Wolfsschutz-Deutschland e. V. solidarisiert sich mit „Defend the Wolf“ und unterstützt die Mobilisierung für die Wolfszone Jura Vaudois

Die Lage ist alarmierend: In der Schweiz planen die Behörden, M351, den Vaterwolf des Mont Tendre-Rudels, der im Winter einen Schuss überlebt hat, sowie M121, das mögliche zukünftige Leittier des Suchet-Rudels, zu töten.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich der Kritik von „Defend the Wolf“ an den irreführenden Äußerungen des waadtländischen Staatsrats Vasilis Venizelos an und unterstützt die dringende Mobilisierung zum Schutz der Wölfe in der Wolfszone Jura Vaudois. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dazu auf, sich vor Ort aktiv für den Erhalt der Wölfe einzusetzen.

Beispielfoto, erstellt mit KI von Grok/X.

 

Wir unterstützen die von „Defend the Wolf“ in seiner Pressemitteilung aufgeführten Punkte und listen diese im Folgenden auf, um die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen:

  1. „Proaktive Regulierung“ als Täuschung: Der Begriff „proaktive Regulierung“ verschleiert gezielte Tötungen einer geschützten Art. Die Schüsse im vergangenen Winter waren keine Regulierung, sondern ein bewusster Akt der Zerstörung. Wir fordern eine klare Benennung: Ein Wolf ist kein Zielobjekt.
  2. Politisch fragwürdige Maßnahmen: Venizelos’ Eingeständnis, dass solche Aktionen künftig kaum durchführbar seien, zeigt deren mangelnde Legitimität. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Entscheidung, sondern um eine politische Imageberechnung.
  3. Ziel M351 als Vorwand: Die Behauptung, nur M351, das „problematische Zuchttier“, zu eliminieren, ignoriert die biologischen Folgen. Die Tötung eines Zuchttiers destabilisiert das gesamte Rudel sozial, territorial und verhaltensmäßig – eine Strategie, die einer teilweisen Ausrottung gleichkommt.
  4. Der Jura als Schießstand: Trotz gegenteiliger Beteuerungen wurde der Jura durch intransparente und brutale Verwaltungsmaßnahmen zum Jagdgebiet. Worte wie „Demut“ oder „Lebendigkeit“ können diese Realität nicht vertuschen.
  5. Fehlgeleitete Argumentation: Die Aussage, nicht alle Schafalmen seien „schützbar“, rechtfertigt Gewalt gegen Wölfe, anstatt ein überholtes Pastoralmodell zu überdenken. Wir fordern eine Politik der Koexistenz statt der Konfrontation.

Dringender Handlungsaufruf für die Wolfszone Jura Vaudois:


Die geplanten Tötungen von M351 und M121 sind nicht nur grausam, sondern auch kontraproduktiv. Solche Maßnahmen zerstören die sozialen Strukturen der Wolfsrudel, führen zu ihrer Zersplitterung, verstärken Angriffe auf Vieh und fördern die unkontrollierte Ausbreitung anderer Rudel. Dies ist eine absurde und zerstörerische Logik, die das ökologische Gleichgewicht gefährdet. Wir lehnen den brutalen Umgang mit Lebens ab und fordern, dass Angst und politischer Druck nicht länger das Schicksal einer geschützten Spezies bestimmen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht solidarisch an der Seite von „Defend the Wolf“ und dem „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ und unterstützt den Aufruf zur Mobilisierung. Wir fordern eine radikale Neuausrichtung der Wildtierpolitik, die den Wolf als unverzichtbaren Bestandteil unserer Ökosysteme anerkennt. Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige Koexistenz ein, die Mensch, Tier und Natur respektiert. Handelt jetzt mit uns – verteidigen wir die Wölfe, verteidigen wir die Natur!

Es wurde eine Petition eröffnet

Petitionstext: „Die Wölfe M121 und M351 wurden aufgrund “unangemessenen Verhaltens” willkürlich zum Abschuss freigegeben. Beide Abschüsse fallen in den Geltungsbereich der Kantone, bei M121 weil er als Einzelwolf eingestuft wurde, beim Wolf M351 weil er „aggressives Verhalten“ an den Tag lege, das potenziell gefährdend für Menschen sein könnte.

M351 ist Teil des Mont Tendre Rudels und potenzieller Vater der Jungtiere, die bald geboren werden. Bei M121 gibt es Grund zur Annahme, dass er ebenfalls Teil eines Rudels ist, was nicht mehr in den Bewilligungsbereich der Kantone fallen würde.

Beide Abschüsse fallen in die Paarungszeit – die willkürliche Abschussbewilligung gefährdet also nicht nur das Leben der beiden Wölfe, sondern auch das der Jungtiere ihrer Rudel, die bald auf die Welt kommen!

„Defend The Wolf“ und „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ fordern:

  • Die Kantone Waadt und Neuenburg dazu auf, die Abschussbefehle für beide Wölfe sofort zurückzuziehen.
  • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dazu auf, eine Untersuchung zur Erteilung der Abschussbewilligungen einzuleiten.“ Hier geht es zur Unterschrift:

 

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die vor Ort am Mont Tendre aktiv werden können, melden sich bitte hier beim Kommitee gegen Wolfsabschüsse: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

oder bei „Defend The Wolf“: https://www.facebook.com/defendthewolf

 

Schweiz wird von der Berner Konvention erneut gerügt

Das Präsidium der Berner Konvention in Straßburg bedauerte das Versäumnis des Bundesamts für Umwelt (BAFU), einen Bericht über die proaktive Wolfsregulierung vorzulegen und forderte den Bund erneut zur Erfüllung seiner Berichtspflicht auf. CHWOLF und Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ), die die Beschwerde eingereicht hatten, begrüßen die Sitzungsresultate, kritisieren jedoch die unkooperative Haltung des BAFU.

Das Präsidium betonte, dass trotz des geänderten Schutzstatus des Wolfs die Regeln der Berner Konvention gelten: Wolfsbestände müssen ökologischen und wissenschaftlichen Standards entsprechen, Nachtjagd und Zielgeräte sind verboten. Kritisiert wurde zudem der Abschuss eines Wolfsrudels im UNESCO-Biosphärenreservat, der ein 20-jähriges Forschungsprojekt im Schweizerischen Nationalpark zerstörte und eine Koexistenzstudie im Juramassiv stoppte. Susanne Clauss (ALLJ) unterstrich die Bedeutung der gestoppten Jurastudie für die Koexistenz von Nutztieren und Großraubtieren.
Weiterhin äußerte das Präsidium Besorgnis über Kürzungen bei Herdenschutzmaßnahmen und forderte den Bund auf, ausreichende Mittel für nicht-letale Methoden und die Förderung von Koexistenz bereitzustellen. Christina Steiner (CHWOLF) kritisierte insbesondere die Streichung von Mitteln für Herdenschutzhunde. Im Herbst erwartet das Präsidium neue Berichte und hofft auf die Mitwirkung des BAFU.
Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.

 

Quellen:

https://chwolf.org/news/der-bund-wird-von-der-berner-konvention-erneut-geruegt-05-2025?fbclid=IwY2xjawKb2ZFleHRuA2FlbQIxMQABHlnKtepgLHtaup3wnKMbORBom315uQnIrmM7EddxET55AXEU11gaEwKn1ghg_aem_Q-mCUg_39uWYdVgp3qnjHA

https://chwolf.org/medien/chwolf-medien-ecke/medienmitteilungen-2025/medienmitteilung-vom-20-05-2025

Symbol einer allgemeinen Verrohung: Tragende Wölfin in der Schweiz gnadenlos hingerichtet

Am 15. April 2025 wurde in Schattenhalb, Kanton Bern, eine trächtige Wölfin mit fünf ungeborenen Welpen brutal erschossen – ein abscheuliches Verbrechen gegen die Natur. Diese illegale Tötung ist kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt einer immer roheren Hetzjagd auf den Wolf in der Schweiz. Angetrieben von einer mächtigen Agrarlobby und aufgepeitscht von Scharfmachern, lassen sich Landwirte in einen blinden Hass auf den Wolf treiben, während ihre eigentlichen Probleme ignoriert werden. Die Wölfin von Schattenhalb ist ein Mahnmal. Wir fordern ein Ende der Verrohung, ein Ende von Massentötungen um das revidierte Jagdgesetz und eine Rückkehr zur Vernunft.

Schattenhalb: Ein Symbol der Verrohung

Die Wölfin von Schattenhalb war eine Mutter, eine Hoffnungsträgerin für die Wolfspopulation der Schweiz. Ihre illegale Tötung – vermutlich aus Rache für ein gerissenes Eselfohlen, dessen Zusammenhang nicht einmal bewiesen ist – zeigt, wie tief die Feindschaft gegen den Wolf sitzt. Die Kantonspolizei Bern ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oberland ist eingeschaltet, doch der Schaden ist irreparabel: Eine Wölfin und fünf Welpen sind tot, ein Rudel zerstört. Dieser Akt der Kriminalität ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer Kultur, die Wölfe verteufelt und Gewalt toleriert. Die Verrohung, die in solchen Taten zum Ausdruck kommt, bedroht nicht nur den Wolf, sondern die Werte des Naturschutzes und der Menschlichkeit.
Symbolfoto, kreiert mit KI Grok/X.

Wölfe: Opfer von Hass und Lobbyismus

Mit etwa 300 bis 350 Wölfen und 35 bis 39 Rudeln (Stand 2024) ist der Wolf ein ökologischer Segen für die Schweiz. Er reguliert Wildbestände, fördert die Artenvielfalt und stärkt die Wälder. Seine Population wird durch territoriale Kämpfe und die Abwanderung von Jungwölfen natürlich begrenzt, wie die Stiftung KORA belegt. Doch statt diesen Erfolg zu feiern, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Die mächtige Agrarlobby, angeführt von Bauernverbänden, hetzt gegen ihn, während Scharfmacher gezielt Hass säen. Landwirte, die mit realen Problemen wie sinkenden Preisen, Parasiten oder mangelndem Interesse der Bevölkerung an Fleisch und Wolle kämpfen, werden in eine Fehde gegen den Wolf getrieben, die ihre Lage nicht verbessert. Diese Manipulation durch Lobbyisten wie auch die Jagdverbände und Populisten lenkt von den wahren Herausforderungen der Landwirtschaft ab und schürt eine gefährliche Verrohung.

Wolfsrisse: Ein Tropfen im Meer der Probleme

Die Angst vor Wolfsangriffen wird maßlos übertrieben. Von den 56.838 Schafen, die 2024 in der Schweiz verendeten (ohne Schlachtung), waren nur 1.000 (ca. 2 %) Wolfsrissen zuzuschreiben. Krankheiten, Abstürze, Blitzschläge, Parasiten und Vernachlässigung fordern einen ungleich höheren Tribut. Allein die Blauzungenkrankheit wütet 2024 mit Tausenden toten Tieren, während Fremdkörper wie Metallteile oder Plastik Schafe qualvoll sterben lassen. In Regionen mit Herdenschutz – Elektrozäunen, Schutzhunden, Nachtpferchen – sind Wolfsrisse nahezu ausgeschlossen. 2024 sanken die Risse in Wallis um 15 % und in Graubünden um 35 %. Doch statt in Schutzmaßnahmen zu investieren, lassen sich Landwirte von Scharfmachern aufhetzen, die den Wolf zum Feindbild stilisieren. Diese Verblendung löst keine Probleme, sondern schafft neue.
Beispielfoto verletzter Wölf. © Brigitte Sommer

Abschüsse und Wilderei: Frucht eines giftigen Klimas

Die illegale Tötung in Schattenhalb ist kein Zufall, sondern die Folge einer Politik, die Wölfe dämonisiert. In der Jagdsaison 2024/25 wurden 92 Wölfe präventiv totgeschossen – fast ein Drittel der Population. Die revidierte Jagdverordnung von 2023, ein Zugeständnis an die Agrarlobby, erlaubt Abschüsse ohne Schadensnachweis. Solche Maßnahmen zerstören Rudel, treiben Jungwölfe in Konfliktzonen und legitimieren Gewalt. Der Hass, den Scharfmacher unter Landwirten schüren, mündet in Wilderei, wie in Schattenhalb.  Diese Politik der Abschüsse und die Duldung von Wilderei sind ein Skandal, der die Schweiz international blamiert. Dass auch noch ausgerechnet die die Wölfe totschießen, die sie eigentlich schützen sollten, nämlich Wildhüter, ist ein weiterer Skandal.

Die wahren Probleme der Landwirte

Landwirte stehen unter Druck: Sinkende Erzeugerpreise, Bürokratie, sowie steigende Inflation und Landaufkäufe von Großkonzernen bedrohen ihre Existenz. Doch anstatt diese Herausforderungen anzugehen, wird der Wolf als Ablenkung missbraucht. Die Agrarlobby und populistische Stimmen nutzen die Verzweiflung der Bauern, um einen Feind zu konstruieren. Diese Taktik spaltet die Gesellschaft, schadet der Landwirtschaft sowie der Natur und zerstört die Chance auf Koexistenz. Herdenschutz, der Wolfsrisse verhindert, wird halbherzig umgesetzt – nur 650 Herdenschutzhunde für 185.000 Schafe sind ein Hohn. Landwirte verdienen Unterstützung bei echten Problemen, nicht Hetze gegen einen Sündenbock. Aber sie müssen sich darüber bewusst werden, dass sie abgelenkt werden.

Ein Aufruf gegen die Verrohung

Die Tragödie von Schattenhalb ist ein Alarmsignal. Der Wolf, geschützt durch das Berner Übereinkommen, ist ein Symbol für die Rückkehr der Wildnis. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. können wir in der Schweiz nicht direkt handeln, doch wir erheben unsere Stimme in Solidarität. Die Verrohung der Menschen, die in der Tötung der Wölfin und dem Hass auf Wölfe sichtbar wird, bedroht uns alle. Wir fordern:
  1. Sofortiger Stopp der präventiven Abschüsse: Die natürliche Selbstregulierung der Wölfe muss respektiert werden.
  2. Massiver Ausbau des Herdenschutzes: Elektrozäune, Schutzhunde und Nachtpferche müssen flächendeckend gefördert werden.
  3. Harte Strafen für illegales Töten: Tötungen wie in Schattenhalb müssen mit Höchststrafen geahndet werden.
  4. Schluss mit Lobbyismus und Hetze: Die Agrarlobby und Scharfmacher müssen entlarvt werden, um Landwirte und Naturschützer zu versöhnen.
  5. Aufklärung und Dialog: Nur durch Erkenntnis und Zusammenarbeit kann der Hass überwunden werden.
Beispielfoto Wolf.

Verfahren der Berner Konvention

Am 5. Dezember 2024 entschied der Ständige Ausschuss der Berner Konvention auf eine Beschwerde der Naturschutzorganisationen CH-Wolf und Avenir Loup Lynx Jura einzugehen und eine Untersuchung gegen die Schweiz einzuleiten. Die Beschwerde kritisiert, dass die Schweizer Wolfsabschusspolitik gegen die Vorgaben der Berner Konvention verstößt, insbesondere durch:
  • Den Schwellenwert von zwölf Rudeln als Minimalbestand, der als willkürlich angesehen wird.
  • Den Abschuss von Jungtieren zur Basisregulierung.
  • Den Abschuss ganzer Rudel nach einem einzigen Nutztierangriff.
Die Organisationen argumentieren, dass diese Maßnahmen die Wolfspopulation in den Alpen gefährden. Der Schutzstatus des Wolfs wurde kürzlich von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft  (März 2025). Auch hier läuft eine Klage. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates von 1979, verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum Schutz wildlebender Arten und ihrer Lebensräume, wobei Eingriffe nur unter strenger wissenschaftlicher Kontrolle und bei nachgewiesenem Schaden erlaubt sind.
Bereits im April 2024 hatte das Büro der Berner Konvention die Schweizer Wolfsregulierung als „sehr besorgniserregend“ bezeichnet und zusätzliche Informationen zu Herdenschutz und der Definition von „großem Schaden“ gefordert. Die aktuelle Untersuchung, die 2025 fortgesetzt wird, könnte am Ende eine Rüge gegen die Schweiz aussprechen, obwohl keine weiteren Sanktionen vorgesehen sind. Laut Christina Steiner, Präsidentin von CH-Wolf, wurde der Entscheid zur Untersuchung einstimmig getroffen, was die kritische Haltung der Mitgliedstaaten unterstreicht.

Warum das Verfahren „Makulatur“ bleiben wird

  • Keine rechtlichen Sanktionen: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.
  • Schwache Durchsetzung: Der Ständige Ausschuss kann Empfehlungen aussprechen, aber die Umsetzung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Die Schweiz könnte die Empfehlungen ignorieren, ohne ernsthafte Folgen befürchten zu müssen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Ländern (z.B. Norwegen oder Schweden) beobachtet wurde.
  • Politische Prioritäten: In der Schweiz hat die Agrarlobby starken Einfluss und die revidierte Jagdverordnung von 2023 spiegelt den Druck der Landwirtschaft wider. Eine Rüge der Berner Konvention wird kaum ausreichen, um die Politik zu ändern, solange die Interessen der Bauernverbände und Scharfmacher dominieren.
  • Symbolische Wirkung: Für Naturschützer wie CH-Wolf ist das Verfahren ein Erfolg, da es internationale Aufmerksamkeit erzeugt. Doch ohne konkrete Folgen bleibt es ein PR-Instrument, das die Schweizer Regierung nicht zwingt, ihre Abschusspolitik (92Wölfein2024/25) oder den Umgang mit Kriminellen (wie in Schattenhalb) zu überdenken.

 

Infokasten: Aktuelle Gesamtanzahl der Wölfe in der Schweiz (Stand April 2025)

  • Gesamtanzahl der Wölfe: Im Monitoringjahr 2024/25 (1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025) wurden in der Schweiz etwa 221 Wölfe nachgewiesen, zuzüglich der rund 100 Wölfe, die im gleichen Zeitraum getötet wurden (z. B. durch Regulierung, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen unter Wölfen). Dies ergibt eine geschätzte aktuelle Population von etwa 120–150 Wölfen zum Stand April 2025.
  • Anzahl der Rudel: Es gibt derzeit 30–39 Wolfsrudel, davon etwa 12–16 grenzüberschreitend mit Italien und Frankreich. Im Monitoringjahr 2024/25 wurden 39 Rudel bestätigt, jedoch lösten sich drei Rudel aufgrund der Regulierung auf (beide Elterntiere wurden geschossen).
  • Regulierung und Todesfälle: Im Jahr 2024/25 wurden 110 Wölfe getötet, viele davon durch Regulierungsmaßnahmen (z. B. präventive Abschüsse, erlaubt seit Dezember 2023). Weitere Todesursachen sind Verkehrsunfälle und innerartliche Konflikte.
  • Entwicklung: Der Wolfsbestand war in den letzten Jahren erfreulich gewachsen – von 300 Wölfen und 34 Rudeln im Jahr 2023 auf 320 Wölfe im Monitoringjahr 2023/24. Durch die verstärkte Regulierung 2024/25 ist die Population jedoch stark rückläufig.
Beispielfoto Wolf.

 

Das Killen wird weiter gehen

Die nächste präventive Wolfsjagd in der Schweiz beginnt am 1. September 2025 und dauert bis zum 31. Januar 2026, sofern die aktuelle Praxis des Massentötens fortgesetzt wird. Diese Zeiträume wurden bereits in den Vorjahren (z. B. 1. September 2024 bis 31. Januar 2025) angewendet und das revidierte Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist, ermöglicht den Kantonen weiterhin solche Abschüsse unter definierten Bedingungen. Die Kantone müssen jedoch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche einreichen, die dann geprüft und genehmigt oder abgelehnt werden. Da es bisher keine Hinweise auf eine Änderung dieses Zeitrahmens gibt, ist der 1. September 2025 der voraussichtliche Starttermin.
Sogar außerhalb der offiziellen präventiven Wolfsjagd (1. September bis 31. Januar) dürfen Wölfe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erschossen werden. Das revidierte Schweizer Jagdgesetz, das seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist und die dazugehörige Jagdverordnung erlauben Abschüsse zu jedem Zeitpunkt des Jahres.

1. Abschuss bei „erheblichem Schaden“

  • Wölfe dürfen außerhalb der präventiven Jagdzeit erschossen werden, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen. Das bedeutet, dass ein Wolf, der wiederholt Nutztiere (z. B. Schafe) reißt, als „schadenstiftend“ eingestuft werden kann.
  • Definition von „erheblichem Schaden“: Laut der Jagdverordnung (Stand 2025) gilt ein Schaden als erheblich, wenn ein Wolf innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten mindestens 6 Nutztiere (z. B. Schafe oder Ziegen) oder ein Großvieh (z. B. Rind, Pferd) reißt, vorausgesetzt, die Herde war durch Herdenschutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Schutzhunde) gesichert.
  • Genehmigung: Der Abschuss muss vom jeweiligen Kanton beantragt und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden. In der Praxis können solche Genehmigungen relativ schnell erteilt werden, oft innerhalb weniger Tage, wenn der Schaden dokumentiert ist.

2. Notwehr oder Gefahrensituationen

  • In Ausnahmefällen, wenn ein Wolf als eine unmittelbare Gefahr für Menschen dargestellt wird (z. B. in der Nähe von Siedlungen oder bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten), kann er auch ohne vorherige Genehmigung getötet werden. Dies fällt unter Notwehr oder die Abwehr von Gefahren und ist im Jagdgesetz sowie im Tierschutzgesetz geregelt.

 

Kantonale Unterschiede: Die Kantone haben unterschiedliche Ansätze. In Graubünden und Wallis, wo die meisten Abschüsse stattfinden, wird die Möglichkeit, Wölfe bei Schaden zu erschießen, häufig genutzt. In Kantonen wie Bern, wo die Wölfin in Schattenhalb getötet wurde, sind solche Fälle seltener, aber die illegale Tötung zeigt, dass diese Regelungen noch zusätzlich zu illegalen Taten aufrufen.
Wolfsfreunde, die sich einsetzen wollen, müssen zunächst verstehen, was in der Schweiz und auch in anderen Ländern vor sich geht. Auf die großen Verbände, die Gelder vom Staat kassieren, oder deren Protagonisten gar selbst zu den Weidetierhaltern gehören, wird kaum Verlass sein.  Deshalb ist es wichtig, kleine und unabhängige Institutionen zu unterstützen und direkt aktiv zu werden. So hatten sich Aktive von „Defend the Wolf“ am Mont Tendre praktisch zwischen die killende Wildhut und die letzten drei Wölfen dort gestellt.

Update:30.05.25

Das Komitee gegen Wolfsabschüsse hat  Strafanzeige als Privatkläger gegen Unbekannt eingereicht. Zitat Oliver Jordi: „Wir haben Akteneinsicht und können, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, von der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung eingeladen werden. Zuerst wollten die Polizisten nicht darauf eingehen mit der Begründung, dass es nichts bringen würde, da das Verfahren ja eh schon am laufen sei. Wir haben aber auf die Anzeige bestanden und konnten unsere Ansichten und Anliegen in der Anklage niederschreiben lassen.
Zudem wollen WIR ein Zeichen gegen die Wilderei setzen.
Besonders tragisch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Fähe trächtig war.
Wir hoffen sehr, dass der oder die Täter gefunden werden und zur Rechenschaft gezogen werden.
Zudem haben wir auch eine Belohnung in aktueller Höhe von CHF3250.- ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täterschaft führen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. beteiligt sich an der Belohnung mit 500 Euro. Weitere Informationen und Kontakt: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

 

Quellen:

http://www.chwolf.org

http://www.pronatura.ch

http://www.swissinfo.ch

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schweizer Regierung für Massaker an über hundert Wölfen verantwortlich

Die Schweiz gilt als Inbegriff der direkten Demokratie, Neutralität und Freiheit. Tatsache ist jedoch, dass in der Schweiz ganze Wolfsrudel, Familien mit Eltern und Kindern und sogar Wölfe im Nationalpark gegen den Willen der Schweizer Bürger regelrecht massakriert und abgeschlachtet werden. Viele Menschen lässt das Thema bisher dennoch kalt, weil es keine Auswirkungen auf ihr Leben hat. Jedoch: Kann nicht bald jeder betroffen sein, wenn Regierungen einfach so Gesetze und den Volkswillen ignorieren können?

Blut klebt an den Händen der Wildhüter. Denn ausgerechnet sie sind es, die für den Tod von über hundert Wölfen im Land verantwortlich sind. Die Befehle dazu kommen allerdings von weiter oben. „“Ob es um Wölfe geht, um Atomkraft oder um die SRG: Bundesrat Albert Rösti nutzt seinen Spielraum maximal. Während einer Wolfsdebatte im Ständerat am 3. Dezember ließ er durchblicken, wie er seine Rolle im Staat sieht: «Wenn man ein Problem hat, kann man zu mir kommen, und wenn es gut läuft, haben wir innerhalb eines Wochenendes eine Lösung.»“, schreibt die WOZ.

Die Schweiz gilt als Land der direkten Demokratie. Dennoch werden hier gegen den Willen der Bürger ganze Wolfsfamilien abgeschlachtet. KI-generiertes Bild von Grok/X.

 

Rösti hat kein Herz für Wölfe

Die WOZ hatte für ihren Artikel mit rund einem Dutzend Biodiversitätsfachleuten gesprochen. Sie wurden alle anonymisiert zitiert, denn sie seien in ihrer Arbeit direkt oder indirekt vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) abhängig, das dem Infrastrukturdepartement (Uvek) und damit Bundesrat Rösti untersteht.

Schon 2021 erklärte der SVP-Politiker und Sohn eines Bergbauern, als er noch kein Bundesrat war: „Ich habe überhaupt kein Herz für den Wolf“.

Wolfsfamilien in der Schweiz sind in großer Gefahr. Man weiß längst, dass auch Wölfe Trauer und Schmerz empfinden und dennoch fühlen Hobbyjäger Freude am Töten der streng geschützten Tiere.
Kaum im Amt entschied Rösti, dass Wölfe  künftig auch abgeschossen werden dürfen, bevor sie überhaupt Schaden angerichtet haben. Der präventive Abschuss ist bereits ab Dezember 23 erlaubt, ausgerechnet durch kantonale Wildhüter und natürlich Hobby-Jäger. Dieses Massaker wird entgegen die Berner Konvention und den Entscheid des Stimmvolkes veranstaltet.
Der Bundesrat presche mit Änderungen in der Jagdbestimmung vor, die jeglichen wildbiologischen Ansatz vermissen lassen, sagen Experten. Die Anzahl gerissener Nutztiere ging um die Hälfte (in Graubünden) und um rund 80 % (im Kanton Glarus) zurück. Es ist lange bekannt, dass die Anzahl gerissener Nutztierrisse weder von der Anzahl Nutztiere, noch der Anzahl Wölfe im Gebiet abhängig ist, sondern in erster Linie davon, ob wirkungsvolle Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Absolut besorgniserregend ist es, dass man wissentlich  den Volkswillen missachtet, wonach sich das Stimmvolk bei der Jagdabstimmung 2020 klar gegen einen präventiven Abschuss von Wölfen ausgesprochen hat. Was passiert mit Menschen und Tieren, für die er vielleicht künftig kein Herz mehr hat?

Willen des Stimmvolkes ignoriert

Rösti schaffte ohne jegliches wissenschaftliches Fundament rasch vollendete Tatsachen. Entgegen des Volkswillens.

Die Plattform „Wild beim Wild“ schrieb 2023 dazu: „Vor dem Auftauchen des Wolfes verendeten jährlich 10.000 Schafe auf den Alpweiden, weil sie unbehirtet abstürzten, verirrten oder im Hudelwetter erfroren oder verhungerten. Seit dem Auftauchen des Wolfes und der nun eigentlich erforderlichen Behirtung, verenden nur noch 3000 Schafe während der Alpbestoßung. Dazu muss man auch noch wissen, dass nur ca. 20 000 Schafe für Käse- und Milchproduktion genutzt werden. Von ca. 400 000 Schafen total! Die Wolle wird in der Schweiz nicht genutzt. Das Schaf in der Schweiz ist somit reines Schlachtvieh respektive Lammproduzent. Pro Schaf erhält ein Landwirt fix 320 Franken Subvention pro Jahr, also von den Steuerzahlern. Tatsächlich versteht man nicht, warum der Wolf nicht als einheimisches Wildtier und Stammvater unserer geliebten Hunde toleriert werden kann. Gerne bezahlen wir auch weiterhin die Wolfs-Risse und die dazugehörende Alp-Folklore. Aber lasst dem Wolf doch bitte seinen Platz. Andernorts ist er zusammen mit einer intakten Wildnis ein Tourismusmagnet. Warum eigentlich nicht in strukturarmen Regionen in der Schweiz?“

Es scheint dem Bundesrat der SVP also gar nicht um Fakten zu gehen und damit stellt sich die Frage, ob er sein Amt für private Zwecke missbraucht. Oder steuert hinter dem rechtsgerichteten Politiker etwa die Agrarlobby oder sogar Konzerne von Vermögensverwaltungen?
Doch es soll noch schlimmer kommen. Die Lobby-Initiative „Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf“ wollte die Wölfe in der ganzen Schweiz, mit Ausnahme des schweizerischen Nationalparks im Engadin, ganzjährig bejagbar  machen. Dafür hätten bis zum 2. November 100.000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Die nötige Zahl wurde jedoch nicht erreicht, doch ob sich die Regierung daran halten wird, ist fraglich. Dafür hatten aber Naturschutzverbände 73.000 Stimmen für ein Ende des Massakers bezüglich des Nationalparkrudels gesammelt. Auch vergeblich.
Die meisten Menschen in der Schweiz sind pro Wolf. KI-Generiertes Bild von Grok/X Quelle: https://x.com/i/grok
Laut den aktuellen Regelungen dürfen Wölfe und Wolfsrudel von der Regierung genehmigten Abschüssen zwischen dem 1. Dezember und dem 31. Januar getötet werden. Allerdings wurde bereits unter anderem im August „versehentlich“ ein Luchs abgeschlachtet sowie am 13. März ein Jungwolf aus der Kärpffamilie, am 14. Februar ein Wolf in Graubünden sowie sieben weitere im Oktober, am 19. September ein erwachsener Wolf und ein Wolf in der Augstbordregion, am 20. September in les toules,  im Kanton Uri im Juli ein Tier.

Sinnloses Massaker

Laut Abschussdaten wurden seit dem 1.1 24 bis jetzt mindestens 93 Wölfe getötet. Zusammen mit den aktuell 42 Wölfen aus Graubünden haben damit bis jetzt mehr als hundert Wölfe ihr Leben verloren. Mehr als ein Drittel des Schweizer Wolfsbestandes ist damit erloschen. Als Folge dessen gibt es mit Sicherheit auch zahllose alleine herum irrende Jungwölfe und Welpen aus diesem Jahr, die, um zu überleben, auf leichte Beute wie Weidetiere werden zurückgreifen müssen. Eine Wolfsfreundin hat dazu eine Petition eröffnet: https://www.petitio.ch/petitions/14e13?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR0xdswluSqMqjYDA_f2V_NwPmuTV5PnQ6dGf4DFEc5X04dKNNJ-xNfsk-c_aem_tVUU8jNWhehuOH8XqbRwlQ

Tatsächlich gibt es wischen Ende Oktober und Anfang Dezember in Graubünden 18 gerissene Schafe und Ziegen, fünf vermisste Tiere und ein verletztes Tier. Also insgesamt mehr Verluste als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das AJF hat die Abschusspläne für die Sonderjagd veröffentlicht: Laut dieser Planung sollen von den 3569 angemeldeten Jägern zusätzlich 1955 Hirsche, 148 Rehe und 16 Gämsen erlegt werden. Also wird den verbliebenen Wölfen auch noch die Beute weggeschossen.

Wie viele Wolfsopfer werden bis Ende Januar noch dazu kommen?

Hier eine Gruppe in der Schweiz, die massiv protestiert: https://www.facebook.com/defendthewolf

 

So tickt Röstis Partei:

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) wird allgemein als eine rechtspopulistische, nationalkonservative Partei betrachtet. In internationalen Vergleichen wird die SVP oft mit anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa in Verbindung gebracht. Einige Studien und Kommentatoren sehen sie sogar als eine der reichsten und einflussreichsten dieser Art, mit einer langen Geschichte in der Regierung, was sie von vielen anderen rechtspopulistischen Parteien unterscheidet.

  • Regulierung und Abschuss: Die SVP unterstützt eine Gesetzesrevision, die es erlaubt, Wölfe präventiv zu erlegen, um Schäden an Mensch und Tier zu verhindern. Sie fordert eine strengere Regulierung der Wolfsbestände und einen niedrigen Schwellenwert an erlaubten Wolfsrudeln.
  • Schutz von Nutztieren: Die Partei stellt den Schutz von Nutztieren über den Schutz von Natur. Sie betont, dass die Bergbevölkerung und die Landwirtschaft nicht länger unter den Folgen der Wolfsvermehrung leiden sollten.
  • Null-Toleranz in Siedlungen: SVP-Nationalrat Michael Graber und andere Vertreter der Partei haben betont, dass in Siedlungsgebieten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Wölfen gelten muss. Dies bedeutet, dass präventive Abschüsse auch in solchen Gebieten erlaubt sein sollten.
  • Kritik an bestehenden Gesetzen: Die SVP kritisiert die bestehenden Gesetze und deren Umsetzung als zu wenig schützend für die Landwirtschaft. Sie fordert eine Anpassung der Schadschwellen und eine schnellere Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen.
  • Online-Aktivitäten: Um die Problematik zu verdeutlichen und ihre Position zu untermauern, hat die SVP sogar ein Online-Spiel lanciert, in dem Spieler Wölfe „abschießen“, was ihre Haltung und ihr Engagement gegen die Wolfsvermehrung unterstreicht.

 

Direkte Demokratie in der Schweiz?

Die Regierung der Schweiz wird vom Bundesrat gebildet, einem siebenköpfigen Kollegium, das als Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft fungiert. Der Bundesrat, gewählt durch die Bundesversammlung, bildet die Regierung der Schweiz. Diese einzigartige Form der kollegialen Führung ohne einen dominierenden Regierungschef spiegele das System der direkten Demokratie und des Föderalismus wider, für die die Schweiz bekannt ist, heißt es bislang.

Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, die aus dem Nationalrat (die Volksvertretung) und dem Ständerat (die Vertretung der Kantone) besteht. Diese Wahl findet alle vier Jahre nach den Parlamentswahlen statt. Jeder Bundesrat steht einem der sieben Departemente (Ministerien) vor, aber Entscheidungen werden kollektiv getroffen. Es gibt keinen Regierungschef im klassischen Sinne; der Bundespräsident, der jedes Jahr aus den Bundesräten gewählt wird, ist primus inter pares (der Erste unter Gleichen) und hat keine zusätzlichen Befugnisse gegenüber den anderen Bundesräten.

Was tun?

In seinem Buch „Hybris und Nemesis“ beschreibt Mausfeld, der emeritierte Professor für Wahrnehmungs- und Kognitionsforschung an der Universität Kiel, die Entzivilisierung von Macht. Der Begriff der Demokratie wird als das bedeutendste Instrument zur Zivilisierung von Macht betrachtet. Mausfeld zeigt jedoch auf, dass dieser Begriff seiner ursprünglichen Bedeutung beraubt und zu einer rhetorischen Waffe für Herrschaftszwecke missbraucht wurde. Dies hat zu einer „Entzivilisierung“ der Macht geführt, was psychische, gesellschaftliche und ökologische Konsequenzen hat. Bestes Beispiel sind die Entwicklungen in der Schweiz, aber auch in anderen EU-Staaten wie Österreich oder Frankreich.

Wenn der Fisch von oben stinkt, hilft nur eine Bewegung von unten

Eine Graswurzelbewegung (englisch: „grassroots movement“) bezeichnet eine soziale, politische oder kulturelle Initiative, die von der Basis der Gesellschaft, also von den „gewöhnlichen“ Menschen oder Bürgern, ausgeht, anstatt von etablierten Institutionen, politischen Parteien oder Führungspersonen.

  • Historisch haben Graswurzelbewegungen bedeutende gesellschaftliche Veränderungen bewirkt, wie z.B. die Bürgerrechtsbewegung in den USA, die Anti-Apartheid-Bewegung in Südafrika, oder die globale Umweltbewegung.
  • Herausforderungen: Solche Bewegungen kämpfen oft mit begrenzten Ressourcen, können Schwierigkeiten haben, ihre Botschaft medial zu verbreiten und sind anfällig dafür, durch äußere Einflüsse kooptiert oder fragmentiert zu werden.
Graswurzelbewegungen sind dennoch ein mächtiges Instrument für soziale Veränderung, da sie die Kraft und den Willen der Menschen auf lokaler Ebene nutzen, um globale oder nationale Probleme anzusprechen.

Unterstützen Sie also kleine Vereine und Initiativen und wo es geht, werden Sie selbst aktiv.

 

https://www.pronatura.ch/sites/pronatura.ch/files/2023-10/231018_tabellen_soemmerungsbilanz_de.pdf?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR1blO2A0kRGl6fkkj_7-SaNdRnaVfEgHPcWXWrLkH9zCODuKya-lAI4e4Q_aem_4cQ2RXn-FT32DecfvaRjuQ

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https://www.woz.ch/2451/naturschutz/welche-art-bedroht-ist-entscheidet-jetzt-die-politik/!T12GEDSXG0DW?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2Iy1gc77Hm17vC9Bg5E7sGkR4ncmoloExmZOdjyo9vNZ4J93stjSFuUKI_aem_rrgcrwaUxBwUmHZcki2caQ

https://www.watson.ch/schweiz/graubuenden/315596923-graubuenden-regierung-will-fuorn-woelfe-trotz-petition-schiessen?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2ovIXh3q9RRo6pF0Qc1wzj-d2skaqFKVFWn3H0hjrBPRhUxgXvuVGIMOU_aem_zt3ntl-lO7JipUo3nF7waQ

https://www.facebook.com/share/p/Ni8Y9krKuFJvKunQ/

https://wildbeimwild.com/wolf-bundesrat-roesti-svp-umgeht-recht-und-ordnung/

https://www.watson.ch/schweiz/graubuenden/315596923-graubuenden-regierung-will-fuorn-woelfe-trotz-petition-schiessen?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3hNx1uM3yK6EXjjg0OzZ2MoOZTe3C6GAWDlsl3RDdbPvMgUroCFkFj-N8_aem_yfkN73rzTgVYRC3ACNlAvw

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/jagd/JagdDokumente/Jagen%20in%20Graubünden/Sonderjagd/1_SJ2024-AB-Abschussplan.pdf?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR1oOcY-KrPV4H5WjKQF6PJJVxBhDzVNXfrXs9m8NPbTs3AzmZUDtq4bhrI_aem_KgbEuqN0S4nDqPlNVAn5dQ

https://www.youtube.com/watch?v=MXIaCvWhLgg

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Faktencheck Schweiz – viel Lobbygeschrei um wenig Wölfe

In unserem Nachbarland, der Schweiz  leben zirka 45-50 Wölfe, schätzt der Schweizer Verein CHWolf.  Seit 1995, dem Beginn der natürlichen Einwanderung, seien 138 Wölfe (94 männliche und 44 weibliche), alle italienischer Abstammung, mit DNA-Analysen nachgewiesen worden. Zitat: Ende August 2012 tappte im Calandagebiet (GR) ein Wolfswelpe in eine Fotofalle. Dies war der erste Nachweis einer Wolfsfamilie in der Schweiz, seit der Wiedereinwanderung 1995. Seither zieht das Calandarudel jährlich Welpen auf.
Am 29. August 2015 wurde dann im Tessin ein zweites Wolfsrudel bestätigt. Ein Jäger konnte 3 Welpen und einen erwachsenen Wolf beobachten und filmen. Ende August 2016 wurde dann ein drittes Rudel in der Augstbordregion im Wallis nachgewiesen. Drei Welpen wurden gesehen und konnten fotografiert werden. Im Dezember 2018 wurde ein viertes Rudel in unmittelbarer Nachbarschaft zum Calandarudel im Gebiet Trin/Flims (GR) bestätigt. Weitere Fakten und Daten gibt es auf der Seite CHWolf  https://chwolf.org/woelfe-in-der-schweiz/wolfspraesenz/aktuelle-daten

Ganze vier Rudel sowie ein paar Einzeltiere leben also in der Schweiz. Dennoch gibt es in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, eine starke Lobby aus Interessensverbänden von Jägern, Agrarindustrie und Schäfern. Man will dort scheinbar mit aller Gewalt den Wolf auf die Abschussliste bringen.

So hat der Nationalrat am 8. Mai 2019 ein revidiertes Jagdgesetz mit 115 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Er will den Schutz des Wolfes noch massiver lockern, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieses Jagdgesetzt klingt ähnlich wie Wolfsverordnungen in Deutschland, beispielsweise in Sachsen, gegen die bislang keine Orga klagen will. Anders in der Schweiz. Hier gibt es massiven Widerstand. 

Wenn es nach dem Nationalrat geht, sollen Wolfsbestände künftig auch dezimiert werden können, bevor sie Schaden angerichtet haben. Bereits wenn Schaden droht, soll eine Abschussbewilligung erteilt werden können, auch wenn vorgängig keine Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden. Zudem soll der Abschuss von Wölfen jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Zuständig für eine Abschussbewilligung sind in Zukunft die Kantone und nicht mehr das Bundesamt für Umwelt Bau. Im revidierten Jagdgesetz soll jedoch nicht nur der Schutz des Wolfes gelockert werden. Auch dem Biber soll es an den Kragen gehen und wenn es nach dem Ständerat geht, sollen auch die Luchsbestände reguliert werden dürfen. Der Bundesrat soll zudem die Bestandesregulierung weiterer geschützter Arten erlauben können.

Bevor das revidierte Jagdgesetz nun in Kraft treten kann, muss der Ständerat nochmals darüber entscheiden. Dieser hat das revidierte Jagdgesetzt in einer ersten Fassung bereits letztes Jahr gutgeheissen.  Jedoch gibt es nun Diskrepanzen zwischen beiden Räten, welche zuerst bereinigt werden müssen. Erst wenn eine definitive Gesetzenvorlage von beiden Räten abgesegnet ist, kann sie in Kraft treten. Jedoch steht für diesen Fall bereits das Referendum im Raum, welches von den grossen Tierschutzorganisationen und auch Politikern angekündigt wurde. Das revidierte Jagsgesetz wird so höchstwahrscheinlich als Abstimmungsvorlage vor das Volk kommen und damit nicht so rasch Realität werden.

Der Verein CHWOLF sei sehr enttäuscht über den Entscheid des Nationalrates und über die ganze politische Diskussion um die Themen Natur, Artenschutz, Naturschutz und Ökosystem, schreibt er auf seiner Internetseite.  Obwohl man genau wisse, dass das weltweite Artensterben massiv fortschreitet und die Schweiz stark davon betroffen ist, würden Politiker aus wirtschaftlichen Gründen immer wieder gegen die Natur arbeiten und  den Natur- und Artenschutz permanent weiter aufweichen. Für CHWOLF  sei dieser Entscheid absolut nicht nachvollziehbar und der Verein werde ein kommendes Referendum mit aller Kraft und mit allen zur Verfügung  stehenden Mitteln unterstützen!

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

 

400 Tiere verenden pro Jahr

Tatsache ist indes: Der Wolf tötet nur einen Bruchteil der Schafe, die Jahr für Jahr auf Alpen zu Tode kommen – schweizweit sowie im Kanton Bern, schreibt die Berner Zeitung.  Eine  Studie zeige, dass im Sommer 2011 rund 4200 Tiere zu Tode gekommen sind. Das wären  rund 2 Prozent aller Tiere, die im ganzen Land gesömmert würden. Umgerechnet auf den Kanton Bern, wo pro Jahr rund 20000 Schafe gesömmert werden, würde das bedeuten, dass jedes Jahr bis zu 400 Tiere sterben wegen Krankheiten, Abstürzen oder weil sie nicht artgerecht gehalten werden würden. Zitat: Zum Vergleich: Gemäss offiziellen Angaben wurden 2018 im Kanton Bern nur 29 Nutztiere von Wölfen gerissen, 2017 waren es 69, 2016 deren 13, 2015 gerade mal 3 und 2014 10 Tiere. Kurzum: Ein Bruchteil der Schafe, die jedes Jahr sterben, fällt Wölfen zum Opfer. Insider aus Schäfer- und Jägerkreisen berichten gegenüber dieser Zeitung hingegen von Schafen, die Ende Sommer auf Alpen im westlichen Oberland oder zwischen Zulgtal und Habkern zurückgelassen werden, weil es zu aufwendig wäre, sie ins Tal zurückzuholen, oder weil sie sich in unwegsamem Gelände verstiegen hätten. 

https://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/die-wenigsten-schafe-sterben-wegen-woelfen/story/24752053?fbclid=IwAR13QMr1kIzINqlkUvdqN4HVMPF0BUuJaARhtXrcGFnttG98orMDBRH8JBU