Hessen: Eilverfügung kippt Jagd auf Wolfswelpen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 3. Juli 2026 die vom Regierungspräsidium Kassel erlassene Abschussgenehmigung für Jungwölfe (Welpen) im Lahn-Dill-Kreis (Territorium Greifenstein) per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Naturschutzorga statt. Die aufschiebende Wirkung der Klage verhindert bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren den Vollzug der Abschusspläne. Für das Greifensteiner Wolfsrudel bedeutet dieses Urteil einen wichtigen, rechtlichen Aufschub. Dennoch bleibt die Lage vor Ort für die Tiere kritisch. Das zeigt die aufgeheizte Stimmung im Raum Greifenstein sowie die anhaltende Gefahr illegaler Verfolgung in ganz Hessen. Wir erklären alle Zusammenhänge ausführlich in unserer Fotoreportage mit brandaktuellen Einblicken in das Territorium.

Die juristischen Hintergründe des gestoppten Abschusses

Das Regierungspräsidium Kassel hatte als obere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah vor, in der Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freizugeben. Weil im laufenden Monitoringjahr bereits zwei verendete Tiere im Territorium des Greifensteiner Rudels gefunden und auf die Quote angerechnet wurden, verblieben effektiv zwei zur Tötung freigegebene Jungwölfe.  Die behördliche Grundlage für diese Freigabe bildet der neue, revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen des Landwirtschaftsministeriums. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/01/hessen-perfide-abschussfreigabe-bricht-eu-recht-und-gefaehrdet-das-greifensteiner-rudel/
Dieser erlaubt es, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs zu töten, sofern sich die Population in einem vermeintlich günstigen Erhaltungszustand befindet. Basis für diese Gesetzesänderung war die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Frühjahr 2026 sowie vorangegangene Anpassungen des hessischen Jagdrechts im Herbst 2024.
Von den verbliebenen Welpen aus dem vergangenen Jahr leben nur noch zwei. Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung sollten sie getötet werden, bzw. neue Welpen aus diesem Jahr. © Brigitte Sommer, Beispielfoto.

Die Freigabe zur Jagd. basiert  jedoch auf einer rechtswidrigen Prognoseentscheidung. Für das aktuelle Monitoringjahr liegen behördlich noch keine gesicherten Reproduktionsnachweise für das Greifensteiner Rudel vor. Es sollte demnach ohne verifizierte Welpenzahlen auf reinen Verdacht hin in ein geschütztes Rudel hineingeschossen werden. Dies verletzt nicht nur den Elterntierschutz, sondern gefährdet auch die Sozialstruktur des gesamten Rudels fundamental. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte der Argumentation der Naturschutzinitiative als klagendem Verband im Eilverfahren, da ein Vollzug der Genehmigung irreversible Fakten geschaffen hätte, die im Hauptverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Die Kernpunkte der gerichtlichen Presseinformation laut dpa

Das Gericht stützt seine vorläufige Entscheidung (den sogenannten Hängebeschluss) auf folgende Säulen:
  • Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG): Zur Gewährleistung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz muss die Tötung der Jungwölfe gestoppt werden. Ein Vollzug der behördlichen Abschussgenehmigung würde unzweifelhaft irreversible Fakten schaffen. Eine spätere positive Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ließe sich schlechterdings nicht rückgängig machen. 
  • Fehlende Entscheidungsreife: Das Gericht stellte klar, dass es der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel aktuell an der nötigen Entscheidungsreife fehlt. 
  • Eilantrag nicht aussichtslos: Die Richter betonten, dass der von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingereichte Eilantrag auch unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahme keineswegs offensichtlich aussichtslos erscheint.
Es gibt viele Teiche und Tümpel im Territorium. © Brigitte Sommer

Unser Video-Aufruf vom 2. Juli 2026. An dem Tag war noch nicht klar, dass das Gericht der Eilverfügung stattgeben wird.

Es gibt inzwischen sehr viele Nachahmer im Netz. Wolfsfreunde sollten hier kritisch sein und prüfen, ob diese Macher tatsächlich selbst vor Ort sind, oder nur Content kreieren, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Es gibt auch Orgas, die Informationen an Beörden weiterleiten, was absolut kontraproduktiv ist, da die Behörden ja die Wölfe schießen wollen. In Hessen dürfen nach der neuen Verordnung übrigens Staatsjäger (HessenForst) und Hobbyjäger schießen.

Das offizielle Wolfsmonitoring hatte anfangs ein klares Ziel: Den Wolf wissenschaftlich zu begleiten und zu schützen. Doch durch die Aufnahme ins Jagdrecht droht dieser positive Effekt ins Gegenteil umzukippen.
Wenn Staats- und Hobbyjäger die Daten – wie u. a. auch in Hessen – sammeln, entsteht ein riesiger Interessenkonflikt: Bewegungsprofile könnten genutzt werden, um Wölfe für Abschussgenehmigungen gezielt vom gleichen Personenkreis aufzufinden. Orgas und Personen, die hier zuarbeiten, schützen die Wölfe nicht, ganz im Gegenteil, wie wir in der weiteren Folge des Artikels noch erklären werden.
Wir rufen im Video zum Weiterwandern auf. Wer mit uns laufen möchte – wir wissen wo genau – sollte Mitglied werden. Seit der groß angelegten Intrige gegen unsere Vorsitzende im Schwarzwald https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig geben wir keine Informationen mehr an Fremde heraus und wir geben auch keine genauen Orte bekannt, damit Orgas, die die Daten an Behörden weitergeben, keine sensiblen Informationen erhalten können und uns nicht erneut solche Presseleute auf den Hals jagen können, die eben nicht seriös recherchieren möchten, sondern Stimmung machen möchten.
Dass wir im legalen Rahmen arbeiten und natürlich nichts zerstören, sondern dokumentieren,  braucht man dabei eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Zeitungsberichte, die anderes behaupten, möchten ganz offensichtlich Tierschützer diffamieren.

Das Rudel Greifenstein – Nachkommen des Leuscheider Rudels mit dem Vaterwolf Milan

 

Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer
Tabelle aus Angaben der DBB-Wolf und Meldungen des WZH erstellt.

 

Das Territorium des Greifensteiner Rudels verteilt sich auf eine riesige Fläche. Wo, wenn nicht hier, sollten Wölfe endlich in Frieden leben können? © Brigitte Sommer

 

Die Risse an ungeschützten Schafen und Ziegen geschahen hauptsächlich im Bereich Allendorf und Hof Heisterberg. Betroffen waren keine Berufsschäfer, sondern Hobbyhalter. Doch es sind vor allem Pferdehalter, die in Greifenstein Stimmung machen. © Brigitte Sommer

Angespannte Stimmung in Greifenstein und politischer Druck

Die Stimmung in der Gemeinde Greifenstein und den umliegenden Ortschaften ist seit Monaten stark polarisiert und von politischem Druck geprägt. Lokale Politiker und insbesondere die Bürgermeisterin der Gemeinde stehen unter erheblicher Beeinflussung der ansässigen Pferde- und Weidetierhalter. Vorangegangene Vorfälle – wie ein Vorfall im Januar 2025, bei dem ein Jungtier zwei Reiterinnen über einen längeren Zeitraum im Wald folgte, sowie Nutztierrisse – wurden von der Lobby instrumentalisiert. Nur kurze Zeit später wurde ein Wolf dort tot aufgefunden. Wir berichteten und warnten hier bereits am 25.03.2025: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Besonders die Pferde- und Jagdlobby macht in der Region massiv Stimmung gegen das Greifensteiner Rudel. Mitte Mai 2026 geriet eine Koppel in Greifenstein in den Fokus, von der zehn Pferde ausbrachen, wobei zwei Tiere so schwer verletzt wurden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Obwohl offizielle genetische Untersuchungen des Vorfalls im Juni 2026 sowohl das Greifensteiner Wolfsrudel als auch Hunde als Verursacher eindeutig entlasteten, wird das Thema von Seiten der Jagd- und Pferdehalterverbände weiterhin emotional bewirtschaftet. Auf Informationsveranstaltungen und über Petitionen fordern diese Gruppen eine massive Reduktion der Wolfsbestände und ein „aktives Wolfsmanagement“, was faktisch auf eine dauerhafte Bejagung abzielt.

Fördergelder kassieren, Herdenschutz blockieren: Das strukturelle Einfallstor der Agrar- und Pferdehalterlobby

Um die politische Dynamik zu verstehen, muss man die konkreten Aufgaben der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) betrachten. Der Verband fungiert primär als Vergabestelle und Koordinator für beträchtliche Fördermittel des Landes Hessen, die für die Landschaftspflege und die Bewirtschaftung von sensiblem Naturschutzgrünland direkt an lokale Landwirte fließen. Genau hierin liegt aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. der eigentliche, strukturelle Skandal: Während die im Verband organisierten Akteure bereitwillig staatliche Fördergelder für die Bewirtschaftung ihrer Flächen einstreichen, weigern sich viele von ihnen beharrlich, die ebenfalls hochgradig geförderten Herdenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Netzwerk bewegt sich auch die Greifensteiner Bürgermeisterin Marion Sander in ihrer öffentlichen Funktion, die dort im Vorstand aktiv ist. Anstatt eine klare, unabhängige Position für den gesetzlich verankerten Artenschutz einzunehmen, bewegen sich lokale Amtsträger in einem ständigen politischen Spagat. Es entsteht der Eindruck, dass das Narrativ vom „Problemwolf“ auf lokaler Ebene bereitwillig bedient wird, um dem Druck der einflussreichen Agrar-, Jagd- und Pferdehalterfunktionäre nachzugeben.
Besonders absurd wird die emotionale Stimmungsmache dieser Verbände in der Region, wenn man die offizielle Rissliste analysiert: Die dortigen Rinder- und Haupterwerbslandwirte und – Schäfer waren nach unseren Recherchen im Raum Greifenstein überhaupt nicht von Wolfsrissen betroffen. Die wenigen, ungeschützten Schäden betrafen reine Hobbyhaltungen abseits der professionellen Agrarbetriebe. Dennoch nutzen die in den regionalen Netzwerken organisierten Gruppen das Greifensteiner Rudel als reines, populistisches Feindbild, um von der eigenen Pflicht zur Co-Existenz und von Versäumnissen bei der eigenen Zaun- und Haltungspraxis abzulenken. Anstatt dass die lokalen Betriebe und Halter im Rahmen einer nachhaltigen Landschaftspflege zur „guten fachlichen Praxis“ beim Zaunbau verpflichtet werden, wird das Greifensteiner Rudel zur Zielscheibe einer künstlich inszenierten Existenzangst gemacht, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt. Hier ein aktuelles Negativbeispiel: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/permalink/4588596618080208/

Neuer Wolfsmanagementplan für Hessen

Mit dem novellierten Wolfsmanagementplan für Hessen wurden der Lobby von Seiten der Politik ja praktisch alle Wünsche erfüllt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. üben starke Kritik an diesem Papier. Es ist unten verlinkt. Der neue Plan stellt einen eklatanten Rückschritt für den Natur- und Tierschutz dar. Der angeglich erreichte gute Erhaltungszustand und die darin verankerte pauschale Bestimmung, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs pro Territorium ohne vorherige Schadensnachweise zu töten, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Indem das Landwirtschaftsministerium auf bloße Schätzungen setzt, öffnet es der Willkür Tor und Tür.
Besonders skandalös: Der Herdenschutz spielt im neuen Plan faktisch keine Rolle mehr. Anstatt Weidetierhalter konsequent in die Pflicht zu nehmen, wolfsabweisende Zäune zu errichten und den nachweislich wirksamen Schutz aktiv umzusetzen, belohnt das Papier mangelnde Prävention. Bei den angeblichen Rissvorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden! Dass nun ohne vorherigen Nachweis von Schäden an ordnungsgemäß geschützten Weiden pauschal bis zu 40 Prozent der Welpen (verharmlosend als „Jungwölfe“ deklariert) geschossen werden dürfen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und bricht europäisches Recht. Hier wurde eine reine Abschussschablone geschaffen, die das absichtlich strukturelle Versagen beim Herdenschutz vertuschen soll.

Die offiziellen Zahlen entlarven die sinnlose Abschusspolitik

Wie absurd dieses Vorgehen ist, zeigt der unbestechliche Blick auf die brandaktuellen Daten des Wolfszentrums Hessen (WZH). Für das abgelaufene Monitoringjahr 2025/2026 wurden in ganz Hessen zwar mindestens 113 durch Wölfe geschädigte Nutztiere registriert – doch die amtliche Schadensliste offenbart die eigentliche Ursache: Bei über 90 Prozent dieser bestätigten Übergriffe war schlichtweg kein empfohlener Grundschutz vorhanden. Es traf fast ausnahmslos ungesicherte Weiden oder Hobbyhaltungen. Professionelle Betriebe, die wolfsabweisende Zäune konsequent nutzen, blieben praktisch schadensfrei. Auch im neuen Kalenderjahr setzt sich dieser Trend fort: Die behördlichen Prüfprotokolle der Regierungspräsidien weisen bei den wenigen echten Wolfsrissen in der Spalte zur guten fachlichen Praxis fast flächendeckend ein klares „Nein“ beim Grundschutz auf. Die amtlichen Zahlen belegen damit zweifelsfrei: Nicht der Wolf ist das Problem, sondern das eklatante Versäumnis beim Zaunbau. Dass die Landesregierung diese mangelnde Prävention nun mit Abschussgenehmigungen belohnt, statt den Herdenschutz konsequent nicht nur zu fördern (neu sogar für Pferde, Rinder und Esel), sondern einzufordern, ist ein naturschutzrechtlicher Offenbarungseid.
Weidtierhaltung draußen spielt im Raum Greifenstein fast keine Rolle. Pferde und Kühe werden nur hinter rudimentären Litzen gehalten, doch das Rudel Greifenstein machte bislang gar keine Anstalten, Pferde oder Rinder anzugreifen. Doch natürlich sagen Wölfe zu Ziegen und Schafen, die ihnen praktisch auf dem Präsentierteller serviert werden, nicht „Nein“. © Brigitte Sommer

 

Wolfslosung findet man nicht mit technischem Schnickschnack, sondern vor allem durch Intuition und einem Gespür für Wölfe auf langen Wandertouren. Da Wölfe die Grenzen ihrer Territorien mit ihrem Kot markieren, können wir uns durch Losungsfunde ein Bild machen und unsere Patrouillen entsprechend ausrichten. © Brigitte Sommer

 

Unser Vereinsmitglied Gudrun lässt ihre Hündin zur Wolfslosungsspürhündin ausbilden. Alba hilft uns inzwischen sehr bei unseren Einsätzen. Auch bei toten Tieren kann sie uns helfen. Möchte sie die Spur weg vom toten Tier lieber nicht verfolgen, könnte es sich entweder um einen Riss handeln, oder aber ein durch Wölfe nachgesorgtes Reh.© Brigitte Sommer

 

Wie schnell ein totes Tier in der Natur verwertet wird, zeigt sich hier: Das Foto entstand nur einen Tag vorher. Foto: privat.

 

Illegale Verfolgung: Das schleichende Sterben hessischer Territorien

Dass erfolgreiche Klagen, wie vor dem Verwaltungsgericht Kassel, keinen verlässlichen Schutz vor der Realität im Wald bieten, belegt das kontinuierliche Verschwinden etablierter Wolfsterritorien in Hessen. Während die Politik suggeriert, die Wolfsbestände würden unkontrolliert wachsen, dokumentieren offizielle Angaben und unsere Recherchen einen gegenteiligen Trend. Ein Großteil der nachgewiesenen Territorien existiert heute nicht mehr, da die Tiere spurlos verschwunden sind.
Die Bilanz des hessischen Wolfsvorkommens abseits des Greifensteiner Rudels:

Das Verschwinden betrifft nicht nur sesshafte Rudelstrukturen. Auch durchziehende Einzelwölfe, die auf der Suche nach neuen Territorien sind, werden immer wieder illegal beseitigt. Ein aktueller Verdachtsfall im Main-Kinzig-Kreis untermauert diese Annahme. https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

 

Diese Foto hat uns ein Wolfsfreund zugesendet. Es gibt doch viele Freunde der Wölfe in der Region. Ein herzliches Dankeschön. Foto: privat.

 

An jeder Ecke befinden sich – wie überall – Hochsitze. Mittig hinten zu sehen. Bei diesem ist kein Kugelfang zum bergabliegenden Wanderweg. © Brigitte Sommer

 

An der Ulmbachsperre ist ein Campingplatz mit Badestelle. © Brigitte Sommer

 

Ein riesiges Gebiet mit viel Platz für Wildtiere. © Brigitte Sommer

 

Alles in der Natur wird verwertet: Tagpfauenauge auf Marderlosung. © Brigitte Sommer

 

Danke an die Wanderer, die uns dieses Bild geschickt haben. Foto: privat.

 

Überall Hochsitze.In der blauen Tonne befindet sich Mais zum „Ankirren“ von Wildschweinen. Foto: privat.

 

Der Bock als Gärtner: Der massive Interessenkonflikt im staatlichen Monitoring

Ein weiterer Kernskandal ist die Struktur des offiziellen Wolfsmonitorings in Hessen, die einen unübersehbaren Interessenkonflikt birgt. Seit der Neuzuordnung des Wolfszentrums Hessen (WZH) zum Landesbetrieb HessenForst und der gezielten Ausbildung von Hobbyjägern zu offiziellen „ehrenamtlichen Wolfsberatern“ wird der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht. Das WZH erfasst über dieses Netzwerk systematisch Bewegungsprofile, Fotofallen-Daten und Standortnachweise der Wölfe. Dieselben Daten, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten, werden durch die Neuausrichtung des Jagdrechts nun jedoch als direkte logistische Grundlage genutzt, um Abschüsse vorzubereiten. Die Jägerschaft sammelt so die Standortdaten ihrer potenziellen Abschussobjekte im Grunde selbst. Dass ausgerechnet eine Lobbygruppe, die den Wolf öffentlich als „Schadfaktor“ brandmarkt, die Hoheit über die Datenerhebung im Wald besitzt, entzieht dem staatlichen Monitoring jede Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität. Es dient in der Praxis nicht mehr dem Artenschutz, sondern der gezielten Lokalisierung von Wölfen zur Freigabe für die Flinte.

Ausbau unserer unabhängigen Wolfsschutzpatrouillen

Um dem illegalen Verschwinden von Wölfen entgegenzuwirken und das Greifensteiner Rudel effektiv vor Übergriffen zu schützen, organisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren zielgerichtete Schutzpatrouillen. Unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer hat zusammen mit einem ehrenamtlichen Team das Kerngebiet des Rudels im Lahn-Dill-Kreis über mehrere Tage hinweg erneut erwandert.
Durch diese intensive Felderkundung haben wir einen detaillierten Überblick über die lokalen Gegebenheiten und die Streifgebiete des Rudels gewonnen. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für unsere vereinsinternen Wolfsschutzpatrouillen. Unsere Teams werden ab sofort im Revier Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses zu überwachen, illegale Aktivitäten im Wald zu dokumentieren und den Schutz der verbleibenden Wölfe unabhängig zu begleiten.
Es dokumentierten u. a. Brigitte (links), Gudrun und Alba. Hinweisgeber und aktive Mitglieder können sich sicher sein, dass wir ihre Identität schützen. Informanten garantieren wir Quellenschutz. Foto: Privat.

Aktiv werden für den Wolfsschutz: Schützen Sie mit uns die hessischen Wölfe

Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel hat uns eine Atempause verschafft, doch die Arbeit im Wald fängt jetzt erst an. Um illegale Verfolgungen zu verhindern und eine lückenlose, unabhängige Dokumentation zu gewährleisten, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Werden Sie Teil unserer Wolfsschutzpatrouillen!
Das gemeinsame Erkunden der Wolfsterritorien ist nicht nur ein unschätzbarer Dienst für den Artenschutz, sondern bietet auch enorme persönliche Vorteile. Das Wandern in der Natur hat nachweislich tiefgreifende gesundheitliche Aspekte:
    • Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems: Das gleichmäßige Gehen in wechselndem Terrain trainiert Herz und Lunge sanft, aber hocheffektiv.
    • Nachhaltiger Stressabbau: Der Aufenthalt im Wald senkt nachweislich das Stresshormon Cortisol, beruhigt das Nervensystem und stärkt die psychische Widerstandskraft.
    • Aktivierung des Immunsystems: Die Bewegung an der frischen Waldluft regt die Produktion körpereigener Abwehrzellen an.

Verbinden Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und leisten Sie gleichzeitig einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz des Greifensteiner Rudels. Ob als aktiver Patrouillengänger im Wald oder durch eine feste Mitgliedschaft, die unsere Arbeit dauerhaft rechtssicher finanziert – jede helfende Hand zählt. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen:

Neuer Wolfsmanagementplan Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-06/20260630_wmp_final_veroeffentlichung_abgestimmt_al6.pdf

Unsere Kritik zum Vorhaben Wolfsmanagementplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Gerichtsentscheidung zum Eilverfahren Greifenstein: https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-debatte-eilantrag-bremst-wolfsjagd-im-lahn-dill-kreis-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-330290

Hier zeigen wir die schlechten Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

Perfider Plan in Hessen: Bis zu 40 % der Welpen abschießen – während Rudel schon vorher systematisch dezimiert wurden

Selbst Kritiker geben zu: Hessen hat überhaupt keinen Wolfsbestand, der „gemanagt“ werden müsste. Im Gegenteil: Der Bestand ist klein und schrumpft weiter. Trotzdem treibt Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) einen sogenannten „Wolfsmanagementplan“ voran, der den Abschuss von bis zu 40 % der „Jungwölfe“ eines Rudels ermöglichen soll. Gleichzeitig sterben im Territorium Greifenstein auffällig viele Wölfe unter fragwürdigen Umständen.

Der Begriff „Jungwölfe“ wird unserer Meinung nach bewusst gewählt, weil er technisch-neutral klingt und darüber hinwegtäuscht, dass es sich in der Praxis um diesjährige Welpen (nur wenige Monate alt, weil alle Welpen Ende April, Anfang Mai geboren werden) handelt. Das ist ein klassisches Framing, um die Maßnahme harmloser wirken zu lassen.
Wolfswelpen. © Brigitte Sommer
Kern des Plans ist tatsächlich die Freigabe von bis zu 40 % der diesjährigen Welpen eines Rudels. Im ohnehin sehr kleinen Greifensteiner Rudel, das übrigens von den Wolfseltern des Leuscheider Rudels  abstammt, wäre das ein schwerer, existenzbedrohender Eingriff und ein klarer Verstoß gegen die strenge Schutzregelung der europäischen FFH-Richtlinie. Wir von Wolfschutz-Deutschland e. V.  sind überzeugt: Der Landesregierung ist bewusst, dass dieser harte Kurs vor Gericht keinen Bestand haben wird. Der Plan dient offenbar vor allem als Politspektakel und willkommene Ablenkung von den echten strukturellen Problemen der Bauern und des Mittelstands.

Absurde Vorgänge in Hessen

Anfang  Mai 2026 brachen in Greifenstein mehrere Pferde aus einer unzureichend gesicherten Weide im Wald aus. Zwei Tiere verletzten sich schwer, zwei mussten eingeschläfert werden. Sofort wurde mit großem medialem Echo der Wolf als Verursacher präsentiert. Die offizielle Version änderte sich jedoch mehrfach: erst Wolf, dann Hund, schließlich weder Wolf noch Hund und die dubiose Info, eine Decke habe die DNA-Probe mit „Hund“ verunreinigt. Dieser Wechsel deutet auf eine starke Einflussnahme der Agrar- und Jagdlobby hin, die jetzt wieder wilde Vermutungen darüber anstellt, ob es nicht doch Wölfe waren.
Ein stark geschwärztes Rissprotokoll, das uns über eine UIG-Anfrage vorliegt, stellte eindeutig fest: keine Bissspuren. Die Pferde hatten sich in Panik selbst an Zäunen und Gegenständen verletzt. Wir deuten das Protokoll so, dass die Pferde nachts auf einer Weide im Wald gelassen wurden – die Besitzer hatten offenbar tagelang nicht nach den Tieren geschaut. Statt diese grobe Fahrlässigkeit anzuprangern, nutzte man den Vorfall für eine breite Anti-Wolf-Stimmungsmache.
Wolfswelpen im Alter von 8 Wochen.

Verdächtige Todesfälle im Greifensteiner Rudel

  • 31. Mai 2026: Die Wölfin GW5742f (Haplotyp HW01), eine Tochter des Greifensteiner Rudels – https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-06/20260624_wolfsnachweise_2026_2027.pdf, wird tot aufgefunden. Angeblich handelte es sich um einen Wildunfall (Überfahren). Die abschließende Untersuchung läuft noch am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung.
  • 16. Juni 2026: Nur wenige Wochen später wird bereits die zweite tote Wölfin aus demselben Territorium entdeckt. Äußerlich waren Hautabschürfungen und Blut aus dem Maul sichtbar. Auch hier stehen die Ergebnisse der pathologischen Untersuchung noch aus.

Auffällig: Kurz nach dem ersten Todesfall fand in Greifenstein eine aggressive Hetzveranstaltung gegen Wölfe statt, bei der einer Tierschützerin das Mikrofon entrissen worden sein soll. Unserer Meinung nach sind das zu viele verdächtige Zufälle, zumal in Sozialen Netzwerken offen mit illegalen Taten gedroht wird.  

Offene Drohungen und Heuchelei der Wolfsgegner

Immer öfter zeigen Wolfshasser ungeniert ihr Gesicht. Ein besonders perfides Beispiel ist dieses Zitat eines aktiven Wolfsfeindes:

„Meine persönliche Meinung dazu ist allerdings, dass das Verhalten bestimmter Natur- und Tierschutzorganisationen der Hauptgrund für die immer geringer werdende Akzeptanz gegenüber Wölfen ist. Werden Entnahmen und Vergrämungen von sogenannten Problemwölfen blockiert, handeln die Menschen auf eigene Faust und das außerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens. […] Die von ‚Wolfschützern‘ aktuell gefeierte Rücknahme der Abschussgenehmigung des Rüden GW1896m wird – wie in vielen anderen Fällen – in einer illegal geregelten Aktion enden.“

Das ist nichts anderes als Aufruf zur Selbstjustiz. Statt mangelnden Herdenschutz, grob fahrlässige Pferdehaltung und jahrelange Hetze als Ursachen zu benennen, werden Naturschützer und Gerichte zum Sündenbock gemacht. Wer mit „die Menschen handeln dann auf eigene Faust“ droht, outet sich als jemand, der den Rechtsstaat offen ablehnt. Solche Statements sind keine Meinungsäußerung mehr.

 

Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen. © Brigitte Sommer

Welche Rudel gibt es eigentlich noch?

Anfang des Jahres sollen nach Angaben des Wolfszentrums in Kassel mindestens drei Wolfspärchen, teilweise mit Nachwuchs, in Hessen gelebt haben. Zwischen Mai und Dezember des vergangenen Jahres sollen noch 15 Wölfe durchgezogen sein. Hier die offiziellen Nachweise: https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/territorien

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben jedoch keine aktuellen Nachweise mehr für stabile Rudel oder Territorien in Rüdesheim und Waldkappel. Einzig das Territorium Greifenstein scheint uns bislang als relativ gesichert. Die Frage drängt sich auf: Welche Rudel will Minister Jung eigentlich „managen“ und deren Welpen abschießen lassen?

Parallel hetzt derzeit eine Bäuerin aus dem Odenwald massiv gegen einen Wolf, der dort möglicherweise nur durchzieht.

Ein zynischer Plan als Politspektakel

Minister Jung ließ seinen Entwurf „exklusiv“ dem Hessischen Rundfunk zukommen – ein inzwischen zwar gewohntes, aber dennoch fragwürdiges Vorgehen.  Zum Entwurf schreibt der HR, dass unter anderem eine erheblich stärkere Bejagung der bisher streng geschützten Tierart vorbereitet werde. Demnach könnten bis zu 40 Prozent der „Jungwölfe“ zum Abschuss freigegeben werden, um das „Wachstum der Population unter strengerer Kontrolle“ zu halten.  Welches Wachstum bitte? In Hessen geht der Trend seit Jahren nach unten.

Aus dem 19-seitigen Planentwurf gehe laut HR außerdem hervor, dass sogenannte Problemwölfe künftig leichter erlegt werden können. Das seien unter anderem Tiere, die zum Beispiel Schafe oder Ziegen gerissen hätten.

Nun auch hier zu den Fakten:

Laut aktueller Rissliste https://wolfszentrum.hessen.de/sites/wolfszentrum.hessen.de/files/2026-05/20260528_gemeldete_nutztiershaeden_2025_2026_akt.pdf

können nur sehr wenige der gemeldeten Fälle überhaupt Wölfen zugeordnet werden, und wenn dann war in den allermeisten Fällen kein Grundschutz vorhanden. Warum recherchiert dies der HR nicht? Von welchen so genannten Problemwölfen sprechen wir hier eigentlich? 

Nicht nur Halter von Schafen und Ziegen bekommen Maßnahmen vom Steuerzahler finanziert, sondern es wurde auch ganz Hessen auch als „Ereignisgebiet“ für Rinder,  Pferde und Esel ausgewiesen und es können Förderanträge zur Verbesserung des eigenen Herdenschutzes nach der Richtlinie Weidetierschutz gestellt werden.

Leider kein Aprilscherz:

Vor dem neuen „Wolfsmanagementplan“ verschärfte Hessen mit der novellierten Jagdverordnung zum 1. April 2026 bereits den Druck auf die heimische Tierwelt drastisch. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt feiert die Reform zwar als „Modernisierung“ und „praxisnah“, aus Tierschutzsicht ist sie jedoch ein massiver Rückschritt.
Die kritischsten Punkte im Überblick:
    • Ganzjährige Bejagung: Fuchs und Waschbär dürfen nun das ganze Jahr über gejagt werden. Zwar wird formal auf den Elterntierschutz verwiesen, in der Praxis droht dadurch jedoch der Tod von Elterntieren und das qualvolle Verhungern von Jungtieren.
    • Ausweitung der Jagdzeiten: Auch für Dachse, verschiedene Krähen- und Gänsearten wurden die Jagdzeiten verlängert. Selbst für die bedrohten und geschützten Kleinsäuger (Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel) orientiert sich Hessen nun an laxeren Bundesregeln, statt den Schutz zu stärken. Höckerschwan und Waldschnepfe verlieren ihren Schutz und dürfen wieder geschossen werden.
    • Technisierte Fallenjagd: Umstrittene Tot- und Lebendfallen müssen nicht mehr täglich vor Ort kontrolliert werden, wenn ein elektronischer Melder installiert ist. Dies bedeutet für gefangene Tiere oft stundenlangen, extremen Stress und Todesangst bis zur eigentlichen Tötung. Das Ministerium tarnt diese Aufweichung als „modernes Prädationsmanagement“.
    • Geringere Hürden für Jäger: Die Jägerprüfung wird vereinfacht, um „überzogene Hürden abzubauen“. Damit senkt das Land die Qualitätsansprüche an die Schieß- und Sachkundeausbildung. Zudem wird die Jägerschaft mit bürokratiearmen Fördergeldern subventioniert.

Bezug zum Wolfsmanagement:
Die  Jagdrechtsreform zeigte bereits, dass die hessische Politik einseitig den Interessen der Jagdlobby nachgibt.
Wolfsmutter mit Welpen.

Fazit:

Anstatt Weidetierhalter endlich zur Verantwortung zu ziehen – für wolfsabweisende Zäune, regelmäßige Kontrollen und artgerechte Haltung – wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Hessen betreibt damit eine systematische Dezimierungspolitik gegen ein Tier, das in diesem Bundesland ohnehin kaum noch eine Chance hat, weil illegate Taten bislang kaum verfolgt werden. 

 

Quellen:

https://www.hessenschau.de/politik/hessens-regierung-will-bis-zu-40-prozent-der-jungwoelfe-zum-abschuss-freigeben-v1,hessen-wolfsmangement-abschuesse-100.html

https://wolfszentrum.hessen.de/neu-landesweite-herdenschutz-foerderung-fuer-rinder-und-pferde

Unsere Berichte zum Rudel Greifenstein: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Greifenstein

Unsere Berichte zu Hessen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Hessen

https://wolfszentrum.hessen.de/wolfsmonitoring/wolfsnachweise

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

 

Geretteter Wolfswelpe bei Magdeburg? Offizielle Erfolgsmeldung stößt auf Skepsis

Südlich von Magdeburg wurde am 16. Juni 2026 ein wenige Wochen alter Wolfswelpe hilflos in einem Ort gesichtet. Mitarbeiter des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) bargen das unversehrte Jungtier und brachten es noch am selben Tag in das Territorium Wahlitz. Dort setzte man dem Welpen einen temporären Sender an und ließ ihn frei. Das LAU erklärte anschließend, alle bisherigen Erkenntnisse sprächen dafür, dass der Welpe sein Rudel wiedergefunden habe. Doch Vertuschungen in Sachsen-Anhalt nähren Zweifel. 

Foto des gefundenen Wolfswelpen © LAU/WZI

 

Kurzzusammenfassung der Pressemitteilung 

  • Ein wenige Wochen alter, hilfloser Wolfswelpe wurde am Montag (16.06.2026) innerorts südlich von Magdeburg gesichtet (an einer Straße, dann auf einem Grundstück).
  • Mitarbeiter des WZI haben ihn gemeinsam mit Anwohnern, Förster und Helfern gesichert (das Tier war körperlich fit und unversehrt).
  • Er wurde in eine Transportbox (vom Zoo Magdeburg) gebracht und noch am selben Tag im Territorium Wahlitz (WAH) wieder freigelassen.
  • Vor der Freilassung bekam er einen temporären kleinen Sender (fällt spätestens nach ca. 9 Tagen ab).
  • Der Fund deutet auf ein Rudel im Gebiet Wahlitz hin (das zuvor als „Status unklar“ galt). Es gibt Hinweise, dass Welpe und Rudel wieder zusammengefunden haben. 

Die Umgebung werde weiter beobachtet, heißt es. Auf den ersten Blick wirkt die Geschichte wie ein großes Erfolgserlebnis im Wolfsmanagement. Biologisch ist eine Wiedervereinigung bei so jungen Tieren durchaus möglich, aber schwierig.  Ein sol kleiner Welpe ist noch auf Muttermilch angewiesen, mehrere Tage alleine kann er nicht durchhalten. 

Vertuschung in Bösewig

Doch gerade in Sachsen-Anhalt wächst auch das Misstrauen gegenüber solchen behördlichen Erfolgsmeldungen. Das Land hat den Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen und erleichterte Schnellabschüsse eingeführt. Die Regierungskoalition steht seit längerem in der Kritik, sich zu stark an den Interessen von Jagdlobby und Weidetierhalter zu orientieren. Abschussverfügungen wurden in der Vergangenheit wiederholt nur teilweise oder gar nicht öffentlich gemacht. Wie zuletzt der umstrittene Fall in Golmer. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/16/wolfsraetsel-im-landkreis-wittenberg-ein-fehlabschuss-zwei-versionen-und-die-frage-nach-den-konsequenzen/

 

Schafe auf Deichen bei Bösewig am 18.06.2026. Die Tiere müssen den ganzen Tag in der prallen Sonne verbringen, ohne die Möglichkeit, Schatten aufzusuchen. Ein Halter dort hatte in der Vergangenheit einen Antrag auf Wolfsabschuss gestellt und sich gleichzeitig geweigert, wolfsabweisende Netze aufzustellen, da er körperlich nicht dazu in der Lage sei.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/      Foto: Privat.

 

Schafe in der prallen Sonne bei Bösewig. Foto: Privat.
In unmittelbarer Umgegung der Deiche befinden sich zahlreiche Hochsitze. Foto: Privat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen im Fall Golmer/Bösewig. Die ungeheuerlichen Vorgänge dort, lassen natürlich auch erhebliche Zweifel an der Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Umwelt aufkommen.

Dieses Umfeld sorgt dafür, dass Wolfsschützer –  wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. –  offiziellen Optimismus-Meldungen mit großer Vorsicht begegnen. Besonders kritisch beurteilen wir die enge Zusammenarbeit des WZI mit Jägern beim Wolfsmonitoring. Jäger sind bei Meldungen involviert und unterstützen zwar auch bei der praktischen Arbeit, aber dieselben Akteure profitieren direkt von den erleichterten Abschussregelungen. Ein solcher Interessenkonflikt macht unabhängige Kontrolle unerlässlich. Das WZI ist direkt in das LAU integriert und damit weisungsgebunden. Das LAU wiederum untersteht der Landesregierung, deren Poltik alles andere als wolfsfreundlich ist und als jagdlobbynah bezeichnet werden kann. 
Ob die Auswertung des temporären Senders, genetische Proben oder Kamerafallenbilder wirklich transparent und tatsächlich unabhängig erfolgen können, bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend undurchsichtig. Aktuelle Einblicke in das Wolfsmonitoring gibt es nicht. 
Eine Rückführung von verloren gegangenen Welpen ist alles andere als einfach. In Sachsen wurde Anuschka halb verhungert allein gefunden. Sie lebt in einem Tierpark in Niedersachsen. In der Hohen Rhön wurde der Welpe Nuka mutterseelenallein entdeckt – ein deutlicher Hinweis darauf, dass seine Mutter Frigga illegal getötet worden war. Er lebt jetzt in einer Auffangstation in Belgien, weil das Zurücksetzen ins Territorium nicht funktioniert hat. Im Schermbecker Rudel in Nordrhein-Westfalen gab es Hope, die alleine auf einer Straße von Spaziergängern gefunden und von den Behörden wieder freigelassen wurde. Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde damals von einem Informanten mitgeteilt, dass die Kleine kurz darauf mit einem Baseballschläger erschlagen worden sei. Wir konnten das damals nicht offiziell bestätigen lassen, doch Fakt ist, dass die kleine Wölfin tatsächlich nie wieder aufgetaucht ist. 
Solche Präzedenzfälle zeigen, dass es nicht so leicht ist, Wolfswelpen wieder mit ihrer Famlie zusammen zu führen, zumal der Status des Territoriums Wahlitz als ungeklärt galt. Wurde hier auch das Rudel illegal angegriffen, oder ist der Kleine einfach nur bei einem Umzug von einer Höhle zur anderen verloren gegangen?  Ist die Mutter noch am Leben? Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert deshalb von der Landesregierung und dem LAU deutlich mehr Transparenz. Die erfolreiche Rückführung zum Rudel sollte deshalb durch Fakten weiter belegt werden. Zudem müssten unabhängige Wolfsschutzvereine und externe Experten stärker in die weitere Überwachung einbezogen werden.
Alle Abschussverfügungen und Schnellabschuss-Anordnungen sollten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Der Fall des Magdeburger Wolfswelpen steht auch für ein Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt, das immer stärker auf Abschüsse statt auf konsequenten Herdenschutz und Prävention setzt. In einem solchen politischen Klima verlieren behördliche Erfolgsmeldungen zwangsläufig an Glaubwürdigkeit. Wolfsschutz-Deutschland e. V. möchte den weiteren Verlauf im Territorium Wahlitz genau verfolgen und eine echte, evidenzbasierte Politik einfordern. Wir freuen uns über weitere aktive Mitglieder: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quelle:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/DAS-LAU/Struktur_Aufgaben/Pressemitteilungen/2026/Pressemitteilung_Nr_10-2026_verirrter-Wolfswelpe.pdf

 

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/02/besuch-bei-nuka-ein-besonderes-wolfs-schicksal-in-belgien/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/07/30/nrw-wolfsbaby-nach-kurzem-ausflug-in-menschenobhut-wieder-zuhause-dennoch-bleiben-fragen-offen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/30/geheim-gehaltene-wolfsjagd-in-sachsen-anhalt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/06/16/strafanzeige-wegen-illegaler-toetung-des-wolfs-gw4199m-im-landkreis-wittenberg/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

NRW – Eilentscheidung zu Wolf Milan: Abschuss zunächst gestoppt – doch die Gefahr bleibt!

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Abschussverfügung gegen den Wolf GW1896m, genannt „Milan“, im Eilverfahren vorerst gestoppt. Ein großer Erfolg für den Naturschutz. Doch Entwarnung gibt es nicht: Das Hauptverfahren läuft weiter, die Gefahr einer illegalen Beseitigung ist real. Zudem offenbart die behördliche Abschussgenehmigung eine juristische Absurdität, während wir vor Ort auf Zustände stoßen, die man nur als blanke Rissprovokation bezeichnen kann, denn die Tiere sind noch immer nicht geschützt. Hier unsere Dokumentation. 

Update 22.06.26: Die endgültige Entscheidung im Eilverfahren lautet abermals, dass Milan nicht abgeschossen werden darf: https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/03_260622/index.php

Der blanke Wahnsinn: Abschuss auf Verdacht und „Verwechslung“ von der Behörde erlaubt

Die Pressemitteilung des klagenden Verbandes NI legte offen, wie willkürlich und absurd die Behörden diese Abschussgenehmigung gestrickt hatten. Die Verfügung war nämlich nicht nur auf Milan (GW1896m) ausgestellt, sondern erlaubte explizit auch den Abschuss eines „vergleichbaren Wolfes“, sollte Milan nicht zweifelsfrei identifiziert werden können. Das ist ein biologischer und juristischer Offenbarungseid der Genehmigungsbehörde! Hier sollte offenbar einfach irgendein Wolf sterben, um die Gemüter zu beruhigen. Dabei ist zur Zeit auch der Elternschutz zu beachten. Es ist absolut ungeheuerlich und rechtsstaatlich hochgradig bedenklich, dass eine Behörde ein Todesurteil auf bloßen Verdacht oder gegen ein völlig unbeteiligtes Tier ausstellt. Vorher könnte die Behörde sogar massiv versucht haben, Naturschützer zu täuschen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/12/nrw-abschuss-skandal-um-wolf-milan-taeuscht-das-ministerium-gezielt/

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

Gericht bestätigt: Nicht einmal Grundschutz vorhanden

Das Verwaltungsgericht hat dieser behördlichen Willkür nun zunächst einen Riegel vorgeschoben. In seiner Begründung stellte das Gericht deutlich klar, dass in der Mehrzahl der untersuchten Vorfälle überhaupt kein Grundschutz vorlag. So betonte das Gericht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme schlicht nicht erfüllt sind, wenn Halter ihre Tiere ungeschützt auf die Weide stellen. Wie wir bereits berichteten, war nur in einem Fall überhaupt Grundschutz vorhanden. Es darf nicht sein, dass der Wolf mit dem Leben für das Versäumnis von Tierhaltern bezahlt.
Doch was bedeutet „kein Schutz“ eigentlich in der Realität? Da sich viele Menschen unter diesen behördlichen Formulierungen wenig vorstellen können, haben wir die Situation vor Ort dokumentiert. Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache.

Gedeckter Tisch: Rissprovokationen auf Weihnachtsbaumplantagen

Wir haben das betroffene Gebiet genau inspiziert und trafen auf eine Situation, die fassungslos macht. Beim exakt gleichen Tierhalter, bei dem es bereits zu Rissen gekommen war, fanden wir eine Gruppe sehr kleiner Schafe mitten in einer Weihnachtsbaumplantage.
Die Zäunung vor Ort spottet jeder Beschreibung eines wirksamen Herdenschutzes. Hier wird dem Wolf ein gedeckter Tisch präsentiert. Es stellt sich unweigerlich die Frage: Handelt es sich hierbei um pure Nachlässigkeit oder um eine gezielte Rissprovokation? Sollte Milan hier absichtlich angelockt werden, um trotz des Gerichtsurteils neue Argumente für einen Abschuss zu liefern? Oder sollte er sogar an den gedeckten Tisch im Rahmen der Abschussverfügung gelockt werden? 

Hauptverfahren läuft – Gefahr der illegalen Tötung

Der aktuelle Stopp der Abschussverfügung ist nur ein Zwischenerfolg im Eilverfahren. Die Hauptverhandlung steht noch aus. Solange das Verfahren läuft, bleibt die Lage für Milan brandgefährlich. Wir befürchten weiterhin, dass versucht werden könnte, den Wolf illegal zu beseitigen, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft weiterhin zu Spaziergängen auf

Wir lassen Milan nicht allein. Um illegale Abschussversuche zu verhindern und Präsenz im Revier zu zeigen, rufen wir weiterhin dringend zu regelmäßigen Spaziergängen in der Region auf. Seht genau hin, dokumentiert schlechte Zäunungen und meldet uns verdächtige Beobachtungen.

Weihnachtsbaumplantage bei Wenden-Schönau

Auch hier gab es Risse, die entsprechend „ohne Grundschutz“ eingeordnet waren. Dabei bezahlen die Steuerzahler in NRW wolfsabweisende Umzäunung. Hier hätte ein wolfsabweisendes Netz mit Spannung von 10.000 V innerhalb der rudimentären Umzäunun seinen Dienst getan, oder aber man macht einen anständigen Wildzaun mit Untergrabschutz und stabilen Pfosten um die Plantage und versieht diesen mit Stromlitzen außen. Hier die Rissliste: https://wolf.nrw/wolf/de/nutztierfaelle

Filmdokumentation

 

Dieser Zaun wurde untergraben. © Brigitte Sommer

Wenden-Scheiderwald

Bei diesem Betrieb geschahen Risse, die auch in der offiziellen Rissliste mit „Grundschutz nicht vorhanden“ gekennzeichnet sind. Die meisten Menschen wissen allerdings gar nicht, wie solche Weiden tatsächlich aussehen. Wir zeigen das hier. In der Vergangenheit gab es wohl auch schon Probleme mit Hunden. Alleine deswegen hätte der Zaun zum Schutz der Schafe aufgerüstet werden müssen. Foto: Privat.

Hier die Weide hinter dem Schild

In einer solchen Weihnachtsbaumplantage von diesem Betreiber wurden bereits Schafe gerissen. Der Betreiber setzte sich stark für den Abschuss von Milan ein. Sogar Mahnfeuer wurden im Raum Wenden organisiert. Und jetzt stehen schon wieder Schafe völlig ohne Schutz im gleichen Gebiet auf einer seiner Weihnachtsbaumplantagen. Am 18.06.2026 im Raum Wenden-Scheiderwald. In einem der Reviere, in der die Abschussverfügung galt. Das kann nicht anders als eine Rissprovokation bezeichnet werden. Eine Dokumentation, die auch verfahrensrelevant sein müsste. Ein Insider sagte, dass die Schafe dort absichtlich platziert worden seien, um Milan zum Abschuss anzulocken. Wir können diese Info nicht verifizieren, aber absolut unwahrscheinlich klingt sie nicht.

 

 

Teil 2 der dokumentierten Weide

 

 

Wie passt das zusammen? Besonders naturnah und biologisch produzierte Weihnachtsbäume anbieten, aber gleichzeitig den Abschuss eines Beutegreifers zu fordern, der ebenfalls zur Natur gehört, statt die Zäune – übrigens vom Steuerzahler finanziert – aufzurüsten? Die Kunden haben die Wahl, bei wem sie kaufen wollen. © Brigitte Sommer

 

Niedergedrückter Wildzaun, ohne Spannungslitzen, ohne Untergrabschutz. © Brigitte Sommer

 

Oberhalb von Wenden-Scheiderwald liegt eine Weihnachtsbaumplantage nach der anderen. Alle lediglich mit Wilddraht, löcherig , ohne Untergrabschutz und ohne Spannungslitzen. © Brigitte Sommer

Blick ins Gebiet Wenden-Scheiderwald

 

Wandertipp rund um diese Gegend. Hier fanden die meisten Risse an ungeschützten Schafen statt. © Brigitte Sommer

 

Schafe mitten in Scheiderwald hinter Grundschutz. Warum funktioniert dies oberhalb des Ortes nicht? © Brigitte Sommer

 

Die Landschaft bei Wenden-Scheiderwald südlich der A4 ist rau und bergig. Hier könnte sich Milan evtl. noch aufhalten. Praktisch alle paar hundert Meter sind Hochsitze aufgestellt. Sehr gefährlich für einen Wolf, bei dem ein Gericht den Abschuss erst einmal per Eilverfügung gekippt hat, aber das Hauptverfahren noch aussteht und die Gefahr einer illegalen Beseitigung weiterhin besteht. © Brigitte Sommer

 

Bei Wenden-Scheiderwald befinden sich außerordentlich viele Hochsitze. Foto: privat.

 

Überall versteckt: Tonnen mit Mais zum Anlocken von Wildschweinen. Foto: privat.
Wildschweinkirrung mit Mais. Im Hintergrund eine Wildkamera mit Funk, bei der die Bilder in Echtzeit übermittelt werden. Insider wissen, dass diese Methode auch zum Anlocken von Wölfen nach Abschussverfügungen verwendet werden kann. Statt Mais, legt man Fleisch aus. Foto: privat.

 

Wo sollen Wölfe denn leben können, wenn nicht hier? © Brigitte Sommer
Nördlich der A4 (im Hintergrund) und östlich der A 45 befinden sich große Waldgebiete, ein Paradies für Wanderer und Reiter, aber auch für Wölfe. © Brigitte Sommer

Blick ins Revier bei Altenwenden-Schönau

 

Bei Wenden-Schönau wechseln sich Wälder mit Wiesen ab, auch hier, wie überall, alle paar hundert Meter Hochsitze © Brigitte Sommer

 

Mutterkuhhaltung hinter drei Litzen Stacheldraht, direkt davor ein Hochsitz im Aufbau. Bei Wenden-Schönau. © Brigitte Sommer

 

Bei Wenden-Altenwenden und Wenden-Schönau befinden sich überall Fischteiche. © Brigitte Sommer

 

Illegale Mistlagerung auf einer Wiese bei Wenden-Schönau. Foto: Privat.

 

Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderungen. © Brigitte Sommer

 

Blick auf Altenwenden-Schönau. Wie hier zu sehen ist, kann von einer intensiven Weidetierhaltung gar keine Rede sein. © Brigitte Sommer

 

Hier gibt es Parkmöglichkeiten für Wanderer.

 

Weitere Einblicke in die Landschaft Richtung Nordosten

 

Sehr treffende Beschriftung auf einer Bank weiter nordöstlich im Gebiet, Richtung Schmallenberg. Man provoziert Risse und legt es darauf an, und wenn dann tatsächlich etwas passiert, wird gejammert und Wolfsabschuss gefordert. © Brigitte Sommer

 

Wenig besiedeltes Gebiet, viel Natur, ideal für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Wie überall in Deutschland, auch hier, riesige abgeholzte Flächen. © Brigitte Sommer

 

Wander- und Mountainbikerparadies. © Brigitte Sommer

 

Viel Platz für Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Es dokumentierten Brigitte, Gudrun und weitere Aktive. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die uns nicht nur durch den Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten, sondern auch und gerade durch Präsenz vor Ort in den Wolfsgebieten. Bei Milan betrifft dies die ganze Gegend von Eitorf, Leuscheid, Wenden, Kirchunden bis hin zu Schmallenberg. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quelle: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-17-0

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

 

 

Wolfsrätsel im Landkreis Wittenberg: Ein Fehlabschuss, zwei Versionen und die Frage nach den Konsequenzen

Der Abschuss eines Wolfes im Raum Bösewig wirft weiter Fragen auf. Während behördliche Berichte von einer nachträglichen Zerlegung des Tieres sprechen, deutet ein anonymer Hinweis an uns auf einen ganz anderen Ablauf hin. Was passierte in den Tagen nach dem 5. Mai 2026 – und welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall?

Wir entdeckten den Fall in den Daten der DBB-Wolf und berichteten erstmals hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/10/staatlich-hingerichtet-wolf-im-golmer-territorium/

Für uns von  Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht fest: Wir lehnen die Tötung von Wölfen grundsätzlich ab. Der behördlich genehmigte Abschuss im Raum Bösewig zeigt erneut die gesamte Problematik der aktuellen Praxis. Eigentlich galt die behördliche Anordnung dem Rüden GW4012m. Diesem Tier wurden in der betroffenen Schäferei für das laufende Jahr mindestens 11 der insgesamt 21 Wolfsübergriffe genetisch nachgewiesen. Als Begründung für die Abschussverfügung wurde angeführt, das Tier habe gelernt, optimalen Herdschutz aus 1,20 Meter hohen Elektronetzen und Herdenschutzhunde zu überwinden bzw. Zäune zu überspringen. Wir ziehen diese Version der angeblich übersprungenen Netze massiv in Zweifel. Aus unserer Sicht wird das Argument des gelernten Zaunsprungs oft zu schnell herangezogen, ohne dass der Zustand und die fehlerfreie Funktion des Herdenschutzes vor Ort unabhängig und lückenlos nachgewiesen wurden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Über den Ablauf nach dem Schuss am 5. Mai 2026 herrscht derweil tiefe Unklarheit. Offiziell wurde festgestellt, dass nicht der gesuchte Wolf erschossen wurde, sondern der Rüde GW5506m – ein bis dahin unauffälliges Tier, das seit Februar 2026 wiederholt im Territorium „Golmer“ nachgewiesen worden war. Doch die Spurensicherung wirft massive Widersprüche auf. Es stehen sich zwei Versionen gegenüber.

Das Schießen ins Blaue: Ein Blick in die WZI-Daten

Ein Blick in die offiziellen Unterlagen des Wolfskompetenzzentrums (WZI) zeigt, wie instabil die Lage im betroffenen Golmer Territorium zum Zeitpunkt der Genehmigung war. Der Monitoringbericht Sachsen-Anhalt dokumentiert für dieses Rudel drei Welpen, einen genetisch bestätigten Fähenwechsel sowie den zuvor im Gebiet illegal getötet aufgefundenen Rüden.
Besonders brisant: Das WZI dokumentiert in dem Papier explizit den „unbekannten Verbleib“ der vorherigen Fähe des Rudels. Trotz dieser unklaren Rudelstruktur wurde auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt. Der Abschuss erfolgte in einem sensiblen Gefüge, obwohl das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erst Anfang des Jahres entschieden hatte, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf.

Version 1: Die Trophäen-Zerlegung (Die LAU-Version)

Laut Angaben des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt soll der Jäger den Wolf nach dem Abschuss in Besitz genommen und zerlegt haben. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem WZI sei am 8. Mai lediglich der Rumpf übergeben worden. Dies deutet auf eine klassische Trophäenpräparation hin, bei der die Decke (das Fell) mitsamt Kopf und Läufen einbehalten wird.
Beispielfoto Wolf.

Version 2: Das Plastiksack-Rätsel (Der anonyme Hinweis)

Uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegt jedoch ein vollkommen anderer Insider-Hinweis vor, der diesen Ablauf in Frage stellt. Demnach wurde ein kompletter Kadaver in einer Plastikverpackung vorgelegt. Es sei angewiesen worden, lediglich eine DNA-Probe an der Zunge vorzunehmen. Direkt danach habe der Jäger den vollständigen Kadaver in der Verpackung wieder mitgenommen. Die ungeheuerliche Vermutung: Wurde die Fähe geschossen?
Diese beiden Darstellungen lassen sich kaum miteinander vereinbaren. Sollte der komplette Kadaver nach einer schnellen Zungenprobe direkt wieder mitgenommen worden sein, bleibt unklar, warum offizielle Stellen von einem unvollständigen Rumpf berichten.
Hieraus ergeben sich Fragen, die im Raum stehen: Wurde die Untersuchung des Tieres bewusst verkürzt, um eine unabhängige Begutachtung des gesamten Körpers zu verhindern? Oder wurden im Raum Bösewig möglicherweise sogar zwei Tiere geschossen – eines für die Genetik und eines für die Trophäengewinnung?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. äußern hierbei einen schweren Verdacht: Wenn tatsächlich ein kompletter Körper in Plastik transportiert und die Untersuchung manipuliert wurde, könnte es sich bei dem getöteten Tier in Wahrheit um die Fähe des Golmer Rudels handeln, zu der es auch keinen Nachweis über den 30. April hinaus gibt? Das Verschwindenlassen des Kadavers würde in diesem Szenario dazu dienen, den illegalen Abschuss des Muttertieres zu vertuschen. Um hier Klarheit zu schaffen, haben wir eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) an die Behörden gestellt. Eine Antwort steht aktuell noch aus.

Zitat aus der Antwort des WZI:

„Bei dem am 05.05.26 geschossenen Wolf handelt es sich um GW5506m. Das Tier ist seit Februar 2026 wiederholt im Bereich des Territoriums Golmer genetisch nachgewiesen worden. Seine Herkunft ist unklar. Bislang gibt es keine genetischen Hinweise auf eine Verpaarung mit einem der weiblichen Tiere des Rudels. Sein Auftreten über die Genetik im Gebiet lässt zwei mögliche Schlüsse zu:

  1. entweder er ist als Floater (zwischen mehreren Territorien regelmäßig umherziehender Jungwolf) unterwegs oder
  1. als neuer territorialer Rüde zusammen mit der GOL-Fähe anzusehen (dafür fehlen aber bislang ausreichende Belege). Das gleiche Szenario gilt für GW4012m, der seit Mai 2025 im Bereich des Golmer Rudels wiederholt genetisch nachgewiesen wurde.

Aus dem Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026 liegen im Territorium Golmer zurzeit genetische Nachweise von insgesamt 5 Individuen vor (weitere Genetikproben befinden sich zurzeit auf dem Weg in die genetische Analyse). Mindestens die Fähe und ihre beiden Töchter bilden das Rudel GOL im Monitoringjahr 2025/26 (01.05.2025 – 30.04.2026). In welchem Zusammenhang die beiden Rüden mit dem Rudel stehen, ist zurzeit nicht ganz klar. Darüber hinaus liegen zurzeit keine Erkenntnisse zum weiteren Fortbestand des Rudels GOL vor, hier müssen im Freiland zunächst neue Informationen erarbeitet werden. Da mögliche Welpen jetzt noch zu klein sind, um allein umherzulaufen, bleibt der Status zurzeit erst einmal offen.“

Beispielfoto Wolfswelpe: Falls tatächlich doch auch die Fähe erschossen worden sein sollte, würde dies auch den Tod der Welpen bedeuten.

Welche Strafe erwartet den Täter?

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) am 4. Juni 2026 bestätigte. Deshalb brauchen wir in diesem Fall nicht zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten. Doch welche Konsequenzen drohen dem Schützen real? Der Wolf ist eine geschützte Art. Das Jagdrecht erlaubt keine eigenmächtige Trophäenverwertung oder Inbesitznahme des Kadavers. Rechtlich stehen hier Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Raum, die theoretisch mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem droht der Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte wegen mangelnder Zuverlässigkeit.
Der Blick auf die juristische Praxis der vergangenen Jahre dämpft die Erwartungen an eine harte Bestrafung jedoch erheblich:
    • Meist nur Geldstrafen: Illegale Wolfstötungen oder Verstöße gegen den Artenschutz enden vor deutschen Gerichten bei Ersttätern fast nie mit Haftstrafen. In der Regel werden die Verfahren gegen Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich eingestellt oder enden mit relativ geringen Strafbefehlen.
    • Ermittlungshürden: Oftmals scheitern Verfahren an der lückenlosen Beweiskette oder der genauen Nachweisbarkeit des Vorsatzes – insbesondere, wenn Kadaver oder wichtige Beweismittel nicht zeitnah und vollständig gesichert wurden.
    • Der Jagdschein als spürbarste Konsequenz: Die härteste und wahrscheinlichste Folge für den Jäger ist meist nicht das Strafmaß des Gerichts, sondern der dauerhafte Entzug des Jagdscheins durch die Verwaltungsbehörden aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung.

Der politische Hintergrund: Jagdrecht und Feindbild Wolf in Sachsen-Anhalt

Der Vorfall im Landkreis Wittenberg ereignete sich in einem politisch extrem aufgeheizten Klima. Getrieben von der regierenden „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP. Der Landtag verabschiedete am 23. April 2026 im Eiltempo eine Reform des Landesjagdgesetzes, die den Wolf offiziell als jagdbare Art einstuft. Flankiert wurde diese Entscheidung durch die Aufweichung des Bundesjagdgesetzes im Frühjahr 2026, die sogenannte „Schnellabschüsse“ bei Nutztierrissen erleichtern soll. 
Aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wurde hierdurch ein rechtlicher Graubereich geschaffen, der die Hemmschwelle für Abschüsse drastisch senkt. Dass es dabei zu „Schüssen ins Blaue“ und fatalen Verwechslungen kommt, ist die direkte Folge einer politisch forcierten Anti-Wolf-Kampagne. Wie aggressiv die Debatte im Landtag geführt wird, zeigen Zitate führender Koalitionspolitiker: 
    • Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Räuscher, forderte bereits in der Vergangenheit vehement eine drastische Bestandsregulierung und erklärte öffentlich: „Die Population ist außer Kontrolle. Wir müssen den Wolf bejagen wie anderes Raubwild auch, um den ländlichen Raum zu schützen.“
    • Die FDP-Fraktion legte nach der Gesetzesverabschiedung nach und betonte, man dürfe die „Sorgen der Menschen nicht kleinreden“, während Stimmen aus der Jägerschaft und dem konservativen Lager den Wolf vermehrt als „Schad- und Bestien-Faktor“ für die Weidewirtschaft brandmarken.

Indem die Politik den Wolf zum Abschuss freigibt und das Narrativ des „unbezwingbaren Problemwolfs“ füttert, schafft sie den Nährboden für Vorfälle wie in Wittenberg. Wenn Jäger sich durch die Rhetorik der Landesregierung ermutigt fühlen, Fakten eigenmächtig zu schaffen, trägt die Politik in Magdeburg eine direkte Mitverantwortung für diesen Skandal.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden den Fall und das Verfahren der Staatsanwaltschaft aufmerksam verfolgen. Der Schutz bedrohter Arten darf nicht durch unklare Praxis und milde Urteile ausgehöhlt werden.

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Uckermark: Das Pilotprojekt zum Wolfsabschuss ist bittere Realität – Wir haben seit Februar davor gewarnt

Der Landkreis Uckermark setzt weiter konsequent auf sein umstrittenes Pilotprojekt. Nach Rissen an Weidetieren erteilt die Untere Naturschutzbehörde nun deutlich schneller Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen. Bereits innerhalb von 48 Stunden kann ein Wolf als „Problemwolf“ eingestuft und mit Nachtsichtgeräten gejagt werden – auch Elterntiere von Rudeln sind betroffen. Genau diese Entwicklung haben wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. bereits seit Februar 2026 öffentlich angeprangert.

Wir haben frühzeitig und wiederholt vor dem Pilotprojekt gewarnt und es als gefährliche Abkürzung des geltenden Artenschutzrechts bezeichnet. Was sich jetzt in der Uckermark abspielt, war für uns daher keine Überraschung, sondern eine vorhersehbare Folge der politischen Weichenstellung. Hier unser Bericht vom 16.02.2026: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/16/uckermark-neues-pilotprojekt-zum-toeten-von-woelfen-bereits-im-einsatz-wir-sagen-nein/

Unbeantwortete UIG-Anfrage: Intransparenz der Behörden

Ein eklatantes Beispiel für die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die Intransparenz beim Wolfsmanagement in der Uckermark zeigt der Umgangmit Bürgeranfragen. Bereits im Februar dieses Jahres haben wir eine offizielle Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Bis heute – Monate später – liegt uns keine Antwort vor. Diese Verschleppungstaktik ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sie blockiert auch eine sachliche, auf Fakten basierende Debatte. Wenn Behörden kritische Daten unter Verschluss halten, entziehen sie den Akteuren vor Ort die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Beispielfoto Wolfsmutter mit Welpen. © Brigitte Sommer

Klagen sind wichtig – aber nicht ausreichend

Inzwischen hat ein Verband juristische Schritte gegen die Abschussgenehmigungen eingeleitet. Eine anderer Verband kündigt eine weitere Klage an, obwohl eine Klage eigentlich ausreichen würde, dies erweckt den Eindruck, dass hier vor allem PR-Strategien umgesetzt werden. Keine Frage,  solche Klagen sind notwendig und wichtig und wir sind dankbar, dass klagefähige Verbände diesen Schritt tun.  Doch wer glaubt, mit Gerichtsverfahren allein sei der Wolf geschützt, irrt sich. Der reale Schutz findet vor Ort statt – durch Menschen, die in den Revieren präsent sind, die Situation dokumentieren und die Öffentlichkeit mit einbeziehen.
Leider setzt ein Teil der Wolfs-Schutzszene vor allem auf zentrale juristische und politische Arbeit und vermittelt in der Außendarstellung häufig das Motto: „Überlasst das uns, wir kümmern uns darum.“  Diese Haltung führt nach unserer langjährigen Beobachtung dazu, dass viele Menschen passiv bleiben und sich nicht selbst aktiv vor Ort engagieren. 
Kritisch zu betrachten ist diese Strategie anderer Verbände, die suggerieren, man solle das Thema ihnen überlassen. Diese Haltung führt in der Praxis zu einer gefährlichen Dynamik: In den sozialen Netzwerken entsteht dadurch oft der Eindruck, digitaler Protest und Empörung in Kommentarspalten reichten aus, um echten Einfluss zu nehmen. Das ist ein fataler Irrglaube. Politischer Druck und nachhaltige Veränderungen entstehen nicht durch Likes und Shares, sondern durch kontinuierliche, fachliche Arbeit und Präsenz an den entscheidenden Verhandlungstischen. Reiner Online-Aktivismus greift hier viel zu kurz und verkennt die Realität des Konflikts.

Behinderung aktiver Arbeit

Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt bewusst auf aktive Präsenz vor Ort. Das führt jedoch immer wieder zu Konflikten. Besonders deutlich wurde dies im Schwarzwald: Dort wurden wir als unabhängiger Verein durch andere Verbände faktisch aus der Region herausgedrängt. Das Gros der Aktiven wurde von einem Verband wie bei einer Pauschalreise organisiert, abweichende Meinungen diffamiert und – nach unseren Recherchen – die Routen dieser organisierten Spaziergänge gezielt an die Behörden gemeldet.
Solche Vorgänge kosten viel Kraft, erzeugen tiefes Misstrauen und lassen Gedanken an Lobbyismus und Zweifel an der Unabhängigkeit anderer Verbände aufkommen  und schaden am Ende vor allem den Wölfen.
Wolfsmutter mit Welpen. Eine einjährige Tochter hilft bei der Aufzucht. © Brigitte Sommer

Der Wolf braucht Menschen vor Ort

Nach erfolgreichen Klagen bleibt die Gefahr illegaler Verfolgung bestehen, wenn keine starke bürgernahe Präsenz in den Regionen existiert. Wir sind fest überzeugt, dass nur die Verbindung aus juristischem Widerstand und konsequenter aktiver Arbeit vor Ort langfristig wirksam ist. Deshalb unser Appell an alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde: Werdet selbst aktiv! Geht raus in die Wälder, dokumentiert und zeigt Präsenz dort, wo die Wölfe leben. Die Wölfe brauchen keine weiteren Alleinvertretungsansprüche von Verbänden, die sich oft allzu nah am Regierungswillen orientieren – es braucht mutige Menschen und unabhängige Vereine, die sich vor Ort für sie einsetzen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

Wichtige Erkenntnisse

Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

Politischer Kontext

Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX

Alster: Ein junges Leben voller Panik, Schmerz und Trauma endet mit illegalem Tod

Der junge Wolf Alster (GW5505m) ist wahrscheinlich tot. Mitarbeiter von Behörden gehen davon aus, dass er illegal von Jägern erschossen wurde – der Peilsender wurde offenbar gezielt zerstört. Genau das, wovor wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren warnen, ist eingetreten. Wir rekonstruieren die vergangenen Monate anhand einer UIG-Antwort. 

Wie der NDR in seiner aktuellen Berichterstattung im Hamburg Journal vom 5. Juni 2026 detailliert berichtet, hält die Hamburger Umweltbehörde es für wahrscheinlich, dass der Wolf mittlerweile tot ist. Nachdem Alster Ende März mit einer Frau in Altona kollidiert war, kam er zunächst in eine Wildtierauffangstation in Niedersachsen. Am Ostersonntag wurde er mit einem Sender ausgestattet und im Süden Hamburgs an der Grenze zu Niedersachsen freigelassen. Die Behörde hatte damals versichert, den Wolf jederzeit orten zu können. Bis Ende Mai lagen noch Daten des Senders vor – dann riss der Kontakt abrupt ab. Fachleute gehen davon aus, dass der junge Wolf erschossen und der Sender gezielt zerstört wurde. Da Wölfe unter Schutz stehen, hätte ein solcher Abschuss nur mit einer entsprechenden Genehmigung erfolgen dürfen. Der NDR-Bericht unterstreicht damit genau die von uns seit Langem kritisierten Risiken der Besenderung. 
Beispielfoto Jährling. © Brigitte Sommer
Laut dem aktuellen NDR-Bericht riss der Kontakt zum Sender Ende Mai abrupt ab. Beim letzten Signal befand sich Alster in Damme, rund 160 Kilometer südlich von Hamburg entfernt. Die Behörde schließt einen technischen Defekt oder einen verlorenen Sender weitgehend aus, da die verwendeten GPS/GSM-Halsbänder als sehr zuverlässig gelten. Weder das Tier noch das Halsband konnten bei einer Suche gefunden werden.

Ein Welpe in Todesangst

Rückblick: Alles begann Ende März 2026. Alster wurde erstmals am 28. März im Naturschutzgebiet Wittenberger Heide gesichtet. In der Nähe eines Krankenhauses jagten ihn sogar zwei Hunde. Der junge Wolf floh immer wieder in panischer Angst vor Menschen. Er war ein abwandernder Welpe, der sich verlaufen hatte, überfordert und zunehmend traumatisiert in einer ihm völlig fremden Umgebung voller Gefahren.
Am 30. März geriet das entkräftete Jungtier in eine Einkaufspassage bei IKEA in Altona. Verzweifelt rannte er immer wieder gegen eine Glasscheibe. Eine ca. 60-jährige Frau wollte ihm helfen und das Tier aus der Passage bringen. Sie näherte sich bis auf einen Meter. Das verängstigte Tier, das sie zunächst für einen verwahrlosten Hund hielt, schnappte in seiner Panik zu, nach ihrer Erinnerung. Die Frau fiel hin, das Tier floh. Sie ging selbstständig zum Krankenwagen. Später erfuhr sie erst, dass es ein Wolf war.
Die Frau war durch die belagernde Presse so verunsichert und verängstigt, dass sie zunächst einer Behördenmitarbeiterin nicht vertraute. Die Verletzung wurde im UKE ambulant versorgt. Erste Presseberichte sprachen noch am selben Abend von „lebensgefährlichen Verletzungen“ und einem „Wolfsangriff“ – eine dramatische Übertreibung, die die Stimmung weiter anheizte. Und es geht nach seinem Tod weiter. Wieder wird von Angriffen berichtet, auch im aktuellen NDR-Beitrag, obwohl die Medien auch die uns vorliegenden Infos haben müssten. 
Eine weitere Zeugin war sich nicht sicher, ob es ein Biss oder eine Verletzung durch die Kralle war. Die Frage blieb bis zum Schluss offen, da auch die Pfote des Wolfes verletzt war und das DNA-Ergebnis nicht zwischen Zahn und Pfote unterscheiden kann. 
Wichtig für uns: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben der Frau von Anfang an keine Vorwürfe gemacht. Sie war in einer Ausnahmesituation – genau wie der Wolf. Sie wollte helfen. Wer hilfsbereite Menschen in sozialen Netzwerken oder durch die Presse nieder macht, erreicht nur eines: In Zukunft werden weniger Menschen helfen. Das gilt für verirrte Tiere ebenso wie für beispielsweise ertrinkende Menschen, die in Panik ebenso Retter gefährden können.

Weiterer Stress in der Gefangenschaft

Gegen 20 Uhr am 30. März konnte Alster aus der Binnenalster geborgen werden, in die er sich in Panik gestürzt hatte. Er wies sichtbare Verletzungen auf: einen Cut über dem linken Auge, blutverschmierte Wunden an den Hinterläufen und Blutungen aus dem Maul. Ein Video zeigte ihn kurz zuvor in deutlicher Todesangst. In den folgenden Tagen wurde Alster in zwei Tierparks untergebracht. Er blieb extrem menschenscheu und panisch. Beruhigungsmittel waren nötig. Anfragen zur dauerhaften Unterbringung in Tierparks wurden abgelehnt. Experten – bis auf eine Ausnahme – waren sich einig: Es handelte sich um einen verirrten Jungwolf in einem Zustand schwerer Überforderung und Panik. Die Reaktion in der Passage war keine Aggression, sondern reine Verteidigung.
Trotzdem titelten Medien weiter mit Angriffsszenarien. Alster konnte keinesfalls als „Problemwolf“ nach Definition des BfN gelten. Eine Tötung wäre rechtswidrig gewesen. Dennoch wurde er mit einem Sendehalsband versehen und am 5. April 2026 „auf Bewährung“ ausgewildert.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Teure und riskante Besenderung 

Aus der inzwischen beantworteten UIG-Anfrage von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben wir weitere Details erhalten. Die gesamte Besenderungs- und Managementaktion für diesen einen Wolf schätzen wir als teuer und belastend ein. Schätzungen für Fang, veterinärmedizinische Versorgung, Narkose, temporäre Unterbringung, Sender (hochwertiges GPS/GSM-Halsband), Auswilderung und Monitoring liegen bei 5.000 bis 15.000 Euro – realistisch eher im mittleren bis oberen Bereich. Trotz der klaren rechtlichen Lage und des erkennbaren Traumas des Tieres wurde diese teure und für Alster zusätzlich belastende Maßnahme durchgezogen.

Rechtliche Klarheit – und dennoch Besenderung

Rechtliche Gutachten kamen klar zu dem Ergebnis: Eine letale Entnahme (Tötung) war weder nach § 45 BNatSchG noch nach Jagdrecht zulässig. Gerichte (u. a. VGH Baden-Württemberg, Bayerischer VGH) haben mehrfach betont, dass bloße Durchquerung von Ortschaften oder der Verlust der Scheu nicht ausreicht. Dennoch erstellen Behörden eine Abschussgenehmigung für den Fall, dass Alster wieder Hamburger Stadtgebiet betritt.
Niedersachsen machte ein Angebot, signalisierte aber im Vorfeld, dass der Wolf dort dem Jagdrecht unterliegen würde. Unsere langjährige Kritik hat sich bestätigt: Besenderung ist teuer, stressig für das Tier und gefährlich. Die Daten aus dem LIVE-Projekt gingen direkt an Akteure, die mit Jagdinteressen verbunden sind. In Niedersachsen kontrollieren Jäger nicht nur das Monitoring, sondern können künftig auch über Abschüsse mitentscheiden – ein massiver Interessenkonflikt.

Fellzeichnung als Beweis – und unsere Arbeit bestätigt

Verschiedene Spekulationen tauchten auf, Alster könnte der Wolf sein, der bei Tötensen gesichtet wurde. Behörden widersprachen klar: Die Fellzeichnung war völlig anders. Auch hier bestätigt sich, was wir seit Langem praktizieren: Individuelle Unterscheidung von Wölfen anhand hochauflösender Fotos der Fellzeichnung. Beim Fall Grindi wurde unsere Vorsitzende noch dafür diffamiert und gemobbt – nun bestätigen Behörden selbst diese Methode. Das Senckenberg-Institut analysiert DNA nur für Behörden, also ist diese Methode für uns unersetzlich. Im Gegensatz zu anderen Fotografen veröffentlichen wir aber keine Fotos von frei lebenden Wölfen, sondern nutzen sie für unser internes Wolfsmonitoring. 

Ein traumatisiertes Leben endet mutmaßlich in Gewalt

Man kann sich leicht vorstellen, welche unermesslichen Qualen dieser junge Wolf durchlitten hat: Monatelang auf der gefährlichen Wanderung nach einem eigenen Revier, gejagt von Hunden, in Panik durch die Stadt irrend, gegen Glasscheiben rennend, ins Wasser springend, gefangen, mehrfach narkotisiert, verletzt, in engen Gehegen gehalten, mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt – und schließlich vermutlich illegal getötet.
Die Täter könnten ihn sogar vor seinem Tod noch gequält haben. In Niedersachsen geht seit Jahren ein „Wolfsripper“ um. Illegale Tötungen sind kein Einzelfall. Alster wollte nur eines: Menschen und Siedlungen meiden. Jeder mit gesundem Menschenverstand konnte das erkennen. Dennoch wurde die teure und riskante Besenderungsaktion durchgezogen.
Beispielfoto Wolf. Die meisten Jungwölfe sterben auf ihrer gefährlichen Reise nach der Suche nach einem Revier. Nun wollen die Jäger in Niedersachen auch noch zusätzlich Welpen erschießen. © Brigitte Sommer

Unsere Forderung

Wie lange lassen wir zu, dass Jäger das Wolfsmonitoring kontrollieren und gleichzeitig über Leben und Tod entscheiden? Wie lange ignorieren wir die Risiken von Sendern, die gehackt oder gezielt zerstört werden können? Wir brauchen echten Schutz statt Überwachung und „Bewährung“. Wie lange wollen wir Presseberichte serviert bekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen? 

Wir brauchen unabhängiges Monitoring und konsequente Verfolgung illegaler Tötungen. Alster war ein verängstigter, verletzter Welpe, der in einer für ihn lebensfeindlichen Welt verzweifelt ums Überleben kämpfte. Sein Schicksal zeigt exemplarisch, wie unser Umgang mit zurückkehrenden Wölfen aussieht: Dramatisierung, Panikmache, unnötiger Stress für das Tier und am Ende oft der Tod durch Menschenhand.

Ruhe in Frieden, Alster. Dein Leid war nicht umsonst – es zeigt umso deutlicher, warum konsequenter und unabhängiger Wolfsschutz nötig ist. Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse
IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84
BIC BELADEBEXXX
Hier unsere vorangegangenen Berichte zu Alster: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Alster
Hier unsere Proteste zu Besenderungen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Besenderung

Füssen: Stadt will Jungwolf abschießen – Offener Brief an den Bürgermeister

Ende April 2026 wurde in der Füssener Innenstadt ein Wolf gesichtet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat das Tier eindeutig als Wolf bestätigt. Die Stadt Füssen hat daraufhin einen Antrag auf Entnahme gestellt, weil der Aufenthalt des Tieres in der Fußgängerzone als „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gewertet wird. Der Antrag werde derzeit geprüft, laut UIG-Anwort des Landratsamtes Ostallgäu. Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert die Stadt Füssen auf, diesen Abschussantrag sofort zurückzuziehen.

Ein junger Wolf auf Wanderschaft – ganz normales Verhalten

 

Im Rudel sind gerade neue Welpen geboren worden. Während die Einjährigen noch beim Rudel bleiben und bei der Aufzucht helfen, macht sich dieser zweijährige Wolf auf seine gefährliche Reise. Ein letzter Blick zurück, bevor es ins Abenteuer geht. Nur höchstens ein Drittel der Wanderwölfe überlebt die gefährliche Reise. Die meisten werden Opfer im Straßenverkehr, aber auch illegale Verfolgung wird zum immer größeren Problem. Jungtiere könenn bei ihren Wanderungen tausende von Kilometern zurück legen. Da sie weder ein Navi, noch Karten oder einen Kompass haben, kann ihr Weg sie auch durch Städte führen. © Brigitte Sommer
Wir befinden uns mitten in der jährlichen Dispersionsphase. Jungwölfe verlassen ihr Rudel, um eigene Reviere zu suchen. Dass ein solches Tier sich vorübergehend in eine Stadt verirrt, ist kein Grund zur Panik, sondern normales Verhalten eines unerfahrenen Jungtieres. Wölfe sind scheu und meiden Menschen. Es besteht keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit. Weitere Infos sind auch in diesem Artikel für alle verständlich in leichter Sprache zusammen gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/10/jungwoelfe-auf-wanderschaft-keine-gefahr-sondern-ein-naturwunder/

In Bayern gibt es viel zu wenige Wölfe

Bayern hat eine der kleinsten Wolfspopulationen Deutschlands – nur etwa sechs bis neun Rudel. Gleichzeitig sind die Tiere immer wieder Opfer von illegaler Verfolgung. Einen jungen Wanderwolf jetzt abzuschießen, wäre unverhältnismäßig und würde die ohnehin schwache Rückkehr der Art weiter behindern.

 


Offener Brief an Herrn Bürgermeister Maximilian Eichstetter

Erster Bürgermeister
Maximilian Eichstetter
Stadtverwaltung Füssen
Lechhalde 3

87629 Füssen
Vorab per Mail:

CC: stadtverwaltung@stadt-fuessen.de 

Direkte E-Mail des Bürgermeisters:
m.eichstetter@stadt-fuessen.de 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eichstetter,

als Bürgermeister einer tourismusstarken Stadt wie Füssen tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und für ein vernünftiges Verhältnis zur Natur. Der Antrag auf Abschuss eines einzelnen Jungwolfs in der Fußgängerzone ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Es gibt keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder eine konkrete Gefahr für Menschen. Stattdessen würde ein Abschuss folgende Probleme verursachen:

  • Verschwendung öffentlicher Gelder: Die Vorbereitung und Durchführung einer Wolfstötung inklusive Monitoring und Einsatzkräften kostet die Steuerzahler schnell fünfstellige Beträge – ohne dass irgendein Schaden entstanden ist. Das Geld wäre für sinnvolle Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen deutlich besser investiert.
  • Schlechte Signalwirkung: Füssen würde bundesweit als Stadt in die Schlagzeilen geraten, die einen scheuen Jungwolf erschießen lässt, statt vernünftig mit der Natur umzugehen. Das schadet dem Image einer weltoffenen, attraktiven Tourismusstadt.
  • Fehlende Verhältnismäßigkeit: Es existieren bessere und günstigere Alternativen: Aufklärung der Bevölkerung und Politiker sowie Entscheidungsträger über das Verhalten von Jungwölfen. Wir fügen deshalb unserem Brief ein Exemplar des leicht verständlichen Comics „Ein Jahr im Leben der Wöfe“ bei, in dem auch das Wanderverhalten von Jungwölfen erklärt wird, bei. Der Wolf wird von allein weiterziehen, bzw. ist wahrscheinlich schon längst weitergezogen. 

Wir fordern Sie daher auf:

Ziehen Sie den Antrag auf Entnahme umgehend zurück. Zeigen Sie statt irrationaler Symbolpolitik Weitsicht und Verantwortung für ein Miteinander von Mensch und Wolf, das von Empathie geprägt ist. Füssen hat die Möglichkeit, hier ein positives Beispiel zu setzen – statt eines ethisch nicht begründbaren, unnötigen und teuren Abschusses. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihrer Stadtverwaltung Vernunft und Augenmaß, nicht überzogene Reaktionen auf ein einzelnes scheues Wildtier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsschutz-Deutschland e. V.
Vorstand
Jürgen Götz
Ulrike de Heuvel
Volker Vogel
Brigitte Sommer