Wolfsverordnungen in Österreich laut Gerichtsurteil illegal

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte die wilden Schießereien auf Wölfe, die einige Bundesländer in Österreich eröffnet hatten, beenden. Dort heißt es nämlich, dass Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter nicht rechtskonform sind. Und auch die Senkung des EU-Schutzstatus wurde im Agrarrat abgeschmettert.

Mit einem Trick hatte man mit dem wahllosen Abschuss auf Wölfe begonnen. Statt wie früher mit Bescheiden zu arbeiten, gegen die Umweltorganisationen vorgehen konnten, versuchte man nun deren Klagemöglichkeiten per Verordnung zu umgehen.

In Osttirol wären seit Mitte Mai zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben, so der ORF am 31. Mai in einer Pressemitteilung. Seitdem würden mehr als 300 Jäger die Tiere verfolgen, um sie zu töten.  In Prägraten wurde eine Prämie von 1.000 Euro für den Abschuss ausgesetzt. Dem Schützen wäre zudem auch noch Anonymität zugesichert worden. Auch diese Jäger sollten sich nun unserer Meinung nach nicht mehr zu sicher fühlen.

Wie schon in Kärnten, Tirol und Niederösterreich sollten ab 1. Juli auch in Oberösterreich per Verordnung Wölfe abgeschossen werden dürfen. Auch in Salzburg wollte man nachziehen.

Längst wissenschaftlich erwiesen: schießt man in Wolfsrudel hinein, erhöhen sich Risse eher noch, weil unerfahrene Jungtiere ohne Eltern nach leichtere Beute greifen. Foto: Säugende Wolfsmutter @Brigitte Sommer

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Nun stellt die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich

Der VwGH habe solchen Umgehungskonstruktionen nun einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, „dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben“, so die Umweltjuristin Lisa Schranz von der Organisation Ökobüro. Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren österreichischen Bundesländern wären daher nicht rechtskonform, betonte auch der WWF in einer Pressemitteilung von gestern und sieht einen „Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich“.

In Österreich leben gerade einmal 40 Wölfe

Laut des Leiters des Österreichzentrums Bär-Wolf-Luchs, Albin Blaschka, leben in Österreich zirka 40 Wölfe. 2022 hätten sie rund 800 Schafe und Ziegen auf den Almen gerissen. In der diesjährigen Almsaison seien es bisher etwa 150. Das Monitoring zählt aktuell sieben Rudel und eine Reihe wandernder Einzelwölfe.

Viel mehr tote Schafe durch andere Ursachen

Jedes Jahr werden in Österreich aber auf über 8000 Almen mehr als 300000 Rinder, 100000 Schafe, 10000 Ziegen und 8800 Pferde gealpt (Obweger 2017). Und während es von Wölfen gar keinen Angriff auf Menschen gibt, werden jährlich Menschen von Kühen schwer verletzt oder sogar getötet. Hier noch eine Zahl aus 2021: Im Schnitt kommen pro Jahr auf Österreichs Almen 3300 Schafe ums Leben. Der Anteil an Wolfsrissen beträgt knapp 14 Prozent.

„Die Abschüsse ersparen keinesfalls den Herdenschutz“, sagte Blaschka zur Sächsischen Zeitung. Aber gerade der sollte wohl kein Thema sein. Das Land Tirol erklärte einfach alle 2100 Almen zum Alpschutzgebiet und den Herdenschutz in dem oft steilen Gelände als nicht machbar. Die Almen mit Zäunen zu schützen sei deshalb auch für das Bundesland Salzburg keine Option: „Herdenschutz funktioniert im hofnahen Bereich, die Salzburger Bauern haben bereits mehr als 800 000 Euro dafür investiert“, sagte der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock. Aber hoch oben im Gelände sehe es anders aus.

Fünf Wölfe sinnlos erschossen

Besonders aktiv bei der Wolfsbejagung war Österreichs südlichstes Bundesland Kärnten. Hier wurden nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren fünf als problematisch eingestufte Tiere erschossen.

Dabei gebe es bereits 70 Almen, die Herdenschutz erfolgreich praktizieren, so die Tierschutzorga VGT. Obmann Martin Balluch schickte eine Rechnung für einen Rehschutzzaun für seine Jungbäume an Wolfshetzer. Die illegale Ausrottung des Wolfes führe zu einer Schädigung des Ökosystems, so sein Argument. Die wichtige Rolle der großen Beutegreifer fiele dadurch aus. Und neben der Funktion als Gesundheitspolizei, schütze der Wolf u.a. vor zu starkem Verbiss. Österreich hätte deshalb die mit Abstand größte Rehdichte in ganz Europa. Mit Wölfen würde sich die Rehpopulation einem ökologisch verträglichen Maß nähern und damit den Jungwuchs im Wald fördern. Deswegen hätten seine  gepflanzten Jungbäume mit Zäunen geschützt werden müssen.

Erneuter Vorstoß auf Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der EU abgeschmettert

Politiker der konservativen ÖVP und der rechten FPÖ wollen den Druck in Richtung Brüssel hochhalten. Die EU habe verschlafen, den Schutzstatus des Wolfs anzupassen.

Bär und Wolf waren am 26. Juni unter anderem Thema des EU-Agrarrats in Luxemburg. In einer auf Initiative von Rumänien abgehaltenen Aussprache forderte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) erneut länderübergreifende Maßnahmen und eine „praxisnahe Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfs“.

Rumänien forderte einen Paradigmenwechsel der bisherigen EU-Politik gegenüber „Beutegreifern“ und „innovative Lösungen“, um ein gedeihliches Zusammenleben von Mensch und Tier weiter zu ermöglichen. Man müsse der „realen Situation Rechnung tragen“.

Diese zeige etwa, dass in Rumänien zwei Drittel des europäischen Braunbärenbestands angesiedelt seien, der durch die wachsende Zahl vermehrt Probleme in Landwirtschaft und Tourismus verursache. „Wir sprechen von 8.000 Bären. Und die Zahl steigt“, so die rumänische Vertreterin.

Weg zur Koexistenz

Die größten Probleme seien aber Wölfe. In der Slowakei habe ein Wolfsrudel in der vergangenen Woche 300 Schafe angegriffen, von denen zwei Drittel dabei getötet oder verletzt wurden, hieß es seitens des Nachbarlandes, das ebenso wie Tschechien Rumäniens Vorstoß auf EU-Ebene unterstützte.

Es sei Zeit, den Schutzstatus bestimmter Arten zu überdenken, hieß es von tschechischer Seite. Dieser Haltung schlossen sich andere Ländervertreter an. Einzig Deutschland sah zwar „einen schwierigen Weg zur Koexistenz“ mit den Großraubtieren, aber für eine Änderung der 1992 beschlossenen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie „derzeit keinen Handlungsbedarf“, heißt es in einer Pressemitteilung des ORF.

Mindestens fünf Wölfen kostete eine Politik, die sich nicht nach dem Wohl der Allgemeinheit richtet, sondern ganz offensichtlich den Wunsch nach Trophäen erfüllt und dazu noch leichtgläubigen Bauern einen Sündenbock serviert hat, das Leben. Den Entscheidern muss von Anfang an klar gewesen sein, dass Verordnungen zum Wolfsabschuss rechtswidrig gewesen sein müssten, denn sonst hätte man nicht gleichzeitig eine Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel angestrebt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass mit dieser Klientelpolitik nun aufgeräumt wird und dies auch ein Schlaglicht auf Vorgänge in Deutschland wirft.

Quellen:

https://orf.at/stories/3321738/

https://www.saechsische.de/politik/international/oesterreich-und-schweiz-senken-die-abschuss-huerden-fuer-woelfe-5878545.html?fbclid=IwAR3fnTQKZYmwGq90FN2TPtemabVCBnJOZM_NQj86orPVEvy1Zr-9KiqE1jE

https://www.facebook.com/reel/286610863734820

https://www.oekobuero.at/

https://www.wwf.at/

https://orf.at/stories/3318646/

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/woelfe-rissen-heuer-450-schafe-109691149

Klatsche für Agrar-und Jagdlobbyisten: Wölfe bleiben streng geschützt

Die Mitglieder des  ständigen Ausschusses der Berner Konvention haben gestern in Straßburg einen Antrag der Schweiz abgelehnt, den internationalen Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind sehr erfreut darüber, denn eine andere Entscheidung hätte sich auch international ausgewirkt.

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Nicht nur für die Schweiz, auch auf internationaler Ebene stand eine Lockerung des Wolfsschutzes zur Debatte. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 29. November in Strassburg auf Antrag der Schweiz beraten, ob der Status des Wolfs von heute «streng geschützt» auf «geschützt» hätte heruntergestuft werden soll. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Damit behält der Wolf international den Schutzstatus «streng geschützt». Eine stärkere Regulierung mit vermehrten Abschüssen bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention damit auch künftig untersagt.

Hintergrund Schweiz

Hintergrund Schweiz: Jagd auf Wölfe bleibt in den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention verboten. Allerdings schießt man in der Schweiz bereits „legal“ jedes Jahr Wölfe ab. Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und BirdLife Schweiz begrüssen den Entscheid der Berner Konvention, wie sie in einem gemeinsamen Communiqué schreiben. Die alpine Wolfspopulation sei immer noch potenziell gefährdet. Die Verbände forderten das Parlament auf, diesen in seinen Beschlüssen zum Jagdgesetz in der Wintersession zu respektieren.

Der Nationalrat befasst sich in Kürze mit der Revision des Jagdgesetzes. Im Zentrum der Debatte  die Frage, ob in der Schweiz Wölfe in Zukunft präventiv geschossen werden dürfen. Eine solche Anpassung des Jagdgesetzes käme unserer Ansicht nach einer erneuten Ausrottungsgefahr für Wölfe in der Schweiz gleich und würde sich auch auf die genetische Vielfalt in Europa auswirken, da Jungwölfe die tot sind, nicht mehr wandern und sich ausbreiten können. Werden Elterntiere geschossen, kommt es durch die unerfahrenen Jungtiere sogar noch zu mehr Rissen. Auch ethisch wäre  dies untragbar.

Bereits im September hatte der Ständerat die Revision des Jagdgesetzes beschlossen. Die kleine Kammer will eine Art Jagdsaison auf Wölfe ins Jagdgesetz einrichten. Jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar dürften dann Wölfe getötet werden. Ob sie in den Wolfsbestand eingreifen möchten oder nicht, läge im Ermessensspielraum der Kantone. Notwendig wäre aber weiterhin eine Zustimmung des Bundes. Diese wäre an verschiedene Bedingungen geknüpft. Abschüsse wären nur erlaubt, wenn Herdenschutzmassnahmen Risse an Nutztieren nicht hätten verhindern können und wenn das Fortbestehen der Wolfspopulation gesichert wäre.

Schweiz schießt schon jetzt mit Duldung der Umweltverbände Wölfe

„24 Wölfe zum Abschuss frei, vier Rudel reguliert, kein einziger Einspruch durch die Umweltorganisationen: Diese Bilanz seit Anfang Jahr zeigt erstens, dass das bestehende Jagd- und Schutzgesetz (JSG) Eingriffe in den Wolfsbestand zulässt. Zweitens haben Pro Natura, BirdLife, Gruppe Wolf Schweiz und WWF unzählige Male bestätigt, dass sie den sachgerechten Umgang mit dem Wolf mittragen. Und drittens kann das JSG mit einer auf Schäden ausgerichteten präventiven Regulierung beim Wolf so revidiert werden, dass die Alpwirtschaft wirklich entlastet wird. „Es braucht beim Wolf keine Jagd, wie sie beim Steinbock praktiziert wird,“ schreibt die Gruppe Wolf Schweiz in einer Pressemitteilung darüber. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist entsetzt darüber, dass bei derart hohen Abschusszahlen seitens der Verbände nicht längst interveniert wurde. Wir sind der Meinung, dass viele Bauern in der Schweiz genauso wie auch in Deutschland, nicht schützen wollen und dass sie damit wohl Wolfsrisse provozieren, um Wolfsabschüsse genehmigt zu bekommen. Und solange ihnen diese Lösung in welcher Form auch immer geboten wird, werden sie diese nutzen. Ein Totalverbot von Abschüssen und Strafzahlungen, oder andere juristische Konsequenzen für die jenigen, die einfach nicht schützen wollen und immer wieder Risse provozieren, wäre unserer Ansicht nach wirklich eine Lösung.

Nur sechs Prozent Wolfsrisse in der Schweiz

Die Agrar- und Jagdlobby wittert Morgenwind.  So spricht sich der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband ebenso dafür aus, wie die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. In den Kantonen Uri und Wallis wurden ausserdem kantonale Initiativen lanciert und angenommen, die eine Regulierung des Wolfsbestandes fordern. Für eine ähnliche Initiative werden derzeit Unterschriften im Berner Oberland gesammelt. Dabei werden nur sechs Prozent aller Todesfälle von so genannten Nutztieren von Beutegreifern verursacht. Krankheit und Unfälle, wie Abstürze, Steinschlag oder Blitzschlag sind die weitaus häufigere Todesursache.

Stellvertreterkrieg gegen einen wehrlosen Beutegreifer

Nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa werden Bauern von der Politik für verfehlte Agrarlösungen auf den Wolf gehetzt. Die Lage der Bauern würde sich nicht bessern, wenn es Wölfe nicht mehr geben würde. Auch deshalb ist es immes wichtig, weiter für ihren angestammten Platz in Frieden für die Wölfe zu kämpfen.

Facebookgruppe mit tagesfrischen Infos aus der Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

Quellen: https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/die-neusten-entwicklungen-berner-konvention-lehnt-antrag-der-schweiz-ab-wolf-bleibt-weiterhin-international-streng-geschützt/ar-AANIYHI?ocid=msedgntp&cvid=effa425f57934c6989fa8590744e4354&fbclid=IwAR29grLfTFhnotNJrdvWcmu9lhrHcyhQcW7V4QUthCWdUeQiMNXP_VRckNA#comments

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/internationaler-artenschutz/berner-konvention

https://www.gruppe-wolf.ch/Pressemitteilungen/Die-Fakten-fur-die-Wolfdebatte.htm?fbclid=IwAR3q0EQD547U8gFx8l1DD6a6WJpLnFLiMcPdj_QT4tdksQb7Xc3ApXV-m5o

 

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) unterschreibt 15. Todesurteil für Wölfe

Abschussgenehmigung wegen Rinderrissen. Jetzt soll es auch ein Tier in der Nähe von Wittmund treffen. Hobbyjäger hätten bereits grünes Licht bekommen. Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich entsetzt über diese populistische Propaganda in Niedersachsen.

Dies ist nun die 15. Wolfsfamilie, über die Leid und Schmerz gebracht werden soll. Denn das Drama endet nicht mit einem toten Wolf. Zerschossene Rudel kämpfen selbst ums Überleben. Etwaige Welpen sind in diesem Alter noch nicht fähig selber zu jagen. In einem Artikel wirt zitiert, dass die restlichen Rudelmitgieder aus dem Abschuss „lernen“ sollten. Wie bitte? Sind wir nun wieder im Zeitalter der Vendetta angekommen? Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg darüber, dass Wölfe weniger Nutztiere reißen, wenn ihre Familien zerschossen werden. Ganz im Gegenteil. Unerfahrende Jungtiere werden mehr statt weniger reissen.

Diese sinnlosen Tötungen von Mitlebewesen helfen somit auch keinem einzigen Halter dort. Schaut man sich die geografische Lage an, wird erkennbar, dass Herdenschutz dort noch immer ein Fremdwort zu sein scheint. Darüber hinaus bleiben Kühe oft in den die Weiden abtrennenden Entwässerungsgräben stecken und können dadurch leicht zur Beute werden.

Wir werfen den betroffenen Kuhbauern vor, sich nicht ausreichend um ihre Tiere zu kümmern. Es ist eben keine artgerechte Haltung, Tiere dort im Sommer auf den Weiden ihrem Schicksal zu überlassen. Es ist auch keine artgerechte Haltung, die Tiere nur hinter Stacheldraht oder einer Litze unterzubringen. Und nein, die gemeine schwarzbunte Milchkuh ist nicht in der Lage, sich selber zu verteidigen, nur weil sie im Herdenverband steht.

Wann endlich, wird das Thema Herdenschutz ernsthaft angegangen? Oder ist dies etwa erst gar nicht angedacht? Bald sind Landtagswahlen und dann wird sich zeigen, ob die Bevölkerung diesen Stellvertreterkrieg gegen wehrlose Lebewesen weiter möchte. Wolfsschutz-Deutschland e. V. wird erneut Anzeige gegen Minister und ausführende Personen stellen, sollten hier Wölfe zu Tode kommen. Wer dort die Jagdpacht inne hat, ist nicht sehr schwer herauszufinden. Auf Anonymität sollten die Jäger also immer weniger vertrauen.

Quellen: http://www.radio-jade.de/alle-beitraege/normalbeitraege/politik/2022/09/umweltminister-lies-zur-wolf-thematik-in-niedersachsen/?fbclid=IwAR1NGj0DSdfUbB5IBBueSacMpxweqVv2jnrRFtKeY-AON95uWYd5ZgHkWz4

http://www.radio-jade.de/nachrichten/2022/09/ausnahmegenehmigung-fuer-wolfsabschuss-in-friesland-und-wittmund/

Aus der Traum mit der Wolfsjagd – Bund erteilt Niedersachsens Regierung eine Absage!

Es wird erstmal nichts mit einer legalen Wolfsjagd in Niedersachsen. Die Regierungskoalition (CDU/SPD) wollte den Wolf nicht nur ins Jagdrecht aufnehmen sondern sogar die Bestände regulieren. Jägermedien feierten sich schon für den Erfolg ihres Lobbyeinflusses. Doch jetzt gab es eine klare Absage vom Bund.

Auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen stellte eine Sprecherin des Ministeriums klar: Auch wenn der Wolf in das niedersächsische Landesjagdrecht aufgenommen werde, dürfe er als streng geschützte Art nicht gejagt werden, sondern unterliege einer ganzjährigen Schonzeit. Deswegen hält es das Bundesumweltministerium für verfassungsrechtlich bedenklich, den Wolf überhaupt in das Landesjagdrecht aufzunehmen. Auch könne man nicht im nationalen Alleingang bestimmen, wann es in einer Region genug Wölfe gibt, so wie sich das Niedersachsen in seinem Landtagsbeschluss vorstelle, heißt es. Das geschehe nämlich nach europaweit einheitlichen Kriterien in einem länder- und ressortabgestimmten Verfahren, an dem auch Niedersachsen beteiligt sei, sagte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums.

EU verbietet präventiven Abschuss von Wölfen

Der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei im Übrigen noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Aber selbst wenn die Population als günstig bewertet würde, wäre ein präventiver Abschuss von Wölfen ohne Anlass trotzdem nicht erlaubt. Denn das sei mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU unvereinbar und damit rechtlich ausgeschlossen, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Das habe der europäische Gerichtshof 2019 bestätigt.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. begrüßen diese Entscheidung. Wir sind uns sicher, dass es auch an den vielen Beschwerden von Vereinen wie dem unseren sowie von zahlreichen Wolfs- und Naturfreunden *innen gelegen hat, dass hier diese Reaktion des Bund so eindeutig ausfällt. Unserer Ansicht nach dürfte diesse Enscheidung auch ein Schlaglicht auf die geplante „Niedersächsische Wolfsverordnung“ geworfen haben, die so nun eigentlich auch nicht durchgehen dürfte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/11/04/wir-protestieren-wolf-im-jagdrecht-ist-ein-taeuschungsmanoever-und-hilft-keinem-weidetierhalter/

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Jagd-auf-Wolf-Bund-erteilt-Niedersachsen-eine-Absage,wolf4404.html?fbclid=IwAR1xUp6QFrziq5vQpkss6BU_DbMBK1gzELd6k4-iahiAapC-bKH_CrQsJ0M

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de