Illegale Wolfstötung bei Großbreitenbach bestätigt: Wolfsschutz-Deutschland lobt erneut 2.000 Euro Belohnung aus

Vor einigen Wochen entdeckten Spaziergänger im Wald bei Großbreitenbach (Ilm-Kreis) einen toten Wolf. Das Thüringer Umweltministerium und das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs bestätigen nun: Das Tier wurde illegal erschossen. Eine offizielle Pressemitteilung der Behörden fehlte zunächst – die Öffentlichkeit erfährt skandalöserweise  das Ergebnis der Untersuchungen erst durch die Berichterstattung in der Presse. Der Fundort liegt im Kerngebiet des Neustädter Rudels (Territorium Neustadt am Rennsteig). Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagiert mit einer erneuten Strafanzeige über Anwalt, fordert Akteneinsicht und lobt erneut eine Belohnung von 2000 Euro zur Ergreifung der Täterin/des Täters aus.

Großbreitenbach grenzt direkt an das etablierte Territorium des Neustädter Rudels im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald. Das Rudel leidet bereits seit längerem unter den Folgen illegaler Wilderei. Ein paar Wochen vor dem Fund des toten Wolfs war in der Region die Sichtung eines verletzten Wolfs gemeldet worden. Spaziergänger entdeckten dann vor Wochen den Kadaver. Nach ihren Angaben fanden sie nur noch Überreste von Fell, bei denen jedoch ein deutliches Schussloch in der Herzgegend zu erkennen war. Die Untersuchung des Thüringer Umweltministeriums und des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs hat dies nun – allerdings nur in einem Bezahlartikel in der Presse – bestätigt: Der Wolf wurde illegal erschossen. Der aktuelle Fund ist damit der nächste dokumentierte Fall von Wildtierkriminalität in diesem sensiblen Gebiet. In der Liste der Todfunde der DBB-Wolf ist der Fall überhaupt nicht aufgeführt. 
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Nachdem das Rudel nach dem Verlust des  Vater als verhaltensauffällig bezeichnet wurde und vergrämt werden sollte, waren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. Ende des vergangenen Jahres mit einem Team vor Ort und konnten uns selbst ein Bild machen: Wir sehen das Neustädter Rudel nicht als verhaltensauffällig. Die beobachteten Verhaltensweisen sind nach Verlusten und Störungen typisch für unerfahrene Jungtiere und stellen keine Gefahr für Menschen dar. Statt das Rudel weiter zu stigmatisieren, muss endlich konsequent gegen die illegalen Abschüsse vorgegangen werden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/20/wolfsrudel-in-thueringen-unter-propagandadauerbeschuss/
Eine Vergrämung des Rudels fand tatsächlich nicht statt, weil die Wölfe nicht auffindbar waren. Vorher scheiterten einige Anträge auf Abschus von Wolfsvater und Wolfsmutter.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. handelt konsequent:

Wir werden über einen Anwalt Strafanzeige stellen und wir fordern Akteneinsicht in die laufenden Ermittlungsakten. Nur so lässt sich prüfen, ob alle Spuren lückenlos verfolgt werden. Zusätzlich loben wir erneut eine Belohnung von 2.000 Euro aus – für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täterin führen. Bereits wegen des illegalen Abschusses des Leitwolfs 2025 hatten wir diese Belohnung ausgesetzt. Hinweise nehmen wir vertraulich entgegen. Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de – über unser Kontaktformular oder über unsere Vereinshotline: 0176 48732612.

Wolfsbestand und Nutztierrisse in Thüringen

In Thüringen leben derzeit offiziell etwa 30 standorttreue Wölfe in sieben bestätigten Territorien (u. a. Neustadt am Rennsteig, Ohrdruf, Altenburg, Hainich, Trusetal-Seligenthal, Kalmberg und Ilfeld). Der Bestand gilt als klein und kritisch niedrig im bundesweiten Vergleich. Die Zahl der Nutztierrisse bleibt gering: Bis Ende April 2026 gab es 37 gemeldete Schadensereignisse, davon 24 mit bestätigtem Wolfsverursacher. In früheren Jahren lagen die bestätigten Risse ebenfalls im niedrigen zweistelligen bis mittleren Bereich – bei einer Schaf- und Ziegenpopulation von rund 1,5 Millionen Tieren ein verschwindend geringer Anteil. In vielen Fällen fehlten grundlegende Herdenschutzmaßnahmen wie funktionierende Elektrozäune mit ausreichender Höhe und Untergrabschutz. Früher waren fast keine Weidetiere geschützt – das hat sich nur langsam und unzureichend geändert.

Ende Februar 2026 wurder dieser Fall bekannt. Hier reißen Hunde Schafe hinter einem nachlässigen Zaun.

Thüringens Reaktion auf das Bundesjagdrecht

Nachdem der Bundestag und der Bundesrat im März 2026 den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen haben, setzt die Thüringer Landesregierung (Umweltminister Tilo Kummer) auf eine eigene Verordnung. Geplant ist eine Jagdzeit von Juli bis Oktober, ergänzt um erleichterte Abschussmöglichkeiten für sogenannte „Problemwölfe“ zu ermöglichen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnt dieses Vorgehen grundsätzlich ab und warnt vor einer weiteren Eskalation. Statt teurer und wirkungsloser Abschussmaßnahmen braucht es endlich konsequenten, präventiven Herdenschutz und echten Schutz der bestehenden Rudel – trotz des ohnehin kleinen und fragilen Bestands.

Wir fordern

  • Vollständige, transparente Aufklärung aller illegalen Wolfsabschüsse.
  • Konsequente Strafverfolgung statt Bagatellisierung.
  • Die Einrichtung einer bundesweiten, regierungsunabhängigen Sondereinheit, die in Fällen von Wildtierkriminalität (einschließlich illegaler Wolfsabschüsse) ermittelt. Nur eine solche unabhängige Stelle kann sicherstellen, dass Straftaten gegen streng geschützte Arten nicht länger im Stillen verschwinden oder halbherzig untersucht werden.
  • Die Einrichtung einer unabhängigen Einheit, die bei Herdenschutzverweigerung einschreitet und sicherstellt, dass Fördermittel zweckgebunden eingesetzt und notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  • Keine weiteren Abschussgenehmigungen.
  • Schutz der bestehenden Rudel, statt Störung durch Jagd und Lebensraumeingriffe in Kernzonen.
Beispielfoto Wolf.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Wolf Grindi in akuter Gefahr? Wolfsschutz-Deutschland e. V. befürchtet neue Abschussverfügung unter CDU-Verantwortung

Seit dem Wechsel der Zuständigkeit für den Wolf zum CDU-geführten Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 2. April 2026 gibt es auf der offiziellen Seite des Umweltministeriums keine neuen Monitoring-Daten mehr. Die Inhalte werden während der Übergangsphase nicht aktualisiert. Genau in dieser Phase der Unsicherheit ist unsere  UIG-Anfrage zur Abschussgenehmigung des Hornisgrinde-Wolfs „Grindi“ (GW2672m) endlich beantwortet worden. Diese Antwort schätzen wir als alarmierend ein. Außerdem waren wir am 24. März 2026 wieder mit einem Team in Grindis Revier. Lesen Sie hier alle Hintergründe in unserer Fotoreportage.  

UPDATE 12.10.2026: Landwirtschafts- und Umweltministerium beantworteten uns unsere UIG dahingehend, dass keine weiteren Maßnahmen geplant und auch keine Abschussverfügung geplant sei. Mehr Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/wp-admin/post.php?post=20113&action=edit

Was die Behörden-Antwort offenbart

Nach Ablauf der Abschussgenehmigung am 10. März 2026 gab es weitere vier als „kritisch“ eingestufte Sichtungen: am 11.02., 18.02., 02.03. und 21.03.2026. Die Einordnung als verhaltensauffälliges Tier der Kategorie C3a beruht jedoch nicht auf harten Fakten, wie Rissen oder tatsächlichen Angriffen, sondern auf Behauptungen.
Die Behörden genehmigten für die Vergrämung (bereits seit 20.06.2024) 21 Personen (Namen geschwärzt), die Grindi mit Betäubungsgewehren oder Blasrohren – auch aus dem Auto und mit Nachtsichtgeräten – beschießen durften. Die Maßnahmen erstreckten sich über ein riesiges Gebiet: Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Forbach, Ottersweier, Sasbach und Sasbachwalden sowie das Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald, Wälder und Wiesen um Baden-Baden, Talschwarzwald zwischen Bühlertal und Forbach, Wilder See, Hornisgrinde und Oberes Murgtal.
Besonders perfide: Spaziergänger und Wolfsfreunde, die Grindi schützen wollten, wurden beschuldigt, Auerhähne während der Aufzuchtzeit zu stören – während die Behörden selbst mit hohem Personalaufwand (durchschnittlich drei Personen über 20 Wochen à 40 Stunden) massiv nachstellten.
Beispielfoto Wolfsrüde.

CDU und Peter Hauk

Mit dem Ressortwechsel liegt das Wolfsmanagement nun beim CDU-Minister Peter Hauk. Die CDU hat im Wahlkampf sogar noch eine deutlich wolfskritischere Linie als Cem Özdemir (Grüne) vertreten und schnellere sowie noch einfachere Abschussmöglichkeiten gefordert. Wir befürchten daher, dass unter der neuen Zuständigkeit und nach der Aufnahme ins Bundesjagdrecht und dem Durchgang durch den Bundesrat, bereits eine neue Abschussverfügung für Grindi vorliegt oder in den nächsten Wochen erlassen werden könnte oder sogar schon existieren könnte. Deshalb haben wir eine weitere UIG-Anfrage gestellt.

 

Wolfsfigur an einem Wanderweg bei Herrenwies. © Brigitte Sommer

Einige Nachstellungen im Detail

  • Am 16.07.2024 trat Grindi in eine Soft-Catch-Fußfalle (die wir seit Langem scharf kritisieren), https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/ konnte sich aber selbst befreien.
  • Am 22.01.2024 ruhte er auf einem nicht benutzten Skihang; als Menschen brüllend auf ihn zurannten, zog er sich ruhig zurück – auf eine Distanz, die für ein Narkosegewehr zu groß war.
  • Mehrfach versuchten Personen mit Hunden (u. a. 25.02. und 28.02.2025), Begegnungen zu provozieren – genau das, was Wanderern und Touristen später vorgeworfen wurde.
  • Fußfallen, sogar Lockstoffe und die geplante „Hard-Release-Methode“ (die wir bereits im Fall Großhennersdorf scharf kritisiert hatten) kamen zum Einsatz. Eine Expertin von Team Tierschutz bestätigte: Es gibt keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit solcher Vergrämungsmethoden.

Jäger durften Menschen gefährden?

Trotz allem hielt Grindi immer ausreichend Abstand (nie kamen die Verfolger auf 20–25 Meter heran). Insgesamt gab es 180 Sichtungsmeldungen, meist mit mehr als 20 Metern Abstand.
Die Tötungsgenehmigung vom 23.01.2026 beruhte auf einer lediglich „wahrscheinlichen“ oder „vorstellbaren“ Gefahr – eine extrem niedrige Schwelle, die wir in früheren Artikeln bereits als rechtsstaatlich hochproblematisch kritisiert haben. Drei Personen durften Grindi mit halbautomatischen und sogar automatischen Waffen, Nachtsichtgeräten, Bildverstärkern und aus stehenden Fahrzeugen töten. Eine Tötung sollte sogar bei „Gefahr für die Gesundheit der Menschen“ gerechtfertigt sein – obwohl es sich hier nicht nur um eine theoretische, sondern um eine tatsächliche Gefahr handelte. Die Gefahr für Menschen durch die Jäger war allerdings real.

 

Fragwürdige Aktion, die von selbst ernannten Wolfsfreunden geradezu gefordert wurde. Die Frage lautet aber doch, wer wirklich davon profitiert, hohe Strafen für das Begehen von abgesperrten Wegen anzudrohen. Jagdfrevel kann nun so gut wie gar nicht mehr, bzw. unter sehr erschwerten Bedingungen dokumentiert werden. © Brigitte Sommer

 

An fast jedem Weg und fast an jeder Ecke sind neue Wildkameras angebracht. © Brigitte Sommer

 

Mitarbeiterin der Nationalparkverwaltung mit Jagdhunden. Viele glauben noch immer, die Natonalparkverwaltung wäre wie die FVA, auf „der Seite von Grindi“. Dabei sind diese Behörden weisungsgebunden und der Regierung unterstellt. Auf der Webseite der Parkverwaltung heißt es, dass die Behördenmitarbeiter auch jagen. Foto: Privat.

 

Fahrzeug der Nationalparkverwaltung. © Privat

 

Hoher Personal- und Kostenaufwand auf Steuerzahlerkosten

Der Personalaufwand für die Nachstellungen und Vergrämungsversuche belief sich auf mindestens 20 Wochen à 40 Stunden mit durchschnittlich drei Personen – das entspricht rund 2.400 Arbeitsstunden. Bei einem konservativen Stundensatz von 60–80 € (inkl. Überstundenzuschläge, Fahrzeuge, Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte, Betäubungsgewehre, Lockstoffe und Logistik) ergibt sich allein für diesen Einsatz eine Kostenschätzung von 144.000 bis 192.000 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Soft-Catch-Fußfallen, die geplante Besenderung und die vorbereitete „Hard-Release“-Vergrämung. Trotz dieses enormen Aufwands und der massiven Nachstellungen zeigte Grindi weiterhin scheues Verhalten und hielt stets ausreichend Abstand.

 

Geheimes Jagdhaus zwischen Badener Höhe und Sandsee? Außen wirkt das Gebäude verfallen, doch innen ist es sogar mit Laminatboden und Regalen eingerichtet, plus Ausguck im Dach. Foto: Privat.

 

Die Abschussgenehmigung

Eine realistische Kostenschätzung für die Bereitstellung und den Einsatz dieses Kommandos (Waffen, Optiken, Nachtsichttechnik, Munition, Fahrzeuge, Schulungen und Bereitschaft) liegt bei mindestens 35.000 bis 60.000 Euro. Hochwertige Nachtsicht- und Wärmebildgeräte der verwendeten Klasse kosten pro Set schnell 8.000–15.000 €, spezielle Schalldämpfer und automatische Waffen für Behörden zusätzlich mehrere Tausend Euro pro Einheit. Dazu kommen laufende Kosten für Bereitschaft, Wartung und Munition.Gesamtkosten-Schätzung für Nachstellungen + Abschussvorbereitung: 180.000 – 250.000 Euro allein für die Verfolgung und Tötungsvorbereitung eines einzelnen, scheuen aber neugierigen Wolfs – auf Kosten der baden-württembergischen Steuerzahler.

 

Fakt ist, dass im Nationalpark gejagt wird. Hochsitze sind überall zu finden. © Brigitte Sommer

 

Wegeabsperrungen schützen vor allem das Tun der Jäger. Ob hier tatsächlich Tiere geschützt werden, ist fragwürdig, denn es handelt sich um ganz normal ausgebaute Wege. © Brigitte Sommer

 

Warum werden ganz normale Wege gesperrt? © Brigitte Sommer

 

Für Jäger gilt das Wegegebot nicht. © Brigitte Sommer

 

Auch wahre Wolfsfreunde laufen hier Patrouille. Jemand hat hier unseren Aufkleber hinterlassen. © Brigitte Sommer

 

Der Sandsee war früher einmal ein Badesee © Brigitte Sommer

Überall werden neue Kamerafallen installiert. Hier im Film

Am 24. März gingen wir noch von neuen Besenderungsversuchen aus. Inzwischen schätzen wir, dass auch eine neue Abschussverfügung ausgestellt werden könnte.

 

Im Nationalpark Nordschwarzwald erhebt sich der historische Aussichtsturm des Schwarzwaldvereins auf dem höchsten Punkt Baden-Badens. Erbaut 1890/91 zu Ehren von Großherzog Friedrich I. von Baden, bietet er nach ca. 150 Stufen eine beeindruckende Rundumsicht über den Nordschwarzwald, die Rheinebene und bei klarer Sicht bis zu den Vogesen und den Alpen. Aufgenommen vom Wanderweg unterhalb – ein klassisches und lohnendes Ausflugsziel für alle Naturfreunde. © Brigitte Sommer

 

Friedrichturm. © Brigitte Sommer

 

Diese Wandertouren sind empfehlenswert.

 

Hündin Albas Aufgabe ist es, Wolfslosung zu finden. Das gibt uns einen Überblick über das Territorium. Foto: Privat.

 

Blick vom Friedrichsturm auf Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Blick auf den Sandsee. © Brigitte Sommer

 

Am Rand des Nationalparks befinden sich große, gerodete Flächen. Hier Badener Höhe Richtung Sand. © Brigitte Sommer

 

Massive Fällungen im Film

 

 

 

Blick von unterhalb der Hornisgrinde Richtung Straßburg. © Brigitte Sommer

 

In dem Gebiet gibt es nur normalen Tourismus, keinen Wolfstourismus. Bei Unterstmatt ist die Gastronomie auch auf Biker eingestellt. © Brigitte Sommer

 

Straße vom Mehliskopf Richtung Herrenwies. Im Winter sind die Parkplätze auf der linken Seite voll belegt. © Brigitte Sommer

 

Blick auf die Kirche von Herrenwies. © Brigitte Sommer

 

Skianlage und Sommerrodelbahn am Mehliskopf. © Brigitte Sommer

 

Blick Richtung Bühl und Bühlertal. © Brigitte Sommer

 

Ziemlich sicher ein Trittsiegel von Grindi. © Brigitte Sommer

 

Inzwischen dürften einige Mobber verstanden haben, dass sich weder unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. noch unsere Vorsitzende diffamierende Lügen gefallen lassen. Wir sind bereits gegen einige Leute juristisch vorgegangen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir den Verfasser nicht mit Namen zeigen. Wer ihn jedoch kennt und eine Anschrift hat,  darf sich gerne bei uns melden. Wir sichern natürlich, wie immer, Quellenschutz zu.

 

Es dokumentierten Gudrun, Brigitte und Wolfslosungssuchhündin Alba, die natürlich kastriert, immer an der Leine im Einsatz und zudem ein Podenco aus dem Tierschutz ist. Es kursieren noch immer boshafte Lügengeschichten, in denen behauptet wird, unser Team sei im Februar mit zwei Hunden unterwegs gewesen, unter anderem sogar einer läufigen Hündin, um illegal zu züchten. Fakt ist, dass die unkastrierte Wolfshündin Liv bei keinem der Einsätze in Grindis Territorium dabei war. Die Wolfshündin Liv lebt seit sechs Jahren in der Familie und Familie Sommer hat überhaupt keine Absicht, zu züchten. Auch nicht in Zukunft. Foto: Privat.

Rückblick und Mobbing gegen Brigitte Sommer

In unseren früheren Artikeln haben wir die fragwürdige Einstufung, die mangelnde Verhältnismäßigkeit und die teuren, wissenschaftlich zweifelhaften Methoden kritisiert. Besonders perfide war das Mobbing gegen unsere Vorsitzende Brigitte Sommer, nach einer zufälligen Begegnung mit Grindi, die von einem SWR-Team, das am Treffpunkt aufgelauert hatte, gefilmt worden war. O-Töne wurden im Bericht aus dem Zusammenhang gerissen. Die Vergrämung von Grindi und die Aussage, dass es keinen Wolfstourismus dort gibt, wurden heraus geschnitten. Da das Senckenberg-Institut nicht für unseren Verein analysiert, unterscheiden wir Wölfe in den Gebieten durch ihr Aussehen. Voraussetzung dafür sind möglichst gute Fotos. Natürlich hat Brigitte Sommer hochauflösende Fotos für unser internes Wolfsmonitoring gemacht. Wir konnten so auch noch vor Kurzem durch eine Meldung an uns bestätigt sehen, dass es sich tatsächlich um Grindi gehandelt hat. Wir geben weder Bilder die wir erstellen, noch Bilder von Meldungen an uns heraus. Teile der Medien und einige Einheimische warfen Brigitte Sommer „Wolfstourismus“ vor. Ironischerweise organisierten genau jene Personen später die „Schutz-Wanderungen“, meldeten die genauen Touren an die Behörden weiter und stellten sich als Helden dar, zum Beispiel mit geteilten Wolf-Menschen-Profilbildchen und in diversen Zeitungsartikeln. Grindi hat also hauptsächlich wegen seiner eigenen Schläue diese Zeit lebend überstanden. 
Inzwischen ist die Porfilneurosen-Karawane thematisch zum Wal in der Ostsee weitergezogen, kreiert KI-Liedchen und fühlt sich erneut als Experte. Es gab Flyer-Aktionen einer Art Bürgerwehr gegen Touristen, Forderungen nach Wegeabsperrungen und Freude über Strafen bis 10.000 Euro.

Unsere Forderung

Statt fast einer Viertelmillion Euro für tierquälerische Nachstellungen und ein teures Erschießungskommando brauchen wir endlich echten, präventiven Herdenschutz und eine sachliche, wissenschaftsbasierte Wolfspolitik ohne Panikmache. Im Territorium von Grindi braucht es jetzt tatsächlich echte Freunde des Wolfs. Wer das endlich verstanden hat, ist in unserem Team herzlich willkommen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. – Wir bleiben dran und lassen nicht locker.

 

Und wir verlosen noch einmal eine Tasse, einfach Blog abbonieren:

 

Hündin Alba war selbstverständlich auch am Parkplatz an der Leine, sie sah lediglich eine Katze. Im Einsatz ist sie still.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

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Verordnete Wolfstötungen in Österreich: Warum tun die großen Verbände zu wenig?

Während in Deutschland ab Sommer 2026 in mehreren Bundesländern die Tötung von Wölfen  und sogar eine Jagd auf Wölfe deutlich erleichtert wird, zeigt Österreich bereits jetzt, wohin der Weg führt: In den ersten beiden Monaten 2026 wurden bereits sieben Wölfe „legal“ getötet – fünf in Kärnten, zwei in Tirol. Alles auf Basis von Verordnungen. Gleichzeitig plant Salzburg als erstes Bundesland eine fixe präventive Tötungs-Quote von zwei Wölfen pro Jahr – ohne vorherigen Nutztierriss, einfach „zum Schutz der Almwirtschaft“. Das neue Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen vom März 2026 ist eindeutig: Solche Wolfstötungen sind in Österreich derzeit unionsrechtswidrig. Und trotzdem gehen die Tötungen weiter.

 

Das neue Gutachten vom 24. März 2026

Das Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen (im Auftrag von ANCA – Austrian Nature Conservation Agency) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
Wolfsentnahmen in Österreich sind derzeit unionsrechtlich nicht rechtmäßig.

  • Warum? Der Wolf muss sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden (FFH-Richtlinie, Anhang V). Österreich hat das selbst in seinem offiziellen Artikel-17-Bericht an die EU verneint. Der Bestand ist zu klein, zu fragmentiert und viele Gebiete sind nicht dauerhaft besiedelt.
  • Die bloße Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene ändert nichts: Es gibt keine Freigabe zur regulären Bejagung. Abschüsse dürfen nur in außergewöhnlichen Einzelfällen (Art. 16 FFH-RL) erfolgen – nicht als vorsorgliches oder routinemäßiges „Management“.
  • Das Monitoring in Österreich ist nicht belastbar genug, um einen günstigen Zustand nachzuweisen.
  • Zusätzlich läuft seit März 2026 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2022)2056): Die Kommission hat eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem EuG

Das wirft eine unangenehme Frage auf: Warum tun die großen, finanzstarken und zum Teil staatlich geförderten Naturschutzverbände nicht deutlich mehr?

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Verordnungen statt Bescheide – die perfekte Waffe gegen effektiven Wolfsschutz

Die Bundesländer haben ein System gefunden, das den Artenschutz elegant umgeht. Früher erfolgten Tötungen per individuellem Bescheid, der von Umweltorganisationen relativ schnell angefochten werden konnte – oft mit aufschiebender Wirkung. Heute setzen Kärnten, Tirol und nun auch Salzburg gezielt auf generell-abstrakte Verordnungen. Diese erlauben pauschal Tötungen in ganzen Gebieten, ohne konkrete Einzelfallprüfung, ohne DNA-Identifizierung und ohne zwingende Prüfung von Herdenschutzmaßnahmen. Gegen solche Verordnungen gibt es praktisch keinen schnellen Rechtsweg mit Stopp-Wirkung. Der Weg über die Aarhus-Konvention und den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist lang und kommt meist zu spät.
Das Ergebnis: 25 getötete Wölfe 2025, sieben bereits im Frühjahr 2026 bei einer geschätzten Gesamtpopulation von nur rund 90–100 Tieren. Das ist systematische Ausrottung per Verordnung. Ein neues Gutachten bleibt wirkungslos – weil niemand konsequent klagt. Das Tübinger Gutachten ist glasklar: Die derzeitige Tötungspraxis und erst recht präventive Quoten verstoßen gegen europäisches Recht. Dennoch bleiben die Verordnungen in Kraft. Gegen die sieben Tötungen 2026 hat keine der großen Organisationen konkrete, fristgerechte Rechtsmittel eingelegt, die noch hätten wirken können. Stattdessen: Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Appelle.
Als erstes Bundesland in Österreich plant jetzt auch noch eine fixe Abschussquote von zwei Wölfen pro Jahrpräventiv, also ohne vorherige Nutztierrisse. Die neue Wolfsverordnung (angekündigt am 10. April 2026 von LH-Stv. Marlene Svazek, FPÖ) soll „zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft“ gelten. Sie ist bereits in Begutachtung und soll ab Mai in Kraft treten.

Aktueller Wolfsbestand in Österreich laut dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (Stand März 2026) und aktuellen Monitoring-Daten:

Ca. 92–102 nachgewiesene Wölfe.

Nur 8–9 Rudel (davon ca. 4 mit bestätigter Reproduktion).

Die Tiere stammen aus der alpinen, dinarisch-balkanischen und zentraleuropäischen Population.

Viele Nachweise sind Einzeltiere auf Wanderschaft; dauerhafte Rudel gibt es vor allem in Niederösterreich, Kärnten und vereinzelt in anderen Ländern.

Der Bestand wächst nicht mehr wie früher – auch wegen der hohen Abschusszahlen. 2025 wurden 25 Wölfe „legal“ oder illegal getötet (ca. ein Viertel der gesamten bekannten Population).

Österreich liegt damit weit unter den Mindestzahlen für einen günstigen Erhaltungszustand (z. B. 100 Rudel in den Alpen oder stabile Rudel im Waldviertel).

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände: Starke Worte, wenig Konsequenz

Die wichtigsten Akteure in Österreich sind WWF Österreich, Naturschutzbund Österreich, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung sowie Tierschutz Austria und Protect. Diese Organisationen verfügen über erhebliche finanzielle Mittel, professionelle Strukturen, juristisches Know-how und erhalten zum Teil erhebliche öffentliche Förderungen und Projektgelder vom Bund und den Ländern. Sie alle haben den Tirol-Fall bis zum EuGH begleitet und kritisieren die Salzburger Präventiv-Verordnung zu Recht als „Dammbruch“. Doch bei einer so dramatischen Situation – ein Viertel der Population jährlich getötet, klare Rechtswidrigkeit per Gutachten und nun sogar präventive Tötungsquoten ohne jeden Rissnachweis – reicht das bei weitem nicht aus. Warum werden nicht jede einzelne Verordnung sofort mit einer Aarhus-gestützten Anfechtung beim VwGH überzogen? Warum keine systematischen Musterklagen, weitere unabhängige Gutachten und massive Lobbyarbeit bei Landesregierungen und im Nationalrat? Warum keine großen, öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, Demonstrationen und gezielte Mobilisierung von Mitgliedern und Spendern? Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei manchen dieser Verbände die professionelle Pressemitteilung und reine Öffentlichkeitsarbeit wichtiger geworden sind als der harte, langwierige und teure Kampf vor Gericht und in den politischen Hinterzimmern. Wer teilweise vom Staat finanziert wird, scheint bei Konflikten mit ebenjenen Landesregierungen auffallend zurückhaltend zu agieren. Schöne Worte und gut gemachte Stellungnahmen? Ist das am Ende nur Show für die Spender und die eigene Reputation?
Kleinere, unabhängige Vereine und Orgas können nicht die gleichen Ressourcen aufbringen. Gerade deshalb erwarten wir von den großen Playern deutlich mehr Einsatz. Die juristischen Möglichkeiten in Österreich sind bewusst begrenzt und werden von der Politik gezielt ausgenutzt. Die großen Naturschutz- und Tierschutzverbände dürfen sich damit jedoch nicht abfinden. Sie haben die Macht, das Geld und den Einfluss, das System massiv zu fordern – durch konsequente Klagen sowie echte Lobbyarbeit und öffentliche Mobilisierung. Solange in Österreich Wölfe per Verordnung und präventiver Quote getötet werden, während unabhängige Gutachten klare Rechtswidrigkeit attestieren, bleibt der Natur- und Tierschutz ein Papiertiger.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die großen Verbände auf: Schluss mit halbherzigen Appellen und symbolischer Kritik. Mehr Klagen, mehr Konsequenz, mehr echter Einsatz – für den Wolf auf beiden Seiten der Grenze. Wolfsfreunde sollten zuem mehr kleine und unabhängige Vereine unterstützen, z. B. in Österreich den VGT oder Tierschutz Austria und in Deutschland uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. 
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Niedersachsen eröffnet die Jagd auf Wölfe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnt vor massivem Interessenkonflikt der Jäger

Niedersachsen hat sein Wolfsmanagement weiter verschärft. Mit einer neuen Handlungsempfehlung vom 2. April 2026 erhalten die Unteren Jagdbehörden (Landkreise) deutlich einfachere Möglichkeiten für Schnellabschüsse. Das Verfahren wurde „jagdrechtlich modifiziert“ und bürokratisch erleichtert. Damit ist die Jagd auf Wölfe in Niedersachsen praktisch eröffnet. Zusätzlich legt die Handlungsempfehlung jährliche Entnahme-Quoten, was nichts anderes als Wolfstötungen heißt, fest.

Für das Jagdjahr 2026/2027 dürfen in der atlantischen Region maximal 22 adulte, territoriale Wölfe (inklusive Fallwild) entnommen werden, in der kontinentalen Region maximal 5. Sobald diese Obergrenze erreicht ist, muss die Jagd für das Jagdjahr beendet werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen jeden Abschuss von Wölfen ab – egal ob als „Schnellabschuss“, „Problemwolf“-Regelung oder im Rahmen solcher Quoten. Die aktuelle Entwicklung ist aus unserer Sicht ein weiterer schwerer Rückschritt für den Schutz der Wölfe und öffnet für Türen für deren erneuter Ausrottung. 
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Jäger kontrollieren jetzt Monitoring „und“ Abschussentscheidungen

Das Wolfsmonitoring in Niedersachsen wird bereits seit Jahren maßgeblich von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) durchgeführt. Der offizielle Wolfsbeauftragte des Landes ist Raoul Reding von der LJN. Dieselbe Organisation, die vom Abschuss profitiert, liefert also die Datengrundlage für Bestandsschätzungen, Rissanalysen und Managemententscheidungen. Mit der neuen Regelung erhalten die Unteren Jagdbehörden (Landkreise) nun noch mehr praktische Entscheidungskompetenz bei Schnellabschüssen. Der Begriff „zumutbarer Herdenschutz“ bleibt schwammig und gibt den Behörden großen Spielraum. Damit haben die Jäger faktisch sowohl die Überwachung, als auch die Abschussentscheidungen weitgehend in der Hand. Raoul Reding wurde in den letzten Tagen mehrfach zum Hamburger Wolf zitiert und warnte vor „unberechenbaren“ Wölfen sowie vor „falsch verstandener Tierliebe“. Solche Aussagen aus der Jägerschaft sind kein Zufall – sie kommen von der gleichen Seite, die gleichzeitig Daten liefert und Abschüsse durchführt.

Auch der Hamburger Wolf „Alster“ ist betroffen

Macht mit bei unserer Protestaktion, schreibt an die Hamburger Umweltbehörde und an Katharina Fegebank. Ihr könnt das Bild auch ausdrucken und verteilen. https://www.change.org/p/bundesministerium-für-umwelt-naturschutz-und-nukleare-sicherheit-bundesministerin-svenja-schulze-der-wolf-gehört-zu-deutschland/u/34452930
Der junge Wolf aus Hamburg befindet sich derzeit in einer Auffangstation in Niedersachsen. Er ist ein Jungtier (knapp ein Jahr alt), bei dem das Welpenfell noch erkennbar ist. Jungwölfe wandern in diesem Alter oft weite Strecken auf der Suche nach einem eigenen Revier. Dass er sich bis nach Hamburg verirrt hat, ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/04/02/hamburger-wolf-alster-neue-infos-und-unsere-klare-forderung-nach-freilassung/
Wir schließen Nachstellungen oder andere menschliche Einflüsse nicht aus. Sollte Hamburg den Wolf in Niedersachsen auswildern oder dauerhaft unterbringen, könnte er künftig direkt unter die neue, erleichterte Abschussregelung fallen. Wolfsexperte und Wolfspädagoge Thomas Frost fordert daher eine Auswilderung des Tieres möglichst in Mecklenburg-Vorpommern. Wir schließen uns dieser Forderung an – dort erweist sich die Lage für den Wolf erst einmal sicherer, da kein vergleichbares Schnellabschuss-Verfahren existiert und die Umsetzung des neuen Bundesrechts zögerlicher verläuft. Wichtigste Bedingung: Die Auswilderung muss ohne Sender erfolgen. Ein GPS-Halsband würde das Tier unnötig markieren und könnte es in Konfliktregionen schneller in den Fokus von Behörden und Jägern rücken und die Sender könnten gehackt werden. Nur eine unauffällige Freilassung gibt „Alster“ eine echte Chance, sich natürlich einzuleben und Häschern zu entkommen. 

Unsere Forderungen:

Keine Abschüsse von Wölfen – weder „Schnellabschuss“ noch „Problemwolf“-Regelung noch über festgelegte Quoten.

Das Wolfsmonitoring muss unabhängig von der Jägerschaft erfolgen.

Konsequenter, flächendeckender Herdenschutz statt Tötung von Wölfen.

Wir haben dazu eine Petition auf Change.org, in der wir fordern, dass das Wolfsmonitoring in Niedersachsen der Jägerschaft entzogen wird: http://www.change.org/wolfsmonitoring

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. warnen seit Jahren vor genau diesen Entwicklungen und wir wurden dafür beleidigt und gecancelt. Nun ist es endgültig an der Zeit, dass sich Wolfsfreunde endlich den Realitäten stellen. Und gerade die, die immer noch persönliche Vorteile vom Melden der Daten an die Jägerschaft ziehen, haben nun gar keine Ausrede mehr. Das Mobbing gegen uns muss aufhören, sonst wird der aktive Wolfsschutz noch weiter geschwächt. Bei denen, die dies noch immer nicht einsehen, muss gefragt werden, ob sie nicht auch selbst Interessenkonflikte haben und nicht die Wolfsfreunde sind, für die sie sich ausgeben.

 

Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/wolf-im-jagdrecht-hinweise-an-die-jagdbehorden-ubermittelt-249999.html

 

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

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Politisches Theater um den Wolf: Auch Brandenburgs Abstimmung entlarvt die große Heuchelei

Brandenburg hat es vorgemacht – und gleichzeitig entlarvt: Am 13. März 2026 stimmten im Potsdamer Landtag BSW, CDU und SPD dafür, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die AfD stimmte dagegen. Ausgerechnet die Partei, die sonst nie ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es um Wolfsabschüsse geht, votierte mit Nein. Ein scheinbar absurdes Bild. Doch es passt perfekt ins große Bild: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist längst beschlossene Sache – und die Landtagsdebatten sind nichts anderes als gut inszeniertes Theater.

Wichtige Inhalte aus der Pressemitteilung dazu: 

  • Der Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes und eine Änderung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung beschlossen.
  • Damit wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen (als jagdbare Art).
  • Das Ministerium setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um, den Wolf im ersten Quartal 2026 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
  • Ziel: Handlungsfähiger werden beim Umgang mit schadensstiftenden Wölfen (z. B. leichtere Tötungen, angeblich zum Schutz von Weidetieren).
  • Der Wolf bleibt vorerst ganzjährig geschont; praktische Änderungen ergeben sich aber in Kürze aus künftigen Managementplänen und dem Bundesrecht. 

Der bundesweite Flickenteppich – oder was davon übrig blieb

Brandenburg ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe. In Niedersachsen (2022), Hessen (Oktober 2024), Bayern (März 2026), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (2025) wurde der Wolf bereits ins Landesjagdrecht integriert – oft mit breiten Mehrheiten aus CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Grünen enthielten sich meist, stimmten dagegen oder blockierten (wie in Baden-Württemberg bis heute).
In Hessen stimmten CDU, SPD, AfD und FDP geschlossen zu, die Grünen enthielten sich mit dem üblichen Hinweis auf „mehr Herdenschutz“. In Bayern zogen CSU, Freie Wähler und AfD das neue Jagdgesetz durch – Grüne dagegen, SPD enthielt sich. In Rheinland-Pfalz drehte die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) plötzlich und nahm den Wolf mit auf, obwohl die grüne Umweltministerin zuvor von einer „Scheinlösung“ gesprochen hatte. Nur in Brandenburg brach die AfD aus dem Schema aus – vielleicht aus reiner Profilierungssucht, vielleicht um zu zeigen: „Wir wären noch radikaler gewesen.“ Überall dasselbe Muster: Die Mitte und Rechte treiben es voran, die Grünen spielen die Bremser oder Enthaltenden – und die Öffentlichkeit soll glauben, hier werde hart gekämpft.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Umweltministerkonferenz: Der Moment der Wahrheit

Doch dann kommt der Knaller, der alles entlarvt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken stimmten alle 16 Umweltministerinnen und -minister – quer durch alle Parteien – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Grüne Minister aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg sagten Ja. SPD-Minister aus dem Osten sowieso. Keine Enthaltung, keine Gegenstimme.
Dieselbe Thekla Walker (Grüne, BaWü), die in Stuttgart noch blockiert, stimmte in Saarbrücken zu. Derselbe Christian Meyer (Grüne, Niedersachsen), der vor Ort Herdenschutz predigt, gab grünes Licht. Das war kein Zufall. Das war der echte Konsens – fernab der Kameras, fernab der Basis, fernab der Wähler. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

Heuchelei pur – und warum sie funktioniert

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen seit Jahren von „Heuchelei“. Und wir haben haben recht. Die gleichen Minister, die auf Landesebene ihre Fraktionen gegen „Tötungsrausch“ wettern lassen, haben hinter verschlossenen Türen längst das Bundesrecht vorbereitet. Der Bundestag folgte am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen und Linken votierten dagegen – wie erwartet. Der Bundesrat wird selbstverständlich folgen. Das Ergebnis steht fest: Der Wolf ist jagdbar, Problemwölfe können ganzjährig entnommen werden, in „günstigem Erhaltungszustand“ gibt es sogar reguläre Jagdzeiten.
Die Landtagsabstimmungen? Nur Kulisse. Sie erzeugen Schlagzeilen, mobilisieren die eigenen Lager, lassen Grüne als Retter der Natur und AfD als harte Hunde erscheinen – während die eigentliche Entscheidung längst in den Ministerien und im Bund getroffen wurde.
Die Heuchelei hört bei den Politikern nicht auf – sie reicht bis in NABU, WWF, BUND sowie auch kleinere Verbände hinein und zeigt sich besonders bei jenen Monitoring-Datenlieferanten in Brandenburg, die in sozialen Netzwerken den Wolf lieben, während sie ihm mit ihren Meldungen das Todesurteil schreiben. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Machiavelli hätte seine Freude gehabt

Nicolo Machiavelli hätte dieses Schauspiel als Meisterleistung bezeichnet. In „Der Fürst“ schreibt er: Die Menge muss in der Illusion gehalten werden, sie habe Einfluss. Sie braucht ständig neue Hoffnung, neue Kämpfe, neue Feindbilder – sonst wird sie apathisch oder gefährlich. Genau das passiert hier. Die Politiker inszenieren einen erbitterten Streit auf der Bühne der Landtage, damit jede Wählergruppe ihr „Stück“ bekommt:
  • Die Landwirte denken: „Endlich wird was getan!“ – Währenddessen nehmen sie nicht wahr, dass ihnen im Hintergrund die Lebensgrundlage entzogen wird.
  • Die Naturschützer denken: „Wir müssen weiter kämpfen!“ – Sie diskutieren in sozialen Netzwerken und verfassen eine Petition nach der anderen. Alles Aktionen, die Zeit und Energie kosten, aber kaum etwas bewirken.
  • Die AfD-Wähler denken: „Die anderen sind zu weich!“ –
Und währenddessen wird die Agenda weiter durchgezogen. Apparire statt essere  – scheinen statt sein. Das ist Absicht. Eine machiavellistische Strategie, um die Wähler „bei der Stange zu halten“, wie Maciavelli treffend formulierte. Neue Hoffnung schöpfen, obwohl das Ergebnis längst feststeht.

Fazit: Das Theater läuft weiter –Wir sagen: „Lasst Euch nicht länger täuschen!“

Der Wolf wird nicht mehr streng geschützt. Das Bundesjagdrecht wird durchgehen. Die Länder können jetzt „Managementpläne“ machen und abschießen. Die großen Debatten in den Landtagen waren nur das Vorspiel. Das eigentliche Stück ist bereits geschrieben.
Für uns Wolfsschützer bedeutet das: Wir dürfen uns nicht mehr von der öffentlichen Inszenierung blenden lassen. Wir müssen die Hinterzimmer-Politik benennen, die UMK-Protokolle zitieren, die Widersprüche zwischen Minister- und Fraktionspositionen offenlegen. Nur so können wir die Heuchelei entlarven und echte Transparenz erzwingen.
Denn eines hat Machiavelli auch gelehrt: Wer das Theater durchschaut, kann es irgendwann selbst beenden.

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Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

Es soll bereits Wölfe treffen. Der Landkreis Uckermark in Brandenburg hat mehr oder weniger klammheimlich eine neue Regelung beschlossen, die den Abschuss einzelner Wölfe nach Rissen an Weidetieren massiv erleichtern soll. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt nun Ausnahmegenehmigungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG), sobald ein Wolf Schafe, Rinder oder anderes Weidevieh reißt und eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass er innerhalb von 48 Stunden zurückkehrt. Die Kreisverwaltung nennt das einen „Pilot“ – wir nennen es, was es ist: eine Erlaubnis, Wölfe zu jagen und zu töten.

Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025. Diese Zahlen werden in den Medien aufgebauscht, um Panik zu schüren – doch sie sind vernachlässigbar im Vergleich zu den echten Verlusten in der Weidetierhaltung: In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Nutztiere geschlachtet. Hunderttausende Schafe, Rinder und Ziegen sterben jedes Jahr durch Vernachlässigung, Parasiten, Krankheiten, Geburtskomplikationen oder Witterungsschäden – ohne dass das je zu vergleichbarer Aufregung führt. Wolfsrisse machen weniger als 0,1 % der jährlichen Verluste aus.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Kernpunkte der Abschussfreigabe:

 

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat bereits mindestens eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Sonderregelung erteilt.
  • Sie gelte für einzelne, schadensstiftende Wölfe nach Übergriffen auf geschützte Weidetiere (Schafe, Rinder, eingezäunte Wildtiere).
  • Bedingungen für den Abschuss:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf innerhalb von 48 Stunden zum Rissort zurückkehrt (das ist die „tierbiologische Grundlage“, wie Landrätin Karina Dörk es formuliert).
    • Meldung über die landesweite Wolfs-Hotline, dann sofortiger Kontakt.
    • Sofortige Genehmigung möglich, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden (frühere Genehmigungen seien oft zu spät, sodass der Wolf nicht mehr da war).
  • Pilotcharakter: Die Behörde nennt es explizit „Pilotcharakter“ – also ein landesweit einmaliger Ansatz in Brandenburg (außerhalb der bestehenden Wolfsverordnung des Landes).
  • Zweck: Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden (Landwirtschaft) oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Nähe zu Siedlungen).

 

Wir lehnen den Begriff „Problemwolf“ entschieden ab. Es gibt keine „Problemwölfe“ – es gibt Wölfe, die in einer Landschaft leben, in der der Herdenschutz vielerorts immer noch löchrig oder gar nicht vorhanden ist. Der Wolf jagt instinktiv, um zu überleben. Der Mensch hat die Verantwortung, seine Tiere wirksam zu schützen – mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Nachtpferchen und Untergrabschutz. Wo das fehlt, wird der Wolf zum Sündenbock degradiert, statt die eigentlichen Ursachen anzugehen. EU-weit seit Juli 2025 nur noch „geschützt“ – national aber noch streng geschützt.

Auf EU-Ebene wurde der Wolf 2025 aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt, Entnahme regulierbar) verschoben – eine politische Kapitulation vor Lobbyinteressen. In Deutschland gilt er jedoch aktuell weiterhin als streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Jeder Abschuss ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese engen Voraussetzungen werden mit solchen regionalen „Pilotprogrammen“ umgangen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen klar: Kein Abschuss – nie.
Jede Tötung eines Wolfs ist ein Verlust für die Biodiversität, ein brutaler Eingriff in Rudelstrukturen und ein fatales Signal, dass Koexistenz scheitert. Verwaiste Welpen, zerstörte Familienverbände und zunehmende illegale Nachstellungen sind die traurige Folge – nicht weniger Konflikte.

Unsere Schritte

Die neue Sonderregelung wirft aus unserer Sicht mehrere kritische Fragen auf:

  • Ist sie mit dem nationalen Artenschutzrecht vereinbar?
  • Wurden anerkannte Naturschutzverbände und das Landesamt für Umwelt ausreichend beteiligt?
  • Warum wird nicht vorrangig in präventive Maßnahmen investiert, statt auf Entnahmen zu setzen – insbesondere wenn bereits Freigaben erteilt werden?
Wir haben umgehend einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG nach Brandenburgischem Umweltinformationsgesetz) gestellt. Ziel ist es, die vollständigen Unterlagen einzusehen: Begründung der Regelung, beteiligte Behörden und Verbände, detaillierte Rissstatistiken, tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Betrieben sowie alle bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und deren Umsetzungsstand.
Parallel prüfen wir eine vorauseilende Verdachtsanzeige (Strafanzeige) wegen möglicher Vorbereitungshandlungen zu einer rechtswidrigen Tötung geschützter Tiere oder Amtspflichtverletzung. Solche Anzeigen sind nach § 158 StPO auch vor Vollendung einer Tat möglich und dienen der Transparenz sowie der Prävention. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, sobald die Aktenlage klar ist und ein Verstoß gegen geltendes Recht erkennbar wird – auch wenn direkte Klagen oder Eilanträge gegen die allgemeine Regelung derzeit nicht möglich sind.
Wir suchen dort Menschen, die aktiv mit uns werden möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Gesetzes-Trick für die Wolfsjagd: Änderung wurde einfach reingeschmuggelt

Was gerade im Hintergrund der Bundespolitik passiert, ist kein juristischer Schönheitsfehler – es ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes (BR-Drucksache 765/25 vom 19. Dezember 2025) ging durch alle vorgeschriebenen Stationen: Referentenentwurf, Kabinettbeschluss, Verbändeanhörung, erste Lesung im Bundestag. In dieser Fassung gab es keinen § 39a BNatSchG. Der neue Paragraph, der den Schutzstatus des Wolfs faktisch aushebelt und praktisch überall erleichterte Abschüsse ermöglicht, tauchte erst später auf – und zwar in der Ausschussempfehlung 765/1/25 vom 19. Januar 2026.

 

Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren: § 39a BNatSchG am Bundestag vorbeigeschleust

 

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer
Das bedeutet, dass genau zu dieser massiven Änderung des Naturschutzrechts keine gesetzlich vorgeschriebene Verbändeanhörung statt (§ 47 GGO) stattgefunden hat.  Der Bundestag hat in der ersten Lesung über einen Entwurf abgestimmt, der diesen Paragraphen nicht enthielt. Der Bundesrat wurde in der 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 mit einer Version konfrontiert, die erst nachträglich und ohne ausreichende Prüfung ergänzt wurde.
Das ist kein Versehen. Das ist ein gezieltes Unterlaufen parlamentarischer Kontrolle und der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden, Wissenschaftlern und Öffentlichkeit.
Besonders brisant: § 39a BNatSchG greift direkt in § 7 BNatSchG ein – den zentralen Schutzanker für streng geschützte Arten wie den Wolf nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Berner Konvention).
Durch diesen neuen Paragraphen wird der „günstige Erhaltungszustand“ umgangen und eine faktische Bejagung möglich gemacht – ohne dass die betroffenen Naturschutzverbände dazu angehört wurden. Der Einfluss der Jagdlobby liegt offen zutage: Was in der ursprünglichen Fassung noch nicht durchsetzbar war, wurde im Ausschuss „durchgereicht“. Passend dazu forderte der Bundesrat Eile: Durchpeitschen, bevor es auffällt. In Brandenburg erklärte ein SPD-Abgeordneter (Wolfgang Roick) bereits im RBB, man werde zustimmen. Willkommen in einer Demokratie, in der Bürgerbeteiligung und fachliche Prüfung zur lästigen Formalie werden.
Wenn § 39a BNatSchG (in der aktuellen Fassung der Ausschussempfehlung) durchgeht und das Gesetz in Kraft tritt, wären auch wolfsarme Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein usw.) deutlich stärker gefährdet als ohnehin schon. Es gäbe keine regionale Ausnahme oder „Schutzzone“ für Länder ohne Rudel. Der Wolf würde überall zur „jagdbaren Art“, sobald er auftaucht – und die Hürden für Entnahmen würden drastisch sinken.

Dieses Vorgehen ist rechtlich angreifbar – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene

Verstoß gegen Anhörungspflicht (GGO)

Mangelnde Transparenz und Verletzung des Rechts auf Beteiligung

Potenzieller EU-Rechtsverstoß (Artenschutzrichtlinien)

Die darauf basierenden Landesverordnungen werden es ebenso sein. Immerhin: Klagen – auch im Eilverfahren – sind absehbar und vielversprechend. Wolfsschutz-Deutschland e.V. hatte genau dieses Vorgehen bereits früh angekündigt und gewarnt. Schon im Herbst 2025 haben wir in mehreren Beiträgen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung den Wolfsschutz nicht offen und transparent angreifen, sondern durch Hintertür-Änderungen im Naturschutzrecht aushöhlen wird – ohne echte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände. Wir haben damals geschrieben: „Der Wolf wird nicht durch offene Debatte, sondern durch undurchsichtige Verfahrensmanöver geopfert.“ Leider haben wir Recht behalten. Die jetzige Entwicklung ist genau das, was wir vorausgesehen und befürchtet haben. Verlierer sind am Ende nicht nur der Wolf und der Naturschutz, sondern der Rechtsstaat selbst. Wenn Gesetze in Hinterzimmern umgeschrieben werden, ohne dass Parlament, Verbände oder Öffentlichkeit mitreden dürfen, dann ist das keine Gesetzgebung mehr – das ist Willkür.
Beispielfoto spielende Jungwölfe. © Brigitte Sommer

Wir fordern: Sofortige Offenlegung aller internen Abstimmungs- und Änderungsprotokolle

Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens bis eine ordnungsgemäße Anhörung zu § 39a stattgefunden hat

Rücknahme der Änderung, die ohne demokratische Legitimation eingefügt wurde

 

Die Gefahr ist real und betrifft ganz Deutschland, nicht nur Bundesländer mit vielen Wölfen. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt noch Druck gemacht wird und vor allem genau verstanden wird, was auf dem Spielt steht – vor der Anhörung am 23. Februar 2026 und der zweiten Lesung im Bundestag.

Das ist ein Testfall für die Demokratie insgesamt in Deutschland und sollte niemanden kalt lassen. Wer hier schweigt, macht sich mitschuldig.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Schwedisches Gericht stoppt Wolfsjagd – Ein Sieg mit verstecktem Haken

In Schweden hat das Verwaltungsberufungsgericht (Kammarrätten i Sundsvall) in zweiter Instanz die Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 endgültig gestoppt. Die geplante Abschussquote von bis zu 48 Wölfen in fünf Provinzen wurde aufgehoben, weil die Behörden nicht nachweisen konnten, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet. Der nationale Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert. Das klingt wie ein klarer Sieg für den Wolfsschutz – und ist es auch. Doch bei genauer Betrachtung hat diese Entscheidung Haken, die zu mehr Technokratie und Kontrolle im Umgang mit Wildtieren führen könnte, wie auch bei uns in Deutschland.

Die schwedische Lizenzjagd auf Wölfe für 2026 wurde in zweiter Instanz endgültig gestoppt und das mit jahrelangen EU-Vertragsverletzungsverfahren und deren zunehmendem Druck zu tun.

Beispielfoto Wolfsfamilie. © Brigitte Sommer
  • Erste Instanz (Förvaltningsrätten i Luleå): Am 15. Dezember 2025 hob das Gericht alle fünf Provinz-Entscheidungen (für Dalarna, Södermanland, Västmanland, Västra Götaland und Örebro) auf. Geplante Quote: bis zu 48 Wölfe. Begründung: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass die Jagd den günstigen Erhaltungszustand (gynnsam bevarandestatus) nicht gefährdet. Der Referenzwert von nur 170 Wölfen als Minimum wurde als wissenschaftlich unzureichend kritisiert.
  • Zweite Instanz (Kammarrätten i Sundsvall): Die Berufung der Behörden und Jägerverbände wurde abgewiesen (Urteil Dezember 2025 / Januar 2026). Das Gericht bestätigte: Die Jagdpläne verletzen EU-Recht (FFH-Richtlinie), weil der günstige Erhaltungszustand nicht gesichert ist. Keine Lizenzjagd 2026. Schutzabschüsse bei akuten Schäden (z. B. Rentier- oder Weidetierangriffe) bleiben weiter möglich, nur die reguläre Quote ist komplett vom Tisch. Ein besonders absurdes Beispiel: Ein Wolf wurde im Dezember 2025 in Norrbotten aus einem Helikopter verfolgt und getötet, weil er Rentiere angegriffen hatte. Solche Hubschrauber-Einsätze kosten schnell mehrere zehntausend Euro pro Stunde – eine irrsinnig teure, ressourcenfressende und verrückte Maßnahme. Solche Exzesse könnte es auch in Deutschland geben, denn die großen Umweltorgas bei uns sind auch mit Einzelabschüssen einverstanden. 
Bis 2025 gab es keine harten Sanktionen (keine Strafen, kein EuGH-Urteil mit Zwangsgeld). Die EU-Kommission hat Schweden im November 2025 dann aber explizit aufgefordert, den Bericht zum Erhaltungszustand zu überarbeiten – und genau das haben die Gerichte jetzt aufgegriffen. Ein „Erhaltungszustand“ lässt sich aber nur mit „Überwachung der Population“ definieren. Bei „gutem Erhaltungszustand“ könnte die Jagd aber wieder beginnen. 

Das klassische Muster: Problem schaffen, Krise herbeiführen, Lösung anbieten

Weltweit beobachten wir ein wiederkehrendes Schema: Ein Problem wird geschaffen oder verschärft, eine Krise entsteht und dann wird eine Lösung angeboten, die mehr Kontrolle, Daten und zentrale Steuerung bedeutet. Kritik wird mit dem Argument entschärft: „Schutz geht nur so“ oder „es ist evidenzbasiert und EU-konform“. Genau das passiert überall beim Wolf, auch in Schweden:
Das Problem wird geschaffen: Die Population ist genetisch schwach und fragmentiert – hauptsächlich weil Menschen das verursacht haben (Ausrottung im 19./20. Jahrhundert, Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen und Siedlungen, intensive Beutebejagung).
Die Krise entsteht: Steigende Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern, öffentliche Empörung, politischer Druck.
Die Lösung wird angeboten: Statt die Ursachen zu beheben (Habitatkorridore schaffen, Beutebasis stabilisieren- die Schweden lieben die Elchjagd und jagen auch alle anderen Tiere aus Tradition –  langfristigen Schutz ohne Eingriffe, Gespräche mit den Sami, konsequenter Herdenschutz und Abschaffung der Jagd), wird gesagt: „Der günstige Erhaltungszustand ist nicht nachgewiesen.“ Die Gerichte fordern mehr Monitoring, mehr DNA-Proben, mehr GPS-Sender, mehr zentrale Datenbanken, mehr Expertenkommissionen, mehr bürokratische Prüfungen. Das Ergebnis: Der Wolf wird nicht wirklich geschützt, sondern noch intensiver überwacht und sein Bestand verwaltet, auf 500 bis 1.000 Wölfe gesetzt – und das wird als „Schutz“ verkauft. Dabei regeln Wölfe, wie alle Beutegreifer, ihre Populationsraten selbst. 
Spielendes Wolfspaar © Brigitte Sommer

Globale Parallelen: Überwachung in allen Bereichen

Dieses Muster ist kein Zufall, sondern zeigt sich in fast allen Lebensbereichen:
  • Klimakrise: Problem (real oder nicht), die Lösung, gleich mehr CO₂-Tracking, Smart-Meter-Pflicht, CO₂-Budget pro Person, zentrale Energie-Steuerung.
  • Pandemie: (real oder nicht) Contact-Tracing-Apps, Impfregister, digitale Gesundheitspässe.
  • Terrorismus/Kriminalität: Predictive Policing, Vorratsdatenspeicherung, Palantir bei der Polizei.
  • Finanzwelt: CBDC (digitales Zentralbankgeld) mit programmierbarem Geld, Transaktions-Tracking. Zerlegt man CBDC detailliert: Es ermöglicht Echtzeit-Überwachung jeder Zahlung, programmierbares Geld (z. B. Verfallsdatum, regionale Einschränkung, nur für „genehmigte“ Zwecke), und es schafft eine zentrale Datenbank, die Staaten oder Banken für Scoring, Sozialkontrolle oder Sanktionen nutzen können. Das wird als „sichere, moderne Währung“ verkauft, ist aber ein Werkzeug für totale Finanzüberwachung.
  • Kinder- und Jugendschutz: Altersverifikation und Identitätspflicht im Netz (Australien-Modell).
Immer das Gleiche: Das Problem (real oder nicht) führt zu einer Lösung, die mehr Daten, mehr Überwachung, weniger Anonymität und mehr zentrale Kontrolle durch Experten, Algorithmen, Staat oder Konzerne bedeutet. Die Leute akzeptieren das nicht freiwillig – also wird es als „alternativloser Schutz“ verkauft: „Ohne das können wir den Wolf / das Klima / die Sicherheit / die Kinder nicht schützen.“ Wer dagegen ist, gilt schnell als „gegen den Schutz“ oder „Verantwortungslos“. Das Muster passt nahtlos zur Agenda des World Economic Forums (WEF), das seit Jahren für einen „Great Reset“ wirbt und sich gerade wieder in Davos getroffen hat: Mehr digitale Kontrolle, Stakeholder-Kapitalismus und zentrale Steuerung.
Der Wolf ist nur ein weiteres sichtbares Beispiel. Die Technokratie wächst nicht, weil die Leute sie wollen – sie wächst, weil Probleme so gestaltet werden, dass nur technokratische Lösungen als „vernünftig“ erscheinen. Doch die Natur wird sich nicht in Schemata pressen lassen. Wir Menschen schon eher, wenn wir es zu spät merken.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Doch, in der Slowakei finden Wolfsjagden statt

Seit 2021 wird in verschiedenen Naturschutz- und Wolfsschutz-Gruppen ein Text geteilt, der die Situation in der Slowakei beschreibt. Der Wortlaut lautet in der Regel: „Endlich müssen Wölfe in der Slowakei nicht mehr ihr Leben lang weglaufen, nur um am Leben zu bleiben…“ Das ist falsch. 

Weiter lautet der Satz:“ Nach Jahren der Angst und Unsicherheit können sie existieren, ohne ständig gejagt zu werden. 2021 hat die Slowakei nach langen Debatten und dem Druck von Naturschützern die Wolfsjagd offiziell verboten. Es war ein Wendepunkt…“  Dieser Text entsprach dem Stand von Mai/Juni 2021. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Slowakei die ganzjährige Wolfsjagd verboten (mit Ausnahme genehmigter Einzelfälle) und den Wolf landesweit streng geschützt. Das Verbot war das Ergebnis langjähriger Forderungen von Naturschutzorganisationen und Petitionen.

Seit Ende 2024 / Anfang 2025 hat sich die Rechtslage aber geändert

Beispielfoto Wolf.

Aufgrund der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner-Konvention und der EU-Habitatsrichtlinie wurde das ganzjährige Jagdverbot aufgehoben. Für die Jagdsaison 2025/2026 (1. September 2025 bis 15. Januar 2026 oder bis Erreichen der Quote) hat die slowakische Regierung eine Abschussquote von 74 Wölfen festgelegt. Zusätzlich wurden im Winter 2025 bereits 23 Wölfe erschossen. Die Jagd ist nur in Nationalparks und bestimmten Natura-2000-Gebieten von europäischer Bedeutung weiterhin untersagt, gilt jedoch in vielen anderen Gebieten. Naturschutzorganisationen in der Slowakei kritisieren die Quote scharf. Sie warnen vor einem Rückgang der Population, Rudelstörungen und steigenden Konflikten mit Nutztieren. Auch aus Tschechien gibt es Proteste, da Wölfe grenzüberschreitend wandern.

Der Text aus dem Jahr 2021 wird jedoch weiterhin unverändert geteilt – oft mit Links zu Artikeln von 2021 (z. B. WWF-CEE, Emerging Europe). Er enthält keine Aktualisierung und spiegelt daher den aktuellen Rechtsstand nicht wider. Bei der Weitergabe solcher Beiträge ist zu empfehlen, den aktuellen Stand zu ergänzen: Seit 2025 ist die Wolfsjagd in der Slowakei wieder erlaubt; die Quote für 2025/2026 beträgt 74 Wölfe. Die Entwicklung in der Slowakei zeigt, wie schnell ein erreichter Schutzstatus durch internationale Regeländerungen wieder verloren gehen kann. Dies ist nicht nur relevant für die Diskussion um den Wolfsschutz in Deutschland, sondern auch fürs Wahrnehmen und Aktivwerden. Länderübergreifend. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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