Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 21. Februar um 18 Uhr in Sand statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön.

Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende unseres Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f)  von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern, in einer Pressemitteilung vom 05. September 2024.  Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der  Regierung von Unterfranken. Auch der Abschuss eines falschen Wolfs hält unseren Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. nicht davon ab,  über einen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen. Es fällt nun lediglich der Passus Muttertier und unversorgte Welpen weg.

Ein bis zweijährige Jungtiere, übernehmen viel Verantwortung als Babysitter, während die Eltern auf der Jagd sind. Diese Jungwölfin bringt ihren jüngeren Geschwistern bei, dass Gras fressen den Magen reinigt. Eine solche Jungwölfin, mit der Kennung GW4174f wurde nun einfach totgeschossen. Sie stammte aus dem Nachbarrevier Wildflecken. © Brigitte Sommer

Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt,“ hieß es in unserer Pressemitteilung.

Die Bayerische Wolfsverordnung wurde übrigens von einem Gericht gekippt und es gibt aktuell keine Wolfsverordnung.

Dass nun auch noch eine Jungwölfin (GW4174f) vom 26. auf den 27. August totgeschossen wurde, die aus dem Rudel Wildflecken stammte und mit den Rissen in der Langen Rhön gar nichts zu tun  hatte, macht die geheime Abschussverfügung auf keinen Fall legaler. Auch der eigentliche Verantwortliche für den Riss am 26. August war nicht Frigga (GW3092f), sondern ihr Partner Griso (GW3519m).

Dies beunruhigt uns zusätzlich, denn es könnte sein, dass auch Frigga nicht mehr am Leben ist und illegal beseitigt wurde. Die letzten Nachweise von ihr stammen vom 25. Juli. Es könnte sein, dass Griso Schafe angegriffen hat, da er mindestens einen Wolfswelpen alleine versorgen muss und so im Gegensatz zu früher, nun leichte Beute bevorzugt.

 

Die erst gestern aktualisierte Rissliste offenbart den ganzen Skandal, der immer größere Ausmaße annimmt. Statt Frigga wurde eine Jungwölfin aus dem benachbarten Rudel Wildflecken erschossen. Dabei war auch Frigga gar nicht an dem für den Schießbefehl entscheidenden Riss beteiligt gewesen, sondern ihr Partner Griso aus dem Rudel Wildflecken, der bislang völlig unauffällig war und auf den es wegen dieses Risses auf keinen Fall eine Abschussgenehmigung hätte geben dürfen.  Griso ist nicht nur der Partner von Frigga, sondern auch Vater der Welpen. Neben Nuka wurde noch mindestens ein weiterer Welpe nachgewiesen. Die Jungwölfin 4174f aus dem Rudel Wildflecken war überhaupt nicht beteiligt an Rissen im Gebiet. Quelle: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

Der Bayerische Rundfunk schreibt, dass die Schafe, die der Wolf in der Nacht zum 26. August getötet und verletzt hätte, zuvor von einem Herdenschutzzaun und Herdenschutzhunden gesichert gewesen wären. Wohl aus Angst vor dem „Raubtier“ hätte die Herde von 350 Schafen und 20 Ziegen den Zaun durchbrochen. Erst danach sei es zu den Rissen gekommen.

Diese Erklärung halten wir für nicht glaubwürdig.  Ein einzelner Wolf wird sich kaum an mehrere Herdenschutzhunde heran wagen, die zudem auch noch frei herum laufen, nachdem der Zaun durchbrochen worden ist. Am 3. September fotografierten wir eine Herde Schafe, bei denen ein Schild darauf hinwies, dass sie Herdenschutzhunde bewachen würden. Wir konnten aber keine Herdenschutzhunde sehen.

Wir glauben eher, dass der Zaun mangelhaft und ohne Spannung war und überhaupt keine Herdenschutzhunde dabei gewesen waren und Griso bei den ausgebrochenen Schafen zugeschlagen haben könnte. Bei einer Umfrage im Juli 2024 hatte uns eine Wanderin glaubhaft versichert, dass sie Schafe sogar tagsüber völlig ohne Zaun in der Langen Rhön gesichtet hatte.

Besonders tragisch ist es, dass gutmeinende und gutgläubige Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde kurz vor dem Abschuss auch noch beim Zaunbau geholfen hatten und Nachtwachen übernommen hatten. Wahrscheinlich haben sie genau den Weideiterhaltern geholfen, die die Hilfe nicht zu schätzen wussten und einen Antrag auf Abschuss gestellt haben. Dies ist auch mehrfach bereits in NRW so passiert, dass Wolfsfreunde und Wolfsfreundinnen ausgenutzt und vorgeführt wurden.

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken von Frigga, oder auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist. Von Frigga gibt es seit dem 25. Juli keinen offiziellen Nachweis mehr. © Foto privat.

 

Mit dem Abschuss der Wölfin hätte sich nun auch die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Regierung von Unterfranken vom 1. August 2024 erledigt, schreibt der BR weiter. Das weitere Vorgehen werde aktuell geprüft, so die Regierung. Aktuell dürfen keine weiteren Wölfe in Unterfranken geschossen werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. halten es nicht für ausgeschlossen, dass bald die nächste geheim gehaltene Abschussverfügung beschlossen wird. Dabei ist nicht einmal die aktuelle Verfügung veröffentlicht worden. Ein Skandal ohne Gleichen.

 

Lange Rhön

Die Lange Rhön ist ein Hochplateau zwischen Heidelstein und Gangolfsberg. Ihr Gebiet wird von der Hochrhönstraße zerschnitten. Besucher dürfen hier nirgendwo parken. Hobbyjäger überall. Rechts ist gut erkennbar, dass die Flächen nicht von Weidetieren abgegrast werden, sondern hauptsächlich maschinell gemäht werden. Hintergrund auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/

 

Viele Besucher des Gebietes stellen sich vor, sie würden hier viele Tiere weiden sehen. Dem ist nicht so. Die Weidetiere müssen regelrecht gesucht werden. Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht. © Brigitte Sommer

 

Wanderweg durch die Lange Rhön. Wie hier gut zu sehen ist, sind eben keine Weidetiere weit und breit zu sehen. Die meisten Flächen werden maschinell abgemäht. © Brigitte Sommer

 

Sehr alte Wolfslosung irgendwo im Revier. © Brigitte Sommer

 

Auch hier deutlich zu erkennen, dass maschinell gemäht wird. Weidetiere sind eben nicht essentiell für Flächenfreihaltung.  © Brigitte Sommer

 

Oberhalb von Ginolfs, vom Heidelstein aus gesehen rechts des Basaltsees gelegen, stehen diese Schilder mit Warnhinweisen zu Herdenschutzhunden. Ob es diese Weide war, an der der Jäger ohne Hemmungen einen Wolf erschoss, dazu noch den Falschen, wissen wir nicht. In dem Gebiet ist dies allerdings der einzige Bezirk mit Herdenschutzhunden, den wir am 03. September 2024 gesehen haben. Um die Tiere nicht zu stören, haben wir die Weide mit dem Fernglas nach Herdenschutzhunden abgesucht. Es waren keine zu sehen. © Brigitte Sommer

 

Hier die Herde, die angeblich durch Herdenschutzhunde beschützt wird, etwas näher. Mit dem Fernglas konnten wir keine Herdenschutzhunde ausmachen. Die Weide liegt an der Nebenstraße nach Ginolfs und dem Basaltsee. Diese zweigt in Höhe Heidelstein von der Hochrhönstraße ab. Ob der Fehlschuss an dieser Weide passiert ist, wissen wir nicht. Wir befinden uns hier auf fast 1.000 Meter Höhe. Im Hintergrund der Blick auf die Bayerische Rhön. © Brigitte Sommer

 

Weide am Heidelstein

 

Hochsitz direkt mit Blick zur Weide. Hier bewachen zwei Esel die Herde. Der Zaun bietet keinen Schutz, da er in Unebenheiten nicht am Boden aufliegt. © Brigitte Sommer

 

Zwei Esel bewachen hier die Weide. Der Zaun hat 90 Zentimeter Höhe und weist an unebenen Stellen Lücken zum Boden auf. © Brigitte Sommer

 

Die unterste Litze eines Netzzaunes hat nie Spannung. Ihre Aufgabe ist es, direkt auf dem Boden aufzuliegen, um so ein Untergraben zu verhindern. Direkt über dieser Litze ist wieder Spannung. Bei Versuchen zu untergraben, erhält Hund oder Wolf einen schmerzhaften Stromschlag, weil die Berührung mit der zweiten Litze nicht verhindert werden kann. Weist aber die unterste Litze eine Lücke, wie hier von mehr als 25 Zentimetern vom Boden her auf, können sich Hunde oder Wölfe darunter durch graben. © Brigitte Sommer

 

Hier der Zaun noch einmal im Film

 

Es geht in dem Video darum, dass Wölfe, wie von der Haterfraktion behauptet, um die Öffentlichkeit von der Sinnlosigkeit von Zäunen  zu überzeugen,  überhaupt nicht springen müssen, weil sie unten durch kommen. Laut deren Argumenten hilft kein höherer, wolfsabweisender Zaun, da Wölfe ja sprungpferdgleich, alles überspringen würden. In Wirklichkeit untergraben sie und es wird ihnen leicht gemacht. Das Untergraben kann aber vermieden werden. Die unterste Litze hat nie Strom, das ist klar, dennoch muss sie am Boden aufliegen, weil die Litze darüber Spannung hat und einen Angreifer, egal ob Hund oder Wolf daran hindert, zu untergraben. Besteht aber eine Lücke von der untersten Litze bis zum Boden von über 20 Zentimetern, so kann Hund oder Wolf unten durch. Sie graben eine noch größere Lücke und gelangen ohne Stromschlag unten durch. Um zu verhindern, dass die untere Litze sich vom Boden abhebt, gibt es Heringe, die in den Boden gesteckt werden und die unterste Litze am Boden halten. Manche Halter, die wirklich schützen wollen, legen auch Steine auf die unterste Litze, damit sie am Boden bleibt. Und bestimmte Halter, die beides nicht machen, stellen sich nach Rissen Krokodilstränen weinend in die Presse, und behaupten, alle Zäune, egal wie hoch, würden „übersprungen“ werden. Leider macht die Lokalpresse mit, sonst würde das Gehetze nie so ausarten können. Kein Redakteur recherchiert hier wirklich vor Ort.

 

Der Basaltsee liegt oberhalb von Ginolfs und wird touristisch stark frequentiert. Er liegt aber auch im Revier von Frigga und Griso. Direkt am See mit großem Parkplatz starten zahlreiche Wanderwege in alle Richtungen. © Brigitte Sommer

 

Im Naturschutzgebiet am Gangolfsberg wüten die Hobbyjäger. In jeder Ecke sind, selbst im Kerngebiet, Hochsitze auszumachen. © Brigitte Sommer

 

Blick vom Gangolfsberg aus in Richtung Bayerische und Thüringer Rhön. Frigga und Griso haben sich ein wunderschönes Gebiet ausgesucht, in dem sie in Ruhe leben könnten, wenn nicht die Agrar und Jagdlobby wäre, die Menschen unentwegt aufhetzen würde. Einer der größten Hetzer ist ein aus Niedersachsen zugezogener Berufsschäfer, der auch den vorigen Antrag auf Abschuss gestellt hatte. © Brigitte Sommer

 

Blick von der Thüringer Hütte. Die Rhön wird auch das Land der offenen Fernen genannt. Sie liegt genau zwischen Bayern, Hessen und Thüringen. © Brigitte Sommer

 

Selbst in der Kernzone des Naturschutzgebietes am Gangolfsberg wüten Harvester und Hobbyjäger. © Brigitte Sommer

 

Nur wenige Meter entfernt vom Buchonien-Rundweg schlugen Harvester tiefe Wunden in den Waldboden. Wie kann das sein, mitten im Naturschutzgebiet? © Brigitte Sommer

 

Seltsame Bretterruine an der Abzweigung vom HW05 Richtung Thüringer Hütte am Gangolfsberg. © Brigitte Sommer

 

An Wegkreuzungen an einer Abzweigung des HW05 in Richtung Thüringer Hütte hängen in der Nähe des Naturlehrpfades an mehreren Wegkreuzungen Wildkameras des Landesumweltministeriums, das übrigens weisungsgebunden ist. Ein Tipp für Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die Sichtungen melden oder Losungen einreichen wollen. © Brigitte Sommer

 

Für unsere Leserinnen und Leser wanderten wir am 3. Sepember einen Teil von 12 Kilometern des Reviers von Frigga und Griso ab. Hier auf dem HW05 am Fuße des Gangolfsberges. Foto privat.

 

Elsbach. © Brigitte Sommer

 

Hass nimmt irritierende Ausmaße an

Jagd die Polizei nun ernsthaft Naturschützer statt Kriminelle? An Tragikomik kaum zu überbieten ist dieser Aufruf auf einer Wolfshassseite in Facebook mit Angabe der Telefonnummer der Polizei. Wir können verstehen, dass es Tierhaltern nicht gefällt, wenn wir mangelhafte Zäune dokumentieren und veröffentlichen, da unsere Fakten ihrer Wolfshetze in die Quere kommen, doch unsere Tätigkeit als Amok zu bezeichnen, klingt völlig irre. Seit mehr als fünf Jahren veröffentlichen wir Weiden ohne Namensnennung der Besitzer, um aufzuzeigen wie es vor Ort wirklich aussieht. Dies ist völlig legal, da Zäune und Weiden keine Persönlichkeitsrechte besitzen. Weder beschädigen, noch verändern wir etwas dabei. Im Gegensatz zu den Jägern, die am liebsten direkt an ihren Hochsitzen parken, ist unser Team gut zu Fuß und hat kein Problem damit, weite Strecken zurück zu legen. Dass wir Hunde im Auto zurück lassen, ist geradezu grotesk und entspringt wohl eher der Realität von Jägern. Sehr oft sieht man mehrere Jagdhunde in ihren Käfigen eingepfercht bei Hitze in den typischen Geländewagen hecheln.

Wir haben gestern eine Anfrage an die Polizei Mellrichstadt gestellt und gefragt, ob sie von dieser Aktion weiß und damit einverstanden ist. Bislang haben wir noch keine Antwort erhalten.

 

Die Seite gibt sich als journalistisches Angebot aus. In Wirklichkeit handelt es sich um eine anonyme Hetzseite, die weder Kontaktdaten noch ein Impressum hat. https://www.facebook.com/profile.php?id=100091644537281

Hier einige Kommentare unter dem Posting:

Michael H. schreibt:

Euer Grundstück,
Euer Besitz,
Eure Regeln ‼️‼️‼️
Würde ich auch nur
einen von diesen
Zipfelklatschern
erwischen, dann
RAUCHTS‼️‼️‼️
Das ist keine Drohung,
dass ist ein Versprechen
Ju Ge schreibt:
Die gehören genauso eingesperrt wie die klimakleber
Gordon B schreibt:
Genau die richtige Vorgehensweise. Sommer und Co sollen wissen,daß man keine Narrenfreiheit mehr hat.

Veronique S. schreibt:

sehe ich genauso.Da meine Mama spanische Wurzeln hat bin ich mit kurzer Zündschnur geboren,und auch bei Fr.S würde trotz ihres Wetternamens ein kräftiges Gewitter herein brechen.Dann wüsste sie wie es ist zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.

Annerose J. schreibt:

Wir müssen es endlich schaffen zu verhindern, daß weiterhin Europa-weit tausende verletzter Tiere sich tot schreien, nur weil einige Leute sich ihre Kinderträume von echten Wölfis erfüllen wollen, unter dem Vorwand von Naturschutz.

Tatsächlich gab es bereits mehrere Angriffe auf Brigitte Sommer. Den Jüngsten am 23. Juli 2024. Die Hetzseiten nehmen gerade dies billigend in Kauf. Sie müssen ja auch keine Verantwortung für kriminelle Handlungen der Aufgehetzten übernehmen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/30/rhoen-woelfe-keine-gefahr-fuer-weidetierhaltung/

Wie lange will die Polizei hier noch zuschauen?

Trauriger Rekord in Deutschland: Nur Fehlschüsse

Dr. Carsten Nowak: „Wir haben es in Deutschland nicht ein einziges Mal geschafft, den Wolf, der Schafe gerissen hat, zu entnehmen,“ so O-Ton Dr. Carsten Nowak. Wolfsexperten seien keine Wolfsfreunde, die sagen würden, man müsse alle Wölfe schützen, nein Experten würden sagen: „Man muss Wölfe töten!“…“es müssen aber idealerweise die Richtigen sein.“

Wenn es aber bislang nie die Richtigen gewesen sind, machen Einzel- und Schnellabschüsse doch gar keinen Sinn, sondern einzig und alleine konsequenter Herdenschutz schützt Wölfe und Nutztiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert seit Jahren dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall einheitlich zu fördern, aber auch zu fordern. Sommer: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.“ Denn was haben Bauern und Wolfsgegner davon, wenn sowieso nie die „richtigen“ Wölfe abgeschossen worden sind?

Alle Verfahren wurden bislang von Regierungsseite verloren. Zahlen dafür müssen die Steuerzahler, die sich, was die Willkommenskultur von Wölfen betrifft, in der Mehrheit befinden.

 

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/wolf-abschuss-falsches-tier-artenschutz-lux.3DwXRGdzPcnCDpFfzcmz6A?fbclid=IwY2xjawFI7BtleHRuA2FlbQIxMQABHZ89OjGP0nA3B3gy0b8VTDa2_f6nThMnriQHjfwyYnN43fD_AtblfPHV8Q_aem_IjrwzIfxW6O7HCIRbtejBA

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/05/pressemitteilung-illegale-geheime-wolfsjagd-in-der-rhoen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/31/bayern-mutterwoelfin-frigga-per-schiessbefehl-hingerichtet-strafanzeige/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/04/bayern-welpe-nuka-ist-sohn-der-illegal-verfolgten-rhoenwoelfin-frigga/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

https://www.nabu.de/news/2024/04/34858.html#:~:text=Foto%3A%20Heiko%20Anders-,30.,dass%20Wölfe%20wieder%20hier%20leben.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/rhoen-in-unterfranken-falscher-wolf-abgeschossen,UNbkJ8d

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-alarmiert-frigga-und-anton-von-illegalter-toetung-bedroht/

 

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufgabe verschrieben hat, Wölfen in Deutschland die Zukunft zu sichern.

Trotz ihres weiterhin strengen Schutzstatus werden Wölfe in Deutschland illegal gejagt und getötet. Diese Abschüsse gefährden nicht nur einzelne Tiere, sondern auch die gesamte Population und das Ökosystem, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Auf keinen Fall dürfen hier bei uns in Deutschland bald Schweizer Zustände herrschen.

Die Arbeit von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist für den Erhalt der Wölfe von unschätzbarem Wert. Doch diese wichtige Arbeit ist nur durch die Unterstützung von Menschen wie Ihnen möglich. Jede Spende zählt – egal, ob groß oder klein. Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht es dem Verein, weiter für die Wölfe zu kämpfen, zu dokumentieren und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Sie unterstützen damit eine von Regierungs- und Lobbygeldern wirklich unabhängige Organisation, die unermüdlich daran arbeitet, dass die Rückkehr der Wölfe in unsere Landschaften ein Erfolg wird – für die Natur, für die Artenvielfalt und für kommende Generationen.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/