öffentlich sind oder erst später im Monitoringbericht 2024/2025 (Herbst 2025) veröffentlicht werden. Aber in diesem Jahr sind schon zwei Wölfe im Landkreis Bautzen überfahren worden.
    • Allerdings wurden in der Nähe des Rudelgebiets wiederholt illegale Tötungen registriert:
      • 2018: Eine Wölfin wurde mit Strick und Betongewicht im Tagebausee Mortka (Landkreis Bautzen) gefunden – ein klarer Fall illegaler Tötung. Die genaue Rudelzugehörigkeit ist unklar, aber die Nähe zu Ralbitz-Rosenthal ist auffällig.
      • 2023: Drei illegale Tötungen im Landkreis Bautzen (erschossene Wölfe bei Malschwitz und Mauschwitz, vergiftete Wölfe bei Luppedubrau) wurden bestätigt. Diese Fälle liegen im Umkreis des Ralbitzer Territoriums, ohne dass eine direkte Zuordnung zum Rudel öffentlich bestätigt wurde.
      • 2024: Ein Altwolf (GW1522m) wurde im Februar 2024 im Territorium Königshainer Berge (Landkreis Görlitz) illegal erschossen aufgefunden. Dieses Rudel liegt zwar östlich von Ralbitz, zeigt aber die regionale Häufung solcher Vorfälle.
  4. Indizien für das Ralbitzer Rudel
    • Das Rudel (früher Rosenthal, nun Ralbitz) wurde „massiv illegal verfolgt“, nachdem Abschussverfügungen gerichtlich gekippt wurden. Das Verschwinden des Rudels aus dem Monitoringjahr 2022/2023 interpretieren wir als möglichen Hinweis auf illegale Tötungen, auch wenn Behörden dies mit „hoher Dynamik“ erklären.

Prominente Wolfsgegnerin direkt vor Ort mit Einfluss in Pro-Wolf-Gruppen

Carola T., wohnhaft im Gebiet des Rudels, ist eine bekannte Schafshalterin und Hobbytierhalterin, die sich als vehemente Gegnerin des strengen Wolfsschutzes in Deutschland positioniert hat. Hier die wichtigsten Daten zu ihrer Rolle als Wolfsgegnerin:
  • Sie ist Sprecherin und Initiatorin einer Demonstration in Bautzen am 22. November 2016, bei der etwa 200 Teilnehmer den Abschuss von Wölfen forderten, die wiederholt Nutztiere reißen. Ihre Forderung: „Auffällige Wölfe, die wiederholt unsere geschützten Schafe, Ziegen und andere Tiere reißen, müssen geschossen werden dürfen“ („Sächsische Zeitung“, 23. November 2016). T. berichtete von mehreren Wolfsangriffen auf ihre Schafe, z. B. im Oktober 2021, als ein Wolf drei Schafe auf einem gemeinsam genutzten Grundstück in N. tötete. Sie kritisiert Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune als unpraktikabel und kostspielig, was ihren Unwillen, ihre Tiere zu schützen, darlegt.
  • Mediale Präsenz: In einem YouTube-Video („Wölfe ohne Grenzen – Klartext Carola T.“, 1. September 2021) repräsentiert sie eine regionale Stimmung in der Oberlausitz, wo Wölfe wie das Ralbitzer Rudel als nicht zur Region gehörende Tiere aufgefasst werden. Sie fordert seit Jahren eine Lockerung des Schutzstatus zugunsten der Tierhalter. Ein Michel T. rief sogar dazu auf, Wölfe illegal zu beseitigen.

Angriff auf Brigitte Sommer

Carola T.  im Zusammenhang mit einem physischen Angriff auf Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V:
Unterwanderung von Pro-Wolf-Gruppen
  • Facebook-Aktivität: Unter einem Fake-Profil mit dem Kürzel „Ca Ro“ oder „Tu Ca“ infiltriert Carola T. Pro-Wolf-Gruppen auf Facebook seit Jahren. Sie versucht aktiv  die Aktivitäten von Wolfsschützern zu beobachten oder zu stören, natürlich auch um Informationen zu sammeln oder Einfluss zu nehmen. Für uns völlig unverständlich ist es, dass man sie gewähren lässt.

 

Quelle:

Fixe Fakten – Nachrichten aus Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, Thüringen und der Schweiz

In unseren Kurznachrichten geht es heute um Neuigkeiten zum Fall Löbau, Freispruch für einen Gastjäger aus den Niederlanden, im Zweifel für den angeklagten Mensch, gegen den angeklagten Wolf geht es in Thüringen, totgefahrene Wölfe in Deutschland, seltsame Forschungsprojekte, einem Wolf am Sender, Kalt- und Warmherzigkeiten, verweigerte Behandlungen und das Rodewaldpaar ist verschwunden sowie umweltschädliche Schafe.

Sachsen:

Es gibt Neues im Fall Schießgenehmigung Löbau. Dort sind nicht nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. tätig geworden. Während wir erst die Akteneinsicht abwarten wollten, brachte der BUND Sachsen einen Eilantrag auf den Weg, dem das Verwaltungsgericht Dresden auch stattgegeben hatte. Es hatten sich noch weitere Verbände und Vereine eingeschaltet. Jetzt muss der Halter des Wildgatters bei Löbau erst einmal seinen Zaun nachbessern, während Landrat Meyer (CDU) schmollt. https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-dresden-umweltschuetzer-beantragen-rechtsschutz-fuer-loebauer-wolf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230228-99-774027?fbclid=IwAR0ZEL020wWfkQbDsOWAuDnSM-f5Zd0IRmnmjIXTE-Ghtl4r1UyKGyCu__8

Die Schießgenehmigung war vorher bereits durch eine interne Revision zurückgenommen worden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/21/sachsen-schiessbefehl-auf-wolf-bei-loebau-illegal/

Bei Kubschütz wurde ein Strohlager mit einer Stromlitze abgesperrt, damit sich hier ein Wolf, der mit Räude befallen ist, nicht mehr wärmen kann. Außerdem würde das Tier hinken. Man überlege einen Abschuss. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. drücken unser Entsetzen über diese Vorgehensweise aus. Es gibt zur Behandlung von Räude drei wirksame Medikamente, die hier leicht in dem Strohlager als Köder verabreicht werden könnten. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/kranker-wolf-kubschuetz-100~amp.html?fbclid=IwAR1qa1GGyvnoFxVCwPPECiUqzBkzyDXfl3JbNG-1wH-FLnffaHMgCGiJbEE

Dazu wurde gestern im Landkreis Görlitz und im Landkreis Bautzen ein Jungwolf überfahren. Am 7. Februar war ein Welpe in der Sächsischen Schweiz überfahren worden. https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

Schweiz:

Es ist kaum zu glauben, aber in der Schweiz wurde ein Wolf getötet, weil er „humpelte“. Dabei sind Wölfe außerordentlich widerstandsfähig und sie kommen auch mit Behinderungen zurecht. In Italien, Polen und Tschechien https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/ein-wolf-mit-gebrochenen-pfoten-wurde-gerettet-und-behandelt-fotos/ss-AA187S4E?ocid=msedgntp&cvid=1eea8b1bcbca459aa352877724f944bf&ei=14&fbclid=IwAR1_g-_OvdXxPm91AWRMhCV2MZf3Nyziehexfmr_e7m-V_MDldYRGCmDi6U#image=1

werden sogar regelmäßig kranke Wölfe wieder gesund gepflegt. Warum wird gerade in der Schweiz, Deutschland und Österreich derart herzlos agiert? https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-verletzter-wolf-erlegt-539?fbclid=IwAR1tVtYfhOaJ1i1eQImcdw4ajNPr6zYBUdJd0mp44uBQNYIYRezqZpaIOiU

Zu viele Schafe schaden der Biodervisität. Dieser Meinung ist David Gehrke, seines Zeichens Jäger, Hirte, Biberist und Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, die von uns, Wolfsschutz-Deutscland e.V., immer wieder dafür kritisiert wurde, dass ständig „legalen“ Abschüssen zugestimmt worden war. Mit diesem Leserbrief macht Herr Gehrke aber eine 180-Grad-Wende: https://wildbeimwild.com/zu-viele-schafe-schaden-der-biodiversitaet/?fbclid=IwAR0WCdOsb_ot6FkoppaEEv3u-rrFRv-21tEBR4AYW4s15hb1pZjxbMqegRU

Niedersachsen:

Das Elternpaar des Rodewaldrudels ist verschwunden. Bislang wurde es auch durch das Wolfsmonitoring der Jägerschaft nicht nachgewiesen. Auch wir hatten das Paar nicht mehr auf unseren Forschungskameras. https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien?

Auf den Vaterwolf des Rudels galt Jahre lang eine Abschussgenehmigung. Mit großem Aufwand versuchten wir und andere Tierschützer das Rudel zu beschützen. Siehe auch Reportage von September 21: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/09/09/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-niedersaechsische-bauern-provozieren-wolfsrisse/

Hobbyforscher aus den Niederlanden melden ein neues Wolfspaar im Rudelgebiet des ehemaligen Rodewaldrudels. Wir können dies nicht bestätigen.

Das Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung, dass ein 40 Kilogramm schwerer Rüde besendert worden sei. Vor allem ein Satz aus der PM des Ministers Christian Meyer (Grüne) sollte hier hängen bleiben: „Auch die Entnahme von problematischen Wölfen lasse sich durch die Daten objektiver begründen.“ Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen Besenderungen kritisch. Zum Einen wurde schon vielfach geforscht und es sind zahlreiche Daten zugänglich. Schon X-mal wurde nachgewiesen, dass Herdenschutz wirksam ist und zum Anderen können solche Sendehalsbänder gehackt werden. Vielen Wölfen wurde dies schon zum Verhängnis. https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-20-wolfbesenderung-220024.html

Im Raum Helmstedt wurde am 20. Februar ein Wolf überfahren, am 18. Februar im Landkreis Harburg. Das Ergebnis eines  weiteren Todesfalls bei Celle steht noch aus. https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Ein seltsames Forschungsprojekt geht zudem  an den Start. Schwammig formuliert, ist es hier schwer zu definieren, um was es letztendlich wirklich geht. „Interventiosteams“ klingt aber nicht wirklich nach echtem Schutz für Wölfe, sondern eher nach erleichterten Abschüssen. Auch scheinen die Hobbyjäger hier mit Forschungsgeldern bedacht zu werden. In diesem Zusammenhang wundern wir uns nicht darüber, dass das Landvolk sich darüber beklagt, dass das Geld nicht in Zäune gesteckt wird. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_und_offentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/aus-nachster-nahe-219716.html?fbclid=IwAR1HOS62F3JSAeo3OpFTWVs_skrid29tfaSoWMagrWOopeny8QtmM-S6eZM

Thüringen:

Im Zweifel für den Angeklagten gilt wohl nicht mehr, oder wie sonst konnte es passieren, dass bei einer genetischen Untersuchung ein Wolf nicht eindeutig für den Tod eines Herdenschutzhundes nachgewiesen werden konnte. Das Thüringer Umweltministerium lässt aber dennoch bekanntgeben, dass es der Wolf gewesen sein soll. Ein Fall, der sprachlos macht: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/arnstadt-ilmkreis/toter-herdenschutzhund-wolf-genanalyse-schafe-100.html?fbclid=IwAR0Nqobc6J1bundMb5-U6MgIARWBznlK-VuvhmL6_8fBDrsK0h0Yt5PR1u8

 

Brandenburg:

Ein niederländischer Gastjäger, der einen Wolf erschossen hatte, wurde auch jetzt in der Berufungsverhandlung frei gesprochen. Der Mann hatte behauptet, er hätte den Wolf aus einer Notwehrsituation erschossen, weil das Jungtier während einer Drückjagd Hunde angegriffen hätte. Diese Behauptung klingt ziemlich unglaubwürdig, da Welpen bestimmt nicht auf Angriff aus sind und schon gar nicht, wenn sie dem Stress einer Drückjagd ausgesetzt sind. Aus Sicht des Gerichts konnte nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, wie das Tier genau getötet worden war. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes war es der erste Fall in Deutschland dieser Art, der vor Gericht landete. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/potsdam-mittelmark/ich-habe-das-allerbeste-fur-die-tiere-getan-jager-wegen-wolf-abschuss-erneut-freigesprochen-9388052.html?fbclid=IwAR3OjVJ3z68DK1573vdqbfEe2tGoMe-ywBxDJ3D2FNEEAHW_F9tYPIUOZxo

Am 17. Februar wurde ein Welpe im Landkreis Oberhavel überfahren, am 12. Feburar im Landkreis Spree-Neiße sowie am 10. und 11. Februar je ein Welpe im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 

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Sofortvollzug zum Wolfsabschuss gestoppt

Grüne Liga Sachsen /Wolfsschutz-Deutschland erzwingt weitere Schonfrist für das Rosenthaler Wolfsrudel
Jetzt ist es amtlich: Die Wölfe des Rosenthaler Rudels in Sachsen dürfen nicht getötet werden, solange über Widerspruchsverfahren und eine mögliche Klage der Grünen Liga / Wolfsschutz Deutschland nicht abschließend geurteilt wurde. „Für uns ein wichtiges Etappenziel“, so Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen.

Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am Montag schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt , „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“, so die von der Grünen Liga beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Baumann & Partner.

„Im Gegensatz zu anderen Naturschutzorganisationen haben wir die Initiative ergriffen und gehen gerichtlich gegen diese irrwitzigen Abschussanordnung vor“, so Mehnert. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH  hatte  bereits am 2. November im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben.

Wie Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt, darf  die Wölfe des Rosenthaler Rudels keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls  anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen.

Die Einbringung des Eilantrags war geboten, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs und Klageverfahrens bewirkt werden,  sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.

Rechtsanwalt Andreas Lukas: „Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“