Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen Schnellabschüsse einführen

Niedersachsen machte es vor und legte prompt eine Bruchlandung hin. Nichtsdestotrotz wollen, trotz fehlender Evidenz und Unvereinbarkeit mit Deutschen und EU-Gesetzen, vier weitere Bundesländer das Schnellabschussverfahren von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) einführen. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist dies ganz klar politisch, statt wissenschaftlich motiviert. Lesen Sie hierzu unseren Bericht.

Darauf haben sich bereits am 13. März die „wolfsreichen“ Bundesländer  Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg  in Schwerin geeinigt. Trotz einer krachenden Niederlage vor Gericht in Niedersachsen ist bislang keine Abkehr zu erkennen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßte die Entscheidung und kündigte an, dass man die Regeln schnell umsetzen wolle. Unter Till Backhaus (SPD – Mecklenburg-Vorpommern) werden nun sogar zusätzlich der Wolf sowie Wolfshybriden ins Jagdrecht aufgenommen und das Wald-Vor-Wild-Konzept etabliert, was Abschießen von Wildtieren im großen Stil bedeutet, weil sie angeblich dem Wald schaden. Auch in Sachsen ist der Wolf bereits im Jagdrecht, es tritt aber automatisch eine ganzjährige Schonzeit in Kraft. Lobbyisten versprechen sich wohl künftig dennoch einen Vorteil, wenn der Schutzstatus des Wolfs in der EU herabgesetzt werden würde.

Jens Gieseke von der evp beschwerte sich am 16. April darüber, dass die Herabsetzung des Schutzstatus an Deutschland und Spanien scheitern könnte. „Damit wird es wohl nichts mit einem aktiveren Management der Wolfsbestände in nächster Zeit. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bisher keine Abstimmung im Umweltministerrat zugelassen, und auch diese Woche wird es keine Entscheidung geben,“ beschwerte er sich auf Facebook.

Der Landesjagdverband in Brandenburg dringt darauf, dass rasch Regelungen für einen schnelleren Abschuss von Wölfen nach Weidetier-Rissen getroffen werden. „Der Abschuss schadenstiftender Wölfe muss in Brandenburg zur Routine werden“, forderte der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Kai Hamann. Umweltminister Axel Vogel sprach sich schon kurz nach der Umweltministerkonferenz für Lemkes Lösungsvorschlag aus.

Wölfe verursachen gar keinen großen Schaden, sollen aber dennoch getötet werden

Ziel der so genannten AG Wolf sei es gewesen, die neuen Kriterien für eine Wolfsentnahme möglichst einheitlich zu definieren und ein einheitliches Verwaltungshandeln dieser besonderen Form der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung beim Wolf für die Entnahmen in den Ländern zu ermöglichen, wurde Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD), in einer dpa-Meldung zitiert. In den Gesprächen sei man „auf einen weitestgehend gemeinsamen Nenner gekommen“ und habe das Versprechen eingehalten, bis zum Beginn der Weidesaison den Rahmen für die beschleunigte Entnahme von „schadensstiftenden Wölfen“ abzustecken.

700.0000 Euro Schaden, den die Wölfe im Schnitt im Jahr verursachen, wären allerdings kein besonderer Schaden, so Wolfsexperte Dr. Carsten Nowak bei einem Vortrag in Frankfurt am Main. Dazu würden auch meist ungeschützte, oder nicht ausreichend geschützte Nutztiere gerissen werden.

Zum Vergleich: Versicherungen regulieren jährlich über 200.000 Marderschäden an den Fahrzeugen ihrer Kaskokunden. Die Kosten liegen aktuell bei über 60 Millionen Euro im Jahr.

Zukünftig wollen auch Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einfach irgendeinen Wolf, der sich innerhalb von 21 Tagen im Umkreis von 1.000 Metern um eine Rissweide herum blicken lässt, töten lassen. Ohne DNA-Abgleich, der es ermöglichen würde, den Verursacher zu bestimmen. Schließlich werden sogar sehr viele Risse durch Hunde verursacht oder Weidetiere sterben durch Krankheiten oder eines natürlichen Todes und werden durch große und kleine Beutegreifer nachgesorgt.

Dabei heißt es weiter in dem dpa-Artikel, dass für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens künftig ein Betrachtungszeitraum von sechs Monaten herangezogen werden solle. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden hat, oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um auch sicher feststellen zu können, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden. Eine genetische Analyse vor der Abschussgenehmigung sei nicht erforderlich, hieß es. Elterntiere von unselbstständigen Welpen sollen allerdings auch künftig nicht geschossen werden.

Wie genau Elterntiere erkannt werden sollen, wird auch nicht näher definiert.

Wolfsexperte Carsten Nowak musste in einem Vortrag einräumen, dass auch bei dem bislang eingesetzten Verfahren mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf erschossen worden wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Konsequenter Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Protestaktion vor dem Brandenburger Tor. ©privat. von rechts: Lara G., Brigitte Sommer.

Wenn es aber bislang  nie die Richtigen gewesen sind, machen Einzel- und die neuen Schellabschüsse doch erst Recht gar keinen Sinn, sondern einzig und alleine konsequenter Herdenschutz schützt Wölfe und Nutztiere. Wolfsschutz-Deutschland e. V. plädiert seit Jahren dafür, ganz Deutschland zum Wolfsland zu erklären und überall einheitlich zu fördern, aber auch zu fordern.  „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Herdenschutz.“ Denn welchen Vorteil sollen Bauern und Wolfsgegner davon haben, wenn sowieso nie die „richtigen“ Wölfe abgeschossen worden sind und Risse hauptsächlich an ungeschützten Weiden stattfinden?

Solche vermeintlichen Lösungen klingen eher nach einer sinnlosen, mittelalterlich anmutenden Vendetta, als nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nach dem neuesten Stand.

In Niedersachsen ist Umweltminister Meyer mit seinem Schnellschuss auf Wölfe bereits krachend gescheitert. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/12/ausgeschossen-in-der-region-hannover-gericht-kippt-schnellabschuss-endgueltig/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. mahnt zudem an, dass die Steuerzahler für verlorene Gerichtsprozesse aufkommen müssen, für Verfahren, die nicht im Interesse der Allgemeinheit geführt werden, sondern durch den Einfluss der Agrar- und Jagdlobby, die Einfluss auf die Politik nimmt.

Petition gegen Schnellabschüsse:

Bitte unterzeichnen und teilen Sie unsere Petition gegen Schnellabschüsse: http://innn.it/wolf

 

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/wolf-abschuss-neue-regeln-problemtiere-100.html?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR1k5iK_ndW29s-4qg1nkbFvCmXgGE_UKPBTUxYFYaJ_YKjbkx9NWUOqt5M_aem_AYZxC7SVc6W-NuRWEoLkRLB3MvJZj3OWeX-OmapieOcjdxSD_wwlPCyzC2aYjpuXDdzJ48TK_Ec4cjtQvoqGK2r3

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199447&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=199461&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-schwerin-ag-wolf-legt-kriterien-zum-abschuss-von-problemwoelfen-vor-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240313-99-326918

https://www.facebook.com/gieseke.europa

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/jaeger-fordern-zuegige-regelung-fuer-schnellabschuesse-von-woelf.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe.  Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell, der sagt, was ist und sich mutig Lobbyisten in den Weg stellt.

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Geheime Wolfsjagden auch in Sachsen: Rosenthaler Wolfsrudel verschollen

Niedersachsen und Brandenburg machten es vor, wie man Abschussverfügungen an der Öffentlichkeit vorbei lanciert. Nun recherchieren wir in Sachsen ein ähnliches Gebaren. Ausgerechnet auch wieder unter einem Umweltminister der Grünen, Wolfram Günther, verschwindet das Rosenthaler Rudel und die Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf sind im Landkreis Bautzen jetzt in Gefahr.

Update 09.02.2024 – Zu diesem Artikel gibt es aktuelle Neuigkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/09/sachsen-geheime-wolfsjagden-in-den-territorien-elstra-und-koenigshainer-berge/?fbclid=IwAR2T1Q6srNCrWlkKlhRPOQX2fsFeEvHUZbrAxQjltNxZS0WuUnxgjdkwmGU

Die Grünen in Niedersachsen hatten noch gegen die Schießbefehle des damaligen Umweltministers Lies (SPD) wegen der Geheimhaltung geklagt. Heute könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass der neue Umweltminister Meyer (Grüne) lieber im Geheimen schießt, blickt man auf das Drama um das Burgdorfer Rudel, wo auch die Verfügung verheimlicht werden sollte. In Sachsen wird jetzt auch eine Verfügung, die die Fachstelle Wolf bewilligt haben soll, erst nach deren Ablaufdatum bekannt.

Beispielfotos Wolfswelpe im Alter von sieben Monaten. Ein solches Tier wurde brutal hingerichtet. © Brigitte Sommer

 

Auf mehrere Nachfragen von uns im Dezember, mauerten die Behörden und wollten uns keine Auskünfte über die Identität von „mehreren“ Wölfen in zwei Territorien geben. Der TAG 24 berichtet in einem Artikel am 17. Dezember von erfolglosen Abschussversuchen des „Rosenthaler Rudels.“ Pikant: Das Rosenthaler Rudel ist bis dato nicht offiziell nachgewiesen worden, wie soll also eine Abschussverfügung auf dieses Rudel zustande gekommen sein?

Rosenthaler Rudel verschollen

Nachdem unsere Anfragen mehrmals zwischen Umweltministerium und dem Büro des Landrates des Landkreises hin- und her geschoben worden waren, bekamen wir am 19. Dezember folgende Antwort von der Büroleiterin und persönlichen Referentin des Geschäftsbereiches 2, des Landkreises Bautzen. Vorher hatte uns das Umweltministerium mitgeteilt, dass es nicht zuständig wäre. Wie das, wenn doch die Fachstelle Wolf einbezogen worden war?

„Bei zahlreichen Nutztierrissen im Herbst des Jahres 2023 im Landkreis Bautzen wurden in zwei Rudelterritorien die zumutbaren Schutzvorkehrungen für die Schaf- und Ziegenhaltung zweimal innerhalb von zwei Wochen durch Wölfe überwunden.

Im Freistaat Sachsen erfolgt die Begutachtung der Nutztierrisse durch die Fachstelle Wolf des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Fachstelle Wolf hat das Landratsamt Bautzen über die Nutztierrisse und das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für weiterführende Managementmaßnahmen nach § 6 „Entnahme zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Gründe des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 des BNatSchG)“ der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) informiert. Das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist durch Dokumente des LfULG belegt.

Nach Prüfung der Dokumente wurde durch das Landratsamt entschieden, von den Möglichkeiten des § 6 SächWolfMVO Gebrauch zu machen. In engem räumlichen Zusammenhang um die von den Rissen betroffenen Herden und zeitlich befristet wurde die Entnahme jeweils eines Wolfes in zwei Rudelterritorien beauftragt.

Zwischenzeitlich sind die Befristungen abgelaufen, ohne dass Wölfe entnommen wurden. Nutztierrisse, die eine Verlängerung der Entnahmebeauftragungen gerechtfertigt hätten, fanden nach unserem Kenntnisstand nicht statt. Woher die Informationen von Tag24 stammt, dass es Entnahmeaufträge für Tiere des Rosenthaler Rudels gibt, ist uns nicht bekannt. Für Tiere eines Rosenthaler Rudels gab es keine Entnahmeaufträge. Wie Sie richtig anführen gibt es für dieses Rudel derzeit keine Bestätigung der DBB-Wolf.“

Rudel Elstra, Neukollm und Johnsdorf in Gefahr

Eine weitere Auskunft über die konkreten Territorien wurde uns bis dato verwehrt. Schaut man sich allerdings die bestätigten Rudel der DBB-Wolf im besagten Gebiet an, können nur die Rudel Elstra, Neukollm oder Johnsdorf betroffen sein. Für das Territorium Johnsdorf hatten wir noch im November 23 zwei Strafanzeigen wegen illegaler Tötungen eines Welpen und eines Altwolfes gestellt. https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/03/illegale-wolfstoetungen-in-sachsen-und-brandenburg-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeigen/

Dem Rosenthaler Rudel wurde schon seit Jahren illegal nachgestellt. In dem Bereich leben auch zwei der bekanntesten Agitatoren gegen Wölfe, die bereits im Netz darüber geprahlt hatten, Wölfe illegal zu beseitigen. Nun gibt es Hinweise darauf, dass man dort auch die nachgewanderten Wölfe nicht akzeptieren will und auf deren Ausrottung hinarbeitet.

Schäfer Gerhard S. hatte bereits im Jahr 2016 Risse. Wieso er seine Herden noch immer nicht richtig zu schützen scheint – und das ist durchaus ein realistischer Vorwurf, wenn immer der gleiche Schafsbetrieb betroffen ist – ist uns ein Rätsel. Oft fällt selbst bei Zäunen von 1,10 Metern Höhe die Spannung ab, oder aber sie wird absichtlich abgestellt, um Risse zu provozieren, damit anschließend ein Antrag auf Wolfsabschuss gestellt werden kann. Auch im vergangenen Jahr haben wir im betroffenen Gebiet im Landkreis Bautzen einen Zaun ohne Spannung nachwiesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/10/zuwachs-in-sachsen-stagniert-wolfsland-darf-nicht-sterben/

Schäfer Gerhard S. aus Horka bei Crostwitz hätte bereits mehr als hundert Schafe an Wölfe verloren, heißt es in einem Artikel des MDR.  Zuletzt rissen sie im Oktober zwei Mal mehrere seiner Tiere. Den Elektrozaun, den er zum Schutz seiner Herde aufgestellt hatte, hätten die die Wölfe „überwunden“.

Wölfe illegal noch vor dem Schießbefehl entsorgt?

Von der Fachstelle Wolf vom sächsischen Umweltministerium hätte es  deshalb grünes Licht für den Abschuss der Wölfe gegeben, die den Schaden angerichtet hätten.  Wie kann es sein, dass hier offensichtlich keine Vergrämungsmaßnahmen in Angriff genommen worden sind? Offenkundig wurde hier versucht, schon vor der Entscheidung der Umweltministerkonferenz ab Januar 2024, so genannte Schnellschüsse um Weiden zu ermöglichen. Anscheinend sind die Schießbefehle in Sachsen auch ohne DNA-Abgleich genehmigt worden. Eigentlich wären solche Recherchen Aufgabe von Lokal- und Massenmedien, doch diese scheinen sich lieber mit Hofberichterstattung zu beschäftigen.

Von Mitte November bis Mitte Dezember hätten Jäger in der Nähe seiner Herde gesessen, um die Wölfe zu „erlegen“. Doch das Rudel wäre in diesem Zeitraum nicht mehr aufgetaucht. „Die Wölfe sind verschwunden, ich weiß nicht, wo sie sind“, sagt der Schäfer. Nun ist die Genehmigung zum Abschuss abgelaufen, bevor auch nur ein einziger Wolf abgeschossen wurde,“ so der Schäfer im Bericht des MDR. Weiter hieß es, dass der Landrat Udo Witschas (CDU) sich über die Fachstelle Wolf beschwert hätte, denn schon Ende September hätte die Genehmigung für den Abschuss vorliegen können. „Wir müssen wesentlich schneller zum Handeln kommen. Es muss eigentlich tagaktuell gehandelt werden, um die entsprechenden Maßnahmen zur Abschreckung eines Rudels auch einleiten zu können“, sagt Witschas.

Waren illegale „Jägermeister“ etwa schneller als der Schießbefehl, denn auffällig ist, dass es ausgerechnet im gleichen Zeitraum zwei illegal getötete Wölfe gegeben hat? Die Schadenstatistik der Fachstelle Wolf, in der zu sehen ist, ob überhaupt wirklich ein Schutz gegeben war, bricht Ende September 23 ab. https://www.wolf.sachsen.de/schadensstatistik-4169.html

Wir fordern Weidetierhalter auf, endlich ihre Tiere ordnungsgemäß zu schützen und die Behörden, endlich die vielen illegalen Wolfstötungen aufzuklären.

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/wolf-abschuss-wolfsriss-crostwitz-100.html?fbclid=IwAR08_AFsYGrgDbmXZ8nEaXBOOyZaLlRgc1BULyCHXLez0Fld7ficsIjsCAA

https://www.tag24.de/thema/tiere/woelfe/schiessbefehl-war-schuss-in-den-ofen-woelfe-zu-clever-fuer-die-jaeger-3041714

https://www.saechsische.de/wolfsriss-in-horka-wahrscheinlich-3486543.html

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien

 

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Unser Protest sowie großer Faktencheck zur neuen Wolfsverordnung in Sachsen

Das Sächsische Kabinett hat am  (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung Sie wird Ende Mai in Kraft treten, berichtet das Umweltministerium in einer Pressemeldung. Die beschlossene Verordnung soll  den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan ergänzen, schreibt das Ministerium. In Wirklichkeit ist diese Wolfsverordnung ein Freibrief, um Wölfe einfacher abzuschießen und um die strengen Artenschutzgesetze der EU zu umgehen.

Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. Nun wird auch noch das Kontaktbüro Wölfe in Sachsen und das LUPUS-Institut ab Juli 2019 quasi kaltgestellt. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste. Diversen Naturschutzverbände, wie NABU, Grüne Liga, IFAW, WWF oder der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wurde eine Anhörung gewährt. Diese Orgas hätten mit Hilfe eines Normenkontrollverfahrens Einspruch einlegen können. Die Liste der Orgas, die angehört wurden ist unter dem Faktencheck verlinkt. Wir fordern die Naturschutzorganisationen auf, rechtliche Schritte gegen diese Sächsische Wolfsverordnung einzulegen. 

Aus der Pressemitteilung des Umweltministeriums: 

So dürfen Wölfe vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.

Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.

Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.

Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe. „Diese Regelung soll dazu beitragen, dass Wölfe ihre Scheu vor dem Menschen behalten“, so der Minister. „Ebenso dürfen sie sich nicht an die Nutztiere als leichte Beute gewöhnen. Ich möchte daher an die Nutztierhalter appellieren, von den bestehenden Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen und ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen.“

 

Faktencheck mit ausführlichen Informationen und Links:

Hier die eine Stellungnahme zu zwei Punkten von Richterin a. D. Almut Hirt, die sich auch in der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrechte – www.djgt.de –  engagiert. Enwurf WOLFSMANAGEMENT VERORDNUNG – vom Kabinett beschlossene Fassung

1. § 8 regelt die Tötung im Interesse der Gesundheit von Menschen und
in Absatz 3 auch die Tötung von Welpen bei der Entnahme beider
Elterntiere.Auf Seite 29 unter “ Zu Absatz 3 “ ist ausgeführt, dass
der Schutz von Elterntieren grundsätzlich zu gewährleisten ist,
allerdings nicht uneingeschränkt, in den Fällen des Schutzes der
Gesundheit von Menschen habe die Abwehr von Gefahren für den Menschen
Vorrang.Dagegen ist schwerlich etwas einzuwenden.Im Gegensatz zu dem
so postulierten grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz, der
fachlich beide Elterntiere umfasst, läßt § 6 Abs. 4 letzter Satz die
Tötung eines Elterntieres jedoch zu, wenn ein Elterntier zur Aufzucht
von Welpen verbleibt Das widerspricht dem in der Begründung auf Seite
29 zu § 8 Abs. 3 grundsätzlich zu gewährenden Elternschutz beider
Eltern und birgt das Risiko des Verhungerns der Welpen, da zur
Aufzucht beide Eltern nötig sind.Dieses tierschutzrelevante Risiko
wird im Fall des § 6 zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden eingegangen. Auch § 9 Abs. 3, der § 8 Abs. 3 für entsprechend
anwendbar erklärt, erlaubt die Tötung von Elterntieren und Welpen aus
Gründen, die nicht der Gefahrenabwehr für Menschen dienen.Die
Verordnung widerspricht in den §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 dem in der
Begründung grundsätzlich zu gewährleistenden Elternschutz. und dem
Tierschutzgesetz, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den Grundsatz des
Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit enthält. Erst recht muss
dieser Grundsatz für Individuen einer streng geschützten Tierart
gelten.
2. § 7 regelt die Tötung von Hybriden einschließlich ihrer Welpen ohne
Einzelfallprüfung und ohne Berücksichtigung des Umstands, dass bei der
von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten
Hybridisierungsrate von unter 1% gegenwärtig keine Gefahr besteht,
dass sich Hybriden so stark ausbreiten, dass sie den sogenannte
reinerbigen Wolf verdrängen oder zu vernichten drohen, wie es nach §
45 Abs. 7 Nr.2 BNatSchG erforderlich ist. § 7 enthält keine an § 45
Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung, noch lässt er Raum
für eine Ausübung pflichtgemäßen Ermessens. Die Vorschrift ist
ungültig, da sie sich nicht in dem in § 45 Abs. 7 Satz 1 bis 3
BNatschG vorgegebenen Rahmen hält.

 

Hier der Text des Entwurfs zur Wolfsverordnung: Wolfsmanagement_Stand_05122018

Hier eine Liste der Beteiligten und Organisationen, die angehört wurden: Liste_Anhoerung_Beteiligte.pdf

Unser Protest gegen die neue Wolfsverordnung vom 18. Dezember https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/12/19/wolfskonzept-der-cdu-und-spd-koalition-in-sachsen-ist-ein-freibrief-zur-wiederausrottung-des-wolfs/

Das schrieb Wolfram Günther von den Sächsischen Grünen auf seinem Facebook-Profil:

Wolfram Günther von den Grünen:  Seit einigen Jahren sind Wölfe in Sachsen wieder heimisch und nicht ohne Grund sind sie streng geschützte Tiere. Dass heute ein Umweltminister die Möglichkeit geschaffen hat, nach einem Wolfsriss einfach beliebig ins Wolfsrudel hineinzuschießen, zeigt in aller Deutlichkeit, welchen Stellenwert die Umwelt und der Artenschutz bei der sächsischen CDU genießen. Zudem ist allgemein bekannt, dass das aus guten Gründen auch artenschutzrechtlich nicht funktioniert. Es geht der CDU also offensichtlich gerade nicht darum, Probleme mit einzelnen auffälligen Wölfen rechtskonform zu lösen.
Das ist reine Schaufensterpolitik, bei der dann der Schwarze Peter an die Gerichte, Umweltverbände bzw. nach Berlin und Brüssel geschoben wird. Niemandem ist geholfen, wenn einfach in Wolfsrudel geschossen wird.

Für uns GRÜNE ist klar, dass Weidetiere durch regelgerechte Herdenschutzmaßnahmen geschützt und die Weidetierhalter generell auskömmlich unterstützt werden müssen. Deshalb wollen wir GRÜNE endlich eine Weidetierprämie, die auch wirklich funktioniert. Bei der Einhaltung der fachlichen Standards beim Herdenschutz müssen endlich alle mitziehen. Die Lücken hier sind der entscheidende Grund für die anhaltenden Übergriffe auf Weidetiere! Wölfe, die ansonsten Ärger machen, müssen in erster Linie fachgemäß vergrämt werden. Warum sich die CDU seit Monaten gegen eine Weidetierprämie stellt und rechtlich nicht umsetzbaren Budenzauber betreibt, bleibt ihr Geheimnis. 

Pressemeldung des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen: 20190417_PM_Das Kontaktbüro geht mit der Zeit – Aufgabenanpassung ab Juli 2019